hib-Meldung · 2011_12/2011_535/01
„Solidaritätszuschlag“ brachte 200 Milliarden Euro
Finanzen/Antwort – 23.12.2011
Berlin: (hib/HLE) Von 1991 bis 2010 hat der Bund rund 200 Milliarden Euro durch den steuerlichen Solidaritätszuschlag eingenommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8054) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7616) hervor. Seit 2006 schwankte das jährliche Aufkommen des Zuschlags zwischen elf und 13 Milliarden Euro.
[..]Zugleich stellt die Regierung auf die Frage der Fraktion nach der Zweckbindung für die mit dem Solidaritätszuschlag eingenommenen Gelder klar, gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip der Bundeshaushaltsordnung würden „grundsätzlich alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben“ dienen. „Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag“, so die Bundesregierung.
[..]Auf die Frage nach den Auswirkungen eines Wegfalls des Solidaritätszuschlags verweist die Bundesregierung auf die mittelfristige Finanzplanung. Darin seien Einnahmen von zwölf Milliarden Euro (2011) vorgesehen, die bis 2015 auf jährlich 15 Milliarden Euro steigen sollen. Bei einem Wegfall dieser Einnahmen müsse die Nettokreditaufnahme entsprechend erhöht werden. „Soweit durch die Nettokreditaufnahme die gemäß Schuldenregel in den jeweiligen Jahren maximal zulässige Nettokreditaufnahme übersteigen würde, müsste durch entsprechende Maßnahmen auf der Einnahme- und Ausgabenseite sichergestellt werden, dass die Schuldenbremse eingehalten wird“, erläutert die Regierung. hib-Meldung
Eigentlich müsste es heißen, Solidaritätszuschlag für die Bundesregierung, oder
Besser vielleicht „Bürgergebühr“! Analog der „Praxisgebühr, die ja auch nicht den Praxen zugute kommt, sondern den kranken Kassen! Oder „Sparverhinderungssteuer“, „Steuerzuschlag“, „Regierungsnotopfer“, „steuerlicher Zusatzbeitrag“…..!