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Kinderkrippe wichtiger als Vater

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 09.03.2009

Aktenzeichen: 10 UF 204/08

Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)

Bis Punkt 52 (linke Spalte im Urteil) ergibt sich für mich lediglich eine Aufzählung der gegenseitigen Vorwürfe, weshalb ich das weder einstellen, noch kommentieren werde. Am besten wäre es natürlich, das komplette Urteil zu lesen, um zu einem eigenen, schlüssigen Urteil zu gelangen.

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Die nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung führt dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist. Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht, dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind . Beanspruchen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich, so deuten ihre diesbezüglichen Anträge auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall besteht gerade im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes Uneinigkeit zwischen den Eltern. Während der Vater ein Wechselmodel favorisiert, möchte die Mutter, dass sich S. überwiegend bei ihr aufhält. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich dieses Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist daher unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich.

Beide Eltern sind nicht kooperationsfähig bzw. -bereit und obwohl der Vater das Wechselmodell favorisiert, ist es für das Kindeswohl erforderlich, dieses zur Mutter zu geben. Da die finanzielle Seite nicht beleuchtet wird, kann man nur die Vermutung aufstellen, das bei einem Wechselmodell der Mutter kein Unterhalt zugestanden hätte. Verweigert man aber teilweise den Umgang – wie weiter unten benannt – ist eine Kooperationsbereitschaft nicht mehr gegeben und siehe da, die Mutter erhält das Kind.

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Nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin ist ferner davon auszugehen, dass eine beachtenswerte Bindung des fast ein Jahr und vier Monate alten S. auch an seine 17jährige Halbschwester A. besteht. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge grundsätzlich von großer Bedeutung. Ob die Geschwisterbindung vorliegend mit Rücksicht auf den großen Altersunterschied ausschlaggebend sein kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Denn, wie noch auszuführen ist, spricht vorliegend der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend dafür, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. auf die Mutter zu übertragen.

So so, nachfolgende Aussage der Mutter hat bei der Zuweisung des ABR zufälligerweise keine Rolle gespielt,oder?

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Meine 17jährige Tochter A. hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht. Als S. dann geboren wurde, war sie sehr glücklich. Sie kümmert sich viel um ihn. Sie geht mit ihm spazieren, spielt mit ihm oder badet ihn auch. Ich habe A. aber immer gesagt, dass sie in Bezug auf S. keine Pflichten übernehmen muss. Sie kann sich um ihn kümmern, wenn es ihr gefällt. A. befindet sich in der Ausbildung.
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Unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes ergibt sich ein Vorrang des Vaters jedenfalls nicht. Angesichts des liebevollen Umgangs, den die Eltern nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin mit dem Kind pflegen, kann angenommen werden, dass beide gleichermaßen erziehungsgeeignet sind. Auch die übrigen insoweit bedeutsamen Umstände sprechen nicht dafür, dem Vater eher als der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Im Übrigen gibt es den vom Antragsteller mit Schreiben vom 4.3.2009 genannten Grundsatz „ein Kind gehört zur Mutter“ selbstverständlich nicht.

Mit dem letzten Satz hat der Vater doch recht oder warum sind 90% der Mütter alleinerziehend, wie jüngst das BMFSFJ erst festgestellt hat?

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Ebenfalls beide Elternteile gehen liebevoll mit dem Kind um, wie dem Bericht der Verfahrenspflegerin zu entnehmen ist. Auch ist davon auszugehen, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, dem Kind die notwendigen Anregungen zu geben. Wenn der Antragsteller demgegenüber nach der Anhörung durch den Senat mit Schreiben vom 4.3.2009 pauschal behauptet, in der Familie K. gebe es keine Hobbys, es werde kein Buch gelesen, kein Sport getrieben und keine Urlaubsreise unternommen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Anregungen, von denen ein Kind profitieren kann, vielfältig sind und weniger ausgeprägte Fähigkeiten und Neigungen des einen Elternteils in Bezug auf bestimmte Bereiche durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden können. Dies gilt auch nach Trennung der Eltern, insbesondere im Rahmen von Umgangskontakten.

Das Gericht gibt also zu, das bestimmte Förderungen von dem Elternteil ausgeglichen werden können, bei dem das Kind (auf Grund des fehlenden ABR) nicht so oft weilt. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, das in diesem Fall der Vater die bessere Förderung gewährleistet und somit optimaler erziehungsgeeignet sein kann.

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Beide Elternteile sind berufstätig. Ein allein aus dem Zeitfaktor resultierender Vorrang des nicht oder nur teilweise berufstätigen Elternteils vor dem voll berufstätigen Elternteil besteht ohnehin nicht.

Hier hätten die Richter besser schreiben sollen: wenn eine Mutter Vollzeit arbeit, ergibt sich für einen teilzeitarbeitenden Vater natürlicherweise kein Vorrang – das wäre dann wenigstens ehrlich gewesen.

Auch der Umstand, dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, S. von einer Tagesmutter bzw. ab September 2009 in einer Kita betreuen lassen möchte, während der Vater die Auffassung vertritt, S. solle ungeachtet der Berufstätigkeit seiner Eltern weiter zu Hause betreut werden, vermag keinen Vorrang des Vaters zu begründen.

Kurioserweise wird das bei älteren Kindern als Argument nicht anerkannt. Da kann einer Mutter eines 10-jährigen Kindes eine Vollzeittätigkeit nicht zugemutet werden.

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Zunächst ist schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit uneingeschränkt miteinander in Einklang bringen kann, weil sich sein Büro in der eigenen Wohnung befindet. Das Jugendamt hat in seinem Bericht vom 2.10.2008 bereits darauf hingewiesen, dass der Vater die Anforderungen, die die Betreuung eines so kleinen Kindes wie S. an ihn stellt, offenbar unterschätzt bzw. nicht realistisch einschätzt.Bei einem Vater dürfen Zweifel ob der Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung erhoben werden, bei Müttern nicht oder wie ist der fettgestellte Satz zu verstehen?  Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit, denn keinem der beiden Elternteile wurde Erziehungsunfähigkeit fest gestellt.

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Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fremdbetreuung eines Kindes von etwa eineinhalb Jahren während der Ausübung der Berufstätigkeit der Eltern dem Kindeswohl abträglich ist. Der Antragsteller räumt selbst ein, dass es zu dieser Frage in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen gibt.

Das Gericht weiß also ganz genau, das eine Fremdbetreuung gerade bei diesem Kind nicht schädlich ist. Eine Anmaßung sondersgleichen…

Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass eine Betreuung auch kleiner Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe mit dem Kindeswohl durchaus in Einklang steht. Hat der Gesetzgeber zunächst einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes garantiert, so ist er nun im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie bestrebt, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im gesamten Bundesgebiet deutlich auszuweiten

Krippen und Kitas müssen bezahlt werden, ob sie nun voll besetzt sind oder nur zum Teil. Wenn etliche Eltern(-teile) lieber zu Hause erziehen, können die entsprechenden Institutionen nun mal nicht ausgelastet werden. Ob das u.a. auch ein Grund für die Verweigerung der Gerichte für (allein)erziehende Väter ist?

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Der Umstand, dass S., seit die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat, mit verschiedenen Betreuungspersonen in Kontakt getreten ist, und insoweit stabile Verhältnisse noch nicht eingetreten sind, begründet ebenfalls keinen Vorrang des Vaters.

Ständig wechselnde Betreuungspersonen bedeuten also Kontinuität? Auch hier gilt wieder: Wenn ein Vater in der gleichen Position ist, wird ihm aus genau demselben Grund die Erziehungseignung abgesprochen.

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Schließlich ist eine verminderte Bindungstoleranz der Mutter im Vergleich zum Vater nicht zu erkennen. Dass die Mutter kurzzeitig den Umgang des Vaters mit S. auf ein Minimum reduzieren wollte, hat sie nachvollziehbar mit der Angst, der Vater könne S. ganz bei sich behalten wollen, begründet.

Wenn eine Mutter den Umgang reduziert bzw. verweigert, ist das natürlich kein Grund, alleine bei ihr auf mangelnde Bindungstoleranz zu schließen. Vielleicht ist der Vater ja erst durch die Verweigerung auf diverse Ideen gekommen, die ohne die Aktionen der Mutter vielleicht gar nicht erst entstanden wären. Selbstverständlich konnte die Mutter das nachvollziehbar begründen. Väter haben die gleichen Ängste, nur interessiert das idR schlichtweg kein Gericht.

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Allerdings hat der Vater bei seiner Anhörung überdies darauf hingewiesen, die Mutter schikaniere ihn, indem sie, nachdem er einmal über die verschlossene Gartenpforte gesprungen sei, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt habe. Die Beanstandung erscheint zwar nicht unberechtigt. Denn ein solches Vorgehen sorgt für eine Belastung des Verhältnisses der Eltern.

Wie schön, das dieses Gericht wenigstens erkannt hat, das die Beanstandung nicht unberechtigt ist, ein Grund der Versagung des ABR ist es natürlich nicht, genauso wenig wie bei der weiter oben genannten Umgangsverweigerung, denn was ist eine eigenmächtig Reduzierung denn sonst?

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass auch der Vater, obwohl er die wichtige Bedeutung der Mutter für das Kind gerade im Beschwerdeverfahren betont hat, seinerseits auch nicht zur Entspannung beiträgt. So hat er sich in einer Multimedia Nachricht (MMS), die im Verfahren 2 F 334/08 UG mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.5.2008 zur Akte gereicht worden ist, herabwürdigend über die Mutter geäußert.

Ich gebe zu, das es natürlich schwierig ist, als Außenstehender über Streitigkeiten (be)urteilen zu können, denn hier trifft vermutlich das Henne und Ei Prinzip zu. Hat die Mutter zuerst boykottiert und ist der Vater deshalb zu seinen Taten und Äußerungen gekommen oder war er Derjenige, der zuerst provoziert hat und die Mutter hat darauf hin reagiert. Wenn man sich die Definition der sozialen Gewalt des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder durchliest, dann kann man allerings verstehen, warum das Gericht sich die Herabwürdigung der Mutter zu eigen gemacht hat.

Soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder:

Psychische Gewalt

Er peinigt sie durch einschüchtern, Beleidigungen, bedrohen, Angst machen, Eigentum zerstören und einsperren.

Die psychische Misshandlung drückt sich aus in: ständiger Kritik, verspotten, Anschuldigungen, das Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Untreue, Drohung mit Gewalt oder Selbstmord, Drohung die Kinder wegzunehmen oder zu verletzen, schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und vieles mehr.

Soziale Gewalt

Er nutzt seine „männlichen Privilegien“, behandelt sie als Dienerin, trifft alle Entscheidungen allein, benutzt die Kinder als Druckmittel, macht die Frau im sozialen Umfeld schlecht [hier]

Auch seine Einschätzung vor dem Senat, eine Entspannung für das Kind werde es nur geben, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. erhalte, anderenfalls werde es Krieg geben, deutet daraufhin, dass er die Fähigkeiten der Mutter im Hinblick auf die Belange des Kindeswohls abwertet. In Übereinstimmung damit hat das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 2.10.2008 darauf hingewiesen, der Vater werte die Mutter ab und sich dagegen auf.

Hier gilt das Gleiche. Vermutet der Vater Krieg, weil in unserem Land Mütter ohne Sanktionen den Umgang boykottieren können? Sieht er den ausgehandelten Umgang als nicht gewährleistet an? Das werden wir vermutlich nicht heraus bekommen, es sei denn, der Vater klagt vor dem BGH.

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Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es dem Vater bei seinem Begehren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein zu erhalten, nach eigenem Bekunden nicht darum geht, dass S. weit überwiegend bei ihm lebt und die Mutter Kontakt zu dem Kind nur im Rahmen regelmäßiger Besuche hat. Das Modell, das dem Vater nach den Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat vorschwebt, geht vielmehr in Richtung eines Wechselmodells. Gleiches gilt für die nach dem Anhörungstermin mit Schreiben vom 4.3.2009 vorgelegte „Konkrete Regelung, wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir“. Ein Wechselmodell aber stellt so hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern (und je nach Alter auch der Kinder), dass die Initiative hierzu nur von den Eltern selbst ergriffen werden kann. Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren.

Da der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich in schwierigen Situationen in familiäre Belange einzumischen, verstehe ich nicht, wieso in solch strittigen Fällen keine Mediation verordnet wird. Vielleicht käme aber in solchen Fällen heraus, das oftmals Mütter diejenigen sind, die kooperationsunwillig sind.

Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).

Ehrlich gesagt, das ist der einzige Abschnitt, den ich weder verstehe, noch nachvollziehen kann.

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Ist somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein auf die Mutter zu übertragen ist, ändert dies nichts an der großen Bedeutung, die der Vater für das Kind behält.

Aha…

Entsprechend wird der Vater weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben.

Eine feststehende Tatsache, so so… und Umgangsboykott hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.

Im Hinblick darauf, dass S. bald abgestillt sein dürfte, rücken Übernachtungen des Kindes, die nach der vom Senat übernommenen Umgangsregelung vom 23.9.2008 noch nicht vorgesehen sind, in den Blick. Insoweit erscheint es wünschenswert, dass die Eltern sich zu einer einvernehmlichen Abänderung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bereit finden werden.

Ist die nicht gewollte Inanspruchnahme des Gericht und somit obige Aussage evtl. als eine versteckte Drohung zu betrachten und wenn ja, an wen?

Der Vater wird noch stärker als bisher dafür sorgen müssen, dass die geregelten Übergabezeiten am Ende des jeweiligen Umgangs eingehalten werden.

Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf folgendes:

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Seit ich Umgang mit S. habe, habe ich mich höchstens drei bis viermal um mehr als eine Viertelstunde verspätet. Ich habe dann bei der Antragsgegnerin angerufen, beispielsweise, als mein Auto defekt war.

Klar, wenn Vatern nicht pünktlich auf die Minute da ist, gibt es Ärger. Eine im Raume stehende Drohung kann dann schon mal in Stress ausarten, was dem Kindeswohl besonders dienlich ist 🙁

Die Mutter wiederum wird Überschreitungen dieser Zeiten in begründeten Einzelfällen zu akzeptieren haben, ohne sogleich die Verhängung von Zwangsmaßnahmen zu beantragen.

Anscheinend ist da schon so einiges vor gefallen, warum sonst sollte sich ein Richter zu einer derartigen Äußerung hinreißen lassen? Ich neige auf Grund der Aussagen dazu, dem Vater eine höhere Kooperationsbereitschaft zu bescheinigen, als die Richter dieses getan haben.

Fazit
(Allein)erziehende Väter sind nicht erwünscht, auch wenn die Propagandatrommel des Frauenministeriums derzeit anderes verkündet. Dieses Urteil stellt mit Sicherheit keine Besonderheit dar, sondern die Regel. Egal, wie optimal ein Vater für die Kindererziehung geeignet ist, er hat keine Chance, Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel.
Das Väter die gleichen Ängste wie Mütter um ihre Kinder haben, will niemand sehen oder wahr haben.

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Link
OLG Brandenburg – Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Unfähige Gutachter glauben, die „Erziehungsfähigkeit“ messen zu können
Matthias Franz: Wenn der Vater fehlt
Diskussion zum Urteil im Trennungsfaq-Forum

Alleinerziehende wollen arbeiten

Ursula von der Leyen: „Alleinerziehende wollen arbeiten, brauchen aber Unterstützung beim Schritt ins Erwerbsleben“

Bundesfamilienministerin startet Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“

uvdl-hand-auf-knie-kleinDie Bundesregierung will Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, gab am heutigen „Internationalen Tag der Familie“ den Startschuss für das Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“. Die Initiative ist Teil einer Kooperation des Bundesfamilienministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

„Alleinerziehende sind in der Mehrzahl nicht nur ebenso gut ausgebildet wie Mütter, die einen Partner an ihrer Seite haben, sie sind auch überdurchschnittlich motiviert und wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen“, erklärt Bundesministerin von der Leyen. „Weil sie den Alltag mit Kindern alleine meistern müssen, haben sie aber häufig Schwierigkeiten, eine passende Arbeit zu finden. Oft scheitert der Wiedereinstieg allein daran, dass es keine Kinderbetreuung gibt. [mehr]

Aus dem Pressematerial: Auftakt der Pilotprojekte „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ auf Seite 4 (PDF 8 Seiten) [hier]

Finanzielle Aspekte

• 81 % haben Anspruch auf Unterhalt, nur die Hälfte erhält ihn regelmäßig
• ein Viertel muss sich finanziell ziemlich einschränken, 8 % hat große Geldsorgen

Nichterwerbstätige

• 40 % geben an, keine geeignete Stelle zu finden (auch Vereinbarkeit)
• 45 % geben Kind(er) als Grund für Nichterwerbstätigkeit an
• 40 % möchten gerne spezielle Beratung durch die Arbeitsagentur

Kinderbetreuung

• Jede/r Fünfte ist unzufrieden, insbesondere wegen der Betreuungszeiten

Alleinerziehende bis 29 Jahre

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• etwa die Hälfte von ihnen sagt, dass sich eine Arbeit finanziell für sie nicht lohnt (Allensbach 2008)

BMFSFJ: Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ gestartet

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat den Startschuss für zwölf Pilotstandorte gegeben, die Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Projekte sollen vor allem bereits vorhandene Angebote stärker vernetzen [hier]

Alleinerziehende stärker fördern

18 Prozent aller Familien in Deutschland sind Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt leben mehr als 2 Millionen Kinder unter 18 Jahren in alleinerziehenden Familien. Alleinerziehende machen also einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus.
Die Erwerbstätigenquote der Alleinerziehenden ist hoch: 63 Prozent sind aktiv erwerbstätig, das heißt sie sind nicht in Mutterschutz oder Elternzeit. Auch Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, würden zu einem großen Teil gerne arbeiten, haben aber in der Regel größere Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren [mehr]

Hinter dem letzten Link finden sich auf der Seite des BMFSFJ noch viele weitere Informationen und Dossiers zu Familie und Alleinerziehenden. Wer sich mit dem Thema auseinander setzen möchte, für den lohnt sich ein Besuch dieser Seite allemal.

Ich glaube aber, Fakten und Zahlen sprechen für sich, weshalb ich mir eine Abhandlung zu diesem Thema verkneife 😉

Link
2 Seiten Material für die Presse vom BMFSFJ: Daten und Fakten zum Thema Alleinerziehende

Vaterlose Jungs sind ein Milliardengeschäft

Nachfolgend verlinke ich auf einen Artikel, der nur indirekt mit unseren Politikern zusammenhängt.
Obiger Titel stammt von Stern.de und man ahnt, was der Inhalt ist.

Elterntraining für überforderte Alleinerziehende: Der Psychologe Matthias Franz hilft Müttern bei der Kindererziehung. Im stern.de-Interview spricht der Professor von der Uni Düsseldorf über die Sorgen und Nöte nach einer Trennung und die Probleme von vaterlosen Jungen.

Einerseits werden für die meisten Leser dieses Blog keine neuen Erkenntnisse genannt, andererseits bringt der Professor an einigen Stellen die Probleme auf den Punkt. Ein Beispiel:

Wenn die Erwachsenen, salopp gesagt, selbst auf den Arm wollen, haben die Kinder ein Problem. Sie fühlen mit, sie leiden mit. Doch wenn sich Eltern nicht abgrenzen und vielleicht sogar Schutz und Verständnis bei ihren Kindern suchen, drehen sich die Rollen manchmal sogar um. Das Kind passt sich an das kindliche Versorgungsbedürfnis seiner Eltern an und beginnt, sie zu bemuttern. Diese sogenannte Parentifizierung stürzt die Kleinen in ein Dilemma – denn eigentlich sind sie es, die ihrem Alter entsprechend auf Unterstützung angewiesen sind. Aber man kommt aus dieser vertrackten Situation heraus, wenn man bereit ist, sich ehrlich zu stellen [mehr]

Diesen Abschnitt sollte man allerdings im Kontext zum Artikel lesen. Das der Stern mit seiner Überschrift die Problematik von Jungen so klar benennt, sehe ich zumindest als einen weiteren, kleinen Fortschritt. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob man den Artikel nicht doch eher als Werbung für den Professor und seine Kurse sehen sollte, statt über vernünftige Lösungen und deren gesetzliche Umsetzung nachzudenken.
Einen interessanten Beitrag dazu gibt es im WGvdL-Forum
[hier]

BGH urteilt – Kindergartenkosten sind Mehrbedarf

XII ZR 65/07 vom 26.11.2008 und XII ZR 150/05 vom 05.03.2008

Das erstgenannte Urteil wurde am 30.04.2009 veröffentlicht, weshalb ich auch jetzt erst Stellung dazu beziehe. Ein weiteres Urteil des OLG Zweibrücken muss hier ebenfalls Erwähnung finden, da in diesem festgestellt wurde, das eine Mutter, deren Kind in einer Kindertagesstätte untergebracht ist, nicht verpflichtet werden kann, ganztags zu arbeiten. Eine Revision ist ausgeschlossen, weshalb das Urteil Bestand hat. Zunächst der Link zur Datenbank des rheinlandpfälzischen OLG Zweibrücken 2 UF 99/08 vom 03.09.2008
Besser lesbar ist diese Entscheidung im Portal für das deutsche Familienrecht [hier]

Zunächst einmal folgendes: die deutsche Familienrechtssprechung zu verstehen, ist im Grunde genommen für den Laien fast eine Unmöglichkeit. Klar ersichtlich ist ungeachtet dessen, das Mütter von Urteilen alleine profitieren. Kein Wunder, gibt es doch eine Studie,  in der festgestellt wurde, das Mütter nach einer Übergangsphase mit ihrer Situation überwiegend zufrieden sind. Wenn jetzt auch noch die Kosten für Kindergarten/Kindertagesstätte von Vätern übernommen werden müssen, dann dürfte das Glück von Müttern wohl keine Grenzen mehr kennen.
Das von mir erstgenannte Urteil ist für Väter mit wenig Einkommen irrelevant. Sicher ist das allerdings auch nicht, da Richter gerne mit fiktivem Einkommen argumentieren und Väter auch zu mehr(reren) Jobs verurteilen können.
Mit genanntem Urteil sollen vor allen Dingen Männer aus der Mittelschicht bluten. Wer die Familienrechtssprechung in den letzten Jahren beobachtet hat, konnte feststellen, das der Kindesunterhalt überproportional zum Einkommen gestiegen ist. Während früher dem Mehrbedarf enge Grenzen gesetzt wurden und nur außergewöhnliche, unvorhersehbare Belastungen von Vätern getragen werden mußten, scheint es diese Grenzen nicht mehr zu geben. Wenn man nun den Mehrbedarf auf den Kindesunterhalt rechnet, ist letzterer im höheren 2-stelligen Prozentbereich gestiegen (40 – 100%). Deshalb sind das leider keine guten Aussichten – nicht nur – für Männer mit überdurchschnittlichem Einkommen, die an eine Familiengründung denken. Allerdings muss man auch sehen, das solche Urteile Frauen ebenso schaden und hier insbesondere natürlich jene, die im gebärfähigen Alter sind. Ob solche Frauen nun ein gutes Einkommen erwirtschaften oder nicht, sie haben als Mütter auf jeden Fall die Wahl, sich jederzeit auf das sogenannte Kindeswohl zu berufen, um von einem finanziell potenten Mann jahrelang alimentiert zu werden. Das es auch ehrliche Frauen gibt, die nicht ausgehalten werden wollen, spielt dabei kaum noch eine Rolle, denn die meisten Männer, die von der hiesigen Familienrechtsprechung gehört haben, werden mehr als einmal nachdenken, ob man unter den genannten Umständen noch Kinder in die Welt setzen möchte/kann.
Leider denken unsere Politiker und damit unsere Gesetzgebung nicht allzuviel nach, denn sonst würden die exorbitanten Forderungen diverser Feministinnenkreise nicht umgesetzt werden. Das dieses zu Lasten des Volkes stattfindet, sehen auch unsere Damen und Herren des Justizwesens anscheinend nicht; wie auch, sind sie doch weisungsgebunden und keineswegs frei in ihren Entscheidungen, wie uns fälschlicherweise immer wieder suggeriert wird. Anschaulich wird dieses durch die eingestellt Grafik.

Quelle: http://gewaltenteilung.de/einf_druck.htm#3

Quelle: http://gewaltenteilung.de/einf_druck.htm#3

Herzlichen Dank an den User „Sophisticus“, der mich mit seinem Kommentar in diesem Blog darauf aufmerksam gemacht hat.

Hier folgt nun eine kurze Zusammenstellung möglicher Forderungen von Müttern:

  1. Eine Mutter darf selbst bei ganztägiger Betreuung  durch Dritte zumindest halbtags zu Hause bleiben
  2. Obwohl durch den Kindesunterhalt die Betreuung der Kinder zu Hause gewährleistet werden soll, kann eine Mutter zustätzlichen Kindesunterhalt – hier Mehrbedarf für Kindertagesstätte – also für die Betreuung Dritter verlangen
  3. Betreuungsunterhalt kann beliebig gefordert werden, eine Begrenzung dessen findet nicht mehr statt
  4. Die finanziellen Lasten bei solventen Vätern trägt alleine dieser
  5. Eine Mutter kann ohne Absprache und Sanktionen mit dem Kind (weit entfernt/Ausland) wegziehen
  6. … Ergänzungen in Kommentaren dieses Blogs sind erwünscht

Meine Aufzählung gilt natürlich nur in strittigen Fällen, obwohl… und das ist die Krux an diesen Urteilen: sie hängen immer wie ein Damoklesschwert über Väter. Leider sehen das aber immer noch nicht alle Männer und wenn man diese mit solchen Problemen konfrontiert, dann tritt meistens folgende Reaktion ein: Mir passiert das nicht. Dieses wünsche ich natürlich jedem einzelnen Vater, auch oder gerade im Interesse der Kinder.

Nun eine Zusammenfassung der Nachteile für Väter, da rechtlos und Forderungen ihrerseits kaum durchsetzbar sind:

  1. Väter sind auf Gedeih und Verderb Müttern ausgeliefert – mehr gibt es dazu nicht zu sagen und wenn doch, dann gilt Punkt 6. der obigen Zusammenstellung

Hier möchte ich noch einen Abschnitt aus dem Trennungsfaq-Forum einstellen, den ich ebenfalls für wichtig erachte:

Somit geraten auch andere Kosten in diese „Mehrbedarfs“-Zone. Das sind z.B. Klassenfahrten und alle Schulsachen. Oder auch alle Fahrten, die das Kind regelmässig macht und irgendwie begründbar sind. Das ganze Gewicht des Unterhalts bekommt ein Gewicht von Sachverhalten aus Mehrbedarfen hinzu, die bisher die Ausnahme waren, aber nun jeden Pflichtigen mit kleinen Kindern trifft [hier]

Fazit
Kinder werden in Deutschland mehr und mehr zu Objekten. Ihre Wünsche werden in vielen Fällen nicht respektiert und damit meine ich in erster Linie den Kontakt zum Vater. Kindeswohl = Mütterwohl, weshalb viele Kinder den Kontakt zu ihren Papas verlieren. Die Menschlichkeit wird Gesetzen untergeordnet und bleibt somit auf der Strecke.

Link
BGH-Urteil: XII ZR 65/07
Gewaltenteilung.de
Väter müssen mehr Unterhalt für Kleinkinder zahlen
FR Kommentar – Überfälliges Urteil
Umfangreiche Kommentare im Trennungsfaq-Forum hier und hier
BMFSFJ: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden

Wiedereinstieg – Zurück in den Beruf

Das Service-Portal des Bundesfamilienministeriums „Familien-Wegweiser“ hat für Eltern, die nach einer Familienpause wieder arbeiten möchten, Tipps und Hinweise zusammengestellt [mehr]

Der Familien-Wegweiser

Fast die Hälfte der Frauen, die derzeit eine Familienpause machen, zieht es zurück in den Beruf. Seit der Einführung des Elterngeldes übernehmen auch immer mehr Väter die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr und stellen in dieser Zeit den Beruf zurück. Für Paare und Alleinerziehende in der Elternzeit ist es wichtig, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, den Kontakt zu ihren Arbeitgebern zu halten und den beruflichen Wiedereinstieg beizeiten zu planen. Der Familien-Wegweiser zeigt, worauf Eltern dabei besonders achten sollten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es für die Kinderbetreuung und bei Weiterbildungen gibt [mehr]

So so, fast die Hälfte der Frauen zieht es wieder zurück in den Beruf und zwar nach der Familienpause. Nun stellt sich die Frage, was unter Familienpause verstanden wird? Ist damit die Zeit des Elterngeldbezuges gemeint oder doch eher jene Zeit, die Frau als Familienpause festlegt? Wie definieren die Herren und Frauen des Portals Familien-Wegweiser „Fast die Hälfte“? Sind 49% damit gemeint oder 45% oder doch eher 40%? Alles ziemlich schwammig. Für den überwiegenden Teil der Frauen scheint der Beruf nicht das „Non-Plus-Ultra“ zu sein, was ich als Mutter im übrigen verstehen kann. Ich selbst habe zwar immer gerne gearbeitet, aber das schlechte Gewissen den Kindern gegenüber treibt oftmals seltsame Blüten. Allerdings kann man auch besser verstehen, warum es Millionen-Förderprogramme braucht, um Frauen wieder in den Beruf zurück zu bewegen, aber das ist wiederum eine andere Geschichte 😉

SWR Film “Jungs auf der Kippe” und Podiumsdiskussion

Zunächst einmal möchte ich den Autor des Films, Herrn Dr. Harold Wötzel, loben. Unter dem derzeit herrschenden Zeitgeist war vermutlich mehr nicht möglich und aus dieser Sicht ist der Film gut gelungen. Sehr gut fand ich die Einblendungen aus den 60er Jahren, die vermittelten, dass Jungs früher nicht anders oder besser als heute waren. Die teilweise ironischen Kommentare gefielen nicht nur mir, haben sie doch einige Lacher beim Publikum hervor gerufen. Am meisten habe ich mich über die Sozialpädagogin in dem Film aufgeregt. Mehr möchte ich an dieser Stelle aber nicht verraten, denn zum einen soll sich jeder eine eigene Meinung bilden und zum anderen möchte ich nicht an einer miesen Einschaltquote schuld sein. 😉

Das eigentliche Thema dieses Beitrages soll aber die Podiumsdiskussion nach dem Film sein. Wie sich viele bestimmt vorstellen können, habe ich mich am meisten über die Frauenbeauftragte, Frau Ilse Thomas, geärgert, denn sie war, wie viele schon vermutet haben, völlig fehl am Platze. Sie meinte ziemlich am Anfang, dass sie als Frauenbeauftragte nicht in der Lage wäre, den Jungs zu helfen, da das nicht ihre Aufgabe sei. Jungen bräuchten hauptsächlich Arbeit und da wären Arbeitgeber gefragt. Kein Wort kam von ihr dazu, dass die Misere der Jungs bereits im Kindergarten mit einem hohen Anteil an Frauen anfängt, der weiter durch die Grundschule geht und mit viel Glück in den weiterführenden Schulen etwas zurückgeht. Immerhin ist der Film darauf eingegangen – in der Podiumsdiskussion wurde das allerdings mehrmals revidiert.

Ebenso blieb von der Frauenbeauftragten der mit Millionen unterstützte Girls Day unerwähnt und dass es für Jungs kein Äquivalent dazu gibt. Zwar gibt es vereinzelte Ausnahmen, diese werden jedoch zum Teil privat organisiert. Stattdessen musste die „gute“ Frau das für sie wichtige Thema Unterhalt ansprechen. Sie meinte sinngemäß, es sei nicht alleine damit getan, dass Väter sich nicht um ihre Kinder kümmern würden. Das Übelste wäre, dass 40% der Väter keinen Unterhalt zahlen würden. Dass diese Zahlen nicht stimmen, brauche ich den Lesern dieses Blogs wohl kaum erklären. Trotzdem habe ich unter ‚Links‘ die Stellungnahme des BMFSFJ aufgeführt, in dem auch die damalige Familienministerin Renate Schmidt klarstellt: „Allerdings kann das in der Öffentlichkeit häufig vermutete ‚Untertauchen‘ in die Arbeitslosigkeit, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden, nicht bestätigt werden.“ Eine kurze, übersichtliche Abhandlung zum Thema findet man bei Uni-Protokolle [hier]
Mir selbst sind andere Daten bekannt als die vom BMFSFJ genannten angeblich 25% nicht zahlender Väter. Zwar werden auch in WikiMANNia andere Werte genannt, entsprechende Belege zu deutschsprachigen Studien fehlen allerdings. Ich würde mich freuen, wenn ich hier mit Material versorgt würde, um dieses dann in WikiMANNia einstellen zu können [hier]

Zwischendurch kamen auch die anderen Teilnehmer der Podiumsdiskussion zu Wort, auf die ich aber weniger eingehe. Irgendwann fiel von Frau Thomas die rhetorische Frage, warum Mädchen weiter seien. Sie meinte, „wir Frauen“ haben seit den 70er Jahren Frauenforschung betrieben und das auch noch ehrenamtlich und unbezahlt. Nun, von irgendetwas müssen diese Frauen ja gelebt haben, und da in den Anfängen des Feminismus die meisten Frauen Kinder bekommen haben, blieben nur die Frauen übrig, die keine Kinder und entsprechende Zeit hatten. Mütter können bei diesen Projekten kaum dabei gewesen sein, denn wie wir wissen,  sind diese ja schon in vielen Fällen alleine mit der Kindererziehung dreifach belastet.Vor der Schlussrunde sprach Frau Thomas die Gewalt in den Familien an. Das hier das Wort „Täter“ nicht fehlen durfte, war wohl klar. Trotzdem hat sie überwiegend von Gewalt in Familien gesprochen, und ihr Fokus war nicht speziell auf Väter gerichtet.

Gegen Ende möchte ich dann noch drei Punkte ansprechen, die andere Teilnehmer an der Podiumsdiskussion einbrachten. Der Psychotherapeut und Aggressionstrainer Egmont Richter merkte an, dass man sich in unserer Gesellschaft zwar über Gewalt beklagen würde, gleichzeitig würde dieses Thema aber ein Tabu darstellen. Vergessen würde auch, dass es positive Aggression gibt. Herr Dr. Wötzel kam darauf zu sprechen, dass die heutige Welt für Kinder unnatürlich ist, was er auch sehr deutlich durch die Rückblenden in die 60er-Jahre heraus gestellt hatte. Was mir allerdings nicht so richtig gefallen hat, waren seine Antworten zum Thema Feministinnen und Frauen. Natürlich gehe auch ich nicht her und gebe den Frauen oder den Feministinnen die alleinige Schuld, aber man darf doch klar und deutlich benennen, dass das Gejammer der Feministinnen durchschlagende „Erfolge“ vorzuweisen hat. Entweder sind Frauen die besseren oder in allem besonders betroffen. Man bekommt dadurch den Eindruck, als ob es Zwischentöne nicht geben würde. Die Frage der Schuld ist allerdings auch aus meiner Sicht ambivalent. Männer und Frauen haben dazu beigetragen, dass heute das Verhältnis zwischen den Geschlechtern – zurückhaltend ausgedrückt – nicht mehr das Beste ist. Zu lange haben wir den Frauen zugesehen, wie sie sich hauptsächlich auf rechtlichem Gebiet immer mehr Privilegien verschafft haben. Gerade aus diesen Rechten resultieren viele Missstände/Diskriminierungen, und leider fällt auch mir keine Lösung ein, wie man diesen Zug, der immer noch voll in Fahrt ist, zumindest aufhalten kann. Bei meinen Recherchen heute morgen habe ich dazu einen Beitrag gefunden, den ich beachtlich finde [hier]

Eines ist und bleibt Fakt: Die Milliardenförderungen der Feministinnen sind nicht wegzudenken und richten großen Schaden an. „Das Private ist politisch und das Politische ist Privat“ war ein Slogan der Frauenbewegung. Vergessen wird dabei die Tatsache, dass überall, wo sich der Staat einmischt, mehr Schaden als Nutzen hervorgeht. Mein Fazit lautet daher: Schafft die Privilegien ab – dann sind Männer und Frauen sowie Jungen und Mädchen wieder auf Augenhöhe.

Zum Schluss möchte ich noch einen aus meiner Sicht wichtigen Aspekt erwähnen: ich fand es schade, dass die Jungen im Publikum als Stellvertreter der eigentlich Betroffenen nicht an der Diskussion teilnehmen konnten oder auch nur ihre Eindrücke schildern durften. Ich bin davon überzeugt, wir hätten wichtige Erkenntnisse gewonnen.

Links
MANNdat: Benachteiligte Jungs – wen kümmert’s?
MANNdat: Jungen in Deutschland – Die politisch gewollte Perspektivlosigkeit?
MANNdat: Gender Mainstreaming – Geschlechterpolitik für Frauen UND Männer?

Astrid von Friesen: Wir haben viel Porzellan zerschlagen – Der Feminismus und seine Folgen
Astrid von Friesen – Feministin rechnet mit Frauenbewegung ab – Falsche Entwicklung des Feminismus
BMFSFJ: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden – über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung

Unvereinbarkeit von Familie und Beruf?
Jugendamt verbietet Ritterspiele

FemokratieBlog: Frauenbeauftragte zu SWR-Film “Jungs auf der Kippe”

60-Millionen-Euro-Programm für Alleinerziehende

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startet heute den Ideenwettbewerb „Gute Arbeit für Alleinerziehende“. Ziel dieses Ideenwettbewerbes ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten, die zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration hilfebedürftiger Alleinerziehender führen und deren Erwerbs- und Verdienstchancen erhöhen [mehr]

Wow… 60 Millionen alleine für einen Ideenwettbewerb zur Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten, und das nur, um heraus zu finden, wie man Alleinerziehende ins Arbeitsleben besser integrieren kann. Was soll man dazu sagen – schließlich werden derzeit Milliarden verteilt, da kommt es auf ein paar Milliönchen nicht an, oder?

[..]Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zu Beginn des Projektes Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.

Das für jene Frauen, die von ihren Ex-Partnern jahrelang alimentiert werden, Ideen zur Erwerbsfähigkeit erstellt werden, damit hat hoffentlich niemand gerechnet.

Nachtrag
Im übrigen gibt es bereits einen Forschungsbericht (20 Seiten) des Frauenministeriums zu Alleinerziehende in Deutschland – Potenziale, Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfe
[hier]

Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren – B 4 AS 50/07 R – entschieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab­wechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.

Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Der genannte Mehrbedarf wird unabhängig von der konkreten Höhe des Bedarfes in Form einer Pauschale gewährt, wenn der Hilfebedürftige leistungsberechtigt im Sinne des SGB II ist und die besondere Bedarfssituation der Alleinerziehung vorliegt. Letzteres ist hier der Fall, denn in der Zeit, in der sich die Tochter der Klägerin bei ihrer Mutter befindet, erzieht die Klägerin das Kind im Sinne des § 21 Abs 3 SGB II allein. Der erkennende Senat folgt in solchen Fällen nicht dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“. Denn rechtlich ist es in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen. Die Frage, ob und in welchem Umfang durch den wöchentlichen Aufenthaltswechsel eine Entlastung eintritt, bestimmt sich bei der Auslegung des § 21 Abs 3 SGB II unter Berücksichtigung des Zwecks der Leistung wegen Alleinerziehung. Deren Rechtfertigung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder typischerweise höhere Aufwendungen haben. So haben Alleinerziehende typischerweise weniger Zeit, um preisbewusst einzukaufen. Auch fallen bei ihnen oft Kosten für Kinderbetreuung an, wenn sie selbst Außenkontakte pflegen wollen, Behördengänge zu erledigen haben oder zu Arztbesuchen gezwungen sind. Im Hinblick auf diesen Zweck tritt in Fällen, in denen sich das Kind mindestens eine Woche bei dem einen, die andere Woche bei dem anderen Elternteil befindet, in der Betreuungszeit keine umfassende Entlastung bei der Pflege und Erziehung ein, sodass die Zuerkennung des hälftigen Mehrbedarfs gerechtfertigt ist.
Pressemitteilung des Bundessozialgerichts und weitere Hinweise zur Rechtslage [hier]

Kommentar
Wieso ist jemand alleinerziehend, wenn die Erziehung zu ungefähr gleichen Teilen von beiden Elternteilen ausgeübt wird? Wieso bekommt eine Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder Zuschlag, gleichzeitig wird Vätern aber alles erdenkliche von ihrem Lohn/Gehalt abgezogen, obwohl diese sich genauso sorgen? Interessant ist auch die Begründung der „Mehrarbeit“ von Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen. Da werden dann u.a. Arztbesuche als gezwungen angesehen, obwohl man doch davon ausgehen kann, das Mütter oder Väter dieses gerne und ohne großes Pathos erledigen, oder etwa nicht? Behördengängen und Außenkontakte können ja überwiegend in der Zeit des Alleinseins ausgeführt werden und davon abgesehen, dürfte es doch keine Probleme mit Kindern geben, wenn diese mitgenommen werden. Die Argumente werden immer abstruser, ob eine Verbesserung in der Erziehung dadurch statt findet, steht wohl auf einem anderen Stern.