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Lage der Kinder in Deutschland 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 – Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft“ vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich „unbehaglich und fehl am Platz“ zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich „alleine“ fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent – liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben „sehr gerne“ mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung „Was erlauben Strunz“ auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für „unsere“ Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Si­tua­tion in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zu­nächst einmal klar, das er nie für Väterrechte, sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention ver­an­kert wä­ren, die Deutsch­land ja nicht vor­be­halt­los un­ter­schrie­ben ha­be.

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Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz

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©by Karl-Heinz Laube/Pixelio.de

OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08

29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten – die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat – entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben – eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.

Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als „jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater“ darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist 🙁

Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel „Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen“ [hier]

Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden

Arbeitsschwerpunkt von UvdL sind Frauen

uvdl-minister-fuer-arbeit-und-soziales Süddeutsche Zeitung: Trotzdem droht immer mehr Menschen in Zukunft die Altersarmut, weil sie nicht genug verdienen, um ausreichend Beiträge zahlen zu können. Ist das nicht beschämend?

Von der Leyen: Altersarmut zu verhindern, wird für mich ein Arbeitsschwerpunkt sein. Die erste Frage muss doch sein: Wie können die Menschen ein Einkommen erzielen, das sie vor der Altersarmut bewahrt? Ich glaube, dass dies nicht nur von der Qualifikation abhängt. Das zeigt sich beispielhaft bei den Alleinerziehenden. Die Altersarmut von morgen trifft die Alleinerziehende von heute. Sie hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Kinder sind aber keine Krankheit, sie sind ein Glücksfall. Wir müssen deshalb die Kinderbetreuung so verbessern, dass Alleinerziehende, die nicht schlechter qualifiziert sind als andere Frauen, die Jobs machen können, die ihnen angeboten werden. Wir müssen neu darüber nachdenken, was brauchen Menschen, um arbeiten zu können und wie verändert sich Arbeit in der modernen Welt?

Süddeutsche Zeitung: Was meinen Sie damit?

Von der Leyen: Unser Bild von Arbeit ist bisher gewesen: mittelalt, männlich, Industrie. Und genau diese Branche trifft die Wirtschaftskrise mit voller Wucht. Gleichzeitig gibt es ganz unabhängig von der Krise einen Strukturwandel: Arbeit wird in Zukunft älter, weiblicher, bunter, innovativer sein [mehr]

Es hat hoffentlich keiner erwartet, das Frau von der Leyen im Ministerium für Arbeit und Soziales Frauen nicht mehr in den Vordergrund stellen würde 😉

Ich fange mit dem ersten mir unverständlichen Satz an: Sie (Anm.: die Alleinerziehende) hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Genau das glaube ich nicht. Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als meine Kinder 3 Jahre alt waren und ich auf Arbeitssuche war. Probleme hatte ich dabei nicht. Zwar wurde ich obligatorisch gefragt, wie denn meine Kinderbetreuung im Krankheitsfall aussehen würde und ich gebe gerne zu, das ich nicht ganz wahrheitsgemäß geantwortet habe. Das hat mir aber keinesfalls das Genick gebrochen, obwohl meine Kinder während der Probezeit krank wurden. Mein Sohn bekam sogar Krebs und auch diese Probezeit habe ich überstanden. Mein Vorgesetzter kümmerte sich trotz meiner anfänglichen Fehlzeiten intensiv darum, das mein Sohn auch richtig untergebracht war.

Ich gebe zwar weiter zu, das es damals nicht so viele Arbeitslose gab, dafür wurden Frauen aber nicht so hofiert und alles funktionierte auch ohne Frauenfördermaßnahmen. Ich behaupte nicht, das man heute so einfach einen Arbeitsplatz findet, ich bin aber davon überzeugt, das viele Frauen einfach nicht wollen. Solange Männer/Väter Unterhalt in nicht geringem Ausmaß an Frauen zahlen müssen und zum anderen der Wohlfahrtsstaat diese ohne Wenn und Aber auffängt, solange besteht für Frauen gar kein Grund, sich um Arbeit zu bemühen.

Dieses bestätigt auch ein Beitrag auf Welt Online mit dem Titel „Mütter bleiben trotz Krippenausbaus zu Hause“ [hier]

Diese Frauen kann ich sogar verstehen, denn auch ich hätte meine Kinder die ersten 3 Jahre nicht in eine Krippe gegeben. Im übrigen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen über 300-seitigen Bericht heraus gegeben, in dem bestätigt wird, das Arbeitsämter Frauen mit Kleinkindern selten in Arbeit oder Maßnahmen stecken, was aus genderpolitischer Sicht als nicht in Ordnung befunden wird. Kinder betreuenden Männern wird hingegen von Sachbearbeitern der Arbeitsämter gerne Faulheit unterstellt. Dieses steht im gleichen Bericht, aber dazu mehr in einem extra Beitrag.

Til Schweiger zum EGMR-Sorgerechtsurteil

till-schweiger Da Sendungen der Mediathek auf Grund diverser Bestim­mun­gen nur 7 Tage online sein dürfen, stelle ich die Worte von Till Schweiger hier komplett ein. Trotzdem der Link zum Mediathek-Beitrag [hier]

Zunächst spricht Markus Lanz ein paar Worte zum neue­sten Film „Zweiohrküken“. Till Schweiger sagt einen Satz dazu und dann entwickelt sich folgende Konversation:

Til Schweiger: Aber eines wollte ich noch schnell sagen: Jeder Kinderpsychologe weiß das, dass Kinder 2 Eltern brauchen und zwar einen Vater und eine Mutter und mehr muss man dazu nicht sagen. Deswegen begrüße ich wirklich das Urteil, dass da gesprochen wurde.

Markus Lanz: Du bist nach wie vor verheiratet, genau aus dem Grund, weil Du auch diese juristischen Optionen Dir alle offen halten willst?

Til Schweiger: Nee, das war nie ein Thema, also bei uns war das nie ein Thema. Es war immer klar, das wir beide das Sorgerecht haben und dass die Kinder uns beide lieben und es muss doch einfach so sein, wenn eine Tochter sagt, sie möchte ihren Vater sehen und die Mutter auf Grund dieser beschissenen Rechtslage sagt, Du darfst ihn nicht sehen und sogar Politik macht gegen den Vater, so dass das Kind irgendwann sagt, Papa Du hast Dich nicht mehr um mich gekümmert, weil er das Kind nicht sehen durfte per Gerichtsbeschluss – Ich habe einen Freund, der hat 6 Jahre lang gekämpft, seine Tochter sehen zu dürfen und er durfte sich seiner Tochter nur auf 150 Meter nähern und das ist ein Skandal und deswegen ist es toll, dass dieses Urteil jetzt gesprochen wurde.

Mittlerweile gibt es auf Youtube ein Video, welches genau diesen Abschnitt beinhaltet. Hier

Vorausgegangen war ein Beitrag in der gleichen Sendung zum Thema „Mehr Sorgerecht für unverheiratete Väter“ mit dem Initiator des Urteils Horst Zaunegger, sowie des Regisseurs Douglas Wolfsperger und einer alleinerziehenden Mutter. Auch diese Sendung ist noch auf ZDF-Mediathek zu sehen [hier]

Links
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)
Trennungsväter
Sorgerecht

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine dif­fe­ren­zier­te Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich in­so­fern darauf einstellen, als sie bei der ge­richt­li­chen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht län­ger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher ver­hei­ra­tet waren oder nicht.

„Ein kluges Urteil,“ so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Fa­mi­lien­recht. Weiterlesen »

Bundesjustiz zum EU-Sorgerechtsurteil

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnar­ren­ber­ger zur heute ergangenen Sor­ge­rechts­ent­schei­dung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009

Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maß­nah­men, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern. Weiterlesen »

Keine Entlastung beim Unterhalt für Väter

Christine Haderthauer

Familienministerin Haderthauer: „Steigender Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende dringend erforderlich!“

„Es ist eine sehr gute Nachricht für Alleinerziehende, dass im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung des Kinderfreibetrags auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steigen werden, voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2010. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung werden sich die Leistungen für Kinder unter 6 Jahre von derzeit 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr von 154 Euro auf 180 Euro erhöhen. Ich appelliere an alle Beteiligten, den Worten schnellstmöglich Taten folgen zu lassen und gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat die Erhöhung mittragen“, erklärte Haderthauer.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden – nicht jedoch der Elternteil, der Unterhalt zahlen muss“, stellte die Ministerin klar [mehr]

Da laut Aussagen diverser Ministerien Alleinerziehende zu 90% Frauen sind, die restlichen 10% aber kaum oder keinen Unterhalt zahlen, trifft die Aussage der bayrischen Familienministerin fast vollständig auf Väter zu. Allerdings hat Frau Haderthauer vergessen zu erwähnen, wer die Mehrbelastung bezahlen soll und das werden natürlich die Väter sein. In selbigen Kreisen geht schon das Gerücht um, das die Unterhaltssätze in Kürze angehoben werden.

Regierungserklärungen: Alleinerziehende

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/4 • Berlin, Mittwoch, den 11. November 2009

Karl Schiewerling (CDU/CSU) Ab Seite 192:
Im Vertrag steht nichts dazu, dass Altersarmut am besten verhindert wird, wenn Eltern und insbesondere Alleinerziehende die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich leben können. Nein, im Gegenteil: Mit einer Herdprämie wollen Sie die tradierten Rollenmuster verfestigen und die Kinder auch noch aus den Bildungseinrichtungen heraushalten.

Katja Kipping (DIE LINKE) AbSeite 196:
Kindergelderhöhung: Dass Alleinerziehende, die auf Hartz IV angewiesen sind, davon mit 0 Euro profitieren, wurde bereits angesprochen.

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Ab Seite 121:
Auch hier stellt sich aus meiner konkreten Erfahrung in meiner Stadt heraus die Frage: Können sich die Elternhäuser das denn überhaupt leisten? Die meisten in meiner Stadt können sich das nämlich gar nicht leisten, und sie rechnen mittlerweile auch gar nicht mehr damit, dass ihre Kinder studieren können. Sie sind ja beispielsweise als Alleinerziehende, als Hartz-IV-Empfängerin, als Aufstockerin faktisch nicht in der Lage, dieses Geld aufzubringen.

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ab Seite 252):
Die größte Gruppe der Kinder in Armut sind Kinder von Alleinerziehenden. Sie brauchen neben den bereits erwähnten Hilfen – gute Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, materielle Hilfen – vor allem Netze der Unterstützung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, mit einem Maßnahmenpaket solche Netzwerke auszubauen. Das beginnt bei der Zusammenarbeit in den neuen Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit, mit lokalen Trägern, wenn es um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diese Alleinerziehenden in ihrem schwierigen Alltag geht, und reicht bis hin zu den inzwischen über 600 lokalen Bündnisse für Familie und den 500 Mehrgenerationenhäusern.

Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Ab Seite 256:
Zu den Alleinerziehenden. Die Ministerin hat es angesprochen – ich zitiere einmal aus dem Koalitionsvertrag –:

Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden.

Was sollen diese Worthülsen? Jeder Familienpolitiker weiß doch, dass die Zahl der Ein-Eltern-Familien – in der Mehrheit alleinerziehende Mütter – und ihr Anteil an allen Familienhaushalten beständig wächst. Jedes siebte Kind in den alten und jedes fünfte Kind in den neuen Bundesländern wird von einem Elternteil allein erzogen.

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 264:
Noch eine andere Bevölkerungsgruppe, die gern übersehen wird, ist Thema unserer familienpolitischen Zielsetzung. Ich meine die mittlerweile knapp 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland, die rund 2,6 Millionen Kinder erziehen.

Michaela Noll (CDU/CSU) Ab Seite 268:
Sie haben über verpasste Chancen sowie darüber gesprochen, dass wir etwas gegen Bildungsarmut machen müssen. Sie haben gezielt die Alleinerziehenden angesprochen, die auf den Ausbau der Kinderbetreuung angewiesen sind, und gesagt, dass wir Netzwerke brauchen. Sie haben von einer zweiten Chance gesprochen, von der besseren Vernetzung von Kompetenzagenturen.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/5 • Berlin, Mittwoch, den 12. November 2009

Elke Ferner (SPD):
Ihre unsoziale Kopfprämie heißt im Klartext, dass die alleinerziehende Sekretärin in Zukunft genauso viel für ihre Krankenversicherung bezahlt wie der Bankdirektor. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass der Bankdirektor weniger bezahlt als vorher, durch den ungerechten Kinderfreibetrag mehr Familienförderung erhält und durch Ihre unfinanzierbaren Steuersenkungen auch noch deutlich stärker entlastet wird als seine alleinerziehende Sekretärin. Mehr Netto vom Brutto für den Bankdirektor, weniger Netto vom Brutto für die Sekretärin, das ist Ihre Politik.

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Herr Schäuble, ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie erhöhen das Kindergeld für die Kinder von Millionären um 37 Euro pro Monat, Sie erhöhen das Kindergeld zum Beispiel für die Kinder einer Lehrerin um 20 Euro pro Monat, aber eine arbeitslose alleinerziehende Mutter bekommt null Komma nichts. Das haben Sie eben „sozial ausgewogene Politik“ genannt. Wo leben Sie denn? Was haben Sie denn für christliche Vorstellungen?

Natürlich weiß auch ich, das es alleinerziehende Männer gibt. Aber da die Mehrzahl nun einmal Frauen sind, habe ich den Alleinerziehenden einen extra Beitrag gewidmet. Dieses wollte ich unter dem Thema „Regierungserklärungen: Frauen“ wegen der Menge nicht auch noch unterbringen.

Plenarprotokoll 17/4 vom 11. November 2009
Plenarprotokoll 17/5 vom 12. November 2009

Regierungserklärungen: Frauen

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 3. Sitzung
Plenarprotokoll 17/3 • Berlin, Mittwoch, den 10. November 2009

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):
Junge, engagierte Menschen, vor allem junge Frauen, wandern ab. Eine wesentliche Ursache sind die fehlenden Einkommensperspektiven.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/4 • Berlin, Mittwoch, den 11. November 2009

Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ab Seite 139:
Frauen in Führungspositionen“: Wenn ich mir die Ministerriege – die Ministerinnenriege – und wenn ich mir vor allem die Bereiche Wirtschaft, Finanzen und Haushalt anschaue, dann scheint es so zu sein, dass die Kompetenz von Frauen überhaupt keine Rolle mehr spielt. Es gibt in der ersten und in der zweiten Führungsebene dieser Bereiche keine einzige Frau. Für Sie ist Gleichstellung hier ein reines Lippenbekenntnis.

Katja Kipping (DIE LINKE) Ab Seite 196:
Wir als Linke sagen: Wir brauchen verbindliche Vorgaben, damit endlich wirklich „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt; denn es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen im Durchschnitt immer noch ein Viertel weniger verdienen als Männer.

Olaf Scholz (SPD) Ab Seite 204:
[Zwangsheirat] Aber beschließen Sie bitte nicht nur eine Überschrift, sondern tatsächlich etwas, was die Lebenslage der betroffenen Frauen verbessert!

Dr. Günter Krings (CDU/CSU) Ab Seite 223:
Ich will erwähnen, dass wir zum Ersten die Zwangsverheiratung als eigenständiges Delikt in das Strafgesetzbuch hineinschreiben wollen. Das ist ein klares und wichtiges Signal, diesen Straftatbestand noch einmal klarer und deutlicher zu fassen. Das ist ein klares und wichtiges Signal für viele Frauen, die aus anderen Kulturkreisen hierherkommen, das zeigt, dass der deutsche Rechtsstaat sie nicht allein lässt. Die jetzige Regelung ist eben nicht deutlich genug gefasst. Das werden wir verbessern.

Daniela Raab (CDU/CSU) Ab Seite 234:
Vorhin wurde schon gesagt, dass Zwangsverheiratung von Frauen, die in unserer Mitte leben, ein Zeichen von Menschenverachtung und ein Zeichen von Missachtung unseres Grundgesetzes ist. [..] Ich denke aber, dass es an dieser Stelle wichtig ist, dass wir festhalten, dass Zwangsverheiratung mit unserer Wertevorstellung zu keinem Zeitpunkt vereinbar ist, und dass wir deswegen, weil wir den Frauen helfen wollen, gerade diesen Straftatbestand ganz
bewusst ins Strafrecht mit aufnehmen sollten.
[..]Ein Punkt, der mir persönlich wichtig war, ist die vertrauliche Geburt. Ich möchte dieses Thema ansprechen, auch wenn ich weiß, dass es hochumstritten ist. Wir haben uns darauf geeinigt, zu prüfen, welche Rechtsgrundlage es für Frauen in einer problematischen Schwangerschaft geben kann, die ihr Kind eigentlich gerne zur Welt bringen möchten, aber ihre Daten nicht preisgeben wollen. Hier müssen wir – ich weiß, wie schwierig das ist – zwischen dem Recht des Kindes auf Kenntnis in Bezug auf die Abstammung und dem Recht des Kindes auf Leben abwägen.

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ab Seite 251):
Was bedeutet es für Frauen im Hinblick auf Aufstiegs- und Erwerbschancen, wenn sie an die „gläserne Decke“ stoßen, wenn sie Kinder bekommen? Natürlich sind Lebensläufe nicht immer geradlinig. Ich weiß auch, dass zur Freiheit und Verantwortung eines jeden Menschen dazugehört, den Weg durchs Leben selbst zu finden. Aber es gibt auch typische Brüche, die verpasste Chancen bedeuten: verpasste Chancen für den Einzelnen oder die Einzelne, aber auch verpasste Chancen für dieses Land, wenn die Talente, die Möglichkeiten, die Einsatzfreude von Menschen nicht genutzt werden. Zu viele verpasste Chancen kann sich dieses Land nicht leisten, meine Damen und Herren.
Bei den Frauen kommt der typische Bruch später im Leben. In den Anfängen der Ausbildung sind sie besser, sie sind schneller in der Schule, sie sind qualifiziert, aber dann kommt der Lebensbruch – verursacht durch die „gläserne Decke“ – in dem Augenblick, wenn Kinder da sind und es um Erwerbs- und Aufstiegschancen für Frauen geht. Wir wollen: mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst wie in der Wirtschaft, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch von Pflege und Beruf. Das sind die gleichstellungspolitischen Eckpfeiler einer Chancengesellschaft für Frauen.

Dagmar Ziegler (SPD) Ab Seite 253:
[Teilelterngeld] Sicher, auf den ersten Blick ist das ein Angebot für Eltern, keine Frage. Aber werden es nicht wieder vor allem die Frauen sein, die diese Regelung in Anspruch nehmen?

Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Ab Seite 256:
Die Zahl der Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen? Die Zahl der Frauen, die aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen? Die Zahl der Alleinerziehenden, die weiterhin zum Amt gehen müssen? Die Zahl der Frauen, die immer noch weniger verdienen als die Männer?
Das Betreuungsgeld ist frauenfeindlich, bildungsfeindlich und wird verstärkt zum Ausstieg junger Frauen aus dem Berufsleben führen.
Zum Elterngeld. Der Antrag klingt fast wie der Antrag der Linken aus der 16. Wahlperiode, aber auch nur fast; denn so, wie das jetzt ausgestaltet ist, droht doch wieder, dass verstärkt Frauen in Teilzeit gehen.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ab Seite 260:
Was ist mit dem Ehegattensplitting? Es benachteiligt Frauen.
Was ist mit der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen? Keine einzige Zeile dazu. Das existiert nicht mehr, nicht einmal mehr in Ihren Gedanken. Sie glauben, wenn Frauen zu Hause bleiben, dann wäre das die eigenständige Existenzsicherung. Das ist es aber nicht. Das ist nicht das, Herr Singhammer, was die Frauen in diesem Land von Ihnen einfordern. Sie werden die eigenständige Existenzsicherung auch weiter von Ihnen einfordern.

Caren Marks (SPD) Ab Seite 262:
Mindestens genauso ideenlos ist Ihre Gleichstellungspolitik. Die Ungerechtigkeit der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen wollen Sie nach wie vor lediglich mit freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft beseitigen.
Frauen verdienen nach wie vor 23 Prozent weniger als Männer, arbeiten verstärkt in Teilzeit und im Niedriglohnsektor, sind kaum in Führungspositionen, Vorständen und Aufsichtsräten zu finden.
Schwarz-Gelb – das muss man feststellen – ist an einer wirklichen Teilhabe von Frauen an dieser Gesellschaft nicht wirklich interessiert.
Gleichstellungspolitik wird mit Frau von der Leyen als Ministerin nach wie vor nicht stattfinden. Allenfalls wird es – das versteht sie – aufgeblasene PR-Aktionen und ein paar wohlwollende Worte beispielsweise am Equal Pay Day geben. Aber ich sage Ihnen, Frau Ministerin, die Frauen haben die Nase voll von Appellen, sie wollen Taten sehen.
Da deutlich mehr Frauen als Männer im Niedriglohnsektor arbeiten, ist gerade für sie die Einführung eines Mindestlohns besonders wichtig.
Die SPD will mehr Frauen in Führungsfunktionen, und dies nicht als Lippenbekenntnis, sondern mit klaren gesetzlichen Regelungen.
Die Benachteiligung von Frauen im Beruf beschneidet ihre Lebenschancen; sie schadet aber auch unserer Wirtschaft und unserer Demokratie. Damit werden wir uns in der SPD nicht abfinden. Wir brauchen einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, der es Frauen und Betriebsräten ermöglicht, gegen Lohndiskriminierung vorzugehen.

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 264:
Uns ist aber auch wichtig, dass familiäre Gewalt bekämpft wird. Sie ist in keinster Weise zu tolerieren. Hierzu bedarf es ausreichender sogenannter flankierender Maßnahmen. Darunter verstehen wir Beratungsangebote, aber ganz konkret auch die Frauen– und Kinderschutzhäuser. Das Hilfesystem im Fall von Gewalt gegen Frauen wird im Rahmen der Bundeszuständigkeit weiter gestützt werden. Hierzu gehören auch die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer sowie die Vorlage eines Berichts zur Lage der Frauen– und Kinderschutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur.
Uns ist aber auch wichtig, dass familiäre Gewalt bekämpft wird. Sie ist in keinster Weise zu tolerieren. Hierzu bedarf es ausreichender sogenannter flankierender Maßnahmen. Darunter verstehen wir Beratungsangebote, aber ganz konkret auch die Frauen– und Kinderschutzhäuser. Das Hilfesystem im Fall von Gewalt gegen Frauen wird im Rahmen der Bundeszuständigkeit weiter gestützt werden. Hierzu gehören auch die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer sowie die Vorlage eines Berichts zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur. [..]

So, das war noch nicht alles zum Thema Frauen. In allen 3 Plenarprotokollen der Regierungserklärungen wird das Thema Alleinerziehende ziemlich oft erwähnt, so das ich dafür einen neuen Beitrag einstellen werde. Als nächstes nehme ich mir das Thema Männer vor, weil dieses Gebiet nicht so reichhaltig ist.
Gerade habe ich von meinem Mann erfahren, das Ursula von der Leyen gar keine Frauenministerin mehr ist. Tja, so schnell ändern sich die Dinge und ich hänge glatt hinterher
😉

Links
Plenarprotokoll 17/3 vom 10. November 2009
Plenarprotokoll 17/4 vom 11. November 2009

Unterhaltsvorschuss und KG werden erhöht

20-euroschein Kabinett beschließt mehr Entlastung für Familien ab 2010

Den meisten Eltern steht ab Januar 2010 mehr Geld zur Verfügung. Mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge möchte die Bundesregierung Familien finanziell spürbar entlasten.

[..]Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro angehoben. Eltern werden ab Januar 2010 monatlich für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro bekommen. Die Freibeträge für Kinder steigen von 6.024 Euro auf 7.008 Euro.

Angehoben wird auch der Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Er steigt für Kinder im Alter von bis zu 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro [mehr]

Nur zur Information.

Nachtrag
Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010
Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Stipendien für Frauen – Männer fehlen

annette-schavan-2007Schavan: „Stipendienkultur in Deutschland fördern“

Bundesbildungsministerin gibt beim „Tag der Talente“ Startschuss für Stipendienportal www.stipendienlotse.de

Deutschlands begabteste junge Menschen sind nach Berlin gekommen. Bereits zum vierten Mal hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 300 preisgekrönte Teilnehmerinnen und Teilnehmer von bundesweiten Schülerwettbewerben für ihre Leistungen geehrt. Unter ihnen war die Dresdnerin Lisa Sauermann, die bei der diesjährigen Internationalen Mathematikolympiade zu den drei weltweit besten jungen Mathematikern zählte. Auch die Preisträgerinnen und Preisträger von renommierten Wettbewerben wie „Jugend forscht“ und „Treffen junger Autoren“ gehörten zu den Gästen. Ehrengast war der Medizinnobelpreisträger Harald zur Hausen [mehr]

Manchmal leitet einen ja die Intuition, was bei mir zu obigem Beitrag auch der Fall war. Ich hatte diesen bereits aus meinem Feed gelöscht und erst danach dachte ich mir, schau doch mal nach, was dahinter steckt. Also bin ich auf die Homepage des BMBF gegangen und als erstes fiel mir natürlich auf, das eine Frau explizit erwähnt werden musste. Nun gut, wenn das dem Ego-Trip des BMBF mit seiner unendlichen Frauenbevorzugung/ -förderung dient, schaun wer mal darüber hinweg 😉

Dann entschied ich mich, dem Stipendienlotsen zu folgen und stellte fest, meine Intuition war richtig. Wenn man den Button Stipendiendatenbank anklickt, sieht zunächst noch alles ganz harmlos aus. Scrollt man aber nach unten, findet man eine Auflistung der Zielgruppe, welche die Stipendien erhalten sollen.

Stipendien ausschließlich für:

• Alleinerziehende
• Ausländische Studierende
• Frauen
• Menschen mit Behinderung
• Menschen mit Migrationshintergrund
• Waisen

Wer förderungswürdig ist und wer nicht, darüber kann man vermutlich unendliche Debatten führen. Es darf aber die Frage gestellt werden, wieso Frauen auch hier mal wieder bevorzugt werden und welcher Grund gegeben ist, das Männer nicht förderungswürdig sind. Man kann es auch einfach ausdrücken:

Ein Ausschluss der Männer ist diskriminierend

Da ich dem BMBF schon lange nicht mehr geschrieben habe, werde ich nach diesem Beitrag eine Mail verschicken und anfragen, wieso meine Tochter bei Bedarf ein Stipendium erhält und mein Sohn nicht. Es wäre schön, wenn andere das Bildungsministerium ebenfalls anschreiben würden.

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]

Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts

Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

– Seite 5 –

[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

– Seite 6 –

Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

– Seite 8 –

Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

– Seite 10 –

a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

– Seite 11 –

b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

– Seite 12 –

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

– Seite 13 –

Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁

Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter muss ein Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.516 Euro haben, um einschließlich Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag nicht auf „Hartz IV“ angewiesen zu sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12331) hervor. Das verfügbare Einkommen von Mutter und Tochter würde demnach 1.412 Euro betragen.

Ohne Unterhaltsvorschuss könnte die Mutter laut Regierung eine entsprechende Hilfebedürftigkeit bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1.769 Euro vermeiden. Die Linksfraktion hatte ihrer Anfrage eine Berechnung der Arbeitnehmerkammer Bremen zugrunde gelegt, derzufolge insbesondere Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld II auszukommen [hier]

Unten noch der in den PDFs genannte Beitrag der Arbeitnehmerkammer.

Link
Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von »Hartz IV«

Der entsorgte Vater – Teil 1

Wenn der Hass der Mutter auf den Vater stärker ist als die Liebe zum gemeinsamen Kind, dann hast Du keine Chance!

So wirbt Douglas Wolfsperger auf seiner Homepage zu seinem Film und damit hat er recht. Zunächst einmal der entsprechende Link [hier]
Eine weitere umfangreiche Sammlung zum Film bietet der VafK Karlsruhe [hier]

Ich selbst stelle dieses Thema auch deshalb ein, weil vorige Woche bei RTL-Stern TV immerhin ca. 20 Minuten über dieses Thema gesprochen wurde, den schriftlichen Beitrag zur Sendung habe ich unter Link eingestellt. Nachfolgend nun die beiden Youtube-Videos der Sendung, gesplittet in zwei Teile, da dieses Blog in einem Beitrag nur ein Video zuläßt.

Aktualisierung am 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt
Dafür kann ich aber 3 Links zu Youtube anbieten, die mit der Thematik genauso zu tun haben. Sicherheitshalber wurden diese Videos von mir gespeichert.

Youtube: Entsorgte Väter (1/3)
Youtube: Entsorgte Väter (2/3)
Youtube: Entsorgte Väter (3/3)

In der Sendung „Aspekte“ vom 24.04.2009 wird der Film ebenfalls besprochen, den man sich (noch) in der ZDF-Mediathek anschauen kann – Länge 06.21h [hier]

Im übrigen wurde dieses Thema sogar von dem Frauenportal Brigitte.de aufgegriffen und das sogar erstaunlich objektiv aus Sicht der Väter [hier]
Erwähnenswert aus dem Artikel ist m.E. der folgenden Satz:

Bevor ein Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, wandert das Kind eher ins Heim – statistisch gesehen.

Der Film läuft nächste Woche an und hat am 10.06.2009 Premiere in Berlin und Karlsruhe. In der Fächerstadt sind die Karten allerdings schon fast ausverkauft, wie ich per Mail erfahren habe.

Nachtrag
Douglas Wolfsperger im Deutschlandradio Kulur

Link
Stern: Das Drama der Scheidungsväter „Du wirst dein Kind nie wieder sehen“
T-Online: „Entsorgte Scheidungsväter“ mit vielen Kommentaren

Der entsorgte Vater – Teil 2

Entsorgte Väter Teil 2/2

Aktualisierung am 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt
Dafür kann ich aber 3 Links zu Youtube anbieten, die mit der Thematik genauso zu tun haben. Sicherheitshalber wurden diese Videos von mir gespeichert.

Youtube: Entsorgte Väter (1/3)
Youtube: Entsorgte Väter (2/3)
Youtube: Entsorgte Väter (3/3)

Im zweiten Teil kommt zum einen Richter Jürgen Rudolph zu Wort und zum anderen eine Mutter. Diese spricht darüber, das sie aus verletzter Eitelkeit den Kindern ihren Vater zunächst entziehen wollte, aber mit Hilfe von Richter Jürgen Rudolph und dem Cochemer Modell dieses nicht durchziehen konnte und heute darüber froh ist.

Youtube Suchbegriff: Richter Jürgen Rudolph

Link
Cochemer Modell

Intensivere Unterstützung für Alleinerziehende

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit intensivieren Unterstützung für Alleinerziehende

„Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten. Obwohl sie topmotiviert und enorm leistungsbereit sind, haben sie es aber oft schwer, den passenden Job zu finden“, erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe, anlässlich der Konferenz. „Um ihren Alltag mit Kindern erfolgreich zu meistern, brauchen sie vor allem ein dichtes Netz aus Beratung und praktischer Hilfe vor Ort. Die Bundesregierung hat deswegen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ihre Unterstützung für Alleinerziehende ausgeweitet, damit der schwierige Schritt ins Erwerbsleben gelingt“, so Hoofe [mehr]und [hier]

Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten, aber nur, wenn sie den passenden Job finden oder wie soll man den ersten Satz verstehen? Das die Mehrzahl der Frauen mit Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, kann ich mir auch auf Grund eines älteren Berichts von mir in diesem Blog nicht vorstellen [hier]

Aus diesem Bericht nochmals 2 Zahlen:

Alleinerziehende bis 29 Jahre (Allensbach 2008)

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• die Hälfte sagt, dass sich Arbeit finanziell für sie nicht lohnt

Diese Zahlen sollen nur für Frauen bis 29 Jahre gelten? Wenn ich vom Arbeitsamt gefragt würde, ob ich arbeiten will, würde ich auch ja sagen. Bei einem nein droht sofortige Sperre des Arbeitslosengeldes.
Wie heißt das passende Sprichwort dazu: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.