Archiv nach Schlagworten: Behinderung

Frauen • Gleichstellung • Behinderung

frauentag-gleichstellung1Bei Plenarreden zu genanntem Thema wünscht man sich glatt einen Strom­aus­fall im Bun­des­tag. Spiegel 😉

Plenarprotokoll 17/93 • Deutscher Bundestag
93 Sitzung • Berlin, Donnerstag den 24. Februar 2011

100 Jahre Internationaler Frauentag • Gleich­be­rech­ti­gung in Ent­wick­lungs­län­dern voranbringen • Frauen verdienen mehr – Gleichstellung ist Innovationspolitik PDF

Manchmal könnte man meinen, es gäbe keine anderen Probleme im Bundestag.

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BVerfG zu Anrechnung fiktiver Einkünfte

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BVerfG • Az: 1 BvR 2236/09

die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 15. Februar 2010 einstimmig beschlossen:

1. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2009 – 13 UF 61/08 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2009 – 13 UF 61/08 – wird aufgehoben und die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurück verwiesen.

I. Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung fiktiver Einkünfte in einem Kindesunterhaltsverfahren.

II. Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist, § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG. Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die zulässige Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist, § 93c Abs. 1 BVerfGG.

1. Der angefochtene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens, welches unter Wahrung des Selbstbehalts des Beschwerdeführers in Höhe von 900 € die Zahlung des berechneten Kindesunterhalts in Höhe von zuletzt 378 € im Monat ermöglichen würde, führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Beschwerdeführers. Für die Annahme, der Beschwerdeführer sei in der Lage, ein Einkommen in entsprechender Höhe zu erzielen, fehlt es an einer tragfähigen Begründung.

[..]aa) Der Annahme des Oberlandesgerichts, der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend dargetan, an einer über das bisherige Maß hinausgehenden Erwerbstätigkeit gesundheitlich gehindert zu sein, fehlt die tragfähige Grundlage.

[..]19 Der Beschwerdeführer hat im Ausgangsverfahren vorgetragen, infolge des Arbeitsunfalls über das ausgeübte Maß hinaus nicht erwerbsfähig zu sein. Er hat den Unfall und dessen Folgen konkret dargestellt, insbesondere auf medizinisch erwiesene irreparable Verbrennungen dritten Grades an 45 % seines Körpers, nämlich an Hals, Rumpf und Beinen, verwiesen und zu deren Nachweis Sachverständigengutachten aus den Jahren 1986 und 1987 vorgelegt, die seine Verletzungen bestätigen. Er hat die Folgeschäden konkret beschrieben und dauerhafte Beeinträchtigungen seiner Gesundheit infolge der Verbrennung, der Vernarbung, der Hauttransplantationen sowie der Schmerzen, insbesondere bei Temperaturänderungen, dargestellt. Zum Nachweis hat er sich nicht nur auf die im Ausgangsverfahren vorgelegten Sachverständigengutachten und auf das Zeugnis der ihn behandelnden Ärzte bezogen, sondern zum Beweis der zeitlebens bestehen bleibenden Beeinträchtigungen die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens beantragt.

[..]bb) Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht nicht tragfähig begründet, dass der Beschwerdeführer bei Einsatz seiner vollen Arbeitskraft überhaupt objektiv in der Lage wäre, ein Einkommen in der erforderlichen Höhe zu erzielen.
[..]Bei Steuerklasse I ohne persönliche Freibeträge (außer dem Kinderfreibetrag) und den üblichen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung müsste der Beschwerdeführer hierfür einen Bruttoverdienst von rund 1.550 € im Monat erhalten.

[..]Das Oberlandesgericht hat daher mit der Zurechnung fiktiver Einkünfte den ihm eingeräumten Entscheidungsspielraum überschritten.

Zunächst einmal möchte ich klar stellen, dass das BVerfG die Anrechnung fiktiver Einkünfte nicht generell als verfassungswidrig angesehen hat. Dieses wurde von den Richtern auch mittels diverser Aktenzeichen zu entsprechenden Urteilen des gleichen Gerichts belegt. Leider wurde das Urteil des OLG Berlin-Brandenburg Az: 13 UF 61/08 nicht veröffentlicht, so das man sich nur über Google informieren kann. Aber auch dort habe ich nichts aussagekräftiges gefunden.

Bei der Urteilslesung habe ich mich immer wieder gefragt: wo ist die Grenze der Unzumutbarkeit für Väter, damit ihnen kein fiktiver Unterhalt angerechnet werden kann? Da urteilen also Menschen, die in geschützten Räumen sitzen über Männer, denen es mehr schlecht als recht geht. So traurig die Tatsache auch ist, aber Recht hat leider nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Frauen hingegen werden gefördert und nochmals gefördert, arbeiten aber trotzdem immer weniger in Vollzeitjobs und das ohne irgendwelche gesundheitlichen Behinderungen. Diese Tatsache wurde sogar durch die Bundesregierung festgestellt, weshalb ich den entsprechenden Bericht in diesem Blog eingestellt habe [hier]

Links
Urteil des BVerfG vom 15. Februar 2010 Az: 1 BvR 2236/09

Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfach diskriminiert

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 6. Sitzung
Plenarprotokoll 17/6 • Berlin, Mittwoch, den 25. November 2009

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche neuen Anforderungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Art. 6 – Frauen mit Behinderungen – der UN-Behindertenrechtskonvention für den „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ nach § 66 SGB IX, und wie erklärt die Bundesregierung die – im Vergleich zum „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ der 15. Wahlperiode – geringe und nicht durchgängige Berücksichtigung der Situation behinderter Frauen im aktuellen „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ der 16. Wahlperiode?

Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Mit Art. 6 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wird anerkannt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Die besondere Situation behinderter Frauen wird auch im aktuellen Bericht der Bundesregierung, den ich Ihnen gerne nachher noch übergeben kann – noch die vorherige Bundesregierung hat ihn vorgelegt –, dargestellt und analysiert.

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. Jetzt weiß ich, an wen ich mich in der 17. Wahlperiode im Bundesarbeitsministerium wenden kann, wenn ich weiterhin den Eindruck habe, dass möglicherweise ein wesentlicher Bereich, nämlich das Thema „Frauen und Mädchen mit Behinderungen“, nicht ausreichend berücksichtigt wird. Haben Sie denn, Herr Staatssekretär, eine Erklärung dafür, warum im jüngst veröffentlichten Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen kaum etwas und vor allen Dingen nicht durchgängig über die Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen steht, wo doch noch im vorherigen Bericht der 15. Wahlperiode bei den Themen „Besondere Hilfebedarfe“ über „Zugang zu Gesundheitsdiensten“ bis hin zur „Beruflichen Rehabilitation“ vielfältige Aspekte der geschlechtsspezifischen Seite angesprochen wurde?

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Offensichtlich haben wir da teilweise unterschiedliche Auffassungen. Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass im vorangegangenen Bericht, dem der 15. Wahlperiode, das Thema „Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ systematischer und umfangreicher behandelt worden ist. Hat die Bundesregierung denn vor, im Bericht der 17. Wahlperiode, der in den nächsten Jahren anstehen wird, dieses Thema im Sinne des Gender-Mainstreamings als Querschnittsthema zu berücksichtigen?

Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE):
Was also muss im richtigen Leben, nicht nur in den Berichten, passieren, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen wenigstens gleiche Chancen haben?

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die Zahl der schwer behinderten Erwerbstätigen als eine wesentliche Kennzahl durch die Bundesagentur für Arbeit statistisch erfassen zu lassen, um somit eine monatliche geschlechtsspezifische Berichterstattung zu ermöglichen – die auch die Datenbasis zur beruflichen Lage behinderter Frauen im „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ verbessern könnte –, [..]

Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Ich darf beispielsweise nochmals auf das Projekt „SELBST – Selbstbewusstsein für behinderte Mädchen und Frauen“ hinweisen. Der Abschlussbericht hierzu ist seit Mai 2009 auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht.

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In meinen Gesprächen mit Verantwortlichen der Bundesagentur für Arbeit ist mir bislang nicht zugesichert worden, die geschlechtsspezifische Erhebung in Bezug auf behinderte Frauen und Mädchen vorzunehmen.

Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE):
Meinen Sie nicht, gerade als Staatssekretär, der sich besonders für Menschen mit Behinderungen zuständig fühlt, dass es viel wichtiger wäre, die Arbeitslosigkeit von schwer behinderten Frauen und Mädchen abzubauen?

Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit über angebliche Mehrfachdiskriminierung von Mädchen und Frauen gesprochen wird. Es geht schon gar nicht mehr darum, welchen Mehrfachbehinderungen Frauen und Mädchen ausgesetzt sind, das wird mittlerweile als Gegeben vorausgesetzt.

Plenarprotokoll 17/6 ab Seite 346 des Dokumentes – PDF-Reader ab Seite 38

Website in einfacher Sprache für Frauenbeauftragte online

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Im Oktober 2009 nehmen erstmals Frauen mit Lernschwierigkeiten ihre Arbeit als Frauenbeauftragte in Werkstätten auf. Um sie zu unterstützen, wurde eine neue Webseite in einfacher Sprache freigeschaltet.

Dort werden das Projekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Wohneinrichtungen“ und die Arbeit der Frauenbeauftragten vorgestellt. Um die Frauen mit Lernschwierigkeiten, beziehungsweise Frauen mit der Diagnose „geistige Behinderung“ gezielt anzusprechen, wurde auf komplexe Strukturen für die Webseite verzichtet und die Projektidee, die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie der Projektablauf mit Fokus auf Zugänglichkeit und Verständlichkeit dargestellt.

Das Projekt wird seit November 2008 für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert [hier]

Über kranke und behinderte Menschen soll man nicht spotten, schließlich kann das – nicht nur – durch einen Unfall jeden von uns treffen. Es regt mich aber immer mehr auf, wieviel Geld alleine für Frauen ausgegeben wird. Geht man aber auf Webseiten, ähnlich wie Kindernotruf, sieht man nichts von Förderung aus dem „beliebten“ Frauenministerium. Langsam sollte sich dieses Gedanken darüber machen, ob es sich nicht offiziell in Frauenministerium umbenennen will, das wäre dann wenigstens ehrlich.

Aber was reg ich mich auf … knueppel

Link
Weibernetz – Frauenbeauftragte

Stipendien für Frauen – Männer fehlen

annette-schavan-2007Schavan: „Stipendienkultur in Deutschland fördern“

Bundesbildungsministerin gibt beim „Tag der Talente“ Startschuss für Stipendienportal www.stipendienlotse.de

Deutschlands begabteste junge Menschen sind nach Berlin gekommen. Bereits zum vierten Mal hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 300 preisgekrönte Teilnehmerinnen und Teilnehmer von bundesweiten Schülerwettbewerben für ihre Leistungen geehrt. Unter ihnen war die Dresdnerin Lisa Sauermann, die bei der diesjährigen Internationalen Mathematikolympiade zu den drei weltweit besten jungen Mathematikern zählte. Auch die Preisträgerinnen und Preisträger von renommierten Wettbewerben wie „Jugend forscht“ und „Treffen junger Autoren“ gehörten zu den Gästen. Ehrengast war der Medizinnobelpreisträger Harald zur Hausen [mehr]

Manchmal leitet einen ja die Intuition, was bei mir zu obigem Beitrag auch der Fall war. Ich hatte diesen bereits aus meinem Feed gelöscht und erst danach dachte ich mir, schau doch mal nach, was dahinter steckt. Also bin ich auf die Homepage des BMBF gegangen und als erstes fiel mir natürlich auf, das eine Frau explizit erwähnt werden musste. Nun gut, wenn das dem Ego-Trip des BMBF mit seiner unendlichen Frauenbevorzugung/ -förderung dient, schaun wer mal darüber hinweg 😉

Dann entschied ich mich, dem Stipendienlotsen zu folgen und stellte fest, meine Intuition war richtig. Wenn man den Button Stipendiendatenbank anklickt, sieht zunächst noch alles ganz harmlos aus. Scrollt man aber nach unten, findet man eine Auflistung der Zielgruppe, welche die Stipendien erhalten sollen.

Stipendien ausschließlich für:

• Alleinerziehende
• Ausländische Studierende
• Frauen
• Menschen mit Behinderung
• Menschen mit Migrationshintergrund
• Waisen

Wer förderungswürdig ist und wer nicht, darüber kann man vermutlich unendliche Debatten führen. Es darf aber die Frage gestellt werden, wieso Frauen auch hier mal wieder bevorzugt werden und welcher Grund gegeben ist, das Männer nicht förderungswürdig sind. Man kann es auch einfach ausdrücken:

Ein Ausschluss der Männer ist diskriminierend

Da ich dem BMBF schon lange nicht mehr geschrieben habe, werde ich nach diesem Beitrag eine Mail verschicken und anfragen, wieso meine Tochter bei Bedarf ein Stipendium erhält und mein Sohn nicht. Es wäre schön, wenn andere das Bildungsministerium ebenfalls anschreiben würden.

Ausschuss zu Schwangerschaftskonfliktgesetz

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wahrscheinlich

[..]Die Unterstützer der Gruppe Humme wollen vor allem eine bessere Beratung der Frau vor vorgeburtlichen Untersuchungen erreichen. In ihrem jetzt vorgelegten Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf fordern sie, der Arzt müsse „eine ausreichende Bedenkzeit, in der Regel mindestens drei Tage“ einhalten, bevor er schriftlich die Voraussetzungen zu einem Schwangerschaftsabbruch feststellt. Sie begründeten diese Formulierung damit, dass auf diese Weise auch Einzelfällen geholfen werde, in denen eine schnelle Abtreibung sinnvoll sei.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährleistet den Anspruch von werdenden Müttern und Vätern auf Beratung über alle Fragen der Schwangerschaft. Anlass für eine mögliche Änderung ist der Streit um Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche. Insbesondere geht es um Abbrüche in Fällen, bei denen man vermutet, dass das Kind aufgrund einer vom Arzt diagnostizierten möglichen Behinderung abgetrieben wird. Hier wollen alle Initiativen eine verbesserte Beratung der Frauen erreichen [mehr]

Wenn dieses Thema nicht so eine eminent wichtige Angelegenheit wäre, könnte man glatt darüber lachen. Seit wann haben Väter einen gesetzlichen Anspruch, bei Schwangerschaft und Abtreibung ohne Mutters Gnaden mitreden zu dürfen? Siehste…

Bundestagsreden – Frauen und Mädchen mit Behinderung

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Situation von Frauen mit Behinderung • Zu Protokoll gegebene Reden

Antje Blumenthal CDU/CSU (Ab Seite 23711)

[..]Einen ersten Schritt dahin haben wir mit dem Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen getan. Dieser Aktionsplan befasst sich unter anderem mit Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Dieser Fokus wurde gelegt, weil Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfach diskriminiert sind und häufiger als andere Gewalt erleben müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass nahezu 80 Prozent der Frauen und Mädchen mit Behinderungen Opfer von psychischer oder physischer Gewalt werden.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) SPD (Ab Seite 23712)

Bei meinen Besuchen in Einrichtungen, in denen behinderte Menschen leben, wird mir von Pflegekräften und Angehörigen immer wieder gesagt: Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist ein enormes Problem. Das Thema ist komplex, die Problemlagen sind vielschichtig, und vor allem spricht man nicht darüber. Das Thema ist tabuisiert. Es muss aber dringend in die Öffentlichkeit und umfassend diskutiert werden, wie Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen verhindert und bekämpft werden kann – im Interesse und für das Wohlergehen der betroffenen Frauen und Mädchen.

Dr. Ilja Seifert DIE LINKE (Ab Seite 23714)

Heute war Girls’ Day. Eine tolle Initiative, wenn es um ernstgemeinte Veränderungen statt um symbolische Aktionen ginge, wo sich Politikerinnen und Politiker kurzzeitig mit jungen Mädchen schmücken. Bei der nach Postleitzahlen angebotenen Aktionssuche auf der Homepage www.girls-day.de wird man/frau staunen, wie viele Aktionen es gab. Wehe aber, man setzt bei der Aktionssuche noch einen Haken beim Kästchen „Nur rollstuhlgeeignete Veranstaltungen“. Die Angebote schmelzen schneller dahin als das Eis in der Sonne. Passend dazu die zeitliche Einordnung des Tagesordnungspunktes „Frauen und Mädchen mit Behinderung wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ am späten Abend, sodass hier die Reden nur zu Protokoll gegeben werden.

Dass Frauen mit Behinderungen nachweisbar in vielen Lebensbereichen einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, wissen wir spätestens seit dem im November 2005 vom Familienministerium vorgelegten Gender-Datenreport. Das Tempo der Koalition, mit geeigneten Maßnahmen für Veränderung zu sorgen, ist „atemberaubend“. Nicht zu vergleichen mit dem Tempo von Maßnahmen zur Rettung von Banken.

Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ab Seite 23715)

In Zeiten des Wahlkampfes kommen zuweilen Themen auf die Tagesordnung, die ansonsten nur von der Opposition getragen werden. So freut es mich zum einen, dass die Bundesregierung sich aktuell einer Gruppe von Menschen annimmt, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt ist und trotzdem viel zu wenig Unterstützung erhält: Mädchen und Frauen mit Behinderungen werden in unserer Gesellschaft strukturell diskriminiert und sind einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.

Was soll man dazu noch sagen? Zwar wird hier und da in den genannten Reden von Behinderung etlicher Menschen im allgemeinen gesprochen, aber wie wir alle wissen, sind Frauen und Mädchen grundsätzlich besonders betroffen.
Männer mit Behinderung erfahren keine Gewalt, Jungen mit Behinderung erfahren keine Gewalt und überhaupt, wie stellte letztens die Journalistin Klaudia Schultheis fest: Nach der Schule haben Jungen keine Probleme und für behinderte Jungen und Männer wird das wohl auch gelten.

Link
Plenarprotokoll zu Reden über Frauen und Mädchen mit Behinderung

Abschlussbericht zu Selbstbewusstsein für Mädchen und Frauen mit Behinderungen

„SELBST“: Abschlussbericht veröffentlicht

Im Rahmen des Forschungsprojektes „SELBST – Selbstbewusstsein für Mädchen und Frauen mit Behinderungen“ ist nun der Abschlussbericht erschienen. Der Bericht bündelt die Erkenntnisse zu Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen für behinderte Frauen und Mädchen.

Der Abschlussbericht liefert eine Bestandsaufnahme und wissenschaftliche Analyse der angebotenen Kurse inner- und außerhalb des Behindertensports. Darauf aufbauend wurden Übungseinheiten konzipiert und evaluiert. Der Bericht enthält sowohl ein Curriculum für die Übungen als auch ein Curriculum für die Ausbildung der zukünftigen Übungsleiterinnen [mehr]

Hier wurde mal wieder viel Arbeit und Geld in ein Forschungsprojekt gesteckt, welches mit Sicherheit durch wesentlich weniger Aufwand hätte hergestellt werden können. Manchmal reicht einfach der gesunde Menschenverstand. Ich klage diesen Umstand natürlich deshalb an, weil Jungen und Männer wie immer fehlen. Diese Benachteiligung hat MANNdat bereits im Jahre  2005 mittels einer Petition an den deutschen Bundestag angemahnt [hier]
Ich zitiere Punkt 5 der  Petition:

5. Gleiche Sozialleistungen für männliche Behinderte
Ab 1.07.2001 sind laut §44 Sozialgesetzbuch IX Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für behinderte Mädchen und Frauen eine gesetzliche Sozialleistung, für männliche Behinderte jedoch nicht. Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz. Behinderte werden immer häufiger Opfer von Überfällen oder Belästigungen. Dies betrifft auch männliche Behinderte. Auch wenn die registrierte Zahl bei den männlichen Behinderten als Opfer solcher Übergriffe noch niedriger sein sollte, rechtfertigt dies nicht die Ungleichbehandlung, da auch männliche Behinderte vermehrt Ziel von Angriffen werden.

Wir beschweren uns, dass behinderten Jungen und Männern laut §44 Sozialgesetzbuch IX Selbstverteidigungskurse als Sozialleistung nicht zugestanden werden.

Bundesministerium der Justiz – 9. Sozialgesetzbuch § 44
Hier ist natürlich insbesondere Abs. 3 zu beachten.

Antwort des Petitionsausschusses auf der MANNdat-Homepage [hier]
Widerspruch von MANNdat [hier]
Antwort des Petitionsausschusses auf den Widerspruch mit abschliessendem Kommentar [hier]

„Insbesondere will der Petitionsausschuss nochmals klarstellen, dass eine gleichberechtigte Gesundheitsvorsorge für Männer und Frauen erfolgt. Soweit in wenigen Details eine geschlechtsspezifische Unterscheidung vorliegt, ist diese auf Grund der unterschiedlichen Belastungs- und Gefährdungssituationen von Männern und Frauen gerechtfertigt und stellt somit keine Benachteiligung der Männer dar.“

Nach dieser Antwort frage ich mich unweigerlich: Wieso wird ein 660-seitiger Forschungsbericht alleine für Frauen und Mädchen erstellt, wenn zum einen eine gleichberechtigte Gesundheitsvorsorge für Männer und Frauen vorliegt und zum anderen nur in wenigen Details eine Unterscheidung fest gestellt wurde?

Link
Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
Abschlussbericht Projekt SELBST – Selbstbewusstsein für behinderte Mädchen und Frauen (660 Seiten = 7,4MB )