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djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

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Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.

Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Ge­burt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.

Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Be­zie­hung zwischen Vater und Kind für eine not­wen­di­ge und unverzichtbare Vo­raus­setzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]

Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Bei­trag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, em­pfän­de ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich  unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müt­tern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.

Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz ver­wei­sen:

Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Be­din­gun­gen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stel­lung in der Ge­sell­schaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]

Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechts­ent­schei­dung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.

Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

bverfg-erster-senat

Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

Väterradio sucht nichtsorgeberechtigte Väter

vafk-logoWöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt – wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter „Karnevalsprinz“ wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte. Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe. Danke!

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 – 82 83 77 83) oder 03691 – 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 – 82 83 73 29) oder 03691 – 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
http://www.vaeterradio.de/

Nur zur Information.

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftAlleinerziehende

Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt

petition_digital_signieren1Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.

Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.

[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.

[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.

Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂

Link zur genannten Petition

BVerfG zu Anrechnung fiktiver Einkünfte

bverfg-erster-senat

BVerfG • Az: 1 BvR 2236/09

die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 15. Februar 2010 einstimmig beschlossen:

1. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2009 – 13 UF 61/08 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2009 – 13 UF 61/08 – wird aufgehoben und die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurück verwiesen.

I. Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung fiktiver Einkünfte in einem Kindesunterhaltsverfahren.

II. Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist, § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG. Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die zulässige Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist, § 93c Abs. 1 BVerfGG.

1. Der angefochtene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens, welches unter Wahrung des Selbstbehalts des Beschwerdeführers in Höhe von 900 € die Zahlung des berechneten Kindesunterhalts in Höhe von zuletzt 378 € im Monat ermöglichen würde, führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Beschwerdeführers. Für die Annahme, der Beschwerdeführer sei in der Lage, ein Einkommen in entsprechender Höhe zu erzielen, fehlt es an einer tragfähigen Begründung.

[..]aa) Der Annahme des Oberlandesgerichts, der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend dargetan, an einer über das bisherige Maß hinausgehenden Erwerbstätigkeit gesundheitlich gehindert zu sein, fehlt die tragfähige Grundlage.

[..]19 Der Beschwerdeführer hat im Ausgangsverfahren vorgetragen, infolge des Arbeitsunfalls über das ausgeübte Maß hinaus nicht erwerbsfähig zu sein. Er hat den Unfall und dessen Folgen konkret dargestellt, insbesondere auf medizinisch erwiesene irreparable Verbrennungen dritten Grades an 45 % seines Körpers, nämlich an Hals, Rumpf und Beinen, verwiesen und zu deren Nachweis Sachverständigengutachten aus den Jahren 1986 und 1987 vorgelegt, die seine Verletzungen bestätigen. Er hat die Folgeschäden konkret beschrieben und dauerhafte Beeinträchtigungen seiner Gesundheit infolge der Verbrennung, der Vernarbung, der Hauttransplantationen sowie der Schmerzen, insbesondere bei Temperaturänderungen, dargestellt. Zum Nachweis hat er sich nicht nur auf die im Ausgangsverfahren vorgelegten Sachverständigengutachten und auf das Zeugnis der ihn behandelnden Ärzte bezogen, sondern zum Beweis der zeitlebens bestehen bleibenden Beeinträchtigungen die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens beantragt.

[..]bb) Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht nicht tragfähig begründet, dass der Beschwerdeführer bei Einsatz seiner vollen Arbeitskraft überhaupt objektiv in der Lage wäre, ein Einkommen in der erforderlichen Höhe zu erzielen.
[..]Bei Steuerklasse I ohne persönliche Freibeträge (außer dem Kinderfreibetrag) und den üblichen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung müsste der Beschwerdeführer hierfür einen Bruttoverdienst von rund 1.550 € im Monat erhalten.

[..]Das Oberlandesgericht hat daher mit der Zurechnung fiktiver Einkünfte den ihm eingeräumten Entscheidungsspielraum überschritten.

Zunächst einmal möchte ich klar stellen, dass das BVerfG die Anrechnung fiktiver Einkünfte nicht generell als verfassungswidrig angesehen hat. Dieses wurde von den Richtern auch mittels diverser Aktenzeichen zu entsprechenden Urteilen des gleichen Gerichts belegt. Leider wurde das Urteil des OLG Berlin-Brandenburg Az: 13 UF 61/08 nicht veröffentlicht, so das man sich nur über Google informieren kann. Aber auch dort habe ich nichts aussagekräftiges gefunden.

Bei der Urteilslesung habe ich mich immer wieder gefragt: wo ist die Grenze der Unzumutbarkeit für Väter, damit ihnen kein fiktiver Unterhalt angerechnet werden kann? Da urteilen also Menschen, die in geschützten Räumen sitzen über Männer, denen es mehr schlecht als recht geht. So traurig die Tatsache auch ist, aber Recht hat leider nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Frauen hingegen werden gefördert und nochmals gefördert, arbeiten aber trotzdem immer weniger in Vollzeitjobs und das ohne irgendwelche gesundheitlichen Behinderungen. Diese Tatsache wurde sogar durch die Bundesregierung festgestellt, weshalb ich den entsprechenden Bericht in diesem Blog eingestellt habe [hier]

Links
Urteil des BVerfG vom 15. Februar 2010 Az: 1 BvR 2236/09

Das Schweigen der Ursula von der Leyen

uvdl1Die schwarz-gelbe Bundesregierung kommt nicht in Fahrt. Und Angela Merkel schweigt zu fast allen wichtigen Themen, die die Bundesrepublik dieser Tage be­schäf­ti­gen. Hat die Kanzlerin den Menschen vielleicht gar nichts zu sagen? Ein Kommentar von Cicero-Chefredakteur Michael Naumann.

[..]Damit kein Missverständnis aufkommt: Regieren heißt nicht, in legislativer Eile ein Gesetz nach dem anderen durch den Bundestag zu jagen, weil die Mehrheit reicht und weil der Bundesrat in schwarz-gelben Händen liegt. Im Gegenteil, richtig zu regieren, könnte ja auch heißen, dem Verfassungsgericht zuvorzukommen und allfällige Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der Sozialgesetzgebung eigenständig, also ohne höchstrichterliche Aufforderung zu beheben.

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Voßkuhle neuer Präsident des BVerfG

andreas-vosskuhlehib-Meldung • 2010_03/2010_069/01

Wahlausschuss – 05.03.2010
Berlin: (hib/BOB/MPI) Andreas Voßkuhle heißt der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Wahlausschuss des Bundestages, der die Hälfte der Richter am höchsten deutschen Gericht bestimmen darf, wählte den Juristen am Freitagmorgen in dieses Amt. Der 46-jährige frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau ist seit knapp zwei Jahren am Verfassungsgericht und sitzt dem Zweiten Senat vor. Voßkuhle tritt die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an, der in den Ruhestand geht.

Im Wahlausschuss, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner zwölf Mitglieder die Richter bestimmt, fand auch der Göttinger Völkerrechtler Andreas L. Paulus die notwendige Mehrheit für Papiers freiwerdende Richterstelle. Der 41-Jährige, der zur Zeit noch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen innehat, studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (USA). Er wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion nominiert. ”Ich bin sehr zufrieden mit der Wahl, insbesondere bei Paulus zum Verfassungsrichter“, sagte der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic. Er habe die Hoffnung, dass sich Paulus nicht nur für die Freiheitsrechte, sondern auch für die Sozialrechte einsetze. Da Papier auch der Vorsitzende des Ersten Senats war, entschied sich der Wahlausschuss für den Tübinger Juristen Ferdinand Kirchhof (60) als Nachfolger [hier]

Jetzt verstehe ich die Aufregung des deutschen Juristinnenbundes, deren Pressemitteilung zum Thema ich hier bereits eingestellt hatte 😉

Links
Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Hamburger Abendblatt: Voßkuhle oberster Verfassungsrichter
FemokratieBlog: Feminisierung der Justiz gestoppt

Feminisierung der Justiz gestoppt

bverfg-erster-senatDer Richterwahlausschuss des Bundestages hat sich mit der Nachfolge des scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu befassen. Die FDP hat das Vorschlagsrecht und wurde fündig:

Ein Mann um die vierzig, vor zehn Jahren promoviert, vor vier Jahren habilitiert, seit ebenfalls vier Jahren Hochschullehrer und der FDP nahestehend soll es offenbar diesmal sein, während Kandidatinnen mit den Begründungen „zu jung“ oder „zu unerfahren“ abgelehnt wurden.

Oder fehlte der Wille, ernsthaft zu suchen?

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 gilt offensichtlich nur für andere, soweit es dort unter III. Sozialer Fortschritt, 4. Gleichstellung unter der Überschrift „Mehr Frauen in Führungspositionen“ im dritten Satz heißt: „Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden.“

Um die Verantwortlichen zu beruhigen: eine Feminisierung der Justiz auf den Führungsebenen ist nicht zu befürchten. Der „Schneewittchensenat“ im Bundesverfassungsgericht könnte im Zuge der derzeitigen Politik der Stellenbesetzungen auch zu einem „Gruppenbild ohne Dame“ werden [hier]

Schneewittchensenat ist gut – mehr fällt mir dazu derzeit nicht ein 😉

Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter

kristina-koehler Kristina Köhler: „Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft“

Bundesfamilienministerin will partnerschaftliche Zusammenarbeit im Interesse der Kinder auch in dieser Legislaturperiode fortsetzen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, gratuliert den neuen Mitgliedern der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu ihrer Ernennung. Das Gremium, das korrekt Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder heißt, tritt heute zu seiner konstituierenden Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. „Die Kinderkommission ist für mich als Bundesfamilienministerin einer der wichtigsten Partner, mit dem ich gemeinsam eine gute und erfolgreiche Politik für Kinder durchsetzen möchte“, erklärte Köhler anlässlich der Sitzung. „In den Jahren ihres mehr als 20-jährigen Bestehens war die Kommission immer mehr als ein Unterausschuss des Familienausschusses: Sie ist ein deutliches Zeichen des Parlamentes für eine kinderfreundliche Gesellschaft“, so Köhler [mehr]

Kristina Köhler: „Moderne Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik“

„Das heutige Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Kinder in Hartz IV. „Die Richter haben nicht nur den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen – der unterscheidet sich grundlegend von Erwachsenen und kann deshalb nicht schematisch von diesen abgeleitet werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden“, sagt Köhler [mehr]

Nach diesen Artikeln frage ich mich, was die Kinderkommission in 20 Jahren eigentlich erarbeitet und erreicht hat? Wäre es nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. der Kinderkommission gewesen, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern? Da aber das BMFSFJ sich hauptsächlich um Frauenangelegenheiten kümmert, hat man für Kinderbelange kaum Ressourcen übrig.

„Hartz IV-Gesetz“ nicht verfassungsgemäß

bverfg-erster-senat Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.“ [mehr]

Regelsatzerhöhung reicht nicht aus – Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.“, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]

Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?

Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]

Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.

Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]

FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV

Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]

Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt – sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]

Faz: Ermittlung nicht korrekt – Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]

Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV – Grundrecht auf Existenzminimum

Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen – auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen – weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]

Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung – im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.

Wie man mit viel Geld Armut vermehrt

Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge – mit Erfolg [mehr]

Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.

Kristina Köhler hebt Familienväter hervor

kristina-koehler Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler im Interview mit der „BILD“-Zeitung

[..]BILD: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst, ob die Hartz IV-Sätze für Kinder neu berechnet werden müssen. Müssen die Sätze erhöht werden?

Dr. Kristina Köhler: Kinderarmut ist vor allem auch Armut an Bildung und an Perspektiven. Mir geht es darum, Ehrgeiz und die Lust auf Bildung zu wecken. Bei Kindern kann man mit der Förderung gar nicht früh genug anfangen.

BILD: Aber reichen 211 Euro im Monat wirklich aus für ein 10-jähriges Kind?

Dr. Kristina Köhler: Natürlich ist das Geld äußerst knapp. Aber dennoch: Eine Familie mit zwei Kindern kann mit Hartz IV inklusive Miete auf bis zu 1600 Euro im Monat kommen. Es gibt viele Familienväter, die für dieses Geld von morgens bis abends arbeiten. Wichtig ist, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld hat als jemand, der nicht arbeitet [mehr]

Das hört sich ja alles sehr löblich an. Zumindest klammert sie nicht – wie bisher Ursula von der Leyen – die Väter aus. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Kristina Köhler die Väter weiter in der traditionellen Rolle des Alleinernährers sehen will oder ob obige Aussage schlicht eine Anerkennung der Väter ob ihrer geleisteten Arbeit sein soll.

Bundesregierung handelte grundgesetzwidrig

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 84/2009 vom 23. Juli 2009
Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvE 3/07

Eingeschränkte Erteilung von Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen an BND-Untersuchungsausschuss zum Teil verfassungswidrig

[..]Der Untersuchungsausschuss befasste sich zunächst mit den Komplexen der Verschleppung von E. und K. und vernahm dazu Angehörige und Beamte der Bundesregierung (Antragsgegnerin) und der ihr nachgeordneten Behörden als Zeugen. Wiederholt verweigerten die Zeugen unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.

Die Einschränkungen der Aussagegenehmigungen, die Ablehnung der Herausgabe der angeforderten Unterlagen und Organigramme und der dazu gegebenen Begründung haben die Antragstellerinnen mit ihren verschiedenen genau bezeichneten Anträgen im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die zulässigen Anträge überwiegend begründet sind. Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt Pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe – wie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und Gründe des Staatswohls -, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt in keinem Fall [mehr]

Es ist ja nicht das erste und vermutlich auch nicht das letzte Mal, das Politiker grundgesetzfeindlich handeln. Es ist aber zumindest gut zu wissen, dass sie wenigstens ab und zu deswegen verurteilt werden. Man kann nur hoffen, das dieses Urtei für zukünftige Untersuchungsausschüsse hilfreich ist.

Ob Politiker über dieses Urteil nachdenken werden, wage ich zu bezweifeln, denn wie einige Leser hier bestimmt wissen, wurde die Bundesrepublik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon öfters wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Eine Änderung der Gesinnung hat trotzdem nicht statt gefunden. Aus diesem Grunde ‚dürfen‘ Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen weiterhin Menschenrechtsverletzungen vornehmen und kein Politiker macht etwas dagegen. Nun ja, der nächste Beitrag ist bereits in Bearbeitung, schließlich müssen wir unsere Politiker zumindest dort bloßstellen, wo sie grundgesetzfeindlich handeln, denn eine Verfassung besitzen wir ja nicht, was ebenso gegen das Grundgesetz verstößt 😉

Link
Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Transsexuelle sollen Ehe fortführen dürfen

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

Verheiratete Transsexuelle sollen bestehende Ehe fortführen dürfen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Verheiratete Transsexuelle sollen ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (16/13157) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Vorlage soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.

Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist der Vorlage zufolge, dass die Vorschrift „einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird“. Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung weiter heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass „für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen“ [hier]

Berichtigung
Irren ist menschlich, weshalb mir in meinem Kommentar ein Fehler unterlaufen war, den ich nun gelöscht habe. Ich hatte etwas interpretiert, was nicht geschrieben steht. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Mein Dank geht an RichardT in diesem Blog und „Leser“ im WGvdL-Forum.


Urteilsverkündung zu „Lissabon-Vertrag“

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 55/2009 vom 29. Mai 2009
2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08 und 2 BvR 189/09

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Februar 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 2 vom 16. Januar 2009) am

Dienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden [mehr]

Neben dem Urteil des BVerfG zu Vaterschaftstests hat mich keine andere Urteilsverkündigung so sehr interessiert wie oben genannte. Weiterlesen »

Experten uneins über Wahlrechtsreform

hib-Meldung • 125/2009 • Experten uneins über Wahlrechtsreform wegen „negativem Stimmgewicht“

Innenausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/STO) Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Änderung des Bundeswahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl am 27. September ist unter Experten umstritten. Während sich in einer Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag die geladenen Sachverständigen mehrheitlich für eine Änderung noch vor dem Wahltag aussprachen, warb Professor Heinrich Lang von der Universität Rostock für eine umfassende Wahlrechtsreform „mit ruhiger Hand“.

Mit dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (16/11885) soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten negativen Stimmgewicht (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 707) vom Juli 2008 umgesetzt werden. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung verstößt, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne. Dem Gesetzgeber räumten sie für eine Neuregelung eine Frist bis zum 30. Juni 2011 ein.

Nach den Vorstellungen der Grünen-Abgeordneten soll die Verfassungswidrigkeit dadurch beseitigt werden, dass die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene und nicht wie nach bislang geltendem Recht auf Länderebene erfolgt. Überhangmandate entstünden dann „in der Regel nicht mehr“, heißt es in der Vorlage. Überhangmandate erhalten Parteien, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen [mehr]

Interessant finde ich an dieser Anhörung höchstens, das Experten und Sonstige solange brauchten, um überhaupt zusammen zu kommen. Vermutlich wird daran die Bankenkrise schuld sein, man war ja schließlich mit Wichtigerem beschäftigt.

Die Unfähigkeit unserer Bundestagsabgeordneten

Anmerkung
Wie ja allgemein bekannt ist, werden Politiker, die ihr Bundes- oder Landtagsmandat verloren haben, gerne nach Brüssel abgeschoben. Auf Grund dieser Tatsache können wir uns gut vorstellen, welche Politiker die EU regieren. Auf Spiegel Online ist ein Interview mit dem Bundestagsabgeordneten
Thomas Silberhorn eingestellt, der stellvertretend seine Unfähigkeit zum Besten gibt. Nachfolgend ein paar Auszüge:

[..]SPIEGEL ONLINE: Sie haben aber selbst für den Vertrag gestimmt.

Silberhorn: Ja, allerdings habe ich es immer begrüßt, dass das Verfassungsgericht durch die Klagen Gelegenheit erhält, die verfassungsrechtlichen Grenzen zu konkretisieren.

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Steinmeier verteidigt EU-Reformvertrag

Außenminister Steinmeier und Innenminister Schäuble haben den EU-Reformvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.“Der Vertrag von Lissabon stärkt die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union nachdrücklich“, sagte Steinmeier während der Anhörung in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit einer Reihe von Klagen gegen den Vertrag von Lissabon und prüft diesen auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Für die Bundesregierung, das stellte Steinmeier klar, ist der Vertrag eindeutig grundgesetz-konform. Er garantiert die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union in mehrfacher Hinsicht [mehr] Weiterlesen »