Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröffentlichten Einigung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familiengericht als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.
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Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter
djb fordert mehr Bundesrichterinnen
Für die Richterwahl im Frühjahr 2012 sollen erheblich mehr Frauen vorgeschlagen und auch gewählt werden – dies möchte der djb mit seiner Initiative „Frauen in die Roten Roben“ erreichen. Die gänzlich fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge benachteiligt vor allem Frauen.
Wer zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter zu berufen ist, entscheiden die Mitglieder des Richterwahlausschusses, die das alleinige Vorschlagsrecht außer dem für das jeweilige Bundesgericht zuständigen Bundesministerium haben. Bei der letzten Wahl 2011 lagen für den Bundesgerichtshof 23 Wahlvorschläge vor, darunter 3 Richterinnen (ein Anteil von 13%), und für das Bundesverwaltungsgericht 17 Wahlvorschläge mit nur einer Richterin (= 6%).[..]
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass bei dem Trubel, der gerade um Frauen im Bundestag und den Ausschüssen gemacht wird, Frauen nicht in hohem Maße berücksichtigt werden.
Nur wenn Geld fließt, sind Unterhaltstitel gut
Der deutsche Juristinnenbund hat die Unterhaltsverordnung der EU, die am 18. Juni 2011 in Kraft tritt, zustimmend aufgenommen. Da von dieser Verordnung überwiegend Männer betroffen sind, haben diese kaum Chancen, das eigene Erwerbseinkommen vernünftig und im Sinne der ehemaligen Familie aufzuteilen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der europaweiten Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird dabei vom Bundesamt für Justiz in Bonn kostenlos unterstützt. Gleichstellung hört anscheinend auf zu existieren, sobald es ums Geld geht.
Entgeltdiskriminierung bei gleicher Arbeit
Der djb hat sich die Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes „Gender Pay Gap: Zwei Drittel lassen sich strukturell erklären“ anscheinend genauso ungenau durchgelesen, wie so viele andere Frauenbewegte. Nachweislich basiert der Gender Pay Gap auf fehlende Daten. Hier
Ob bei der Veranstaltung etwas sinnvolles heraus gekommen ist, wurde vom djb bisher allerdings nicht mitgeteilt 😉
Neu gewählte BVerfG-Richterin aus autonomer Frauenbewegung
hib-Meldung • 2010_11/2010_372/01
Drei neue Verfassungsrichter gewählt
Wahlausschuss – 11.11.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Drei neue Richter am Bundesverfassungsgericht sind am Donnerstagmorgen in ihr Amt gewählt worden. Diese Entscheidung traf der Wahlausschuss des Bundestages, wie dessen Vorsitzender Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) mitteilte [mehr]
djb – Führungsfrauen ausgebremst?
„Angesichts der angestrebten Verschmelzung mit der Volkswagen AG und der Tatsache, dass bis dahin nach heutigem Stand keine Neuwahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat anstehen, erscheint eine Nennung konkreter Ziele zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sachgerecht.“, so die Entsprechenserklärung der Porsche Automobil Holding SE zur Hauptversammlung am 30. November 2010, zu der gerade eingeladen wird.
Der vom Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 von den Unternehmen ausdrücklich geforderten Benennung konkreter Ziele für die angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat nicht nachzukommen, heißt, die Arbeit erst gar nicht aufzunehmen. Ziele, die nicht gesteckt werden, können weder angesteuert noch erreicht werden. Dem Unternehmen, das ansonsten für Schnelligkeit steht, dürfte bekannt sein, dass das Erreichen von Tempo auf Arbeit basiert und nicht auf Zauberei.
Der neue Kodex gab zwar Hoffnung auf einen Umschwung. Diese Entsprechenserklärung, eine der ersten nach der Neuregelung des Kodex, enttäuscht jedoch und zeigt ganz klar, dass es ohne Quote nicht geht.
Wenn die Unternehmen sich weder Kennziffern geben noch Zahlen nennen, kann das Ziel, eine ihrem Anteil an den Beschäftigten entsprechende Zahl von Frauen in Führungspositionen zu bringen, nicht erreicht werden. Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb): „An Zauberei glauben wir Juristinnen nicht – an Märchen allerdings auch nicht. Wir fordern seit langem die 40 %-Quote“ [hier][PDF]
Was für weise Worte. Wenn diese dann auch noch in anderen Bereichen umgesetzt würden und nicht nur in von Frauen genehmen Positionen, sähe vermutlich einiges anders aus.
Stadtmensch: Feminismus für Dummies • Heute: Gläserne Decken
WikiMANNia: Karriere • Frauenförderung • Kosten der Frauenförderung
Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin
Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:
Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab
[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.
Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)
Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:
Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete
Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?
… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …
Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.
Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:
Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro zahlbar aus Steuergeldern.
Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]
Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:
„Grund zur Sorge“
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter
Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]
Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum: Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab
djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.
Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Geburt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.
Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]
Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Beitrag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, empfände ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müttern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.
Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz verweisen:
Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]
Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechtsentscheidung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.
Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: Sorgerecht • Umgangsrecht • Trennungsväter
djb fragt: Sag mir, wo die Frauen sind
djb-Aktion „Hauptversammlungen: Aktionärinnen fordern ein!“ geht weiter
Bei Thyssen Krupp, Infineon, Siemens, Wincor Nixdorf, Porsche und anderen – soeben bei der Demag Cranes AG – haben die djb-Aktionärinnen schon ihre kritischen Fragen gestellt. Auf der Hauptversammlung der Aurubis AG am 3. März 2010 werden Ariane Fenger, LL.M. und Rechtsanwältin Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M. vom aktienrechtlichen Auskunftsrecht Gebrauch machen und von den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats konkret Auskunft verlangen, warum trotz der Vorgaben im Deutschen Corporate Governance Kodex und anderweitigen Bekundungen aus den Unternehmen der Frauenanteil bei den Aufsichtsratsmandaten der Anteilseigner sich immer noch nicht wesentlich erhöht hat.
Ich frage mich, wieso der djb die Antworten nicht einstellt, wenn einige Mitglieder bereits auf mehreren Hauptversammlungen waren.
Wir machen weiter:
Zahlreiche Mitglieder des djb werden an über 70 Hauptversammlungen der größten deutschen Unternehmen teilnehmen. Sie wollen genau wissen, welche Bemühungen das Unternehmen unternommen hat und unternehmen wird, um Vorstand, Aufsichtsrat und andere Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.
Trotz der Appelle an die Wirtschaft, endlich die „gläserne Decke“ zu beseitigen, und der Verabschiedung gesetzlicher Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Wirtschaft auf einem unakzeptablen, niedrigen Level.
Kann der Umstand nicht einfach der Tatsache geschuldet sein, dass zu wenig qualifizierte Frauen für diesen Job bereit stehen? Die meisten Frauen wollen nun mal ihre Freizeit nicht gegen massive Überstunden tauschen. Daran wird vermutlich auch der djb nichts ändern können.
Zur nachhaltigen Veränderung dieser Situation fordern wir die Verabschiedung einer gesetzlichen Mindestanteilsregelung von 40% bei der Besetzung von Aufsichtsräten.
Leider befürchte ich, das ein entsprechendes Gesetz über kurz oder lang kommen wird.
„Hartz IV-Gesetz“ nicht verfassungsgemäß
Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.
Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.“ [mehr]
Regelsatzerhöhung reicht nicht aus – Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.“, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]
Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?
Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]
Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.
Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]
FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV
Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]
Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt – sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]
Faz: Ermittlung nicht korrekt – Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]
Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV – Grundrecht auf Existenzminimum
Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen – auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen – weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]
Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung – im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.
Wie man mit viel Geld Armut vermehrt
Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge – mit Erfolg [mehr]
Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.
djb empört über Landesrichtergesetz
Änderung des Landesrichtergesetzes ist im Hau-Ruck-Verfahren inakzeptabel
Der deutsche Juristinnenbund (djb) ist empört über die Art und Weise, wie das Landesrichtergesetz in Schleswig-Holstein geändert werden soll. Kommt die beabsichtigte Gesetzesänderung durch, wird die Gleichstellung von Frauen und Männern verkürzt. Die Gleichstellungsvorschrift war auf Drängen des djb eingefügt worden, weil der Frauenanteil in der Richterschaft Anfang der 90er Jahre nicht einmal ein Fünftel ausmachte. Frauen waren in Aufstiegspositionen und in leitenden Funktionen nicht angemessen vertreten (s. Gesetzesbegründung in den LT-Drs. 12/519 Nr. 3 und LT-Drs. 12/858). Bis heute hat sich hieran nichts Grundlegendes verändert. Abgesehen von den zwei Präsidentinnen der obersten Landesgerichte (von insgesamt fünf plus Landesverfassungsgericht) gibt es keine einzige weitere Präsidentin. Auch ansonsten sind Frauen in höheren Richterämtern die Ausnahme [mehr]
Es ist nicht so, das mich die schwarz unterlegte Aussage wundert, aber schön, das sie ihre Einmischung zugeben. Ob sich die djb-Juristinnen Gedanken darüber gemacht haben, das es gar nicht genug Frauen gibt, die im genannten Bezirk den verantwortungsvollen Posten eines Präsidenten übernehmen wollen?
WikiMANNia: Frauenquote • Feministische Thesen • Karriere • Frauenförderung • Work-Life-Balance
djb nennt EU-Sorgerechtsurteil problematisch
Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: „Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.“ Weiterlesen »
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