Archiv nach Schlagworten: Kinder - Seiten 7

Täterinnen in BMFSFJ-Broschüre benannt

weibliche-haeusliche-gewalt-gegen-mann-maennerStetig nährt sich das Eichhörnchen und im Fall von Männerrechten und -benachteiligungen scheint die­ses ebenfalls zu gelten. Eigentlich sollte es eine Selbst­verständlichkeit sein, dass in einer Broschü­re über häusliche Gewalt männliche, so­wie weibli­che Täter benannt werden. Nach Jahren des Pro­tes­tes gibt es nun nicht mehr nur den Täter, son­dern auch die Täterin.

Zu früh darf trotzdem nicht gejubelt werden, denn der Fokus in dieser Bro­schü­re liegt immer noch bei den Frauen als Opfer. So kommt das Wort Frauen 33 mal vor, das Wort Männer genau 3 mal. Die letzteren werden zum einen im Vorwort erwähnt:

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Wut und Schmerz über den Hass einer Mutter

kinderherz-familie-aufbruch-ausgrenzung-trennung-scheidung-tristan-rosenkranz-buchcoverEine Empfehlung für ein Buch abzugeben, welches man nicht gelesen hat, ist mitunter eine heikle Ange­legenheit. Trotzdem mache ich bei dem Buch des Herausgebers Tristan Rosenkranz „Kinderherz“ eine Ausnahme und das nicht nur, weil mir die Autoren und Vereine zum großen Teil bekannt sind.

Ich habe mir den verlinkten Aus­zug herunter geladen und muss sagen, mir wurde übel bei dem Bericht eines 17-jähri­gen Jungen. Deswegen habe ich mich auch bei dem Titel dieses Beitrages absichtlich von Emotionen leiten lassen. Wer – wenn nicht unsere Kinder und Kindeskinder haben ein größeres Recht auf eine Anklage gegen diesen Staat und seine Helfershelfer. Diese haben aber anscheinend nichts Besseres im Sinn, als alleine Frauen die uneinge­schränkte Macht über das Wich­tigste zu geben, was einen Staat ausmacht – die Familie!

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Abstimmung zur Arbeit der Jugendämter

jugendamt-jugendaemter-nein-danke1Bei der Recherche zu dem Buch „Kinderherz“ des Herausgebers Tristan Rosenkranz habe ich neben dem Verein Gleichmass e.V., dessen Vorsitzender Herr Rosenkranz ist, einen dazu gehörigen Blog und folgenden Aufruf gefunden:

Im Internet läuft derzeit eine Abstimmung über die Arbeit der Jugendämter. Interessenten und Betroffene möchten bitte den Link von „Deutschland stimmt ab“ aufrufen und abstimmen. Hier

Mehr als 2 Klicks sind nicht notwendig und diese Zeit kann jeder aufbringen, oder? 😉

Homepage: Gleichmass e.V.
WikiMANNia: Jugendamt
Kinderklau informell: Kinderklau kann auch Ihnen passieren

400 Mil. EUR für Sprachförderung in Kitas

c2a9by-dieter-schuetz-pixeliode-zukunft-jungenSprachförderung ist grundsätzlich eine gute Sache, egal für welches Kind. Warum aber wurde diese nicht schon lange vor den Migrantenproblemen ein­geführt? Nachdem die ersten Pisa Ergebnisse ana­ly­­siert worden waren und feststand, das die Lese­kom­petenzen von Jungen um einiges schle­chter waren als die der Mädchen, gab es kurio­ser­wei­se keine Sprach­förderprogramme. Die Situation der Migranten­jun­gen war der Regierung bisher keine Studie wert, dafür aber die der Migrantenmäd­chen. MANNdat hat zu diesem Thema auf seiner Homepage folgendes geschrieben:

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Alphamädchen zum aktuellen Feminismus

frauen-lesben-homosexualitaet-lebensgemeinschaften-kinder-gerd-altmann-pixelioMeredith Haaf war vorige Woche Gast beim WDR5 Tagesge­spräch. Ich war auf Grund des vergange­nen Medienrummel um diese Frau gespannt auf ihre Aussagen und wollte deshalb wissen, was diese sogenannten Alphamädchen so drauf haben. Allerdings waren aus meiner Sicht die Aussagen der Hörer in dem knapp 40-minütigen Gespräch wesent­lich interessanter. Ich hatte den Eindruck, dass die meisten Anrufer den heutigen Feminismus ablehnen und deshalb andere Meinungen als der sogenannte Main­stream vertraten. Nachfolgend nun mein Bericht.

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Erweiterter MANNdat-Spendenratgeber

euro-geldscheineDer Verein MANNdat Geschlechterpolitische Initiative e.V. hat seinen Spendenratgeber aus 2009 überprüft und ergänzt, weswegen eine neue Ausgabe erschienen erschienen ist. Lest nun, was MANNdat dazu schreibt.

Der MANNdat-Spendenratgeber liegt nun in einer erweiterten und grundlegend überarbeiteten Fassung vor. Gegenüber der ersten Fassung aus 2009 haben wir den Spendenratgeber um vier Hilfsorganisationen ergänzt: Action Medeor, Christoffel Blindenmission, Oxfam und SOS-Kinderdörfer sind neu hinzugekommen. Unser Ratgeber umfasst somit jetzt insgesamt 16 Bewertungen von Spendenorganisationen. Zu den Hilfsorganisationen, die schon 2009 mit dabei waren, haben wir die Bewertungen überprüft und die Angaben auf den neuesten Stand gebracht.

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BVerfG schützt getrennt lebende Väter

bverfg-erster-senat-1-1Pressemitteilung Nr. 101/2010 vom 10. 10. 2010
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2010 – 1 BvL 14/09 –

Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regelmäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 116 Abs. 6 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, die in gleicher Weise dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegt wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.

Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

ob § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er eine Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters im Gegensatz zu in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen nicht vorsieht,

– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Memmingen vom 27. April 2009 (2 O 2548/05) –

hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat – am 12. Oktober 2010 beschlossen:

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 130) ist mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit seinem geschädigten Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, Ansprüche nach Absatz 1 auf den Sozialhilfeträger übergehen.

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ist im Lichte von Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes dahingehend auszulegen, dass auch derjenige Elternteil die Tatbestandsvoraussetzung eines Lebens in häuslicher Gemeinschaft erfüllt, der zwar getrennt von seinem Kind lebt, jedoch seiner Verantwortung für das Kind in dem ihm rechtlich möglichen Maße nachkommt und regelmäßigen wie längeren Umgang mit dem Kind pflegt, sodass dieses zeitweise auch in seinen Haushalt integriert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Schritt unternommen, die Rechte von ledigen Vätern ein wenig zu stärken. Diese sind allerdings mal wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft:

c) Trägt ein Elternteil mit dem anderen Elternteil, bei dem sich sein Kind vorrangig aufhält, gemeinsam die Sorge für das Kind oder ist allein aus Kindeswohlgründen nicht ihm, sondern dem anderen Elternteil die Alleinsorge eingeräumt, zahlt er regelmäßig den vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Kindesunterhalt und praktiziert den verabredeten oder ihm eingeräumten regelmäßigen Umgang mit dem Kind, der auch ein Verweilen des Kindes in seinem Haushalt umfasst, kommt dieser Elternteil in vollem, ihm rechtlich möglichen Umfang seiner elterlichen Verantwortung seinem Kind gegenüber nach. Einer solchermaßen gelebten familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil kann nicht allein aufgrund dessen, dass beide nicht ständig zusammenleben, ein Leben in häuslicher Gemeinschaft abgesprochen werden. Das gilt nicht nur für den Fall, dass sich das Kind im Wechsel gleichlange Zeit bei jedem Elternteil aufhält, sondern auch dann, wenn das Kind in regelmäßigen Abständen einige Tage bei dem Elternteil verbringt und währenddessen bei ihm übernachtet, dort zumindest einen festen Schlafplatz hat, von ihm verköstigt wird und insofern bei ihm ein zweites Zuhause hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist von einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Elternteil und dem Kind auszugehen, die von ausgeübter Verantwortung für das Kind und einem zumindest zeitweisen Zusammenleben und Haushalten mit dem Kind getragen ist.

Es bleibt daher die Frage offen, welche Rechte jene Väter haben, die sich aus diversen Gründen weniger um ihre Kinder kümmern (dürfen).

„Der entsorgte Vater“ auf ARTE

douglas-wolfspergerMittwoch 10. November 2010 • 21:50h

Von fast allen Kindern wird die Trennung der Eltern als belastend und bedrohlich erlebt. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie sich Vater und Mutter mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. Viele Kinder verlieren dabei einen Elternteil – zumeist den Vater. Die ganze Bandbreite der emotionalen Auswirkungen und der faktischen Konsequenzen gescheiterter Beziehungen und zerstörter Familienbande kommt in den Geschichten der vier Trennungsväter zum Vorschein, die Douglas Wolfsperger in seinem Dokumentarfilm erzählt [ARTE]

Zwar werden von dem Film nur 52 statt 86 Minuten gezeigt, aber vermutlich dürfen wir froh sein, das ARTE diesen Film – wenn auch in gekürzter – Form überhaupt zeigt. Allerdings solle man wissen, das ARTE ein durch und durch feministischer Sender ist. Dieser hat bereits vor Jahren bösartig gegen Väter agiert, was Matthias Matussek in einem Vorwort zu seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft – Polemik gegen die Abschaffung der Familie“ beschrieben hat.

[..]Im letzten Jahr erhielt ich in London, wo ich mit meiner Familie lebte, Besuch von einer Redakteurin des „arte“-Kanals, die einen Film über Väter-Initiativen und Aktivisten drehen wollte, und mich als den „Missionar der deutschen Männerbewegung“, als der ich von „Stuttgarter Zeitung“ einst tituliert wurde, befragen wollte. Sie wollte, wie sie sagte, auch den Männern und ihren Anliegen einmal Gehör verschaffen, ganz fair. Mir gefiel das.

[..]Sie wollte mich allein. Sie wollte mich grimmig, vor meinem Computer. Dann fragte sie nach den militanten Väter-Aktivisten in London, nach der Wirkung meines Buches in Deutschland, nach meinen Lesereisen, nach den Männern, die meine Lesungen besuchten, nach wütenden Männern in der Situation kompletter Ohnmacht – ich hatte auf meinen Lesereisen mit Hunderten von ihnen Kontakt. Ich antwortete ihr, ich erklärte, ich plädierte leidenschaftlich für mehr Gerechtigkeit, und ihr Nicken sah aus, als nicke sie aus Mitgefühl.

Drei Monate später lief der Film. Er lief unter dem Titel: „Wenn Väter sich rächen“. Er zeigte ein Sammelsurium von Männern, die als vereinsamt, neurotisch oder als schlechte Verlierer charakterisiert wurden, und ich war ihr Einpeitscher. Die Interviews wechselten immer wieder mit düsteren Szenen ab, in denen ein Mann ein Mädchen verführt und anschließend vergewaltigt. Die Botschaft war klar: Die in dem Film gezeigten Männer wurden als Gewalttäter vorgeführt, besonders die, die in Scheidung und im Streit mit ihren Ex-Frauen lebten [mehr]

Der Maskulist: Lila Kröte für ARTE-Sender
WikiMANNia: Väter sind wichtigTrennungsväterMatthias Matussek

Männertag: Achtung, Fertig … Fehlstart

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangUnten stehende Ausschnitte eines Beitrages von Bernhard Lassahn wurde bereits durch die Männerbewegung auf Homepages, Blogs, Foren und dgl. verbreitet. Da dieser Blog auch von vielen Vätern gelesen wird, die sich aber seltener in Geschlechterforen und -blogs bewegen, habe ich nur die Zeilen rund ums Väterthema eingestellt. Es lohnt sich trotzdem, den gesamten Beitrag zu lesen, da er nicht nur Fakten aufweist, sondern auch erheiternd geschrieben ist.

Zu diesem von Michael Gorbatschow angeregtem Gedenktag, der vermutlich an den meisten vorbeigerauscht ist wie der ‚Tag des Fernmeldewesens’, erschien in ‚Welt kompakt’ ein Beitrag von Nina Trentmann im Interview mit Walter Hollstein, der mit dem Buch bekannt wurde ‚Was vom Manne übrig blieb’ – und nun zu der Frage Anlass gibt ‚Was von der Männerforschung übrig blieb’. Der Text steht unter der Überschrift: „Alles, aber bitte keine emanzipierte Frau!“ [..]

Was die Männer wollen, will keiner wissen

Was sonst? Ich sehe da das flackernde Aufscheinen junger Männerstimmen, die sich sagen: „Ich möchte nicht so werden wie mein Vater, den ich nur alle 14 Tage zu sehen kriege und der durch die Scheidung ruiniert und ins Abseits gedrängt wurde, ohne dass er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen“. Hat jemand von den Soziologen, Männerforschern und Attitüden-Bewirtschaftern aus der Welt der fliegenden Blätter so einen Satz schon mal gehört? Ich ja.

[..]Hollstein weist nach Norden: „Die schwedische Familienforschung zeigt uns ganz klar, dass jene Ehen am längsten halten, in denen die Arbeit möglichst gleich aufgeteilt ist. Alles andere hält eine Weile, dann knallt es.“ Ach, nee! Als wenn Männer noch nie was davon gehört hätten! Haben sie aber. Die haben schon in den 70er Jahren Schwangerschaftsgymnastik gemacht und haben unbeirrt den Kinderwagen geschoben, auch wenn gespottet würde, es sähe aus, als schöben sie den Rasenmäher. Die „neuen Männer“ und „Softies“ haben es versucht. Nur: Es hat nicht funktioniert. So ein Vater, der für sein Kind getan hat, was er konnte, musste im Scheidungsfall erleben, dass seine Betreuungsarbeit als wertlos angesehen wurde. Na gut, er konnte sich trösten, dass Vaterliebe nicht käuflich ist. Die Frau wollte und musste nicht arbeiten. Die Anrechnung eines „fiktiven“ Gehaltes, mit dem der Unterhaltsanspruch der Frau gemindert werden soll, galt als unzumutbar. Die Scheidungsanwältin ließ vortragen, dass es „der gemeinsame Lebensplan“ war, dass die Frau grundsätzlich nicht arbeitet. Mit dieser falschen Erzählperspektive vom „gemeinsamen“ Lebensplan wurde der Mann übergangen. Er wurde gar nicht erst gefragt. Die Frau, die mit dem Ideal der geteilten Verantwortung wie eine Heiratsschwindlerin zum Standesamt gegangen war, konnte im Nachhinein die Ehe zur „Versorgungsehe“ umdefinieren und die Verantwortung wieder abgeben. So sind die Usancen, die zu den vielen Vorteilen gehören, die man den Frauen verschafft hat. Davon weiß Hollstein nichts, dafür kennt er die Seele der Männer: Die „wollen“ „Alleinverdiener“ sein [mehr][PDF]

Man beachte (nicht nur) auch bitte das köstlich aufbereitete Referat vom Antifeminismus-Treffen zum Thema Sprachfeminismus von Bernhard Lassahn. Nachfolgend die Zusammenfassung aus dem lesenswerten Beitrag. Dieser kurze Abriss ist allerdings weniger köstlich ob der prägnanten Tatsachen:

Der Sprachfeminismus ist sexistisch, er ist destruktiv und stellt einen mutwilligen Aus-stieg aus einem notwendigen kulturellen Konsens dar. Er führt zu einer Innenweltver-schmutzung. Er ist hässlich und aggressiv, er manipuliert und korrumpiert, und hat die ihm innewohnende Tendenz, immer mehr ins Totalitäre abzugleiten. Er zieht einen Rat-tenschwanz von verlogenen Rechtfertigungsversuchen nach sich und verpflichtet die Sprecher zu intellektueller Unredlichkeit, gedanklicher Unklarheit und zu einem Be-kenntnis zu einem Weltbild, bei dem Geschlechter als getrennt voneinander gesehen werden und das Männliche dämonisiert wird. Der Sprachfeminismus offenbart ein zweidimensionales Weltbild, als wäre die Welt doch eine Scheibe. Im tiefsten Kern ist er von Misandrie geprägt – was den meisten vermutlich nicht bewusst ist. Die Risiken und Nebenwirkungen sind so groß, dass ich davon abrate.

Bernhard Lassahn ist im übrigen Schriftsteller – die bekanntesten Geschichten von ihm dürften die mit Käpt’n Blaubär sein – und Mitglied von agens e.V.

Homepage: Bernhard Lassahn
Autoren-Portrait: Bernhard Lassahn
WikiMANNia: Antifeminismus-Treffen/Referate

Droht der Mann langsam auszusterben?

mann-maennerabend-angeln-see-sonnenuntergang-oliver-thalerAnlässlich des Weltmännertages stellt sich unser Autor die Frage nach der Zukunft des Geschlechts. Seine Prognose verheißt nichts Gutes.

Von Hajo Schumacher

Dauernd verordnet die Welt sich Gedenktage. Im Januar ist Weltlepratag, im Februar Weltkrebstag, im März Weltnierentag. Es folgen Weltromatag, Weltmurmeltiertag und Welttoilettentag. Keine Ahnung, wer diese Tage bestimmt. Wahrscheinlich die EU oder Claudia Roth. Bei Welttagen geht es jedenfalls immer darum, Dinge auszurotten (Lepra), vor dem Aussterben zu bewahren (Murmeltier) oder sauberer zu machen (Toiletten). Welttage haben verlässlich mit Diskriminierung zu tun, aber nie mit Lebensfreude, Bier oder Fußball.

[..]Kein Mensch braucht noch Männer, allenfalls für den Umzug. Denn selbst volkswirtschaftlich sind Männer eine Katastrophe. Stundenlang angelnderweise in den Müggelsee starren oder Fußball glotzen in den immer alten Botten, damit werden wir den Konsumstandort Deutschland nicht retten. Rein ökonomisch gesehen müsste der Mann auf Oligarchenbraut umgeschult werden. Aber wer trägt dann die vielen Einkaufstaschen? [mehr]

Eine herrliche Satire auf den Weltmännertag smiley1146

Foto: Oliver Thaler / Pixelio.de
WikiMANNia: Weltmännertag

Vaterschaftsanerkennung fehlerbehaftet

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Für alle frischen und zukünftigen Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind: Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier „verirren“ – entlarvender kann ein Dokument nicht sein. Hier findet ihre jede Menge Väterpflichten, aber welche Pflichten werden von Müttern gefordert? Man(n) könnte auch sagen, das Patriarchat hält sich komischerweise bei den (Väter-)pflichten recht hartnäckig. Desweiteren sind mMn einige rechtliche Fehler enthalten. Lest dazu bitte am Ende meine Fußnoten.

Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Die Urkundsperson
belehrte Herrn ______________________, geb. _____________________

vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. einer Unterhaltsverpflichtung
nach deutschem Recht zu dem Kind ___________, geb. ______________
wie folgt:

Zunächst wurde mir die gesetzliche Empfängniszeit wie folgt mitgeteilt:

Weiter wurde ich darüber belehrt, dass mit dem Anerkenntnis die Verwandtschaft zwischen dem Kind und mir mit allen rechtlichen Konsequenzen begründet wird. Ich schulde damit dem Kind Unterhalt, ggf. auch über die Volljährigkeit hinaus. Ferner kann die Mutter des Kindes von mir im Bedarfsfall Erstattung der Entbindungskosten und Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.

Durch die Anerkennung wird das Kind mein gesetzlicher Erbe.

Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet. Der Umgang mit dem Kind kann im Konfliktfall vom Familiengericht geregelt, aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Auch tritt die gemeinsame Sorge von Gesetzes wegen ein, falls ich die Mutter heirate.

Das Kind trägt grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wenn ich hiermit einverstanden bin, kann die Mutter dem Kind auch meinen Namen erteilen. Hierfür sind formgültige Erklärungen gegenüber dem Standesamt erforderlich.

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Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter urkundlich zustimmt. Falls die Mutter nicht die elterliche Sorge ausüben kann, z. B. weil sie noch minderjährig ist, ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich. Diese wird durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt, z. B. einen Amtsvormund. Ist das Kind über 14 Jahre alt, kann es mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters selbst zustimmen.

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemannes der Mutter. Das Gesetz macht hiervon eine Ausnahme. Ist das Kind nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens zwischen seinen Eltern geboren, kann auch ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies muss aber spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschehen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wenn ihr auch der – frühere – Ehemann der Mutter zustimmt.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche Zustimmung hierzu noch fehlt. Den Widerruf muss ich in diesem Fall von einem Notar beurkunden lassen.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen. Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Frist beginnt, sobald ich die gegen meine Vaterschaft sprechenden Umstände erfahre. Auch die Mutter oder das Kind können die Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird unwirksam, sobald durch das Gericht festgestellt wurde, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Eine Anerkennung ist weiter unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht,sofern nicht seit dem Eintrag in das Personenstandsbuch mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer Beteiligter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch Rechtsfolgen nach deren Heimatrecht haben, z. B. hinsichtlich des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Zweifel können hierüber Auskünfte bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats eingeholt werden. Auch erteilen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Standesämter hierüber Auskunft. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Ich weiß, dass ich dem unterhaltsberechtigten Kind gesetzlichen Unterhalt schulde. Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. B. in Ausbildung befindet.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt, kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen Unterhalt[¹] (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts). Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich an der Höhe des steuerrechtlich festgelegten Kinderfreibetrags. Wird dieser Freibetrag erhöht, steigt demgemäß auch der gesetzliche Mindestunterhalt. Dessen derzeitige Höhe ist mir bekannt.

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden. Solange das Kind minderjährig ist, wird nur die Hälfte des Kindergelds hierfür angesetzt und kommt mir so durch Minderung meiner Zahlungsverpflichtung zugute. Denn die Mutter leistet in gleichwertiger Weise ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes.

Neben dem laufenden Unterhalt kann mein Kind u. U. auch Mehrbedarf, z. B. im Falle einer Krankheit, geltend machen. In bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen[²]. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bin ich auch verpflichtet, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs notwendig ist. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Auskunftsanspruch kann notfalls mittels Antrags zum Familiengericht durchgesetzt werden.

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Ändert sich der Unterhaltsbedarf des Kindes oder ändern sich meine Lebensverhältnisse (Einkommen, Familienstand usw.), können das Kind und auch ich Änderung der Unterhaltshöhe verlangen und ggf. durch Antrag zum Familiengericht durchsetzen. Eine außergerichtliche, also gütliche Regelung ist zur Vermeidung von Gerichtskosten unbedingt zu versuchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird.

Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.

Ich bestätige hiermit, wie vorstehend belehrt worden zu sein und eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten zu haben.

F, den

………………………………………… ………………………………………….

(Unterschrift des Vaters)                  (Unterschrift des Dolmetschers)

Die Aushändigung der o. g. Niederschrift und die eigenhändige Unterschrift

werden bestätigt.

F, den

…………………………………………………….

(Unterschrift der Urkundsperson

[¹] Noch kann der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.
[²] Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist.

Das Ganze schreibe ich natürlich nur unter rechtlichem Vorbehalt, wer weiß heute schon, wann sich die jeweiligen Gesetze ändern. Wer unsicher ist, kann sich auf den Väterseiten – links im Blog unter Intern – umschauen. Eine gute Dokumentation zu der komplexen Thematik ist zu finden unter www.trennungsfaq.de

Da es immer wieder vorkommt, das wichtige Quellennachweise nicht mehr vorhanden sind, habe ich das Formular geladen und stelle es ebenfalls zur Verfügung [hier]

Links
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.: Formular zur Vaterschaftsanerkennung
WGvdL-Forum: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

Lebenslänglich für Babymord einer Mutter

babysarg1Dieses Urteil ist in der Tat denkwürdig, weshalb ich es auch veröffentliche. Normalerweise werden Frauen, die ihre Babys kurz nach der Geburt umbringen, aller höchstens wegen §213 StGB „Minderschwerer Totschlag“ angeklagt, selten verurteilt und dann meisten noch auf Bewährung. Dieses wird mit der außergewöhnlichen, psychischen Belastung nach der Entbindung begründet. Da Mütter aber uneingeschränkte Rechte über „ihre“ geborenen sowie ungeborenen Kinder haben, kann ich die Tat beim besten Willen nicht nachvollziehen. Während der Schwangerschaften ist es den Frauen straflos möglich, ihre Kinder allein herrschend fast bis zur Geburt abzutreiben. Aber auch danach stehen ihnen weitreichende Rechte zu. Da wären zum einen die Babyklappen, die es mittlerweile in jeder größeren Stadt gibt, genauso wie anonyme Geburten. Adoptionen gibt und gab es schon immer. Was geht in solchen Frauen vor, die grenzenlos egoistisch meinen, dass ihnen das Leben unendlichen Spaß-Fun-Lifestyle-Faktoren bereit zu stellen hat? Wir werden es vermutlich nicht ergründen können.

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Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes

bverfg-erster-senatEs gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht,  das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.

BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09

[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.

Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.

Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott

20 Frauen wegen Kinderpornos verhaftet

Und das ausgerechnet im feministischen Wunderland Schweden (die lesen doch so gerne „s.c.u.m.“, jenes Manifest zur Vernichtung der Männer). Danke an „V“ aus dem WgvdL-Forum für die Übersetzung des englischen Originals, denn in den deutschen Zeitungen findet sich dazu natürlich nichts:

„Die schwedische Polizei hat bei einer landesweiten Razzia gegen einen Kinderpornographie-Ring 23 Personen verhaften, davon 20 Frauen. Polizeisprecher Sven-Ake Petters benannte den Ring als „einzigartig“ und sagte, dass er noch nie zuvor so viele weibliche Verdächtige vorfand bei einer Ermittlung wegen Kinderpornographie. Er sagte, dass am Mittwoch an zwölf verschiedenen Örtlichkeiten über Schweden verteilt Verhaftungen durchgeführt wurden, und (hierbei) Frauen im Alter von 38 bis 60 dabei waren.“
– Der Originaltext in den englischsprachigen FoxNews steht [hier]

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Grausames Mutterlos: Männer, gebt Alles!

truemmerfrauen-zerstort-nachkriegszeit1ML Mona Lisa • Alltag einer Alleinerziehenden • Eine Familienreportage

Sie sind eine – fast – ganz normale Familie: Mutter Kerstin, 48 Jahre, Sohn Nikolai, 17 und Tochter Isabella, 14 Jahre. Der Vater fehlt, er hat sich vor neun Jahren von der Familie getrennt, im Frühjahr 2010 starb er. Den Unterhalt für seine Kinder hatte er selbst zu Lebzeiten nie gezahlt. Kerstin muss alles sein: Mutter, Vaterersatz, Lehrerin, Ernährerin. Allein erziehend eben. Sie selbst bleibt da oft auf der Strecke.

[..]Sie versucht das Niveau zu halten, aber die Angst abzustürzen schwingt immer mit. Wie ein Akrobat balanciert sie ständig am Rande des Abgrunds [mehr]

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Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag

familie-vater-mutter-kind-kinder-froehlich1Der nachfolgende Antrag „Nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht geben“ entspricht im wesentlichen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Zitat aus der Pressemitteilung des BVerfG:

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Am 29.09.2010 ist Weltjungentag

kinderarbeit-jungen-bergwerkIm WGvdL.com-Forum hat der User Dampflok den Weltjungentag ausgerufen. Diese Aktion wurde ausgelöst durch den Aufruf von PLAN International, am 22.09. einen Weltmädchentag einzurichten [hier]

[..]Die Bildung von Mädchen und Frauen – da sind sich viele Entwicklungsorganisationen einig – sei der Grundstein zur Verringerung von Armut. Denn die acht Millenniumsziele der Vereinten Nationen könne man nicht voneinander getrennt behandeln, sagt Maya Dähne von „Save the Children Deutschland“.

[..]Plan International sieht als langjähriger Partner der UNO gute Chancen für den Vorstoß, den 22. September als weltweiten Mädchentag anzuerkennen. Außerdem arbeiten bereits viele weitere UN-Organisationen an diesem Thema. „Die Bereitschaft ist da, und wenn man den großen Bedarf deutlich macht, dann stehen die Chancen gut, dass solch ein Antrag übernommen wird.“, erläutert Baden. Jetzt startet die Unterschriftenaktion von Plan International, um den Weltmädchentag offiziell vor der UNO beantragen zu können. Wann die Vereinten Nationen sich mit der Initiative befassen, ist allerdings offen [ZDF]

Natürlich ist Bildung wichtig, für Mädchen genauso wie für Jungen. Da aber auch Jungen geschlechtsspezifisch benachteiligt bzw. diskriminiert werden, ist eigentlich nicht einzusehen, wieso es neben dem Weltkindertag noch einen Weltmädchentag geben soll. Wenn bereits 7-jährige Jungen in Bergwerken arbeiten müssen, dann wird man nicht von Jungen- sondern von Kinderarbeit lesen, wie z.B. auf Geolino berichtet wurde [hier]

Es ist dunkel, staubig und stickig in den Bergwerken von Bolivien. Die Stollen sind an manchen Stellen so eng, dass nur ein Kind auf allen Vieren hindurch kriechen kann. Hier arbeiten Lucas (14) und sein Bruder Beymer (10) manchmal zehn Stunden lang am Tag. Mit Spitzhacken, Helmen und Lampen dringen sie tief in die Dunkelheit des Bergwerks vor, um Silber, Zinn und Blei aus dem Gestein zu schlagen. Die schmalen unterirdischen Gänge stecken voller Gefahren: Giftige Schwefeldämpfe, Steinstürze und Sprengstoffunfälle bedrohen das junge Leben der Brüder.

Würden in dem Bergwerk auch Mädchen arbeiten, dann wären diese nicht nur als Beispiel für Mädchendiskriminierung heran gezogen worden, es hätte landauf, landab einen Aufschrei der Entrüstung gegeben. Es gibt allerdings noch andere Gebiete, wo Jungen kaum Interesse wecken, z.B.

  1. Kindersoldaten – es wird zwar zugegeben, das 3/4 davon Jungen sind, höhere Aufmerksamkeit erhalten sie deswegen nicht
  2. Genitalverstümmelung – wo Mädchenbeschneidung stattfindet, da werden die Genitalien der Jungen ebenfalls grausam zerstückelt
  3. Bildung – es wird zwar erwähnt, das weltweit „nur“ 83 Prozent Mädchen Zugang zur Bildung haben, aber Zahlen für Jungen werden nicht genannt

Der Satz „“Wenn wir wirklich wollen, dass es unsere Töchter mal leichter haben, müssen wir es unseren Söhnen schwerer machen“, (EMMA, Traumtöchter, Febr. 1986) wird konsequent umgesetzt von jenen ideologischen FeministInnen, die (nicht nur) die Pädagogik beherrschen.

Im übrigen sterben Männer z.T. wesentlich früher als Frauen, was aus einer Auflistung des CIA hervor geht – von 233 Ländern haben 8 Länder keine Angaben gemacht und in 6 Ländern (Lesotho, Montserrat, Mozambique, Namibia, South Africa, Zimbabwe ) werden Männer etwas älter als Frauen [hier]

Was PLAN International kann, das können wir auch – deswegen helft bitte mit, den Weltjungentag bekannt zu machen.

WikiMANNia: GenitalverstümmelungLebenserwartung

Der Massenmord an Vätern in Deutschland

vater-vaeter-weinend-ohnmacht-sorgerecht-unterhalt-frauen-abzockenZugegebenermaßen ist die Überschrift eine Provokation, aber das soll sie auch sein. Auslöser dafür ist ein Thread im WGvdL.com-Forum mit gleichnamiger Überschrift [hier]

Es gab natürlich auch gegenteilige Reaktionen und ein User meinte sinngemäß, das die Aussage unan­ge­bracht wäre. Wenn man etwas erreichen wolle, könne man nicht mit so einer These aufwarten. Dem wider­spre­che ich noch nicht einmal grundsätzlich, aber wenn mir Leute erzählen, das wären doch nur Einzelfälle, dann bekomme ich die Krise. Mitt­ler­wei­le sind es zu viele Einzelfälle und es stimmt in der Tat, das es keine genauen Zahlen gibt, wie viele Väter sich im Zuge der Vaterentrechtung umgebracht haben, offen oder versteckt.

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Missbrauch durch Frauen

Nachdem es in den letzten Blog-Beiträgen mehr um gewalttätige Frauen ging, liegt der Fokus jetzt auf dem Thema sexueller Missbrauch, verübt von Frauen an Kindern.

Da dieses brisante Thema von den Medien in Deutschland mehr oder minder tot geschwiegen wird, hat sich ein User  im Forum des TrennungsFAQ mal einer internationalen Presseschau gewidmet:

Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen. In Deutschland wird es als Kuriosität weggelegt oder ignoriert, die noch dazu die heilige Gleichung Männer = Täter = Kinderschänder umwirft. Fest im Griff der feministischen Ideologie dringt entsprechend wenig in die Presse.

Wie bei der Berichterstattung über Partnergewalt ist man woanders damit ein paar Jahre weiter. Allerdings drängen auch immer noch die lächerlichen Entschuldigungen und Rechtfertigungsversuche hinen. Allein aus den letzten Wochen ein paar Meldungen:

http://www.wistv.com/Global/story.asp?S=…v=0RaMTO31

Missbrauch eines dreizehnjährigen Mädchens durch eine Erwachsene.

http://www.kivitv.com/global/story.asp?s=8838190
Sex mit Teenager, Alkohol wäre schuld.

http://www.post-gazette.com/pg/08234/905927-57.stm
Lehrerin mit 14jährigem Schüler – Gefängnisstrafe.

http://wsbradio.com/news/082008molestation.html?_form=1
Lehrerin an einer chrisltichen Schule hat Sex mit einem 14jährigen.

http://www.wfaa.com/sharedcontent/dws/wf…e3c96.html (Link funktioniert nicht mehr)
43jährige dreifache Mutter treibt es mit drei Teenagern.

http://www2.tbo.com/content/2008/sep/06/…r-old-boy/
Sex und Drogen mit Teenager.

http://www.thenorthwestern.com/apps/pbcs…90366/1987
42jährige hat Sexbeziehung mit 13jährigem (. .) 10 bis 15 Jahre Gefängnis.

Diese erdrückende Medienliste wurde und wird im dortigen Thread weitergeführt [mehr] und zeigt auf, wie weit Deutschland von einer objektiven Berichterstattung entfernt ist. Es passt ja auch nicht ins feministische Weltbild der Väter=Täter-Kampagnen und aktueller Wim Wenders Videos zum Thema.  „Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter“. Eine Formulierung, die nur Männer impliziert, wie auch Filme, in denen weit und breit keine Frau als Sexualstraftäterin zu sehen ist.

Nun gut, brechen wir also das Schweigen:

Über die Macht der Täterinnen – und die Ohnmacht ihrer Opfer

Update: Auch im Wgvdl.com-Forum hat der User „Kurti“ eine bedrückende Liste dazu zusammengestellt [hier]

TrennungsFAQ: Missbrauch durch Frauen
MonaLisa: Von der Mutter sexuell missbraucht
WikiMANNia: Häusliche GewaltFeministische ThesenRechtsprechung
Spiegel: Weibliche Übergriffe: Die verdrängte Gewalt
MANNDAT:  Mythen und Fakten zur häuslichen Gewalt
Genderama:  Artikel zur häuslichen Gewalt
Täterinnen.de: Übersicht Frauengewalt
FemokratieBlog: Suchergebnisse Missbrauch
Schotterblume: „O Gott, laß es nicht meine Mutter gewesen sein!“

Täterinnen sehen sich als Opfer

Die Zeitschrift Brigitte hat ein bemerkenswertes Interview mit der Gewaltberaterin Sabine Wieczorkowsky veröffentlicht. Unter dem Titel „Amoklauf in Lörrach: Wie kann eine Frau so etwas tun“, sagt die auch als Konfliktberaterin wirkende Frau Erstaunliches und befreiend Offenes:

Die wenigsten Menschen können sich Frauen als Täterinnen vorstellen. Es gibt aber sehr viele Frauen, die ihre Kinder oder ihren Mann schlagen. Zu mir kommen Frauen, die zum Teil brutale Gewalt ausgeübt haben – und sich als Opfer fühlen. Das erlebe ich immer wieder. Und sie werden von der Gesellschaft darin bestärkt. Sie werden aus Notwehr zu Täterinnen oder sie wehren sich damit gegen langjährige Gewalt durch den Partner oder die Väter.

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