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hib-Meldung • 230/2009 • Datum: 06.08.2009
Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32.300 Kinder und Jugendliche den Sorgeberechtigten entzogen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007.
Familie/Antwort
Berlin: (hib/BOB/AS) Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht [hier]
Die Antwort der Bundesregierung enthält aus meiner Sicht jede Menge brisante Informationen und ist daher wirklich lesenswert. Interessant ist allerdings die Tatsache, das es keine Informationen zu Alleinerziehende gibt. Folgende Zahlen sind dem PDF-Dokument entnommen:
Etwa 44 Prozent aller 2008 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen resultierten auch aus einer Überforderung der Eltern. Dabei handelt es sich um die am häufigsten genannte Kategorie, gefolgt von Beziehungsproblemen (22 Prozent), Vernachlässigungen (13 Prozent) sowie Anzeichen für Misshandlungen (10 Prozent), aber auch sonstigen Problemen (29 Prozent). Von nennenswerter Bedeutung sind zudem noch Integrationsprobleme (7 Prozent), die Straftat eines Jugendlichen (6 Prozent) oder auch Schul- und Ausbildungsprobleme (5 Prozent). Die übrigen statistisch erfassten möglichen Gründe für eine Schutzmaßnahme werden 2008 in weniger als 4 Prozent der Fälle genannt (vgl. Tabelle 6).
In der Inobhutnahmepraxis der letzten zehn Jahre haben sich die Überforderung eines Elternteils sowie Beziehungsprobleme, aber auch die sonstigen Gründe als die am häufigsten genannten Gründe für eine Inobhutnahme herausgestellt.
Würde die Helferindustrie deeskalierend arbeiten, dann sähen die Zahlen mit Sicherheit anders aus. So aber kann einem nur übel werden angesichts der Tatsache, das man Kinder lieber an Dritte vermittelt. Dieses wurde im übrigen auch in einem Urteil des OLG Brandenburg erwähnt, welches ich in Auszügen in diesem Blog eingestellt habe [hier]
Nur die Tatsache, das kein adäquates Kinderheim gefunden wurde, rettete im genannten Fall die Kinder vor einer Heimunterbringung.
Link
Destatis: 14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
WikiMANNia: Jugendamt
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