Archiv nach Schlagworten: Landgericht

Beschneidung ist keine Gewalt

Allein im Universum

Das meinten zumindest etliche Redner bei der 1. Lesung im Bundestag wegen des Ge­set­zes über den Umfang der Personen­sor­ge bei einer Beschneidung des männ­lichen Kindes.

Verlogen und scheinheilig nenne ich die De­bat­te, die am 22.11. statt gefunden hat – und alles natürlich zum Wohle des (männlichen) Kindes. Das Juden und Muslime mit dem Kindeswohl argumentieren ist das eine, dass unsere Parlamentarier sich aber darauf berufen, hat ein eigenes Geschmäck­le. Da es keine gesetzliche Bestimmung für das Wort „Kindeswohl“ gibt und somit die Auslegung jedem Politiker überlassen bleibt, kann man damit auch bei den ent­sprechenden Gesetzesänderungen argumentieren.

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EV gegen Kachelmann-Buch aufgehoben

Pressekammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

Damit darf Clauda D. nunmehr Claudia Dinkel genannt werden. Presse­kammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

Wie BuchMarkt eben vom Landgericht Mannheim erfuhr, hat dessen Pressekammer in einer spektakulären Entscheidung seine eigene Einstweilige Verfügung vom 10. Oktober 2012 gegen den Heyne Verlag und gegen Jörg und Miriam Kachelmann aufgehoben.

Damit darf Clauda D. nunmehr Claudia Dinkel genannt werden.

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Rechtsbeugender Richter freigesprochen

Leider glauben die meisten Menschen in Deutsch­land, dass vor Gericht Recht gesprochen wird und dass es um Wahrheitsfindung geht. Das dem mitnich­ten so ist, hat der Gerichtsprozess um Horst Arnold, sowie der Kachelmann-Prozess exemplarisch aufge­zeigt. Aber auch der in der Väterszene bekannte Fall Görgülü hat belegt, dass das Zitat: Recht haben heißt nicht Recht bekommen seine Wirksamkeit hat. Nun hat das Landgericht Halle einen Kollegen freigesprochen, der mindestens 5 Urteile schriftlich ergänzt und überarbeitet hat.

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Richter greift Sozialpädagogin an

Der grausame Tod von Pflegekind Anna († 9) und die Frage: Wie viel Schuld trägt das Jugendamt?
Gestern sagte die zuständige Sozialpädagogin, Susanne G. (43), vor Gericht aus. Sie manipulierte nach Annas Tod die Jugendamts- Akte. Damit kein Schlamperei-Verdacht auf ihre Behörde fällt?

„Ich habe acht Vermerke aus der Akte genommen und in einer Kurzschlusshand­lung geschreddert“, gestand Susanne G. Sie behauptet: „Dabei ging es nicht um Vertuschung von Inhalten.“ Der Richter mit ungläubigem Blick: „Schredderei macht nur Sinn, wenn man etwas verschwinden lassen will!“

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Beihilfe zum Kindesentzug und weitere Urteile

Es kommt nicht sehr oft vor, das Kindesentzug tatsächlich bestraft wird und gerichtsverwertbare Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Trennungskrieg bzw. Entzug der Kinder im ersten eingestellten Fall hat sich auch für die Mutter zum Nachteil ausgewirkt. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für die beiden Söhne entzogen und dem Vater übertragen. Die Leidtragenden sind wie üblich die Kinder, denn der Krieg um diese geht leider weiter.

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Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage

Richter sind auch nur Menschen, was ja für sich genommen in Ordnung wäre. Wenn aber Richter des BVerfG nachweislich fehlerhafte Urteile fällen, die gravierend in das Leben von Erwachsenen und Kindern eingreifen, dann hat das schon eine beson­dere Brisanz. Im ersten eingestellten Fall geht es um die Anordnung der Fortsetzung einer Psychotherapie für ein Kind auf Grund der festgestellten Erziehungsunfähigkeit der Mutter.

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Mutter wegen Misshandlung verurteilt

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Berlin

Eine 30-Jährige Mutter spritzte ihrem Kleinkind während dessen Krankenhausaufenthalts im Oktober und November 2007 dreimal Fäkalien in die Blutbahn. Weil hierdurch hohes Fieber entstand und ein septischer Schock drohte, bestand jeweils Lebensgefahr und der Junge musste mehrfach auf die Intensivstation verlegt werden.

Das Landgericht Berlin ist nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Angeklagten ein selten auftretendes Münchhausen-by-proxy-Syndrom vorliege und deshalb die Schuldfähigkeit der Angeklagten erheblich vermindert gewesen sei. Bei diesem Syndrom werden von Müttern bei ihren eigenen Kindern körperliche Krankheiten künstlich hervorgerufen, um dann bei der nachfolgenden ärztlichen Behandlung als besorgte Mutter ebenfalls im Mittelpunkt des Geschehens zu stehen und auf diese Weise Aufmerksamkeit zu erzielen.

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig [Pressemitteilung des BGH]

Beschluss vom 24. März 2010 – 5 StR 29/10
LG Berlin – (532) 18 Ju Js 272/08 Ks (9/08) – Urteil vom 21. Juli 2009

Es kommt ja selten genug vor, das Mütter wegen Misshandlung ihrer Kinder verurteilt werden. Das die Mutter im o.g. Fall trotz verminderter Schuldfähigkeit zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, hat sogar mich überrascht. Selbst bei Mord hat es schon öfters Bewährungsstrafen oder sogar Freispruch gegeben.

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Gewalt in Familien

Dass nicht Frauen und nicht Männer, sondern Kinder die häufigsten Opfer häuslicher Gewalt sind, dass Kindesmisshandlung etwa zur Hälfte auf das Konto von Vätern wie von Müttern geht und dass das öffentliche Getöse um Frauen als Haupt-Opfer von Beziehungsgewalt die Anteilnahme am Leid der Kinder in den Hintergrund rückt (im Jahre 2003 wurden bundesweit lediglich 3.017 Fälle von Kindesmisshandlung bei der Polizei angezeigt), gehört zu den weiteren unangenehmen Tatsachen, die die „mutigen“ Tabubrecher gerne unter den Teppich kehren.

WikiMANNia: Häusliche Gewalt (auch an Kinder)