Archiv nach Schlagworten: Menschenrechte - Seiten 5

Grundgesetzlesung in Berlin am 23. Mai 2009

Franziska Heine, Initiatorin der Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ hat im Video eine Gruppe Leute um sich gesammelt und Artikel des Grundgesetzes zu Meinungs- und Informationsfreiheit vorgetragen. Weitere Informationen dazu findet man auch auf der Seite von MOGiS.

[media id=14 width=320 height=240]

Links
Zur Petition
MOGiS – MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

60 Jahre Grundgesetz und nun?

Folgendes Bild habe ich gewählt, weil es bei mir mehrere Assoziationen ausgelöst hat. Das ich, sowie der größte Teil der Menschen – sich keinen Krieg wünscht – brauche ich hoffentlich nicht extra betonen.

60jahre-grundgesetz

Gestern feierten die Regieriegen sich selbst und laut Nachrichten auch 600.000 Bürger in Berlin. Bevor ich aber anfange, sollte ich vielleicht nochmals betonen, das es bei uns keine Gewaltenteilung gibt, weshalb es natürlich auch keine unabhängige Justiz geben kann.
Aber was ist das Grundgesetz noch wert, wenn dieses nicht nur ständig geändert wird, sondern die Gesetze selbst nicht beachtet werden?

Fangen wir beim Grundgesetz mit folgendem Artikel an GG Art. 1, Abs. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wer definiert bei uns eigentlich Würde? Was bedeutet diese? Wo wird die Würde bei Männern geachtet, die per Grundgesetz zum Wehrdienst/Zivildienst unter Androhung von Gewalt zwangsverpflichtet werden?
GG Art. 12a

Wo findet der Satz für Männer „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Beachtung? GG Art. 3, Abs. 1

Wo wird die Würde der Väter und auch etlicher Mütter geachtet, die sich um ihre Kinder kümmern wollen und – nicht nur – per Gerichtsurteil von diesen ferngehalten werden? Wo wird die Würde der Kinder geachtet, die durch ein Rollkommando von Jugendamtsmitarbeitern und unter Hinzuziehung weiterer, staatlicher Organe (Polizei) aus ihren Familien gerissen werden?
Wo achtet und schützt der Staat unsere Würde, wenn wir unter Zwang für einen Reisepass unsere Fingerabdrücke hinterlegen müssen (ohne Zwang kein Reisepass)? In Personalausweisen sollen Fingerabdrücke ebenfalls übernommen werden, aber dieses ist (noch) nicht durchsetzbar. Warum erinnert mich das nur an die ehemalige DDR? Dort wurden Personalausweise aber nur für bestimmte Personen gekennzeichnet, während unser freiheitlicher Rechtsstaat von allen Bürgern Fingerabdrücke haben will.

Das Unrecht hört am Ende des Grundgesetzes aber noch lange nicht auf
GG Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

20 Jahre nach dem Mauerfall haben wir  immer noch keine Verfassung, warum wohl?
Wie uns Frau Zypries erst kürzlich mitteilte, wird unser Leben durch 4.400 Gesetze bestimmt. Die sogenannte 4. Gewalt im Staate existiert schon lange nicht mehr und immer weniger Menschen informieren sich über offizielle Medien. Es entstehen mehr und mehr Homepages, Blogs und Foren, wo Menschen ihren Unmut äußern. Aber auch hier gibt es mittlerweile Einschränkungen.

GG Art. 5, Abs. 1

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dieser Artikel wird schon lange unterlaufen, z.B. durch das Strafgesetzbuch StGB § 130 Volksverhetzung

Dazu fällt mir ein Spruch von Ronald Reagan ein, den dieser 1988 vor der Berliner Mauer gesagt und dessen Übersetzung ich mir extra notiert habe:

„Ich hoffe inbrünstig für Sie, daß bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muß wegen eines Deliktes, bei dem es um nicht mehr geht als um das gesprochene oder geschriebene Wort.“

Wenn man gedenkt, das diese Worte im Juni 1988 gesprochen wurden, also über ein Jahr vor dem Mauerfall, kommt man nicht um die Frage herum, wer denn nun wen übernommen hat? Könnte dazu nicht folgender, sinngemäßer Spruch passen?

Angela Merkel ist Honeckers Rache denk

Auch im Internet stehen geschriebene Worte. Wenn wir aber mittlerweile soweit sind, das bei Verlinkungen auf bestimmte Seiten Angst um uns greift, die z.B. nichts mit Kinderpornografie, dafür aber umso mehr mit Anprangerungen der staatlich ausgeführten, unrechtmässigen Gewalt zu tun hat, dann verstehe ich die Befürchtung der Menschen vor chinesische Verhältnisse.

Folgender Artikel stimmt ebenfalls schon lange nicht mehr GG Art. 20, Abs. 2

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Hier frage ich mich langsam, welches Volk die Regieriegen überhaupt meinen? Wenn wir unsere Gesetze in Anspruch nehmen wollen, müssen wir uns noch sagen lassen, das man das Volk nicht ernst nehmen kann, dieses dem Populismus erliegt (Ingo Wellenreuther) oder wie Daniel Cohn-Bendit meinte:

das die Gegner des Vertrages (EU/Lissabon-Vertrag) psychisch krank seien.

Nun ja, Daniel Cohn-Bendit muss es ja wissen, hat er Institutionen, von denen er jetzt fürstlich bezahlt wird, einst selbst bekämpft.
Ich könnte nun unendlich weiter schreiben, das Grundgesetz noch mehr auseinander nehmen und mich aufregen. Weil das aber zuviel des „Guten“ für die Leser und mich wäre, beende ich diesen Beitrag mit den Worten des GG Art. 20, Abs. 4

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mehr Ehrlichkeit im internationalen Menschenrechtsdiskurs

nooke-guenther-diplomphysiker-cdu-csu1Aus Anlass des Welttags der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung am 21. Mai erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Günter Nooke, heute (20.05.):

„Kulturelle Vielfalt macht unsere Welt reicher und unser Zusammenleben interessanter. Ich sehe allerdings mit großer Sorge, dass das Konzept der Kulturellen Vielfalt im internationalen Menschenrechtsdiskurs instrumentalisiert wird, um die universal geltenden Menschenrechte zu relativieren.

Wer das verhindern will, darf nicht alles, was sich Deutsche oder Europäer für wünschenswert halten zu einem Menschenrecht erklären. Wir sollten uns deshalb auf Mindeststandards und elementare Menschenrechte beschränken. Sie lassen Raum für eine Vielfalt unterschiedlicher Lebensformen. Nur was auch universal gelten kann und soll, ist ein Menschenrecht.“ [hier]

Da diese Meldung aus dem Auswärtigen Amt gekommen ist, schauen wir tatsächlich ins Ausland und stellen fest, das gerade unsere herzallerliebste Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul es mit den Menschenrechten nicht so genau nimmt. Ich kenne keinen einzigen Bericht ihres Amtes, in dem von Folter, grauenhaftes entfernen diverser Gliedmaßen, Vergewaltung bis hin zum Mord an Männern hingewiesen wird. Herr Nooke sollte daher als allererstes bei seinen Kollegen vorstellig werden, um „mehr Ehrlichkeit im internationalen Menschenrechtsdiskurs“ herstellen zu können. Und was ist mit den Amerikanern und Guantánamo? Dazu habe ich einen kürzlich erschienenen Bericht gefunden, den ich unten als Link einstellen werde.

Link
Folter in Guantánamo – Die Ärzte assistierten den Ermittlern

EU-Kommission und die Pressefreiheit

hib-Meldung • 149/2009

Zur Achtung der Pressefreiheit in der Türkei sind Gesetzesreformen notwendig

Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der EU-Kommis­sion an, die in ihrem Fortschrittsbericht zur Situation in der Türkei festgestellt hatte, dass weitere Gesetzesreformen notwendig sind, um die „uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit“ zu gewährleisten. Hierbei seien die Europäischen Menschen­rechtskonvention und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte zu beachten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (16/12638) auf eine Klei­ne Anfrage der Linksfraktion (16/12530). Im Umgang mit der Presse und den elektro­nischen Medien müsse unter Verzicht auf jeglichen Druck ein Klima hergestellt werden, dass der uneingeschränkten Achtung der Pressefreiheit förderlich sei [hier]

Da wollen wir doch mal schauen, wie es um die Pressefreiheit in der EU bestellt ist.

Da wurde also trotz Erlaubnis keinesfalls auf Druck verzichtet und eher das Gegen­teil praktiziert. So viel Heuchelei ist kaum noch erträglich.

Regierungsführung und Menschenrechtlerinnen

Wieczorek-Zeul empfängt afghanischen Minister für ländliche Entwicklung

[..]Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Ministerin Wieczorek-Zeul und Minister Zia stand die Verbesserung der Regierungsführung in Afghanistan.

Dafür ist ausgerechnet Deutschland prädestiniert, hmmm 

Zias Ministerium hat über die Einrichtung von Dorfentwicklungsräten die Beteiligung der Frauen und Jugend an Entscheidungsprozessen in ländlichen Gebieten Afghanistans bereits erheblich erweitert und ist somit vorbildhaft für die Einbeziehung der Bevölkerung in politische Prozesse.

Angesichts der Gefährdung von Frauenaktivistinnen und Menschenrechtlerinnen in Afghanistan finanziert das Bundesentwicklungsministerium außerdem mit anderen zusammen einen UN-Notfallfonds für verfolgte Frauen. Der Fonds stellt kurzfristig unbürokratische Hilfe für verfolgte Afghaninnen bereit, wie zum Beispiel die Übernahme von Unterbringungskosten an sicheren Orten [mehr]

An und für sich ist ja nichts dagegen einzuwenden, sich auch für Frauenrechte einzusetzen, aber diese wieder in den Fordergrund zu stellen, ist typisch für Wieczorek-Zeul.

Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden

hib-Meldung • 139/2009

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.

Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt [mehr]

Grundsätzlich ist aus meiner Sicht gegen die Bestrafung nichts einzuwenden. Warum aber soll nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft werden und die männliche nicht? Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann steht da tatsächlich nur etwas von weiblicher Genitalverstümmelung. Nachfolgend der Vorschlag diverser Abgeordneter aus verschiedenen Fraktionen:

Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch…,
wird wie folgt geändert:

[..]
3. § 226 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
[..]
b) nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder
diese auf andere Art verstümmelt werden oder “

Männliche Genitalverstümmelung ist nach diesem Gesetzesentwurf also ausdrücklich erlaubt. Mir fällt ob dieser Unverschämtheit nichts mehr ein.

Link
Plenarprotokoll 16/222 vom 14.05.09 Genitalverstümmelung Seite 24450

Menschenrechtsbericht zu weiblicher Genitalverstümmelung

Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Wie dies während der vergangenen drei Jahre konkret geschah, beschreibt der aktuelle Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.

[..]Mit dem Brennpunktthema „Weibliche Genitalverstümmelung weltweit“ widmet sich der Bericht zudem einem der gravierendsten Problemen von Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen.

Seit 1999 fördert Deutschland das überregionale Projekt „Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung“, das derzeit in Burkina Faso, Benin, Mali, Mauretanien und Kenia durchgeführt wird. Die Bevölkerung dieser Staaten wird über die negativen Folgen weiblicher Genitalverstümmelung aufgeklärt und es wird versucht, sie zu überzeugen, diese Praktik aufzugeben. Zielgruppen sind die betroffenen Mädchen und Frauen, ihre Eltern und (künftigen) Partner, lokale Würdenträger und religiöse Autoritäten, die Einfluss auf die Entscheidung nehmen können, sowie auch Personen, die den Eingriff vornehmen [mehr]

Was soll ich dazu noch schreiben? Die meisten Leser dieses Blogs werden wissen, das Jungen und junge Männer in ebenso nennenswerter Zahl und genauso brutal beschnitten werden, aber die Menschenrechte von Männern sind nun mal nicht so wichtig für unsere Regierigen. Mich macht es immer wieder sprachlos, wie menschenverachtend unsere Politiker mit Jungen und Männer nicht nur bei diesem Thema umgehen. Für jene, die sich mit dieser Thematik noch nicht so auskennen, stelle ich noch Links ein.

Link
MANNdat: Anmerkungen zu einem Tabuthema
VafK-Schwaben: Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern

Männer und Jungen sind keine Ware

kinder-sklaverei-menschenhandel-ausbeutung1Natürlich gibt es so einen Bericht nicht, denn der Ori­gi­nal­ti­tel lautet anders. Ein Nachschlag zum Welt­frau­en­tag.

Frauen sind keine Ware

[..]Menschenhandel gehört zu den drängendsten Pro­ble­men und schwerwiegendsten Menschen­rechts­ver­let­zun­gen unserer Zeit. Seit den 1990er Jahren stellt dieses Ver­brechen eine der wich­tig­sten Einkommensquellen krimineller Gruppen auch innerhalb Eu­ro­pas dar. Die Opfer sind meist Frauen und Mädchen.

Weiterlesen »

Die verschmähte Rede des Vaclav Klaus

Rede des tschechischen Präsidenten im Europäischen Parlament

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich bei Ihnen für die Möglichkeit bedanken, vor dem Europäischen Parlament, einer der wichtigsten Institutionen der Europäischen Union, sprechen zu dürfen. Ich war hier schon mehrmals, hatte aber bisher nie die Möglichkeit auf einer Plenarsitzung zu sprechen. Deshalb ist für mich diese Gelegenheit so wichtig. Die gewählten Vertreter der 27 EU-Länder mit ihrem breiten Spektrum an politischen Meinungen und Einstellungen stellen ein ganz besonderes Auditorium dar, ebenso wie die Europäische Union selbst, die – schon mehr als ein halbes Jahrhundert – ein einmaliges und im Grunde revolutionäres Experiment ist, Entscheidungen in Europa dadurch besser zu machen, dass ein wesentlicher Teil von diesen von den einzelnen Staaten auf die gesamteuropäischen Institutionen übertragen wird. Weiterlesen »

Innenausschuss lehnt Oppositionsentwürfe zu Plebisziten ab

hib-Meldung 043/2009
Datum: 11.02.2009

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD Gesetzentwürfe der Fraktionen von FDP (16/474), Die Linke (16/1411) und Bündnis 90/Die Grünen (16/680) zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene abgelehnt. Alle drei Oppositionsfraktionen sehen in ihren Vorlagen die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor, wofür sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre.

Nach übereinstimmender Auffassung von Koalition und Opposition ist das Vorhaben für die laufende Legislaturperiode gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die Argumente gegen die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene „gewichtiger“ seien als die Gründe für einen solchen Schritt. Die SPD-Fraktion räumte ein, dass sie bei dem Thema lieber weiter gekommen wäre, doch könne man nicht alles „mit einem Koalitionspartner so voranbringen, wie man es gerne möchte“. [mehr]

Kommentar
An dieser Veröffentlichung finde ich vor allem „interessant“, das die Bundesregierung, die ja von der Koalitionsmehrheit gestellt wird, es nicht für nötig befindet, eine Antwort/Begründung zu erstellen, was normalerweise der Fall ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eine Begründung hätte ausfallen sollen, nachdem sich unsere Parlamentsmitglieder mehr als einmal bei Fragen  und Antworten zu Gesetzesabstimmungen blamiert haben, klar ersichtlich in meinem Beitrag „Die Unfähigkeit unserer Bundestagsabgeordneten“
[hier]

Nachtrag
Ich bin noch einmal auf die Suche gegangen und habe zu „Plebisziten, Ablehnung, SPD und Grüne“ einiges gefunden [Google]. Beide Parteien haben 2001 schon einmal versucht, eine Gesetzesänderung im Grundgesetz zu erwirken, sind aber auf Grund der benötigten 2/3 Mehrheit gescheitert [Spiegel]. Kurioserweise haben sie aber zur „Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung“ dagegen gestimmt [hier]
Was ist ein Plebiszit? Die Webseite der „Bundeszentrale für politische Bildung“ gibt folgende Erklärung und weiterführende Links zu „Direkte Demokratie “ und „Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren)“ dazu ab [hier]

Links
Heise – Europäische Verfassung: Kanzler gegen Volksentscheid
FAZ – Merkel: Kein Gespräch über mehr „direkte Demokratie“
Bundestag – Ablehnung und Gründe 1999

Kritische Lage der Menschenrechte im Land

[..]Die Gewaltenteilung wird zunehmend ausgehöhlt, die Grundfreiheiten sind bedroht. Die Justiz entscheidet de facto nicht mehr unabhängig, so dass es keinen effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe in Grundrechte gibt.

Zahlreiche Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit sowie weit reichende Korruption sind an der Tagesordnung. Menschenrechtsaktivisten und regierungskritische Journalisten werden bedroht und müssen sich oft wegen haltloser Vorwürfe vor Gericht verantworten.

Kommentar
Was glaubt ihr wohl, von welchem Land hier die Rede ist? Grübel, grübel… die Antwort findet ihr
[hier]

Menschenrechtsbeauftragter ruft zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder auf

Anmerkung
Zunächst einmal muss ich gestehen, das ich den Internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten selber vergessen habe und erst durch Nachrichten und Pressemitteilungen verschiedener Ministerien darauf aufmerksam gemacht wurde. Nachfolgend nehme ich mir die Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vor, weil diese charakteristisch zu Gewalt gegen Kinder im allgemeinen ist.

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten (12.02.) erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Günter Nooke, heute (11.02.) [mehr]

[..]Kinder sind von krisenhaften Situationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen in besonderem Maße betroffen und der Situation meist völlig schutzlos ausgeliefert. Häufig wird ihr ganzes Leben zerstört.
Kinder sind auf unseren Schutz angewiesen. Wir müssen daher unsere Anstrengungen, schwerste Verbrechen an Kindern zu verhindern, auf allen Ebenen weiter verstärken. Alle Staaten sind aufgerufen, diese Verbrechen entschieden zu bekämpfen.

Kommentar
Ich werde jetzt nicht hergehen und die Gewalt, die Kinder in Kriegs- und Krisengebieten erleiden, verharmlosen. Allerdings kann kaum einer von uns mitreden, weil wir bisher noch keinen Krieg erlebt haben. Nimmt man aber die Aussage des AA wörtlich, trifft das auch auf in Deutschland lebende Kinder in vielfältiger Weise zu. Der international bekannte Fall Kazim Görgülü und sein Sohn kann hier gut als Beispiel dienen, denn man kann zumindest von einem psychologischen Krieg reden. Ich wage zu bezweifeln, das diesem Kind kein Schaden entstanden ist und das auch noch mit behördlicher, willkürlicher Unterstützung durch Jugendamt und Gerichte. Deutschland wurde dafür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – nicht nur in diesem Fall – verurteilt. Anscheinend interessiert dieses aber weder Jugendämter, noch Gerichte und schon gar nicht Politiker und deren Ministerien/Behörden, sonst wären schon längst gravierernde Veränderungen veranlasst und durchgeführt worden.

[..]Für die Bundesregierung und ihre Partner in der Europäischen Union ist die Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten ein Schwerpunkt ihrer Menschenrechtspolitik.
Die Bundesregierung unterstützt allein in Afrika umfangreiche Projekte zur Reintegration von Kindersoldaten mit deutlich über 100 Millionen Euro. Wir werden in unserem Einsatz für eine friedliche Zukunft der Kinder nicht nachlassen.

Kommentar
Es ist ja schön zu lesen, das im Internationalen Kampf gegen den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten überhaupt etwas getan wird. Gerade deswegen weise ich noch einmal auf die Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik hin
.

Menschenrechtspolitik fängt im eigenen Land an. Nur auf dieser Grundlage kann internationale Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein. Deutschland hat sich daher in zahlreichen internationalen Konventionen Kontrollinstrumenten unterworfen, die der internationalen Staatengemeinschaft das Recht und die Möglichkeit geben, die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zu überwachen und zu überprüfen [hier]

Auf Grund dieser Aussage fragt man sich ob der Nichtbeachtung: sind diese den Politikern überhaupt bekannt? Nichtsdestotrotz habe ich kurz in den bekannten Online-Medien wie Spiegel, Focus und Stern nachgeschaut und nichts zu diesem Gedenktag gefunden. Nachdem wir am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen landauf, landab in sämtlichen Medien damit konfrontiert werden, gibt es noch nicht einmal einen internationalen Tag gegen Gewalt an Kinder, siehe Google. Wir können ja froh sein, das Kinder an diesem Tag gegen Gewalt an Frauen überhaupt erwähnt werden. Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, das nicht einmal Amnesty International Deutschland über diesen Gedenktag für Kinder berichtet.

Links

VafK- Der Fall Görgülü
Wieczorek-Zeul: Missbrauch von Kindern muss ein Ende haben
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe

Google – Internationaler Tag gegen den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten

Google Scholar – Wissenschaftliche Artikel zu Internationaler Tag gegen den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten

Menschenfeindlicher EU-Vertrag

Anhand einiger Beispiele zeigt sich der menschenfeindlichen Charakter des EU-Vertrages

In den Artikeln steht nur der relevante Text. Den ganzen Wortlaut kann man im Vertrag als pdf nachlesen. Man beachte den letzten Kommentar.

Artikel 2
… Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch … die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Kommentar
Ein brandgefährlicher Artikel. Nur durch Manipulation des menschlichen Erbgutes wäre eine „Gleichheit von Frauen und Männern“ herzustellen. Mann könnte auf den Gedanken kommen, dass die EU die derzeitige Menschheit einer Endlösung zuführen will.

Artikel 3
(3) Die Union … fördert … die Gleichstellung von Frauen und Männern …
Kommentar
„-die Gleichstellung- von Frauen und Männern“ gibt es nicht, da Männer und Frauen unterschiedlich sind. Richtig wäre z.B. „die Gleichstellung von Männern und Frauen vor dem Gesetz“. Dies aber maximal als Lippenbekenntnis, da ein Gesetz ja nur so formuliert sein muss, dass es keine Differenzierung zwischen Mann und Frau vornimmt.

Artikel 8
Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Kommentar
„Ungleichheiten zu beseitigen“ bedeutet dass die EU Sozialismus/Kommunismus als Ziel sieht. „die Gleichstellung“ siehe oben.

Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Konferenz ist sich darüber einig, dass die Union bei ihren allgemeinen Bemühungen, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen … jede Art der häuslichen Gewalt zu bekämpfen …
Kommentar
Häusliche Gewalt soll nur bekämpft werden, um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Artikel 79
… Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen …
Kommentar
Nur Menschenhandel mit Frauen ist in der EU besonders bekämpfenswert.

Artikel 83
(1) Das Europäische Parlament und der Rat können … Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten … festlegen, die aufgrund … der Auswirkungen … einer besonderen Notwendigkeit … eine grenzüberschreitende Dimension haben.
Derartige Kriminalitätsbereiche sind: … Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen
Kommentar
Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Männern bedürfen in der EU keiner Mindestvorschriften zur Festlegung als Straftat.

Artikel 157
(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
Kommentar
Das Diktat, welche Arbeiten „gleichwertige“ sind fehlt. Gleichwertigkeit von verschiedenen Arbeiten ergibt sich nicht aus der Sache.
………………………..
(4)  …  zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.
Kommentar
„spezielle Vergünstigungen“ bedeutet nichts anderes als die gewollte Benachteiligung von Männern. Damit sind alle Bekundungen im EU-Vertrag zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nichtig.

EU-Reformvertrag

aktueller Stand (20.01.2009)

Ein Vertrag für die Zukunft der EU

Der neue Reformvertrag wird der EU die Fähigkeit verleihen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auf der Grundlage des europäischen Wertefundaments: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte.

Kommentar
Diese Aussage enthält nicht nur eine Lüge, sondern gleich mehrere. Die Menschenwürde der Deutschen wurde schon dadurch nicht geachtet, weil wir gar nicht erst gefragt wurden. Eine Gleichheit der Menschen kann es nie geben und wird ja von unseren Regierenden auch nicht gewünscht, sonst könnten sie diesen Vertrag gar nicht erst schließen. Das Auswärtige Amt  – anscheinend federführend – gibt dieses in ihrer Erklärung im letzten Absatz unter „Entstehen des Reformvertrages“ selber zu.

Er wurde jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005 abgelehnt. Die danach ausgerufene Reflexionsphase endete mit dem unter deutscher EU-Präsidentschaft zustande gekommenen Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Juni 2007, eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages einzuberufen.

Nicht nur Frankreich und die Niederlande haben in Volksabstimmungen die EU-Verfassung abgelehnt, auch Irland hat sich dem neuen EU-Reformvertrag entgegen gestellt. Was aber sagen unsere Regierenden dazu?

Er (Anm.: Walter Steinmeier) zeigte sich zuversichtlich: „Gemeinsam mit unseren irischen Freunden haben wir ein Vorgehen verabredet, dass ein erneutes Referendum in Irland und ein Inkrafttreten des Vertrages Ende 2009 ermöglicht.“
[…]Es wird nun darauf ankommen, Irland zu unterstützen und den Europawahlkampf dazu zu nutzen, deutlich zu machen, das sich die Staaten in Europa den globalen Herausforderungen und Krisen nur gemeinsam stellen können. Dies haben die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten erneut gezeigt.

Wie heißen die bedeutenden Worte unserer Regierenden:  Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Sie selber zeigen aber eine permanente Mißachtung derselben. Woher soll aber die Achtung des Volkes für unsere Regierenden herkommen? C’est la vie…

Anmerkung
Dieses Thema gehört thematisch nicht in diesen Blog. Andererseits geht es hier um Benachteiligen aller Menschen und dadurch schließt sich der Kreis dann doch wieder. Wer sich für das Thema interessiert, findet es unter folgendem Link: Auswärtiges Amt Der EU-Reformvertrag – aktueller Stand

Menschenrechte in Deutschland auf dem Prüfstand

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, stellen heute (02.02.) den ersten deutschen Staaten-bericht im Menschenrechtsrat in Genf vor. Im Anschluss an die Berichtvorstellung beantworten beide Fragen der VN-Mitgliedstaaten. [mehr]

Kommentar
Auf der Homepage des auswärtigen Amtes existiert ein Link zu den Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik und unter dem 4. Punkt folgende Aussage:

Menschenrechtspolitik fängt im eigenen Land an. Nur auf dieser Grundlage kann internationale Menschenrechts-politik glaubwürdig sein. Deutschland hat sich daher in zahlreichen internationalen Konventionen Kontrollinstrumenten unterworfen, die der internationalen Staatengemeinschaft das Recht und die Möglichkeit geben, die Ein-haltung der Menschenrechte in Deutschland zu über-wachen und zu überprüfen.

Die Überprüfung geschieht nun auf der 4. Sitzung des UN – Menschenrechtsrates in Genf und wird bis zum 13. Februar 2009 anhalten.
Wenn man die „Prinzipien“ liest, könnte man zu der Meinung kommen, das es in Deutschland keine Menschenrechtsverletzungen gibt bzw. geben kann, da hierüber ja angeblich gewacht wird. Nun wissen wir es besser, die unzähligen Schicksalsberichte von Vätern und auch Müttern wegen Umgangsverweigerung, falscher Missbrauchsvorwürfe und dgl. sprechen eine eigene Sprache. Das Kinder unter diesen seelischen Grausamkeiten am meisten leiden, nimmt keiner wahr. Seltsamerweise oder doch absichtlicht kommen diese Menschenrechtsverletzungen in Presseberichten nicht vor.

Links

Trennungsfaq-Forum mit einigen internationalen Links
Protestschreiben an Frau Merkel zu deutschen Jugendämtern
Pressemitteilung Amnesty EIN MENSCHENRECHTSMÄRCHEN
ZEIT online Regierung beschönigt Menschenrechtslage
WELT online Amnesty hält Bericht der Regierung für geschönt
Auswärtiges Amt Menschenrechte
Auswärtiges Amt Grundsätze deutscher Menschenrechtspolitik
Auswärtiges Amt Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik

Bundesregierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

hib-Meldung
036/2009
Heute im Bundestag – 06.02.2009
Regierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre Vorbehalte gegen verschiedene internationale Menschenrechts-abkommen einschließlich ihrer Zusatz- und Fakultativprotokolle zurückzunehmen. Das schreibt sie in einer Antwort (16/11603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11469). So hält die Bundesregierung bestimmte Vorbehalte, die gegen den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eingelegt worden sind, nach wie vor für angebracht. Auch eine Prüfung des Zusatzprotokolls zum VN-Sozialpakt werde Zeit in Anspruch nehmen. Es sei zu berücksichtigen, „dass ein Individualbeschwerdeverfahren im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine Vielzahl von Fragen berührt, bei deren Klärung eine Reihe innerstaatlicher Institutionen und Akteure einzubeziehen ist“, so die Bundesregierung. Hingegen sei die Ratifikationsurkunde zum „Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ am 4. Dezember 2008 hinterlegt worden, heißt es in der Antwort. Daher sei das Protokoll am 3. Januar 2009 in Kraft getreten.

Meldung des deutschen Bundestages

Auszug aus der Antwort zum Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Fragen der FDP-Fraktion

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um entsprechend der Aufforderung durch den Konventionsausschuss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass der deutsche Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen werden kann?

Welche Fortschritte sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen?

Erwägt die Bundesregierung, den Vorbehalt auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen?

Auf die nach wie vor gültige Antwort der Bundesregierung vom 13.Juli 2007 auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/6076 wird verwiesen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Gesetz ist am 5.November 2008 verkündet worden (BGBl.II S.1222). Die Übergabe der Ratifikationsurkunde soll in Kürze erfolgen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiges und bewährtes Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es ist grundsätzlich dazu geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu fördern. Insoweit kann ein Individualbeschwerdeverfahren die Kontrollmechanismen einer Menschenrechtskonvention verbessern. Die Bundesregierung be- obachtet daher die Diskussion um die Einführung eines solchen Verfahrens mit Interesse. Die Bundesregierung beteiligt sich gegenwärtig an den in Genf stattfindenden informellen Beratungen über die Einsetzung einer formellen Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrats zur Schaffung eines Individualbeschwerde-verfahrens. Neben der Sicherung der erforderlichen Mehrheit im Menschenrechtsrat für die Erarbeitung eines entsprechenden Fakultativprotokolls sollte vor einer Entscheidung jedoch gewährleistet sein, dass das Mandat für eine Arbeitsgruppe den Erwartungen entspricht, welche die Bundesregierung an ein praktikables und den Kinderrechten auch dienliches Individual-beschwerdeverfahren stellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der informellen Beratungen zunächst eine Reihe grundlegender Fragen geklärt werden. Diese betreffen zum einen mögliche Überlappungen mit existierenden Beschwerdeverfahren insbesondere nach dem Zivilpakt – und zukünftig nach dem in mehrfacher Hinsicht vergleichbaren Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum Sozialpakt – und zum anderen die besonderen inhaltlichen und prozeduralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte von Kindern ergeben. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Kommentar
Deutschland hat am 5. April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert und ein Zusatzprotokoll eingereicht. Seit 17 Jahren schieben die Länderparlamente diese Verantwortung vor sich her. Eine Aussicht auf Rücknahme des Fakultativprotokoll ist nicht in Sicht.

Liebe Politiker, selbstverständlich verstehen wir ihre Zurückhaltung, schließlich zeigen sie ja Woche für Woche, das Frauenrechte über alles gehen. Da können Kinderrechte ruhig noch weitere 17 Jahre warten. Sollten sie tatsächlich Sarkasmus in meiner Aussage gefunden haben, dann besteht die Hoffnung, das sie noch lernfähig sind.