Richter klagen gegen „Schwarze Liste“

urteil-im-namen-des-volkes-gerichtWundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufs­stand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mut­ter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindes­miss­brauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier

Noch schlimmer finde ich die Behauptung, das sie ihre berufliche Stellung nicht zum Nachteil der Kinder benutzt hätten.

MARBET UND THURNHERR haben weder Kinder misshandelt, noch ihre berufliche Stellung zum Nachteil von Kindern missbraucht. Sie haben – als Ober-und/oder Bezirksrichter – lediglich Entscheide gefällt, vollstreckt oder nach aussen vertreten, die im Zusammenhang mit dem Sorgerecht oder der Platzierung von Kindern gestanden sind. Alle diese Entscheide sind nach rechtsstaatlichen Kriterien gefällt worden und in Rechtskraft erwachsen. Weder gegen Guido Marbet noch gegen Peter Thurnherr sind irgendwelche Beschwerden oder Verfahren hängig. Hier

Mir stellen sich die Behauptungen in dem verlinkten PDF-Dokument so dar, als ob Richter glauben, sie wären „Götter in Schwarz“. Sind Richter keine Menschen? Wenn ja, dann machen auch sie Fehler. In Deutschland wurde das gerade an Hand es Falles Harry Wörz mal wieder eindrücklich bewiesen. Hier

Betreiber einer „Schwarzen Liste“ in der Schweiz wegen Persönlichkeitsverletzung angeklagt

Täglich fällen Richter einseitige Sorge- und Unterhaltsentscheide, welche fast immer zu Gunsten der Frauen ausfallen. Das Wohl der Kinder wird missachtet. Die entsprechenden Richter verstecken sich dann jeweils hinter ihren Paragraphen und stützen sich auf „das geltende Recht“ ab. Dass sie bei ihren Entscheiden einen grossen Spielraum haben, das wird verschwiegen. Ebenso verschweigt die Justiz, dass es für viele Männer gar keine Möglichkeit gibt, sich zu wehren, weil die finanziellen Mittel fehlen. Leider ist es in diesem „Rechtsstaat“ nur möglich zu seinem Recht zu kommen, wenn auch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Hier

Weil es gerade so schön passt, nachfolgend noch die Verlinkung zu einem neuen Beitrag auf Antifeminismus. Die Forderungen der Antifeministen -> Hier

3 Kommentare.

  1. Richter haben offenbar vor Vätern mehr Angst, als vor Terroristen. Oder ist das für die betroffenen Richter das Gleiche?

  2. Es fällt einfach unter den Tisch, dass die Richterschaft in permanenter Form einer Art Rechtsbeugung mehrheitlich Urteile gegen Männer spricht. Es muss viel mehr öffentlich herausgestellt werden, wie die Zusammenarbeit von Richtern, Rechtsanwälten, Jugendamt und Vereinen Väter um existenzielle Rechte bringt und unter dem Deckmantel des Kindeswohl die finanziellen Ansprüche der Mütter bedient und Väter daran hindert, ihr Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen.

  3. Aus dem PDF:

    „Das Zeugs muss
    weg. Es geht nicht an, dass unbescholtene
    Bürger aufgrund von unbewiesenen
    Behauptungen und obskuren Gerüchten
    an den Pranger gestellt werden. Wir leben
    nicht mehr im Mittelalter»,“

    sagt der Richter. Legt er den selben Masstab an, wenn die Frauen behaupten das Kind oder sie selber wären vom Vater misshandelt worden? Legt er den selben Masstab an wenn eine Frau behauptet sie wäre vergewaltigt worden?

    Ach nee, dann greifen ja wieder Recht und Gesetz der Femokratie, welche selbiges ganz neuzeitlich legitimieren, im Namen des Volkes.