Spiel mir das Lied vom Tod
Paar ist mit Kind (11) auf Feier. Paar streitet sich. Er geht gegen 22.00 Uhr vorzeitig nach Hause. Sie kommt gegen 02.30 Uhr mit Kind nach. Er hat im Wohnzimmer auf sie gewartet und pfeift die Titelmelodie aus o.g. Film. Sie übernachtet mit Kind bei Freundin. -> am nächsten Tag: Gewaltschutzantrag (Wohnungszuweisung, Näherungsverbot) von ihr ist bei Gericht eingegangen. Es soll mündlich verhandelt werden. 12.00 Uhr wäre der Termin gewesen. 11.55 Uhr kam der Anruf von ihrer Anwältin auf der Geschäftsstelle: Der Antrag wird zurückgenommen, die Beteiligten haben sich versöhnt. beck-blog
- Das zeigt doch ganz klar, wie leichtfertig nicht nur Frauen, sondern auch die Justiz mit diesem Gesetz umgeht. Es glaubt doch keiner, dass der Mann eine Chance gehabt hätte, wenn diese Angelegenheit vor Gericht gekommen wäre. Die Frau hat sich bedroht gefühlt und dann ist es nun mal Gewalt. Basta.
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