„Wer schützt uns vor solchen Richtern?“

Zurecht zweifelt ein Schöffe an der Justiz, es fragt sich nur: wieso merken das Leute erst dann, wenn es um einen extremen Fall geht? Dass es im Familienrecht schon lange ungerecht zugeht, wissen eigentlich viele Menschen. Da mucken aber meistens nur die Betroffenen auf. Aus diesem Grunde wird die Frage, wer uns vor (solchen) Richtern schützt, noch lange aktuell bleiben. Merke – Recht haben heißt nicht recht bekommen oder um mit Bertolt Brecht zu sprechen: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Freispruch nach Sex mit Schülerin: Schöffe zweifelt an Justiz

Koblenz/Neuwied. Der Freispruch für einen Lehrer, der Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, sorgt weiter für Empörung: Jetzt fragt ein Schöffe des Amtsgerichts Neuwied: „Wer schützt uns vor solchen Richtern?“

Er war 2011 beteiligt, als das Gericht den Lehrer zu einer Bewährungs­strafe verurteilte. Er schrieb unserer Zeitung: „Nie mehr dürfen Schüler in die schmutzigen Hände dieses Menschen fallen!“ Wenn er von dem Frei­spruch lese, „kommen in mir große Zweifel an unserem Rechtsstaat auf“.[..]

Das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz verurteilten den Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu einer zweijährigen Bewährungs­strafe. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hob das Urteil auf, sprach den Mann frei. Seither hagelt es Kritik.[..] Rhein-Zeitung

Mich erinnert dieses Urteil hingegen an einen Fall aus Österreich, in dem eine 42-jährige Frau einen 13-jährigen Jungen verführt hatte und dafür eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten erhielt.

Verrückteste Liebe
Trainerin fasst 22 Monate bedingt aus

Zu 22 Monaten bedingter Haft wegen ihrer sexuellen Beziehung zu einem 13-Jährigen ist am Mittwoch eine 42-jährige Handball-Trainerin am Landes­ge­richt Wiener Neustadt verurteilt worden.[..]

Mentale Reife
Die gesetzliche Bestimmung ziele nicht darauf ab, jemanden „in seinem Recht auf sexuelle Selbstverwirklichung“ zu beschränken, sondern solle lediglich Kinder und Unmündige vor Erwachsenen schützen, hatte Hauser bereits in seinem Eingangsvortrag betont. Die Geschlechtsreife von Zwölf- oder 13-Jährigen sei zwar oft schon weit fortgeschritten, die mentale Reife und die Urteilsfähigkeit kämen aber erst später dazu. Dass der damals 13-Jährige seine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr gegeben habe, sei „daher komplett belanglos“.  oe24.at

„Gleichheit mag vielleicht ein Recht sein, aber keine menschliche Macht kann sie verwirklichen.“
(Honoré de Balzac)

6 Kommentare.

  1. Dazu aus juristischer Sicht vielleicht mal lawblog lesen!
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/13/lehrer-liebt-ungestraft-14-jahrige-schulerin/

    Dann siehr das ganze schon etwas anders aus!

  2. „Dass es im Familienrecht schon lange ungerecht zugeht, wissen eigentlich viele Menschen.“

    Leider, ich denke es liegt sehr daran, da die mündlichen Verhandlungen nicht öffentlich sind.
    Daraus ergibt sich dann bedauerlicherweise:
    „Da mucken aber meistens nur die Betroffenen auf.“

    Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, die Ehescheidung als Teil des Familienrechts ist öffentlich obwohl es auch um finanzielle persönliche Angelegenheiten geht welche zu regeln sind.

    Bei den nicht öffentlichen Sitzungen im FamilienRecht ist in der Regel ebenfalls das Jugendamt eingebunden, da darf dann zusätzlich noch gelogen und provoziert werden um deren finanzielle Interessen vorzubereiten welche nicht zum Wohle des Kindes dienen.
    Nicht zu verstehen ist warum diese nicht öffentlichen Sitzungen nicht öffentlich sind da sie zu Korruption direkt einladen. Ein geprügelter Betroffener Vater hat kaum Möglichkeit sich gegen Kindesentzug zu wehren in diesem Unrechtsstaat der Kinderseelenentfremdung.

  3. Huhu Christine!!!
    Rechtlich betrachtet ist das Urteil legitim, denke ich.
    http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html

    Da jedoch Beziehungen zwischen Volljährigen und Jugendlichen oder Kindern immer rechtlich problematisch sind, stellt sich für mich die Frage, warum überhaupt ein Erwachsener sich auf so etwas einlässt??? Muss das sein???

    So gesehen empfinde ich das Verhalten des (Aushilfs-)Lehrers als bedenklich.
    Ich habe seinerzeit selbst in der Schule häufiger erlebt, dass Lehrer sich an Jugendliche heranmachen, was mir immer befremdlich erschien.
    Auch wenn dies unter Umständen strafrechtlich unbedenklich ist, vertrete ich die Auffassung, dass derartige Lehrkräfte moralisch nicht tragbar sind.
    Sie scheinen doch wenigstens im Ansatz eine pädophile Veranlagung zu haben.
    Wie können sie da noch einen guten Unterricht garantieren???

    Wer die Neigung hat, eine sexuelle Beziehung mit Minderjährigen einzugehen, sollte sich therapeutische Hilfe suchen und auch bis auf Weiteres nicht als Pädagoge eingesetzt werden.
    Wir können eine pädophile Pädagogik nicht gebrauchen, oda???

    Mit freundlichem Gruß, Deine Auc

  4. @ Auceza
    Hier eine Definition von Pädophilie [Wikipedia]: „Der Begriff Pädophilie (von griechisch παῖς pais „Knabe, Kind“ und φιλία philia „Freundschaft“) bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Personen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben (!).“
    Es gibt verschiedene Definitionen, beinahe alle stimmen aber im letzte Punkt „die noch nicht die Pubertät erreicht haben“ überein!
    Danach ist der Lehrer NICHT pädophil!
    Man sollte nicht vergessen, daß Jugendliche dieses Alters – insbesondere Mädchen – ihre (sexuelle) Attrakivität durchaus spielerisch und gezielt einsetzen um Grenzen auszuloten, auch die „Macht“ über Männer zu erproben! Siehe „Lolita“!
    Und es gilt auch – leider, muß ich zugeben (allerdings auch für Frauen, da halt ohne Stä…) – der Satz: „Wenn der Schw…. steht, ist der Verstand im Eimer!“
    Ich denke es kommt immer auf den Einzelfall an, auf die (juristische) Beziehung, den Reifegrad, Abhängigkeiten, etc.
    Zu anderen Zeiten wurden Menschen dieses Alters als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft gesehen!

  5. Dem männlichen Lehrer die Schuld zuzuweisen greift zu kurz.

    Selbst WENN man dem älteren Geschlechtspartner das moralische Recht abspricht, eine Jugendliche zu daten, so hat die Jugendliche trotzdem das moralische Recht, den älteren Mann zu daten.

    Da jeder Mensch ein Recht auf Sex hat, und Frauen haben den angeborenen Drang zu ÄLTEREN Geschlechtspartnern haben, wäre eine Untersagung dieser Beziehung nichts anderes als eine Menschenrechtsverletzung.

  6. @ dentix07

    Danke für den Link, diese klären in der Tat so einiges auf.

    @ Gast

    Dass Ehescheidungen öffentlich sind, wäre mir neu. Dazu müsste es in den letzten Jahren eine Gesetzesänderung gegeben haben.

    @ Auceza

    Ich sehe das Ganze schon etwas zwiespältig, auch wenn meine Zitate das nicht unbedingt hergeben. Wer eine Tochter in dem Alter hat oder hatte, wird dieses nachvollziehen können. Mit der Moral ist das immer so eine Sache, diese passt sich eh immer dem jeweiligen Zeitgeist an. Ob ich so einen Lehrer oder auch eine Lehrerin als pädophil ansehen würde, glaube ich weniger, bin mir allerdings auch nicht sicher. Die Bedenken von dentix kann ich durchaus nachvollziehen.

    Persönlich war es mir wichtig, beide Fälle einzustellen. Während bei dem Lehrer überwiegend Empörung zum Ausdruck kommt, waren die österreichische Handballtrainerin nebst ihrem jugendlichen Liebhaber sogar in einer deutschen Talkshow eingeladen. Bei Maischberger war das, wenn ich mich nicht irre.