Archiv nach Schlagworten: Unterhaltsvorschuss

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/05

Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf – 16.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfa­chen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträ­ge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umge­kehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhalts­pflichtigen Elternteil zuzugreifen. hib-Meldung

Irgendwie habe ich immer öfter das Gefühl, die besten Kabarettisten sitzen im Bun­destag. Alleine das Wortungetüm „(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsge­setz“ hat bei mir einen Lachanfall produziert. Weiter steht im Gesetzentwurf:

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Rückholquote beim Unterhaltsvorschussgesetz

Antwort der Bundesregierung Drucksache 17/7384 vom 19.10.2011
[..]Als gesetzliche Maßnahme zur Verbesserung des Rückgriffs plant die Bundesregierung, im Rahmen der Entbürokratisierung des Unterhalts­vorschusses die Auskunftsmöglichkeiten der für den Vollzug des UVG zuständigen Stellen über die Verhältnisse der familienfernen Elternteile zu erweitern. Zudem soll klargestellt werden, dass die Stellen dynamisierte Unterhaltstitel erwirken können, die sich an Änderungen (z. B. in der Höhe des Unterhaltsvorschusses) anpassen. Schließlich soll geregelt werden, dass die Beurkundungsbefugnis der Jugendämter auch die auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche umfasst. Bundesregierung

Die Antwort beinhaltet auch eine Aufstellung der Rückholquote der einzelnen Bundes­länder.

Köhler, Vätermonate und Alleinerziehende

kristina-koehler Interview mit Kristina Köhler in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

[..]FAS: Warum wollen Sie mehr Vätermonate?

Kristina Köhler: Früher nahmen nur 3,5 Prozent der Männer Elternzeit. Heute sind es über 20 Prozent. Es gibt da also ein Bedürfnis von jungen Eltern. Und die Kinder profitieren davon, wenn sie ihre Väter mehr erleben. Ein Freund von mir kam gerade zurück aus der Elternzeit. Er hat erzählt, dass seine 15 Monate alte Tochter jetzt auch nach Papa ruft, wenn sie sich weh getan oder schlecht geträumt hat. Und das macht ihn glücklich.

FAS: Und die Frau macht es auch glücklich. Kümmern sich Väter nur dann um die Kinder, wenn sie Vätermonate nehmen? Oder tun das Väter in klassischen Familienmodellen auch?

Kristina Köhler: Natürlich tun sie das. Ich habe nichts damit am Hut, irgendein Familienbild zu propagieren. Der Staat kann nur Angebote machen, damit Familien so leben können, wie sie wollen. Familie zählt heute immer noch sehr viel, und der Zusammenhalt ist auch zwischen den Generationen sehr groß. Selbst wenn Eltern und erwachsene Kinder entfernt voneinander wohnen, gibt es eine rege Anteilnahme am Leben des anderen, sei es durch Telefonieren oder SMS. Ich erlebe das selbst. Jeder, der einen Abgesang auf die Familie gesungen hat, ist krachend widerlegt worden.

FAS: Heute gilt es nicht nur als selbstverständlich, wenn Frauen ihre Kinder allein erziehen, sondern sie werden auch umfassend vom Staat unterstützt. Erleichtert das für Eltern nicht die Entscheidung, sich zu trennen?

Kristina Köhler: Das glaube ich nicht. Die größere wirtschaftliche Unabhängigkeit kann zwar dazu beitragen, dass die Frau sich eher vorstellen kann, alleine klarzukommen. Aber dennoch gilt: Trotz aller staatlichen Unterstützung tragen Alleinerziehende immer noch eines der höchsten Armutsrisiken. Es gibt unter ihnen einen sehr hohen Anteil von Hartz-IV-Empfängern.

FAS: Muss also noch mehr getan werden für die Alleinerziehenden?

Kristina Köhler: Erst einmal profitieren sie vom Ausbau der Kinderbetreuung, den wir vorantreiben. Doch wir tun noch mehr. Wir wollen den Kinderzuschlag erweitern. Er kommt in hohem Maße Alleinerziehenden zugute. Denn er ist für diejenigen, die gerade über dem Hartz-IV-Niveau verdienen, die aber durch ihre Kinder auf Hartz-IV-Niveau kämen, wenn sie nicht den Kinderzuschlag bekämen. Im Moment bekommen 300.000 Eltern den Kinderzuschlag. Wir wollen die Gruppe erweitern.

FAS: Was wollen Sie noch für Alleinerziehende tun?

Kristina Köhler: Wir wollen das Grenzalter für den Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 14 Jahre erhöhen. Er wird gezahlt, falls unterhaltspflichtige Väter nicht für ihr Kind zahlen wollen.

FAS: Sie wollten nie Feministin werden, haben Sie in Ihrer Abi-Zeitung geschrieben.

Kristina Köhler: Jedenfalls wollte ich nie jemand werden, der die Interessen der Frauen gegen die der Männer ausspielt.

FAS: Diese Bundesregierung hat eine Reihe von CDU-Ministern, die schon in der Pizza-Connection mit Grünen-Politikern anbandelten: Umweltminister Röttgen, Kanzleramtschef Pofalla, aber auch CDU-Generalsekretär Gröhe gehört dazu. Jetzt kommen auch noch Sie.

Kristina Köhler: Meine Sympathien für die Grünen, zumindest für den bürgerlichen Flügel, sind kein Geheimnis. Mit vielen, gerade jüngeren Grünen eint mich ein ähnlicher Lebensstil, eine ähnliche Debattenkultur, wir gehen ähnlich an Probleme heran. Vielleicht liegt das auch daran, dass meine beste Freundin bei den Grünen ist.

FAS: Und mit der haben Sie keine Meinungsunterschiede?

Kristina Köhler: Natürlich! Wir sind immer wieder unterschiedlicher Meinung und vertreten auch unterschiedliche Werte. Ich sage Freiheit, sie sagt Gleichheit. Da kann man dann nicht mehr viel machen, nur noch ein Glas Wein trinken.

FAS: Biowein, natürlich!

Kristina Köhler: Nee, so weit geht die Liebe dann doch nicht [mehr]

MANNdat Betrachtungen – Zahlesel Vater

200.000 euro flyer

Seit Anfang des Jahres gibt es erhöhte Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Deren Steigerungen wurden mit der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums für Kinder begründet. Doch geändert wurde noch weit mehr als nur die bloßen Unterhaltssätze. Eine ausführliche Stellungnahme zu den neuen Unterhaltsrichtlinien veröffentlichen wir hier mit freundlicher Genehmigung des „Trennungs-FAQ-Forums“.

Zusätzlich stellt MANNdat noch einige grundsätzliche Betrachtungen an und fragt, wie der Staat die Sache mit dem Unterhalt sieht, wenn er selbst einmal auf der Geberseite steht.

Nun folgt im MANNdat-Dokument ein Beitrag zu den Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien vom Trennungsfaq-Forum, den ich in diesem Blog bereits eingestellt habe [hier]

Väter doppelt abkassiert

Gerne wird als Grund für regelmäßige Erhöhungen des Unterhaltes auf die Inflation verwiesen. Doch auch da stellen wir wieder ein regelmäßig auftauchendes, wirtschaftspolitisches Wunder fest: Die Inflation trifft offensichtlich nur jene, die Unterhalt beziehen und verschont regelmäßig jene, die Unterhalt zahlen müssen. Anders ist es nicht zu erklären, warum der Mindestselbstbehalt nicht erhöht, in einigen Fällen de facto sogar gesenkt wurde.

Interessant ist ohnehin, warum die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig Inflationsanpassungen erfährt, denn Väter, deren Gehalt einen Inflationsausgleich in Form von Lohnerhöhungen bekommen, rutschen ohnehin ganz schnell in die nächst höhere Stufe der Unterhaltstabelle und müssen dadurch schon mehr zahlen. Der Inflationsausgleich findet für die Unterhaltsempfänger eigentlich automatisch statt.

Und wenn der Zahlesel keine Lohnerhöhung bekommt? Dann stünde der Familie – wenn sie nicht geschieden wäre – auch nicht mehr zur Verfügung. So werden Väter sogar gleich doppelt zur Kasse gebeten: Durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen, kommen sie in eine höhere Unterhaltsklasse, die außerdem noch wegen der Inflation gesteigert wird.

Bei Hartz-IV-Empfängern wird der erhöhte Unterhalt sogar noch direkt verrechnet – solchen Familien bleibt kein Cent mehr in der Tasche, sondern der Staat kassiert das zusätzlich überwiesene Geld der Väter komplett ab. Dafür fehlt es einer oftmals existierenden Zweitfamilie: Die haben grundsätzlich den erhöhten Zahlbetrag weniger zur Verfügung – eine klassische Umverteilung von der einen Tasche in die andere nach guter deutscher Art. Wirtschaftswachstum wird so mit Sicherheit nicht die Folge sein. Es geht wohl eher um eine Entlastung der Sozialkassen.

Damit wird auch deutlich, dass vor allem die Bedürftigsten, nämlich die Kinder von sozial schwachen Familien und die Zweitfamilien der Zahlväter, in besonderem Maße belastet werden. Der stets vorgetragene Zweck, den Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, könnte nicht scheinheiliger sein und hierdurch ad absurdum geführt werden.
Nicht zu vergessen: Der Barunterhalt soll als Ausgleich für die Betreuungsleistung des anderen Elternteils – meistens der Mutter – dienen. Interessant ist hier, dass die Zahlungen mit steigendem Alter drastisch in die Höhe gehen, obwohl sich der Betreuungsaufwand mit zunehmenden Alter verringert und es dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann, einen Teil des Finanzbedarfs des Kindes selbst zu decken.

Zweierlei Maß

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, sich vor Augen zu führen, wie der Staat die Unterhaltszahlungen sieht, wenn er selbst auf der Zahlseite steht. Können Väter nicht zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Aber:

  • Der Staat zahlt genau den Mindestunterhalt – das scheint ihm ausreichend.
  • Er zieht das gesamte Kindergeld ab – nicht wie bei den Vätern nur die Hälfte.
  • Der Staat kennt beim Kindergeld keine Altersstaffel. Das betrifft zwar alle Eltern und nicht nur die Unterhaltspflichtigen, zeigt aber, dass der Staat für sich selbst Altersstaffeln ablehnt.
  • Er zahlt diesen Unterhalt maximal 72 Monate. Danach hält er es für zumutbar, dass die Mutter selbst zum Lebensunterhalt beiträgt. Sicherlich nicht verkehrt, aber warum sieht er das anders, wenn die Väter zahlen müssen?

Aufklärung: Pflicht für jeden Mann

Da sich an dieser Situation auf absehbare Zeit nichts ändern wird, hilft nur die Aufklärung junger Menschen über die Folgen, die eine Vaterschaft haben kann. Sind sie informiert, können sie selbst entscheiden, ob sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen.

Anbei noch der Aufkleber für Karneval, der in unveränderter Form frei verwendet werden darf. Der Betrag von 200.000 Euro darf bei diesen exorbitanten Steigerungen und der Rechtsprechung für den Betreuungsunterhalt (auch lediger) Mütter als ausgesprochen konservativ angesehen werden. Die Summe soll jedoch lediglich ein Gefühl dafür geben, was auf einen Vater zukommen kann, ohne dass diesem Betrag auch nur ansatzweise dieselben Rechte wie Müttern zugestanden werden.

MANNdat-Dokument „Zahlesel Vater“
www.MANNdat.de
WikiMANNia: Vaterschaft

Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010

Diese Zahlen veröffentliche ich zum einen, weil diese gestern offiziell von der Pressestelle des OLG Düsseldorf vorgestellt wurden und zum anderen, weil in dieser Tabelle das (hälftige) Kindergeld nicht abgezogen wurde.

Endgültige Version des OLG Düsseldorf gültig ab 01.01.2010
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle OLG DüsseldorfOLG Düsseldorf Vergleich Unterhalt 2009 – 2010

Kurios finde ich im übrigen, das bei der Altersstufe ab 18 das Kindergeld in meiner ersten Veröffentlichung komplett abgezogen wurde und das, obwohl Mütter ab diesem Alter ebenfalls bar unterhaltspflichtig sind.

Unverfroren fand ich dagegen die gestrige Berichterstattung in sämtlichen Medien. Es wurde lediglich festgestellt, das der Unterhaltsbetrag deutlich erhöht wurde – drastisch oder unverschämt wäre der passendere Ausdruck angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise gewesen. Begründet wurde das ganze dann auch noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und daraus resultierend die Erhöhung des Kindergeldes, der Freibeträge und des Unterhaltsvorschusses. Ein unterhaltsverpflichteter, durchschnittlich verdienender Vater hat – wie in 2 Links unten angegeben – auf jeden Fall weniger Geld.

Eine weitere Erhöhung des Unterhalts ist 2009 durch ein Urteil des BGH dazu gekommen. Der Gerichtshof entschied, das Väter sich an den Kosten von Kindergarten/Kindertagesstätten beteiligen oder diese sogar komplett übernehmen müssen, da diese Beiträge Mehrbedarf seien. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Der Pflichtige zahlt Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut. Das kann man doch nur noch schizophren nennen. Entlarvend aus diesem Urteil ist folgender Satz:

Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen. BGH Az.: XII ZR 65/07 [hier]

Zu diesem Urteil habe ich einen umfangreichen Beitrag mit vielen Verweisen in diesem Blog geschrieben [hier]

Zurück zum Thema. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel. Bei Erhöhungen von mehr als 10% darf man allerdings klagen und wer muss diese Kosten bezahlen? Natürlich in den meisten Fällen die Väter. Da ab dem 01.09.2009 für sämtliche familienrechtliche Verfahren Anwaltspflicht herrscht, freut sich eine bestimmte Klientel wohl am meisten: Rechtsanwälte. Man könnte fast meinen, die drastische Erhöhung wurde vor allen Dingen für diese Berufsgruppe eingeführt.

Interessant ist noch die Tatsache, das im Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 2008 (Seite 112) vermerkt ist, das im Westen knapp 30% Frauen im Gegensatz zu etwas über 10% Frauen im Osten Unterhaltsleistungen beziehen.

Resümee
Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde – ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht – die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

Gerade habe ich noch einen interessanten Beitrag bei der Märkischen Allgemeinen gefunden, den ich nicht weiter kommentieren werde.

Die „Verteilungsmasse“ bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: „Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt.“ [hier]

Links
MMnews: Deutsche verdienen weniger als 1990
Focus: Realeinkommen – Gehälter schrumpfen gewaltig
Düsseldorfer Tabelle 1999
Datenreport 2008 des statistischen Bundesamtes (7,6MB)
Welt online: Unterhalt für Trennungskinder steigt
FemokratieBlog: (Vorläufige) Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010
Das sagen Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010

Wie die meisten Väter geahnt haben, werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Zwar heißt es noch „voraussichtlich“, aber es muss ja Leute geben, welche die Mehrausgaben der Unterhaltsvorschuss- und Kindergeldkassen ausgleichen. Das diese mehrheitlich Männer sind, brauche ich hoffentlich nicht extra betonen. Unverschämt ist allerdings die Tatsache, das in Krisenzeiten eine Erhöhung der Unterhaltssätze von durchschnittlich 13% vorgenommen wird.
In der Tabelle habe ich die alten Beträge in Klammern eingestellt, ab 18 Jahre habe ich leider keine Zahlen.

duesseldorfer-tabelle-2010-3

Quelle

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat sich Rainer die Mühe gemacht und den prozentualen Anteil des Mittelwertes der Einkommen von Vätern berechnet. Daraus ergibt sich eine kuriose Unterhaltsschere von niedrigsten zum höchsten Einkommen
[hier]
Wer im Forum mitschreiben möchte, kann dieses ohne Registrierung machen.

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Keine Entlastung beim Unterhalt für Väter

Christine Haderthauer

Familienministerin Haderthauer: „Steigender Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende dringend erforderlich!“

„Es ist eine sehr gute Nachricht für Alleinerziehende, dass im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung des Kinderfreibetrags auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steigen werden, voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2010. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung werden sich die Leistungen für Kinder unter 6 Jahre von derzeit 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr von 154 Euro auf 180 Euro erhöhen. Ich appelliere an alle Beteiligten, den Worten schnellstmöglich Taten folgen zu lassen und gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat die Erhöhung mittragen“, erklärte Haderthauer.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden – nicht jedoch der Elternteil, der Unterhalt zahlen muss“, stellte die Ministerin klar [mehr]

Da laut Aussagen diverser Ministerien Alleinerziehende zu 90% Frauen sind, die restlichen 10% aber kaum oder keinen Unterhalt zahlen, trifft die Aussage der bayrischen Familienministerin fast vollständig auf Väter zu. Allerdings hat Frau Haderthauer vergessen zu erwähnen, wer die Mehrbelastung bezahlen soll und das werden natürlich die Väter sein. In selbigen Kreisen geht schon das Gerücht um, das die Unterhaltssätze in Kürze angehoben werden.

Unterhaltsvorschuss und KG werden erhöht

20-euroschein Kabinett beschließt mehr Entlastung für Familien ab 2010

Den meisten Eltern steht ab Januar 2010 mehr Geld zur Verfügung. Mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge möchte die Bundesregierung Familien finanziell spürbar entlasten.

[..]Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro angehoben. Eltern werden ab Januar 2010 monatlich für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro bekommen. Die Freibeträge für Kinder steigen von 6.024 Euro auf 7.008 Euro.

Angehoben wird auch der Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Er steigt für Kinder im Alter von bis zu 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro [mehr]

Nur zur Information.

Nachtrag
Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010
Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter muss ein Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.516 Euro haben, um einschließlich Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag nicht auf „Hartz IV“ angewiesen zu sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12331) hervor. Das verfügbare Einkommen von Mutter und Tochter würde demnach 1.412 Euro betragen.

Ohne Unterhaltsvorschuss könnte die Mutter laut Regierung eine entsprechende Hilfebedürftigkeit bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1.769 Euro vermeiden. Die Linksfraktion hatte ihrer Anfrage eine Berechnung der Arbeitnehmerkammer Bremen zugrunde gelegt, derzufolge insbesondere Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld II auszukommen [hier]

Unten noch der in den PDFs genannte Beitrag der Arbeitnehmerkammer.

Link
Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von »Hartz IV«