Vater muss wegen Kontakt zu seinen Kindern ins Gefängnis

gefaengnisHaben wir mit diesem „Fall“ nun den ersten deut­schen „Herwig Baumgartner“, der in Österreich zu vier Jahren Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für gei­stig abnorme Rechtsbrecher verurteilt wurde? Der Vater im verlinkten Bericht muss zwar „nur“ ein Jahr ins Ge­fäng­nis, aber genau wie bei Her­wig Baumgartner wird auch die­sem Mann eine psy­chi­sche Krankheit un­ter­stellt. Eine kom­plet­te Schuld­un­fä­hig­keit wurde verneint. Des weiteren steht in dem Artikel nichts von Ge­walt des Va­ters gegen sei­ne Kinder. Ge­ra­de dieses Ar­gu­ment wird gegen Väter gerne ver­wen­det. Ob wahr oder nicht in­te­res­siert dabei kaum.

Familienvater muss ins Gefängnis

Wetter/Hagen. Die Trennung von seiner Familie hatte ein 51-jähriger Wetteraner of­fen­bar nicht verkraftet. Trotz Verbots hatte er sich seinen Kindern und seiner Ex-Frau im­mer wieder genähert, hatte den Kontakt gesucht. Gestern stand der psy­chisch kran­ke Mann wegen Nachstellung in über 60 Fällen vor dem Hagener Amts­ge­richt. WAZ

Kann mir mal jemand erklären, warum bei negativen Berichten immer wieder das Wort „Familien“vater geschrieben steht? Hat schon mal jemand etwas von einer Fa­mi­lien­mut­ter gelesen? Nein? Ich auch nicht – kurios, kurios…

WikiMANNia: Herwig BaumgartnerUmgangsrechtTrennungsväter

2 Kommentare.

  1. Na ja, wenn man dies liest: (aus dem WAZ-Artikel)
    „….Der Angeklagte erschien gestern vor Gericht bestens vorbereitet. Er trug ein Sakko, an dessen Revers demonstrativ ein Hanfblatt-Sticker befestigt war. In seinem Gepäck hatte er selbst verfasste Flugblätter, die er dem Richter nur zu gerne in die Hand drückte. Offensichtlich hatte er auf den bunten, dicht bedruckten Blättern seine Meinungen und Eindrücke zu allen möglichen Themen zum Ausdruck gebracht – vermutlich auch zu seiner Rolle als Vater. Dies sei seine Gedankenwelt, teilte er mit. Und: „Ich lebe in einer Welt der Mathematik und Metaphysik.“
    Verstanden fühlte er sich nicht – schon gar nicht von seinem Verteidiger. Den lehnte er ab. Mit dem könne er nicht reden. Er benötige einen Anwalt, der sich für ihn interessiere.
    „Wenn ich mich selbst verteidigen wollte, würde ich mit einer Kalaschnikow rumlaufen“, so sein beunruhigendes Statement. Den psychiatrischen Gutachtern traue er auch nicht. Das Gericht sollte ihn aber verstehen. Und: Er wolle einen Termin bei einem Staatsanwalt, am besten bei einem Oberstaatsanwalt, damit er dem einmal alles in Ruhe erklären könne. Über 20 Mal hatte er in der Vergangenheit schon vor Gericht gestanden. In den meisten Fällen waren die Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden.“

    und als wahr annimmt, dann ist der Mann schon sehr seltsam!