Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.
Zum Hintergrund:
Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden Betriebsrentenansprüche künftig unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner entscheiden, in welche andere – bestimmten Mindestanforderungen genügende – Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Das kann zum Beispiel eine Riester-Rente oder auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Trifft der Ehepartner keine Wahl, dann fließt das Kapital ab sofort automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse.
Diese zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter. Die neue Kasse garantiert dabei Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten werden von ihr nicht erhoben. Ein Zugriff auf das von der Kasse verwaltete Kapital vor Rentenbeginn ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim Sicherungsfonds „Protektor“ und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt [hier]
Aus meiner Sicht ist die Schaffung der Versorgungsausgleichskasse eine weitere Arbeitsbeschaffungsmassnahme und bedeutet für Arbeitgeber einen Mehraufwand. Wie so oft frage ich mich dann – wem nutzt es? Da sich unter dem Dach der Allianz 38 Lebensversicherungsgesellschaften zusammen geschlossen haben und den Versorgungsausgleich verwalten, kann man davon ausgehen, das auf jeden Fall ein Plus für diese heraus kommt.
Nachtrag
Ich habe einen Teil meines Kommentars gestrichen, da ich erfahren habe, das die Gesetzeslage doch nicht so einfach war und ist, wie es erscheint.
WikiMANNia: Altersvorsorge • Geldtransfer Gesetzliche Rentenversicherung
FAZ: Geschiedene teilen sich Ansprüche sofort
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