EV gegen Kachelmann-Buch aufgehoben

Pressekammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

Damit darf Clauda D. nunmehr Claudia Dinkel genannt werden. Presse­kammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

Wie BuchMarkt eben vom Landgericht Mannheim erfuhr, hat dessen Pressekammer in einer spektakulären Entscheidung seine eigene Einstweilige Verfügung vom 10. Oktober 2012 gegen den Heyne Verlag und gegen Jörg und Miriam Kachelmann aufgehoben.

Damit darf Clauda D. nunmehr Claudia Dinkel genannt werden.

Die Gründe für sein die beantragte EV zurückweisendes Urteil teilte das Gericht noch nicht mit, es darf aber vermutet werden, dass dies mit dem bereits im ges­tri­gen BuchMarkt-Bericht [mehr…] beschriebenen Ablauf der Widerspruchsverhand­lung zusammenhängt.

Sobald eine Reaktion der Beteiligten vorliegt, werden wir weiter berichten. BuchMarkt

Jörg und Miriam Kachelmann hat diese Einstweilige Verfügung (EV) auf jeden Fall weiter gebracht. Viele haben sich das Buch ja auch unter der Prämisse gekauft, dass in einer überarbeiteten Version der Name der Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel fehlt.

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