Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.
Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945
[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.
Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.
[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.
[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.
Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.
Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)
‚Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht?‘ – also, eigentlich niemals, denn Frauen sind gute Menschen und tun so was nicht, denken nicht einmal daran. Sachen wie ‚Du darfst Dein Kind nur sehen, wenn ich mehr Geld bekomme‘ würden Frauen nie, nie nie einfallen.
Sagte ich schon einmal, daß ich der Honorigkeit und dem Denkvermögen von Frauen mit Doppelnamen eine gewisse Skepsis entgegenbringe? Die Frau Schmarrenhäuser-Läutenberger denkt ja so: Weil es in einigen Fällen so sein könnte, daß – bla-bla-bla – instabile Beziehungen, sporadische Bekanntschaft usw., ist es in Ordnung, daß ALLE unverheirateten Väter vom guten Willen der Mütter abhängen, die wiederum, wenn überhaupt, in den allerseltensten Fällen ihr alleiniges Sorgerecht als „Machtposition“ mißverstehen würden. Gibt´s eigentlich den Doppelnamen Dümmer Gehts-Nimmer schon?
Frau Schwab fehlte offensichtlich ernsthafte Argumente. Ihr zurückhaltendes und versteckendes Verhalten während der Debatte zeigt reine Spuren von Ideologie (Feminismus). Doch Ideologie wie sie Kinder ohne Rücksicht als Tauschobjekte benutzt hat die Gesellschaft schon zerstört. Die Schaden müssen wir nun reparieren. Dies setzt voraus, dass all diese gefährliche Frauenlobbies, die gegen die Rechte der Kinder und Väter immer noch aktiv sind, im Hintergrung verdrängtt werden.
In ihren Argumentationen gehen diese bewusst das tatsächliche Problem vorbei und reden immer nur von „Kindeswohl“ als ob sie davon geprägt werden….!
Meistens planen Frauen gegen Ihre Partner, schwanger zu werden um diese in die uneheliche Vaterschaft zu drengen und später das Kind als Waffe zu nutzen (wir brauchen hier konkrete Untersuchungen, aber nicht nur wiederkehrende Rede wie die von Frau Schwab…).
Wir wollen wissen warum, eine Frau mit einem ins Bett gehen kann um ein Kind in die Welt zu bringen und danach sich mit dem Mann nicht einigen kann…
Frau Ministerin, Wir brauchen die Meinungen von diesen Vätern…wir sind davon überzeugt, dass die Mehrheit der Konfliktlagen werden künstlich geschafft um die Machtposition zu sichern. Dahinter verbergen sich viele Vermögensinteresse und viele Frauen, die angeblich die Interesse der Kinder vertreten sind auch betroffen und vertecken sich unter diesem Mantel…schade für unsere Kinder, dass es ein Geschäfft geworden ist, über ihre Rechte zu sprechen.
Man kann Frau Schwab durchaus bescheinigen, sich um Zurückhaltung und besonnene Gesprächsbeiträge bemüht zu haben.
So muss es auch sein!
Während M.Carr. als betroffener Vater sich einen emotionalen Tenor erlauben darf und soll, darf dies die Vorsitzende des der Seriosität verpflichteten VAMV, der ganz erheblich aus Steuermitteln finanziert wird, nicht!
Doch sie musste sich aufs Glatteis wagen: Die Aussage M.C.s, 80 % der JA-Mitarbeiterinnen seien alleinerziehende Mütter, wollte sie nicht unkommentiert stehen lassen. Sie rutschte 3x aus. Und knickte sich das Rückgrat.
1) Wo hat sie da ein Problem? Wenn allein Erziehende grundsätzlich so untadelig wären, wie Fr. S. beteuert, dann müssten diese für die Arbeit im JA doch geradezu prädestiniert sein. Eine gute Anwältin des VAMV hätte den 80%-Wert dankbar aufgegriffen, statt ihn in Zweifel zu ziehen. So arg viel hält Fr. S. vom sachgerechten Urteilsvermögen der allein Erziehenden also doch nicht?
2) Einen der führenden deutschen Journalisten (Matussek) und eine renommierte Psychologin (Kodjoe) mit spöttischer Heiterkeit abzuqualifizieren zeigt bereits kümmerliche Hilflosigkeit. Wenn sie überdies einen ehemaligen Richter (Rudolph) in ihre arrogant-abfällige „Oh-Gott“-Diskriminierung einbezieht, ist sie unentschuldbar entgleist. Zumal ins Richteramt ausschließlich vortrefflich examinierte Juristen berufen werden; die große Masse muss sich anderweitig umsehen und darf von draußen kommend (sei’s als Winkeladvokat 😉 die Auseinandersetzung mit der Elite der ehemaligen Kommilitonen suchen.
3) Die 80 % in Zweifel zu ziehen, ohne eine alternative Statistik oder wenigstens überzeugende Gegenargumente vortragen zu können, ist peinlich dilettantisch. Fr. S. hätte klugerweise geschwiegen.
Letzteres tat sie denn auch, als M.C. die Schlusslichtposition der deutschen Familienrechtsprechung im internationalen Vergleich brandmarkte.
Er hatte nun mal die schlagenden Argumente.
Am 10.11.2009 sprach ich Frau Leutheusser-Schnarrenberger per Telefax bez. ihrer Rede v. 2.7.2009 an (nachzulesen unten auf meiner Site http://www.fon445.de/politik.htm). Ich wies sie darauf hin, der Gesetzgeber könne Eltern nachdrücklicher als bisher initiieren, gemeinsam pro Kindeswohl zusammenzuarbeiten – wie dies nicht nur international, sondern u.a. auch in Cochem erfolgreich praktiziert würde. Es sei kontraproduktiv, weiterhin einen asymmetrischen Gender-Aspekt in dieses Thema hineinzutragen, so dass Streit in elterlichen Beziehungen gefördert wird.
Aus dem Bundesjustizministerium erhielt ich am 24.11.2009 eine ausführliche Antwort. Immerhin räumt man dort zur 1998-er Fassung des § 1626a BGB ein: „Diese Regelung war bereits bei den parlamentarischen Beratungen zum Kindschaftsrecht umstritten. Gerade die betroffenen Väter kritisieren, dass ein Vater gegen den Willen der Mutter kaum eine Chance hat, …“
Ansonsten bleibt es bei der am 2.7.2009 dargelegten Position. D.h.: Frühestens Ende 2010 werden Ergebnisse aus Forschungsvorhaben vorliegen, die das Bundesamt für Justiz diesbez. im Bundesanzeiger 19.9.2008, Nr. 143, S. 3415 f. ausgeschrieben hat.
Diese Ausschreibung liegt mir vor; sie zielt – zugespitzt formuliert – auf Beantwortung der Frage, ob allein Erziehende auch künftig einsame Entscheidungen zu treffen bevorzugen.
Und wer am Abend des 3.12.2009 in den Nachrichten des ZDF erlebt hat, wie die Vorsitzende des Familiensenats des BGH sich gewunden und Antworten abgerungen hat, weiß: Deutsche Familienrechtsprechung wird vermutlich auch künftig als Schlusslicht im internationalen Vergleich fungieren und sich weiterhin Kritik und Spott aus anderen Ländern zuziehen.
Politisch ist es bei uns opportun, allein erziehende Mütter unkritisch zu hofieren; eine ernsthafte Orientierung am Kindeswohl unterbleibt. Für progressive Alternativen wie Familienrichter J. Rudolph, der in solchem Zusammenhang von „Friedhofsruhe“ spricht, hat Frau Schwab vom VAMV nur ein abtuendes „Oh Gott“ von gespielter Heiterkeit übrig. Ernst zu nehmende, professionelle Exponenten des Familienrechts wie die Bundesjustizministerin oder wie Frau Dr. Hahne vom BGH leisten sich zwar keine solchen emotionalisierten Entgleisungen, doch die Positionen ähneln sich.
Man schaue mal in das Magazin (Nr. 51) der Süddeutschen Zeitung v. 18.12.2009 hinein!
Eine Frau. Zwei Kinder.
Die Geschichte einer Heldin.
Wenn eine renommierte Tageszeitung Solches veröffentlicht, wird deutlich, wie naiv, unreflektiert und parteiisch ein Zerrbild elterlicher Bedingungen in Deutschland kultiviert wird.
Meine Stellungnahme an die Zeitung ist zu finden unter:
http://fon445.de/sdz.doc