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Regierungsführung und Menschenrechtlerinnen

Wieczorek-Zeul empfängt afghanischen Minister für ländliche Entwicklung

[..]Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Ministerin Wieczorek-Zeul und Minister Zia stand die Verbesserung der Regierungsführung in Afghanistan.

Dafür ist ausgerechnet Deutschland prädestiniert, hmmm 

Zias Ministerium hat über die Einrichtung von Dorfentwicklungsräten die Beteiligung der Frauen und Jugend an Entscheidungsprozessen in ländlichen Gebieten Afghanistans bereits erheblich erweitert und ist somit vorbildhaft für die Einbeziehung der Bevölkerung in politische Prozesse.

Angesichts der Gefährdung von Frauenaktivistinnen und Menschenrechtlerinnen in Afghanistan finanziert das Bundesentwicklungsministerium außerdem mit anderen zusammen einen UN-Notfallfonds für verfolgte Frauen. Der Fonds stellt kurzfristig unbürokratische Hilfe für verfolgte Afghaninnen bereit, wie zum Beispiel die Übernahme von Unterbringungskosten an sicheren Orten [mehr]

An und für sich ist ja nichts dagegen einzuwenden, sich auch für Frauenrechte einzusetzen, aber diese wieder in den Fordergrund zu stellen, ist typisch für Wieczorek-Zeul.

Auftakt der FrauenSportWochen 2009

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Ilse Ridder-Melchers, Vizepräsidentin des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), eröffneten am Freitag, den 15. Mai, die FrauenSportWochen 2009. Zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern machten sie zum Auftakt im Essener Grugapark einen 3.000-Schritte-Spaziergang.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Frauen und Mädchen jeden Alters und jeder Nationalität können in den kommenden Wochen entdecken, wie gut es tut, gemeinsam Sport zu machen und sich regelmäßig zu bewegen.

DOSB-Vizepräsidentin Ilse Ridder-Melchers: „‚Frauen gewinnen’ heißt das Motto in diesem Jahr. Wir wollen mit unseren Vereinen und Verbänden noch mehr Mädchen und Frauen für den Sport begeistern. Dabei kommt es uns darauf an, Frauen und Mütter unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zu erreichen.

Dem Aufruf der Aktion des DOSB und des Bundesministeriums für Gesundheit „Frauen gewinnen – für Bewegung und Gesundheit!“ sind noch vor dem offiziellen Start in Essen schon über 150 Vereine gefolgt. Ziel der Frauensportwochen ist es, Frauen und Mädchen jeden Alters und verschiedenem kulturellen Hintergrund für den Sport zu begeistern [mehr]

Na, dann lassen wir sie doch ihren Sport machen 😉

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

Alleinerziehende wollen arbeiten

Ursula von der Leyen: „Alleinerziehende wollen arbeiten, brauchen aber Unterstützung beim Schritt ins Erwerbsleben“

Bundesfamilienministerin startet Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“

uvdl-hand-auf-knie-kleinDie Bundesregierung will Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, gab am heutigen „Internationalen Tag der Familie“ den Startschuss für das Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“. Die Initiative ist Teil einer Kooperation des Bundesfamilienministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

„Alleinerziehende sind in der Mehrzahl nicht nur ebenso gut ausgebildet wie Mütter, die einen Partner an ihrer Seite haben, sie sind auch überdurchschnittlich motiviert und wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen“, erklärt Bundesministerin von der Leyen. „Weil sie den Alltag mit Kindern alleine meistern müssen, haben sie aber häufig Schwierigkeiten, eine passende Arbeit zu finden. Oft scheitert der Wiedereinstieg allein daran, dass es keine Kinderbetreuung gibt. [mehr]

Aus dem Pressematerial: Auftakt der Pilotprojekte „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ auf Seite 4 (PDF 8 Seiten) [hier]

Finanzielle Aspekte

• 81 % haben Anspruch auf Unterhalt, nur die Hälfte erhält ihn regelmäßig
• ein Viertel muss sich finanziell ziemlich einschränken, 8 % hat große Geldsorgen

Nichterwerbstätige

• 40 % geben an, keine geeignete Stelle zu finden (auch Vereinbarkeit)
• 45 % geben Kind(er) als Grund für Nichterwerbstätigkeit an
• 40 % möchten gerne spezielle Beratung durch die Arbeitsagentur

Kinderbetreuung

• Jede/r Fünfte ist unzufrieden, insbesondere wegen der Betreuungszeiten

Alleinerziehende bis 29 Jahre

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• etwa die Hälfte von ihnen sagt, dass sich eine Arbeit finanziell für sie nicht lohnt (Allensbach 2008)

BMFSFJ: Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ gestartet

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat den Startschuss für zwölf Pilotstandorte gegeben, die Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Projekte sollen vor allem bereits vorhandene Angebote stärker vernetzen [hier]

Alleinerziehende stärker fördern

18 Prozent aller Familien in Deutschland sind Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt leben mehr als 2 Millionen Kinder unter 18 Jahren in alleinerziehenden Familien. Alleinerziehende machen also einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus.
Die Erwerbstätigenquote der Alleinerziehenden ist hoch: 63 Prozent sind aktiv erwerbstätig, das heißt sie sind nicht in Mutterschutz oder Elternzeit. Auch Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, würden zu einem großen Teil gerne arbeiten, haben aber in der Regel größere Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren [mehr]

Hinter dem letzten Link finden sich auf der Seite des BMFSFJ noch viele weitere Informationen und Dossiers zu Familie und Alleinerziehenden. Wer sich mit dem Thema auseinander setzen möchte, für den lohnt sich ein Besuch dieser Seite allemal.

Ich glaube aber, Fakten und Zahlen sprechen für sich, weshalb ich mir eine Abhandlung zu diesem Thema verkneife 😉

Link
2 Seiten Material für die Presse vom BMFSFJ: Daten und Fakten zum Thema Alleinerziehende

Gender-Belange zur Nutzung von Autobahnen

hib-Meldung • 145/2009

Im Bundestag notiert: Berücksichtigung von Gender-Belangen

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Berücksichtigung von Gender-Belangen in der Verkehrs- und Raumplanung will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12943) informieren. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung deshalb unter anderem, welche Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sich mit Gender-Aspekten befassen und wie die Aspekte darin jeweils behandelt werden [hier]

Die Überschrift sagt natürlich nichts Genaues über Inhalt und Umfang des Fragenkatalogs von Bündnis90/Die Grünen aus. Ich fand aber gerade diese Frage so lustig, das ich sie als Titel ausgewählt habe. Nachfolgend weitere ‚Schmankerl‘:

Berücksichtigung von Gender-Belangen in der Verkehrs- und Raumplanung

Gerade im Verkehrsbereich und auch bei der Nutzung des öffentlichen Raumes sind die Lebenswirklichkeiten der Geschlechter oftmals sehr unterschiedlich. Zum Beispiel in Bezug auf individuellen bzw. öffentlichen Nahverkehr, was Begleitverkehr, Nutzung von Radwegen und Fußgängerwegen oder aber die Nutzung von öffentlichen Parkanlagen und Freiflächen etc. angeht. Straßenraum und öffentlicher Raum sind für Kinder und Jugendliche auch Sozialisations- und Bildungsraum. Obwohl heute zunehmend auch Männer Aufgaben der Versorgungsarbeit wahrnehmen, bleibt die Grundproblematik der unterschiedlichen Lebensgewohnheiten von Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts und die jeweils damit verbundenen Ansprüche an den öffentlichen Raum bestehen. Das Planungsinstrument des GM bietet durch seine strategischen Ansatz beste Möglichkeiten hierauf positiven Einfluss zu nehmen. Fraglich bleibt, wie weit dieses Instrument greift, das ja gesetzlich gut verankert ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

10. Gibt es Untersuchungen zur Nutzung von Autobahnen und Eisenbahnen nach Geschlecht?
Wenn ja, welchen Inhalts ist diese Untersuchung, wenn nein, warum nicht?

17. Wie sieht die Umsetzungskonzeption des BMVBS aus um Genderbelange in der Bauleitplanung zu verankern, werden Frauenverbände bzw. Frauenorganisationen als Träger öffentlicher Belange in die Planungsverfahren
eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, wann erfolgen die ersten Schritte?

19. Werden im Rahmen der Verkehrs- und Raumgestaltung in Verantwortung des BMVBS auch die Anforderungen der Handlungsfelder Stadtsoziologie, Pädagogik und Sozialarbeit berücksichtigt?
Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

23. Warum ist bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans das Gender Mainstreaming nicht berücksichtigt worden?

25. Wie kann die Verkehrspolitik Mobilitätsbedürfnisse von nichtmotorisierten Personen besser berücksichtigen?

29. Wurde vom BMVS fachbezogene Genderkompetenz als Auswahlkriterium in alle Ausschreibungsverfahren zur Verkehrs- und Stadtentwicklung aufgenommen?
Wenn ja, was versteht das BMVBS unter fachbezogener Genderkompetenz, wenn nein, warum nicht?

30. Gibt es im Verkehrsministerium Schulungsmaßnahmen für Genderkompetenz, an der regelmäßig alle Angestellten teilnehmen müssen?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welchem Umfang?

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das geplante Gendiagnostik-Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Es enthält zu viele fachliche Fehler, behindert den medizinischen Alltag unnötig und stellt ein Berufsverbot für hoch qualifizierte Fachleute dar. Außerdem sind Strafen für heimliche Vaterschaftstests vorgesehen, was den familiären Frieden empfindlich stören wird. Sollte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindert werden können, muss eine unmittelbare Nachbesserung erfolgen.

Begründung

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden

hib-Meldung • 139/2009

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.

Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt [mehr]

Grundsätzlich ist aus meiner Sicht gegen die Bestrafung nichts einzuwenden. Warum aber soll nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft werden und die männliche nicht? Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann steht da tatsächlich nur etwas von weiblicher Genitalverstümmelung. Nachfolgend der Vorschlag diverser Abgeordneter aus verschiedenen Fraktionen:

Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch…,
wird wie folgt geändert:

[..]
3. § 226 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
[..]
b) nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder
diese auf andere Art verstümmelt werden oder “

Männliche Genitalverstümmelung ist nach diesem Gesetzesentwurf also ausdrücklich erlaubt. Mir fällt ob dieser Unverschämtheit nichts mehr ein.

Link
Plenarprotokoll 16/222 vom 14.05.09 Genitalverstümmelung Seite 24450

Noch mehr Chancen für Frauen in Berufen schaffen

[..]Das Potenzial der MINT-Absolventinnen, deren Erwerbsquote um ungefähr zehn Prozentpunkte unter der der Männer liegt, wird nicht ausgeschöpft. Frauen aus den MINT-Fächern erreichen seltener eine Leitungsposition; selbst wenn ihnen das gelingt, benötigen sie dafür mehr Zeit als ihre Kollegen. Ein wichtiger Grund für diese Unterschiede im Berufsverlauf sind traditionelle Muster der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung: Die Kindererziehung wird auch in den MINT-Fachrichtungen vor allem von den Frauen übernommen.

Schavan betonte die Chancen, die in den MINT-Berufen liegen: „Wir müssen noch mehr Frauen für Naturwissenschaften und Technik gewinnen. Ein Studium dieser Fächer lohnt sich, weil der Arbeitsmarkt hier sehr gut aufgestellt ist. Wir müssen aber auch bessere Bedingungen für eine dauerhafte Beschäftigung von Frauen in diesen Berufen schaffen. Sie müssen die gleichen Chancen im Erwerbsleben erhalten, vor allem gleiche Verdienstmöglichkeiten und gleiche Aufstiegschancen.“

Während das Brutto-Jahreseinkommen von MINT-Absolventen des Jahrgangs 2001 in der privaten Wirtschaft fünf Jahre nach Studienabschluss bei durchschnittlich rund 54.000 Euro liegt, erhalten Frauen bei gleicher studienfachlicher Qualifikation lediglich 46.400 Euro im Jahr.

[..]Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt sich mit vielen Maßnahmen und Initiativen für eine höhere Chancengerechtigkeit von Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen ein. Dazu zählt unter anderem der nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen [mehr]

Man kann doch mit Sicherheit davon ausgehen, das Frauen in diesen akademischen Sphären sich Männer aussuchen, die mindestens auf gleichem, wenn nicht sogar auf höherem Niveau verdienen. Das eine Akademikerin lieber arbeiten geht, um ihren besser verdienenden Mann zu entlasten, ist wohl weniger wahrscheinlich. Das man im Leben nicht alles bekommen kann, haben viele Feministinnen anscheinend immer noch nicht begriffen. Ergo müssen solche Frauen natürlich noch mehr gefördert werden, klar oder…? 😉

Frage an Frau Zypries wegen Zensur

Vorab, nachfolgende Frage(n) aus Abgeordnetenwatch wurden nicht von mir gestellt, ich stelle aber trotzdem den gesamten Text hier ein. Da es auf Abgeordnetenwatch unkompliziert möglich ist, eine Benachrichtigung auf eine Antwort zu erhalten, wäre es toll, wenn sich noch viele von Euch eintragen würden, damit sich die Zahl der Interessenten signifikant erhöht und wir auch hier ein Zeichen setzen.
(Aktuell 93 Interessierte).

Sehr geehrte Frau Zypreis,

da auch Sie sich für eine Zensur in Deutschland stark machen, möchte ich meine Fragen auch an Sie stellen.

Sie betonen ja, dass Zensur ein hilfreiches und nötiges Mittel gegen Kinderpornographie im Internet ist. Als Erfolgsbeispiel werden unter anderem Schweden, Dänemark und Australien genannt.

Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, hat allerdings in einem Interview mit dem Focus (1) ganz deutlich gesagt, dass das definitiv nicht der Fall ist.

Des weiteren sind die Zensurlisten von Australien und Dänemark mittlerweile öffentlich einsehbar (2) und zeigen ganz deutlich, dass dort sehr viele Seiten gesperrt werden, die absolut nichts mit verbotener Kinderpornographie zu tun haben sondern überwiegend politisch motiviert sind. Das kann man anhand der Domain selbst oder über Google zu den Domains herausfinden, ohne die Seite selbst aufzurufen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Auch ein norwegischer Polizeichef – John Ståle Stamnes – hat sich mittlerweile dazu geäußert und in einem Interview mit ABC (3), dass die immer wieder auftauchenden Zahlen völlig haltlos und extrem übertrieben sind.

Der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco), Michael Rotert, hat ebenfalls – wie auch eine Vielzahl anderer ECHTER Experten in einem Interview mit der Berliner Zeitung (4) gesagt, dass die von Ihnen angestrebte Zensur völlig nutzlos ist.

Was sagen sie zu diesen Fakten und welche Konsequenzen haben diese auf Ihr Zensur-Vorhaben?

Mit freundlichen Grüßen

(1) www.focus.de

(2) haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich die Liste nicht direkt heir verlinke, sie dürfte Ihnen aber sehr wohl bekannt sein – immerhin gab es ja bereits eine Razzia beim Eigentümer der Domain wikileaks.de

(3) www.abcnyheter.no

(4) www.berlinonline.de

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Frage an Frau Zypries auf Abgeordnetenwatch

1.000 Gesetze aufgehoben

Bürokratiekosten gesenkt

Weniger Bürokratie spart Geld und schafft Freiräume. Unternehmen können sich auf Produktion und Innovation konzentrieren. Bürgerinnen und Bürger müssen sich nicht mit Papierkrieg herumplagen. Bis Ende 2009 reduzieren sich die Bürokratiekosten von jährlich 47,6 Milliarden Euro um 12,5 Prozent.

1.000 Gesetze aufgehoben

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode über 1.000 Gesetze, Rechtsverordnungen und andere Rechtsvorschriften ermittelt, die aufgehoben werden konnten. Trotz neuer Rechtsetzung sank damit der Bestand von über 5.200 auf 4.400 Gesetze und Verordnungen.

„Staatliche Regelungen sollten dem gesunden Menschenverstand entsprechen“, sagte Merkel. Ohne Regelungen sei kein Staat zu machen. Dabei gehe es jedoch immer um die richtige Dosis und Balance: Was muss geregelt werden und was nicht? Für neue Felder wie die Stammzellenforschung oder Gentechnologie müsse die richtige Balance erst noch gefunden werden. Unerlässlich bei der Suche nach dieser richtigen Balance ist der Normenkontrollrat [mehr]

4.400 Gesetze und Verordnungen entsprechen gesundem Menschenverstand. Da kann man sich bloss fragen, von welchem Menschenverstand Frau Merkel spricht…?

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Rede der Bundeskanzlerin beim Nationalen Normenkontrollrat

Autorengruppe fordert Gleichberechtigung für Männer

Presseerklärung

Eine Gruppe von Autorinnen und Autoren der aktuell im Psychosozial-Verlag erschienenen Anthologie „Befreiungsbewegung für Männer“ ist am 24. und 25. April 2009 in Nierstein zu einem geschlechterpolitischen Seminar zusammengekommen. Dabei ging es um die Frage, wie man auch die Anliegen und Bedürfnisse von Männern einer breiten Öffentlichkeit vermitteln kann, die Politik und Medien bislang einseitig auf die Forderungen von Frauen ausgerichtet haben. Nach Auffassung der Autoren kam es vor allem durch den starken Einfluss der feministischen Lobby zu einer ideologischen Verzerrung in der Geschlechterforschung und der Geschlechterpolitik.

Auf folgende drei Leitsätze konnte sich die Autorengruppe als Grundlage ihrer weiteren Arbeit einigen:

1.) Mann und Frau sind nicht ausschließlich kulturell, sondern auch biologisch geprägt.

2.) Unser Ziel ist Gleichverpflichtung, Gleichbehandlung und gleiche Würde von Mann und Frau. Damit vermeiden wir die Polarisierung, an der der Feminismus gescheitert ist.

3.) Männer und Frauen sind rechtlich gleichgestellt. Dieser Prozess ist abgeschlossen. Eine weitere Benachteiligung von Jungen und Männern schadet nicht nur den Betroffenen, sondern der Gesamtgesellschaft.

Die Autorengruppe plant Aktionen und einen internationalen Kongress auf dem Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen, Künstler, Journalisten und Psychotherapeuten (etc.) aus ihrer Arbeit berichten, die bislang keine Möglichkeiten hatten, ihre Erfahrungen in einen gesellschaftlich förderlichen Dialog einzubringen. Eben einen Dialog, der die Konflikte zwischen Männern und Frauen lösen möchte und nicht wie in den letzten drei Jahrzehnten in die lähmende Polarisierung von Täter und Opfer zu treiben versucht.

Die Teilnehmer der Autorengruppe sind Prof. Gerhard Amendt, Claudia Fischer, Paul-Hermann Gruner, Arne Hoffmann, Beate Kricheldorf, Eckhard Kuhla und Karl-Heinz B. van Lier.

Ihr Ansprechpartner für Journalisten und andere am Thema Interessierte ist Arne Hoffmann. Er ist telefonisch zu erreichen über 06124-721680 und online über die Kontaktmöglichkeit seiner Website www.arnehoffmann.com. Anfragen an andere der genannten Autoren werden zügig weitergeleitet.

Die Herausgeber des Buches „Befreiungsbewegung für Männer“
Paul-Hermann Gruner und Eckhard Kuhla
Darmstadt/Syke, den 12.Mai 2009

Diese und noch weitere  Informationen sind bei Arne Hoffmann zu finden [hier]

Zensur hilft keinem Kind

stopp-petition-smallZigtausende paranoide Bürger listet der Bundestag derzeit im Internet auf, und stündlich werden es mehr. So jedenfalls muss man die Union verstehen, wenn sie behauptet, nur Verschwörungstheoretiker würden in dem geplanten Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten den Einstieg in die Zensur des Internets sehen.

Doch genau der droht. Denn der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das Bundeskriminalamt täglich eine streng vertrauliche Liste von Webadressen erstellt, die umgehend von den Providern gesperrt werden müssen – ohne dass irgendjemand kontrollieren kann, was warum und wie lange auf dieser Liste steht. Dagegen protestieren die mittlerweile weit mehr als 65 000 Mitzeichner einer Online-Petition auf der Webseite des Bundestags [Frankfurter Rundschau]

Wie man eine Generation verliert

Im Internet gibt es viele Proteste gegen die geplanten Kinderpornosperren. Politiker haben für die Kritik nur Verachtung übrig. So verprellen sie ihre künftigen Wähler

Politische Verdrossenheit sieht anders aus, könnte man bei solch hoher Beteiligung meinen. Dabei ist es wohl genau diese Frustration, die den Rekord erzeugt: Verdrossenheit von der aktuellen Politik. Denn es werden all jene verunglimpft, die Kritik an dem Gesetz äußern [Die Zeit]

„Obskure Kriterien“

Gegen Schnellschüsse von Technik-Laien: Die Web-Gemeinde hat gezeigt, wie schnell sie Widerstand gegen heuchlerische Netzsperren organisieren kann [Süddeutsche]

Anscheinend begreifen auch die Medien langsam aber sicher, um was es genau geht. Ich stelle in einem separaten Beitrag aus der letzten Bundestagsrede zum Kinderpornografie-Bekämfungs-Gesetz noch Auszüge aus diversen Reden ein.

Link
Zur Petition

Korruptionsbekämpfung in Deutschland

Gespräch mit bolivianischer Ministerin

Am 07. Mai 2009 besuchte die Ministerin für Transparenz und Korruptionsbekämpfung der Republik Bolivien, I.E. Nardi Suxo, das Bundesinnenministerium in Berlin. Im Gespräch mit Herrn Dr. Timmer, dem für Korruptionsprävention zuständigen Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern, fand ein fachlicher Austausch über Methoden und Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung in Deutschland und Bolivien statt [hier]

Mehr Text enthält die Pressemitteilung des Bundesministerium des Inneren nicht. Sind unsere Politiker tatsächlich einsichtig? Das wage ich allerdings zu bezweifeln.

Mein Vater ist ein Penner

ZDF 37° am 12.05.2009 um 22:15h – „Kinder von Obdachlosen“

Fast alle Obdachlosen haben Kinder. Oft leben diese in ganz normalen bürgerlichen Verhältnissen. Dass der eigene Vater oder die Mutter so ein würdeloses Leben führt, stellt das Selbstwertgefühl auf eine harte Probe: Wie kann man seine Eltern lieben, wenn man nicht stolz auf sie sein kann, sondern sich für sie schämt? [mehr]

Nur zur Info.

Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge zum Umgangsrecht mit Kindern bei getrennt lebenden Elternteilen beschließen:
Beide Elternteile sollen für die Belastungen, wie Reisekosten und Reisedauer, die bei der Ausführung des Umgangsrechts entstehen, zu gleichen Teilen aufkommen.

Sofern keine andere, von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung getroffen worden ist, soll jedes Elternteil prinzipiell verpflichtet sein, jede 2. Reise zur Ausübung des Ungangsrechts auf eigene Kosten durchzuführen.

Begründung

§ 1684 BGB besagt: „Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Abs. 1)“. Das gilt sowohl beim gemeinsamen, als auch beim alleinigen Sorgerecht nur eines Elternteils, bei dem die Kinder leben. Aber auch der getrennt lebende Elternteil hat ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht und die Umgangspflicht mit dem Kind.

Laut aktueller Rechtssprechung muss der von den Kindern getrennt lebende Elternteil die Kinder bei dem mit den Kindern lebenden Elternteil auf eigene Kosten abholen und dort wieder abliefern.

Bei einem Wegzug des Elternteils mit den Kindern in eine andere Stadt wird die Durchführung des Umgangsrechts z. T. stark erschwert. Es entstehnen zusätzliche Kosten und Zeitaufwände. Diese Belastungen müssen vom getrennt lebenden Elternteil komplett getragen werden, obwohl er diese nicht verursacht hat und keinen Einfluß darauf nehmen kann.

Diese Rechtsprechung bewirkt eine ungerechte und einseitige Belastung des getrennt lebenden Elternteils.

Ich würde mich freuen, wenn gerade auch diejenigen, die sich ohnehin zum mitzeichnen gegen Internetsperren auf der entsprechenden Seite des Bundestages anmelden mußten, diese Petition ebenfalls unterschreiben würden. Bisher gibt es 193 Mitzeichner, sorgen wir dafür, das es mehr werden.

Links
Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten
Forum zum Petitionstext

Online-Petition erfolgreich – Aufstand im Internet

Der Bundestag muss sich mit der Kritik an den Internetsperren befassen. Eine Initiative hat in einer Petition bereits 50 000 Unterschriften gesammelt.

stopp-petition-smallBerlin. Eigentlich ist der Gesetzentwurf zur Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten schon auf dem Weg, einige Internetanbieter arbeiten bereits freiwillig an der technischen Umsetzung der Sperrung. Doch nun erhält Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) heftigen Gegenwind aus der Blogger- und Twittergemeinde, die ihre Informationsfreiheit im Netz beschnitten sehen. Nach nur vier Tagen hat eine Online-Petition der 29-jährigen Berlinerin Franziska Heine schon 50 000 Unterstützer gefunden. Das ist die Mindestzahl dafür, dass der Petitionsausschuss des Bundestages sich mit dem Antrag in öffentlicher Sitzung befassen muss. In Windeseile hat sich dieser Widerstand allein im Netz organisiert und wird nun über die Berichterstattung vermutlich auch von außen noch weitere Unterstützer finden [mehr]

Mittlerweile gibt es bei Youtube auch ein Video mit dem Titel:

ZAPP Von der Leyen – Viel Show und wenig Konkretes

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Link
Blog: MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Video – Internetsperren mit Legosteinen erklärt

Besser kann man diese Technik kaum vermitteln 😉

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Internet-Sperren und die erfolgreichste Petition der Geschichte der Bundesrepublik

Die Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 ist noch nicht ganz die erfolgreichste Petition der Geschichte. Sie hat allerdings in Rekordzeit die Hürde der 50000 Mitzeichner genommen. Sie wird daher in einer Sitzung des Petitionsausschusse behandelt werden müssen.

In verschiedenen Gesprächen habe ich festgestellt, dass trotz des großen Echos in der Netz- und Technik-affinen Welt viele noch nicht wissen was mit dem Provider-Vertrag passiert ist und was mit dem Gesetztesentwurf noch kommen soll. In diesen Gesprächen habe ich immer wieder zu Papier und Stift gegriffen, Bildchen gemalt und den Erklärbär gespielt. Um selbst Zeit zu sparen habe ich die Bilder zusammen mit erläuterndem Text in eine Präsentation gepackt, die ich hiermit allen, die das Thema weiter kommunizieren und erklären wollen, zur Verfügung stelle. Sie ist ein wenig im Stile der “Sendung mit der Maus” gehalten. Obwohl es 23 Seiten sind kann man die Seiten aber in 2 bis drei Minuten lesen – dann ist aber klar worum es hier geht [hier]

Wie funktioniert das mit den Sperren? 23 Folien mit Bild und kurzen Texten

Links
Wiki gegen Netzzensur
Paintball und Netzsperren

Ethikrat zu Anonyme Geburt/Babyklappen

hib-Meldung • 128/2009

Im Bundestag notiert: Jahresbericht 2008 des Ethikrates

Bildung und Forschung/Unterrichtung

Berlin: (hib/SKE) Der Deutsche Ethikrat will in diesem Jahr Stellungnahmen zu den Themen Anonyme Babyklappen und Biobanken abgeben. Das geht aus dem Jahresbericht 2008 des Ethikrates hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (16/12510) vorliegt. Zudem sei Ende Mai eine öffentliche Jahrestagung zur neurowissenschaftlichen Forschung und deren Anwendung auf den Menschen geplant [hier]

Aus dem Bericht des Ethikrates zu Anonyme Geburt/Babyklappen

Die erste Sachverständigen-Anhörung fand am 23. Oktober 2008 statt. Die geladenen Sachverständigen berichteten aus jeweils verschiedenen Perspektiven über ihre Erfahrungen mit anonymer Geburt bzw. Babyklappen und diskutierten darüber mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates.

Bundesweit gibt es etwa 80 Babyklappen und rund 130 Kliniken, in denen Frauen ihr Kind anonym abgeben bzw. anonym zur Welt bringen können. Erklärtes Ziel dieser privat oder öffentlich getragenen Einrichtungen ist es, die Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern.

Valides Datenmaterial zur Beurteilung, ob tatsächlich die betroffenen Frauen mit den anonymen Angeboten erreicht und so Leben gerettet werden kann, ist nur schwer zu ermitteln und liegt derzeit nicht in der wünschenswerten Vollständigkeit vor. Allerdings sind die Tötungen und Aussetzungen von Neugeborenen seit der Einrichtung anonymer Abgabemöglichkeiten nicht zurückgegangen. Die Psychodynamik der Frauen, die ihr Neugeborenes töten, scheint die Inanspruchnahme von Angeboten wie anonyme Geburt, anonyme Übergabe oder Babyklappe insofern eher auszuschließen, als diesen Frauen die hierfür notwendige Planung und aktive Problemlösung nicht möglich ist. Sie töten die Kinder offenbar im Affekt, nachdem sie aufgrund der Verdrängung ihrer Schwangerschaft von der Geburt überrascht werden und in Panik geraten. Angesichts der schwierigen Datenlage wäre auch zu reflektieren, welche Bedeutung empirische Daten für die normative Bewertung haben.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, inwieweit das Persönlichkeitsrecht der Mutter mit ihrem Wunsch nach Anonymität dem Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung und Integration in seine Familie entgegengesetzt werden kann und diesem Anspruch gegenüber vielleicht das reine Überleben höher zu bewerten wäre. Weiterhin wurden die verfassungsrechtlichen Aspekte der anonymen Kindesabgabe dargestellt und erörtert.

Wenn überhaupt, kann man sich über dieses Thema vermutlich erst dann aufregen, wenn Neuigkeiten vorliegen. Deswegen halte ich mich auch mit einem Kommentar bedeckt.

Humboldt-Professuren verliehen

Acht Spitzenforscher wurden am Donnerstag in Berlin mit dem höchstdotierten internationalen Forschungspreis ausgezeichnet

Bundesforschungsministerin Annette Schavan und der Präsident der Alexander von Humboldt-Stiftung Helmut Schwarz haben am Donnerstagabend in Berlin die ersten acht Alexander von Humboldt-Professuren an die Preisträger überreicht. Die Auszeichnung ist mit fünf Millionen Euro der höchstdotierte internationale Preis für Forschung in Deutschland. Er wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von der Alexander von Humboldt-Stiftung verliehen. Mit der Alexander von Humboldt-Professur werden führende und im Ausland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ausgezeichnet. Der Preis soll den herausragenden Forschern ermöglichen, als Humboldt-Professoren langfristig an deutschen Hochschulen zu forschen. Das Preisgeld ist für die Finanzierung der ersten fünf Jahre in Deutschland bestimmt [mehr]

Die Preisträger in Deutschland sind:

Oliver Brock, Informatiker
Piet Wibertus Brouwer, Theoretischer Festkörperphysiker
Georgi Dvali, Astrophysiker
Ulrike Gaul, Molekularbiologin
Tamas L. Horvath, Neurobiologe
Norbert Langer, Astrophysiker
Martin Bodo Plenio, Quantenoptiker
Burkhard Rost, Bioinformatiker

Soweit, sogut. Wenn man aber bedenkt, das gerade das Bildungsministerium für mehr Professorinnen Millionenförderung betreibt, dann stimmt es doch bedenklich, wenn nur eine Frau den internationalen Forschungspreis erhalten hat.