Archiv nach Kategorien: Heute im Bundestag - Seiten 2

Stärkung von Frauen im Erwerbsleben

ausschusssitzunghib-Meldung • 2010_03/2010_089/02

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – 24.03.2010
Berlin: (hib/CHE/LEU) Übereinstimmend haben sich Vertreter aller Fraktionen für die Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben ausgesprochen. Unterschiede wurden jedoch bei der Frage deutlich, ob Quotenregelungen zur Förderung von Frauen gesetzlich geregelt werden sollen. Anlass für die Debatte im Familienausschuss am Mittwoch waren zwei Anträge von SPD (17/821) und Linksfraktion (17/891), in denen die Fraktionen umfassende Maßnahmenpakete zur Gleichstellungspolitik fordern. Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Die CDU/CSU-Fraktion schloss sich zwar der Wertung der Antragsteller an, dass man ”nicht zufrieden“ sein könne mit immer noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Arbeitsleben. ”Aber nicht alles kann vom Staat und durch Gesetze geregelt werden“, hieß es aus der Fraktion. Sowohl was die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern als auch die schwache Präsenz von Frauen in Führungspositionen angehe, bedürfe es vielmehr eines ”partnerschaftlichen Konzeptes aller Beteiligten“. Gerade für kleine Unternehmen seien Existenzgründer- und Förderprogramme für Frauen sinnvoller als eine Quotenregelung. In großen Unternehmen könne man dagegen mit Berichtspflichten und Selbstverpflichtungen mehr erreichen. ”Wir werden aber nicht ewig abwarten und zusehen. Wenn diese Mittel partout nicht ausreichen, dann liegt auch eine Quotenregelung im Bereich des Möglichen“, kündigte die CDU/CSU an.

[..]Die FDP-Fraktion zeigte sich gegenüber gesetzlichen Regelungen dagegen skeptisch. Es müsse vielmehr darum gehen, Stereotype aufzubrechen und auch die Männer ”mit ins Boot zu holen“. ”Wir müssen die Köpfe und die Herzen gewinnen, um das gesellschaftliche Klima zu verändern. Das geht nicht mit Gesetzen“, zeigten sich die Liberalen überzeugt [mehr]

Nur zur Information.

Geschlechtergerechtigkeit in Afghanistan

c2a9by-jerzy-pixeliode-frauen-mit-burkahib-Meldung • 2010_03/2010_076/05

Mehr Mittel für „Gute Regierungsführung“ und ländliche Entwicklung in Afghanistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 15.03.2010
Berlin: (hib/JOH/ELA) Die Bundesregierung will einen Großteil der angekündigten Entwicklungshilfe-Mittel für Afghanistan zugunsten des Nordens für die Bereiche ”Gute Regierungsführung“, Schaffung von Einkommen und Beschäftigung und ländliche Entwicklung zur Verfügung stellen. Außerdem soll damit die Energie- und Trinkwasserversorgung verbessert, der Bau von Schulen und die Lehrerausbildung unterstützt sowie die afghanische Eigenverantwortung gestärkt werden, schreibt die Regierung in einer Antwort (17/969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/725). Insgesamt, erklärt die Regierung, wolle sie ihr ziviles Engagement in Afghanistan im Bundeshaushalt 2010 von veranschlagten 220,7 Millionen Euro auf 430,7 Millionen Euro aufstocken und damit nahezu verdoppeln [mehr]

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Jahresbericht des Wehrbeauftragten

bundeswehraerztehib-Meldung • 2010_03/2010_078/01

Wehrbeauftragter: Bundeswehr fehlen 600 Ärzte

Verteidigung/Unterrichtung – 16.03.2010
Berlin: (hib/ALM/BOB) Die Situation des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr hat sich dramatisch verschlechtert. Dies geht aus dem Jahresbericht 2009 (17/900) des Wehrbeauftragten Reinhold Robbe hervor, den er am Dienstag an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) übergab. Im Zentrum des Berichtes stehen vor allem die Sicherheit und die Gesundheit der Bundeswehrsoldaten, die Probleme bei Material und Personal sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahl der Eingaben beim Wehrbeauftragten ist von 5.474 im Jahr 2008 auf 5.779 im Jahr 2009 gestiegen. Insgesamt dienten in der Bundeswehr im vergangenen Jahr knapp 250.000 Soldatinnen und Soldaten [mehr]

Jahresbericht Seite 40, Punkt 7:

Frauen in den Streitkräften

Im Berichtsjahr 2009 leisteten durchschnittlich 16 495 Frauen Dienst in der Bundeswehr. Ihr Anteil an den Berufs- und Zeitsoldaten erhöhte sich von 8,4 Prozent im Vorjahr auf 8,7 Prozent. Dabei lag der Frauenanteil im Sanitätsdienst mit 7 035 Soldatinnen bei 41,3 Prozent. Im Truppendienst waren es 9 461. Das entsprach einen Anteil von 5,5 Prozent.

Jahresbericht Seite 45, Punkt 9:

Sexuelle Straftaten, Diskriminierung und Belästigung

Auch 2009 erreichten mich Eingaben zu Fehlverhalten und Straftaten mit sexuellem Hintergrund. Hierzu zählen nicht nur Straftaten gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung, sondern auch sexuell motivierte Belästigungen oder Diskriminierungen.

Nur zur Information, falls jemand Interesse am Wehrbericht haben sollte. Auf WikiMANNia habe ich diese Fakten ebenfalls hinterlegt.

WikiMANNia: BundeswehrZwangsdienst

Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1hib-Meldung • 2010_03/2010_080/02

Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Berlin: (hib/ALM/AW) Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz zu gewährleisten, ist laut Bun­des­re­gie­rung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen voll­ständig umgesetzt“. Dies geht aus ihrer Antwort (17/994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/377) hervor. Hierzu zählten insbesondere Vor­schriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des So­zial­ge­setz­bu­ches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.

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Immer weniger Frauen mit Vollzeitjob

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©by Martin Gapa/Pixelio.de

hib-Meldung • 2010_03/2010_074/03

Arbeit und Soziales/Antwort – 10.03.2010
Berlin: (hib/ELA/TEP) Immer weniger Frauen in Deutschland arbeiten auf einer Vollzeitstelle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/874) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/696) hervor, die Informationen über die spezielle Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhalten wollte. Demnach waren im Jahr 1999 noch 8,85 Millionen Frauen vollzeitbeschäftigt, im Jahr 2009 waren es nur noch rund 8,21 Millionen. Demgegenüber stieg die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen von rund 3,21 auf 4,34 Millionen. Auch die Zahl der weiblichen Mini-Jobber stieg an: Von 2,62 im Jahr 1999 auf 3,29 Millionen.

Die Erwerbstätigenquote der Frauen erhöht sich nach Angaben der Regierung seit Jahren kontinuierlich und lag im dritten Quartal 2009 bei 66,1 Prozent. Nach Erhebungen von Eurostat sei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Frauen im Zeitraum 1. Quartal 2008 von 30,3 Stunden auf 30,7 Stunden im 3. Quartal 2009 angestiegen, heißt es weiter. 742.910 Frauen stockten im Jahr 2009 ihr Einkommen mit Hartz IV auf, im Jahr 2005 waren es 514.168. Nach der sogenannten Verdienststrukturerhebung 2006 bezogen 27,2 Prozent der Frauen in den dort erfassten Wirtschaftszweigen und Betrieben einen Bruttostundenlohn von bis zu 9,85 Euro [hier]

Aus der Antwort 17/874 der Bundesregierung:

Antwort: [..]Der Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen war mit rd. 93 % in der Branche der häuslichen Dienste am höchsten, dies entspricht 201 000 erwerbstätigen Frauen in dieser Branche. Angaben über Bruttostundenverdienste und Wochenarbeitszeit sind für diese Branche nicht verfügbar. Im Gesundheits- und Sozialwesen, der Branche mit dem zweithöchsten Frauenanteil (75,5 Prozent), belief sich der durchschnittliche Bruttostundenverdienst auf 15,70 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl auf 38,9. Bei den Männern war der geschlechtsspezifische Anteil in der Baubranche mit rd. 88 Prozent am höchsten. Dort lag der Bruttostundenverdienst bei durchschnittlich 15,60 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl bei 39,0.

Antwort: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2009 rd. 91 000  Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer bei den Agenturen für Arbeit und Grundsicherungsstellen arbeitslos gemeldet, 98 Prozent davon waren Frauen.

Frage: 8. Kennt die Bundesregierung den „DGB-Ausbildungsreport 2009“, der belegt, dass die berufliche Benachteiligung von Frauen bereits in der Berufsausbildung beginnt, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn keine, warum nicht?

Antwort: [..]Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich hierbei in erster Linie um ein strukturelles Problem und nicht um individuelle geschlechtsspezifische Benachteiligung, da die Unterschiede primär aus der unterschiedlichen Verteilung von männlichen und weiblichen Auszubildenden auf die Berufe resultieren (vgl. z. B. Berufsbildungsbericht 2009, SS. 13).

Ab Seite 16 gibt es mehrere aufgeschlüsselte Tabelle zu Beschäftigte in Deutschland.

Die Bundesregierung bewertet diese Zahlen wie folgt:

Die Flexibilisierungder Arbeitsverhältnisse hat die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes insgesamt verbessert. Die Partizipation von Frauen wurde vergrößert. In der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise erweist sich der Arbeitsmarkt für Frauen bislang als relativ stabil. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Frauen entwickelte sich in dem Zeitraum von 1999 bis 2009 positiver als die der Männer.

Möge jeder seine eigenen Erkenntnisse aus den Antworten der Bundesregierung ziehen 😉

CDU/CSU und FDP wollen Frauen stärken

odessa-frau-mit-kindhib-Meldung • 2010_03/2010_065/02

CDU/CSU und FDP wollen gesellschaftliche Teilhabe von Frauen stärken

Familie/Antrag – 03.03.2010
Berlin: (hib/CHE/LEU) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verlangen von der Bundesregierung, sich verstärkt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen einzusetzen. In einem Antrag (17/901) betonen die Fraktionen, in der nationalen wie internationalen Politik, sei es in Debatten über Klimawandel, militärische Interventionen oder stabile Finanzmärkte , spielten auch Fragen der Gleichstellungspolitik eine immer wichtigere Rolle. ”Notwendige Veränderungen in den internationalen und nationalen Finanz-, Wirtschafts- und Sicherheitsstrukturen müssen die besonderen Belange von Frauen und ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe berücksichtigen“, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung soll deshalb zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 ”Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressorts verstärken und dabei internationale Erfahrungen mit der Umsetzung der Resolution berücksichtigen. Das zehnjährige Bestehen der Resolution müsse als Chance genutzt werden, um deren Inhalte einer breiteren Öffentlichkeit bekanntzumachen, schreiben die Abgeordneten.

Ferner sei es wichtig, die Kultur der Vielfalt (Diversity) in Unternehmen zu fördern. Unbeschadet der Zuständigkeit der Tarifparteien gelte es ferner, die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Zu diesem Zweck solle eine Strategie entwickelt werden, die neben dem beratungsunterstützten Lohntestverfahren Logib-D auch Maßnahmen enthält, die Frauen in Gehaltsverhandlungen stärken und die Unterbewertung von frauendominierten Tätigkeiten bekämpfen soll. Dabei müsse, so schreiben die Abgeordneten, ein besonderes Augenmerk auf den ländlichen Raum gelegt werden, da dort die Entgeltungleichheit besonders groß sei.

Zu weiteren Forderungen des Antrags zählen: flexible Teilzeitmodelle am Arbeitsplatz zu stärken, Frauen nach einer längeren Erwerbspause den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, den Ausbau der Kinderbetreuung voranzubringen und ein Beratungsangebot zur Vermeidung von Altersarmut bereitzustellen [hier]

Irgendwie meine ich mich erinnern zu können, das es sogar ein eigenes Referat für Jungen und Männer geben soll. Ob Politiker dieses vergessen haben? Ach… ich vergaß… Frauen sind ja immer noch in allen Bereichen benachteiligt, schließlich hat dieses der gestrige Internationale Frauentag mal wieder deutlich gezeigt 😉

FrauenförderungKosten der FrauenförderungLohndiskriminierung

Schmarotzer in der Pharmaindustrie

©by Regina Kaute/Pixelio.de

©by Regina Kaute/Pixelio.de

hib-Meldung • 2010_03/2010_073/02

Regierung: Impfstoffhersteller erhielten Bundeszuwendung

Gesundheit/Antwort – 09.03.2010
Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Bundesregierung sieht für die Beanstandung von zwei Impfstoff-Verträgen mit den Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline und Novartis keinen Grund. In ihrer Antwort (17/737) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/595)¹ schreibt die Regierung, sie habe sich im Vorfeld der Vertragsverhandlungen dazu entschieden, die Entwicklung und Vorbereitung eines pandemischen Grippeimpfstoffs bei beiden Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Euro zu fördern und zwar durch Bewilligung einer Bundeszuwendung. Auf die Bewilligung von Bundeszuwendungen finde das Vergaberecht keine Anwendung, schreibt die Regierung auf die Frage der Grünen, weshalb es kein öffentliches Vergabeverfahren gegeben habe. Die Abgeordneten bezogen sich in ihrer Anfrage auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (17/365).

Die Regierung erörtert, der Förderung sei ein Interessenbekundungsverfahren vorausgegangen, in das die acht führenden europäischen Impfstoffhersteller einbezogen gewesen seien. ”Das Interessenbekundungsverfahren wurde nicht alternativ zu einem formalen Vergabeverfahren durchgeführt“, heißt es in der Antwort [hier]

Aus der Antwort 17/737 der Bundesregierung:

Frage: b) Beabsichtigt die Bundesregierung, den mit Novartis geschlossenen Vertrag gegenüber dem Deutschen Bundestag offenzulegen? Falls nicht, wieso nicht?

Antwort: Da der Vertrag eine Vertraulichkeitsklausel enthält, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Vertrag ihrerseits offenzulegen.

Schweinegrippe-Impfstoff beschert Glaxo Gewinne

London (RP). Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) hat kräftig vom Verkauf des Impfstoffs Relenza gegen die Schweinegrippe profitiert. Der Nettogewinn schoss im vierten Quartal von 982 Millionen Pfund (1,124 Milliarden Euro) im Vorjahr auf 1,63 Milliarden Pfund hoch. Im Gesamtjahr steigerte das Unternehmen seinen Gewinn um 20 Prozent auf 5,5 Milliarden Pfund. Der Umsatz stieg um 16,5 Prozent auf 28,4 Milliarden Pfund. Für 2010 kündigte das Unternehmen aber Sparmaßnahmen an. Bis 2012 sollen 500 Millionen Pfund eingespart werden. Die großen Hersteller leiden an der Konkurrenz durch billigere Nachahmerprodukte [hier]

Homepage von Novartis und deren Gewinnzuwächsen bis September 2009

Obiges Thema ist zwar mehr oder weniger Off-Topic in diesem Blog, aber irgendwie hat mir die Mitteilung der Bundesregierung die Sprache verschlagen.

Klar, was sind schon 20 Millionen EUR, wenn Bürgschaften für Banken in Milliardenhöhe vergeben werden. Das Hartz IV. Empfänger aber als Schmarotzer tituliert werden, im Gegenzug Unternehmen mit Gewinnen im 2-stelligen Prozentbereich Zuschüsse ohne Not erhalten, schlägt dem Fass den Boden aus. Und überhaupt… wieso darf eine Bundesregierung Verträge mit Unternehmen abschließen, die eine Geheimhaltungsklausel beinhalten? Hier geht es immerhin um das Geld von Steuerzahlern. Hammerhart ist ja auch die Aussage, das Bundeszuschüsse keinem Vergabeverfahren unterliegen. Und dann wundern sich Politiker, wenn das Volk immer öfter politikverdrossen reagiert?

Ich bin weiß Gott nicht neidisch, schon gar nicht auf Menschen und Unternehmen, die ehrlich ihr Geld verdienen. Das aber ein Teil des Volkes sich von Politiker gängeln lassen muss und im Gegenzug Unternehmen/Aktionäre mit genügend Geld nur die Hände aufhalten brauchen, das werde ich wohl nie begreifen. Sollten die Gewinne irgendwann einmal sinken, können wir drauf wetten, das der kleine Mann, der das alles erwirtschaftet, wohl ohne irgendwelche Zuwendungen auf die Straße gesetzt wird. Sparmaßnahmen wurden ja bereits von GlaxoSmithKline angekündigt.

¹ Falsche Bundesdrucksache angegeben, Fehler korrigiert

Voßkuhle neuer Präsident des BVerfG

andreas-vosskuhlehib-Meldung • 2010_03/2010_069/01

Wahlausschuss – 05.03.2010
Berlin: (hib/BOB/MPI) Andreas Voßkuhle heißt der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Wahlausschuss des Bundestages, der die Hälfte der Richter am höchsten deutschen Gericht bestimmen darf, wählte den Juristen am Freitagmorgen in dieses Amt. Der 46-jährige frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau ist seit knapp zwei Jahren am Verfassungsgericht und sitzt dem Zweiten Senat vor. Voßkuhle tritt die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an, der in den Ruhestand geht.

Im Wahlausschuss, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner zwölf Mitglieder die Richter bestimmt, fand auch der Göttinger Völkerrechtler Andreas L. Paulus die notwendige Mehrheit für Papiers freiwerdende Richterstelle. Der 41-Jährige, der zur Zeit noch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen innehat, studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (USA). Er wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion nominiert. ”Ich bin sehr zufrieden mit der Wahl, insbesondere bei Paulus zum Verfassungsrichter“, sagte der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic. Er habe die Hoffnung, dass sich Paulus nicht nur für die Freiheitsrechte, sondern auch für die Sozialrechte einsetze. Da Papier auch der Vorsitzende des Ersten Senats war, entschied sich der Wahlausschuss für den Tübinger Juristen Ferdinand Kirchhof (60) als Nachfolger [hier]

Jetzt verstehe ich die Aufregung des deutschen Juristinnenbundes, deren Pressemitteilung zum Thema ich hier bereits eingestellt hatte 😉

Links
Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Hamburger Abendblatt: Voßkuhle oberster Verfassungsrichter
FemokratieBlog: Feminisierung der Justiz gestoppt

Grüne fordern Frauenquote in Aufsichtsräten

frauenquotehib-Meldung • 2010_03/2010_056/03

Recht/Antrag – 01.03.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) Für Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen soll eine Frauenquote eingeführt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (17/797) Sanktionen für börsennotierte Unternehmen, falls deren Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt seien. Die Sanktionen sollten bis zur Entziehung der Börsenzulassung reichen.

Die Abgeordneten verweisen auf ”erhebliche Defizite“ in Deutschland in Sachen Gleichstellung in der privaten Wirtschaft. Die Führungspositionen seien ”fest in Männerhand“, schreibt die Fraktion. In Aufsichtsräten seien Frauen kaum zu finden. Ihr Anteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen liege bei nur 9,8 Prozent. Von ihnen würden fast drei Viertel von den Gewerkschaften entsandt. Die Fraktion verweist auf Norwegen, wo nach einer freiwilligen Vorlaufphase seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben sei, mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen. Auch in den Niederlanden sollten ab 2016 in Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Vorstand und Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent haben.

In dem Antrag wird außerdem verlangt, die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die von einer Person wahrgenommen werden darf, auf fünf zu reduzieren. Eine Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat solle erst nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zulässig sein [hier]

Natürlich ist obige Forderung bekannt, ich will diese einfach nur dokumentieren.

Genitalverstümmelungen – mehr Aufklärung

maennliche-beschneidung-in-der-antike1 hib-Meldung • 2009_12/2009_308/04

Fraktionen fordern mehr Aufklärung im Kampf gegen Genitalverstümmelungen

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung • 16.12.2009

Berlin: (hib/JOH/LEU) Die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben in ihrer Sitzung am Mittwochmorgen Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen scharf verurteilt. Die schwere Menschenrechtsverletzung, die vor allem in vielen afrikanischen Ländern praktiziert werde, müsse durch gezielte Aktivitäten und mehr Aufklärung intensiv bekämpft werden, forderten die Fraktionen. Allerdings sei es schwer, Genitalverstümmelungen wegen ihrer traditionellen Verankerung in einigen Gesellschaften zu stoppen, betonten insbesondere Linksfraktion und Bündnis90/Die Grünen. Ein wesentlicher Ansatz müsse es daher sein, aufzuklären und die Traditionen in den jeweiligen Ländern zu verändern. Die Grünen schlugen vor, besonders Frauen zu unterstützen, die bereit sind, in die Dörfer zu gehen und auf die Beschneiderinnen einzuwirken. Auch in Deutschland müssten afrikanische Familien darin bestärkt werden, keinesfalls Genitalverstümmelungen an ihren Töchtern vorzunehmen.

Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode bereits Gesetzesänderungen vorgenommen habe. Seither würden Straftatbestände im Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung in Deutschland nicht mehr verjähren. Jedoch bedauerten die Sozialdemokraten, dass seither keine neuen Rechtsverstöße mehr gemeldet worden seien. Dies sei eine Tatsache, ”die uns bekümmern muss“. Mädchen und Frauen müssten in Zukunft stärker ermutigt werden, ihren Rechtsanspruch auch tatsächlich wahrzunehmen und sich gegen Genitalverstümmelungen zu wehren, forderte die Fraktion [mehr]

Ich begreife beim besten Willen nicht, wie – nicht nur – Politiker so ignorant sein können. Weshalb ziehen sie männliche Genitalverstümmelung noch nicht einmal in Erwägung und schweigen lieber darüber? 🙁

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Keine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten

hib-Meldung • 2010_012/02 • 20.01.2010

Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAE/LEU) Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Pe­ti­tions­aus­schuss am Mitt­woch­mor­gen mehrheitlich ausgesprochen. Das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, sei zwar wichtig, argumentierten die Koalition CDU/CSU und FDP, eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Der Ausschuss beschloss dennoch, die Eingabe unter anderem dem Frauenministerium und dem Justizministerium als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vorschlag in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.

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Kindesentzug durch Jugendämter

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

hib-Meldung • 230/2009 • Datum: 06.08.2009

Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32.300 Kinder und Jugendliche den Sorgeberechtigten entzogen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007.

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BOB/AS) Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht [hier]

Die Antwort der Bundesregierung enthält aus meiner Sicht jede Menge brisante Informationen und ist daher wirklich lesenswert. Interessant ist allerdings die Tatsache, das es keine Informationen zu Alleinerziehende gibt. Folgende Zahlen sind dem PDF-Dokument entnommen:

Etwa 44 Prozent aller 2008 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen resultierten auch aus einer Überforderung der Eltern. Dabei handelt es sich um die am häufigsten genannte Kategorie, gefolgt von Beziehungsproblemen (22 Prozent), Vernachlässigungen (13 Prozent) sowie Anzeichen für Misshandlungen (10 Prozent), aber auch sonstigen Problemen (29 Prozent). Von nennenswerter Bedeutung sind zudem noch Integrationsprobleme (7 Prozent), die Straftat eines Jugendlichen (6 Prozent) oder auch Schul- und Ausbildungsprobleme (5 Prozent). Die übrigen statistisch erfassten möglichen Gründe für eine Schutzmaßnahme werden 2008 in weniger als 4 Prozent der Fälle genannt (vgl. Tabelle 6).

In der Inobhutnahmepraxis der letzten zehn Jahre haben sich die Überforderung eines Elternteils sowie Beziehungsprobleme, aber auch die sonstigen Gründe als die am häufigsten genannten Gründe für eine Inobhutnahme herausgestellt.

Würde die Helferindustrie deeskalierend arbeiten, dann sähen die Zahlen mit Sicherheit anders aus. So aber kann einem nur übel werden angesichts der Tatsache, das man Kinder lieber an Dritte vermittelt. Dieses wurde im übrigen auch in einem Urteil des OLG Brandenburg erwähnt, welches ich in Auszügen in diesem Blog eingestellt habe [hier]
Nur die Tatsache, das kein adäquates Kinderheim gefunden wurde, rettete im genannten Fall die Kinder vor einer Heimunterbringung.

Link
Destatis: 14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
WikiMANNia: Jugendamt

Zivildienst künftig länger als Wehrpflicht?

bundesamt-fuer-den-zivildienst1 hib-Meldung • 2010_001/03 • 05.01.2010

Zahl der Zivildienstleistenden sinkt rapide – Stellen im zuständigen Bundesamt kaum

Familie/Antwort
Berlin: (hib/ELA/BOB) Während die Zahl der Zivildienstleistenden von mehr als 119.000 im Jahr 2000 auf fast 63.500 im Jahr 2008 gesunken ist und sich damit in etwa halbierte, sank im gleichen Zeitraum die Zahl der Stellen im Bundesamt für den Zivildienst von 1.119 auf 872. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/352) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/93) hervor. Die Regierung weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass bis zum Jahr 2004 ”eine erhebliche Anzahl von Aushilfskräften“ beim BAZ beschäftigt gewesen sei.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate werde derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Laut Fragesteller hat dies ”Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst“, auf den zahlreiche Fragen von Bündnis 90/Die Grünen abzielen. Ob der Zivildienst zum 1. Januar 2011 analog und zeitgleich zum Wehrdienst verkürzt werden soll, lässt die Bundesregierung jedoch offen. ”Die Beantwortung der Frage durch die Bundesregierung ist erst nach Abschluss der derzeitigen Überlegungen möglich“, heißt es in der Antwort.

Eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes hält die Regierung nicht für notwendig. Der Koalitionsvertrag halte ”im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht und am Zivildienst als Wehrersatzdienst fest“, heißt es weiter, ”die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass, eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes vorzunehmen.“

Auf zahlreiche Fragen nach dem Einsatz von Zivildienstleistenden in Gesundheitskonzernen in privater Trägerschaft antwortet die Bundesregierung: ”Bei Einrichtungen in privater Rechtsform ist entscheidungserheblich, dass das betreffende Krankenhaus in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen, d.h. für die Gesundheitspflege im betreffenden Gebiet notwendig ist.“ Nur in diesem Fall diene der dortige Einsatz von Zivildienstleistenden dem Allgemeinwohl [hier]

Diese Meldung beinhaltet 2 interessante Informationen. Zum einen natürlich – wie im Titel geschrieben – die Überlegungen, ob der Zivildienst ebenfalls auf 6 Monate gekürzt werden soll. Zum anderen ist die Überschrift der hib-Meldung beachtenswert. Obwohl in 8 – 9 Jahren die Stellen der Zivildienstleistenden um fast die Hälfte gekürzt wurden, geschah dieses nicht analog bei den entsprechenden Stellen im Bundesamt für Zivildienst. Tja, wer arbeitet überwiegend im sogenannten Dienstleistungbereich der Behörden 😉

Bund soll Frauenhäuser finanzieren

In der letzten Plenarsitzung des Bundestages vor der Winterpause wurde u.a. das Thema Frauenhäuser eingebracht. Verschiedene Parlamentarier hatten folgende Anträge gestellt:

Die Linke: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen
– Drucksache 17/243 –

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern
– Drucksache 17/259 –

Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem entsprechenden Plenarprotokoll.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 13. Sitzung
Plenarprotokoll 17/13 • Berlin, Dienstag, den 18. Dezember 2009

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ab Seite 1.114:

Aus unserer Sicht ist klar, dass der Bund zuständig ist; denn es gilt der Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern, und zwar erst recht für von Gewalt betroffene Frauen.

Dorothee Bär (CDU/CSU) Ab Seite 1.115:

Derzeit haben wir in Deutschland ungefähr 7 000 Bettenplätze in circa 330 Frauenhäusern und in circa 60 Frauenzufluchtswohnungen. In diesen Frauenhäusern bitten jährlich 45 000 misshandelte Frauen mit ihren Kindern um Zuflucht.

Diese Zahlen habe ich nur zur Erinnerung eingestellt, vor allen Dingen deshalb, da es in Deutschland nur 2 Männerhäuser gibt, die sich auch noch selbst finanzieren (müssen).

Im Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, eine bundesweite Notrufnummer einzurichten, die rund um die Uhr besetzt ist und die den Betroffenen konkrete Unterstützung vor Ort vermitteln kann. Diese Nummer – Herr Staatssekretär, ich weigere mich im Sinne des Schutzes der deutschen Sprache, sie Helpline zu nennen – soll dabei helfen, die einzelnen Bedürfnisse der Frauen und ihrer Kinder festzustellen und das passende Hilfsangebot – Frauenhaus, Gewaltschutz oder andere Maßnahmen – herauszufinden.

Hier war ich ziemlich überrascht, das ein Politiker die deutsche Sprache schützen will. Männer scheinen im übrigen nach dieser Aussage keine Bedürfnisse zu haben, schon gar nicht nach einer gewaltfreien Beziehung.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Ab Seite 1.116:

Die Mitarbeiterinnen sind kreativ und versuchen, die Defizite auszugleichen. Übrigens würde das kein Mann machen. Das betrifft fast nur Frauenprojekte; das nur nebenbei als Gender-Aspekt gesagt.

Der Gender-Aspekt durfte natürlich nicht fehlen 😉

Ich gehe gern auf internationale Tagungen, weil ich dort mit Stolz verkünden kann, was wir alles gemacht haben. Das ist wirklich toll. Da sind wir meist weltweit führend. Das können wir hier auch einmal sagen. Wir haben in den letzten 30 Jahren viel gearbeitet, aber dass wir bei den Frauenhäusern, der wichtigsten Institution, dastehen wie in den ersten Tagen, ist blamabel für dieses Land, das sonst immer sagt: Wir sind ganz vorne, wir sind die Musterschüler.

Dieser Abschnitt ist aus meiner Sicht besonders interessant. Frau Rupprecht geht also gerne auf internationale Tagungen, man muss ja schließlich hin und wieder heraus aus Häusern, wo man auch von gewalttätigen Frauen umgeben ist. Das kann ich sehr gut nachvollziehen 😉

Ich frage mich allerdings nach dem Sinn dieser ganzen Tagungen, wenn sich seit 30 Jahren nichts geändert haben soll. Vereinfacht kann man es allerdings auch so ausdrücken: reisen auf Staatsbürgers Kosten.

Ich halte es für eine Grundeinrichtung der Daseinsvorsorge in der Kommune, Schutzeinrichtungen vorzuhalten. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte.
Ich glaube, wenn es um die Bürgerinnen geht, dann ist es einem wurscht, wer zuständig ist, dann sagt man: Jetzt suchen wir alle Wege, um den Bürgerinnen, die den Anspruch darauf haben, die Möglichkeit zu geben, geschützt zu werden.

Sind Frauen keine Menschen und wenn ja, warum muss das immer wieder betont werden? Wenn wir schon dabei sind, könnte man in Anbetracht der Tatsache, das Männer als Opfer nicht vorkommen eher fragen, ob Männer auch Menschen sind, oder?

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 1.117:

Alles, was wir bis jetzt zum Thema Frauenhäuser gehört haben, macht brennglasartig auf ein gesellschaftliches Problem aufmerksam, das nach wie vor nicht gelöst ist: die strukturelle Gewalt gegen Frauen innerhalb von Familien. Wenn wir davon wissen, nehmen wir sie zur Kenntnis. Ich denke aber, in viel zu vielen Fällen will man davon gar nichts wissen. Insofern sind Frauenhäuser ein unangenehmes Thema.

Nicht Frauenhäuser sind ein unangenehmes Thema, sondern die grundsätzlich ausgeblendete Gewalt von Frauen. Letztendlich schadet dieses Tabuthema in erster Linie Kinder.

Wir müssen realisieren: Nach wie vor ist mindestens jede vierte Frau in Deutschland – nach meinem Dafürhalten sind es eher mehr – in ihrem Leben einmal von Gewalt in der Partnerschaft betroffen.

Umgekehrt sieht es doch genau so aus, wie eine nicht repräsentative Studie des Frauenministeriums festgestellt hat. Warum wird die in der Studie beinhaltete Erklärung, das eine repräsentative Studie zu Gewalt gegen Männer erst erstellt werden müsse, weder erwähnt, noch wahr gemacht?

Die Kinder bekommen dies häufig mit. Sie sind von solchen Erfahrungen möglicherweise noch traumatisierter, als wir wissen und als es eventuell sogar die unmittelbar betroffene Frau erlebt.

Ich kenne keine einzige Studie, die sich alleine mit „von häuslicher Gewalt betroffene Kinder“ beschäftigt hat. Eine Studie des Robert-Koch-Institutes hat sich im Jahr 2008 mit Gewalt betroffenen Mädchen beschäftigt, allerdings nur als Nebenprodukt. Da Jungen aber zukünftige Täter sind, wie die ehemalige Bundesfamilienministerin Bergmann festgestellt hat, existieren diese als Opfer nicht.

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ab Seite 1.118:

Insbesondere residenzpflichtige Migrantinnen, die ein Frauenhaus außerhalb des ihnen erlaubten Aufenthaltsgebietes
in Anspruch nehmen wollen, erleben immer wieder, dass die Zufluchtsgemeinden die Zuständigkeit für Leistungen bestreiten und Leistungen verweigert werden; auch dies ist schon angesprochen worden.

Da dieses Thema öfters erwähnt wurde, muss man sich doch fragen, ob der finanzielle Aspekt wichtiger ist als Hilfe. Frauen sollen doch wesentlich empathischer als Männer sein, hört und liest man ständig in den Medien. Irgendwie scheint das hier aber nicht zu greifen.

Dies ist bei Studentinnen, volljährigen Schülerinnen und Auszubildenden problematisch, da diese keine Ansprüche aus dem SGB II haben. Wenn sie ihren Aufenthalt nicht selbst bezahlen können, kommt es vor, dass sie von den Frauenhäusern abgewiesen werden.

Das nennt sich halt Frauenempathie, wie bereits erwähnt 😉

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Ab Seite 1.119:

Die Vorrednerinnen haben schon Fälle geschildert, in denen die Kosten nicht oder nur nach einem hohen bürokratischen Aufwand getragen werden, sodass sich die Betreuerinnen darum kümmern müssen, anstatt sich um die traumatisierten Frauen kümmern zu können.

Vor allen Dingen sind jene Frauen besonders traumatisiert, die ein Frauenhaus lediglich aus dem Grund aufsuchen, damit sie den Partner durch Kindesentzug aus ihrem Leben enfernen können. Eine Traumatisierung dieser Kinder interessiert allerdings keinen.

Hinsichtlich der Finanzierung möchte ich noch ganz kurz auf einen Aspekt eingehen. Mir liegt daran, dass wir auch die Verantwortlichen, die Täter, in dem einen oder anderen Fall besser zur Finanzierung mit heranziehen. Frau Rupprecht hat gerade entsprechende Fälle geschildert, in denen durchaus zahlungskräftige Männer ihre Frauen in Situationen gebracht haben, in denen sie in Frauenhäuser gehen. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass die Kosten dafür aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen. Hier können wir durchaus auch an die Gewalttäter herangehen.

Dieses Thema wurde nur von Frau Winkelmeier-Becker aufgegriffen. Jetzt fehlt noch, das Männer ohne jeden Beweis dazu verurteilt werden. Wundern würde mich das nicht.

Als Resümee kann man lediglich sagen: Frauengewalt gibt es nicht, weder gegen Männer und erst recht nicht gegen Kinder. Deswegen muss ich noch ein erschütterndes Beispiel von Frauengewalt bringen.

Im Streit um einen Sitzplatz in einer Regionalbahn in Bremen ist eine 74-jährige Schwerbehinderte von einer jungen Frau schwer verletzt worden. Die Täterin entschuldigte sich bei ihrem Opfer und flüchtete.

Link siehe unten. Wie weit ist es mit unserer Gesellschaft gekommen, wenn alte, behinderte Menschen derart fertig gemacht werden 🙁

Links
Plenarprotokoll 17/13 vom 18.12.2009
Aggressive Zugfahrt – Frau attackiert schwerbehinderte Seniorin
WikiMANNia: Häusliche Gewalt – Sexuelle Gewalt – Strukturelle Gewalt
Interview mit einer ehemaligen Frauenhausmitarbeiterin

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

57.000 BA-Mitarbeiter haben Zugriff auf Daten

c2a9by-matthias-balzer-pixeliode-agentur-fuer-arbeithib-Meldung • 300/2009 • Datum: 04.12.2009

Berlin: (hib/ELA/TEP) Derzeit haben etwa 57.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Datensätze von Arbeitssuchenden, in denen Informationen etwa über gesundheitliche Einschränkungen, das individuelle Leistungspotenzial, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die familiäre und finanzielle Situation enthalten sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/97) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/18) hervor. Hintergrund der Anfrage war Kritik von Personalräten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die laut Fragesteller die Praxis im Umgang mit den Daten als ”Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes“ kritisiert hatten. ”In einem ersten Schritt wurden die Zugriffsrechte auf diejenigen beschränkt, die in den Grundsicherungsstellen fachlich tätig sind“, schreibt die Bundesregierung, ”weitere datenschutzrechtliche Korrekturen sind für Dezember 2009 und April 2010 vorgesehen.“ [mehr]

Laut Wikipedia beschäftigt die Bundesagentur für Arbeit ca. 113.000 Mitarbeiter, d.h. jeder zweite hat Zugriff auf sämtliche Daten der Agentur. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Mitarbeiter sich mal eben die Daten des unliebsamen Nachbarn anschauen kann, sind sehr groß. Es hat ziemlich lange gedauert, bis man festgestellt hat, das hier ein großes Missbrauch-Potential steckt.

Link
Wikipedia: Bundesagentur für Arbeit
Bildquelle: ©by Matthias Balzer/Pixelio.de

Abgeordnete des Familienausschusses

ausschusssitzunghib-Meldung • 280/2009 • Datum: 25.11.2009

Sibylle Laurischk neue Vorsitzende des Familienausschusses

Berlin: (hib/KTK/LEU) Die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk ist neue Vorsitzende des Familienausschusses. Sie folgt in dieser Funktion Kerstin Griese (SPD), die den Ausschussvorsitz von 2002 bis 2009 innehatte. Unter Leitung von Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) wählte das 34-köpfige Gremium am Mittwochmorgen Laurischk zu seiner Vorsitzenden. Als Stellvertreterin wurde Christel Humme (SPD) benannt.

CDU/CSU: Dorothee Bär, Norbert Geis, Markus Grübel, Thomas Jarzombek, Katharina Landgraf, Nadine Müller, Michaela Noll, Eckhard Pols, Klaus Riegert, Erwin Rüddel, Peter Tauber, Marcus Weinberg, Elisabeth Winkelmeier-Becker
SPD: Angelika Graf, Christel Humme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özo?uz, Sönke Rix, Marlene Rupprecht, Stefan Schwartze
FDP: Florian Bernschneider, Nicole Bracht-Bendt, Heinz Golombeck, Miriam Gruß,
Ausschussvorsitzende: Sibylle Laurischk
Die Linke: Heidrun Dittrich, Diana Golze, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich
Bündnis 90/Die Grünen: Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Monika Lazar [hier]

Hoffentlich kommen die Bundestagsabgeordneten langsam mal in die Pötte. Wochenlang kamen kaum hib-Meldungen, dafür wurden diese heute in geballter Form übermittelt und zwar, wer wann wofür und wohin gewählt wurde. Nachdem Kerstin Griese mangels Bundestagsmandat ausgeschieden ist, frage ich mich, was diese in 7 Jahren als Ausschussvorsitzende überhaupt bewirkt hat.

Arzneimittelerprobung an Minderjährigen

©by Regina Kaute/Pixelio.de

©by Regina Kaute/Pixelio.de

hib-Meldung • 264/2009 • Datum: 27.10.2009

Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/STO/CHE) Die Bundesregierung sieht bei der Erprobung von Arzneimitteln an Minderjährigen klinische Prüfungen, die mit der sogenannten Guten Klinischen Praxis konform gehen, als unverzichtbar an. Dies geht aus ihrer Unterrichtung über ”Erfahrungen mit der Erprobung von Arzneimitteln an Minderjährigen“ nach Inkrafttreten der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom Juli 2004 (16/14131) hervor. Wie die Regierung darin ausführt, unterstreichen die Berichte über ”nur sehr wenige Abbrüche von laufenden klinischen Prüfungen an Minderjährigen“ den ”hohen Schutz“ dieser Teilnehmer an solchen Prüfungen durch die mit der Novelle eingeführten Neuregelungen [hier]

Derzeit weiß ich noch nicht, was ich davon halten soll. Leider fehlt mir im Moment auch die Zeit, die Antwort der Bundesregierung zu lesen. Sollten wichtige Erkenntnisse in dem Bericht stehen, wäre es schön, wenn die jemand kurz einstellen könnte. Dafür meinen verbundenen Dank.

Bundeswehr-Einsatz im Innern nur als Amtshilfe

hib-Meldung • 228/2009 • Datum: 05.08.2009

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Bundeswehr soll auch in Zukunft nicht im Inland mit militärischen Mitteln zum Eingriff ermächtigt werden. Einen entsprechenden Beschluss habe die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern nicht gefasst, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13723). Einen solchen Beschluss könne die Innenministerkonferenz schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht fassen. Die Konferenz habe nur dargelegt, dass angesichts der gewachsenen Bedrohung durch terroristische Angriffe Szenarien denkbar seien, die von den Sicherheitsbehörden nicht allein bewältigt werden könnten. Daher habe die Konferenz ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, „dass es aus polizeilicher Sicht einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeien von Ländern und Bund im Wege der Amtshilfe mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln bedarf“ [hier]

So so, wachsende Bedrohung durch terroristische Angriffe. Ich frage mich nur, wer uns derzeit mehr bedroht, Terroristen oder unsere Regieriegen?
Da es ein entsprechendes Gesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht gibt, muss natürlich ein Solches her. Damit wird der Weg bei wachsenden sozialen Unruhen geebnet, um im ‚Notfall‘ auf die eigene Bevölkerung schießen zu dürfen. Frauen der Bundeswehr werden mit Sicherheit nicht dazu gezwungen, denn das kann man ihnen ja nicht zumuten. Auf diesem Wege wird dann national das umgesetzt, was die EU in ihrem Vertrag bereits aufgenommen hat: Die Todesstrafe!

stoppdenirrsinn

Radio Utopie hat m.E. einen guten Beitrag dazu geschrieben [hier]
Wem der Beitrag zu lang ist, kann sich ja ein Video mit Prof. Schachtschneider anschauen, der es gut erläutert [Kurzversion 1:55] oder [Langversion 4:24]

Link
Zwangsdienst – Einschränkung von Menschenrechten

Schmarotzen auf des Volkes Kosten

Wenn ich mich auf das Niveau unserer Politiker begeben würde, hätte ich schreiben müssen: Vollgefressen auf des Volkes Kosten. Da es aber auch bei mir eine Schmerzgrenze gibt, habe ich mich für obigen Titel entschieden. Nun denn… 😉

Als ich untenstehende hib-Meldung bei meinen Feeds fand, überlegte ich, diese zu veröffentlichen. 81 Millionen EURO für 3 Tage fand ich schon mehr als heftig. Dann kam die Meldung von der Berliner Umschau und da stand fest, das ich den Artikel veröffentlichen muss.

Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen. Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen [hier]

In diesem Beitrag wird auf ein Interview der Kanzlerin auf Welt Online verwiesen.

„Oder ist euer Lebenstraum etwa Hartz IV?“
Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte in unserem Interview drei Schülern aus Berlin-Kreuzberg, für wie gerecht sie Deutschland hält: Hartz IV will sie nicht anheben, ungerecht findet sie den Mangel an Krippenplätzen[hier]

Über Ausgaben des Staates an den Bürger kann man immer diskutieren, auch über Hartz IV. Nachdem aber die Berliner Umschau von der Einführung eines geetzlichen Zwangsdienstes geschrieben hat, den es im übrigen für Männer in Form der Wehrpflicht bereits gibt, habe ich mir das Regierungsprogramm der CDU/CSU heruntergelanden [hier]
Über die gesetzliche Einführung eines Zwangsdienstes für Arbeitslose habe ich nichts gefunden, allerdings betrachte ich es als Zumutung, 64 Seiten CDU/CSU-Programm zu lesen, weshalb mir dieses auch nicht vollständig gelang. An den meisten Stellen wußte ich allerdings nicht, ob ich eher lachen oder doch weinen sollte. Wer sich allerdings für die zukünftige Politik der CDU/CSU interessiert, der sollte sich das Programm durchlesen.
Nachfolgend nun der Artikel über die 3-Tages-Ausgaben unserer Regieriegen in Heiligendamm.

hib-Meldung • 220/2009 • Datum: 23.07.2009

G8-Gipfel in Heiligendamm kostete den Bund 81 Millionen Euro

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/MIK/HIL) Der Bund hat einschließlich der ihm nachgeordneten Behörden für den G8-Gipfel in Heiligendamm im Sommer 2007 rund 81 Millionen Euro aufgewendet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13540) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13315) hervor. Davon gingen 22,5 Millionen Euro an das Land Mecklenburg-Vorpommern zur pauschalen Abgeltung besonderer zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Gipfels. Für den Einsatz der Bundespolizei entstanden Mehrkosten von 15,1 Millionen Euro und beim Bundeskriminalamt 3,6 Millionen Euro. Die Kosten für Unterstützungsleistung durch die Bundeswehr betrugen laut Regierung 13,9 Millionen Euro. Weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen durch den Einsatz des Technischen Hilfswerks hätten 737.051,30 Euro gekostet, der Einsatz der Zollverwaltung sei mit 1,1 Millionen Euro berechnet worden. Für offizielle Essen sowie für die Verpflegung der rund 2.500 Delegierten seien Aufwendungen in Höhe von 565.000 Euro entstanden, heißt es in der Antwort [hier]

Aus der Antwort der Bundesregierung:

2. Was haben die 1,5 Gipfeltage insgesamt tatsächlich gekostet?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Richtigstellung sei hinzugefügt, dass der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm drei Tage vom 6. Juni 2007 bis zum 8. Juni 2007 dauerte.

3. Was konkret wurde von den 24 Mio. Euro, die der Bund laut Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern von der Gesamtsumme übernommen hat, bezahlt, und aus welchen Ressorts kam dieses Geld?

kosten_g8_gipfel_heiligendamm_2007

7. [..]Insgesamt sind während des G8-Gipfels für offizielle Essen sowie für die Verpflegung der rund 2 500 Delegierten und für das unmittelbar am Veranstaltungsort eingesetzte Organisations-und Sicherheitspersonal Kosten in Höhe von ca. 565 000 Euro entstanden.

Es gibt Dinge, die muss man veröffentlichen, auch wenn sie Off-Topic sind.
Im übrigen haben Autoren der Wikipedia ebenfalls einen Artikel zum G8-Gipfel in Heiligendamm verfaßt, dort wird sogar von über 90 Millionen EURO Kosten berichtet
[hier]

Fazit
Man sollte zwingend über die Ausgaben unserer Poltiker diskutieren, denn nach diesem Artikel ist mir nur eines klar: Die größten Schmarotzer sitzen in unseren Parlamenten.

Link
Zwangsdienst (nur für) Männer