Archiv nach Kategorien: Bundestag - Seiten 4

Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt

petition_digital_signieren1Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.

Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.

[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.

[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.

Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂

Link zur genannten Petition

Stärkung von Frauen im Erwerbsleben

ausschusssitzunghib-Meldung • 2010_03/2010_089/02

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – 24.03.2010
Berlin: (hib/CHE/LEU) Übereinstimmend haben sich Vertreter aller Fraktionen für die Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben ausgesprochen. Unterschiede wurden jedoch bei der Frage deutlich, ob Quotenregelungen zur Förderung von Frauen gesetzlich geregelt werden sollen. Anlass für die Debatte im Familienausschuss am Mittwoch waren zwei Anträge von SPD (17/821) und Linksfraktion (17/891), in denen die Fraktionen umfassende Maßnahmenpakete zur Gleichstellungspolitik fordern. Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Die CDU/CSU-Fraktion schloss sich zwar der Wertung der Antragsteller an, dass man ”nicht zufrieden“ sein könne mit immer noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Arbeitsleben. ”Aber nicht alles kann vom Staat und durch Gesetze geregelt werden“, hieß es aus der Fraktion. Sowohl was die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern als auch die schwache Präsenz von Frauen in Führungspositionen angehe, bedürfe es vielmehr eines ”partnerschaftlichen Konzeptes aller Beteiligten“. Gerade für kleine Unternehmen seien Existenzgründer- und Förderprogramme für Frauen sinnvoller als eine Quotenregelung. In großen Unternehmen könne man dagegen mit Berichtspflichten und Selbstverpflichtungen mehr erreichen. ”Wir werden aber nicht ewig abwarten und zusehen. Wenn diese Mittel partout nicht ausreichen, dann liegt auch eine Quotenregelung im Bereich des Möglichen“, kündigte die CDU/CSU an.

[..]Die FDP-Fraktion zeigte sich gegenüber gesetzlichen Regelungen dagegen skeptisch. Es müsse vielmehr darum gehen, Stereotype aufzubrechen und auch die Männer ”mit ins Boot zu holen“. ”Wir müssen die Köpfe und die Herzen gewinnen, um das gesellschaftliche Klima zu verändern. Das geht nicht mit Gesetzen“, zeigten sich die Liberalen überzeugt [mehr]

Nur zur Information.

Geschlechtergerechtigkeit in Afghanistan

c2a9by-jerzy-pixeliode-frauen-mit-burkahib-Meldung • 2010_03/2010_076/05

Mehr Mittel für „Gute Regierungsführung“ und ländliche Entwicklung in Afghanistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 15.03.2010
Berlin: (hib/JOH/ELA) Die Bundesregierung will einen Großteil der angekündigten Entwicklungshilfe-Mittel für Afghanistan zugunsten des Nordens für die Bereiche ”Gute Regierungsführung“, Schaffung von Einkommen und Beschäftigung und ländliche Entwicklung zur Verfügung stellen. Außerdem soll damit die Energie- und Trinkwasserversorgung verbessert, der Bau von Schulen und die Lehrerausbildung unterstützt sowie die afghanische Eigenverantwortung gestärkt werden, schreibt die Regierung in einer Antwort (17/969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/725). Insgesamt, erklärt die Regierung, wolle sie ihr ziviles Engagement in Afghanistan im Bundeshaushalt 2010 von veranschlagten 220,7 Millionen Euro auf 430,7 Millionen Euro aufstocken und damit nahezu verdoppeln [mehr]

Weiterlesen »

Jahresbericht des Wehrbeauftragten

bundeswehraerztehib-Meldung • 2010_03/2010_078/01

Wehrbeauftragter: Bundeswehr fehlen 600 Ärzte

Verteidigung/Unterrichtung – 16.03.2010
Berlin: (hib/ALM/BOB) Die Situation des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr hat sich dramatisch verschlechtert. Dies geht aus dem Jahresbericht 2009 (17/900) des Wehrbeauftragten Reinhold Robbe hervor, den er am Dienstag an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) übergab. Im Zentrum des Berichtes stehen vor allem die Sicherheit und die Gesundheit der Bundeswehrsoldaten, die Probleme bei Material und Personal sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahl der Eingaben beim Wehrbeauftragten ist von 5.474 im Jahr 2008 auf 5.779 im Jahr 2009 gestiegen. Insgesamt dienten in der Bundeswehr im vergangenen Jahr knapp 250.000 Soldatinnen und Soldaten [mehr]

Jahresbericht Seite 40, Punkt 7:

Frauen in den Streitkräften

Im Berichtsjahr 2009 leisteten durchschnittlich 16 495 Frauen Dienst in der Bundeswehr. Ihr Anteil an den Berufs- und Zeitsoldaten erhöhte sich von 8,4 Prozent im Vorjahr auf 8,7 Prozent. Dabei lag der Frauenanteil im Sanitätsdienst mit 7 035 Soldatinnen bei 41,3 Prozent. Im Truppendienst waren es 9 461. Das entsprach einen Anteil von 5,5 Prozent.

Jahresbericht Seite 45, Punkt 9:

Sexuelle Straftaten, Diskriminierung und Belästigung

Auch 2009 erreichten mich Eingaben zu Fehlverhalten und Straftaten mit sexuellem Hintergrund. Hierzu zählen nicht nur Straftaten gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung, sondern auch sexuell motivierte Belästigungen oder Diskriminierungen.

Nur zur Information, falls jemand Interesse am Wehrbericht haben sollte. Auf WikiMANNia habe ich diese Fakten ebenfalls hinterlegt.

WikiMANNia: BundeswehrZwangsdienst

Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1hib-Meldung • 2010_03/2010_080/02

Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Berlin: (hib/ALM/AW) Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz zu gewährleisten, ist laut Bun­des­re­gie­rung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen voll­ständig umgesetzt“. Dies geht aus ihrer Antwort (17/994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/377) hervor. Hierzu zählten insbesondere Vor­schriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des So­zial­ge­setz­bu­ches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.

Weiterlesen »

Immer weniger Frauen mit Vollzeitjob

c2a9by-martin-gapa-pixeliode-frauenforschung-mikroskop

©by Martin Gapa/Pixelio.de

hib-Meldung • 2010_03/2010_074/03

Arbeit und Soziales/Antwort – 10.03.2010
Berlin: (hib/ELA/TEP) Immer weniger Frauen in Deutschland arbeiten auf einer Vollzeitstelle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/874) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/696) hervor, die Informationen über die spezielle Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhalten wollte. Demnach waren im Jahr 1999 noch 8,85 Millionen Frauen vollzeitbeschäftigt, im Jahr 2009 waren es nur noch rund 8,21 Millionen. Demgegenüber stieg die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen von rund 3,21 auf 4,34 Millionen. Auch die Zahl der weiblichen Mini-Jobber stieg an: Von 2,62 im Jahr 1999 auf 3,29 Millionen.

Die Erwerbstätigenquote der Frauen erhöht sich nach Angaben der Regierung seit Jahren kontinuierlich und lag im dritten Quartal 2009 bei 66,1 Prozent. Nach Erhebungen von Eurostat sei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Frauen im Zeitraum 1. Quartal 2008 von 30,3 Stunden auf 30,7 Stunden im 3. Quartal 2009 angestiegen, heißt es weiter. 742.910 Frauen stockten im Jahr 2009 ihr Einkommen mit Hartz IV auf, im Jahr 2005 waren es 514.168. Nach der sogenannten Verdienststrukturerhebung 2006 bezogen 27,2 Prozent der Frauen in den dort erfassten Wirtschaftszweigen und Betrieben einen Bruttostundenlohn von bis zu 9,85 Euro [hier]

Aus der Antwort 17/874 der Bundesregierung:

Antwort: [..]Der Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen war mit rd. 93 % in der Branche der häuslichen Dienste am höchsten, dies entspricht 201 000 erwerbstätigen Frauen in dieser Branche. Angaben über Bruttostundenverdienste und Wochenarbeitszeit sind für diese Branche nicht verfügbar. Im Gesundheits- und Sozialwesen, der Branche mit dem zweithöchsten Frauenanteil (75,5 Prozent), belief sich der durchschnittliche Bruttostundenverdienst auf 15,70 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl auf 38,9. Bei den Männern war der geschlechtsspezifische Anteil in der Baubranche mit rd. 88 Prozent am höchsten. Dort lag der Bruttostundenverdienst bei durchschnittlich 15,60 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl bei 39,0.

Antwort: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2009 rd. 91 000  Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer bei den Agenturen für Arbeit und Grundsicherungsstellen arbeitslos gemeldet, 98 Prozent davon waren Frauen.

Frage: 8. Kennt die Bundesregierung den „DGB-Ausbildungsreport 2009“, der belegt, dass die berufliche Benachteiligung von Frauen bereits in der Berufsausbildung beginnt, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn keine, warum nicht?

Antwort: [..]Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich hierbei in erster Linie um ein strukturelles Problem und nicht um individuelle geschlechtsspezifische Benachteiligung, da die Unterschiede primär aus der unterschiedlichen Verteilung von männlichen und weiblichen Auszubildenden auf die Berufe resultieren (vgl. z. B. Berufsbildungsbericht 2009, SS. 13).

Ab Seite 16 gibt es mehrere aufgeschlüsselte Tabelle zu Beschäftigte in Deutschland.

Die Bundesregierung bewertet diese Zahlen wie folgt:

Die Flexibilisierungder Arbeitsverhältnisse hat die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes insgesamt verbessert. Die Partizipation von Frauen wurde vergrößert. In der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise erweist sich der Arbeitsmarkt für Frauen bislang als relativ stabil. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Frauen entwickelte sich in dem Zeitraum von 1999 bis 2009 positiver als die der Männer.

Möge jeder seine eigenen Erkenntnisse aus den Antworten der Bundesregierung ziehen 😉

CDU/CSU und FDP wollen Frauen stärken

odessa-frau-mit-kindhib-Meldung • 2010_03/2010_065/02

CDU/CSU und FDP wollen gesellschaftliche Teilhabe von Frauen stärken

Familie/Antrag – 03.03.2010
Berlin: (hib/CHE/LEU) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verlangen von der Bundesregierung, sich verstärkt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen einzusetzen. In einem Antrag (17/901) betonen die Fraktionen, in der nationalen wie internationalen Politik, sei es in Debatten über Klimawandel, militärische Interventionen oder stabile Finanzmärkte , spielten auch Fragen der Gleichstellungspolitik eine immer wichtigere Rolle. ”Notwendige Veränderungen in den internationalen und nationalen Finanz-, Wirtschafts- und Sicherheitsstrukturen müssen die besonderen Belange von Frauen und ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe berücksichtigen“, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung soll deshalb zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 ”Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressorts verstärken und dabei internationale Erfahrungen mit der Umsetzung der Resolution berücksichtigen. Das zehnjährige Bestehen der Resolution müsse als Chance genutzt werden, um deren Inhalte einer breiteren Öffentlichkeit bekanntzumachen, schreiben die Abgeordneten.

Ferner sei es wichtig, die Kultur der Vielfalt (Diversity) in Unternehmen zu fördern. Unbeschadet der Zuständigkeit der Tarifparteien gelte es ferner, die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Zu diesem Zweck solle eine Strategie entwickelt werden, die neben dem beratungsunterstützten Lohntestverfahren Logib-D auch Maßnahmen enthält, die Frauen in Gehaltsverhandlungen stärken und die Unterbewertung von frauendominierten Tätigkeiten bekämpfen soll. Dabei müsse, so schreiben die Abgeordneten, ein besonderes Augenmerk auf den ländlichen Raum gelegt werden, da dort die Entgeltungleichheit besonders groß sei.

Zu weiteren Forderungen des Antrags zählen: flexible Teilzeitmodelle am Arbeitsplatz zu stärken, Frauen nach einer längeren Erwerbspause den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, den Ausbau der Kinderbetreuung voranzubringen und ein Beratungsangebot zur Vermeidung von Altersarmut bereitzustellen [hier]

Irgendwie meine ich mich erinnern zu können, das es sogar ein eigenes Referat für Jungen und Männer geben soll. Ob Politiker dieses vergessen haben? Ach… ich vergaß… Frauen sind ja immer noch in allen Bereichen benachteiligt, schließlich hat dieses der gestrige Internationale Frauentag mal wieder deutlich gezeigt 😉

FrauenförderungKosten der FrauenförderungLohndiskriminierung

Schmarotzer in der Pharmaindustrie

©by Regina Kaute/Pixelio.de

©by Regina Kaute/Pixelio.de

hib-Meldung • 2010_03/2010_073/02

Regierung: Impfstoffhersteller erhielten Bundeszuwendung

Gesundheit/Antwort – 09.03.2010
Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Bundesregierung sieht für die Beanstandung von zwei Impfstoff-Verträgen mit den Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline und Novartis keinen Grund. In ihrer Antwort (17/737) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/595)¹ schreibt die Regierung, sie habe sich im Vorfeld der Vertragsverhandlungen dazu entschieden, die Entwicklung und Vorbereitung eines pandemischen Grippeimpfstoffs bei beiden Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Euro zu fördern und zwar durch Bewilligung einer Bundeszuwendung. Auf die Bewilligung von Bundeszuwendungen finde das Vergaberecht keine Anwendung, schreibt die Regierung auf die Frage der Grünen, weshalb es kein öffentliches Vergabeverfahren gegeben habe. Die Abgeordneten bezogen sich in ihrer Anfrage auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (17/365).

Die Regierung erörtert, der Förderung sei ein Interessenbekundungsverfahren vorausgegangen, in das die acht führenden europäischen Impfstoffhersteller einbezogen gewesen seien. ”Das Interessenbekundungsverfahren wurde nicht alternativ zu einem formalen Vergabeverfahren durchgeführt“, heißt es in der Antwort [hier]

Aus der Antwort 17/737 der Bundesregierung:

Frage: b) Beabsichtigt die Bundesregierung, den mit Novartis geschlossenen Vertrag gegenüber dem Deutschen Bundestag offenzulegen? Falls nicht, wieso nicht?

Antwort: Da der Vertrag eine Vertraulichkeitsklausel enthält, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Vertrag ihrerseits offenzulegen.

Schweinegrippe-Impfstoff beschert Glaxo Gewinne

London (RP). Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) hat kräftig vom Verkauf des Impfstoffs Relenza gegen die Schweinegrippe profitiert. Der Nettogewinn schoss im vierten Quartal von 982 Millionen Pfund (1,124 Milliarden Euro) im Vorjahr auf 1,63 Milliarden Pfund hoch. Im Gesamtjahr steigerte das Unternehmen seinen Gewinn um 20 Prozent auf 5,5 Milliarden Pfund. Der Umsatz stieg um 16,5 Prozent auf 28,4 Milliarden Pfund. Für 2010 kündigte das Unternehmen aber Sparmaßnahmen an. Bis 2012 sollen 500 Millionen Pfund eingespart werden. Die großen Hersteller leiden an der Konkurrenz durch billigere Nachahmerprodukte [hier]

Homepage von Novartis und deren Gewinnzuwächsen bis September 2009

Obiges Thema ist zwar mehr oder weniger Off-Topic in diesem Blog, aber irgendwie hat mir die Mitteilung der Bundesregierung die Sprache verschlagen.

Klar, was sind schon 20 Millionen EUR, wenn Bürgschaften für Banken in Milliardenhöhe vergeben werden. Das Hartz IV. Empfänger aber als Schmarotzer tituliert werden, im Gegenzug Unternehmen mit Gewinnen im 2-stelligen Prozentbereich Zuschüsse ohne Not erhalten, schlägt dem Fass den Boden aus. Und überhaupt… wieso darf eine Bundesregierung Verträge mit Unternehmen abschließen, die eine Geheimhaltungsklausel beinhalten? Hier geht es immerhin um das Geld von Steuerzahlern. Hammerhart ist ja auch die Aussage, das Bundeszuschüsse keinem Vergabeverfahren unterliegen. Und dann wundern sich Politiker, wenn das Volk immer öfter politikverdrossen reagiert?

Ich bin weiß Gott nicht neidisch, schon gar nicht auf Menschen und Unternehmen, die ehrlich ihr Geld verdienen. Das aber ein Teil des Volkes sich von Politiker gängeln lassen muss und im Gegenzug Unternehmen/Aktionäre mit genügend Geld nur die Hände aufhalten brauchen, das werde ich wohl nie begreifen. Sollten die Gewinne irgendwann einmal sinken, können wir drauf wetten, das der kleine Mann, der das alles erwirtschaftet, wohl ohne irgendwelche Zuwendungen auf die Straße gesetzt wird. Sparmaßnahmen wurden ja bereits von GlaxoSmithKline angekündigt.

¹ Falsche Bundesdrucksache angegeben, Fehler korrigiert

Voßkuhle neuer Präsident des BVerfG

andreas-vosskuhlehib-Meldung • 2010_03/2010_069/01

Wahlausschuss – 05.03.2010
Berlin: (hib/BOB/MPI) Andreas Voßkuhle heißt der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Wahlausschuss des Bundestages, der die Hälfte der Richter am höchsten deutschen Gericht bestimmen darf, wählte den Juristen am Freitagmorgen in dieses Amt. Der 46-jährige frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau ist seit knapp zwei Jahren am Verfassungsgericht und sitzt dem Zweiten Senat vor. Voßkuhle tritt die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an, der in den Ruhestand geht.

Im Wahlausschuss, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner zwölf Mitglieder die Richter bestimmt, fand auch der Göttinger Völkerrechtler Andreas L. Paulus die notwendige Mehrheit für Papiers freiwerdende Richterstelle. Der 41-Jährige, der zur Zeit noch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen innehat, studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (USA). Er wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion nominiert. ”Ich bin sehr zufrieden mit der Wahl, insbesondere bei Paulus zum Verfassungsrichter“, sagte der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic. Er habe die Hoffnung, dass sich Paulus nicht nur für die Freiheitsrechte, sondern auch für die Sozialrechte einsetze. Da Papier auch der Vorsitzende des Ersten Senats war, entschied sich der Wahlausschuss für den Tübinger Juristen Ferdinand Kirchhof (60) als Nachfolger [hier]

Jetzt verstehe ich die Aufregung des deutschen Juristinnenbundes, deren Pressemitteilung zum Thema ich hier bereits eingestellt hatte 😉

Links
Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Hamburger Abendblatt: Voßkuhle oberster Verfassungsrichter
FemokratieBlog: Feminisierung der Justiz gestoppt

Grüne fordern Frauenquote in Aufsichtsräten

frauenquotehib-Meldung • 2010_03/2010_056/03

Recht/Antrag – 01.03.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) Für Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen soll eine Frauenquote eingeführt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (17/797) Sanktionen für börsennotierte Unternehmen, falls deren Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt seien. Die Sanktionen sollten bis zur Entziehung der Börsenzulassung reichen.

Die Abgeordneten verweisen auf ”erhebliche Defizite“ in Deutschland in Sachen Gleichstellung in der privaten Wirtschaft. Die Führungspositionen seien ”fest in Männerhand“, schreibt die Fraktion. In Aufsichtsräten seien Frauen kaum zu finden. Ihr Anteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen liege bei nur 9,8 Prozent. Von ihnen würden fast drei Viertel von den Gewerkschaften entsandt. Die Fraktion verweist auf Norwegen, wo nach einer freiwilligen Vorlaufphase seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben sei, mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen. Auch in den Niederlanden sollten ab 2016 in Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Vorstand und Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent haben.

In dem Antrag wird außerdem verlangt, die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die von einer Person wahrgenommen werden darf, auf fünf zu reduzieren. Eine Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat solle erst nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zulässig sein [hier]

Natürlich ist obige Forderung bekannt, ich will diese einfach nur dokumentieren.

Genitalverstümmelungen – mehr Aufklärung

maennliche-beschneidung-in-der-antike1 hib-Meldung • 2009_12/2009_308/04

Fraktionen fordern mehr Aufklärung im Kampf gegen Genitalverstümmelungen

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung • 16.12.2009

Berlin: (hib/JOH/LEU) Die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben in ihrer Sitzung am Mittwochmorgen Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen scharf verurteilt. Die schwere Menschenrechtsverletzung, die vor allem in vielen afrikanischen Ländern praktiziert werde, müsse durch gezielte Aktivitäten und mehr Aufklärung intensiv bekämpft werden, forderten die Fraktionen. Allerdings sei es schwer, Genitalverstümmelungen wegen ihrer traditionellen Verankerung in einigen Gesellschaften zu stoppen, betonten insbesondere Linksfraktion und Bündnis90/Die Grünen. Ein wesentlicher Ansatz müsse es daher sein, aufzuklären und die Traditionen in den jeweiligen Ländern zu verändern. Die Grünen schlugen vor, besonders Frauen zu unterstützen, die bereit sind, in die Dörfer zu gehen und auf die Beschneiderinnen einzuwirken. Auch in Deutschland müssten afrikanische Familien darin bestärkt werden, keinesfalls Genitalverstümmelungen an ihren Töchtern vorzunehmen.

Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode bereits Gesetzesänderungen vorgenommen habe. Seither würden Straftatbestände im Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung in Deutschland nicht mehr verjähren. Jedoch bedauerten die Sozialdemokraten, dass seither keine neuen Rechtsverstöße mehr gemeldet worden seien. Dies sei eine Tatsache, ”die uns bekümmern muss“. Mädchen und Frauen müssten in Zukunft stärker ermutigt werden, ihren Rechtsanspruch auch tatsächlich wahrzunehmen und sich gegen Genitalverstümmelungen zu wehren, forderte die Fraktion [mehr]

Ich begreife beim besten Willen nicht, wie – nicht nur – Politiker so ignorant sein können. Weshalb ziehen sie männliche Genitalverstümmelung noch nicht einmal in Erwägung und schweigen lieber darüber? 🙁

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Keine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten

hib-Meldung • 2010_012/02 • 20.01.2010

Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAE/LEU) Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Pe­ti­tions­aus­schuss am Mitt­woch­mor­gen mehrheitlich ausgesprochen. Das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, sei zwar wichtig, argumentierten die Koalition CDU/CSU und FDP, eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Der Ausschuss beschloss dennoch, die Eingabe unter anderem dem Frauenministerium und dem Justizministerium als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vorschlag in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.

Weiterlesen »

Kindesentzug durch Jugendämter

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

hib-Meldung • 230/2009 • Datum: 06.08.2009

Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32.300 Kinder und Jugendliche den Sorgeberechtigten entzogen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007.

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BOB/AS) Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht [hier]

Die Antwort der Bundesregierung enthält aus meiner Sicht jede Menge brisante Informationen und ist daher wirklich lesenswert. Interessant ist allerdings die Tatsache, das es keine Informationen zu Alleinerziehende gibt. Folgende Zahlen sind dem PDF-Dokument entnommen:

Etwa 44 Prozent aller 2008 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen resultierten auch aus einer Überforderung der Eltern. Dabei handelt es sich um die am häufigsten genannte Kategorie, gefolgt von Beziehungsproblemen (22 Prozent), Vernachlässigungen (13 Prozent) sowie Anzeichen für Misshandlungen (10 Prozent), aber auch sonstigen Problemen (29 Prozent). Von nennenswerter Bedeutung sind zudem noch Integrationsprobleme (7 Prozent), die Straftat eines Jugendlichen (6 Prozent) oder auch Schul- und Ausbildungsprobleme (5 Prozent). Die übrigen statistisch erfassten möglichen Gründe für eine Schutzmaßnahme werden 2008 in weniger als 4 Prozent der Fälle genannt (vgl. Tabelle 6).

In der Inobhutnahmepraxis der letzten zehn Jahre haben sich die Überforderung eines Elternteils sowie Beziehungsprobleme, aber auch die sonstigen Gründe als die am häufigsten genannten Gründe für eine Inobhutnahme herausgestellt.

Würde die Helferindustrie deeskalierend arbeiten, dann sähen die Zahlen mit Sicherheit anders aus. So aber kann einem nur übel werden angesichts der Tatsache, das man Kinder lieber an Dritte vermittelt. Dieses wurde im übrigen auch in einem Urteil des OLG Brandenburg erwähnt, welches ich in Auszügen in diesem Blog eingestellt habe [hier]
Nur die Tatsache, das kein adäquates Kinderheim gefunden wurde, rettete im genannten Fall die Kinder vor einer Heimunterbringung.

Link
Destatis: 14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
WikiMANNia: Jugendamt

Zivildienst künftig länger als Wehrpflicht?

bundesamt-fuer-den-zivildienst1 hib-Meldung • 2010_001/03 • 05.01.2010

Zahl der Zivildienstleistenden sinkt rapide – Stellen im zuständigen Bundesamt kaum

Familie/Antwort
Berlin: (hib/ELA/BOB) Während die Zahl der Zivildienstleistenden von mehr als 119.000 im Jahr 2000 auf fast 63.500 im Jahr 2008 gesunken ist und sich damit in etwa halbierte, sank im gleichen Zeitraum die Zahl der Stellen im Bundesamt für den Zivildienst von 1.119 auf 872. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/352) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/93) hervor. Die Regierung weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass bis zum Jahr 2004 ”eine erhebliche Anzahl von Aushilfskräften“ beim BAZ beschäftigt gewesen sei.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate werde derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Laut Fragesteller hat dies ”Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst“, auf den zahlreiche Fragen von Bündnis 90/Die Grünen abzielen. Ob der Zivildienst zum 1. Januar 2011 analog und zeitgleich zum Wehrdienst verkürzt werden soll, lässt die Bundesregierung jedoch offen. ”Die Beantwortung der Frage durch die Bundesregierung ist erst nach Abschluss der derzeitigen Überlegungen möglich“, heißt es in der Antwort.

Eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes hält die Regierung nicht für notwendig. Der Koalitionsvertrag halte ”im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht und am Zivildienst als Wehrersatzdienst fest“, heißt es weiter, ”die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass, eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes vorzunehmen.“

Auf zahlreiche Fragen nach dem Einsatz von Zivildienstleistenden in Gesundheitskonzernen in privater Trägerschaft antwortet die Bundesregierung: ”Bei Einrichtungen in privater Rechtsform ist entscheidungserheblich, dass das betreffende Krankenhaus in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen, d.h. für die Gesundheitspflege im betreffenden Gebiet notwendig ist.“ Nur in diesem Fall diene der dortige Einsatz von Zivildienstleistenden dem Allgemeinwohl [hier]

Diese Meldung beinhaltet 2 interessante Informationen. Zum einen natürlich – wie im Titel geschrieben – die Überlegungen, ob der Zivildienst ebenfalls auf 6 Monate gekürzt werden soll. Zum anderen ist die Überschrift der hib-Meldung beachtenswert. Obwohl in 8 – 9 Jahren die Stellen der Zivildienstleistenden um fast die Hälfte gekürzt wurden, geschah dieses nicht analog bei den entsprechenden Stellen im Bundesamt für Zivildienst. Tja, wer arbeitet überwiegend im sogenannten Dienstleistungbereich der Behörden 😉

Bund soll Frauenhäuser finanzieren

In der letzten Plenarsitzung des Bundestages vor der Winterpause wurde u.a. das Thema Frauenhäuser eingebracht. Verschiedene Parlamentarier hatten folgende Anträge gestellt:

Die Linke: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen
– Drucksache 17/243 –

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern
– Drucksache 17/259 –

Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem entsprechenden Plenarprotokoll.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 13. Sitzung
Plenarprotokoll 17/13 • Berlin, Dienstag, den 18. Dezember 2009

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ab Seite 1.114:

Aus unserer Sicht ist klar, dass der Bund zuständig ist; denn es gilt der Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern, und zwar erst recht für von Gewalt betroffene Frauen.

Dorothee Bär (CDU/CSU) Ab Seite 1.115:

Derzeit haben wir in Deutschland ungefähr 7 000 Bettenplätze in circa 330 Frauenhäusern und in circa 60 Frauenzufluchtswohnungen. In diesen Frauenhäusern bitten jährlich 45 000 misshandelte Frauen mit ihren Kindern um Zuflucht.

Diese Zahlen habe ich nur zur Erinnerung eingestellt, vor allen Dingen deshalb, da es in Deutschland nur 2 Männerhäuser gibt, die sich auch noch selbst finanzieren (müssen).

Im Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, eine bundesweite Notrufnummer einzurichten, die rund um die Uhr besetzt ist und die den Betroffenen konkrete Unterstützung vor Ort vermitteln kann. Diese Nummer – Herr Staatssekretär, ich weigere mich im Sinne des Schutzes der deutschen Sprache, sie Helpline zu nennen – soll dabei helfen, die einzelnen Bedürfnisse der Frauen und ihrer Kinder festzustellen und das passende Hilfsangebot – Frauenhaus, Gewaltschutz oder andere Maßnahmen – herauszufinden.

Hier war ich ziemlich überrascht, das ein Politiker die deutsche Sprache schützen will. Männer scheinen im übrigen nach dieser Aussage keine Bedürfnisse zu haben, schon gar nicht nach einer gewaltfreien Beziehung.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Ab Seite 1.116:

Die Mitarbeiterinnen sind kreativ und versuchen, die Defizite auszugleichen. Übrigens würde das kein Mann machen. Das betrifft fast nur Frauenprojekte; das nur nebenbei als Gender-Aspekt gesagt.

Der Gender-Aspekt durfte natürlich nicht fehlen 😉

Ich gehe gern auf internationale Tagungen, weil ich dort mit Stolz verkünden kann, was wir alles gemacht haben. Das ist wirklich toll. Da sind wir meist weltweit führend. Das können wir hier auch einmal sagen. Wir haben in den letzten 30 Jahren viel gearbeitet, aber dass wir bei den Frauenhäusern, der wichtigsten Institution, dastehen wie in den ersten Tagen, ist blamabel für dieses Land, das sonst immer sagt: Wir sind ganz vorne, wir sind die Musterschüler.

Dieser Abschnitt ist aus meiner Sicht besonders interessant. Frau Rupprecht geht also gerne auf internationale Tagungen, man muss ja schließlich hin und wieder heraus aus Häusern, wo man auch von gewalttätigen Frauen umgeben ist. Das kann ich sehr gut nachvollziehen 😉

Ich frage mich allerdings nach dem Sinn dieser ganzen Tagungen, wenn sich seit 30 Jahren nichts geändert haben soll. Vereinfacht kann man es allerdings auch so ausdrücken: reisen auf Staatsbürgers Kosten.

Ich halte es für eine Grundeinrichtung der Daseinsvorsorge in der Kommune, Schutzeinrichtungen vorzuhalten. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte.
Ich glaube, wenn es um die Bürgerinnen geht, dann ist es einem wurscht, wer zuständig ist, dann sagt man: Jetzt suchen wir alle Wege, um den Bürgerinnen, die den Anspruch darauf haben, die Möglichkeit zu geben, geschützt zu werden.

Sind Frauen keine Menschen und wenn ja, warum muss das immer wieder betont werden? Wenn wir schon dabei sind, könnte man in Anbetracht der Tatsache, das Männer als Opfer nicht vorkommen eher fragen, ob Männer auch Menschen sind, oder?

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 1.117:

Alles, was wir bis jetzt zum Thema Frauenhäuser gehört haben, macht brennglasartig auf ein gesellschaftliches Problem aufmerksam, das nach wie vor nicht gelöst ist: die strukturelle Gewalt gegen Frauen innerhalb von Familien. Wenn wir davon wissen, nehmen wir sie zur Kenntnis. Ich denke aber, in viel zu vielen Fällen will man davon gar nichts wissen. Insofern sind Frauenhäuser ein unangenehmes Thema.

Nicht Frauenhäuser sind ein unangenehmes Thema, sondern die grundsätzlich ausgeblendete Gewalt von Frauen. Letztendlich schadet dieses Tabuthema in erster Linie Kinder.

Wir müssen realisieren: Nach wie vor ist mindestens jede vierte Frau in Deutschland – nach meinem Dafürhalten sind es eher mehr – in ihrem Leben einmal von Gewalt in der Partnerschaft betroffen.

Umgekehrt sieht es doch genau so aus, wie eine nicht repräsentative Studie des Frauenministeriums festgestellt hat. Warum wird die in der Studie beinhaltete Erklärung, das eine repräsentative Studie zu Gewalt gegen Männer erst erstellt werden müsse, weder erwähnt, noch wahr gemacht?

Die Kinder bekommen dies häufig mit. Sie sind von solchen Erfahrungen möglicherweise noch traumatisierter, als wir wissen und als es eventuell sogar die unmittelbar betroffene Frau erlebt.

Ich kenne keine einzige Studie, die sich alleine mit „von häuslicher Gewalt betroffene Kinder“ beschäftigt hat. Eine Studie des Robert-Koch-Institutes hat sich im Jahr 2008 mit Gewalt betroffenen Mädchen beschäftigt, allerdings nur als Nebenprodukt. Da Jungen aber zukünftige Täter sind, wie die ehemalige Bundesfamilienministerin Bergmann festgestellt hat, existieren diese als Opfer nicht.

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ab Seite 1.118:

Insbesondere residenzpflichtige Migrantinnen, die ein Frauenhaus außerhalb des ihnen erlaubten Aufenthaltsgebietes
in Anspruch nehmen wollen, erleben immer wieder, dass die Zufluchtsgemeinden die Zuständigkeit für Leistungen bestreiten und Leistungen verweigert werden; auch dies ist schon angesprochen worden.

Da dieses Thema öfters erwähnt wurde, muss man sich doch fragen, ob der finanzielle Aspekt wichtiger ist als Hilfe. Frauen sollen doch wesentlich empathischer als Männer sein, hört und liest man ständig in den Medien. Irgendwie scheint das hier aber nicht zu greifen.

Dies ist bei Studentinnen, volljährigen Schülerinnen und Auszubildenden problematisch, da diese keine Ansprüche aus dem SGB II haben. Wenn sie ihren Aufenthalt nicht selbst bezahlen können, kommt es vor, dass sie von den Frauenhäusern abgewiesen werden.

Das nennt sich halt Frauenempathie, wie bereits erwähnt 😉

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Ab Seite 1.119:

Die Vorrednerinnen haben schon Fälle geschildert, in denen die Kosten nicht oder nur nach einem hohen bürokratischen Aufwand getragen werden, sodass sich die Betreuerinnen darum kümmern müssen, anstatt sich um die traumatisierten Frauen kümmern zu können.

Vor allen Dingen sind jene Frauen besonders traumatisiert, die ein Frauenhaus lediglich aus dem Grund aufsuchen, damit sie den Partner durch Kindesentzug aus ihrem Leben enfernen können. Eine Traumatisierung dieser Kinder interessiert allerdings keinen.

Hinsichtlich der Finanzierung möchte ich noch ganz kurz auf einen Aspekt eingehen. Mir liegt daran, dass wir auch die Verantwortlichen, die Täter, in dem einen oder anderen Fall besser zur Finanzierung mit heranziehen. Frau Rupprecht hat gerade entsprechende Fälle geschildert, in denen durchaus zahlungskräftige Männer ihre Frauen in Situationen gebracht haben, in denen sie in Frauenhäuser gehen. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass die Kosten dafür aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen. Hier können wir durchaus auch an die Gewalttäter herangehen.

Dieses Thema wurde nur von Frau Winkelmeier-Becker aufgegriffen. Jetzt fehlt noch, das Männer ohne jeden Beweis dazu verurteilt werden. Wundern würde mich das nicht.

Als Resümee kann man lediglich sagen: Frauengewalt gibt es nicht, weder gegen Männer und erst recht nicht gegen Kinder. Deswegen muss ich noch ein erschütterndes Beispiel von Frauengewalt bringen.

Im Streit um einen Sitzplatz in einer Regionalbahn in Bremen ist eine 74-jährige Schwerbehinderte von einer jungen Frau schwer verletzt worden. Die Täterin entschuldigte sich bei ihrem Opfer und flüchtete.

Link siehe unten. Wie weit ist es mit unserer Gesellschaft gekommen, wenn alte, behinderte Menschen derart fertig gemacht werden 🙁

Links
Plenarprotokoll 17/13 vom 18.12.2009
Aggressive Zugfahrt – Frau attackiert schwerbehinderte Seniorin
WikiMANNia: Häusliche Gewalt – Sexuelle Gewalt – Strukturelle Gewalt
Interview mit einer ehemaligen Frauenhausmitarbeiterin

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

57.000 BA-Mitarbeiter haben Zugriff auf Daten

c2a9by-matthias-balzer-pixeliode-agentur-fuer-arbeithib-Meldung • 300/2009 • Datum: 04.12.2009

Berlin: (hib/ELA/TEP) Derzeit haben etwa 57.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Datensätze von Arbeitssuchenden, in denen Informationen etwa über gesundheitliche Einschränkungen, das individuelle Leistungspotenzial, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die familiäre und finanzielle Situation enthalten sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/97) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/18) hervor. Hintergrund der Anfrage war Kritik von Personalräten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die laut Fragesteller die Praxis im Umgang mit den Daten als ”Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes“ kritisiert hatten. ”In einem ersten Schritt wurden die Zugriffsrechte auf diejenigen beschränkt, die in den Grundsicherungsstellen fachlich tätig sind“, schreibt die Bundesregierung, ”weitere datenschutzrechtliche Korrekturen sind für Dezember 2009 und April 2010 vorgesehen.“ [mehr]

Laut Wikipedia beschäftigt die Bundesagentur für Arbeit ca. 113.000 Mitarbeiter, d.h. jeder zweite hat Zugriff auf sämtliche Daten der Agentur. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Mitarbeiter sich mal eben die Daten des unliebsamen Nachbarn anschauen kann, sind sehr groß. Es hat ziemlich lange gedauert, bis man festgestellt hat, das hier ein großes Missbrauch-Potential steckt.

Link
Wikipedia: Bundesagentur für Arbeit
Bildquelle: ©by Matthias Balzer/Pixelio.de

Lehrerinnen führend bei Altersteilzeit

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 7. Sitzung
Plenarprotokoll 17/7 • Berlin, Mittwoch, den 26. November 2009

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Der dritte Punkt müsste Sie eigentlich nachdenklich machen, weil Sie doch immer Kämpfer für die Schwachen und Entrechteten sein wollen: Es sind eben nicht die Angehörigen der körperlich belastenden Berufe, die mehrheitlich von der Altersteilzeit Gebrauch machen. Es sind vielmehr – hören Sie genau hin! – die Bankkaufleute und die Versicherungskaufleute – sie gehören nicht unbedingt zur Klientel der SPD –, die die Altersteilzeit regelmäßig wählen. Auf den nächsten Plätzen in der Statistik folgen bei den Frauen die Lehrerinnen und bei den Männern die Chemiearbeiter.
Man kann doch nicht sagen, dass diese Menschen nicht so lange arbeiten können. Offensichtlich spielen da ganz andere Überlegungen eine Rolle.

Das Lehrerinnen führend bei Altersteilzeit sind, wusste ich nicht. Ob das mit der Überforderung im Beruf zusammen hängen kann?

Link
Plenarprotokoll 17/7 vom 26. November 2009

Regierungserklärungen: Zivildienst

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/4 • Berlin, Mittwoch, den 11. November 2009

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 264:
Darüber hinaus haben wir vereinbart, die Wehrpflicht auf sechs Monate zu reduzieren und den Zivildienst entsprechend anzupassen. Das hat auch etwas mit Wehrgerechtigkeit zu tun. Im Übrigen wird die Verkürzung des Zivildienstes, den wir als eine Art Zwangsdienst – er ist ja bislang kein Freiwilligendienst – kritisieren, zu einer Umstellung führen.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bleibt ja auch so!)

Ich bin sehr zuversichtlich, dass es jetzt endlich gelingt, die Freiwilligendienste stärker in den Fokus zu stellen, zum Beispiel, indem der Ausbau von Maßnahmen wie Freiwilliges Soziales Jahr und von anderen Freiwilligendiensten, nicht zuletzt auch unter Einbeziehung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, vorangetrieben wird. Eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes lehnen wir allerdings ab.

Sönke Rix (SPD) Ab Seite 266:
Jeder – sei es die FDP oder die CDU/CSU – versucht, für sich einen Grund zu finden, warum er mit einer Wehrdienstzeit von sechs Monaten zufrieden ist. Als Jugendausschuss sind wir für den Zivildienst zuständig. Eine Verkürzung auf sechs Monate ist für die Träger ein Schlag ins Gesicht. Was sollen sie mit Zivildienstleistenden anfangen, die nur sechs Monate ihren Dienst in der Einrichtung leisten? Diese Frage müssen Sie beantworten.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fricke? – Bitte schön.

Otto Fricke (FDP):
Herr Kollege Rix, ich weiß, dass die Opposition kritisieren muss. Sie muss dann aber auch sagen, was ihre eigene Position ist. Wenn Sie sagen, dass Sie wie wir auch lieber eine Aussetzung der Wehrpflicht hätten, könnten Sie mir dann erklären, wie es möglich war, dass es der FDP-Fraktion gelungen ist, die CDU/CSU zu einer Verkürzung der Wehrdienstzeit zu  bewegen, während es der SPD-Fraktion in den vergangenen vier Jahren nicht gelungen ist? Mich würde interessieren, warum Sie es in vier Jahren nicht geschafft haben und wir es immerhin – ich gebe zu, wir konnten uns nicht komplett durchsetzen – geschafft haben, eine Verkürzung zu erreichen.

Sönke Rix (SPD) Ab Seite 267:
Ein verkürzter Zwangsdienst ist immer noch ein Zwangsdienst, auch wenn er nur sechs Monate dauert. Ich sage Ihnen: Ein Zivildienst von sechs Monaten ist für die Träger und die Einrichtungen nicht zu machen. Das muss man einfach hinnehmen. Haben Sie die Reaktionen der Diakonie, des Roten Kreuzes und der Arbeiterwohlfahrt nicht zur Kenntnis genommen? Haben Sie davon nichts gehört? Wir haben den Zivildienst bisher fast fraktionsübergreifend zu einem Lerndienst weiterentwickeln wollen. Wie sollen wir denn in diesen sechs Monaten genügend Bildungseinheiten vorsehen, wenn die Betroffenen noch Urlaub haben sollen und zwischendurch vielleicht noch krank sind?

Zur Wehrpflicht brauche ich explizit nichts einstellen, weil diese fast immer im Zusammenhang mit Zivildienst erwähnt wurde. Interessant ist natürlich – und ich höre das von Politikern zum ersten Mal – das sowohl die Wehrpflicht, wie auch der Zivildienst als das bezeichnet wurden, was sie sind, nämlich Zwangsdienste.

Plenarprotokoll 17/4 vom 11. November 2009