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Bundestagsreden zum Gendiagnostikgesetz

Plenarprotokoll – Vorab-Veröffentlichung • 16. Wahlperiode

Berlin, Freitag, den 24. April 2009, Beginn: 09.01 Uhr

Heinz Lanfermann (FDP):

Ich weise auch auf das Problem hin, das sich aus § 17 Abs. 8 dieses Gesetzes ergibt. Diese Vorschrift regelt in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz die Klärung der Abstammung durch genetische Untersuchungen. Das ist durch die Problematik hervorgerufen, dass man manchen Urkunden offensichtlich nicht traut. Tatsächlich haben Sie in dem Bereich des Familiennachzugs das Recht, das Sie sonst jedem Einzelnen selbstverständlich zugestehen – nämlich dass man sein Einverständnis braucht -, ganz locker außer Kraft gesetzt. Das ist auf großen Widerstand im Hause gestoßen. Aber die Koalition will das mit ihrer Mehrheit durchsetzen. Wir sind der Sache schon früher im Rahmen einer Kleinen Anfrage nachgegangen. Die Bundesregierung hält sich da sehr zurück, offensichtlich um sich das Leben leicht zu machen. Die Bundesregierung selber geht mit den gewonnenen Daten hingegen sehr großzügig um und verwendet die gesamten Ergebnisse und Proben, was auf anderen Gebieten, die dieses Gesetz umfasst, völlig undenkbar wäre.

Anmerkung
GenDG § 17 Abs. 8 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (PDF S. 69)

Absatz 8 enthält besondere Regelungen für genetische Abstammungsuntersuchungen im Zusammenhang mit im Ausland bei den Auslandsvertretungen gestellten Pass- und Visumanträgen sowie den inländischen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zum Familiennachzug und für den Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung im Rahmen der Identifizierung bei Pass- und Personalausweis-Antragsverfahren.

Auf gut Deutsch geht es hier um sog. Scheinvaterschaften, bei denen das informationelle Selbstbestimmungsrecht plötzlich keine Rolle mehr spielt. Tja… wenn Vater Staat zahlen muss, dann gelten Gesetze plötzlich nicht mehr und es gibt wie in der gesamten Gesetzgebung Ausnahmen.

Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes ist geprägt von einem Grundwert der Union, nämlich von Freiheit.

93 Seiten für unsere eigene Freiheit und das in nur einem einzigen Gesetz, das nenne ich eine dreiste Behauptung.

Frank Spieth (DIE LINKE):

Heimliche Vaterschaftstests werden, was zu begrüßen ist, per Gesetz verboten, aber staatlich erzwungene Vaterschaftstests bei Migranten werden quasi regelrecht gefordert. Das ist aus meiner Sicht eine doppelte Moral und nach unserer Auffassung sogar verfassungswidrig.

Siehe meinen Kommentar zu Scheinvaterschaften.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

[..] Zum Zweiten. Die Bundesregierung und mit ihr die Koalition sind vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt. Die Regelungen bieten nur eine scheinbare Sicherheit für die Versicherten; denn die Versicherungssummen, ab denen der Schutz nicht mehr greift, sind ein Einfallstor für Forderungen nach einem weiteren Abbau dieser Schutzrechte. Ich war erstaunt, als ich eben gehört habe, dass die Vielfalt und Freiheit des Einzelnen bei der CDU/CSU viel gilt, das christliche Menschenbild aber anscheinend bei 300 000 Euro aufhört. Dies ist mir nicht ganz klar.

Dr. Carola Reimann (SPD):

Meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend bei jeder genetischen Untersuchung ist das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb steht es im Zentrum des nun vorliegenden Gesetzentwurfes.

Bei der Jagd nach Verdächtigen trifft das kurioserweise aber nicht zu. Da werden Daten gesammelt und ungeniert mit den USA ausgetauscht. Ob jemand verurteilt wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle und das alles natürlich im Rahmen der Terrorbekämfpung, wie die Süddeutsche kritisiert hat. Den Bericht mit dem Titel „Abkommen zum Datenaustausch – USA erhalten Zugriff auf deutsche Polizeidaten“ findet ihr [hier]
Allerdings gibt es noch einen weiteren Beitrag der Taz, welcher gegenteiliges aussagt  „Zypries beerdigt Speicherung von Passagierdaten“ [hier]
Interessant an dieser Debatte ist die Feststellung, in welche Bereiche dieses Gesetz eingreift. Da wären das Arbeitsschutzrecht, Versicherungsrecht, die Rechte von Schwangeren werden tangiert und noch einiges mehr. In diesem Fall lohnt es sich evtl., die Bundestagsreden zu lesen. Zum Komplex „heimliche Vaterschaftstests“ wurde kaum etwas gesagt, weshalb ich den Titel dieses Beitrages dem Gesetzesentwurf angepasst habe. Die komplette Plenardebatte zum Gendiagnostikgesetz findet ihr [hier]

Links
Pressemitteilung BMG: Bundestag verabschiedet Gendiagnostikgesetz
Gesetzesentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
wgvdl-Forum: Gentest
wgvdl-Forum: Erziehungsdiktatur
Gerhard Amendt – Abtreibung und Vaterschaftstest
Gendiagnostik-Gesetz-Entwurf: „Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt!
Bundestag: Meinungen zum Thema „Scheinvaterschaften“ gehen auseinander
Kleiner Blog zum Vaterschaftstest und den Rechtsgrundlagen

Bundestagsreden – Frauen und Mädchen mit Behinderung

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Situation von Frauen mit Behinderung • Zu Protokoll gegebene Reden

Antje Blumenthal CDU/CSU (Ab Seite 23711)

[..]Einen ersten Schritt dahin haben wir mit dem Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen getan. Dieser Aktionsplan befasst sich unter anderem mit Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Dieser Fokus wurde gelegt, weil Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfach diskriminiert sind und häufiger als andere Gewalt erleben müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass nahezu 80 Prozent der Frauen und Mädchen mit Behinderungen Opfer von psychischer oder physischer Gewalt werden.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) SPD (Ab Seite 23712)

Bei meinen Besuchen in Einrichtungen, in denen behinderte Menschen leben, wird mir von Pflegekräften und Angehörigen immer wieder gesagt: Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist ein enormes Problem. Das Thema ist komplex, die Problemlagen sind vielschichtig, und vor allem spricht man nicht darüber. Das Thema ist tabuisiert. Es muss aber dringend in die Öffentlichkeit und umfassend diskutiert werden, wie Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen verhindert und bekämpft werden kann – im Interesse und für das Wohlergehen der betroffenen Frauen und Mädchen.

Dr. Ilja Seifert DIE LINKE (Ab Seite 23714)

Heute war Girls’ Day. Eine tolle Initiative, wenn es um ernstgemeinte Veränderungen statt um symbolische Aktionen ginge, wo sich Politikerinnen und Politiker kurzzeitig mit jungen Mädchen schmücken. Bei der nach Postleitzahlen angebotenen Aktionssuche auf der Homepage www.girls-day.de wird man/frau staunen, wie viele Aktionen es gab. Wehe aber, man setzt bei der Aktionssuche noch einen Haken beim Kästchen „Nur rollstuhlgeeignete Veranstaltungen“. Die Angebote schmelzen schneller dahin als das Eis in der Sonne. Passend dazu die zeitliche Einordnung des Tagesordnungspunktes „Frauen und Mädchen mit Behinderung wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ am späten Abend, sodass hier die Reden nur zu Protokoll gegeben werden.

Dass Frauen mit Behinderungen nachweisbar in vielen Lebensbereichen einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, wissen wir spätestens seit dem im November 2005 vom Familienministerium vorgelegten Gender-Datenreport. Das Tempo der Koalition, mit geeigneten Maßnahmen für Veränderung zu sorgen, ist „atemberaubend“. Nicht zu vergleichen mit dem Tempo von Maßnahmen zur Rettung von Banken.

Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ab Seite 23715)

In Zeiten des Wahlkampfes kommen zuweilen Themen auf die Tagesordnung, die ansonsten nur von der Opposition getragen werden. So freut es mich zum einen, dass die Bundesregierung sich aktuell einer Gruppe von Menschen annimmt, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt ist und trotzdem viel zu wenig Unterstützung erhält: Mädchen und Frauen mit Behinderungen werden in unserer Gesellschaft strukturell diskriminiert und sind einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.

Was soll man dazu noch sagen? Zwar wird hier und da in den genannten Reden von Behinderung etlicher Menschen im allgemeinen gesprochen, aber wie wir alle wissen, sind Frauen und Mädchen grundsätzlich besonders betroffen.
Männer mit Behinderung erfahren keine Gewalt, Jungen mit Behinderung erfahren keine Gewalt und überhaupt, wie stellte letztens die Journalistin Klaudia Schultheis fest: Nach der Schule haben Jungen keine Probleme und für behinderte Jungen und Männer wird das wohl auch gelten.

Link
Plenarprotokoll zu Reden über Frauen und Mädchen mit Behinderung

Heimliche Vaterschaftstests sollen heute verboten werden

Genetische Untersuchungen bei Menschen regeln

Bundestag will die gesetzlichen Voraussetzungen am Freitag beschließen

Die Bundesregierung will das informationelle Selbstbestimmungsrecht bei genetischen Untersuchungen stärken. Zugleich soll der Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindert werden. Darauf zielt der Gesetzentwurf ab, den der Bundestag am Freitag, 24. April 2009, nach einstündiger Aussprache gegen 10 Uhr verabschieden will.

Keine heimlichen Vaterschaftstests

Die genetische Untersuchung vor der Geburt will die Regierung auf rein medizinische Zwecke beschränken. Dabei sollen nur Eigenschaften festgestellt werden dürfen, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können.

Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung (Vaterschaftstests) will die Regierung nur zulassen, wenn die zu untersuchende Person zugestimmt hat. Heimliche Abstammungsuntersuchungen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können [mehr]

Sobald das Bundestagsprotokoll zur Verfügung steht, werde ich mir dieses runterladen und hier kommentieren.

Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögensverhältnisse der Parteien

hib-Meldung 106/2009

CDU und SPD bei staatlicher Teilfinanzierung 2008 fast gleichauf an der Spitze

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) CDU und SPD liegen bei der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2008 deutlich in Front. Während die CDU 43,59 Millionen Euro erhält, gehen der SPD 43,49 Millionen Euro zu. Das geht aus einer Anlage zu der Unterrichtung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverhältnisse der Parteien in den Jahre 1997 bis 2006 (16/12500) hervor [hier]

Es ist immer wieder interessant zu lesen, wie viele Menschen diesen Parteiensumpf finanzieren und das nicht nur durch Mitgliedsbeiträge.
Persönlich habe ich bisher nur einer Organisation gespendet und das war die Leukämiestiftung von Jose Carreras. Ich gebe zu, das dieses Verhalten der ehemaligen Krebserkrankung meines Sohnes geschuldet ist. Ansonsten unterstütze ich lieber Privatpersonen, die sich z.B. für Väteranliegen einsetzen und keinen Verein gründen (können). Nun ja, jeder so, wie er mag.

Gesetzesentwurf zur Verfolgung der Vorbereitung terroristischer Anschläge

hib-Meldung 107/2009

Anhörung zur Verfolgung der Vorbereitung terroristischer Anschläge

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Drei Gesetzentwürfe, die sich mit der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, vornehmlich in terroristischen Ausbildungslagern im Ausland, beschäftigen, sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, den 22. April. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen es in ihrem Gesetzentwurf (16/11735) den Behörden erleichtern, potenzielle Attentäter in Haft zu behalten. Künftig werde derjenige mit der Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft, der eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitete. Vorgesehen ist, dass unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem sogenannten „Terrorcamp“ tätig seien oder sich darin ausbilden ließen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Mit Strafe bedroht sei weiterhin die Herstellung oder das Überlassen bestimmter Stoffe (beispielsweise Viren, Gift und radioaktive Materialen). Die Bundesregierung hat mittlerweile einen eigenen Gesetzentwurf (16/12428) vorgelegt, in dem sie die Formulierungen der Regierungsfraktionen übernimmt und die Auffassungen des Bundesrates vorstellt. In einem Gesetzentwurf der Länderkammer (16/7958) soll ebenfalls ein Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager unter Strafe gestellt werden [mehr]

Genau wie bei der ersten Veröffentlichung unserer „KiPo“-Uschi zu Internetsperren, beschleicht mich – nicht nur wegen dieser Aussage – das Gefühl, das einiges im Umbruch ist. Hier wird wiederum etwas vorgeschoben, was m.E. der Wirklichkeit nicht standhält. Unser Heimatschutzmini.. äh Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verkündet in regelmäßigen Abständen Verordnungen und Gesetzesänderungen, das man sich wirklich fragt: Was geht da vor?
Am 09.04.2009 trat das neue Zivil- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft und rückwärts geblickt kommt mir bei zu vielen Mitteilungen das Wort Katastrophe vor. Nachfolgend ein paar Beispiele:

♦Katastrophenvorsorge jetzt auch für Apotheker

♦Katastrophenschutz technisch weiter aufgerüstet

♦Polizisten lernen Umgang mit Katastrophen

♦Katastrophenschutzmanagement per Mausclick lernen

Nicht nur angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage, sondern auch oder gerade wegen der vielen „Geschenke“ und Fördergelder, genannt „Konjunkturpaket I + II“, befällt mich ein Gefühl der Unzulänglichkeit. Dieses Schönreden unserer Politiker im Stil von Nina Ruge „Alles wird gut“ kann ich partout nicht glauben. Ich mag mir derzeit gar nicht vorstellen wollen, was alles nach der Bundestagswahl auf uns zukommt. Wut und Ohnmacht vieler Menschen findet man in zahllosen Foren und Blogs, weshalb ich mich auch nicht über die hib-Meldung wundere. Für mich ergeben sich daraus folgende Fragen: Wie interpretiert zum einen die Legislative und zum anderen die Exekutive „vorbereitende, staatsgefährdenden Gewalttaten“, vor allen Dingen hinsichtlich Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes?

Links
BBK:  Neues Zivil- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft
Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes

Grüne fragen nach Zwangsverheiratung von Männern

hib-Meldung 104/2009 Datum: 07.04.2009

Im Bundestag notiert:Zwangsheiraten von heterosexuellen Männern sowie Schwulen und Lesben

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SKE) Zwangsheiraten von heterosexuellen Männern sowie Schwulen und Lesben thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12394). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach der Anzahl der Betroffenen und der Anzahl der Strafverfahren, die seit 2005 Zwangsverheiratung von Männern zum Thema hatten.

Dazu ein paar Auszüge aus der 4-seitigen PDF-Datei:

Heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer als Opfer „arrangierter“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen

[..]Von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen sind in Deutschland zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Aber immer wieder werden hierzulande auch heterosexuelle Männer bzw. homosexuelle Frauen und Männer dazu gezwungen, entgegen ihrer individuellen Wünsche zu heiraten. Auch sie können demnach Opfer von Zwangsehen werden.

[..]Viele der heterosexuellen Männer bzw. der homosexuellen Frauen und Männer, die gezwungenermaßen verheiratet werden sollen, sind an Leib und Leben bedroht bzw. sozial existentiell gefährdet. Dieses bedauerliche Faktum ist – ausweislich der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2007 herausgegebenen
Publikation „Zwangsverheiratung“ – eine Forschungslücke.

[..]Die im Februar 2009 ebenfalls vom BMFSFJ herausgegebene Handreichung „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ kommt auf Seite 41 zu der diesbezüglich ernüchternden Feststellung: „Spezielle Schutzeinrichtungen gibt es bisher weder für hetero- noch homosexuelle Männer noch für Paare“.

Dies ist deswegen verwunderlich, weil die zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2007 (in ihrem Vorwort zu dem o. g. Forschungsband ihres Hauses) noch vollmundig angekündigt hatte, künftig bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen „stärker auch die Rolle der Männer zu berücksichtigen“ und auch für diese Männer „wirksamen Schutz [zu] gewährleisten“.

Zunächst einmal müsste geklärt werden, was – nicht nur – die Grünen unter Zwangsverheiratung oder „arrangierter“ Ehe verstehen. Wenn ein Mann, ob mit oder ohne Einwilligung, Vater wird und seine Partnerin ihn unter Druck setzt, in dem sie Umgangsverweigerung für den Fall des nichtehelichens ankündigt, dann ist das auf jeden Fall Zwang. Verharmslosend kann man das natürlich auch als „arrangiert“ betrachten. Das ein Mann, der sich auf solche Bedingungen einlässt, sowieso schon verloren hat, steht auf einem anderen Blatt.
Wichtiger halte ich allerdings den Punkt „soziale, existentielle Gefährdung“, den ich allerdings auf Vaterschaften ausweite.
In den letzten Monaten haben sich innerhalb von 4 Wochen drei sehr junge Männer (16 bis 23 Jahre) bei meinem Mann und mir wegen Vaterschaftsanerkennung gemeldet. Bei zweien wurden die Mütter der jungen Männer aktiv und im dritten Fall wurde der Mann vom Jugendamt zur Vaterschaftsanerkennung gezwungen. In 2 Fällen kam die Aufforderung des Jugendamtes, die Anerkennung der Vaterschaft zu unterschreiben und Lohn-/Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate zur Ermittlung des Unterhalts für das Kind vorzulegen. Den Angaben der Mütter wurde blind geglaubt und Zweifel gar nicht erst zugelassen. In diesen Fällen wurde alles für einen privaten Vaterschaftstest in die Wege geleitet, auf Grund der geografischen Entfernung zieht sich die Durchführung allerdings noch etwas hin, so das ich über Ergebnisse noch nicht berichten kann. Im dritten Fall wurde der junge Mann so sehr unter Druck gesetzt, das er „freiwillig“ unterschrieben hat, um dem permanenten Druck des Jugendamtes zu entgehen. Wenn das alles kein Zwang ist, was ist es dann?
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf ein Blog aufmerksam machen, in dem sich ein Mann ausführliche Gedanken zur Zwangsvaterschaft gemacht hat.
Prädikat: sehr empfehlenswert [hier]
Etwas irritierend finde ich allerdings, das sich „Die Grünen“ anscheinend immer mehr für Männerthemen interessieren. Die Frage lautet deshalb: Ist dieses Interesse eher dem Wahljahr/Wahlkampf geschuldet oder vielleicht doch sogar aus eigener Einsicht heraus?

Link
BMFSFJ: Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen

Protokoll der Bundestagssitzung zu Kinderpornografie und Internetsperren

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 214. Sitzung
Plenarprotokoll 16/214 • Berlin, Donnerstag, den 26. März 2009

Nachfolgend stelle ich einige Aussagen verschiedener Politiker hier ein, die ich teilweise nur als verlogen bezeichnen kann. Die einzelnen Reden kann man sich auf der Seite des Bundestag anhören (ab 12:56h), sie sind allerdings nur im Format „ram“ runterzuladen [hier]
Als erstes zitiere ich einen Auszug der „Einleitung des Aktonsplanes der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“.

Die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Sie hat dies in der Koalitionsvereinbarung vom 16.10.2002 deutlich zum Ausdruck gebracht und mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung festgeschrieben [hier]

Die Bekämfpung der Kinderpornografie stand also schon auf der „Agenda“ der vorherigen Bundesregierung, nur getan wurde in den vergangenen 6,5 Jahren – speziell im Frauenministerium – nicht viel, wie auch diverse Abgeordnete im Bundestag beklagen, siehe weiteren Bericht.
Aus diesem Grunde kann ich dem Kommentator „KS“ meines Blogs nur zustimmen und stelle seine Befürchtung, die auch meine ist, ebenfalls als Zitat hier ein.

Meine Spekulation: Die KiPo-Seiten, auf die der Zugriff gesperrt werden sollen, sind ja vermutlich über das HTTP-Protokoll abrufbar. Das bedeutet, dass der Server-Standort wahrscheinlich einigermassen problemlos feststellbar sein sollte (somit eine Abschaltung durch die lokalen Behörden kein Problem sein sollte).
Könnte es nicht sein, dass irgendein Geheimdienst diese KiPo-Seiten betreibt, um sozusagen als False-Flag-Operation die diversen Regierungen indirekt zu unterstützen? Also, um ein Einfallstor für Zensur zu haben.
Würde mich nicht wundern, wenn es genauso ist. Aber momentan ist das eine reine Spekulation.

Für mich ist das keine Spekulation mehr. Nicht nur „Heise“ dokumentiert, das auf Sperrlisten diverser Staaten überwiegend keine kinderpornografischen Seiten stehen.

Nun also zum Bundestagsprotokoll, das ab Seite 58/23162 losgeht [hier]
Das übliche Betroffenheitsgetue, also wie schlimm doch Kinderpornografie sei und überhaupt, dagegen müsse man nun endlich (technisch) vorgehen, bleibt außen vor. Es gab keinen Politiker, der dieses nicht von sich gegeben hat. Zuerst nenne ich die Zahlen, die ebenfalls von fast Allen genannt wurden.

Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):

[..]Die Entwicklung ist besorgniserregend; Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie spiegeln sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik wie folgt wider: 1995 gab es 414 Fälle mit 1 350 Tatverdächtigen; 2006 gab es 7 300 Fälle mit 5 700 Verdächtigen; 2007 gab es 11 350 Fälle mit knapp 10 000 Tatverdächtigen.

[..]Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent. Wir schätzen, dass es von 2006 auf 2007 im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gab. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt. Das zeigt die gewaltige Dimension des Problems.

Ich frage mich, woher haben Politiker diese Zahlen? Diese speziellen Seiten müssen mMn beobachtet worden sein, denn sonst könnte man keine Zahlen liefern. Wieso wurden diese Seiten also nicht sofort entfernt?

[..]Deswegen sollte man noch einmal die benennen, die bereit sind, eine solche Unterzeichnung zu leisten: Bis zur Stunde sind das Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica und O2. Daneben gibt es noch zwei Provider, die auf dem Wege sind und sich ein bisschen beeilen sollten: Das sind Kabel Deutschland und Hansenet/Alice.

Die FDP hat gestern beklagt, dass Ministerin von der Leyen Provider benannt hat, die nicht bereit sind, auf freiwilliger Basis mit dem Bundeskriminalamt zu kooperieren. Für diese Argumentation habe ich sogar Verständnis. Deswegen tue ich das hier noch einmal.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nein, Herr Kollege Bosbach.
Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):
Bis zur Stunde sind United Internet/1&1, Freenet AG und Versatel nicht dazu bereit.

Bei diesem scheinheiligen Getue von Bosbach könnte ich (Selbstzensur). Hier soll ganz klar das eigene Versagen auf ein paar Provider abgeschoben werden, damit man auf diese mit dem Finger zeigen kann: Seht her, das sind die Bösen! Die wirtschaftlichen Folgen interessieren einen Herrn Bosbach nicht, Hauptsache ist – er kann sich profilieren. Aber… das es nicht nur Nachteile in einer Angelegenheit gibt, sondern auch Vorteile, sehe ich letzteres hier gegeben und zwar in der Form, das sich die genannten „Verweigerer“ nicht so schnell dem „Diktat“ unserer Politiker beugen.

Christoph Waitz (FDP):

Professor Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht macht in seinem Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet nicht nur deutlich, dass diese Sperren auch an DNS-Servern einen Eingriff in Art. 10 Grundgesetz, also sozusagen in die Kommunikationsfreiheit, darstellen, sondern er beschreibt in ihm auch, wie leicht diese Sperren umgangen werden können. Dazu genügt unter Umständen schon der Einsatz einer internationalen Suchmaschine. Die detaillierte Beschreibung, wie man DNS-Sperren umgehen kann, findet sich schon seit vielen Jahren auf der Internetseite des Chaos Computer Clubs.

Pressemitteilung des Max-Planck-Institutes zur Studie
Kurze Abhandlung des Max-Panck-Institutes zur Studie
Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber und Malaika Nolde
Lesenswertes und aufschlussreiches Interview zwischen c’t und Professor Sieber vom Max-Planck-Institut

Wie die Analyse internationaler Filterlisten ergeben hat, befinden sich die Server, auf denen kinderpornografische Inhalte abgelegt sind, zumeist im Ausland. Betroffen sind insbesondere – das habe ich schon gestern in der Fragestunde erwähnt – Nordamerika, Australien und Westeuropa. In diesen Staaten und Regionen steht Kinderpornografie unter Strafe. Eine Schutzlücke ist aus strafrechtlicher Sicht weder in Deutschland noch in den anderen erwähnten Staaten vorhanden. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es entscheidend, durch die Verbesserung der internationalen Strafverfolgung und eine verbesserte Kooperation der Strafverfolgungsbehörden dafür zu sorgen, dass kinderpornografische Inhalte möglichst weitgehend aus dem Internet verschwinden. Es geht also nicht nur darum, sie zu sperren, sondern man sollte sie schlichtweg verschwinden lassen

Den Strafverfolgungsbehörden stellen sich im In- und Ausland die gleichen Herausforderungen. Wenn ich die Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter richtig verstanden habe, dann brauchen wir in Deutschland zur Bewältigung dieser Aufgaben mehr und besser qualifizierte Ermittler. Darüber hinaus ist der internationale Druck auf diejenigen Staaten notwendig, die Kinderpornografie nach wie vor unzureichend und schleppend verfolgen.

Wir können es nicht bei mehr oder weniger symbolischen Sperrermächtigungen oder Sperrverfügungen belassen. Wir müssen das eigentliche Problem angehen. Das sind meines Erachtens die Produzenten und Vermarkter kinderpornografischer Inhalte. An dieser Stelle muss der Verfolgungsdruck weiter erhöht werden.

Wer Milliarden EUR in Banken und Frauenförderung steckt, der hat nun mal kaum Geld für Kinder und deren Prävention zu Gewalt übrig, so einfach ist das!

Jörn Wunderlich (DIE LINKE):

Liebe Kolleginnen und Kollegen, je größer ein Eingriff in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger ist, desto stärker gilt die Verpflichtung, diesen Eingriff gesetzlich zu regeln. Dabei gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Frau von der Leyen, was ist denn in den Jahren Ihrer Regierung passiert? Was ist aus den Initiativen der 15. Wahlperiode geworden? Was ist mit dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, der am 20. Januar 2004 in Kraft getreten ist? Was ist mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Kooperation im Kinderschutz im Ostseeraum?

[..]Im Übrigen muss man auch sagen, dass die neulich öffentlich gewordenen geheimen Sperrlisten aus Dänemark zu 90 Prozent keine Seiten mit Kinderpornografie betrafen; deswegen muss man die entsprechenden Zahlen eventuell ein bisschen korrigieren. Am gestrigen Tage konnte ich auf der nationalen Folgekonferenz zu Rio mit Vertretern von UNICEF reden. Sie haben mir bestätigt, dass das, was in Skandinavien geschieht, zwar schön klingt, aber kaum Wirkung entfaltet, schon gar nicht im Kampf gegen Kinderpornografie.

[..]In der gestrigen Pressemeldung von den Unionskollegen Börnsen und Dr. Krings wird nämlich klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie allein geht. Erst die Kinderpornografie, dann Rassismus, dann Gewaltverherrlichung – und dann? Terroristische Propaganda? Vielleicht Verstöße gegen Urheberrechtsgesetze? Und dann?

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit so was!)

– Das finde ich auch. Was die CDU da plant, ist unverschämt.

Pressemitteilung Wolfgang Börnsen, Dr. Günter Krings

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Mädchen im Grundschulalter wird mit einem Besenstiel missbraucht. Ein Säugling hängt gefesselt von der Decke und wird vergewaltigt. So schildert die Staatsanwältin Hantel-Maschke öffentlich, was sie bei ihrer Anklagevorbereitung im Bereich „Kinderpornografie im Internet“ hundertfach auf Bildern und auf Filmen sieht. Sie sagt: Einige der Kinder überleben das nicht; wenn ein Säugling vergewaltigt wird, ist innen alles kaputt. Das ist das Grauen, über das wir hier sprechen.

Den weiteren Text erspare ich mir, man kann sich diesen entweder im Bundestagsprotokoll oder aber im Web-TV des Bundestages ansehen. Da Frau von der Leyen behauptet hat, von dem Ausmaß der sexuellen Gewalt keine Ahnung gehabt zu haben, stelle ich nachfolgend noch den Link auf ein Dokument aus dem BMFSFJ ein. Dieses wurde ja nicht in ein paar Tagen erstellt, so das sie sehr wohl gewußt haben muß, was Sache ist. Ich vermute allerdings schon seit einiger Zeit, das man Frau von der Leyen hier instrumentalisiert (hat), aber leider ist sie nicht fähig, das zu realisieren. Federführend wird mit Sicherheit Wolfgang Schäuble sein, der sich in dieser Diskussion auffallend zurück hält.

Sachstandsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vom 13.11.2008

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Ministerin, ich frage Sie: Wir hatten in der rotgrünen Regierung diesbezüglich einen sehr guten Aktionsplan ausgearbeitet. Warum haben Sie diesen Aktionsplan nicht weiter verfolgt? Warum ist in den letzten drei Jahren nichts passiert? Warum gibt es keine Projektmittel, und mehr noch, warum sind die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium inzwischen mehr oder weniger ins Archiv versetzt worden? Sie sind zuständig! Handeln Sie! Geben Sie Antworten darauf! Wo ist der Aktionsplan?
Ich frage Sie, Frau Ministerin: Wie kommt es, dass 100 Teilnehmer einer Konferenz der Meinung sind: Wenn in Deutschland etwas passiert, dann beruht es auf der Handlungsfähigkeit der Nichtregierungsorganisationen und der Ehrenamtlichen? Wo sind Ihre Programme? Wo sind Ihre Antworten? Wo ist Ihr nationaler Aktionsplan?
Warum haben Sie das Engagement von damals gestoppt?

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:

[..]Aber auch wenn es um die Bekämpfung von fürchterlichen Verbrechen geht, kann doch der Rechtsstaat nicht vor der Tür bleiben.

Wir können nicht einfach so tun, als bräuchten wir da keine Regeln, als wäre die Tatsache der Fürchterlichkeit des Verbrechens alleine Grund genug, alles zu rechtfertigen, was man meint, tun zu müssen. Das geht nicht. Wir bekämpfen Kinderpornografie seit vielen Jahren. Eine der Maßnahmen, die seit vielen Jahren existiert und für die allen Providern in Deutschland Dank gebührt, ist, dass von allen Seiten, die in Deutschland gehostet werden, rechtswidrige Inhalte immer sofort heruntergenommen werden. Das gilt nicht nur für Kinderpornografie, sondern zum Beispiel auch für Rechtsextremismus. Man muss nur mitteilen, dass jemand rechtswidrige Inhalte deponiert hat, dann werden diese vom Provider entfernt. Das läuft seit vielen Jahren so.

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat. In diesem Bereich gibt es immer wieder großartige Ermittlungserfolge. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Operation „Himmel“ der Behörden in Sachsen-Anhalt, die zur Feststellung von 12 000 Verdächtigen in Deutschland geführt hat. Es funktioniert also. Diese Leute kann man verfolgen, und man kann ihrer habhaft werden.

[..]Wir wissen von ihnen, dass es drei bis sechs Monate dauert, bis sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, um das machen zu können, was wir von ihnen wollen, nämlich das Access-Blocking zu realisieren.

Renate Gradistanac (SPD):

Frau Ministerin, Sie haben sich des Themas wohl erst in Vorbereitung des Weltkongresses in Rio gewidmet. Sie haben vor einigen Tagen in Vorbereitung auf diese internationale Konferenz gesagt – das steht auf der Homepage der Bundesregierung

–Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Dafür fehlt mir schlichtweg die Fantasie, dass Sie als mehrfache Mutter und Ärztin, als ehemalige Landesministerin und seit mehr als drei Jahren nunmehr als Bundesministerin für Familie und Jugend solche Kompetenzlücken aufweisen. Jetzt wird mir auch klar, warum Sie erstens beim dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio nicht anwesend waren, warum es zweitens uns überhaupt nur durch sehr viel Überzeugungsarbeit und viel Druck seitens der Kinderkommission gelungen ist, eine Regierungsdelegation durchzusetzen, und warum drittens von Ihrem Ministerium drei Jahre lang nichts an Initiativen ausgegangen ist.

Monika Griefahn (SPD):

Wir haben den Aktionsplan gehabt und Provider dazu bewegt, Seiten herunterzunehmen, die in Deutschland gehostet werden. Aber wir haben noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen können, was auch daran liegt, dass dieses Thema 2005 noch nicht in der gesamten Bundesregierung angekommen war; wir hätten seit 2005 den Aktionsplan fortsetzen und eine gesetzliche Grundlage haben können. Bislang haben wir sie leider noch nicht. In diesem Zusammenhang wundere mich auch darüber, warum es so kompliziert sein soll – dies verfolgt mich schon seit 20 Jahren –, die Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen. Damit würde man die Kinderrechte wirklich einmal in den Mittelpunkt stellen.

[..]Der Verweis auf andere Länder, die bereits ähnliche Sperrungen eingeführt haben, nützt nur bedingt; denn auch da hören wir immer wieder von Protesten. Es ist nicht wahr, dass es keine Proteste gibt. Absolut legale Seiten werden ebenfalls gesperrt. Wir brauchen eine Lösung, die dies verhindert. Ich möchte nicht in die Situation kommen, die es in China gibt, wo selbst harmlose Seiten wie die Seite der Deutschen Welle über Fußballergebnisse gesperrt werden.

Dorothee Bär (CDU/CSU):

Bei diesem Thema geht es natürlich nicht nur um die rein politische Aufgabe, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen – dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst sein –, sondern auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, also um eine Aufgabe unserer Zivilgesellschaft. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch dem Verein „Innocence in Danger“ danken, namentlich seiner Präsidentin Stephanie von und zu Guttenberg, die sich seit Jahren ehrenamtlich engagiert, sich für Prävention stark macht und versucht, traumatisierte Kinder wieder ins Leben zurückzuholen. Dieser Verein hat internationale Studien erstellt, um diesen Missstand zu bekämpfen, weil das eine gemeinsame…

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! Erst die Abteilung auflösen und sich dann hier auf dem Rücken der Kinder gesundbeten! Das ist mal wieder typisch! So geht das aber nicht!)

Frau Künast, ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie bei diesem Thema so herumgeifern. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz einfach! Weil Sie sich hier mal wieder auf dem Rücken der Kinder gesundbeten! Ich verstehe nicht, dass Sie sich für Ihren Redebeitrag nicht schämen! Das sollten Sie nämlich tun!)

Jetzt verstehe ich auch, warum Wirtschaftsminister Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg im Zusammenhang mit Kinderpornografie in letzter Zeit in den Medien so oft genannt wurde. Nicht Herr Guttenberg ist die treibende Kraft, sondern seine Frau, weshalb ich unten auch 2 entsprechende Links eingestellt habe.

Ansonsten ergeht sich Frau Bär in unendlicher Dankbarkeit gegenüber Frau von der Leyen und deren fast unmenschlichen Anstrengungen.

Zum Schluß noch eine kleine Anmerkung: Nach alledem wundert mich nicht mehr, das Jörg Tauss rechtzeitig „abgeschossen“ wurde. Ich zitiere aus seiner Pressemitteilung:

[..]Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster Angelegenheit“ vor die Tür gebeten.
[..]Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen [hier]

Die Pressemitteilung ist ebenfalls sehr lesenswert. Des weiteren möchte ich noch auf meinen Beitrag zu Ursula von der Leyen und Internetsperren hinweisen, in dem ich bereits ausführlich auf de Problematik eingegangen bin [hier]

Nachfolgend noch ein paar Links, die sich speziell mit der Thematik Kinderpornografie beschäftigen.

Die Legende von der Kinderpornoindustrie
Ausführliche Beschreibung über Einblicke in die Kinderpornoszene
Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker

Artikel 34 UN-Konvention über die Rechte des Kinder (1989)

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen

Links
Reputation von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Institutes
UN-Konvention über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Studie zur Versorgung kindlicher und jugendlicher Opfer von Kinderpornografie in Deutschland
Eine Zusammenfassung der Studie als PowerPointPräsentation – gefördert durch „Aktion Mensch
Innocence in danger –  Gegen Kindesmißbrauch im Internet
Interview mit Stephanie zu Guttenberg
taz.de: Zensur an der Schule – Pazifismus doch okay

Anekdoten aus dem Bundestag zu Gleichstellungspolitik

Das Ursula von der Leyen es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, wissen die meisten Leser. Das unser Frauenministerium aber MANNdat gegenüber schriftlich gesteht, das diese recht haben mit der Unhaltbarkeit der Lohndiskriminierung von 23% und das BMFSFJ den entsprechenden Bericht von ihrer Homepage entfernt hat, war ja die richtige Reaktion. Nun behauptet Ursula von der Leyen im Bundestag aber trotzdem folgendes:

Dr. Ursula von der Leyen: [..]Warum verdienen Frauen in Deutschland für ein und dieselbe Arbeit im Durchschnitt fast ein Viertel weniger – eine Lohnlücke von 23 Prozent – als ihre männlichen Kollegen? In dieser einen Messgröße, nämlich dem Verhältnis der Bruttostundenlöhne von Frauen und der Bruttostundenlöhne von Männern, verdichten sich fast alle Facetten der Probleme, die Frauen heute erleben, wenn sie im Erwerbsleben ihren Weg gehen wollen.

..ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Ich frage mich nun, warum wurde der Bericht von der Homepage des BMFSFJ entfernt, im Bundestag aber andere Behauptungen aufgestellt?

Dr. Ursula von der Leyen: Wenn man die Entgeltungleichheit europaweit vergleicht, dann stellt man fest, dass Deutschland im schlechten hinteren Mittelfeld, nämlich auf dem siebtletzten Platz, liegt. Ich weiß, dass diese Statistik mit Vorsicht zu genießen ist.

Aha, Statistiken sind also mit Vorsicht zu genießen. Wie schön, dieses aus dem Munde einer Ministerin zu hören. Nun geht es weiter mit diversen Abgeordneten, die ebenfalls einiges von sich gegeben haben, was man sich vielleicht merken sollte.

Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) :
[..]Dort wurde von vielen Mitgliedern des Ausschusses sehr deutlich und heftig kritisiert, dass sich die Bundesregierung, vor allem Ihr Haus, nicht mehr in der Lage sieht, den Begriff „Gender-Mainstreaming“ zu verwenden, obwohl dieser ein international verbindlicher Begriff ist. Es wurde sehr deutlich festgestellt, dass die Übersetzung ins Deutsche mit „Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit“ nicht die Strategie bezeichnet, die mit Gender-Mainstreaming gemeint ist.

Was „Gender-Mainstreaming“ aber nun genau bedeutet oder ausdrücken soll, habe ich auch bei Frau Riemann-Hanewinckel nicht gefunden.

Christel Riemann-Hanewinckel: [..]Meine zweite Frage lautet daher: Sind Sie als zuständige Ministerin bereit, zum Begriff und damit zum Prinzip des Gender-Mainstreamings zurückzukehren?

Dr. Ursula von der Leyen: Sofern ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie Ihre Kurzintervention auf den Begriff „Gender-Mainstreaming“ – das ist, glaube ich, der Inhalt Ihrer Kurzintervention gewesen – reduziert. Ich weiß von meiner hochgeschätzten Vorgängerin, dass sie einen Preis ausgelobt hat für eine lebensnahe, verständliche Übersetzung. Da liegt wohl das Hauptproblem bei Gender-Mainstreaming. Es geht um den Inhalt von Gender-Mainstreaming, um den englischen Kontext, der uns allen eigentlich klar ist. [..]Aber sich an einen englischsprachigen Begriff zu klammern, der hier nicht verstanden wird, ist meines Erachtens nicht der Sinn der Sache. Vielmehr kommt es auf den Inhalt an. Das sich der Bundestag bzw. etliche Damen mit dem Begriff auseinander setzen, da sie anscheinend gemerkt haben, das dieser so gar nicht in der Bevölkerung ankommt, ist auf jeden Fall bemerkenswert.

Jetzt werden intern schon Preise ausgelobt, um Politik den Bürgern verständlich zu machen. Nun, immerhin machen sich anscheinend einige Gedanken darüber.

Christel Humme (SPD): Frauen sind auf dem Sprung. Sie wollen Karriere, Kinder und einen Mann – aber keinen Versorger. Das ist das Ergebnis der Studie „Frauen auf dem Sprung“ bei 15- bis 19- und 27- bis 29-jährigen Frauen im Jahre 2008. Mit anderen Worten: Die heutigen jungen Frauen wollen berufstätig und ökonomisch unabhängig sein. Wie weit diese Frauen letztlich springen können, hängt eindeutig von uns ab – von unserer konkreten Gleichstellungspolitik, von den Rahmenbedingungen, die wir setzen. Wir haben das Ziel, Frauen einen olympiareifen Weitsprung zu ermöglichen. Haben wir die Frauen genug dafür trainiert, Frau von der Leyen? Ja, ansatzweise schon. Mit unserem Ganztagsschulprogramm und unserem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige ab 2013 machen wir einen weiten Sprung nach vorne. Darauf können wir alle sehr stolz sein. Dafür bekommen wir auch vom Gleichstellungsausschuss sehr viel Lob; das darf man nicht vergessen. Aber für eine Olympiamedaille reicht es noch nicht. Denn die genannte Studie von 2008 stellt auch fest – ich zitiere –:
… aber die Zufriedenheit mit dem Beruf ist enorm niedrig. … Die Frauen sehen ganz klar, dass Männer bevorzugt werden, dass sie schlechtere Aufstiegschancen haben, die nicht auf Leistung, sondern auf Geschlecht beruhen.

Wieviel dieser olympiareife Weitsprung kosten soll, wage ich mir gar nicht vorzustellen. Das Frauen aber überwiegend keinen Versorger wollen, kann man doch wohl nur als Witz bezeichnen. Nicht nur tausende von Unterhaltsprozesse zum einen wegen Ehegattenunterhalt, neuerdings auch zu Betreungsunterhalt – Kindesunterhalt ausgenommen –  sprechen eine andere Sprache. Frauen suchen sich immer noch Männer aus, die mindestens den gleichen Status haben und somit ähnlich viel verdienen. Ausschau wird aber stets nach potenten Männern mit höherem Status und Einkommen gehalten. Der andere Witz ist der mit den fehlenden Aufstiegschancen, die natürlich auf das Geschlecht zurück gehen und nicht auf Leistung. Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der lieber einen Mann einstellt, der wesentlich schlechter als eine Frau ist und auch noch 23% besser bezahlt wird. In einem hat Frau Humme allerdings recht – Frauen suchen sich in der Tat lieber Berufe aus, in denen sie zufrieden sind. Da zwingt sich einem doch glatt die Frage auf: Was wollen „unsere“ Politiker eigentlich? Wenn es Frauen tatsächlich wichtiger ist, zufrieden mit ihrem Beruf zu sein, als nur dem schnöden Mamon nachzujagen, dann ist das doch das Beste aus Sicht der Frauen, was ihnen passieren kann, oder?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie kritisieren, dass Sie nicht aktiv werden, um die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen, dass Sie stattdessen sogar das Prinzip des Gender-Mainstreamings abgeschafft, die entsprechende Abteilung im Ministerium aufgelöst und diesen Begriff aus dem offiziellen Vokabular gestrichen haben.

Auch das verstehe ich nicht. Seit wann kümmert sich das Frauenministerium nicht mehr um Gender-Mainstreaming? Ist Gleichstellung nicht ausreichend genug oder brauchen wir noch ein zusätzliches Ministerium? Die Homepage des BMFSFJ ist voll mit Berichten rund um das Thema inkl. weiterführenden Links wie z.B. zum Genderkompetenzzentrum [hier]

Irmingard Schewe-Gerigk: [..]Letzten Montag hat es uns EU-Kommissar Spidla gerade wieder einmal schwarz auf weiß vorgelegt: Der Durchschnittsverdienst von Frauen in Deutschland liegt fast ein Viertel unter dem der Männer. [..] Zu Recht erwägt Kommissar Spidla gesetzliche Regelungen. Solche Regelungen scheuen Sie ja wie der Teufel das Weihwasser.
[..]Wir brauchen endlich auch ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft; da hat die Linke recht. Wir haben das schon vor zwei Jahren gefordert – das ist natürlich abgelehnt worden –; darum unterstützen wir jetzt den Antrag der Linken.
[..]Die Reservate des Patriarchats, wie es ein Kollege von uns einmal ausdrückte, sind nicht zukunftsfähig. Gerade Zukunftsfähigkeit wird in der jetzigen Wirtschaftskrise gebraucht.
[..]Eine gestern veröffentliche Umfrage ergab: 50 Prozent der deutschen Bevölkerung trauen den Frauen, aber nur 17 Prozent der deutschen Bevölkerung trauen den Männern eher zu, diese Krise zu meistern. Sie sehen, es ist Zeit für Veränderungen.

Aha… endlich ist es gefallen, das Wort Patriarchat und mit wenigen Frauen ist diese Wirtschaftskrise natürlich nicht zu meistern. Allerdings hätte ich diese Umfrage gerne gesehen. Andererseits wissen wir ja, was von Umfragen zu halten ist. Dieses Thema wurde bereits im gelben Forum diskutiert, in der ein Insider mal ein wenig geplaudert hat [hier]

Johannes Singhammer (CDU/CSU):
Der EU-Kommissar Spidla, der von Ihnen, Frau Schewe-Gerigk, zitiert worden ist, hat gerade erst seine Kritik, die er in Bezug auf die Teilzeitquote in Deutschland geäußert hat, zurückgenommen. In einem Teil der Medien war beispielsweise gestern zu lesen:
… Vladimir Spidla hat seine Aussagen über eine Vertiefung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen in Deutschland zurückgenommen.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt daran, dass die andere Statistiken genommen haben!)
Wir wollen, dass es die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit gibt. Die meisten Frauen wollen das auch.
(Elke Ferner [SPD]: Stimmt doch nicht!)
[..]Deshalb müssen wir uns um ein wesentlich besseres Verhältnis von Führungspositionen zur Teilzeit kümmern.
(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Die Männer wissen, was die Frauen wollen!)

Es ist gut, das hier zumindest die Zurücknahme der Behauptungen von Vladimir Spidla dokumentiert wurde. Interessant auch hier der Hinweis von Irmingard Schewe-Gerigk zu Statistiken. Der Ausruf von Dr. Barbara Höll impliziert mMn, das Frauen genau wissen, was Frauen wollen oder wie?

Johannes Singhammer: Weil Sie von den Linken sich hier immer als Wortführer des richtigen Wegs darstellen, möchte ich zu Ihrem Antrag Folgendes sagen: Sie haben in Ihrem Antrag die Forderung formuliert, es müssten in allen Lohngruppen hälftig Frauen und Männer vertreten sein.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! –
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eigentlich müssten 51 Prozent Frauen sein!)
Was Ihr Unwohlsein – nicht das Ihre, Frau Kollegin Griese, aber das der Grünen – hervorgerufen hat, war, dass die Ministerin die englische Bezeichnung Gender-Mainstreaming nicht mehr verwendet.
(Christel Riemann-Hanewinckel [SPD]: Das hat mit dem Begriff nichts zu tun!)
Da kann ich nur sagen: Das ist völlig richtig; denn mit Ausnahme der politischen Klasse, die sich damit beschäftigt,
verstehen nur relativ wenige, was sich hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt.

Obigen Abschnitt habe ich eingestellt, damit diverse Forderungen der verschiedenen Fraktionen bekannt werden. Irmingard Schewe-Gerigk reichen keine 50% Frauenanteil, es müssen natürlich 51% sein, wobei die Forderungen an sich bereits absurd sind oder wollen die Herren und Frauen der Politik tatsächlich, das Frauen 51% z.B. in der Kanalreinigung stellen?

Sibylle Laurischk (FDP): Frauen sind nach wie vor von häuslicher Gewalt betroffen, und zwar in einem Ausmaß, das in der Öffentlichkeit immer noch nicht ausreichend bekannt ist.

Kann sich jemand vorstellen, das Sibylle Laurischk tatsächlich an obiges glaubt?

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):
Teilnehmerinnen der 20-köpfigen Frauendelegation berichteten, dass in Genf sehr deutlich Kritik am Regierungsbericht geübt wurde, und zwar nicht nur von den deutschen Nichtregierungsorganisationen, sondern auch vom CEDAW-Ausschuss selbst. Der Deutsche Juristinnenbund berichtete zum Beispiel Folgendes: Im Ausschuss wurde gefragt, ob durch die deutsche Rechtspolitik ungewollt falsche Anreize gesetzt werden, die Rollenstereotype verfestigen und damit zur Diskriminierung von Frauen führen [..]
Wir haben erstens die Aufhebung der Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV gefordert, weil jede und jeder einen eigenen Anspruch auf einen Regelsatz haben soll. Zweitens haben wir die Rücknahme der Rente ab 67 gefordert, weil diese Regelung gerade Frauen besonders hart trifft. Drittens haben wir die Streichung des Ehegattensplittings und stattdessen Individualbesteuerung gefordert. – Alles wurde abgelehnt.

Es gibt immer wieder Situation, wo ich einfach sprachlos bin. Da wollen die „Damen“ Gleichberechtigung pardon Gleichstellung, aber bitte nicht da, wo es Frauen ebenso trifft wie Männer. Ab wann ist es den Damen denn genehm in Rente zu gehen und das bei einer 6-jährigen höheren statistischen Lebenserwartung?

Dr. Kirsten Tackmann: [..]Wir können heute von dieser Bundestagssitzung aus ein klar erkennbares Zeichen senden: Lassen Sie uns den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag machen.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Oh Gott!)
Stimmen Sie unserem Antrag in diesem Hohen Hause heute zu.

Das hatte ich bereits gestern veröffentlich, nämlich [hier]

Michaela Noll (CDU/CSU):
Weil die ehemalige Bundesfamilienministerin Frau Renate Schmidt noch im Saal ist, bitte ich sie, zu bestätigen, dass sie in der ersten Sitzung der letzten Legislaturperiode an den gesamten Familienausschuss appelliert hat, einen praktikableren Begriff zu finden. – Das war keine Einzelmeinung. Dieser Appell hat die Zustimmung des gesamten Ausschusses gefunden. Malen Sie die Dinge bitte nicht schwärzer, als sie in Wirklichkeit sind!
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit dem, was Sie da sagen, diskriminieren Sie den Frauenausschuss!)

Ups…  es werden nicht nur Frauen diskriminiert, sondern bereits Institutionen.

Michaela Noll: Wir werden auch nichts erreichen, wenn wir in unserer Gesellschaft eine Diskussion nach dem Motto „Mann gegen Frau“ starten. Wir können nur gemeinsam erfolgreich sein. Ich bin froh, dass meine Fraktion in dieser Debatte zumindest einen männlichen Redner gestellt hat. Bei Ihnen ist das nämlich nicht der Fall.

Welch eine Erkenntnis! Mann gegen Frau bringt nicht viel und wir können sogar nur gemeinsam erfolgreich sein. In der Debatte – es sind immerhin 20 Seiten – merkt man aber nichts davon. Frauen, Frauen und nochmals Frauen…

Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD): Kollegin Noll, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen,
dass ich ein Preisgeld – das ich niemals zahlen musste – dafür ausgesetzt habe, einen Begriff zu finden, den auch eine Verkäuferin bei Karstadt versteht?

Eine weitere Erkenntnis, die wohl nichts bewirkt hat.

Michaela Noll: Eine ganz kleine Anmerkung zu den Linken. Was bringt es, den Internationalen Frauentag, wie Sie es mit Ihrem Antrag fordern, zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen?
(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Fragen Sie mal die Frauen!)
– Frau Tackmann, Sie waren gestern nicht dabei. Wenn ich Revue passieren lasse, wie der Familienausschuss auf diesen Vorschlag reagiert hat, muss ich sagen: Es gab allgemeine Erheiterung.
(Widerspruch bei der LINKEN)

Wow… es scheint ja sogar Humor vorhanden zu sein.

Michaela Noll:– Herr Kollege Wunderlich kann es mir wahrscheinlich bestätigen. – Ein solcher Feiertag bringt Frauen nichts. Was Sie damit erreichen wollen, ist wahrscheinlich, an die alten Tage in der DDR anzuschließen; da gab es einen sogenannten Haushaltstag für verheiratete Frauen.
(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Auch für Männer! Sie werden es nicht glauben!)
Sie versuchen jetzt, diesen Tag wieder gesellschaftsfähig zu machen, diesmal in einer modernen Verpackung. Einen gesetzlichen Feiertag einzurichten, ist Ländersache.
Warum führen Sie diesen Feiertag nicht in Berlin ein, wo Sie doch mitregieren?

Ab und zu scheint ja auch bei Politikern Vernunft durchzudringen. Da es aber um viel Geld geht, denn ein Feiertag kostet Arbeitgeber doch so einiges, stand das Ergebnis mMn bereits fest. Die letzte Frage ist allerdings in diesem Kontext berechtigt.

Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Wie schaffen wir es, dass Politik nicht falsche Anreize setzt, die zu einer Verstetigung von Stereotypen führen? Vorhin ist mir bei Ihnen, Herr Singhammer, eine Formulierung aufgefallen. Sie haben im Zusammenhang mit dem Elterngeld von den Vätermonaten gesprochen. Genau dies ist eine Verfestigung von Stereotypen. Welcher Zacken wäre Ihnen aus der Krone gebrochen, wenn Sie über Partnermonate gesprochen hätten? Vielleicht ist es möglich, dass wir die 2005 aufgelöste Gender-Arbeitsgruppe im Ministerium wieder einsetzen. Das würde uns vielleicht schon wieder einen kleinen Schritt nach vorne bringen.

Das Väter bei vielen unerwünscht sind, wissen wir ja. Ob männliche Partner dadurch aber erwünschter sind, kann man wohl bezweifeln. Oder wollen einige Politiker es ähnlich wie in England handhaben, wo in Schulen nicht mehr von Mom and Dad gesprochen werden darf, sondern nur noch von Eltern, da sonst Schwule diskrimminiert würden [hier]

Elke Ferner (SPD): Frau Kollegin Schewe-Gerigk, ich gebe unumwunden zu, dass es ein Fehler gewesen ist, dass wir, die Frauen in der SPD-Fraktion, aber auch Sie, die Frauen in der Fraktion der Grünen, während der Regierungszeit der rotgrünen Koalition nicht auf Einhaltung des entsprechenden Teils der Koalitionsvereinbarung bestanden haben. Ich gebe gerne zu, dass das ein Fehler gewesen ist. Aber es ist nicht nur unser Fehler gewesen. Ihr seid mit im Boot gewesen. Euch ist es nicht so wichtig gewesen, dass ihr es zum Dollpunkt gemacht und auf Umsetzung gedrängt habt.

Diese Aussage ist wichtig, wenn auch nicht so sehr, als das sie uns erschüttern würde.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12108 mit dem Titel „Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Die Sitzung über Gender-Mainstreaming beginnt auf Seite 22416 des unten genannten Plenarprotokolls und geht über 20 Seiten. Meinen Bericht schließe ich nun mit den Worten von Elke Ferner – „The same procedure as every year.“

Links
Plenarprotokoll der 208. Sitzung von Donnerstag, dem 5. März 2009
6. CEDAW-Bericht der Bundesregierung (PDF – 1,4MB)
Sixth Country Report of the Federal Republic of Germany to the CEDAW Committee
Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen in Deutschland
Ergänzender Alternativbericht des djb
10-Punkte-Plan der SPD: JETZT SIND FRAUEN DRAN
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Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
[..]Seit 1975 wird der 8.März offiziell von der UNO als Internationaler Frauentag gewürdigt.
Der in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegten Verpflichtung des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, muss ein besonderer Platz in unserer Gesellschaft gegeben werden. Angesichts der fortbestehenden Gleichberechtigungsdefizite ist es von besonderer symbolischer Bedeutung, den 8. März zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag für Frauenrechte zu erklären.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der 8. März gesetzlicher Feiertag wird.
Berlin, den 5. März 2008
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Deutscher Bundestag Antrag [16/8373]
Deutscher Bundestag Beschlussempfehlung und Bericht [16/12139]

Ich weiss, der Antrag ist schon etwas älter. Leider habe ich erst heute die Beschlussempfehlung entdeckt. Keine Sorge, er wurde abgelehnt am 04.03.2009 und das sogar von allen Fraktionen, außer den Antragstellern natürlich.

Hilfen für Familien mit Kleinkindern

hib-Meldung 059/2009 Datum: 02.03.2009

Experten: Hilfen für Familien mit Kleinkindern sollten möglichst früh einsetzen

Kinderkommission (Anhörung)

Berlin: (hib/DLE) Hilfen für Familien mit kleinen Kindern sollten möglichst früh angeboten werden. Darin waren sich die Sachverständigen am Montag bei einer öffentlichen Anhörung der Kinderkommission des Bundestages zum Thema „Neue Konzepte früher Hilfen“ einig. Sechs Experten schilderten ihre Ideen, wie Hilfskonzepte für junge Familien mit Neugeborenen gestaltet werden sollen.

[..]Heinz Hilgers, der den Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vertrat, stellte sein so genanntes Dormagener Modell vor. In Dormagen besuchen Mitarbeiter des Jugendamtes jede Familie eines Neugeborenen. Dadurch konnte erreicht werden, so Hilgers, dass dort ausnahmslos alle Dreijährigen im Kindergarten angemeldet sind. Generell betonte er aber, dass die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme schon gegeben sei und eine Verbesserung der frühen Hilfen vor allem auf eine grundsätzliche Hilfsbereitschaft und Wertschätzung gegenüber jeder Familie zurückzuführen sei [mehr]

Kommentar
Die Einmischung des Staates in unsere Familien schreitet immer weiter voran, natürlich im Interesse des sog. „Kindeswohls“. Wenn ich allerdings lese, das die Maßnahmen aus Sorge und Wertschätzung Familien gegenüber stattfinden, dann beschleicht mich ein Gefühl der Widerspenstigkeit. Dabei denke ich an die vielen Berichte im Internet über Jugendämter, teilweise auch Kinderklaubehörde genannt.
Zuerst wurden Väter aus den Familien „entfernt“, immer öfter traf es nicht nur Mütter, sondern auch Familien und nun sind alle Familien dran. Das ist einfach nur noch perfide. Ich glaube z.B. nicht daran, das es zukünftig ob der ganzen Überwachungsmaßnahmen weniger Baby-/Kindermorde geben wird, sie werden aber vermutlich besser vertuscht, um den Erfolg dieser Familienpolitik verbreiten zu können.
Das Fazit aus meiner Sicht lautet deshalb schlicht und einfach: Georg Orwell läßt grüßen
[1984]

Links
Google – Suchbegriff Kinderklaubehörde
Kurze Zusammenfassung: Albtraum Kindeswohl

Bündnis 90/Die Grünen wollen Frauenquote in Aufsichtsräten

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften soll bis zum Jahr 2012 auf mindestens 40 Prozent steigen. Falls dieses Ziel auf freiwilliger Basis nicht erreicht werden könne, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/12108) eine Änderung des Aktiengesetzes, damit in Aufsichtsräten ein Frauenanteil von 40 Prozent erreicht werden kann [hier]

Kommentar
Hier bin ich eher auf die Antwort gespannt und überlege daher, ob ich zukünftig Anträge aus dem Bundestag kommentieren soll. Ich würde diese gerne rein als Informationen einstellen und nur die Antworten der Bundesregierung, Ausschüsse etc. kommentieren. Wer mag, kann zu meiner Überlegung ja seine Meinung kundtun.
Der o.g. Antrag besteht nur aus 2 Seiten, leider konnte ich nichts von dem Text kopieren und hier einfügen.

Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/

Berlin: (hib/SKE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet am 16. März eine öffentliche Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr wollen die Abgeordneten zwölf Experten zu drei vorliegenden Gesetzentwürfen und zwei Anträgen (16/11106, 16/11347, 16/11330, 16/11342, 16/11377) anhören. Die Abgeordneten wollen unter anderem eine bessere Beratung von Schwangeren erreichen, deren ungeborene Kinder laut Diagnose des Arztes vermutlich mit einer Behinderung zur Welt kommen werden. Im Gespräch ist unter anderem die Einführung einer dreitägigen verpflichtenden Bedenkzeit vor einer möglichen so genannten Spätabtreibung. Zu den Sachverständigen gehören unter anderem Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jeanne Nicklas-Faust von der Evangelischen Fachhochschule Berlin und Christiane Woopen, Mitglied des Deutschen Ethikrates [hier]

Kommentar
Ich habe die Gesetzesentwürfe und Anträge teilweise gelesen. Man will eine bessere Beratung und ich bin mir nicht sicher, aber mit scheint, man sucht mal wieder einen Verantwortlichen, der dafür gerade steht, wenn etwas nicht im Sinne der Schwangeren läuft. Bei einem Gesetzesvorschlag will man ein Bußgeld von 10.000 EUR dem behandelnden Arzt auferlegen können, falls er sich nicht geetzeskonform verhält.
Keine Frage, eine Schwangerschaft ist gleichzeitig etwas wunderschönes, wie belastendes. Jede weitere Einmischung von außen führt mMn nur zu weiteren Unsicherheiten und Konflikten. Aber warten wir ab, was der Ausschuss vorschlägt.

Uneins über Maßnahmen für gleiche Gehälter

Oppositionsanträge zur Entgeltgleichheit abgelehnt

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/SKE) Die Bundestagsfraktionen sind weiter uneins über die richtigen Maßnahmen für gleiche Gehälter von Männern und Frauen. Drei entsprechende Oppositionsanträge wurden im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmorgen jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrem Antrag (16/8784) unter anderem ein Mindestlohngesetz gefordert. Die FDP-Fraktion (16/11175) hatte sich neben anderem dafür ausgesprochen, Studien zu Ursachen der Lohndifferenzen zu fördern und Modelle für Teilzeitlösungen für Führungskräfte zu erarbeiten. Die Linksfraktion (16/11192) forderte einen flächendeckenden Mindestlohn [mehr]

Kommentar
Ich frage mich seit gestern: ist das nun frauenfeindlich oder nicht? Wurden die Anträge abgelehnt, weil sie von der Opposition kamen oder weil die Fraktionen davon überzeugt sind, das die Anträge keine wirksamen Maßnahmen beinhalten? Ich bin der Meinung, das man bei zukünftigen Medienbeiträgen ob der sog. Lohndiskriminierung der Frauen auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinweisen kann, da in ihrem Ausschuss die Ablehnung erfolgt ist.

Es wäre natürlich auch möglich, das Bedenken bestehen, die zur „historischen Wahrheit“ mutierte Behauptung der weiblichen Lohndiskriminierung könnte sich bei genauerm hinsehen als Lüge entpuppen.

Link
Die peinliche Lüge der Lohndiskriminierung

100 Millionen EUR Frauenförderung

Am 15.02.2009 hatte ich hier die Antwort der Bundesregierung zu einer Anfrage der Linken eingestellt, die folgendes wissen wollte: Regionale Förderung von Gleichstellung im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Frauen an die Spitze“.

Da mir die Zahlen aus der Antwort zu den Projektaufstellungen sehr hoch erschienen, zumal es ja „nur“ um regionale Förderung ging, hat mein Mann die Projekte und ihre Summen aufgelistet und auf unsere Homepage eingestellt. Die Aufstellung ist wirklich lesenswert. Da gibt es z.B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein 2 Projekte „ohne Titel“ für insgesamt 933.000 EUR. Das Projekt mit dem höchsten Anteil an Förderung heißt „Inhaltliche, strukturelle und organisatorische Weiterentwicklung und Etablierung des Nationalen Paktes für weiblichen Nachwuchs in MINT-Berufen“.  Dafür gibt es knapp 3,2 Mil. EUR. Interessant ist natürlich dieses Projekt „Frauen an die Spitze – Wo bleiben sie trotz Förderprogramme?“ Dafür wurden allerdings „nur“ 278.000 EUR bewilligt. Hoffen wir mal, das diese gut angelegt sind. Allerdings habe ich auch ein Projekt mit dem Namen „Die Bedeutung des Internets für die Berufsorientierung von Frauen und Männern“ gefunden, aber solche Programme sind eher die Ausnahme. Genanntes Projekt wurde in Nordrhein-Westfalen sogar 2 mal mit einer Summe von insgesamt knapp 1 Mil. EUR benannt. Apropos Nordrhein-Westfalen – gerade habe ich erfahren, das NRW einen Innovationsminister beheimat und dieser ist offenbar der Meinung, das noch zu wenig Fördergelder fließen. Deshalb müssen die Zuschüsse für Hochschulen und hier speziell für Professorinnenprogramme erhöht werden, nachzulesen [hier]

Fazit
Im wesentlichen beschäftigen sich die Frauen nur mit sich selbst, man könnte es natürlich auch so ausdrücken: Kreiere einen sinnvollen Projektnamen, um möglichst viele Fördergelder zu bekommen. Einen Gewinn für die Gemeinschaft sehe ich kaum. Eines möchte ich aber auch klar stellen: Die Masse der Frauen profitiert nicht davon, diese interessieren die „Fördergelder“ Vertreibenden genauso wenig wie Männer.

Nachtrag
Ich bin der Meinung, das nicht nur die Zahlen für die Männerrechtsbewegung interessant sind. Wenn man bedenkt, das es z.B. vom BMFSFJ Abt. Gleichstellung 22 Publikationen [hier] zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ gibt,  das Thema „Frauen vor Gewalt schützen“ eine eigene Seite braucht [hier], das Thema „Forschung“ [hier] eine weitere Seite in Anspruch nimmt und es insgesamt 605 ausführliche Publikationen zu allen Themen des Ministeriums gibt, dann kann man sich immer noch nicht die Dimension der Ausgaben vorstellen, die verbraucht werden.

Anmerkung
Bei einem Telefonat der letzten Tage sagte jemand sinngemäß zu mir, wenn er mich und meine Arbeit nicht kennen würde, könnte man zu dem Schluß kommen, ich mache Werbung für die jeweiligen Ministerien, deren Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und Links ich hier einstelle. Dem ist natürlich nicht so. Wenn ich aber, wie z.B. im obigen Nachtrag Behauptungen aufstelle, so möchte ich diese an Ort und Stelle beweisen. Ich gebe gerne zu, das ich noch an meinem Profil für dieses Projekt arbeite. Aber wie heißt es so schön: Rom wurde nicht an einem Tag erbaut und aus diesem Grunde sehe ich meinen FemokratieBlog noch in den Kinderschuhen. Ein weiterer Spruch besagt: Der Mensch wächst mit seinen Aufgaben und so gehe ich auch an dieses Projekt. Es kann nur besser werden 🙂

Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

hib-Meldung 040/2009
Datum: 10.02.2009

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Rentnerinnen, die zum Stichtag 31.12.2007 auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken konnten, liegt deutlich unter der Zahl derjenigen, die weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen konnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11516) hervor, in der sich diese nach der Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter erkundigt hatte. Demnach hatten nur 275.718 Frauen in den alten und 266.409 Frauen in den neuen Bundesländern mindestens 45 Beitragsjahre erreicht. Mehr als 6 Millionen Frauen in den alten und 1,8 Millionen Frauen in den neuen Bundesländern wiesen dagegen weniger als 45 Beitragsjahre vor [hier]

Kommentar
Da Zahlen aussagekräftiger sind als Reden, habe ich die Tabelle aus dem PDF-Dokument (Seite 6) der o.g. Antwort der Bundesregierung explizit eingefügt. Für die Statistiker unter uns habe ich unten
noch einen Link von Destatis zu Einnahmen und Ausgaben von Rentner- und Pensionärshaushalten eingestellt.

Anzahl

Versicherungsjahre

Alte Länder

Neue Länder

Männer Frauen Männer Frauen
Unter 45 Jahre 2.990.741 6.358.051 600.650 1.822.062
45 Jahre und mehr 2.121.753 275.718 881.957 266.409
Nicht erfasst 516.634 654.244 127.059 175.093
Gesamt 5.629.128 7.288.013 1.609.666 2.263.564

Statistisches Bundesamt

Innenausschuss lehnt Oppositionsentwürfe zu Plebisziten ab

hib-Meldung 043/2009
Datum: 11.02.2009

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD Gesetzentwürfe der Fraktionen von FDP (16/474), Die Linke (16/1411) und Bündnis 90/Die Grünen (16/680) zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene abgelehnt. Alle drei Oppositionsfraktionen sehen in ihren Vorlagen die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor, wofür sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre.

Nach übereinstimmender Auffassung von Koalition und Opposition ist das Vorhaben für die laufende Legislaturperiode gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die Argumente gegen die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene „gewichtiger“ seien als die Gründe für einen solchen Schritt. Die SPD-Fraktion räumte ein, dass sie bei dem Thema lieber weiter gekommen wäre, doch könne man nicht alles „mit einem Koalitionspartner so voranbringen, wie man es gerne möchte“. [mehr]

Kommentar
An dieser Veröffentlichung finde ich vor allem „interessant“, das die Bundesregierung, die ja von der Koalitionsmehrheit gestellt wird, es nicht für nötig befindet, eine Antwort/Begründung zu erstellen, was normalerweise der Fall ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eine Begründung hätte ausfallen sollen, nachdem sich unsere Parlamentsmitglieder mehr als einmal bei Fragen  und Antworten zu Gesetzesabstimmungen blamiert haben, klar ersichtlich in meinem Beitrag „Die Unfähigkeit unserer Bundestagsabgeordneten“
[hier]

Nachtrag
Ich bin noch einmal auf die Suche gegangen und habe zu „Plebisziten, Ablehnung, SPD und Grüne“ einiges gefunden [Google]. Beide Parteien haben 2001 schon einmal versucht, eine Gesetzesänderung im Grundgesetz zu erwirken, sind aber auf Grund der benötigten 2/3 Mehrheit gescheitert [Spiegel]. Kurioserweise haben sie aber zur „Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung“ dagegen gestimmt [hier]
Was ist ein Plebiszit? Die Webseite der „Bundeszentrale für politische Bildung“ gibt folgende Erklärung und weiterführende Links zu „Direkte Demokratie “ und „Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren)“ dazu ab [hier]

Links
Heise – Europäische Verfassung: Kanzler gegen Volksentscheid
FAZ – Merkel: Kein Gespräch über mehr „direkte Demokratie“
Bundestag – Ablehnung und Gründe 1999

Förderprogramm „Frauen an die Spitze“

hib-Meldung 044/2009
Datum: 11.02.2009

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/TEP) Bislang sind durch das Förderprogramm „Frauen an die Spitze“ des Bundesbildungsministeriums 25 Projekte bewilligt worden, weitere neun Projekte sollen 2009 bewilligt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11754) auf eine Kleine Anfrage (16/11588) der Fraktion Die Linke. Außerdem würden seit dem 1. Januar 2009 weitere 60 Projekte im Förderbereich „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“ gefördert. Weitere acht Projekte stünden „zur Bewilligung in 2009 an“ [hier]

Kommentar
Die Antwort der Bundesregierung ist schon aus dem Grunde lesenswert, da die Investitionssummen zu den einzelnen Projekten genannt werden.

Aufwertung von Ost-Sprechstundenschwestern „dringend erforderlich“

hib-Meldung 041/2009
Datum: 11.02.2009

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/LEU) In der DDR ausgebildete Sprechstundenschwestern sollen mit Krankenschwestern gleichgesetzt werden. Ihre Ausbildung sei mit dem Berufsbild der ebenfalls in der DDR ausgebildeten Krankenschwestern vergleichbar. Die Aufwertung des Berufsbildes bezeichnete der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen als „dringend erforderlich“ und beschloss einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.

Im konkreten Fall stellt die Petentin eine Diskriminierung von Sprechstundenschwestern fest und fordert die Anerkennung als Fachkraft in der ambulanten Pflege. Derzeit würden Sprechstundenschwestern nur als pflegerische Hilfskräfte bezahlt, obgleich die Fachausbildung große Übereinstimmungen der Ausbildungsinhalte von DDR-Krankenschwestern aufweise [mehr]

Gesetzesreform beim Versorgungsausgleich beschlossen

hib-Meldung 042/2009

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (16/10144). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird [mehr]

Kommentar
Das PDF-Dokument besteht aus 132 Seiten und einige können sich bestimmt vorstellen, was diese Reform alles beinhaltet. Zu diesem Thema habe ich bereits hier, hier und hier einiges geschrieben und verlinkt. Ob der Antrag der Grünen über Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene berücksichtigt wurde, wird man wohl nur beim lesen des o.g. PDF-Dokuments feststellen können.

Reform des Versorgungsausgleichs

Anmerkung
Am 04.12.2008 meldete „Heute im Bundestag“
[hib 331/2008], das die Experten mit der Reform des Versorgungsausgleichs der Rentenanwartschaften einverstanden sind. Das ganze ging anscheinend im Zuge der Finanzkrise zum einen und dem Weihnachtsrummel zum anderen unter. Nun hat sich im Trennungsfaq-Forum ein User namens „p“ ziemlich intensiv mit der Reform auseinander gesetzt. Ein paar „Glanzstücke“ aus seinen Beiträgen möchte ich hier vorstellen.

„Der Entwurf sei insbesondere geeignet, die „besondere soziale Funktion“ für die geschiedenen Frauen zu erfüllen.“

– Ja, wissen wir. Das Unterhaltsrecht ist der Luxus-Ersatz für soziale Funktionen zugunsten geschiedener Frauen. Da sind noch ein paar Euro der Männer rauszuholen! Danke für die klare Aussage.

Frau Dehtloff: „Studien würden belegen, dass Männer häufiger ergänzende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben als Frauen“.
„…machten von der betrieblichen Altersversorgung zwar 31 % der Männer, aber nur 6 % der Frauen Gebrauch.“

Dann fällt die Maske vollständig. Breiten Raum nimmt bei ihr gleich darauf die „illoyale Vermögensminderung“ ein. Klaro, alle Männer wollen immer nur das Eine: Sich arm rechnen, betrügen, sich drücken.

„Zwar werden wegen der geringeren Flüchtigkeit von Versorgungsanwartschaften gegenüber Kapital Manipulationen insgesamt seltener sein als beim Zugewinnausgleich. Aber die Fälle gibt es durchaus – und deshalb besteht auch ein Regelungsbedarf. Man denke nur an die Einstellung von Beitragszahlungen mit der Folge des Erlöschens des Versicherungsverhältnisses oder etwa, was sicher noch gravierender ist, die Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung bei einer Gütertrennungsehe.“

Hey, da ist noch Geld zu holen! Selber schuld, wenn Männer so blöd sind, vorzusorgen.

Kommentar
Selbstverständlich können die vielen Karrierefrauen nichts für ihre Situation und da Männer natürlich schuld an der Trennungssituation sind, müssen sie halt bluten. Da sämtliche Sachverständige dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, wird wohl jeder seinen Gewinn aus dieser Reform ziehen, nur die (überwiegend besser verdienenden) Männer nicht. Ein weiterer Schritt zum Tod der Ehe. Da kann ich nur mit folgenden Worten enden:

Rette sich, wer kann!

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik, die man in o.g. Forum wesentlich besser verstehen kann, als das, was uns die Behörden und deren Auschüsse mitteilen, findet ihr im Trennungsfaq-Forum