Warum kein Gefängnis bei Umgangsboykott?

Es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie der Staat reagiert, wenn es ihn selber betrifft. Würde es der Obrigkeit tatsächlich um Kinder gehen, dürfte es keinen massenhaft Umgangsboykott geben. Nachdem es aber mittlerweile etliche Studien zur Bedeutung der Väter im Leben ihrer Kinder gibt und dieses auch bei Familienrichtern angekommen sein müsste, dürfte es richterlichen Umgangsausschluss im Grunde genommen nicht (mehr) geben. Wenn ein Kind aber kontinuierlich den Unterricht schwänzt, dann darf ein Richter eine Mutter tatsächlich ins Gefängnis schicken.

Sohn schwänzte Schule
Mutter muss sechs Monate ins Gefängnis

Wenn Kinder nicht zur Schule gehen, kann es bitter für die Eltern werden: In Hessen schickt ein Gericht eine Mutter nun deswegen in den Knast. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, meinen die Richter. Schließlich hätten andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt.

Weil ihr Sohn ständig die Schule geschwänzt hat, muss eine Mutter ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte in letzter Instanz vorangegangene Urteile des Amtsgerichts Lampertheim und des Landge­richts Darmstadt. Sie hatten die Mutter wegen „hartnäckigen Entziehens ihres Sohnes von der Schulpflicht“ zu einer Haft von sechs Monaten verur­teilt, teilten die Frankfurter Richter mit (Az. 2 Ss 413/10).[..]

Eltern müssen dafür sorgen, dass Kinder zur Schule gehen

Die allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Herausbildung zu einem verantwortungs­bewussten Staatsbürger, betonten die Richter. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Wenn die Eltern ihren Kindern die Teilnahme am Unterricht versagen, verstoßen sie aktiv gegen die Schulpflicht. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, urteilten die Richter, da mildere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten. Spiegel Online

Der Artikel ist zwar schon etwas älter, die Fragestellung bleibt hingegen, weil sich auf dem Gebiet des Umgangsboykotts nichts wesentliches verändert hat.

4 Kommentare.

  1. Finde ich auch sehr seltsam aber wer kann und will sich schon in die Köpfe solcher Richter hineinversetzen. Der Artikel bleibt wie auch in den Beiträgen deutlich sehr wage zu der Vorgeschichte ich nehme aber an Alleinerzeihend und HartzIVempfängerin weil wenn sie Geld hätte, hätte man die Mutter zu einer Geldstrafe verurteilt, für den Staat lohnen sich Verbrechen nämlich immer.
    Ich habe ja mal die Befürchtung dass irgendwann mal wirklich die schon Lange von den Femis herbeiprophezeiten Männer das Zepter hier übernehmen: Ungebildet ungehobelt, frauenfeindlich, aggressiv denn genau jenen Typ fördern sie ja mit jeder Möglichkeit.

  2. Obwohl es schön ist, dass auch mal eine Frau bestraft wird, so bin ich in diesem Fall dagegen, weil die Schulpflicht die Elternrechte einschränkt.

    In anderen Ländern gibt es auch keine Schulpflicht, und die kommen damit klar.

    Wissenstest jedes Halbjahr? Ja, bitte.

    Schulpflicht? Nein, danke.

    Schulpflicht ist bloß die andere Seite der sozialistischen Medaille, zu der auch Jugendämter, Kitas und familienfeindliche Judikative gehören.

  3. freedomforce

    Ungebildet ungehobelt, frauenfeindlich, aggressiv denn genau jenen Typ fördern sie ja mit jeder Möglichkeit.

    Frauenfeindlich, was soll das sein, außer einer Worthülse. Bildungsferne Asis sind nicht die Gegner des Feminats, sondern der autochtonen Bevölkerung.

    Aggressivität ist eine männliche Stärke, wie Wagemut. Es braucht einfach mehr Männer in diesem Land. Männlein gibt es wirklich genug.

  4. Wenn die Intelligenz für echte Problemlösung den Profis fehlt, dann darf man mit GEWALT & DUMMHEIT ohne weiteres die zuvor schon angehäufte Lawine noch gefährlicher zurückstauen. Das ist das pädagogische Vorbild eines deutschen Richters. Wenn die Beglückung nicht angenommen wird,.gilt das Faustrecht. So wurde die vielleicht Dummheit der Betroffenen noch bei weitem überboten und ein Beispiel dafür gegeben, wie man Probleme groß und gefährlich macht.
    Als Ich-kann-Schule-Lehrer muss ich darauf hinweisen, dass DRUCK Probleme nicht löst sondern KOMPRIMIERT. Das kann man a) beobachten, b) messen und c) im Experiment einfach überprüfen.
    Bei meiner Anstellungsprüfung für die Sonderschule sagte mir mein Schulleiter, wie gut ich als Lehrer sei, das könne er an den Fehltagen von Ramona ablesen. Die hatte 6 Jahre lang jedes Jahr mehr als das halbe Schuljahr versäumt. Bei mir fehlte sie in der Kennenlernphase ca. 14 Tage; dann kam sie auch in die Schule, wenn sie krank war. Ich habe es ihr nicht leicht gemacht; ich habe nur Sorge getragen, dass sie mit ihrer Begabung und ihren Talenten das Schwere erfolgreich anging und bewältigte. Ich quälte sie nicht mit pädagogischen Anwendungen, ich sorgte für PERSÖNLICHKEITSWACHSTUM. Wenn man WÄCHST, wird man dem Leben GEWACHSEN. Das was in der Ich-kann-Schule jedes kleine Kind. In unseren Unterrichtsvollzugsanstalten bis hin zum „Gericht“ weiß es offensichtlich niemand. Vom In-die-Schule-genötigt-Werden wächst nur der Hass und der Widerwille. Druckmittel machen nicht lernbegierig und klug sondern matt und platt und sie verursachen Gegendruck: actio = reactio.
    Wenn ich einen Stein auf die Wiese lege, geht das Gras darunter ein. Wenn ich einen Stein auf die Seele lege, ist die Wirkung nicht anders. So staut man Probleme auf und schafft neue. Für Lösung braucht es das SOG-Prinzip. Dafür muss man sich was einfallen lassen, was ZIEHT. In der Ich-kann-Schule ist SOG das Grundprinzip. Sog löst. Sog richtet auf. Sog macht wachsen. Mit Sog lassen sich die Kräfte punktegnau lenken. Mühelos. Der Bauer weiß das; drum spannt er die Pferde nicht hinter sondern VOR den Wagen. Manche Pädagogen und Richter wissen es offenbar nicht – aber sie können und sollten es lernen. Zu IHREM Vorteil.
    Ich grüße freundlich.
    Franz Josef Neffe