Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am Donnerstag, 25. November 2011, eine Unabhängige Kommission zu Fragen des Abge­ordnetenrechts eingesetzt. Damit erfüllt er eine Selbstverpflichtung, die sich aus einem Beschluss zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Bundestagsdrucksachen 17/6291 und 17/6496) ergibt. Die Kommission soll bis zum 31. März 2013 Empfehlungen für die künftige Anpassung der Abgeordne­ten­entschädigung und für die künftige Regelung der Altersversorgung der Abgeord­ne­ten vorlegen. Bundestag

Die Kommission besteht aus Sachverständigen, die nicht zugleich Mitglieder eines Parlaments sind. Sie wurden von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen. Der Unabhängigen Kommission gehören an:

  • Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Vorsitzender; ehemaliger Bundesjustizminister
  • Wolfgang Schultze, stellvertretender Vorsitzender; ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik, ehemaliger niedersächsischer Landtagsabgeordneter
  • Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, ehemaliger Bundesverfassungsrichter
  • Rainer Funke, Rechtsanwalt, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium
  • Martina Neise, Daimler AG
  • Prof. Dr. Stefanie Schmahl, L.L.M., Universität Würzburg
  • Prof. Dr. Suzanne S. Schüttemeyer, Universität Lüneburg
  • Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
  • Carl-Dieter Spranger, ehemaliger Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel
  • Prof. Dr. Wolfgang Zeh, ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag

Wow… eineinhalb Jahre, um eine Empfehlung abzugeben. Worüber die wohl streiten werden?

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