Internet-Therapie nach Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft

Internettherapie für Eltern nach Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft

Der Verlust eines ungeborenen Kindes stellt für Mütter und Väter ein äußerst belastendes Erlebnis dar. Das Universitätsklinikum Münster bietet jetzt eine Internettherapie für Eltern an, die ein Kind während der Schwangerschaft verloren haben. Es unterstützt sie bei der Bewältigung des Verlustes und bietet professionelle Hilfe und Begleitung im Trauerprozess.

Die Internettherapie umfasst zehn Sitzungen einer Schreibtherapie, die sich über einen Zeitraum von fünf Wochen erstrecken. Der Kontakt findet ausschließlich über E-Mails statt. Durch das Internetangebot können so auch Eltern erreicht werden, die andere Angebote zum Beispiel in einer Praxis oder Beratungsstelle aus geographischen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur schwer wahrnehmen können.

Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Pilotphase hat sich das Behandlungsprogramm bereits bewährt, die Behandlungen werden nun im Rahmen eines Folgeprojekts für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren angeboten [hier]

Nur zur Info.

Link
http://www.internettherapie-trauernde-eltern.de/

Allianz für Kinder

uvdl-hand-auf-knie-kleinBundesfamilienministerin Ursula von Leyen hat sich auf dem Symposium „Begegnungen – Schutzräume für Kinder“ der Evangelische Akademie Tutzing und der Peter-Maffay-Stiftung für den Schutz von Kindern und ihren Rechten stark gemacht.

„Wir sind nach Tutzing gekommen, weil wir wissen, dass es auch in Deutschland Kinder gibt, die auf der Schattenseite des Lebens geboren sind. Diese Kinder brauchen unsere besondere Unterstützung. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es Kindern gut geht. Auf mich können Sie bei Ihrer Allianz zählen“, sagte Ursula von der Leyen in ihrem Grußwort.

Ziel des Symposiums ist es, gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Religion, Kultur, Medien und Kunst eine Allianz zu bilden und die Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen zu verbessern – über die Grenzen sozialer, religiöser, kultureller und politischen Grenzen hinaus [hier]

Nun ja, wenn es den Kindern nützt, das „uns Ursel“ tatkräftige Unterstützung anbietet, dann soll es mir reicht sein.

Mehr Ehrlichkeit im internationalen Menschenrechtsdiskurs

nooke-guenther-diplomphysiker-cdu-csu1Aus Anlass des Welttags der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung am 21. Mai erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Günter Nooke, heute (20.05.):

„Kulturelle Vielfalt macht unsere Welt reicher und unser Zusammenleben interessanter. Ich sehe allerdings mit großer Sorge, dass das Konzept der Kulturellen Vielfalt im internationalen Menschenrechtsdiskurs instrumentalisiert wird, um die universal geltenden Menschenrechte zu relativieren.

Wer das verhindern will, darf nicht alles, was sich Deutsche oder Europäer für wünschenswert halten zu einem Menschenrecht erklären. Wir sollten uns deshalb auf Mindeststandards und elementare Menschenrechte beschränken. Sie lassen Raum für eine Vielfalt unterschiedlicher Lebensformen. Nur was auch universal gelten kann und soll, ist ein Menschenrecht.“ [hier]

Da diese Meldung aus dem Auswärtigen Amt gekommen ist, schauen wir tatsächlich ins Ausland und stellen fest, das gerade unsere herzallerliebste Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul es mit den Menschenrechten nicht so genau nimmt. Ich kenne keinen einzigen Bericht ihres Amtes, in dem von Folter, grauenhaftes entfernen diverser Gliedmaßen, Vergewaltung bis hin zum Mord an Männern hingewiesen wird. Herr Nooke sollte daher als allererstes bei seinen Kollegen vorstellig werden, um „mehr Ehrlichkeit im internationalen Menschenrechtsdiskurs“ herstellen zu können. Und was ist mit den Amerikanern und Guantánamo? Dazu habe ich einen kürzlich erschienenen Bericht gefunden, den ich unten als Link einstellen werde.

Link
Folter in Guantánamo – Die Ärzte assistierten den Ermittlern

Übersetzungen auszeichnungswürdig

Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung feiert auf ihrer Frühjahrstagung von diesem Donnerstag (21. Mai) an in Berlin ihren 60. Geburtstag. Dabei soll vor allem das literarische Leben in der Nachkriegszeit beleuchtet werden, wie die Akademie ankündigte. Außerdem werden traditionell die Akademie-Preise verliehen, die diesmal an die Übersetzerin Susanne Lange und den britischen Germanisten Nicholas Boyle gehen.

Lange wird mit dem mit 15.000 Euro dotierten Johann-Heinrich-Voß-Preis für ihre Übersetzungen aus dem Spanischen, insbesondere für ihre Neuübersetzung des „Don Quichote von der Mancha“ ausgezeichnet.

Boyle erhält den mit 12.500 Euro dotierten Friedrich-Gundolf-Preis für die Vermittlung deutscher Kultur im Ausland [hier]

Bei dieser Meldung habe ich mich gefragt, ob die Deutschen mit ihrer Sprache schon so weit unten angekommen sind, das es hier nichts mehr auszeichnungswürdiges gibt? Müssen wir tatsächlich auf  Übersetzungen ausländischer Literatur zurück greifen, um einen Preis zu vergeben?

Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche

frank-walter-steinmeier-auswaertiges-amtAuch die Politik muss geschützte Räume und Orte der Begegnung für Kinder schaffen: Dies betonte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bei einem Symposium der Peter-Maffay-Stiftung in Tutzing. Er stellte drei Projekte im Ausland vor, die stellvertretend für das Engagement des Auswärtigen Amts für Kinder stehen.

[..]“Warum haben Menschen nicht mehr die Traute, Kinder in die Welt zu setzen?“ Diese Frage stehe natürlich im Raum, waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig.

Steinmeier: „Wertschätzung für Kinder ist nicht immer ausreichend gegeben, nicht nur in der Politik, sondern in der ganzen Gesellschaft.“

Das nenne ich doch mal stark übertrieben, Herr Steinmeier und das trotz Aussagen vieler Politikern, welche das angebliche Kindeswohl in den Vordergrund stellen.

Die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland durch die Politik sei angesichts etwa 3 Millionen armen Kindern eine Selbstverständlichkeit, so der Minister.

Er betonte aber, neben dem Ausbau von Kinderbetreuung und direkter finanzieller Hilfe sei für ihn insbesondere das Auskommen der Eltern entscheidend: „Kinderarmut können wir nur dann wirklich bekämpfen, wenn Eltern ein ausreichendes Arbeitseinkommen haben. Dafür habe ich in den letzten Jahren gekämpft.“ [mehr]

Ups… ist mir da etwas entgangen?

Link
Rede des Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier beim Symposium „Begegnungen – Schutzräume für Kinder“ der Peter Maffay-Stiftung in Tutzing, 19.5.2009

MANNdat zum Vatertag

Märchen aus von der Leyens Bollerwagen

Liebe Männer! Schlechtes Gewissen gefällig? Bitte sehr: Wir sind Angehörige eines verantwortungslosen, verkommenen Gesindels, das seit etwa 200 Jahren den Himmelfahrtstag zum kollektiven Besäufnis ausgebaut haben soll. Dafür fahren wir ausreichend Bölkstoff auf Handwagen zu dafür bestimmten Brennpunkten, um uns gemeinsam zu betrinken. Kinder deponieren wir derweil bei ihren Müttern.

Quelle: pixelio.de

© Bild: Stefan Bayer / Pixelio.de

Hier gehts zum kompletten MANNdat-Beitrag

EU-Kommission und die Pressefreiheit

hib-Meldung • 149/2009

Zur Achtung der Pressefreiheit in der Türkei sind Gesetzesreformen notwendig

Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der EU-Kommis­sion an, die in ihrem Fortschrittsbericht zur Situation in der Türkei festgestellt hatte, dass weitere Gesetzesreformen notwendig sind, um die „uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit“ zu gewährleisten. Hierbei seien die Europäischen Menschen­rechtskonvention und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte zu beachten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (16/12638) auf eine Klei­ne Anfrage der Linksfraktion (16/12530). Im Umgang mit der Presse und den elektro­nischen Medien müsse unter Verzicht auf jeglichen Druck ein Klima hergestellt werden, dass der uneingeschränkten Achtung der Pressefreiheit förderlich sei [hier]

Da wollen wir doch mal schauen, wie es um die Pressefreiheit in der EU bestellt ist.

Da wurde also trotz Erlaubnis keinesfalls auf Druck verzichtet und eher das Gegen­teil praktiziert. So viel Heuchelei ist kaum noch erträglich.

Kinderkrippe wichtiger als Vater

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 09.03.2009

Aktenzeichen: 10 UF 204/08

Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)

Bis Punkt 52 (linke Spalte im Urteil) ergibt sich für mich lediglich eine Aufzählung der gegenseitigen Vorwürfe, weshalb ich das weder einstellen, noch kommentieren werde. Am besten wäre es natürlich, das komplette Urteil zu lesen, um zu einem eigenen, schlüssigen Urteil zu gelangen.

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Die nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung führt dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist. Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht, dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind . Beanspruchen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich, so deuten ihre diesbezüglichen Anträge auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall besteht gerade im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes Uneinigkeit zwischen den Eltern. Während der Vater ein Wechselmodel favorisiert, möchte die Mutter, dass sich S. überwiegend bei ihr aufhält. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich dieses Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist daher unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich.

Beide Eltern sind nicht kooperationsfähig bzw. -bereit und obwohl der Vater das Wechselmodell favorisiert, ist es für das Kindeswohl erforderlich, dieses zur Mutter zu geben. Da die finanzielle Seite nicht beleuchtet wird, kann man nur die Vermutung aufstellen, das bei einem Wechselmodell der Mutter kein Unterhalt zugestanden hätte. Verweigert man aber teilweise den Umgang – wie weiter unten benannt – ist eine Kooperationsbereitschaft nicht mehr gegeben und siehe da, die Mutter erhält das Kind.

65

Nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin ist ferner davon auszugehen, dass eine beachtenswerte Bindung des fast ein Jahr und vier Monate alten S. auch an seine 17jährige Halbschwester A. besteht. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge grundsätzlich von großer Bedeutung. Ob die Geschwisterbindung vorliegend mit Rücksicht auf den großen Altersunterschied ausschlaggebend sein kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Denn, wie noch auszuführen ist, spricht vorliegend der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend dafür, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. auf die Mutter zu übertragen.

So so, nachfolgende Aussage der Mutter hat bei der Zuweisung des ABR zufälligerweise keine Rolle gespielt,oder?

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Meine 17jährige Tochter A. hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht. Als S. dann geboren wurde, war sie sehr glücklich. Sie kümmert sich viel um ihn. Sie geht mit ihm spazieren, spielt mit ihm oder badet ihn auch. Ich habe A. aber immer gesagt, dass sie in Bezug auf S. keine Pflichten übernehmen muss. Sie kann sich um ihn kümmern, wenn es ihr gefällt. A. befindet sich in der Ausbildung.
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Unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes ergibt sich ein Vorrang des Vaters jedenfalls nicht. Angesichts des liebevollen Umgangs, den die Eltern nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin mit dem Kind pflegen, kann angenommen werden, dass beide gleichermaßen erziehungsgeeignet sind. Auch die übrigen insoweit bedeutsamen Umstände sprechen nicht dafür, dem Vater eher als der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Im Übrigen gibt es den vom Antragsteller mit Schreiben vom 4.3.2009 genannten Grundsatz „ein Kind gehört zur Mutter“ selbstverständlich nicht.

Mit dem letzten Satz hat der Vater doch recht oder warum sind 90% der Mütter alleinerziehend, wie jüngst das BMFSFJ erst festgestellt hat?

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Ebenfalls beide Elternteile gehen liebevoll mit dem Kind um, wie dem Bericht der Verfahrenspflegerin zu entnehmen ist. Auch ist davon auszugehen, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, dem Kind die notwendigen Anregungen zu geben. Wenn der Antragsteller demgegenüber nach der Anhörung durch den Senat mit Schreiben vom 4.3.2009 pauschal behauptet, in der Familie K. gebe es keine Hobbys, es werde kein Buch gelesen, kein Sport getrieben und keine Urlaubsreise unternommen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Anregungen, von denen ein Kind profitieren kann, vielfältig sind und weniger ausgeprägte Fähigkeiten und Neigungen des einen Elternteils in Bezug auf bestimmte Bereiche durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden können. Dies gilt auch nach Trennung der Eltern, insbesondere im Rahmen von Umgangskontakten.

Das Gericht gibt also zu, das bestimmte Förderungen von dem Elternteil ausgeglichen werden können, bei dem das Kind (auf Grund des fehlenden ABR) nicht so oft weilt. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, das in diesem Fall der Vater die bessere Förderung gewährleistet und somit optimaler erziehungsgeeignet sein kann.

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Beide Elternteile sind berufstätig. Ein allein aus dem Zeitfaktor resultierender Vorrang des nicht oder nur teilweise berufstätigen Elternteils vor dem voll berufstätigen Elternteil besteht ohnehin nicht.

Hier hätten die Richter besser schreiben sollen: wenn eine Mutter Vollzeit arbeit, ergibt sich für einen teilzeitarbeitenden Vater natürlicherweise kein Vorrang – das wäre dann wenigstens ehrlich gewesen.

Auch der Umstand, dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, S. von einer Tagesmutter bzw. ab September 2009 in einer Kita betreuen lassen möchte, während der Vater die Auffassung vertritt, S. solle ungeachtet der Berufstätigkeit seiner Eltern weiter zu Hause betreut werden, vermag keinen Vorrang des Vaters zu begründen.

Kurioserweise wird das bei älteren Kindern als Argument nicht anerkannt. Da kann einer Mutter eines 10-jährigen Kindes eine Vollzeittätigkeit nicht zugemutet werden.

70

Zunächst ist schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit uneingeschränkt miteinander in Einklang bringen kann, weil sich sein Büro in der eigenen Wohnung befindet. Das Jugendamt hat in seinem Bericht vom 2.10.2008 bereits darauf hingewiesen, dass der Vater die Anforderungen, die die Betreuung eines so kleinen Kindes wie S. an ihn stellt, offenbar unterschätzt bzw. nicht realistisch einschätzt.Bei einem Vater dürfen Zweifel ob der Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung erhoben werden, bei Müttern nicht oder wie ist der fettgestellte Satz zu verstehen?  Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit, denn keinem der beiden Elternteile wurde Erziehungsunfähigkeit fest gestellt.

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Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fremdbetreuung eines Kindes von etwa eineinhalb Jahren während der Ausübung der Berufstätigkeit der Eltern dem Kindeswohl abträglich ist. Der Antragsteller räumt selbst ein, dass es zu dieser Frage in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen gibt.

Das Gericht weiß also ganz genau, das eine Fremdbetreuung gerade bei diesem Kind nicht schädlich ist. Eine Anmaßung sondersgleichen…

Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass eine Betreuung auch kleiner Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe mit dem Kindeswohl durchaus in Einklang steht. Hat der Gesetzgeber zunächst einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes garantiert, so ist er nun im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie bestrebt, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im gesamten Bundesgebiet deutlich auszuweiten

Krippen und Kitas müssen bezahlt werden, ob sie nun voll besetzt sind oder nur zum Teil. Wenn etliche Eltern(-teile) lieber zu Hause erziehen, können die entsprechenden Institutionen nun mal nicht ausgelastet werden. Ob das u.a. auch ein Grund für die Verweigerung der Gerichte für (allein)erziehende Väter ist?

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Der Umstand, dass S., seit die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat, mit verschiedenen Betreuungspersonen in Kontakt getreten ist, und insoweit stabile Verhältnisse noch nicht eingetreten sind, begründet ebenfalls keinen Vorrang des Vaters.

Ständig wechselnde Betreuungspersonen bedeuten also Kontinuität? Auch hier gilt wieder: Wenn ein Vater in der gleichen Position ist, wird ihm aus genau demselben Grund die Erziehungseignung abgesprochen.

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Schließlich ist eine verminderte Bindungstoleranz der Mutter im Vergleich zum Vater nicht zu erkennen. Dass die Mutter kurzzeitig den Umgang des Vaters mit S. auf ein Minimum reduzieren wollte, hat sie nachvollziehbar mit der Angst, der Vater könne S. ganz bei sich behalten wollen, begründet.

Wenn eine Mutter den Umgang reduziert bzw. verweigert, ist das natürlich kein Grund, alleine bei ihr auf mangelnde Bindungstoleranz zu schließen. Vielleicht ist der Vater ja erst durch die Verweigerung auf diverse Ideen gekommen, die ohne die Aktionen der Mutter vielleicht gar nicht erst entstanden wären. Selbstverständlich konnte die Mutter das nachvollziehbar begründen. Väter haben die gleichen Ängste, nur interessiert das idR schlichtweg kein Gericht.

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Allerdings hat der Vater bei seiner Anhörung überdies darauf hingewiesen, die Mutter schikaniere ihn, indem sie, nachdem er einmal über die verschlossene Gartenpforte gesprungen sei, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt habe. Die Beanstandung erscheint zwar nicht unberechtigt. Denn ein solches Vorgehen sorgt für eine Belastung des Verhältnisses der Eltern.

Wie schön, das dieses Gericht wenigstens erkannt hat, das die Beanstandung nicht unberechtigt ist, ein Grund der Versagung des ABR ist es natürlich nicht, genauso wenig wie bei der weiter oben genannten Umgangsverweigerung, denn was ist eine eigenmächtig Reduzierung denn sonst?

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass auch der Vater, obwohl er die wichtige Bedeutung der Mutter für das Kind gerade im Beschwerdeverfahren betont hat, seinerseits auch nicht zur Entspannung beiträgt. So hat er sich in einer Multimedia Nachricht (MMS), die im Verfahren 2 F 334/08 UG mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.5.2008 zur Akte gereicht worden ist, herabwürdigend über die Mutter geäußert.

Ich gebe zu, das es natürlich schwierig ist, als Außenstehender über Streitigkeiten (be)urteilen zu können, denn hier trifft vermutlich das Henne und Ei Prinzip zu. Hat die Mutter zuerst boykottiert und ist der Vater deshalb zu seinen Taten und Äußerungen gekommen oder war er Derjenige, der zuerst provoziert hat und die Mutter hat darauf hin reagiert. Wenn man sich die Definition der sozialen Gewalt des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder durchliest, dann kann man allerings verstehen, warum das Gericht sich die Herabwürdigung der Mutter zu eigen gemacht hat.

Soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder:

Psychische Gewalt

Er peinigt sie durch einschüchtern, Beleidigungen, bedrohen, Angst machen, Eigentum zerstören und einsperren.

Die psychische Misshandlung drückt sich aus in: ständiger Kritik, verspotten, Anschuldigungen, das Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Untreue, Drohung mit Gewalt oder Selbstmord, Drohung die Kinder wegzunehmen oder zu verletzen, schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und vieles mehr.

Soziale Gewalt

Er nutzt seine „männlichen Privilegien“, behandelt sie als Dienerin, trifft alle Entscheidungen allein, benutzt die Kinder als Druckmittel, macht die Frau im sozialen Umfeld schlecht [hier]

Auch seine Einschätzung vor dem Senat, eine Entspannung für das Kind werde es nur geben, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. erhalte, anderenfalls werde es Krieg geben, deutet daraufhin, dass er die Fähigkeiten der Mutter im Hinblick auf die Belange des Kindeswohls abwertet. In Übereinstimmung damit hat das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 2.10.2008 darauf hingewiesen, der Vater werte die Mutter ab und sich dagegen auf.

Hier gilt das Gleiche. Vermutet der Vater Krieg, weil in unserem Land Mütter ohne Sanktionen den Umgang boykottieren können? Sieht er den ausgehandelten Umgang als nicht gewährleistet an? Das werden wir vermutlich nicht heraus bekommen, es sei denn, der Vater klagt vor dem BGH.

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Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es dem Vater bei seinem Begehren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein zu erhalten, nach eigenem Bekunden nicht darum geht, dass S. weit überwiegend bei ihm lebt und die Mutter Kontakt zu dem Kind nur im Rahmen regelmäßiger Besuche hat. Das Modell, das dem Vater nach den Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat vorschwebt, geht vielmehr in Richtung eines Wechselmodells. Gleiches gilt für die nach dem Anhörungstermin mit Schreiben vom 4.3.2009 vorgelegte „Konkrete Regelung, wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir“. Ein Wechselmodell aber stellt so hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern (und je nach Alter auch der Kinder), dass die Initiative hierzu nur von den Eltern selbst ergriffen werden kann. Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren.

Da der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich in schwierigen Situationen in familiäre Belange einzumischen, verstehe ich nicht, wieso in solch strittigen Fällen keine Mediation verordnet wird. Vielleicht käme aber in solchen Fällen heraus, das oftmals Mütter diejenigen sind, die kooperationsunwillig sind.

Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).

Ehrlich gesagt, das ist der einzige Abschnitt, den ich weder verstehe, noch nachvollziehen kann.

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Ist somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein auf die Mutter zu übertragen ist, ändert dies nichts an der großen Bedeutung, die der Vater für das Kind behält.

Aha…

Entsprechend wird der Vater weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben.

Eine feststehende Tatsache, so so… und Umgangsboykott hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.

Im Hinblick darauf, dass S. bald abgestillt sein dürfte, rücken Übernachtungen des Kindes, die nach der vom Senat übernommenen Umgangsregelung vom 23.9.2008 noch nicht vorgesehen sind, in den Blick. Insoweit erscheint es wünschenswert, dass die Eltern sich zu einer einvernehmlichen Abänderung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bereit finden werden.

Ist die nicht gewollte Inanspruchnahme des Gericht und somit obige Aussage evtl. als eine versteckte Drohung zu betrachten und wenn ja, an wen?

Der Vater wird noch stärker als bisher dafür sorgen müssen, dass die geregelten Übergabezeiten am Ende des jeweiligen Umgangs eingehalten werden.

Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf folgendes:

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Seit ich Umgang mit S. habe, habe ich mich höchstens drei bis viermal um mehr als eine Viertelstunde verspätet. Ich habe dann bei der Antragsgegnerin angerufen, beispielsweise, als mein Auto defekt war.

Klar, wenn Vatern nicht pünktlich auf die Minute da ist, gibt es Ärger. Eine im Raume stehende Drohung kann dann schon mal in Stress ausarten, was dem Kindeswohl besonders dienlich ist 🙁

Die Mutter wiederum wird Überschreitungen dieser Zeiten in begründeten Einzelfällen zu akzeptieren haben, ohne sogleich die Verhängung von Zwangsmaßnahmen zu beantragen.

Anscheinend ist da schon so einiges vor gefallen, warum sonst sollte sich ein Richter zu einer derartigen Äußerung hinreißen lassen? Ich neige auf Grund der Aussagen dazu, dem Vater eine höhere Kooperationsbereitschaft zu bescheinigen, als die Richter dieses getan haben.

Fazit
(Allein)erziehende Väter sind nicht erwünscht, auch wenn die Propagandatrommel des Frauenministeriums derzeit anderes verkündet. Dieses Urteil stellt mit Sicherheit keine Besonderheit dar, sondern die Regel. Egal, wie optimal ein Vater für die Kindererziehung geeignet ist, er hat keine Chance, Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel.
Das Väter die gleichen Ängste wie Mütter um ihre Kinder haben, will niemand sehen oder wahr haben.

nocomment

Link
OLG Brandenburg – Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Unfähige Gutachter glauben, die „Erziehungsfähigkeit“ messen zu können
Matthias Franz: Wenn der Vater fehlt
Diskussion zum Urteil im Trennungsfaq-Forum

Du bist Terrorist!

82 Millionen Terroristen in Deutschland

Gemeinsam für ein sicheres Deutschland. Die Kampagne „Du bist Deutschland war 2005 der Beginn einer positiven Stimmungswelle im ganzen Land. Diese gebündelte Energie hat sich 2009 umgekehrt, denn nun bist du potenzieller Terrorist und wirst überwacht.

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Ohne weiter Worte…

Link
Du bist Terrorist.de

Laschet will „angeblich“ Jungen stärken

Als ich die Meldung soeben im MANNdatForum las, hab ich schon wieder so einen Hals bekommen und könnte knueppel

armin-laschet«Verschiedene Statistiken zeigen: Jungen drohen zunehmend Bildungsverlierer zu werden»

Düsseldorf (ddp-nrw). Kinder- und Jugendminister Armin Laschet (CDU) will Jungen spezifisch fördern. «Verschiedene Statistiken zeigen: Jungen drohen zunehmend Bildungsverlierer zu werden. Wir wollen Jungen stärken und Angebote machen, die ihren speziellen Bedürfnissen gerecht werden», sagte Laschet am Sonntag in Düsseldorf.

Im November 2007 hat die Landesregierung die «Landesinitiative Jungenarbeit Nordrhein-Westfalen» gestartet. Die Initiative beschäftigt sich mit Phänomenen, mit denen Jungen verstärkt umzugehen lernen müssen. Dazu zählen zum Beispiel der Umgang mit Gewalt und Aggressionen sowie das eigene Rollenverständnis [mehr]

Wieder mal wird die „Keule“ für Jungs = Täter und Mädchen = Opfer geschwungen. Hätte die Landesregierung tatsächlich ein vernünftiges Programm für Jungen, dann wäre darüber wohl geschrieben worden. So aber beschränken sich – wie üblich – die Aktivitäten auf Behebung von Aggressionen und noch schlimmer – auf das eigene Rollenverständnis. Dieses kann dann bedeuten, das Jungen in Koch-, Putz- und Bügelkurse geschickt werden, wie beim Projekt „Neue Wege für Jungs“ [hier]

Nicht nur, das dieses Projekt noch nicht einmal Jungs alleine gewidmet wird, nein… es muss auch noch ständig erwähnt werden, was sie – nicht nur – am Tag des Girls‘ Day machen dürfen/müssen, während sich Mädchen in für sie zum größten Teil uninteressanten Berufen umsehen können.

Link
Neue Wege für Jungs

Alterssicherung von Frauen

hib-Meldung • 147/2009

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/12937) nach der Alterssicherung von Frauen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen von staatlicher Seite gefördert werden. Ferner fragen die Liberalen unter anderem, wie die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Alterssicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrechts bewertet [hier]

Aus dem PDF-Dokument der kleinen Anfrage:

Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt 70 Prozent der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent. Nach den Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen und Verhalten der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation, Bildungsstand und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner bei der Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der Frauen, die in einer Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung auf ihre Ehegatten bzw. Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest darauf. Nur 15 Prozent der Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der Trennung vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge getroffen. Die Studie des DIA zeigt aber auch, dass über die Hälfte der befragten Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit sehen, mehr für die Altersvorsorge zu tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten können. Immerhin sorgten schon mehr als zwei Drittel der Frauen privat vor; die wenigsten hätten allerdings eine realistische Vorstellung davon, wie viel Geld im Alter aus dieser Quelle zur Verfügung stehe.

Bei diesen Zahlen braucht man sich nicht wundern, das nach einer Trennung alles getan werden muss, um Frauen ob ihrer Absicherung fürs weitere Leben zu helfen.

Armutsgefährdung von Männern und Frauen

Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

WIESBADEN – Die Armutsgefährdungsquote ist in Deutschland in den Bundesländern unterschiedlich. Gemäß der Definition der Europäischen Union ist die Armutsgefährdungsquote der Anteil der Personen, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen müssen. Während in Mecklenburg-Vorpommern knapp ein Viertel (24,3%) und in Sachsen-Anhalt gut ein Fünftel (21,5%) der Bevölkerung weniger als 60% des mittleren Einkommens in Deutschland zur Verfügung hat, trifft dies in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg (10,0%) und Bayern (11,0%) nur auf rund ein Zehntel zu. Dies geht aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2007 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ erstmals durchgeführt wurden.

armutsgefaehrdungsquote-fur-2007-bundeslaendern

Die Armutsgefährdungsquote betrug nach diesen Berechnungen im Jahr 2007 in Deutschland insgesamt 14,3%. Dabei gibt es insbesondere zwischen Ost und West deutliche Unterschiede: Während in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung armutsgefährdet waren, lag die Quote im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 12,9% deutlich niedriger. Die Armutsgefährdungsquote war im Osten in nahezu allen Altersgruppen höher als im Westen. Lediglich die Altersgruppe der ab 65-Jährigen wies mit 9,3% im Osten eine geringere Quote auf als im Westen mit 11,9%. Während die Armutsgefährdungsquote der weiblichen Personen im Westen mit 13,5% höher lag als bei den männlichen Personen (12,2%), waren im Osten keine geschlechtsspezifischen Differenzen festzustellen (für Frauen und Männer jeweils 19,5%).

Armutsquoten 2007 – Grafischer Läenderüberblick als Deutschandkarte

armutsgefaehrdungsquote-fur-2007-geschlechter-und-altersvergleich

Die Armut der Frauen ist also nicht signifikant höher als die der Männer, das hat mich dann doch ein wenig erstaunt. Auch das BMFSFJ berichtet ja in regelmäßigen Abständen über die beispiellose Armut der Frauen im Allgemeinen und die der Alleinerziehenden im Besonderen. Da Statistiken idR die Vorgaben der Auftraggeber erfüllen müssen, kann man sich vorstellen, was alles um der Beweisbarkeit willen getan wurde, Frauen nun mal als die überwiegend Armen der Gesellschaft darzustellen. Wenn die Statistik aber trotzdem keine erheblichen Unterschiede belegen konnte, kann das nur bedeuten, das die Zahl der von Armut betroffenen Männern und Frauen gleich ist.

Nachtrag
Gerade wurde ich im MANNdat-Forum auf die wesentlich höhere Armut von Männern aufmerksam gemacht, wie ich bereits in meinem Kommentar vermutet habe. Nachfolgend der entsprechende Beitrag.

… wobei die Armutsquoten der Unterhaltsleister unterzeichnet sind, da der geleistete Unterhalt als deren eigener Konsum verrechnet wird. Es wird so getan, als habe der Unterhaltspflichtige sein gesamtes Einkommen für sich. Die Armutsquoten der Männer sind also unrealistisch niedrig ausgewiesen.

Da es sich um relative Armutsquoten handelt (also: wer wenig hat im Vergleich zu anderen, gilt als arm) ist damit aber auch gleichzeitig die Armutsquote der Frauen (Unterhaltsbezieher) zu hoch ausgewiesen.

Ein Gleichstand der Geschlechter bei diesen verzerrten Armutsquoten bedeutet also, dass tatsächlich die Männer häufiger arm sind als die Frauen.

www.manndat.de/fileadmin/Dokumente/Stellungnahme_zu_OECD-Studie.pdf

Die unrealistische Erfassung der tatsächlichen Einkommenslage ist schon in den Fragebögen von Mikrozensus und den anderen Panelerhebungen verankert. Es macht also keinen Unterschied, wer unter Zugriff auf diese schrägen Datengrundlagen berichtet: Bundesregierung, Statistisches Bundesamt, OECD, … Es muss immer die beschriebene Verzerrung dabei herauskommen.

Link
Statistisches Bundesamt – Pressemitteilung Nr.189 zur Armutsgefährdung

Koryphäen im Kulturausschuss

hib-Meldung • 143/2009

Restaurierungskosten für Kölner Stadtarchiv schwer absehbar

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/SKE) Die Bundestagsfraktionen haben ihre Solidarität mit den Mitarbeitern des Historischen Archivs in Köln zum Ausdruck gebracht. Während einer Sitzung des Kulturausschusses am Mittwochnachmittag betonten sie, der Einsturz des Archives Anfang März sei „ein Ereignis, was an Dramatik kaum zu übertreffen“ sei [mehr]

Ab und zu braucht man auch etwas zum lachen kaffeetrinkend-und-lachend-vor-dem-computer

Börsenumsatzsteuer und Bildungssoli einführen

hib-Meldung • 144/2009

Linksfraktion: Börsenumsatzsteuer und „Bildungssoli“ einführen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Linksfraktion verlangt die Einführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland. „Zur Eindämmung kurzfristiger Spekulation“ solle eine Börsenumsatzsteuer nach dem Vorbild der britischen Stempelsteuer in Höhe von 0,5 Prozent des Kurswertes eingeführt werden, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (16/12891). Die Steuer soll ab einem Umsatz von 1.000 Euro erhoben werden und in Sonderfällen bis zu 1,5 Prozent betragen können. Um wichtige Investitionen vor allem in Bildung, Familien, Forschung, Infrastruktur, Kultur oder Sicherheit zu ermöglichen, sei der Staat auf solide und stabile Einnahmen angewiesen. Daher verlangt die Linksfraktion auch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes als „Bildungssoli“ auf 47 Prozent. Der höhere Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 125.000 Euro (Verheiratete 250.000 Euro) erhoben werden.

Langsam befürchte ich, das der „Bildungssoli“ tatsächlich eingeführt wird, zumal Bündnis 90/Die Grünen diesen ebenfalls gefordert haben, was ich bereits thematisiert hatte [hier]

Frauenrechte und Wasserknappheit

Jemen: Wasserknappheit bekämpfen

heidemarie_wieczorek_zeulDie jemenitisch-deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat das Ziel, den armen Menschen im Jemen direkt zu helfen. Die deutsche Unterstützung konzentriert sich dabei auf die Bereiche Wasser und Bildung. Dies soll die Lebenssituation der Menschen unmittelbar verbessern. Hierzu gehört vor allem auch die Stärkung der Stellung von Frauen in der jemenitischen Gesellschaft, die durch die Ausweitung der Grund- und Sekundarbildung von Mädchen gefestigt werden soll.

[..]Bei den Regierungsverhandlungen in Berlin ermutigte die deutsche Seite Jemens Vize-Premierminister Al-Arhabi, die Reformen der jemenitischen Regierung, besonders im Bereich der Frauenrechte, konsequent und mutig umzusetzen. Die Heraufsetzung des Mindest-Heiratsalters auf 17 Jahre darf nicht am Einspruch konservativer Kreise scheitern. Die weibliche Genitalverstümmelung sollte gesetzlich verboten werden [mehr]

Wenn ein armes Land Geld nur unter der Bedingungen der Frauenförderung angeboten bekommt, wird es diese vermutlich akzeptieren. Ob ein Land wie der Jemen diese auch in Taten umsetzen wird, darf bezweifelt werden. Aber lassen wir unserer roten Heidi die Illusion.

Regierungsführung und Menschenrechtlerinnen

Wieczorek-Zeul empfängt afghanischen Minister für ländliche Entwicklung

[..]Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Ministerin Wieczorek-Zeul und Minister Zia stand die Verbesserung der Regierungsführung in Afghanistan.

Dafür ist ausgerechnet Deutschland prädestiniert, hmmm 

Zias Ministerium hat über die Einrichtung von Dorfentwicklungsräten die Beteiligung der Frauen und Jugend an Entscheidungsprozessen in ländlichen Gebieten Afghanistans bereits erheblich erweitert und ist somit vorbildhaft für die Einbeziehung der Bevölkerung in politische Prozesse.

Angesichts der Gefährdung von Frauenaktivistinnen und Menschenrechtlerinnen in Afghanistan finanziert das Bundesentwicklungsministerium außerdem mit anderen zusammen einen UN-Notfallfonds für verfolgte Frauen. Der Fonds stellt kurzfristig unbürokratische Hilfe für verfolgte Afghaninnen bereit, wie zum Beispiel die Übernahme von Unterbringungskosten an sicheren Orten [mehr]

An und für sich ist ja nichts dagegen einzuwenden, sich auch für Frauenrechte einzusetzen, aber diese wieder in den Fordergrund zu stellen, ist typisch für Wieczorek-Zeul.

Auftakt der FrauenSportWochen 2009

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Ilse Ridder-Melchers, Vizepräsidentin des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), eröffneten am Freitag, den 15. Mai, die FrauenSportWochen 2009. Zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern machten sie zum Auftakt im Essener Grugapark einen 3.000-Schritte-Spaziergang.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Frauen und Mädchen jeden Alters und jeder Nationalität können in den kommenden Wochen entdecken, wie gut es tut, gemeinsam Sport zu machen und sich regelmäßig zu bewegen.

DOSB-Vizepräsidentin Ilse Ridder-Melchers: „‚Frauen gewinnen’ heißt das Motto in diesem Jahr. Wir wollen mit unseren Vereinen und Verbänden noch mehr Mädchen und Frauen für den Sport begeistern. Dabei kommt es uns darauf an, Frauen und Mütter unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zu erreichen.

Dem Aufruf der Aktion des DOSB und des Bundesministeriums für Gesundheit „Frauen gewinnen – für Bewegung und Gesundheit!“ sind noch vor dem offiziellen Start in Essen schon über 150 Vereine gefolgt. Ziel der Frauensportwochen ist es, Frauen und Mädchen jeden Alters und verschiedenem kulturellen Hintergrund für den Sport zu begeistern [mehr]

Na, dann lassen wir sie doch ihren Sport machen 😉

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

Alleinerziehende wollen arbeiten

Ursula von der Leyen: „Alleinerziehende wollen arbeiten, brauchen aber Unterstützung beim Schritt ins Erwerbsleben“

Bundesfamilienministerin startet Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“

uvdl-hand-auf-knie-kleinDie Bundesregierung will Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, gab am heutigen „Internationalen Tag der Familie“ den Startschuss für das Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“. Die Initiative ist Teil einer Kooperation des Bundesfamilienministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

„Alleinerziehende sind in der Mehrzahl nicht nur ebenso gut ausgebildet wie Mütter, die einen Partner an ihrer Seite haben, sie sind auch überdurchschnittlich motiviert und wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen“, erklärt Bundesministerin von der Leyen. „Weil sie den Alltag mit Kindern alleine meistern müssen, haben sie aber häufig Schwierigkeiten, eine passende Arbeit zu finden. Oft scheitert der Wiedereinstieg allein daran, dass es keine Kinderbetreuung gibt. [mehr]

Aus dem Pressematerial: Auftakt der Pilotprojekte „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ auf Seite 4 (PDF 8 Seiten) [hier]

Finanzielle Aspekte

• 81 % haben Anspruch auf Unterhalt, nur die Hälfte erhält ihn regelmäßig
• ein Viertel muss sich finanziell ziemlich einschränken, 8 % hat große Geldsorgen

Nichterwerbstätige

• 40 % geben an, keine geeignete Stelle zu finden (auch Vereinbarkeit)
• 45 % geben Kind(er) als Grund für Nichterwerbstätigkeit an
• 40 % möchten gerne spezielle Beratung durch die Arbeitsagentur

Kinderbetreuung

• Jede/r Fünfte ist unzufrieden, insbesondere wegen der Betreuungszeiten

Alleinerziehende bis 29 Jahre

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• etwa die Hälfte von ihnen sagt, dass sich eine Arbeit finanziell für sie nicht lohnt (Allensbach 2008)

BMFSFJ: Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ gestartet

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat den Startschuss für zwölf Pilotstandorte gegeben, die Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Projekte sollen vor allem bereits vorhandene Angebote stärker vernetzen [hier]

Alleinerziehende stärker fördern

18 Prozent aller Familien in Deutschland sind Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt leben mehr als 2 Millionen Kinder unter 18 Jahren in alleinerziehenden Familien. Alleinerziehende machen also einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus.
Die Erwerbstätigenquote der Alleinerziehenden ist hoch: 63 Prozent sind aktiv erwerbstätig, das heißt sie sind nicht in Mutterschutz oder Elternzeit. Auch Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, würden zu einem großen Teil gerne arbeiten, haben aber in der Regel größere Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren [mehr]

Hinter dem letzten Link finden sich auf der Seite des BMFSFJ noch viele weitere Informationen und Dossiers zu Familie und Alleinerziehenden. Wer sich mit dem Thema auseinander setzen möchte, für den lohnt sich ein Besuch dieser Seite allemal.

Ich glaube aber, Fakten und Zahlen sprechen für sich, weshalb ich mir eine Abhandlung zu diesem Thema verkneife 😉

Link
2 Seiten Material für die Presse vom BMFSFJ: Daten und Fakten zum Thema Alleinerziehende