Studienplatzvergabe neu geregelt

Um die derzeitigen Probleme bei der Studienplatzvergabe zu lösen, regeln die Hochschulen und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen gemeinsam den Vergabeprozess neu. Einheitliche Bewerbungszeiträume und ein computergestütztes Nachrückerverfahren sollen ab dem Wintersemester 2009/10 für mehr Klarheit sorgen.

Eigentlich ist es kaum zu glauben: Viele Studierende bewerben sich in der Befürchtung, keinen Studienplatz zu kriegen, gleich bei mehreren Hochschulen. Trotzdem bleiben nach aktuellen Schätzungen bis zu 20 Prozent der Studienplätze unbesetzt. Aber genau hier liegt das Problem: Die meisten Bewerberinnen und Bewerber warten, bis sie von allen Universitäten Zu- oder Absagen erhalten haben, bevor sie sich entscheiden. Dann ist es meist zu spät, um die nicht angenommenen Plätze noch nachzubesetzen [mehr]

Europäischer Gerichtshof: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine „geeignete Rechtsgrundlage gestützt“, urteilten die obersten EU-Richter am Dienstag (10. Februar) in Luxemburg (Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen.

[..]Dagegen urteilten nun die Richter, dass die Verpflichtungen für Diensteanbieter in der EU 2006 in den einzelnen Mitgliedstaaten „erhebliche Unterschiede aufwiesen“. Da Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung „hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können“ und zudem „absehbar“ gewesen sei, dass weitere EU-Staaten entsprechende und jeweils unterschiedliche Gesetze erlassen würden, sei das Ziel eines einheitlichen Rechtsrahmens auf EU-Ebene „gerechtfertigt“ gewesen. Darüber hinaus betreffe die Richtlinie im Wesentlichen die Tätigkeiten der Unternehmen. Sie regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch Polizei oder Justizbehörden der Mitgliedstaaten [mehr]

Kommentar
Die einzelnen Stationen und eine umfangreiche Linksammlung hat die Webseite „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!“ aufgelistet
[mehr]
Der aktuelle Kommentar der genannten Webseite zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes [hier]

Reform des Versorgungsausgleichs

Anmerkung
Am 04.12.2008 meldete „Heute im Bundestag“
[hib 331/2008], das die Experten mit der Reform des Versorgungsausgleichs der Rentenanwartschaften einverstanden sind. Das ganze ging anscheinend im Zuge der Finanzkrise zum einen und dem Weihnachtsrummel zum anderen unter. Nun hat sich im Trennungsfaq-Forum ein User namens „p“ ziemlich intensiv mit der Reform auseinander gesetzt. Ein paar „Glanzstücke“ aus seinen Beiträgen möchte ich hier vorstellen.

„Der Entwurf sei insbesondere geeignet, die „besondere soziale Funktion“ für die geschiedenen Frauen zu erfüllen.“

– Ja, wissen wir. Das Unterhaltsrecht ist der Luxus-Ersatz für soziale Funktionen zugunsten geschiedener Frauen. Da sind noch ein paar Euro der Männer rauszuholen! Danke für die klare Aussage.

Frau Dehtloff: „Studien würden belegen, dass Männer häufiger ergänzende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben als Frauen“.
„…machten von der betrieblichen Altersversorgung zwar 31 % der Männer, aber nur 6 % der Frauen Gebrauch.“

Dann fällt die Maske vollständig. Breiten Raum nimmt bei ihr gleich darauf die „illoyale Vermögensminderung“ ein. Klaro, alle Männer wollen immer nur das Eine: Sich arm rechnen, betrügen, sich drücken.

„Zwar werden wegen der geringeren Flüchtigkeit von Versorgungsanwartschaften gegenüber Kapital Manipulationen insgesamt seltener sein als beim Zugewinnausgleich. Aber die Fälle gibt es durchaus – und deshalb besteht auch ein Regelungsbedarf. Man denke nur an die Einstellung von Beitragszahlungen mit der Folge des Erlöschens des Versicherungsverhältnisses oder etwa, was sicher noch gravierender ist, die Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung bei einer Gütertrennungsehe.“

Hey, da ist noch Geld zu holen! Selber schuld, wenn Männer so blöd sind, vorzusorgen.

Kommentar
Selbstverständlich können die vielen Karrierefrauen nichts für ihre Situation und da Männer natürlich schuld an der Trennungssituation sind, müssen sie halt bluten. Da sämtliche Sachverständige dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, wird wohl jeder seinen Gewinn aus dieser Reform ziehen, nur die (überwiegend besser verdienenden) Männer nicht. Ein weiterer Schritt zum Tod der Ehe. Da kann ich nur mit folgenden Worten enden:

Rette sich, wer kann!

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik, die man in o.g. Forum wesentlich besser verstehen kann, als das, was uns die Behörden und deren Auschüsse mitteilen, findet ihr im Trennungsfaq-Forum

Datenschutz und Verbrauchervertrauen

Verbrauchervertrauen ist Voraussetzung für Erfolg digitaler Technologien

„Der Datenschutz ist für das Vertrauen der Verbraucher und den wirtschaftlichen Erfolg digitaler Technologien von großer Bedeutung.“ Dies betonten Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf in Berlin. Anlässlich des „Safer Internet Day“ der Europäischen Union veranstalten das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) heute eine Konferenz zum Datenschutz in der Informationsgesellschaft

[…]“Gesetze allein genügen nicht“, betonten Bundesministerin Ilse Aigner und BITKOM-Präsidiumsmitglied Kempf. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten noch stärker darüber aufgeklärt werden, wie sie beim Surfen im Internet ihre Privatsphäre besser schützen könnten. „Gerade bei jungen Menschen müssen wir das Bewusstsein schaffen, welche Folgen es haben kann, wenn zu viel preisgegeben wird“, sagte Kempf  [mehr]

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

„Im Rahmen dieses Verfahrens können Unternehmen ein Datenschutzauditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschließen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen. Die Richtlinien sollen von einem mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung besetzten Ausschuss erarbeitet werden, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und branchenspezifisch ausgestaltet sein.“ [mehr]

Kommentar
Das man Kinder und Jugendliche schützen muss, ist ja noch klar. Junge Menschen könnte man in der Schule aufklären oder fehlt es hier eher an fundiertem Wissen? Soll man aber tatsächliche noch mehr Gesetze für Erwachsene erlassen, um diese vor ihren eigenen Unzulänglichkeiten zu schützen? Fehler gehören zum Lernprozeß des Lebens und nur aus diesen kann man Schlüsse ziehen. Die alles entscheidende Frage, die mich beim lesen des Artikels bewegte, lautet schlicht und einfach: Wer schützt uns eigentlich vor unserem Staat?

Links der Bundesregierung

Mehr Datenschutz im digitalen Zeitalter
Bundeskabinett stärkt Datenschutz
Medienkompetenz junger Internetnutzer muss gestärkt werden

Signal für mehr Familienfreundlichkeit

Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung hat den Vertrag für das Auditierungsverfahren „berufundfamilie“ unterzeichnet und damit den Startschuss für eine weitere Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst im Bereich des Bundeministeriums der Verteidigung (BMVg) gegeben.

[…]„Wir tragen große Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten. Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen“, sagte Verteidigungsminister Jung gegenüber Dr. Elisabeth Mantl, der Leiterin des Audits, und den anwesenden zivilen und militärischen Gleichstellungsbeauftragten, Veronika Dahl und Hauptbootsmann Daniela Klante. Gemeinsam wolle man eine möglichst familienverträgliche Dienstgestaltung erreichen [mehr]

Anmerkung
Nicht immer fällt mir etwas Vernünftiges ein und so werde ich hin und wieder Pressemitteilungen ohne Kommentar veröffentlichen.

Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar

Als Zeichen der Solidarität und Unterstützung für Kinderhospize wurde heute im Bundesministerium für Gesundheit ein grünes Banner aufgehängt. Anlässlich des morgigen Tages der Kinderhospizarbeit hat der Deutsche Kinderhospizverein e.V. bundesweit dazu aufgerufen, als Ausdruck der Hoffnung grüne Bänder – etwa an Fenstern, Autos oder Bäumen – aufzuhängen [mehr]

Kommentar
Ich gebe zu, das die Einstellung dieses Artikels durch eigene Erlebnisse mit Kindern eher eine Herzensangelegenheit von mir ist. Es geht mir lediglich darum, ein kleines Zeichen der Anerkennung
zu schenken – für die betroffenen Kinder, deren Angehörige und die Arbeit der freiwilligen Helfer .

Deutscher Kinderhospizverein

Menschenfeindlicher EU-Vertrag

Anhand einiger Beispiele zeigt sich der menschenfeindlichen Charakter des EU-Vertrages

In den Artikeln steht nur der relevante Text. Den ganzen Wortlaut kann man im Vertrag als pdf nachlesen. Man beachte den letzten Kommentar.

Artikel 2
… Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch … die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Kommentar
Ein brandgefährlicher Artikel. Nur durch Manipulation des menschlichen Erbgutes wäre eine „Gleichheit von Frauen und Männern“ herzustellen. Mann könnte auf den Gedanken kommen, dass die EU die derzeitige Menschheit einer Endlösung zuführen will.

Artikel 3
(3) Die Union … fördert … die Gleichstellung von Frauen und Männern …
Kommentar
„-die Gleichstellung- von Frauen und Männern“ gibt es nicht, da Männer und Frauen unterschiedlich sind. Richtig wäre z.B. „die Gleichstellung von Männern und Frauen vor dem Gesetz“. Dies aber maximal als Lippenbekenntnis, da ein Gesetz ja nur so formuliert sein muss, dass es keine Differenzierung zwischen Mann und Frau vornimmt.

Artikel 8
Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Kommentar
„Ungleichheiten zu beseitigen“ bedeutet dass die EU Sozialismus/Kommunismus als Ziel sieht. „die Gleichstellung“ siehe oben.

Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Konferenz ist sich darüber einig, dass die Union bei ihren allgemeinen Bemühungen, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen … jede Art der häuslichen Gewalt zu bekämpfen …
Kommentar
Häusliche Gewalt soll nur bekämpft werden, um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Artikel 79
… Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen …
Kommentar
Nur Menschenhandel mit Frauen ist in der EU besonders bekämpfenswert.

Artikel 83
(1) Das Europäische Parlament und der Rat können … Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten … festlegen, die aufgrund … der Auswirkungen … einer besonderen Notwendigkeit … eine grenzüberschreitende Dimension haben.
Derartige Kriminalitätsbereiche sind: … Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen
Kommentar
Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Männern bedürfen in der EU keiner Mindestvorschriften zur Festlegung als Straftat.

Artikel 157
(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
Kommentar
Das Diktat, welche Arbeiten „gleichwertige“ sind fehlt. Gleichwertigkeit von verschiedenen Arbeiten ergibt sich nicht aus der Sache.
………………………..
(4)  …  zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.
Kommentar
„spezielle Vergünstigungen“ bedeutet nichts anderes als die gewollte Benachteiligung von Männern. Damit sind alle Bekundungen im EU-Vertrag zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nichtig.

Bundeskanzlerin Merkel telefonierte mit Papst Benedikt XVI.

Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, und Vatikan-Sprecher Pater Lombardi teilen mit: Papst Benedikt XVI. und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben in einem von der Bundeskanzlerin gewünschten Telefonat in großem gegenseitigen Respekt ihre Haltungen ausgetauscht.
Regierungssprecher Wilhelm und Pater Lombardi: „Es war ein gutes und konstruktives Gespräch, getragen von dem gemeinsamen tiefen Anliegen der immerwährenden Mahnung der Schoah für die Menschheit.“

Beide verwiesen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Erklärung des Heiligen Vaters vom Mittwoch und die der Bundeskanzlerin vom Donnerstag der vergangenen Woche [hier]

Frau Merkels Klarstellung

Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht eine Grundsatzfrage berührt, wenn durch eine Entscheidung des Vatikans der Eindruck entsteht, dass es eine Leugnung des Holocausts geben könnte. Sie hat deshalb betont: Es gehe darum, dass der Papst und der Vatikan klarstellten, dass es eine solche Leugnung nicht geben könne.
„Diese Klarstellungen sind aus meiner Sicht noch nicht ausreichend erfolgt“, sagte sie vor Journalistinnen und Journalisten am Dienstag in Berlin [mehr]

Kommentar
Leider habe ich die Stellungnahme bzw. eine Übersetzung von Papst Bendikt auf die Schnelle nicht gefunden. Allerdings findet man umfangsreiche Links, eine Auswahl stelle ich unten ein. Ich selber stehe der Kirche zwiespältig gegenüber, akzeptierte aber Glauben und die Menschen, die diesem anhängen. Da ich Geschichtsschreibung ebenfalls als skeptisch empfinde, sehe ich eine große Spannung in dieser Angelegenheit, zumal Charlotte Knobloch folgendes gesagt haben soll: „Der Papst ist einer der gebildetsten und intelligentesten Menschen, die die katholische Kirche hat, und jedes Wort, das er ausspricht, das meint er auch und das ist auch fundiert.“

Links
Welt Online Warum darf ein Antisemit nicht katholisch sein?
Feminismuskritik Eine Debatte
Google Erklärung des Heiligen Vaters Holocaustleugnung
JF Kampagne gegen den Papst – Seine Autorität soll fallen
Unterschriftensammlung zur Unterstützung des Papstes

Schweizer Referendum zur Personenfreizügigkeit

Am heutigen Sonntag (08.02.) haben sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum mehrheitlich für die Verlängerung des geltenden Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und für die Ausdehnung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien ausgesprochen.

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (08.02.) in Berlin:

„Ich begrüße den deutlichen Ausgang des heutigen Referendums in der Schweiz zur Personenfreizügigkeit.Ich bin froh, dass die bisher befristeten Regelungen zwischen der EU und der Schweiz über die freie Wahl von Wohnsitz und Arbeitsplatz nun unbegrenzt verlängert werden können[…]

[…]Nach Ablauf von Übergangsfristen können sich Schweizer und EU-Bürger gleichberechtigt in den Vertragsstaaten niederlassen bzw. eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzung ist, dass sie neben einer Krankenversicherung über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbständig sind oder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können [mehr]

Kommentar
Da können wir ja froh sein, das wenigstens die Schweiz noch ein demokratisches Land ist. Gesetze und Bürokratie scheinen dort um einiges geringer zu sein, weshalb auch viele Facharbeiter und Akademiker aus Deutschland davon profieren. Wenn die Schweiz nicht ein ähnlich schlechtes Familienrecht hätte wie die Deutschen, könnte man glatt ein „Hoch auf die Schweiz“ und ihre Demokratie anstimmen. Ein weiterer Abstrich bringt allerdings der ebenfalls implementierte Feminismus. Leider kann der Mensch nun mal nicht alles haben und so bleibt zumindest die Basisdemokratie, um die ich die Schweizer beneide.

Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren

Am 10.2.2009 startet im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf der elektronische Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Familiengerichten. Versicherungszeiten können künftig deutlich schneller ermittelt und so der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zügiger und einfacher berechnet werden.

[…]Durch den elektronischen, streng gesicherten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfahren die Familiengerichte in Scheidungsverfahren jetzt sofort „mit einem Klick“, ob für die jeweiligen Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungskonten geführt werden. Außerdem werden die Gerichte gegebenenfalls auf andere zuständige Versicherungsträger hingewiesen.

[…]Es ist geplant, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen und andere Rentenversicherungsträger in dieses Verfahren einzubeziehen. Auch für andere Bundesländer besteht die Möglichkeit, das System zu übernehmen. Außerdem sollen künftig zusätzliche Informationen, z. B. zum Verfahrensstand von Entscheidungen, vollelektronisch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten ausgetauscht werden. Mittelfristig sollen die Verfahrensbeteiligten über das Internet die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Daten von zu Hause eingeben können und die umfangreichen Papierformulare, auf denen derzeit noch die Angaben schriftlich zu machen sind, entfallen [mehr]

Kommentar
Wie alles im Leben hat auch das Internet Nachteile. Da der Mensch nun mal Fehler macht, reicht dann u.U. eine falsche Eingabe und versehentlich werden einem Mann zuviele Rentenanteile weg genommen. Danach darf er dann vermutlich erst einmal klagen, damit die Korrektheit wieder hergestellt wird. Desweiteren ist nach den Skandalen der Telekom, der Deutschen Bahn, dem Datenklau in Lichtenstein die Gefahr, das persönliche Daten in falsche Hände geraten, sicher nicht gering. Zusätzlich wird auf diesem Wege die „Kontrolle“ über den Bürger weiter ausgebaut.

EU-Reformvertrag

aktueller Stand (20.01.2009)

Ein Vertrag für die Zukunft der EU

Der neue Reformvertrag wird der EU die Fähigkeit verleihen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auf der Grundlage des europäischen Wertefundaments: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte.

Kommentar
Diese Aussage enthält nicht nur eine Lüge, sondern gleich mehrere. Die Menschenwürde der Deutschen wurde schon dadurch nicht geachtet, weil wir gar nicht erst gefragt wurden. Eine Gleichheit der Menschen kann es nie geben und wird ja von unseren Regierenden auch nicht gewünscht, sonst könnten sie diesen Vertrag gar nicht erst schließen. Das Auswärtige Amt  – anscheinend federführend – gibt dieses in ihrer Erklärung im letzten Absatz unter „Entstehen des Reformvertrages“ selber zu.

Er wurde jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005 abgelehnt. Die danach ausgerufene Reflexionsphase endete mit dem unter deutscher EU-Präsidentschaft zustande gekommenen Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Juni 2007, eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages einzuberufen.

Nicht nur Frankreich und die Niederlande haben in Volksabstimmungen die EU-Verfassung abgelehnt, auch Irland hat sich dem neuen EU-Reformvertrag entgegen gestellt. Was aber sagen unsere Regierenden dazu?

Er (Anm.: Walter Steinmeier) zeigte sich zuversichtlich: „Gemeinsam mit unseren irischen Freunden haben wir ein Vorgehen verabredet, dass ein erneutes Referendum in Irland und ein Inkrafttreten des Vertrages Ende 2009 ermöglicht.“
[…]Es wird nun darauf ankommen, Irland zu unterstützen und den Europawahlkampf dazu zu nutzen, deutlich zu machen, das sich die Staaten in Europa den globalen Herausforderungen und Krisen nur gemeinsam stellen können. Dies haben die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten erneut gezeigt.

Wie heißen die bedeutenden Worte unserer Regierenden:  Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Sie selber zeigen aber eine permanente Mißachtung derselben. Woher soll aber die Achtung des Volkes für unsere Regierenden herkommen? C’est la vie…

Anmerkung
Dieses Thema gehört thematisch nicht in diesen Blog. Andererseits geht es hier um Benachteiligen aller Menschen und dadurch schließt sich der Kreis dann doch wieder. Wer sich für das Thema interessiert, findet es unter folgendem Link: Auswärtiges Amt Der EU-Reformvertrag – aktueller Stand

Wer sich im Jahr 2009 scheiden lassen will, sollte genau aufpassen

– denn ab 1. September wird die Betriebsrente neu geregelt. Viele Ex-Partner müssen dann mehr abgeben als bisher.

„Scheidungswillige Männer müssen sich beeilen“, sagt Renate Maltry, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Den meist schlechter abgesicherten Frauen empfiehlt sie dagegen, mit der Einreichung der Scheidung bis zum September zu warten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht sich von der Neuregelung „mehr Gerechtigkeit“. [mehr]

Kommentar
Online-Medien-Artikel werden die Ausnahme bleiben, aber wenn der Spiegel dieses wichtige Thema schon ankündigt, will ich dieses nicht vorenthalten. Morgen folgt von mir im übrigen zur Neuregelung der FGG-Gesetzesreform ein ausführlicher Bericht.

Menschenrechte in Deutschland auf dem Prüfstand

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, stellen heute (02.02.) den ersten deutschen Staaten-bericht im Menschenrechtsrat in Genf vor. Im Anschluss an die Berichtvorstellung beantworten beide Fragen der VN-Mitgliedstaaten. [mehr]

Kommentar
Auf der Homepage des auswärtigen Amtes existiert ein Link zu den Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik und unter dem 4. Punkt folgende Aussage:

Menschenrechtspolitik fängt im eigenen Land an. Nur auf dieser Grundlage kann internationale Menschenrechts-politik glaubwürdig sein. Deutschland hat sich daher in zahlreichen internationalen Konventionen Kontrollinstrumenten unterworfen, die der internationalen Staatengemeinschaft das Recht und die Möglichkeit geben, die Ein-haltung der Menschenrechte in Deutschland zu über-wachen und zu überprüfen.

Die Überprüfung geschieht nun auf der 4. Sitzung des UN – Menschenrechtsrates in Genf und wird bis zum 13. Februar 2009 anhalten.
Wenn man die „Prinzipien“ liest, könnte man zu der Meinung kommen, das es in Deutschland keine Menschenrechtsverletzungen gibt bzw. geben kann, da hierüber ja angeblich gewacht wird. Nun wissen wir es besser, die unzähligen Schicksalsberichte von Vätern und auch Müttern wegen Umgangsverweigerung, falscher Missbrauchsvorwürfe und dgl. sprechen eine eigene Sprache. Das Kinder unter diesen seelischen Grausamkeiten am meisten leiden, nimmt keiner wahr. Seltsamerweise oder doch absichtlicht kommen diese Menschenrechtsverletzungen in Presseberichten nicht vor.

Links

Trennungsfaq-Forum mit einigen internationalen Links
Protestschreiben an Frau Merkel zu deutschen Jugendämtern
Pressemitteilung Amnesty EIN MENSCHENRECHTSMÄRCHEN
ZEIT online Regierung beschönigt Menschenrechtslage
WELT online Amnesty hält Bericht der Regierung für geschönt
Auswärtiges Amt Menschenrechte
Auswärtiges Amt Grundsätze deutscher Menschenrechtspolitik
Auswärtiges Amt Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik

Auswärtiges Amt fördert erste Skateboardschule in Afghanistan

Anmerkung
Als ich diesen Bericht das erste Mal las, kam ich aus dem Staunen nicht mehr heraus. Aber ich will auch über positive Dinge berichten.

Mit deutscher Unterstützung entsteht in Kabul die erste Skateboardschule Afghanistans. Die Initiative des Deutsch-Australiers Oliver Percovich mit dem Namen „SKATEISTAN“ hat unter den Kabuler Jugendlichen, Jungen und Mädchen, bereits große Popularität gewonnen. Nun erhält SKATEISTAN aus Mitteln des Auswärtigen Amtes 50.000 Euro für den Bau einer Skate-Halle mit „Half Pipe“, Rampen und anderer Ausstattung.

Kompletter Bericht des Auswärtigen Amtes

Kommentar
Skateboard ist ja in erster Linie ein Jungensport. Ich kann mir nicht vorstellen, das Mädchen in einer Burka ohne Gefahr diesen Sport ausüben können. Von daher scheint mir dieses eher ein Jungenför-derprojekt zu sein, weshalb mich die Mitteilung in Erstaunen versetze.

Staatliche Mittelerhöhung für Frauenhäuser

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Pressestelle
Newsletter: Regional Mittelfranken

Gewalt gegen Frauen (PM M7/09 vom 30.01.09)

Joachim Herrmann: „Staatliche Mittelerhöhung für Frauenhäuser und Notrufe ist Anerkennung und wichtiges Signal gegen häusliche Gewalt“

„Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein drängendes Problem, das in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommt. Unsere Hauptaufgabe muss darin bestehen, Frauen und Kindern, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Frauenhäuser und ihre Notrufe leisten hier wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Die nun beschlossene Erhöhung der staatlichen Fördermittel ist nicht nur Anerkennung dieser Arbeit, sondern zugleich ein wichtiges Signal gegen häusliche Gewalt“, sagte Innenminister Joachim Herrmann bei der Finissage „Nein zu Gewalt gegen Frauen und Kinder“ im Erlanger Rathaus.

Die Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe in Bayern würden ab 2009 um 13 Prozent erhöht, die Gesamtförderung belaufe sich damit künftig auf jährlich rund 1,4 Millionen Euro. Für das Frauenhaus Erlangen bedeute dies einen jährlichen Förderbetrag von 32.400 Euro sowie zusätzlich 19.650 Euro Personalkostenförderung für den Notruf.

Herrmann unterstrich auch die Wichtigkeit des geplanten Neubaus des Frauenhauses in Erlangen für 12 Frauen und ihre Kinder, für den die Bayerische Landesstiftung 109.000.– Euro zur Verfügung stelle. Der Neubau werde die Unterbringung misshandelter Frauen und ihrer Kinder sowie die Betreuungs- und Beratungssituation erheblich verbessern. Auch ein barrierefreies, behindertengerechtes Zimmer für eine von Gewalt betroffene, behinderte Frau oder eine Frau mit behindertem Kind sei dabei vorgesehen. Hierüber verfügten bislang nur wenige Frauenhäuser.

Der Innenminister betonte, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder keine Bagatelle, sondern nicht hinnehmbare Körperverletzung sei: „Gewalt gegen Frauen und Kinder dürfen wir nicht dulden und einfach wegschauen. Unser Ziel muss es sein, den Opfern häuslicher Gewalt schnell zu helfen und ihnen eine Perspektive für ein gewaltfreies Leben aufzuzeigen. Bei den Frauenhäusern und Notrufen finden die Opfer häuslicher Gewalt die richtigen Ansprechpartner und eine unverzichtbare Stütze. Jeder Euro, den wir hier investieren, kann dazu beitragen, Frauen wieder eine Zukunft zu geben.“

In Bayern gibt es derzeit 38 staatlich geförderte Frauenhäuser mit insgesamt rund 340 Plätzen für Frauen und über 400 für Kinder. Staatlich geförderte Notrufe gibt es 33.

Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Anmerkung
Einen Link kann ich nicht bieten, da mir diese Pressemitteilung über eine Maillingliste zugeschickt wurde.

Kommentar
Diesen Erfolg können die Frauenhäuer und -notrufe anscheinend auf eine Plakataktion zurückführen, die im Dezember durch das Münchner Wochenblatt und des weiteren durch das Gesellschafter-Forum veröffentlicht wurde Ist jeder 5. Mann ein Gewalttäter?

Informationen zu Frauenhäuser

MANNdat Die Verteidigung der Bastion
WikiMANNia Frauenhaus
VafK Die Frauenhauslüge – Ein Ratgeber für Männer und Väter

Bundesregierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

hib-Meldung
036/2009
Heute im Bundestag – 06.02.2009
Regierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre Vorbehalte gegen verschiedene internationale Menschenrechts-abkommen einschließlich ihrer Zusatz- und Fakultativprotokolle zurückzunehmen. Das schreibt sie in einer Antwort (16/11603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11469). So hält die Bundesregierung bestimmte Vorbehalte, die gegen den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eingelegt worden sind, nach wie vor für angebracht. Auch eine Prüfung des Zusatzprotokolls zum VN-Sozialpakt werde Zeit in Anspruch nehmen. Es sei zu berücksichtigen, „dass ein Individualbeschwerdeverfahren im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine Vielzahl von Fragen berührt, bei deren Klärung eine Reihe innerstaatlicher Institutionen und Akteure einzubeziehen ist“, so die Bundesregierung. Hingegen sei die Ratifikationsurkunde zum „Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ am 4. Dezember 2008 hinterlegt worden, heißt es in der Antwort. Daher sei das Protokoll am 3. Januar 2009 in Kraft getreten.

Meldung des deutschen Bundestages

Auszug aus der Antwort zum Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Fragen der FDP-Fraktion

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um entsprechend der Aufforderung durch den Konventionsausschuss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass der deutsche Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen werden kann?

Welche Fortschritte sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen?

Erwägt die Bundesregierung, den Vorbehalt auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen?

Auf die nach wie vor gültige Antwort der Bundesregierung vom 13.Juli 2007 auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/6076 wird verwiesen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Gesetz ist am 5.November 2008 verkündet worden (BGBl.II S.1222). Die Übergabe der Ratifikationsurkunde soll in Kürze erfolgen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiges und bewährtes Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es ist grundsätzlich dazu geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu fördern. Insoweit kann ein Individualbeschwerdeverfahren die Kontrollmechanismen einer Menschenrechtskonvention verbessern. Die Bundesregierung be- obachtet daher die Diskussion um die Einführung eines solchen Verfahrens mit Interesse. Die Bundesregierung beteiligt sich gegenwärtig an den in Genf stattfindenden informellen Beratungen über die Einsetzung einer formellen Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrats zur Schaffung eines Individualbeschwerde-verfahrens. Neben der Sicherung der erforderlichen Mehrheit im Menschenrechtsrat für die Erarbeitung eines entsprechenden Fakultativprotokolls sollte vor einer Entscheidung jedoch gewährleistet sein, dass das Mandat für eine Arbeitsgruppe den Erwartungen entspricht, welche die Bundesregierung an ein praktikables und den Kinderrechten auch dienliches Individual-beschwerdeverfahren stellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der informellen Beratungen zunächst eine Reihe grundlegender Fragen geklärt werden. Diese betreffen zum einen mögliche Überlappungen mit existierenden Beschwerdeverfahren insbesondere nach dem Zivilpakt – und zukünftig nach dem in mehrfacher Hinsicht vergleichbaren Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum Sozialpakt – und zum anderen die besonderen inhaltlichen und prozeduralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte von Kindern ergeben. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Kommentar
Deutschland hat am 5. April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert und ein Zusatzprotokoll eingereicht. Seit 17 Jahren schieben die Länderparlamente diese Verantwortung vor sich her. Eine Aussicht auf Rücknahme des Fakultativprotokoll ist nicht in Sicht.

Liebe Politiker, selbstverständlich verstehen wir ihre Zurückhaltung, schließlich zeigen sie ja Woche für Woche, das Frauenrechte über alles gehen. Da können Kinderrechte ruhig noch weitere 17 Jahre warten. Sollten sie tatsächlich Sarkasmus in meiner Aussage gefunden haben, dann besteht die Hoffnung, das sie noch lernfähig sind.

Wieczorek-Zeul: Keine Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung

Internationaler Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmlung

Anlässlich des internationalen Aktionstages gegen weibliche Genital-verstümmelung am 6. Februar mahnt Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul: „Genitalverstümmelung verursacht weltweit jährlich für ca. 3 Millionen Mädchen und Frauen dauerhafte emotionale und körperliche Schäden. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen endlich gestoppt werden. Und das auch in Deutschland: Auch hier sind Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Wir dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz die Augen davor verschließen. Körperliche Unversehrtheit und die Würde der Menschen sind Menschenrechte.“ Aus diesem Grund wird in diesem Frühjahr eine interministerielle Arbeitsgruppe gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen eingerichtet, die sich mit dieser Problematik intensiv auseinandersetzen wird.

Kommentar
Weltweit sterben mehr Jungen bei einer Beschneidung als Mädchen. Von den dauerhaften physischen und psychischen mal ganz abgesehen.

Das Bundesentwicklungsministerium fördert weltweit die Rechte von Frauen und engagiert sich für die Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Afrika. Seit 1999 unterstützt das BMZ zum Beispiel lokale Akteure in den west- und ostafrikanischen Ländern Benin, Burkina Faso, Kenia, Mali und Mauretanien. Dieses Projekt klärt die Bevölkerung über körperliche und seelische Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung auf. Erste Erfolge wurden bereits erzielt: In vielen Ländern steht weibliche Genitalver-stümmelung mittlerweile unter Strafe. Weitere Partnerländer gehen aktiv durch staatliche Aufklärungskampagnen gegen die Praxis vor. So sagte sich zum Beispiel Benin 2005 in einer landesweiten Zeremonie von dieser Praxis los. „Jeder einzelne Erfolg macht mir Mut und zeigt, dass diese Verletzungen der Menschenrechte beendet werden können“, erklärt die Ministerin. „Nun müssen wir dran bleiben.“ Das BMZ unterstützt die Aufklärungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel das Engagement von Rüdiger Nehbergs Organisation Target.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit etwa 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmlung. Der Eingriff verursacht schwerwiegende psychologische und körperliche Verletzungen, mit denen Frauen ihr Leben lang zu kämpfen haben und kann bis zum Tod führen.

Link zum Entwicklungsministeriums

Zusätzlicher Link der Bundesregierung
Genitale Verstümmelungen sind schwerste Menschenrechtsverletzungen

Kommentar
Das Jungen und Männer wegen ihrer Genitalverstümmelung keine Erwähnung finden, sind wir ja gewöhnt.
Da MANNdat und der VafK-Schwaben über umfangreiche Fakten zur Beschneidung (auch als Zirkumzision bezeichnet) von Jungen und Männern verfügen, verweise ich gerne auf beide Organisationen.

Gleichstellung in der Schule bunter und lockerer gestalten

Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht’s weiter“ bringt Schwung in den Unterricht

Lehrerinnen und Lehrer der 9. bis 12. Klasse können ihren Unterricht beim Thema Gleichstellung von nun an noch bunter und lockerer gestalten. Dabei hilft ihnen der neue Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht’s weiter“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er enthält zahlreiche Unterrichtsmaterialien wie Filmclips, Tipps für Rollenspiele und Postkarten mit lustigen Motiven als Diskussionsanstoß.

Hauptbestandteil des Medienkoffers ist die DVD „Frauen und Männer – Gleich geht’s weiter“. Der Film besteht  insgesamt aus fünf Clips zum Thema Gleichstellung. Außerdem enthält der Medienkoffer eine Broschüre mit Tipps zur Auflockerung des Unterrichts. Abgerundet wird der Medienkoffer durch eine CD-Rom, auf der unter anderem Gesetze wie das Elterngeldgesetz jugendgerecht erklärt werden.

Der Medienkoffer kann kostenfrei bei den Landesfilm- bzw. Landesmediendiensten der einzelnen Bundesländer ausgeliehen werden. Darüber hinaus stehen Film und Begleitbroschüre dort kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Hier ist der Beitrag zu finden

Weitere Informationen des Frauenministerium

Podiumsdiskussion auf der didacta 2009: Gleichberechtigung als Thema in Schule und Unterricht?

Homepage der didacta

Kommentar
Es gibt Menschen, die sprechen bereits von staatlicher Indoktrination und einige beginnen, sich für diverse Aspekte des Homeschooling zu erwärmen.

Abgeordnetenwatch: Brigitte Zypries und die Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit

Anmerkung
Da Frau Zypries als Bundesjustizministerin Teil unseres Politsystems ist, erlaube ich mir, ab und zu einige Fragen und Antworten – die ich zentriert darstellen werden – aus A
bgeordnetenwatch hier einzustellen, insbesondere über ihren Zuständigkeitsbereich.

Frage eines Unterhaltsversklavten

Sehr geehrte Frau Zypries, Eine weitere unerklärliche Ungerechtigkeit im Unterhaltsrecht gibt es im Falle von Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Arbeitslosigkeit wird in der Rechtspraxis, als vorübergehend angesehen. Damit wird begründet, dass der Unterhaltspflichtige die Einkommenseinbußen alleine zu tragen hat.
Warum ist das so?

Auch in intakten Familien nehmen alle Familienmitglieder die Lasten gemeinsam auf sich und beteiligen sich an den notwendigen Einsparungen. Zumal die Teilung des Nutzens auch im Trennungsfalle als Selbstverständlich angesehen wird. Zumindest den finanziellen Nutzen des Pflichtigen. Niemand käme auf die Idee, dass ausschließlich Einer auf das Essen verzichten müsste, damit alle Anderen weiter den gewohnten Lebensstandard halten können. In meinem Fall wäre es sogar so, dass ich mehr Unterhalt an meine Frau und meine 4 Kinder bezahlen müsste, als ich an ALG1 erhalten würde.

Mir bliebe mindestens ein halbes Jahr nicht ein Cent zur Deckung meines Lebensunterhalts, sondern ich wäre sogar verpflichtet etwa 200,- mehr Unterhalt zu bezahlen, als ich an ALG1 erhalten würde. Wovon soll ich in der Zeit leben? Geschweige denn, den Umgang mit meinen Kindern sicher zu stellen für dessen Finanzierung ich ebenfalls alleine zuständig bin?

Von meinem Einkommen leben 6 Menschen. Es ist absurd zu glauben, dass ich den Verlust von fast 50% meines Einkommens alleine ausgleichen könnte. Aufgrund der zahlreichen anderen Ungerechtigkeiten, denen Väter in Deutschland ausgesetzt sind, bleibt mir nach Abzug der Umgangs-, Erwerbs- und Gerichtskosten schon heute deutlich weniger Geld zum Leben als meiner Frau. Wovon soll ich da Rücklagen bilden? Wovon die Unterhaltsschuld begleichen?

Warum haben berufstätige Väter im Gegensatz zu Kinderlosen oder Müttern 6 Monate keinerlei Anspruch auf ALG1? – Wofür werden Väter hier bestraft?

Welcher Mensch kann glauben, dass man mehr Unterhalt bezahlen kann als man Einkommen hat? – Sehen sie auch hier keinen Grund etwas zu ändern?

Antwort von Frau Zypries (ledig, kinderlos)

ein Unterhaltsanspruch besteht nur, solange und soweit der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den geltend gemachten Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs zu leisten. Verfügt ein Unterhaltspflichtiger – aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen – über kein oder über ein zu geringes Einkommen, besteht deshalb regelmäßig keine Unterhaltsverpflichtung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Unterhaltspflichtige nicht finanziell überfordert werden. Der Grundsatz der Leistungsfähigkeit ist auch dann beachtlich, wenn sich die Einkommensverhältnisse erst später, das heißt nach der Unterhaltsfestlegung ändern. Der Unterhaltspflichtige hat dann regelmäßig die Möglichkeit, eine Anpassung des bereits bestehenden Unterhaltstitels an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Eine solche Abänderungsklage setzt aber voraus, dass es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Auch im Interesse des Rechtsfriedens soll die Abänderungsklage bei geringfügigen, wirtschaftlich nicht wesentlich ins Gewicht fallenden oder auch bei nur vorübergehenden Änderungen nicht möglich sein. Das ist auch deshalb sachgerecht, weil ein gerichtliches Unterhaltsverfahren in aller Regel längere Zeit in Anspruch nimmt und zudem weitere Kosten verursacht.

Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung zum Teil die Ansicht vertreten, dass im Einzelfall eine nur kurzfristige Arbeitslosigkeit eine Abänderungsklage nicht begründen kann. Entgegen Ihrer Ansicht wird Arbeitslosigkeit jedoch nicht per se als vorübergehend angesehen. Ganz im Gegenteil: In der unterhaltsrechtlichen Praxis stehen Abänderungsklagen häufig in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen, die – sofern der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren hat und trotz Bemühungen keinen neuen oder nur einen geringer entlohnten Arbeitsplatz zu finden vermag – auch regelmäßig zu einer Reduzierung oder zu einem Wegfall der Unterhaltsverpflichtung führen. Hierbei räumt die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen im Übrigen in der Regel eine angemessene Orientierungs- und Bewerbungsfrist von bis zu sechs Monaten ein, in der vom geringeren Arbeitslosengeld als Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgegangen wird.

Anlass für Änderungen sehe ich daher nicht.

Hier nachzulesen

Kommentar
Frau Zypries weiss überhaupt nicht um was es geht. Mit keiner Silbe geht sie auf die Not des Fragenden ein. Sollte der Mann tatsächlich arbeitslos werden, würde ihm nicht einmal der Selbstbehalt bleiben. Ein Sklave bekäme wenigstens noch etwas zu essen. Ich wage aber zu bezweifeln, das die Familie ihm einen Platz an ihrem Esstisch anbieten würd

Viel Motivation um überhaupt noch arbeiten zu gehen, dürfte da nicht übrigbleiben.

Männer und Frauen im Gesundheitswesen: Ein Kostenvergleich

Kommentar zur Meldung:
Damit der Gleichberechtigung kein Schaden entsteht werden Männer zum hypothetischen Fall erklärt. Aber oh weh, noch nicht mal dann ist die Gleichberechtigung gewährleistet.

Die Frage wäre noch:
Wie würde die Statistik aussehen wenn man Männer zu hypothetischen Hamstern erklärte.

Statistisches Bundesamt:

Für den Erhalt und die Wiederherstellung unserer Gesundheit werden jährlich beachtliche finanzielle Mittel aufgebracht: Im Jahr 2006 entstanden in Deutschland für die Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege von erkrankten Menschen Krankheitskosten von rund 236 Milliarden Euro, das sind 2 870 Euro pro Kopf.

Schnell fällt bei der Auseinandersetzung mit den Kosten im Gesundheitswesen eine Besonderheit auf: Während sich die Bevölkerung im Jahr 2006 aus rund 4% mehr Frauen als Männern zusammensetzte, überschritten die Krankheitskosten der Frauen die der Männer um 36%. Welche Erklärung gibt es für diese Geschlechterdifferenz?

Frauen – hohe Lebenserwartung, hohe Krankheitskosten?
Die demografische Situation in Deutschland ist von einer Besonderheit gekennzeichnet, die in der Literatur auch als „Feminisierung des Alters“ beschrieben wird. Gemeint ist der deutlich höhere Frauenanteil unter der älteren Bevölkerung. Laut Bevölkerungsstatistik waren im Jahresdurchschnitt 2006 ab dem 65. Lebensjahr 58% und ab dem 85. Lebensjahr 75% der Bevölkerung weiblich. Das ungleiche Geschlechterverhältnis ist vor allem eine Folge der beiden Weltkriege und der höheren Lebenserwartung der Frauen.

Bild in voller Auflösung anzeigenAuch bei den Krankheitskosten verschiebt sich das Geschlechter- verhältnis im Alter: Ab dem 65. Lebensjahr entstanden 62% und ab dem 85. Lebensjahr sogar 80% der Kosten bei Frauen. Der Schluss liegt nahe, die stärkere Inanspruchnahme des Gesundheitswesens der Frauen könne mit ihrem höheren Anteil an der älteren Bevölkerung zusammenhängen. Anders formuliert: Wie ausgeprägt wäre die Kostendifferenz, wenn es ebenso viele ältere Frauen wie ältere Männer gäbe?

Dieser hypothetische Fall kann berechnet werden. Dazu werden die Kostenverteilungen der Geschlechter altersstandardisiert, indem die durchschnittlichen altersspezifischen Pro-Kopf- Krankheitskosten der Frauen auf die Altersstruktur der männlichen Bevölkerung angelegt werden. Mit diesem Vorgehen wird die Verteilung der Krankheitskosten abgeschätzt unter der Annahme, die Altersstruktur der männlichen und weiblichen Bevölkerung sei vollkommen identisch (bei ansonsten konstanten Bedingungen).

Kommentar zur Meldung:
Männern werden nicht vorhandene Eigenschaften angedichtet damit Frauen „nur noch“ und nicht mehr „hammerhart“ bevorteilt sind.

Das Ergebnis dieser Berechnung zeigt: Altersstandardisiert überschreiten die erwarteten Krankheitskosten der Frauen die der Männer nur noch um 11%. Gleichzeitig verringert sich die ursprüngliche Kostendifferenz auf 10,7 Milliarden Euro. Werden zusätzlich die reproduktionsbezogenen Leistungen abgezogen, überschreitet der Erwartungswert der Frauen den der Männer sogar nur noch um 6%. Die Geschlechterdifferenz beträgt in diesem Fall noch 6,1 Milliarden Euro.

Kommentar zur Grafik:
„altersstandartisiert“ bedeutet: Männer werden beschissen.

Diese Angaben sind das Resultat eines hypothetischen Rechenbeispiels: Auf Basis der gegebenen realen Verhältnisse werden unter bestimmten Annahmen fiktive Kostenverteilungen errechnet. Sie zeigen aber, dass die Geschlechterdifferenz, wenn auch nicht vollständig, so doch in beträchtlichem Umfang als Altersstruktureffekt gedeutet werden kann.

Kommentar zur Meldung:
Das Statistische Bundesamt taucht in Vermutungen, Hypothesen und Hokuspokus ab.

Eine hypothetische Annahme der Krankheitskosten wenn Frauen:
keine Gebärmutter hätten
keine Zellulitis bekämen
nur 50 Jahre alt würden
sich nicht ständig anmalen würden
kein RTL mehr gucken täten
ist leider vergessen worden.

Hier der komplette Bericht

Link
Destatis: Arbeitgebersozialbeiträge und Beiträge zur Altersvorsorge