Archiv nach Schlagworten: Familiengericht

Strukturkonservative Familiengerichte

Als strukturkonservativ werden Familiengerichte bezeichnet, von denen die Unverbindlichkeit der aktuellen gesetzlichen „Regelungen“ zum Um­gangsrecht – die eigentlich überhaupt nichts regeln – dahingehend aus­genutzt wird, Väter per se weitestgehend von der Betreuung und Erzieh­ung ihrer Kinder auszuschließen, weil das angeblich aus Gründen des Kindes­wohls geboten sei. Insbesondere für solche Väter, die sich vor der Trennung die Erzieh­ungsleistungen mit der Mutter paritätisch geteilt haben oder sogar die Betreu­ung und Förderung der Kinder in überwiegendem Maße übernommen haben, ist eine derartige „Recht“sprechung unbegreiflich und inakzeptabel. Aufgrund der hie­rar­chischen Glie­derung des Gerichtswesens kommt den Beschlüssen der Ober­lan­desgerichte eine besondere Bedeutung zu.[..] WikiMANNia

Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter

Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröf­fentlichten Eini­gung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familienge­richt als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.

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Drohende Entmündigung durch Richterwillkür

Querulantentum kann einen Krankheitswert aufweisen? Das hat zumindest ein Rich­ter im ersten eingestellten Fall als internen Vermerk geschrieben. In einem weiteren Fall wird eine Frau vorgestellt, die als Oma um das Besuchsrecht für ihren Enkel kämpft. In einem Urteil steht, dass das Gericht Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Frau habe.[..]

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Familiengutachter und Kindesentziehung

Auf RTL ist am 20.02.2012 ein Film über den Kampf von Eltern gegen Familiengut­achter erschienen.

Passend zum Thema hat die freie Journalistin Birgit Kelle die Buchautorin Karin Jäckel interviewt und dieses auf der Homepage des Kopp-Verlages eingestellt.

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Video über familienpsychologische Gutachten

Dass man in Deutschland mit familienpsychologischen Gutachten sehr gut Geld verdienen kann, hat das ARD Magazin Plusminus festgestellt. Dabei gäbe es einige Firmen, die äußerst professionell vorgehen und lukrative Aufträge akquirieren würden. Besonders bei Ehescheidungen, wenn um das Umgangs- und Sorgerecht der Kinder vor Gericht gestritten würde, sind Gerichtsgutachten gefragt. Doch es gebe Zweifel, ob solche Gutachten auch ihr Geld wert seien.

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Video über Gutachten und Familiengerichte

Der Studiendirektor Manfred Zirngiebl erhofft sich nach 3 Jah­ren Kin­des­ent­zug in die­sem Video-Bei­trag, sei­ne Kin­­der wie­­der se­hen zu dür­fen. Seit dieser Zeit ist je­­des Um­gangs­recht aus­ge­schlos­sen, wes­we­gen der Va­ter we­der schrei­ben, noch te­le­fo­nie­ren und schon gar nicht wis­sen darf, wie es sei­nen Kin­dern geht.

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Alpträume eines Kindes durch Beamtenwillkür

Die Alpträume eines Kindes aufgrund der überfallartigen „Ent­füh­rung“ von Ju­gend­amtS­Scher­­gen und des 4-jäh­ri­gen Zwangs­auf­ent­halts in ei­nem Heim nah­men kein En­de, wes­we­gen ein Ver­las­sen Deutsch­lands un­um­gäng­lich wur­de. Das gan­ze Dra­ma er­folg­te auf Grund ei­ner ano­ny­men An­zei­ge, die Fol­gen ha­ben das Ju­gend­amt und die deut­sche Fa­mi­lien­jus­tiz zu ver­ant­wor­ten. Über die­ses Ge­sche­hen – bis auf die „Flucht“  – wur­de in die­sem Blog be­reits be­rich­tet. SAT 1 hat die­sen Fall wei­ter ver­folgt und he­raus kam wie­de­rum ein er­schüt­tern­des Do­ku­ment.

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Petition: Schlichtungsversuch für Verfahren in Familiensachen

petition_digital_signieren1Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zu­läs­sig­keits­voraussetzung für Verfahren in Fami­lien­sa­chen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässig­keits­vo­raussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirt­schaft­liches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.

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Richter klagen gegen „Schwarze Liste“

urteil-im-namen-des-volkes-gerichtWundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufs­stand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mut­ter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindes­miss­brauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier

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Richter gesteht Kindesmisshandlungen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.

Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

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Wut und Schmerz über den Hass einer Mutter

kinderherz-familie-aufbruch-ausgrenzung-trennung-scheidung-tristan-rosenkranz-buchcoverEine Empfehlung für ein Buch abzugeben, welches man nicht gelesen hat, ist mitunter eine heikle Ange­legenheit. Trotzdem mache ich bei dem Buch des Herausgebers Tristan Rosenkranz „Kinderherz“ eine Ausnahme und das nicht nur, weil mir die Autoren und Vereine zum großen Teil bekannt sind.

Ich habe mir den verlinkten Aus­zug herunter geladen und muss sagen, mir wurde übel bei dem Bericht eines 17-jähri­gen Jungen. Deswegen habe ich mich auch bei dem Titel dieses Beitrages absichtlich von Emotionen leiten lassen. Wer – wenn nicht unsere Kinder und Kindeskinder haben ein größeres Recht auf eine Anklage gegen diesen Staat und seine Helfershelfer. Diese haben aber anscheinend nichts Besseres im Sinn, als alleine Frauen die uneinge­schränkte Macht über das Wich­tigste zu geben, was einen Staat ausmacht – die Familie!

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Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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Vormund muss Kind persönlich kennen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]

Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.