Als strukturkonservativ werden Familiengerichte bezeichnet, von denen die Unverbindlichkeit der aktuellen gesetzlichen „Regelungen“ zum Umgangsrecht – die eigentlich überhaupt nichts regeln – dahingehend ausgenutzt wird, Väter per se weitestgehend von der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder auszuschließen, weil das angeblich aus Gründen des Kindeswohls geboten sei. Insbesondere für solche Väter, die sich vor der Trennung die Erziehungsleistungen mit der Mutter paritätisch geteilt haben oder sogar die Betreuung und Förderung der Kinder in überwiegendem Maße übernommen haben, ist eine derartige „Recht“sprechung unbegreiflich und inakzeptabel. Aufgrund der hierarchischen Gliederung des Gerichtswesens kommt den Beschlüssen der Oberlandesgerichte eine besondere Bedeutung zu.[..] WikiMANNia
Archiv nach Schlagworten: Familiengericht
Strukturkonservative Familiengerichte
Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter
Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröffentlichten Einigung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familiengericht als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.
Drohende Entmündigung durch Richterwillkür
Querulantentum kann einen Krankheitswert aufweisen? Das hat zumindest ein Richter im ersten eingestellten Fall als internen Vermerk geschrieben. In einem weiteren Fall wird eine Frau vorgestellt, die als Oma um das Besuchsrecht für ihren Enkel kämpft. In einem Urteil steht, dass das Gericht Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Frau habe.[..]
Familiengutachter und Kindesentziehung
Auf RTL ist am 20.02.2012 ein Film über den Kampf von Eltern gegen Familiengutachter erschienen.
Passend zum Thema hat die freie Journalistin Birgit Kelle die Buchautorin Karin Jäckel interviewt und dieses auf der Homepage des Kopp-Verlages eingestellt.
Video über familienpsychologische Gutachten
Dass man in Deutschland mit familienpsychologischen Gutachten sehr gut Geld verdienen kann, hat das ARD Magazin Plusminus festgestellt. Dabei gäbe es einige Firmen, die äußerst professionell vorgehen und lukrative Aufträge akquirieren würden. Besonders bei Ehescheidungen, wenn um das Umgangs- und Sorgerecht der Kinder vor Gericht gestritten würde, sind Gerichtsgutachten gefragt. Doch es gebe Zweifel, ob solche Gutachten auch ihr Geld wert seien.
Video über Gutachten und Familiengerichte
Der Studiendirektor Manfred Zirngiebl erhofft sich nach 3 Jahren Kindesentzug in diesem Video-Beitrag, seine Kinder wieder sehen zu dürfen. Seit dieser Zeit ist jedes Umgangsrecht ausgeschlossen, weswegen der Vater weder schreiben, noch telefonieren und schon gar nicht wissen darf, wie es seinen Kindern geht.
Alpträume eines Kindes durch Beamtenwillkür
Die Alpträume eines Kindes aufgrund der überfallartigen „Entführung“ von JugendamtSSchergen und des 4-jährigen Zwangsaufenthalts in einem Heim nahmen kein Ende, weswegen ein Verlassen Deutschlands unumgänglich wurde. Das ganze Drama erfolgte auf Grund einer anonymen Anzeige, die Folgen haben das Jugendamt und die deutsche Familienjustiz zu verantworten. Über dieses Geschehen – bis auf die „Flucht“ – wurde in diesem Blog bereits berichtet. SAT 1 hat diesen Fall weiter verfolgt und heraus kam wiederum ein erschütterndes Dokument.
Petition: Schlichtungsversuch für Verfahren in Familiensachen
Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahren in Familiensachen
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässigkeitsvoraussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.
Richter klagen gegen „Schwarze Liste“
Wundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufsstand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mutter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindesmissbrauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier
Richter gesteht Kindesmisshandlungen
Vorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn persönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kinder gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Rarität darstellt. Die Erkenntnisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.
Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern angerichtet haben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen Anzahl objektive Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dieser Ausführung habe jedes Mitglied dieser Gesellschaft Anspruch auf Familienleben. Das bedeute, dass die Staaten sich verpflichtet haben, dass Familienleben nicht gestört und nicht zerschnitten werden darf.
Wut und Schmerz über den Hass einer Mutter
Eine Empfehlung für ein Buch abzugeben, welches man nicht gelesen hat, ist mitunter eine heikle Angelegenheit. Trotzdem mache ich bei dem Buch des Herausgebers Tristan Rosenkranz „Kinderherz“ eine Ausnahme und das nicht nur, weil mir die Autoren und Vereine zum großen Teil bekannt sind.
Ich habe mir den verlinkten Auszug herunter geladen und muss sagen, mir wurde übel bei dem Bericht eines 17-jährigen Jungen. Deswegen habe ich mich auch bei dem Titel dieses Beitrages absichtlich von Emotionen leiten lassen. Wer – wenn nicht unsere Kinder und Kindeskinder haben ein größeres Recht auf eine Anklage gegen diesen Staat und seine Helfershelfer. Diese haben aber anscheinend nichts Besseres im Sinn, als alleine Frauen die uneingeschränkte Macht über das Wichtigste zu geben, was einen Staat ausmacht – die Familie!
Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.
Vormund muss Kind persönlich kennen
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:
Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]
Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.
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