Als strukturkonservativ werden Familiengerichte bezeichnet, von denen die Unverbindlichkeit der aktuellen gesetzlichen „Regelungen“ zum Umgangsrecht – die eigentlich überhaupt nichts regeln – dahingehend ausgenutzt wird, Väter per se weitestgehend von der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder auszuschließen, weil das angeblich aus Gründen des Kindeswohls geboten sei. Insbesondere für solche Väter, die sich vor der Trennung die Erziehungsleistungen mit der Mutter paritätisch geteilt haben oder sogar die Betreuung und Förderung der Kinder in überwiegendem Maße übernommen haben, ist eine derartige „Recht“sprechung unbegreiflich und inakzeptabel. Aufgrund der hierarchischen Gliederung des Gerichtswesens kommt den Beschlüssen der Oberlandesgerichte eine besondere Bedeutung zu.[..] WikiMANNia
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