Strukturkonservative Familiengerichte

Als strukturkonservativ werden Familiengerichte bezeichnet, von denen die Unverbindlichkeit der aktuellen gesetzlichen „Regelungen“ zum Um­gangsrecht – die eigentlich überhaupt nichts regeln – dahingehend aus­genutzt wird, Väter per se weitestgehend von der Betreuung und Erzieh­ung ihrer Kinder auszuschließen, weil das angeblich aus Gründen des Kindes­wohls geboten sei. Insbesondere für solche Väter, die sich vor der Trennung die Erzieh­ungsleistungen mit der Mutter paritätisch geteilt haben oder sogar die Betreu­ung und Förderung der Kinder in überwiegendem Maße übernommen haben, ist eine derartige „Recht“sprechung unbegreiflich und inakzeptabel. Aufgrund der hie­rar­chischen Glie­derung des Gerichtswesens kommt den Beschlüssen der Ober­lan­desgerichte eine besondere Bedeutung zu.[..] WikiMANNia

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