Archiv nach Schlagworten: Familienrecht - Seiten 2

Tagesschau-Redaktion sucht dringend für morgen ledigen Vater

von Roger Lebien, Mittwoch, 14. September 2011 um 16:13 via Facebook

ACHTUNG ACHTUNG!!! TAGESSCHAU-REDAKTION (Kontakt über mich) sucht DRINGEND für MORGEN den VATER EINES NICHTEHELICHEN KINDES, dem eine VATERSCHAFTSANFECHTUNG, respektive ein UMGANGSRECHT mit seinem Kind in einem deut­schen Familenrechtsverfahren VERWEIGERT wurde, mit der Begründung, es bestehe keine „sozial-familiä­re Beziehung“ zum Kind. Auch und gerade sind sol­che Fälle interessant, in denen alleine die Mutter und der rechtliche Vater dies konterkarieren.

Bitte bei mir anrufen unter: +49 241 46373529 oder +49 152 25330722

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Urteile aus dem Familienrecht

Nachfolgend einige Urteile zum Unterhalt. Bei man­chen Angelegenheiten kommt man unweigerlich zu dem Schluss, das es Menschen gibt, die gehören schon aus lauter Dummheit bestraft. Einem Mann, der von seiner Ehefrau angeschossen wird und trotzdem bei ihr bleibt, kann man nun mal nicht mehr helfen. Die Leidensfähigkeit mancher Menschen scheint irgendwie unendlich zu sein.

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PaPa-Ya · Die Hexen von Goslar

Für PaPa-Ya · „Das Magazin für mehr Fairnis im deutschen Familienrecht“ mache ich aus­­nahms­wei­se mal Werbung. Ich habe es selber gelesen und finde daher das Preis-/Leistungsverhältnis in Ord­nung. Da ich mit dem Herausgeber te­le­fo­niert habe, weiß ich, dass er selber die Schei­dungs­pro­ble­ma­tik kennt. Mit einem Jah­res­abon­ne­ment (30,00 €) würde man daher einen „Lei­dens­ge­nos­sen“ un­ter­stüt­zen und keinen Groß­kon­zern. Positiv finde ich die Tat­sa­che, dass ein Abonnement nur für ein Jahr gilt und nicht wie üblich, automatisch ver­län­gert wird. Da das Magazin eine ISBN-Nr. hat, kann es auch einzeln beim Buch- oder Zeit­schrif­ten­händ­ler be­stellt werden. Viellicht findet ein Händ­ler diese Zeit­schrift in­te­res­sant genug, um meh­re­re Hefte zu ordern. Nun zum Inhalt des Magazins und wei­te­ren Informationen zur Causa Ebeling.

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Nachträglich Befristung vom Altersunterhalt möglich

Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu be­gren­zen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Le­bens­stan­dard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener ren­ten­recht­liche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hof­fent­lich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfall­ent­schei­dung ist.

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Femokratie News 223-2011

„Wenn Männer einen bestimmten Teil des Fe­mi­nis­mus mögen, dann funktioniert er nicht richtig“
Die Feministin Julie Bindel kritisiert in dem Artikel „Why „fun feminism“ should be consigned to the rubbish bin„ den modernen „Funfeminismus“ und möch­te wieder zurück zum radikalen, theoretischen Feminismus. Was sie da­run­ter versteht? Alles Evolution

Keine Unterhaltszah­lung, weil Scharia Vorrang hat
Ein Ehepaar aus Saudiarabien, das seit fast dreissig Jahren in Österreich lebt, wird nach islamischem Recht geschieden. Mit seinem Entscheid hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einer Frau nach der Scheidung den Unterhalt ihres Ex-Mannes verweigert. Das Höchstgericht hat zum ersten Mal entschieden, dass die Scharia in Österreich angewendet werden muss. Infosperber

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BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt

Mehrere Online-Zei­tun­gen haben in den letzten Tagen darüber berichtet, das Al­lein­­er­zie­hen­de künftig Vollzeit arbeiten müssen. Diese Aus­sa­gen stimmen aller­dings nicht, denn der BGH hat zahlreiche Gründe auf­ge­führt, die einer Voll­er­werbs­tä­tig­keit des Be­treu­en­den entgegen ste­hen. Auch wenn Medien dem Leser weismachen wollen, das es Alleinerziehenden künftig schlechter geht, so sprechen sämtliche Urteile des BGH eine andere Sprache.

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Femokratie News 213-2011

Als dem Familienrichter in Bad Iburg der Kragen platzte
[..]Zwar war damit die Frist des § 137 II FamFG eingehalten, gleichwohl platzte dem Richter der Kragen und er trennte das Unterhaltsverfahren nach § 140 II Nr. 5 FamFG ab.
Wenn gleichwohl die Ehefrau die Folgesache nachehelicher Unterhalt erst fast ein Jahr später nach Anberaumung des Scheidungstermins einreicht, kann dies nur das Ziel verfolgen, den Scheidungsausspruch so lange wie irgend möglich heraus zu zögern. Denn hätte sie nach der Ablehnung eines nachehelichen Unterhalts durch den Ehemann umgehend einen entsprechenden Folgeantrag anhängig gemacht, wäre erfahrungsgemäß auch diese Folgesache jetzt mit entscheidungsreif. Die Folgen dieser prozessualen Vorgehensweise muss die Ehefrau nunmehr selbst tragen.
beck-blog

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Der „Kindeswille“ und andere Bewertungsfaktoren im Familienrecht

Der Verband Anwalt des Kindes lädt die Mit­ar­bei­ter al­ler Pro­fes­sio­nen, die mit dem Kin­der­schutz be­fasst sind, herz­lich ein zur Dis­kus­sion und fall­be­zo­ge­nen Er­ör­te­rung.

Auch mit dieser Veranstaltung unterstützt der Verband An­walt des Kin­des die dem Kind ver­pflich­te­ten Fach­leute, für ei­ne ge­sun­de Wei­ter­ent­wick­lung von in Not­la­gen ge­ra­te­nen Kin­dern und Ju­gend­li­chen ziel­füh­rend wirk­sam wer­den zu kön­nen.

Mittwoch, 29. Juni 2011 · 17:30 bis 20:00 Uhr
Fachhochschule Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 4
Teilnahme kostenfrei

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Einfühlender Bericht über Väterdemo in Wien

Die Sonne eröffnet diesen Tag, der Platz vor dem Mi­nis­te­ri­um ist voll des Grüns – über­all ist Po­li­zei. Doch bleibt der Platz vor dem Mi­nis­te­ri­um der Fa­mi­lie heu­te schwarz. Müt­ter, Vä­ter, Groß­müt­ter, Groß­vä­ter, noch ver­blie­be­ne, le­ben­de Kin­der­see­len tref­fen sich vor dem Mi­nis­te­ri­um der Fa­mi­lien-Zer­stö­rung.

Väter toter, ermordeter Kinder erscheinen in ihren schwar­zen An­zü­gen, rings­um die Po­li­zei. Rund 40, 50, ja viel­leicht auch 60 Po­li­zis­ten der Exe­ku­ti­ve, ja so­gar der Ver­fas­sungs­schutz schüt­zen den Trau­er­marsch, der bald be­gin­nen wird. Al­les ist um­stellt. Kei­ne steu­er­li­chen Mit­tel wer­den heut ge­schont. Ers­te Vor­be­rei­tun­gen wer­den ge­trof­fen, aus ei­nem wei­ßen Lie­fer­wa­gen wird der Sarg der to­ten Kin­der­see­len ge­ho­ben, auf ei­nen klei­nen Wa­gen ge­stellt. Die Trau­er­gäs­te ste­hen in klei­nen Grup­pen bei­sam­men, die Stim­mung ist be­trübt, im­mer wie­der kom­men neue Men­schen hin­zu. Man­che ver­ber­gen ihr Ge­sicht hin­ter schwar­zen Son­nen­bril­len.

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Fachgespräch der Kinderkommission „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS)

pas_logoDas nachfolgende Protokoll zum Fachgespräch der Kin­der­kom­mission des Bayerischen Landtags zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS) möchte ich nicht wei­ter kom­men­tie­ren, sondern für sich sprechen lassen.

Ausführliches Protokoll von Dr. Otto Zsok
Fachgespräch der Kinderkommission des Baye­ri­schen Land­tags zum Thema „Eltern-Kind-Ent­frem­dung“ (PAS) am Donnerstag, 24. März 2011

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Eltern-Schweigemarsch für Kinder am 15. April

vaeterdemonstration-berlin-richter-jugendaemter-protestschilder-2010-06-26

  • Mit dem Gang zum Jugendamt & Familiengericht haben wir das Wohl unseres Kindes zu Grabe getragen
  • Ware Kind – Kindeswegnahmen für den deutschen Auf­schwung
  • Ganz Europa hat Vorteile von deutschen Kin­des­weg­nah­men

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aus diesem Grund findet ein . . . Schweigemarsch . . . statt . . . Weiterlesen »

Rechtsverdreher missbrauchen Aktenzeichen XY

trennung-scheidung-eheleute-familie-kinder-ringe1Das Aktenzeichen XY sich jetzt schon dazu miss­brau­chen lässt, Banditen kostenlose Hilfe zu bieten, ver­wun­dert nicht wirklich. Unter dem Titel „Scheidung online? Ex­per­ten warnen“ kommen tatsächlich lauter Rechts­ver­dre­her zu Wort. Alleine das Wort Experten – und das auch noch im Zusammenhang mit Fa­mi­lien­recht – lässt einem die Haare zu Berge stehen. Wenn ich mir jetzt auch noch eini­ge Sy­no­ny­me für dieses Wort anschaue – Fachmann, Spe­zialist, Autorität, Koryphäe, Sach­ver­stän­di­ger, Profi – dann graut mir gänzlich. Wir ha­ben eh zu viele Anwälte.

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Petition: Schlichtungsversuch für Verfahren in Familiensachen

petition_digital_signieren1Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zu­läs­sig­keits­voraussetzung für Verfahren in Fami­lien­sa­chen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässig­keits­vo­raussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirt­schaft­liches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.

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Richter klagen gegen „Schwarze Liste“

urteil-im-namen-des-volkes-gerichtWundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufs­stand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mut­ter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindes­miss­brauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier

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Richter gesteht Kindesmisshandlungen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.

Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

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Interview mit einer Gleichstellungsbeauftragten

monika-dittmerGleichstellungsbeauftragte kümmern sich um Frauen und Mädchen. Für die Probleme von Jungen und Männern interessieren sie sich meistens nicht. So die landläufige, leider nur allzu oft zutreffende Meinung in der Bevölkerung über Gleichstellungsbeauftragte.

Monika Dittmer, Gleichstellungsbeauftragte der niedersächsischen Stadt Goslar, ist die große Ausnahme: Sie steht für Dialogbereitschaft zwischen den Geschlechtern und hat für die Probleme von Jungen und Männern ein offenes Ohr.

MANNdat hat sie interviewt und zu ihrer Motivation und ihren Ansichten befragt. Lesen Sie hier den ersten Teil unseres Interviews mit ihr.

Zitat Dr. Bruno Köhler, MANNdat: „Gleichstellungsämter sind in der Regel männersterile Zonen“

MANNdat e.V.

Familienrecht international umsetzen

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

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Neue Staatssekretärin im BMJ

bundesjustizministerium-haupteingang Da nach jedem Wechsel der Bundesregierung nicht nur neue Minister, sondern auch Staatssekretäre berufen werden, möchte ich kurz die Arbeit der zukünftigen Staatssekretärin des Bundesjustizministerium vorstellen. Auf der Homepage des BMJ findet man noch keine Informationen, diese sind lediglich in der Begrüßungsrede der neuen Justizministerin vorhanden. Bei Google sowie auf der Homepage der Bundesregierung war ich ebenfalls erfolglos.

Da Frau Dr. Grundmann nach den wenigen Information, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger von sich gegeben hat, bereits in der Vergangenheit im Familienrecht tätig war, stelle ich nachfolgend den wesentlichen Auszug aus der Rede ein.

Seit 1993 ist Frau Dr. Grundmann im BMJ tätig. Schon als Referatsleiterin hat sie mit der Reform des Mietrechts ein außerordentlich brisantes politisches Vorhaben gemeistert. Und in den letzten vier Jahren hat sie als Unterabteilungsleiterin wichtige Reformprojekte im Familienrecht durchgesetzt, vor allem das neue Unterhaltsrecht. Diesen Reformen im Familienrecht haben auch meine Fraktion und ich im Bundestag zugestimmt. Sie haben nämlich das geschaffen, was für mich Liberalität ausmacht: mehr Freiheit und Selbstbestimmung und keine Festlegung des Rechts auf ein einzelnes Lebens- und Familienmodell. Frau Dr. Grundmann steht für diese moderne und liberale Rechtspolitik. Außerdem besitzt sie das, was man neudeutsch soft-skills nennt: Sie kann Menschen zusammenführen, sie kann Kompromisse schmieden und sie kann durch Argumente überzeugen [mehr]

Nach dieser Aussage kann man sich vorstellen, das auch in Zukunft keine Verbesserungen im Familienrecht zu Gunsten von Kinder und Väter zu erwarten sind.