Petition: Schlichtungsversuch für Verfahren in Familiensachen

petition_digital_signieren1Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zu­läs­sig­keits­voraussetzung für Verfahren in Fami­lien­sa­chen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässig­keits­vo­raussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirt­schaft­liches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.

Begründung

Seit vielen Jahren nimmt die Zahl der Scheidungen im Vergleich zu den Ehe­schlie­ßun­gen zu. Trotz der immer wieder geäußerten Hoffnung, „Freunde zu bleiben“, füh­ren Scheidungen und die damit häufig verbundenen Rosenkriege vor Gericht oft zu Traumatisierungen nicht nur der ehemaligen Partner, sondern besonders der Kinder. Viele leiden darunter ein Leben lang.

Dabei steht nach der emotionalen Erkenntnis, dass die Paar-Beziehung nicht mehr zukunftsfähig ist, selten die Absicht fest, einen Rosenkrieg zu führen. Eher sind drän­gen­de Fragen zu beantworten, z.B. nach der finanziellen Zukunft. In vielen Fällen führt der Weg dann zum Anwalt und damit fast immer auch vor Gericht. Ursache da­für ist, dass Anwälte keine Streitschlichter sind. Anwälte leben von Streit, so dass deren wirtschaftliches Interesse bei Scheidungen nicht ist, den Fall so zivilisiert und harmonisch, wie möglich, zu klären, sondern den Streit zu eskalieren und möglichst Klage zu führen. Für das Seelenleben der Beteiligten ist das jedoch meist das Ge­gen­teil dessen, was in der ohnehin schweren Zeit der emotionalen Trennung zu­träg­lich ist.

Daher sollten Anwälte und Gerichte in Familienangelegenheiten erst dann hinzu­ge­zo­gen werden, wenn eine am Erfolg einer Schlichtung interessierte Stelle einen er­folg­lo­sen Versuch unternommen hat. Auf diese Weise können zweifellos zahlreiche Trau­ma­tisierungen nicht nur von betroffenen Kindern vermieden werden, die sonst später aufwändig medizinisch behandelt werden müssten.

Hier geht es zur Homepage des deutschen Bundestages / Petitionen -> Direktlink -> Petition: Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahren in Familiensachen vom 16.01.2011

Ich bitte um Mitzeichnung, das es um unser aller Zukunft und insbesondere um die unserer Kinder geht.

Stand 16.02.2011 · 10:40h · 100 Mitzeichner

1 Kommentare.

  1. Andreas Riedel

    Den Link zur Petition im Text zu verstecken ist höchst unprofessionell und trägt nicht zum Erfolg dieser bei. Ich werde erst meine Stimme abgeben und weiter verlinken, wenn ich feststelle, das deutlich auf den Link direkt hingewiesen wird und dieser als solcher auch groß und dick zu erkennen ist.
    Viel Glück, denn ich möchte das es ganz ganz viele werden.