Archiv nach Schlagworten: Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

Der Frauenhaus Song

Wenn die Thematik nicht so traurig wäre, könnte man über das Video glatt lachen, weil es gut gemacht ist. Die Musik ist dem Lied von Udo Jürgens „Ein ehrenwertes Haus“ entnommen. Der Text zum Lied steht unter dem Video. Mein herzlicher Dank gilt den Herstellern des Arrangements.

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Gewalt gegen ältere Frauen – Studie

Sind Frauenhäuser nicht ausgelastet oder müssen wir demnächst einen Ansturm von Sozialpädagogin­nen, Psychologinnen und dgl. auf Altenheime erwar­ten? Sarkastisch betrachtet wäre das die logische Schluss­folgerung, denn schließlich wird uns immer wieder sug­geriert, das die Zukunft Deutschlands in der Dienstleis­tungsgesellschaft liegt, in der überwie­gend Frauen beschäftigt sind. Liest man den Beitrag der Taz zum Thema „Gewalt gegen ältere Frauen“, dann kann einen angesichts der feministischen Opferkultur dieses Gefühl schon beschleichen. Rentner stellen ja schließlich einen immer größer werdenden Bevölkerungsanteil und da ist es nur logisch, das der Part der Rentnerinnen ein enormes Potential darstellt.

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Die Würde des Mannes ist antastbar

Im Gegensatz zum Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 «Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu ach­ten und zu schützen ist Verpflichtung aller staat­li­chen Gewalt», gibt es diese Würde für Männer an­scheinend nicht. RA Schulte-Frohlinde hat in seinem Blog einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Branden­burg OVG 10 N 86.1 eingestellt, wel­ches eine Klage ge­gen eine Plakataktion über häus­lichen Gewalt abgewie­sen hat.

Das Gericht begründet die Zurückweisung u.a. damit, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.

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Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt

Diese Behauptung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in einer Plakataktion gegen häus­liche Gewalt aufgestellt. Das bedeutende Wort ist „wird„, anstatt „wurde“ Opfer häuslicher Gewalt. Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied. Dagegen hat Rechtsan­walt Robert Schulte-Frohlinde Klage erhoben. In einer mündlichen Verhandlung wurden die Beklagten gefragt, ob sich aus den offiziellen Daten der Berliner Polizeikriminal­statistik ergibt, dass ein viertel aller Frauen Opfer häusli­cher Gewalt werde. Das musste die Beklagtenvertreterin verneinen.

Die genannte Verhandlung fand am 30.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Ber­lin statt und aus dieser zitiere ich nun die relevanten Sätze.

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Frauenhilfetelefongesetz mit unglaublicher Geschwindigkeit verabschiedet

Den meisten dürfte die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfes zum Frauenhilfetelefon bekannt sein. Dieses Gesetz wurde mit einer fast schon un­glaublichen Geschwindigkeit verabschiedet. Am 4. Mai 2011 verkündete Kristina Schröder, ein Gesetz zum Frauenhilfetelefon einzubringen. Am 10. Novem­ber erfolgte die 1. Beratung im Bundestag, am 1. Dezember die 2. und 3. Beratung samt Beschluss des Gesetzes. Dagegen sucht man vergeblich nach einem Gesetz der Bundesregierung zum gemeinsamen Sorgerecht für unverheiratete Väter. Immerhin ordnete im Januar 2003 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil an, das eine Überprüfung stattzufinden habe. Zurück zum eigentlichen Thema. Fast schon makaber nenne ich den Hinweis auf den Beitrag „Frauen und Männer vor Gewalt schützen“, der auf der Webseite des BMFSFJ zum Beschluss des Frauenhilfetelefongesetz plaziert ist.

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Feministische Verwahrlosung

Frauen sind kaum gewalttätig, zumindest suggerieren das Politik und Medien. Wohin die Vertätschelung von Mädchen und Frauen führt, wenn sie keine Grenzen gesetzt bekommen, zeigt eindrucksvoll das eingestellte Video.

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Beihilfe zum Kindesentzug und weitere Urteile

Es kommt nicht sehr oft vor, das Kindesentzug tatsächlich bestraft wird und gerichtsverwertbare Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Trennungskrieg bzw. Entzug der Kinder im ersten eingestellten Fall hat sich auch für die Mutter zum Nachteil ausgewirkt. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für die beiden Söhne entzogen und dem Vater übertragen. Die Leidtragenden sind wie üblich die Kinder, denn der Krieg um diese geht leider weiter.

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Täterinnen in BMFSFJ-Broschüre benannt

weibliche-haeusliche-gewalt-gegen-mann-maennerStetig nährt sich das Eichhörnchen und im Fall von Männerrechten und -benachteiligungen scheint die­ses ebenfalls zu gelten. Eigentlich sollte es eine Selbst­verständlichkeit sein, dass in einer Broschü­re über häusliche Gewalt männliche, so­wie weibli­che Täter benannt werden. Nach Jahren des Pro­tes­tes gibt es nun nicht mehr nur den Täter, son­dern auch die Täterin.

Zu früh darf trotzdem nicht gejubelt werden, denn der Fokus in dieser Bro­schü­re liegt immer noch bei den Frauen als Opfer. So kommt das Wort Frauen 33 mal vor, das Wort Männer genau 3 mal. Die letzteren werden zum einen im Vorwort erwähnt:

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1999 – Kreischende Frauen zur Jahrtausendwende

„Eine kurze Geschichte der Zeit“: Wir schreiben das Jahr vor dem neuen Jahrtausend. Im deutschen Bundestag gab es eine Debatte und Aussprache zur „Parlamentarierin in 50 Jahren Deutscher Bundestag“. Wer verstehen will, wie der Filz zwischen NGOs (das sind die s.g. Gemeinnützigen Vereine und Lobbyistinnen) und Politikerinnen funktioniert und immer effektiver tut, der möge lesen. Hier einige Ausschnitte aus einer Debatte, die 11 Jahre alt ist.
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20 Frauen wegen Kinderpornos verhaftet

Und das ausgerechnet im feministischen Wunderland Schweden (die lesen doch so gerne „s.c.u.m.“, jenes Manifest zur Vernichtung der Männer). Danke an „V“ aus dem WgvdL-Forum für die Übersetzung des englischen Originals, denn in den deutschen Zeitungen findet sich dazu natürlich nichts:

„Die schwedische Polizei hat bei einer landesweiten Razzia gegen einen Kinderpornographie-Ring 23 Personen verhaften, davon 20 Frauen. Polizeisprecher Sven-Ake Petters benannte den Ring als „einzigartig“ und sagte, dass er noch nie zuvor so viele weibliche Verdächtige vorfand bei einer Ermittlung wegen Kinderpornographie. Er sagte, dass am Mittwoch an zwölf verschiedenen Örtlichkeiten über Schweden verteilt Verhaftungen durchgeführt wurden, und (hierbei) Frauen im Alter von 38 bis 60 dabei waren.“
– Der Originaltext in den englischsprachigen FoxNews steht [hier]

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Täterinnen sehen sich als Opfer

Die Zeitschrift Brigitte hat ein bemerkenswertes Interview mit der Gewaltberaterin Sabine Wieczorkowsky veröffentlicht. Unter dem Titel „Amoklauf in Lörrach: Wie kann eine Frau so etwas tun“, sagt die auch als Konfliktberaterin wirkende Frau Erstaunliches und befreiend Offenes:

Die wenigsten Menschen können sich Frauen als Täterinnen vorstellen. Es gibt aber sehr viele Frauen, die ihre Kinder oder ihren Mann schlagen. Zu mir kommen Frauen, die zum Teil brutale Gewalt ausgeübt haben – und sich als Opfer fühlen. Das erlebe ich immer wieder. Und sie werden von der Gesellschaft darin bestärkt. Sie werden aus Notwehr zu Täterinnen oder sie wehren sich damit gegen langjährige Gewalt durch den Partner oder die Väter.

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Besserer Schutz vor Zwangsverheiratung

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_07/2010_252/02

Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Schutz für Opfer von Zwangsverheiratungen
Recht/Antrag – 15.07.2010

Berlin: (hib/JFR/ELA) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern von Zwangsverheiratung vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/2491). Unter anderem sollen nach Vorstellung der Abgeordneten Zwangsverheiratungen in §31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Härtefall anerkannt werden. Die Fraktion fordert außerdem die Initiierung einer dauerhaften Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Zwangsverheiratung“. Im Bereich der Prävention soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Frauen- und Migrantinnenorganisationen Aufklärungskampangen entwickeln und finanzieren.

Zwangsverheiratungen seien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, welche außerdem die Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletzten, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung müsse deshalb nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern auch ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention und Intervention gewährleisten [hier]

Aus dem Antrag der Grünen:

5. Von Zwangsverheiratungen sind zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Täter bzw. Gehilfen von Zwangsehen sind zwar regelmäßig Männer, mitunter werden hetero- oder homosexuelle Männer und Jugendliche aber auch selber Opfer von Zwangsverheiratungen. In Deutschland besteht ein eklatanter Mangel an Präventionsangeboten und Schutzeinrichtungen für Jungen und Männer (bzw. für Paare) sowie an professionellen Anbietern einer interkulturellen Täterarbeit.

Staun, Staun – da Männer idR als Opfer nicht wahrgenommen werden, vermute ich, das für diese Gruppe nur deshalb Präventionsangebote gefordert werden, da auch etliche Homosexuelle von der Zwangsverheiratung betroffen sind.

Interessant ist mal wieder die Frage, wie oft Männer/Frauen erwähnt wurden:

Männer = 9 Treffer
Frauen =  47 Treffer

wobei man berücksichtigen muss, das Männer auch im Zusammenhang mit Täterschaft erwähnt werden. Ansonsten besteht der Antrag im Grunde genommen fast ausschließlich aus Frauenförderung. Es ist ähnlich wie beim Gewaltschutzgesetz: die wirklichen Opfer werden kaum davon profitieren und die anderen lädt er zum Missbrauch ein.

WikiMANNia: Zwangsehe

Täterverantwortung stärken

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©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

Der Bundesrat will Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf wirbt er für die Täterarbeit als wichtiges Element der Gewaltprävention und des Opferschutzes. Staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen sollen Straftäter zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen bewegen.

Solche Programme versuchen, Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite zu bewirken und die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle zu vermitteln. Gerade zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Beziehungsdelikten sei es wichtig, die Täterarbeit als Teil einer Interventionskette einzusetzen, heißt es zur Begründung.

Nach dem Entwurf können Staatsanwälte oder Gerichte künftig Ermittlungs- bzw. Strafverfahren einstellen und zugleich die Weisung erteilen, dass der Beschuldigte innerhalb eines Jahres an einem qualifizierten Täterprogramm teilnimmt. Eine entsprechende Weisung wäre auch bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich.

Erfüllt der Täter die Weisung nicht, drohen ihm Anklage oder Verurteilung – dies motiviert namentlich solche Täter zur Teilnahme, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, hoffen die Länder.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese nimmt dazu Stellung und legt ihn dann dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Beschluss entspricht einer Vorlage, die der Bundesrat bereits im Juni 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Diese hat der Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend beraten.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung [hier]

Drucksache 93/10 (Beschluss)

Ich glaube, man braucht kaum darüber spekulieren, das nur Männer mit Täter gemeint sind. Das Politiker der Gesellschaft schaden, indem sie nur Männergewalt ahnden will, findet wohl ebenfalls Zustimmung. Am meisten werden Kinder darunter zu leiden haben, das Frauen- und Müttergewalt nicht thematisiert wird. Deswegen wurde Kindern im Gewaltschutzgesetz auch kein eigenständiges Antragsrecht zugestanden. Das sich mittlerweile auch Schulen über zunehmende Mädchengewalt öffentlich beklagen, nehmen unsere Politiker anscheinend nicht zur Kenntnis, man müsste ja am friedvollen Frauen- und Mütterimage kratzen.

Penis Beschneidung kostet Leben

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Junge Südafrikaner bezahlen den Eintritt ins Erwach­senenalter oft mit dem Leben. Sie sterben bei einer stümperhaften Beschneidung, die ihnen richtiges Männersein verheißt.

Wer Glück hat, überlebt das archaische Beschnei­dungsritual mit verstümmeltem Penis und beschä­men­den Narben. Wer Pech hat, stirbt daran. Für den Übertritt ins Erwachsenenleben bezahlen junge Män­ner im ländlichen Südafrika einen hohen Preis. Beim Volk der Xhosa in der Eastern Cape-Provinz markiert das Ritual einen buchstäblich wichtigen Einschnitt im Leben der jungen Männer. Jedes Jahr aber sterben Teenager an Kom­plikationen, da die Initiationsriten oft von traditionellen und schlecht ausgebildeten Medizinmännern vorgenommen werden [mehr]

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