Dr. Bruno Köhler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von MANNdat, Dr. Alexander Ulfig und Kevin Fuchs haben eine gemeinsame Petition für mehr Jungenförderung auf Cuncti verkündet. In dieser Petition werden die elementaren Schwächen der derzeitigen Bildungspolitik mit dem Fokus auf Jungen aufgeführt und entsprechende Forderungen gestellt.
Archiv nach Schlagworten: Petition
Petitionen-Briefaktionen gegen Beschneidung
Petition zu Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige
Petition: Familienrecht – Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige vor Gericht
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge für die Qualifikation von familienpsychologischen Sachverständigen vor Gericht Mindeststandards schaffen, die eine Approbation einschließen.
Europäischer Gerichtshof soll ACTA prüfen
hib-Meldung · 2012_03/2012_146/02
Recht/Antwort – 21.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Die Europäische Kommission hat am 22. Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) dem Europäischen Gerichthof zur Prüfung vorlegen wird. Der deutsche Botschafter in Tokyo wurde Anfang des Monats angewiesen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8679). Einige Staaten hätten gleichfalls angekündigt, die Zeichnung bzw. das Ratifikationsverfahren auszusetzen. Auch im Europäischen Parlament gebe es eine Debatte über die Auswirkungen von ACTA. Laut Bundesregierung soll das ACTA-Abkommen die weltweite Bekämpfung der Produktpiraterie verbessern, weil die unerlaubte Nachahmung von Produkten für die deutsche und weitweite Wirtschaft große Risiken mit sich bringe. Bezüglich der Regelungen zum Internet habe ACTA allerdings „Besorgnis und Widerstände in Teilen der Öffentlichkeit“ ausgelöst, die „Beachtung“ verdienten. Bundestag
Was ich leider nicht wußte und heute erst erfahren habe: beim Bundestag läuft eine Petition zur Aussetzung von ACTA, die morgen beendet wird, weswegen ich diese unten eingestellt und verlinkt habe.
Petition für Gentests nach Geburten
Die Argumente der nachfolgende Petition sind aus meiner Sicht zwar verständlich, trotzdem konnte ich mich bisher noch nicht durchringen, diese mitzuzeichnen. Die wichtigste Frage lautet nämlich: was würde mit den erhobenen Daten geschehen? Ein entsprechendes Gesetz würde schließlich Begehrlichkeiten seitens des Staates wecken. Aus diesem Grunde verweigern die meisten User des Bundestagsforum auch die Zustimmung.
Petition gegen den geplanten europäischen Stabilitätsmechanismus
Deutscher Bundestag · Petition -> Hier
Finanzpolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus
Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen.
Begründung
Petition: Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
Alle Rechte – keine Pflichten? So kennen wir dieses Land, wenn es um Mütter geht. Aber hat der entsorgte Vater außer ständig steigenden Zahlungsverpflichtungen wirklich gar keine Rechte mehr; außer vielleicht dem des (so Mutti das überhaupt erlaubt) „Umgangsrechts“? Dieses Wort stellt an sich schon eine Sprach-Perversion für unsere Väter in Deutschland dar! Und es sieht nicht so aus, als wolle Mutti Staat daran etwas ändern, siehe Beitrag Justiz wollte nie Väterprobleme lösen.
Unter anderem gibt es deshalb eine Petition zum gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Väter: open Petition
Petition: Schlichtungsversuch für Verfahren in Familiensachen
Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahren in Familiensachen
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässigkeitsvoraussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.
Petition gegen Weitergabe von Adressdaten durch Meldebehörden
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Meldeämter private Adressdaten ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers nur noch in begründeten Ausnahmefällen an Dritte weitergeben dürfen.
Begründung
In der BRD darf jeder ohne Nachweis eines besonderen Grundes bei den Meldeämtern gegen eine Gebühr Adressdaten von Dritten einholen. Professionelle Adresshändler nutzen diese Möglichkeit in großem Stil, um z.T. tausende von Adressen gleichzeitig zu erfragen. Diese Adressen werden dann z.B. für ungebetene Werbung genutzt. Die Kommunen nehmen auf diese Weise jährlich Millionenbeträge ein.
Dies wäre an sich schon ein eklatanter Verstoß gegen jedes gesunde Rechtsempfinden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass jeder Bürger verpflichtet ist, sich in das Melderegister eintragen zu lassen. Gleichzeitig hat er aber keine Möglichkeit, der Weitergabe seiner Adresse zu widersprechen.
Das Problem an sich ist nicht neu, gewinnt aber durch die Möglichkeiten der modernen massenhaften Datenverarbeitung immer stärker an Brisanz.
Die Meldeämter sollen in Zukunft nur noch dann Adressdaten weitergeben dürfen, wenn die um Auskunft ersuchende Person ein besonderes berechtigtes Interesse nachweist, also z.B. wenn nachweislich noch finanzielle Forderungen bestehen und der Schuldner zwischenzeitlich verzogen ist. Reine kommerzielle Interessen stellen kein „berechtigtes Interesse“ im Sinne dieser Petition dar [hier]
Nur zur Anregung 😉
Aktueller Stand • 806 Mitzeichner • 06.11.2010 • 14:30h
Petition gegen Erhöhung der Tabaksteuer
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Tabaksteuer nicht erhöht wird.
Begründung
Die Tabaksteuer soll nur erhöht werden, um großen Unternehmen die viel Energie verbrauchen zu entlasten, auf den Schultern der kleinen Bürger. Dieses steht auch im krassen Gegensatz zu der Umweltpolitik, die unsere Politiker uns verkaufen wollen [hier]
Interessant ist nicht die Petition, die mit Sicherheit keine Umsetzung finden wird. Die Kommentare im gleichnamigen Forum des Bundestages fand ich dafür sehr aufschlussreich. Dort schreiben einige Nichtraucher, welche ebenfalls unterschrieben haben. Letztendlich hat aus meiner Sicht einer der User recht, wenn er schreibt:
Im Grunde ist die Steuererhöhung den ärmeren Rauchern in Deutschland doch egal. Die meisten kaufen doch schon lange keine in Deutschland versteuerten Zigaretten mehr. Dann kommen eben noch welche dazu, die sich versteuerte nicht leisten können… [hier]
Man sollte die Petition mit zeichnen, schon alleine um „unsere“ Regieriegen zu ärgern 😉
Aktueller Stand • 630 Mitzeichner • 06.11.2010 • 14:01h
Petition zur Netzneutralität und was Frauen dazu meinen
Ohne Frauen bleibt die Netzpolitik blass
Veröffentlicht 20. August 2010, 09:10 von Violandra Temeritia von Ávila
[..]In der vergangenen Woche gründete sich die Initiative Pro Netzneutralität, auf deren Kampagnenseite über das Eintragen des Namens in ein Webformular Unterstützung für die Initiative ausgesprochen werden kann. Sie spricht sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität aus. Politiker aus den Oppositionsparteien, Wissenschaftler, Netzaktivisten und Blogger bildeten als Erstunterzeichner die Vorhut. Jedoch gesellte sich in die ruhigen Wogen des Sommers keine Überraschung; wie bei so vielen Aktionen, Konferenzen und Binnenbeschreibungen der „Netzszene“ finden sich auf der Liste der Gründungsmitglieder, die für die Initiative bürgen, lediglich die Namen derer, die sich als Gesandte des deutschen Internets begreifen. Der Frauenanteil dieses Clans ist kläglich.
[..]In Diskussionen über die Präsenz und Teilhabe von Frauen in Sachfragen, die unmittelbar mit dem Internet verknüpft sind, betritt meist viel zu schnell das Argument die Bühne, Frauen interessierten sich selten für Technik, wenig für Computer, wenig für Politik. Das ist nicht nur zu simpel gedacht. Entgegenhalten muss man dieser Aussage zudem, dass sie versucht Geschlechterklischees zu erhalten und somit kaum in das Argumentationsrepertoire einer progressiven Netzszene gehören sollte, und außerdem, dass wenn die Sprecher dieser Szene passionierte Evangelisten ihres Glaubens sein und somit andere für ihre Haltungen und Ideen gewinnen möchten, es eine schwache Leistung ist, lediglich ein einmütiges, vorrangig gleichgeschlechtliches Umfeld mit dieser Begeisterung anstecken zu können [mehr]
Manchmal begreife ich nicht, warum ich immer wieder sprachlos bin. Im fast tagtäglichen Rhythmus hören und lesen wir, das Frauen in fast allem besser sind. Sie haben die besseren Schulnoten, Universität- und Berufsabschlüsse und dgl. mehr. Wenn es aber darauf ankommt, scheinen sie hilflos wie kleine Kinder zu sein und müssen auch noch zusätzlich gepampert äh.. beworben werden.
Als Frankziska Heine voriges Jahr die Petition gegen das vom Bundestag eingebrachte Gesetz zu Netzsperren einstellte, da hat niemand gefragt, ob es sinnvoll ist, diese Petition zu unterstützen, weil eine Frau diese initiiert hat. Man war dafür oder dagegen. Eine Diskussion darüber, das eine Frau diese Petition eingebracht hat, fand nirgends statt. Vielleicht sollten Politiker für diese Petition Fördergelder bereit stellen, damit Frauen sich überwinden können, auch etwas für die Allgemeinheit zu tun.
Kein Wunder, wenn solche Frauen von vielen (Männern) nicht ernst genommen werden 😉
Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt
Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten
Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes
Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.
Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.
Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.
[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.
[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.
Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.
Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂
Petition: Einführung des Wechselmodells
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen … die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kindern durch beide leibliche Elternteile, auch wenn diese getrennt sind. Das sogenannte Wechselmodell, welches bereits in vielen Ländern Gesetz ist, sollte auch in Deutschland Gesetz werden.
Begründung
„Kinder haben das Recht auf beide leiblichen Eltern. Leben die Eltern getrennt, haben Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang!“
Die Änderungen des Sorge- und Umgangsrecht in vielen anderen Ländern (Frankreich, Belgien, Australien uvm.) hin zum sogenannten Wechselmodell, die freiwillige gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die leiblichen, getrennt lebenden Eltern in Deutschland sowie mehrere Studien seitens verschiedener anerkannter Familientherapeuten sprechen eindeutig für die gesetztliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsreform.
Viele Väter in Deutschland sind bereit, für ihre Kinder mehr als nur ein Wochenend–Besuchselternteil aller 14 Tage zu sein und ihre Rolle als Vater auch wahrzunehmen. Ihnen wird leider oft durch einen unbegründeten Widerstand der Kindsmutter sowie der für deutsche Väter ungünstigen Gesetzgebung, ein dem eigentlichen Kindswohl entsprechender gleichwertiger Umgang versagt. Dies ist vor allem für unsere Kinder ein nicht tragbarer Zustand. Kinder brauchen beide Eltern! Es gibt keinen unwichtigen Elternteil! Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden, obwohl dieser doch Interesse am Kind hat! Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf!
Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen, was bereits ein positiver Ansatz ist.
Darüber hinaus wird das sogenannte Wechselmodell bereits in vielen Familien mit der Trennung, unabhängig von staatlichen Einrichtungen usw. freiwillig durchgeführt.
Kinder brauchen Wurzeln, die sie in Ihren Familien finden.
Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil eine Chance, auch nach der Trennung der Eltern eine Familie zu bilden [zur Petition]
Petition an Vaclav Klaus
am 2. Oktober 2009 stimmte Irland mit “Ja“ zum Lissabon-Vertrag, nachdem es gezwungen wurde, nach ihrer “Nein“-Abstimmung aus 2008 noch einmal abzustimmen.
Der Lissabon-Vertrag nimmt den Mitgliedsstaaten tatsächlich ihre Souveränität und Unabhängigkeit und macht sie zu Provinzen innerhalb des EU-Staates. Beides, die EU-Verfassung selbst und wie sie entstanden ist, zeigen die äußerste Mißachtung, die die EU und die Eurokraten für die Demokratie und die Menschen in Europa haben. Weiterlesen »
Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.
Begründung
In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.
Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.
60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)
Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.
Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.
Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.
Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.
Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]
Grundgesetzlesung in Berlin am 23. Mai 2009
Franziska Heine, Initiatorin der Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ hat im Video eine Gruppe Leute um sich gesammelt und Artikel des Grundgesetzes zu Meinungs- und Informationsfreiheit vorgetragen. Weitere Informationen dazu findet man auch auf der Seite von MOGiS.
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Links
Zur Petition
MOGiS – MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das geplante Gendiagnostik-Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Es enthält zu viele fachliche Fehler, behindert den medizinischen Alltag unnötig und stellt ein Berufsverbot für hoch qualifizierte Fachleute dar. Außerdem sind Strafen für heimliche Vaterschaftstests vorgesehen, was den familiären Frieden empfindlich stören wird. Sollte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindert werden können, muss eine unmittelbare Nachbesserung erfolgen.
Begründung
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.
Zensur hilft keinem Kind
Zigtausende paranoide Bürger listet der Bundestag derzeit im Internet auf, und stündlich werden es mehr. So jedenfalls muss man die Union verstehen, wenn sie behauptet, nur Verschwörungstheoretiker würden in dem geplanten Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten den Einstieg in die Zensur des Internets sehen.
Doch genau der droht. Denn der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das Bundeskriminalamt täglich eine streng vertrauliche Liste von Webadressen erstellt, die umgehend von den Providern gesperrt werden müssen – ohne dass irgendjemand kontrollieren kann, was warum und wie lange auf dieser Liste steht. Dagegen protestieren die mittlerweile weit mehr als 65 000 Mitzeichner einer Online-Petition auf der Webseite des Bundestags [Frankfurter Rundschau]
Wie man eine Generation verliert
Im Internet gibt es viele Proteste gegen die geplanten Kinderpornosperren. Politiker haben für die Kritik nur Verachtung übrig. So verprellen sie ihre künftigen Wähler
Politische Verdrossenheit sieht anders aus, könnte man bei solch hoher Beteiligung meinen. Dabei ist es wohl genau diese Frustration, die den Rekord erzeugt: Verdrossenheit von der aktuellen Politik. Denn es werden all jene verunglimpft, die Kritik an dem Gesetz äußern [Die Zeit]
„Obskure Kriterien“
Gegen Schnellschüsse von Technik-Laien: Die Web-Gemeinde hat gezeigt, wie schnell sie Widerstand gegen heuchlerische Netzsperren organisieren kann [Süddeutsche]
Anscheinend begreifen auch die Medien langsam aber sicher, um was es genau geht. Ich stelle in einem separaten Beitrag aus der letzten Bundestagsrede zum Kinderpornografie-Bekämfungs-Gesetz noch Auszüge aus diversen Reden ein.
Link
Zur Petition
Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge zum Umgangsrecht mit Kindern bei getrennt lebenden Elternteilen beschließen:
Beide Elternteile sollen für die Belastungen, wie Reisekosten und Reisedauer, die bei der Ausführung des Umgangsrechts entstehen, zu gleichen Teilen aufkommen.
Sofern keine andere, von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung getroffen worden ist, soll jedes Elternteil prinzipiell verpflichtet sein, jede 2. Reise zur Ausübung des Ungangsrechts auf eigene Kosten durchzuführen.
Begründung
§ 1684 BGB besagt: „Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Abs. 1)“. Das gilt sowohl beim gemeinsamen, als auch beim alleinigen Sorgerecht nur eines Elternteils, bei dem die Kinder leben. Aber auch der getrennt lebende Elternteil hat ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht und die Umgangspflicht mit dem Kind.
Laut aktueller Rechtssprechung muss der von den Kindern getrennt lebende Elternteil die Kinder bei dem mit den Kindern lebenden Elternteil auf eigene Kosten abholen und dort wieder abliefern.
Bei einem Wegzug des Elternteils mit den Kindern in eine andere Stadt wird die Durchführung des Umgangsrechts z. T. stark erschwert. Es entstehnen zusätzliche Kosten und Zeitaufwände. Diese Belastungen müssen vom getrennt lebenden Elternteil komplett getragen werden, obwohl er diese nicht verursacht hat und keinen Einfluß darauf nehmen kann.
Diese Rechtsprechung bewirkt eine ungerechte und einseitige Belastung des getrennt lebenden Elternteils.
Ich würde mich freuen, wenn gerade auch diejenigen, die sich ohnehin zum mitzeichnen gegen Internetsperren auf der entsprechenden Seite des Bundestages anmelden mußten, diese Petition ebenfalls unterschreiben würden. Bisher gibt es 193 Mitzeichner, sorgen wir dafür, das es mehr werden.
Links
Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten
Forum zum Petitionstext
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