Nicht nur Jörg Kachelmann durfte in seinem Prozess erfahren, dass Moral und Justiz nicht zueinander passen. Horst Arnold hat ebenfalls an Recht und Gerechtigkeit (=Moral?) geglaubt, bis er leider eines besseren belehrt wurde und seinen Glauben an die Justiz letztendlich mit dem Leben bezahlen musste. Es hagelt zwar genügend Kritik am deutschen Justizsystem, aber davon lässt sich Dieselbe nicht beeindrucken, wie unten stehender Bericht zeigt.
Archiv nach Schlagworten: Richter
Der Mythos von der hohen Moral der Richter
Richter attackiert Jugendamt
„Sich selbst überlassen“ – Richter attackiert Jugendamt
Richter Johann Krieten ist nach dem Drogenfund entsetzt über laxe Kontrollen seitens der Behörde. Diese weist die Kritik von sich.
Neustadt. „Trostlosigkeit, mangelnde Kontrolle und unverantwortliches Handeln“ – nach dem Fund zahlreicher Drogen in einer Jugendwohnung im Stadtteil Sternschanze (wir berichteten) hat der erfahrene Hamburger Jugendrichter Johann Krieten deutliche Kritik an dem zuständigen sozialen Träger sowie dem Jugendamt geübt. Die Jugendlichen würden weitgehend „sich selbst überlassen“, es herrschten „trostlose Zustände“, moniert Krieten. Es sei „absolut unverantwortlich“, dass das Jugendamt offenbar sozialen Trägern die Berechtigung für Jugendhilfemaßnahmen erteile und keine Kontrolle ausübe. „Es überträgt die Arbeit mit schwierigen Jugendlichen an freie Träger und wäscht seine Hände dann in Unschuld“, kritisiert Krieten.[..] Abendblatt – PDF
Rechtsbeugender Richter freigesprochen
Leider glauben die meisten Menschen in Deutschland, dass vor Gericht Recht gesprochen wird und dass es um Wahrheitsfindung geht. Das dem mitnichten so ist, hat der Gerichtsprozess um Horst Arnold, sowie der Kachelmann-Prozess exemplarisch aufgezeigt. Aber auch der in der Väterszene bekannte Fall Görgülü hat belegt, dass das Zitat: Recht haben heißt nicht Recht bekommen seine Wirksamkeit hat. Nun hat das Landgericht Halle einen Kollegen freigesprochen, der mindestens 5 Urteile schriftlich ergänzt und überarbeitet hat.
Drohende Entmündigung durch Richterwillkür
Querulantentum kann einen Krankheitswert aufweisen? Das hat zumindest ein Richter im ersten eingestellten Fall als internen Vermerk geschrieben. In einem weiteren Fall wird eine Frau vorgestellt, die als Oma um das Besuchsrecht für ihren Enkel kämpft. In einem Urteil steht, dass das Gericht Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Frau habe.[..]
„Wer schützt uns vor solchen Richtern?“
Zurecht zweifelt ein Schöffe an der Justiz, es fragt sich nur: wieso merken das Leute erst dann, wenn es um einen extremen Fall geht? Dass es im Familienrecht schon lange ungerecht zugeht, wissen eigentlich viele Menschen. Da mucken aber meistens nur die Betroffenen auf. Aus diesem Grunde wird die Frage, wer uns vor (solchen) Richtern schützt, noch lange aktuell bleiben. Merke – Recht haben heißt nicht recht bekommen oder um mit Bertolt Brecht zu sprechen: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Richter verurteilt Autor von «Kinder ohne Rechte»
Der Schweizer Bezirksrichter Peter Thurnherr und der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer, Guido Marbet fühlten sich auf den Schlips getreten, weil die Organisation «Kinder ohne Rechte» auf ihrer Homepage verbreitet hatte, das Guide Marbet die Rechte von Kindern verletzte oder er unterstütze Entscheide, welche die Interessen von Kindern verletze. Hanebüchen ist die Begründung im Urteil: Da die akkreditierte Presse das Interesse der Öffentlichkeit bereits ausreichend gewährleiste, hätten Privatpersonen kein Wächteramt auszuüben.
Richter greift Sozialpädagogin an
Der grausame Tod von Pflegekind Anna († 9) und die Frage: Wie viel Schuld trägt das Jugendamt?
Gestern sagte die zuständige Sozialpädagogin, Susanne G. (43), vor Gericht aus. Sie manipulierte nach Annas Tod die Jugendamts- Akte. Damit kein Schlamperei-Verdacht auf ihre Behörde fällt?
„Ich habe acht Vermerke aus der Akte genommen und in einer Kurzschlusshandlung geschreddert“, gestand Susanne G. Sie behauptet: „Dabei ging es nicht um Vertuschung von Inhalten.“ Der Richter mit ungläubigem Blick: „Schredderei macht nur Sinn, wenn man etwas verschwinden lassen will!“
djb fordert mehr Bundesrichterinnen
Für die Richterwahl im Frühjahr 2012 sollen erheblich mehr Frauen vorgeschlagen und auch gewählt werden – dies möchte der djb mit seiner Initiative „Frauen in die Roten Roben“ erreichen. Die gänzlich fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge benachteiligt vor allem Frauen.
Wer zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter zu berufen ist, entscheiden die Mitglieder des Richterwahlausschusses, die das alleinige Vorschlagsrecht außer dem für das jeweilige Bundesgericht zuständigen Bundesministerium haben. Bei der letzten Wahl 2011 lagen für den Bundesgerichtshof 23 Wahlvorschläge vor, darunter 3 Richterinnen (ein Anteil von 13%), und für das Bundesverwaltungsgericht 17 Wahlvorschläge mit nur einer Richterin (= 6%).[..]
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass bei dem Trubel, der gerade um Frauen im Bundestag und den Ausschüssen gemacht wird, Frauen nicht in hohem Maße berücksichtigt werden.
Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage
Richter sind auch nur Menschen, was ja für sich genommen in Ordnung wäre. Wenn aber Richter des BVerfG nachweislich fehlerhafte Urteile fällen, die gravierend in das Leben von Erwachsenen und Kindern eingreifen, dann hat das schon eine besondere Brisanz. Im ersten eingestellten Fall geht es um die Anordnung der Fortsetzung einer Psychotherapie für ein Kind auf Grund der festgestellten Erziehungsunfähigkeit der Mutter.
Femokratie News 223-2011
„Wenn Männer einen bestimmten Teil des Feminismus mögen, dann funktioniert er nicht richtig“
Die Feministin Julie Bindel kritisiert in dem Artikel „Why „fun feminism“ should be consigned to the rubbish bin„ den modernen „Funfeminismus“ und möchte wieder zurück zum radikalen, theoretischen Feminismus. Was sie darunter versteht? Alles Evolution
Keine Unterhaltszahlung, weil Scharia Vorrang hat
Ein Ehepaar aus Saudiarabien, das seit fast dreissig Jahren in Österreich lebt, wird nach islamischem Recht geschieden. Mit seinem Entscheid hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einer Frau nach der Scheidung den Unterhalt ihres Ex-Mannes verweigert. Das Höchstgericht hat zum ersten Mal entschieden, dass die Scharia in Österreich angewendet werden muss. Infosperber
Femokratie News 213-2011
Als dem Familienrichter in Bad Iburg der Kragen platzte
[..]Zwar war damit die Frist des § 137 II FamFG eingehalten, gleichwohl platzte dem Richter der Kragen und er trennte das Unterhaltsverfahren nach § 140 II Nr. 5 FamFG ab.
Wenn gleichwohl die Ehefrau die Folgesache nachehelicher Unterhalt erst fast ein Jahr später nach Anberaumung des Scheidungstermins einreicht, kann dies nur das Ziel verfolgen, den Scheidungsausspruch so lange wie irgend möglich heraus zu zögern. Denn hätte sie nach der Ablehnung eines nachehelichen Unterhalts durch den Ehemann umgehend einen entsprechenden Folgeantrag anhängig gemacht, wäre erfahrungsgemäß auch diese Folgesache jetzt mit entscheidungsreif. Die Folgen dieser prozessualen Vorgehensweise muss die Ehefrau nunmehr selbst tragen. beck-blog
Einfühlender Bericht über Väterdemo in Wien
Die Sonne eröffnet diesen Tag, der Platz vor dem Ministerium ist voll des Grüns – überall ist Polizei. Doch bleibt der Platz vor dem Ministerium der Familie heute schwarz. Mütter, Väter, Großmütter, Großväter, noch verbliebene, lebende Kinderseelen treffen sich vor dem Ministerium der Familien-Zerstörung.
Väter toter, ermordeter Kinder erscheinen in ihren schwarzen Anzügen, ringsum die Polizei. Rund 40, 50, ja vielleicht auch 60 Polizisten der Exekutive, ja sogar der Verfassungsschutz schützen den Trauermarsch, der bald beginnen wird. Alles ist umstellt. Keine steuerlichen Mittel werden heut geschont. Erste Vorbereitungen werden getroffen, aus einem weißen Lieferwagen wird der Sarg der toten Kinderseelen gehoben, auf einen kleinen Wagen gestellt. Die Trauergäste stehen in kleinen Gruppen beisammen, die Stimmung ist betrübt, immer wieder kommen neue Menschen hinzu. Manche verbergen ihr Gesicht hinter schwarzen Sonnenbrillen.
Rechtsverdreher missbrauchen Aktenzeichen XY
Das Aktenzeichen XY sich jetzt schon dazu missbrauchen lässt, Banditen kostenlose Hilfe zu bieten, verwundert nicht wirklich. Unter dem Titel „Scheidung online? Experten warnen“ kommen tatsächlich lauter Rechtsverdreher zu Wort. Alleine das Wort Experten – und das auch noch im Zusammenhang mit Familienrecht – lässt einem die Haare zu Berge stehen. Wenn ich mir jetzt auch noch einige Synonyme für dieses Wort anschaue – Fachmann, Spezialist, Autorität, Koryphäe, Sachverständiger, Profi – dann graut mir gänzlich. Wir haben eh zu viele Anwälte.
Fehlende Frauenquote bei Bundesrichtern
In den letzten Wochen wurde in deutschsprachigen Ländern penetrant über Frauenquoten diskutiert, mit der stets latenten Androhung eines entsprechenden Gesetzes bei Nichterfüllung. Nun geht der Bund her und hält sich nicht einmal an seine eigenen Ansprüche. Unter 18 neu gewählten Bundesrichtern gibt es nur 3 Frauen. Damit wird sogar die niedrigste Frauenwunschquote von 30% unterboten, was mich doch irgendwie überrascht hat.
Richter klagen gegen „Schwarze Liste“
Wundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufsstand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mutter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindesmissbrauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier
Voßkuhle neuer Präsident des BVerfG
hib-Meldung • 2010_03/2010_069/01
Wahlausschuss – 05.03.2010
Berlin: (hib/BOB/MPI) Andreas Voßkuhle heißt der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Wahlausschuss des Bundestages, der die Hälfte der Richter am höchsten deutschen Gericht bestimmen darf, wählte den Juristen am Freitagmorgen in dieses Amt. Der 46-jährige frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau ist seit knapp zwei Jahren am Verfassungsgericht und sitzt dem Zweiten Senat vor. Voßkuhle tritt die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an, der in den Ruhestand geht.
Im Wahlausschuss, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner zwölf Mitglieder die Richter bestimmt, fand auch der Göttinger Völkerrechtler Andreas L. Paulus die notwendige Mehrheit für Papiers freiwerdende Richterstelle. Der 41-Jährige, der zur Zeit noch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen innehat, studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (USA). Er wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion nominiert. ”Ich bin sehr zufrieden mit der Wahl, insbesondere bei Paulus zum Verfassungsrichter“, sagte der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic. Er habe die Hoffnung, dass sich Paulus nicht nur für die Freiheitsrechte, sondern auch für die Sozialrechte einsetze. Da Papier auch der Vorsitzende des Ersten Senats war, entschied sich der Wahlausschuss für den Tübinger Juristen Ferdinand Kirchhof (60) als Nachfolger [hier]
Jetzt verstehe ich die Aufregung des deutschen Juristinnenbundes, deren Pressemitteilung zum Thema ich hier bereits eingestellt hatte 😉
Links
Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Hamburger Abendblatt: Voßkuhle oberster Verfassungsrichter
FemokratieBlog: Feminisierung der Justiz gestoppt
djb empört über Landesrichtergesetz
Änderung des Landesrichtergesetzes ist im Hau-Ruck-Verfahren inakzeptabel
Der deutsche Juristinnenbund (djb) ist empört über die Art und Weise, wie das Landesrichtergesetz in Schleswig-Holstein geändert werden soll. Kommt die beabsichtigte Gesetzesänderung durch, wird die Gleichstellung von Frauen und Männern verkürzt. Die Gleichstellungsvorschrift war auf Drängen des djb eingefügt worden, weil der Frauenanteil in der Richterschaft Anfang der 90er Jahre nicht einmal ein Fünftel ausmachte. Frauen waren in Aufstiegspositionen und in leitenden Funktionen nicht angemessen vertreten (s. Gesetzesbegründung in den LT-Drs. 12/519 Nr. 3 und LT-Drs. 12/858). Bis heute hat sich hieran nichts Grundlegendes verändert. Abgesehen von den zwei Präsidentinnen der obersten Landesgerichte (von insgesamt fünf plus Landesverfassungsgericht) gibt es keine einzige weitere Präsidentin. Auch ansonsten sind Frauen in höheren Richterämtern die Ausnahme [mehr]
Es ist nicht so, das mich die schwarz unterlegte Aussage wundert, aber schön, das sie ihre Einmischung zugeben. Ob sich die djb-Juristinnen Gedanken darüber gemacht haben, das es gar nicht genug Frauen gibt, die im genannten Bezirk den verantwortungsvollen Posten eines Präsidenten übernehmen wollen?
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