Sorgepflicht und Umgang ab Geburt, im Interesse der Kinder, in Frankreich seit 1998 für ALLE Väter via Facebook
Frankreich hat im Jahre 1998 ein Kindschaftsrecht verabschiedet, das mit den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt.
Wenn nach der Geburt beide Eltern ihre Elternschaft gegenüber den Behörden anerkennen, werden sie beide Inhaber des elterlichen Sorgerechts. Die Frage wie sie zueinander stehen, ob sie eine feste Beziehung haben, ob sie zusammenleben und ob sie verheiratet sind, spielt dabei keine Rolle.
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