Dass man in Deutschland mit familienpsychologischen Gutachten sehr gut Geld verdienen kann, hat das ARD Magazin Plusminus festgestellt. Dabei gäbe es einige Firmen, die äußerst professionell vorgehen und lukrative Aufträge akquirieren würden. Besonders bei Ehescheidungen, wenn um das Umgangs- und Sorgerecht der Kinder vor Gericht gestritten würde, sind Gerichtsgutachten gefragt. Doch es gebe Zweifel, ob solche Gutachten auch ihr Geld wert seien.
In diesem Filmbeitrag wurde die GWG – Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie in München unter die Lupe genommen. In dem Beitrag kommen zu Wort: Werner Leitner (Universität Bamberg), Prof. Wolfgang Klenner (Gutachtenkritiker) und Prof. Uwe Jopt (Universität Bielefeld).
Hauptauftraggeber der GWG seien deutsche Familiengerichte. Eine Dr. Sybille K. wurde überwiegend thematisiert, da diese sich anscheinend besonders hervor getan hat. In einem Fall durfte ein Pädagoge auf Grund des Gutachten dieser Frau seine Kinder 7 Jahre lang höchst selten oder gar nicht mehr sehen.
Rechtlich wären wissenschaftliche Qualitätsstandards für Gutachten nicht zwingend vorgeschrieben. Vor allen Dingen werden die Tests als fraglich eingestuft. Es werden mehrere Beispiele gezeigt.
In einem Spiel hatte ein Kind die Mutter von einem Stoffkrokodil ins Bein beißen lassen. Aufgrund dessen lautete die Schlussfolgerung der GWG: dieses würde auf die Aggression des Vaters gegen die Mutter deuten. Fundierte wissenschaftliche Begründungen werden nicht geliefert, stattdessen waren Spekulationen angesagt.
Zitat aus dem Film:
»Die in diesem Rahmen gemachten Aussagen und Empfehlungen entbehren… einer erforderlichen wissenschaftlichen Grundlage bis hin zu elementarsten Forderungen, die an wissenschaftliche Arbeiten gestellt werden müssen.«
Prof. Klenner hat sich weitere Gutachten der Dr. Sybille K. angesehen und ist zu der Feststellung gekommen, das diese Gutachten derart viele Fehler haben, das sie für das Gericht als Entscheidungshilfe unbrauchbar sind.
Werner Leitner ist der Meinung, dass die GWG Gutachter ausgerechnet jene Tests bevorzugen würden, die diesen Ansprüchen nicht genügen. Diese Tests wären vor allen Dingen schnell durchführbar und könnten auch sehr einfach ausgewertet werden. Es habe den Anschein, dass es sich um Fließbandbegutachtungen handelt, die der Individuallage eines entsprechenden Falles nicht gerecht werden können. Mit dem Schicksal vieler Eltern und Kinder würde dadurch leichtfertig umgegangen und letztlich dabei auch noch gut verdient. Qualitätsunterschiede gab GWG-Chef Jürgen Salzgeber durchaus zu.
Pychologische Gutachten kosten in der Regel 5.000 – 10.000 Mark. (Es scheint sich um einen älteren Filmbeitrag zu handeln, obwohl das Video erst am 03.06.2011 eingestellt wurde, aber von der Thematik her ist er immer noch aktuell). Im Beitrag wird auch gesagt, dass die Gutachten von Betroffenen bezahlt werden müssen. Das stimmt so nicht ganz. Zwar bemühen sich Gerichte in der Tat, die Kosten den Eltern bzw. in den meisten Fällen den Vätern aufzubürden, aber dass muss man sich nicht gefallen lassen. Während einer Gerichtsverhandlung muss sofort ein Veto eingelegt werden, das bringt viele Richter davon ab, ein Gutachten erstellen zu lassen. Sollte trotzdem ein gerichtliches Gutachten in Auftrag gegeben, muss man auf jeden Fall sofort schriftlichen Widerspruch einlegen.
warum machen familienpsychologische