Drohende Entmündigung durch Richterwillkür

Querulantentum kann einen Krankheitswert aufweisen? Das hat zumindest ein Rich­ter im ersten eingestellten Fall als internen Vermerk geschrieben. In einem weiteren Fall wird eine Frau vorgestellt, die als Oma um das Besuchsrecht für ihren Enkel kämpft. In einem Urteil steht, dass das Gericht Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Frau habe.[..]

Ein Gerichtsvollzieher, der die absichtlich nicht mehr bezahlten Gerichts­kosten ein­treiben soll, hält sogar vormundschaftliche Maßnahmen für angebracht. Der Direktor des entsprechenden Amtsgerichts sagt dazu, das juristisch alles korrekt gelaufen sei. Der Fall sei zwar unglücklich, aber vom Verfahren her nicht zu beanstanden.

Jürgen Rudolph kommt im Video ebenfalls zu Wort und meint u.a. dazu, das er die­ses Verfahren als Satire empfunden hat. Die Justiz und ihre Vertreter scheinen dem­nach immer öfter die Zurech­nungsfähigkeit einiger Kläger, die um ihre Kinder bzw. Enkel kämpfen, in Frage zu stellen.

4 Kommentare.

  1. Wäre interessant zu erfahren was aus den beiden Fällen geworden ist? Die im Report Bericht erwähnte Bundesjustizministerin Zypries ist dies seit 2009 nicht mehr! Der Bericht ist folglich mindestens zwei Jahre alt!
    Ich befürchte zwar, daß diese Fälle real so gelaufen sind, aufgrund der Berichterstattung derartiger Magazine über meinen Berufsstand (wo man sich manchmal durchaus an Karl Eduards „Schwarzen Kanal“ erinnert fühlte) an denen ich deren (mangelnde?) Objektivität/Neutralität festmachen kann, sehe ich allerdings auch die Möglichkeit einer verfälschten Berichterstattung!
    Informationen über den aktuellen Sachstand wären daher sinnvoll!

  2. Ein Gerichtsvollzieher der Gerichtskosten beitreibt, tut das auf Grundlage der nichtigen Justizbeitreibungsordnung.
    Die JBeitrO ist auf Grundlage des Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler entstanden und sowohl durch dessen Ableben, als auch durch die Alliierte Hochkommmission aufgehoben worden.
    Der Gerichtsvollzieher bezieht sich also auf ein Nazi-Gesetz.

    http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/16080

    Das Deutsche Volk sollte dem Aufruf von Herrn Wagner folgen, der da lautet:
    „Wir müssen die Nazis ausrotten aus unserem Leben. Sie gehören nicht zu uns.“

    http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/post-von-wagner-braunes-terror-pack-20982594.bild.html

  3. „Die Justiz und ihre Vertreter scheinen dem­nach immer öfter die Zurech­nungsfähigkeit einiger Kläger, die um ihre Kinder bzw. Enkel kämpfen, in Frage zu stellen. “

    Eine Projektion?

  4. Auch ich habe den sehr starken Eindruck bzw. bin zu 100% davon überzeugt, dass es im allgemeinen immer mehr Fälle gibt, wo Behörden gegenüber Leuten willkürlich diesen Rufmord betreiben, indem auf mehr als unverhältnismässige Weise deren Zurechnungsfähigkeit infrage gestellt wird ! Die ursprünglichen Angelegenheiten um die es geht, lassen sich mit dem Verdacht der angeblichen „möglichen Unzurechnungsfähigkeit“ nicht annähernd in Verbindung bringen ! Solche willkürlichen Entscheidungs- Fälle gab es wohl schon immer, jedoch werden es, wie es aussieht, immer mehr ! !

    Da fragt man sich als aufmerksamer Bürger: Steckt da Methode hinter ? Gibt es etwa sogar eine Quote ? So nach dem Motto der „Hartz IV-Vermeidungsquote“, deren Existenz plötzlich vor Jahren in die Öffentlichkeit gelang ?

    Ohnehin sind derartige Fälle jedoch ursprünglich auf die „Gefährdungskataloge“ zurückzuführen, mit denen seit Jahren sämtliche Ämter und Behörden arbeiten und wovon viele Bürger gar nichts wissen. Da hat man direkt schon automatisch Gefährdungspunkte, von denen man selber noch nicht mal weiss, z.B.

    Erwerbslosigkeit – 1 Gefährdungspunkt
    Alleinerziehend – 1 Gefährdungspunkt

    Ist man erwerbslos und alleinerziehend und es geht auf irgendeiner Behörde beispielsweise ein anonymer Anruf ein, wo irgendjemand etwas gegen die eigene Person behauptet (z.B. ein Racheakt) – 1 Gefährdungspunkt

    Überfährt man dann z.B. ein Stoppschild und die Polizei sieht das – dann ist man wirklich schwer gefährdet – nämlich insofern dass man wenige Tage darauf einen Brief vom Psychatrischen Dienst des Gesundheitsamtes erhält inklusive einem Termin zur psychologischen Begutachtung ! Das ist dann wohl eindeutig als „Einleitung“ solcher wie auch hier beschriebenen Fälle zu deuten !

    Erinnert einen doch stark an DDR-Zeiten – so nach dem Motto: Längst mittendrin nur keiner merkt es …..

    Fazit: Die ganzen Gefährdungskataloge sind vielfach rechtswidrig und gehören dringend verboten ! Aber die Mehrheit unter uns lässt sich nun mal lieber verar*** und fälschlicherweise überzeugen und manipulieren von angeblichen Statistiken. Denn sobald es heisst Kinder werden regelmässig von den Eltern umgebracht – dann spricht sich jeder f ü r und nicht gegen solche schwachsinnigen Gefährdungskataloge aus. Die sind nämlich das grosse Übel ! ! !

    Immer mehr Leute werden durch den entstehenden , starken Druck, der von Behörden auf sie ausgeübt wird, durch ungerechtfertigte Beschuldigungen (allein dass die Zurechnungsfähigkeit überhaupt infrage gestellt wird) psychisch sehr schnell in die Ecke gedrängt ! Somit kann die Gesundheit schwer darunter leiden. Jetzt müsste man sich ja die Frage stellen: Was ist mit Schadensersatz ? Aber – geht ja nicht, oder ist irgendwem hier mal ein Fall zu Ohren gekommen, wo offiziell von einer Behörde ein Fall als „Irrtum“ zugegeben wurde. Ich glaube so einen Fall wird es nicht geben ! Und entschuldigen kommen wird sich auch keiner ! ! !