Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Beschwerdeführer Michael Schneider Recht gegeben, dem in einer 16-monatigen Beziehung zu einer verheirateten Frau gezeugtem Kind, die Möglichkeit einer gelebten Vaterschaft nicht gebilligt zu haben. Dieses wäre eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der EGMR rügte vor allen Dingen, dass Gerichte das Kindeswohlinteresse nicht berücksichtigt hätten, zumal der mutmaßliche Kindesvater zum einen die Frau während der Schwangerschaft begleitet und zum anderen beim Jugendamt die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkannt hatte. Deutsche Gerichte hätten dem Vater den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn und Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse verwehrt.
Der Gerichtshof ließ zwar durchblicken, das sie die deutsche Gesetzgebung anerkennen würden, trotzdem hätten in diesem Fall die besonderen Umstände berücksichtigt werden müssen.
Gerichtshof für Menschenrechte
Rechte leiblicher Väter gestärkt
Grund zur Freude für leibliche Väter. Ihnen räumt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem jüngsten Urteil deutlich mehr Rechte ein.Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat leiblichen Vätern den Rücken gestärkt. Geklagt hatte ein 53-Jähriger aus Fulda, dem deutsche Gerichte die Klärung seiner Vaterschaft und den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn bisher verweigert hatten. Rechtlicher Vater des heute Siebenjährigen ist der Ehemann der Mutter. Die Gerichte hätten die Umstände dieses Falls genauer prüfen sollen, befanden die Straßburger Richter am Donnerstag in Straßburg. Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge. Frankfurter Rundschau
Hier noch die deutsche Übersetzung des EGMR-Urteils.
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