Search Results for: Gewalt Kinder - Seiten 2

Kindersklaven in Haiti von Frauen missbraucht

Kindesmissbrauchende Frauen – eines der letzten großen Tabus unserer Zeit. Weder Politik, noch Medien berichten darüber in nennenswertem Ausmaß. In­fol­ge­des­sen muss man RTL fast schon dankbar dafür sein, das sie dieses Thema auf­ge­grif­fen haben. Das eingestellte Video ist in der Tat erschreckend und widerlegt (nicht erst seit heute) die Behauptung, das Frauen empathischere Menschen seien.

Wegen den in den nächsten Tagen und Wochen stattfindenden Aufrufe zu Spenden für Japan habe ich deswegen folgende Bitte: macht Euch vorher schlau und schaut genau hin, welcher Verein sich (verdeckt) nur für Frauen einsetzt. Dieses Geld wird jenen Institutionen vorenthalten – die sich für alle Menschen – ungeachtet ihres Geschlechts einsetzen.

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Int. Tag gegen Gewalt an Frauen – und Männer?

hausliche-gewaltAuch wenn sich der mediale Rummel an diesem Tag vermutlich wieder überschlagen wird, berichte ich gerade deshalb über Gewalt gegen Männer. Zunächst einmal habe ich nach Gedenktagen zu Gewalt gegen Männer gesucht – Fehlanzeige. Zum Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ gibt es in Deutsch­land mittlerweile einige repräsentative Studien. Statt aber von Anfang an beide Geschlechter einzu­beziehen­, hat man es vorgezogen, nur Frau­en zu befragen. 10.264 Frauen zwi­schen 16 – 85 Jahren wurden im Jahr 2003 bun­desweit befragt und heraus kam die allseits bekannte Formulierung, das jede 4. Frau in ihrem Leben Gewalt­handlungen erlebt hat. Diese Studien wurden im übrigen vom Bundesministerium für alle außer Männer (BMFSFJ) finanziert 😉

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20 Frauen wegen Kinderpornos verhaftet

Und das ausgerechnet im feministischen Wunderland Schweden (die lesen doch so gerne „s.c.u.m.“, jenes Manifest zur Vernichtung der Männer). Danke an „V“ aus dem WgvdL-Forum für die Übersetzung des englischen Originals, denn in den deutschen Zeitungen findet sich dazu natürlich nichts:

„Die schwedische Polizei hat bei einer landesweiten Razzia gegen einen Kinderpornographie-Ring 23 Personen verhaften, davon 20 Frauen. Polizeisprecher Sven-Ake Petters benannte den Ring als „einzigartig“ und sagte, dass er noch nie zuvor so viele weibliche Verdächtige vorfand bei einer Ermittlung wegen Kinderpornographie. Er sagte, dass am Mittwoch an zwölf verschiedenen Örtlichkeiten über Schweden verteilt Verhaftungen durchgeführt wurden, und (hierbei) Frauen im Alter von 38 bis 60 dabei waren.“
– Der Originaltext in den englischsprachigen FoxNews steht [hier]

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Brutale, gewalttätige Frauen und Mütter

haeusliche-gewalt-kinder-domestic-violence-childrenIm wgvdL.com-Forum hat der User Jens_® zwei MP3-Dateien über brutale Gewalt von Frauen und Müttern eingestellt [hier]

Da dieses Thema ein großes Tabu in unserer Gesellschaft darstellt, sollte dieses auch in einem Blog veröffentlicht werden. Dies nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse, in denen eine Rechtsanwältin aus Lörrach als Amokläuferin drei Menschen – allesamt männlich – niedermetzelte.

Hier nun der Auszug zu den Audios von Domian. Das ist nichts für schwache Nerven und jeder Mensch, der Brutalitäts- oder Übergriffs-Erfahrungen aus seiner Kindheit hinter sich hat,  sollte diese „Triggerwarnung“ bitte ernst nehmen:

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Quote übererfüllt: 55% gewalttätige Mütter

Die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ weist auf mehrere Stu­dien hin, die aufzeigen, dass das Schlagen von Kindern im­mer noch, und weit verbreitet, Anwendung findet:

Eine Tracht Prügel oder andere Formen der körperlichen Züch­tigung von Kindern sind noch immer weltweit verbreitet. Das ha­ben internationale Forscherteams in mehreren Stu­dien he­raus­ge­fun­den. In den USA werden beispielsweise noch immer fast 80 Pro­zent der Vor­schul­kin­der von ihren El­tern geschlagen.

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Elternbrief häusliche Gewalt

haeusliche-gewalt-kinder-domestic-violence-childrenNachfolgenden Aufruf habe ich dem Forum Männerrechte von MANNdat entnommen und finde diesen un­ter­stüt­zens­wert.

Es ist ja leider nichts Außergewöhnliches, dass öffentliche Stel­len und so­zia­le Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen bei häus­li­cher Ge­walt lü­gen, ver­fäl­schen und un­an­ge­neh­me Wahr­hei­ten ver­schwei­gen, was das Zeug hält.

Aber der Extrabrief „Kinder leiden mit – Rat und Hilfe bei häus­li­cher Ge­walt“, he­raus­ge­ge­ben vom „Ar­beits­kreis Neue Er­zie­hung e.V.“ und ge­för­dert vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für al­lein­er­zie­hen­de Müt­ter, Se­nio­rin­nen, Frau­en und Mäd­chen, hat mich dann doch um­ge­hau­en in sei­ner durch­gän­gig ne­ga­ti­ven Dar­stel­lung von Män­nern als po­ten­ziel­le Ge­walt­tä­ter. Man kann ihn sich an­se­hen und he­run­ter­la­den [hier]

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Projekt Häusliche Gewalt „Rosenstraße 76“

haeusliche-gewalt-kinder-domestic-violence-childrenHäusliche Gewalt zum Thema machen

Gewalt ist so alt wie die Menschheit selber. Alle Erfahrungen mit ihr zeigen, dass sie vor allem dort zerstörend wirkt, wo sie nicht mehr erkannt, unter „den Teppich gekehrt“ oder als normal und natürlich hingenommen wird.

Auch häusliche Gewalt fällt nicht einfach vom Himmel und ist plötzlich da; sie hat immer eine Geschichte, die man kennen lernen muss, um der Gewalt wirksam entgegentreten und um sie beenden zu können.

Gewalt hat eine lange Geschichte. Sie beginnt mit der Ambivalenz und Deutung des Begriffes Gewalt. So wird in der Regel Gewalt negativ als verletzend und schädigend beschrieben; aber eben auch häufig positiv dort, wo sie selber die Gewalt beenden und der Wiederherstellung von Menschlichkeit dienen soll [mehr]

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Internationaler Tag für gewaltfreie Erziehung

sexueller_missbrauch_das_uebersehene_leid1Leider war ich nicht zu Hause, so das ich diesen Gedenktag am 30. April ebenfalls vergessen habe.

10 Jahre „Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung“ – Kampagne „Gemeinsam für eine gewaltfreie Erziehung“

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

So lautet der Gesetzestext des § 1631.2 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit der Neuformulierung dieses Gesetzes ist das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung am 8. November 2000 nach einer über 20 Jahre währenden Erziehungsdiskussion festgeschrieben worden.

Mit der damals begleitenden bundesweiten Kampagne „Mehr Respekt vor Kindern“ sollte diese neue soziale Norm bekannt gemacht und Unterstützung bei der Umsetzung angeboten werden.

In diesem Zusammenhang und mit dem gleichen Ziel gründete sich im September 2000 das Kölner Bündnis für eine gewaltfreie Erziehung. Mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen wurde das in Deutschland erstmalig festgeschriebene Recht einer breiten Öffentlichkeit in Köln bekannt gemacht und Eltern, Erziehende, Pädagogen, Institutionen u.a. in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und gestärkt [hier]

Hat jemand von diesem Gedenktag in den bekannten Medien etwas gelesen oder gehört? Es wird viel Tamtam um häusliche Gewalt gegen Frauen veranstaltet, aber einen Gedenktag zur Gewalt gegen Kinder ist den meisten anscheinend noch nicht einmal eine Zeile wert – auch nicht dem Familienministerium 🙁

Sexueller Missbrauch von Kindersoldaten

boys-soldierDer Missbrauch von Kindern zum Einsatz im Krieg, ob als Kämpfer, Arbeitskräfte oder psychologische Kriegswaffe, ist die verabscheuungswürdigste Form des Menschenhandels. Schätzungsweise 250.000 Minderjährige werden weltweit von Armeen und bewaffneten Gruppen als Kämpfer oder Arbeitskräfte missbraucht. Viele von ihnen werden zu Gräueltaten gezwungen, andere schließen sich bewaffneten Gruppen oder Armeen an, weil sie glauben, keine andere Perspektive zu haben. Kindersoldaten werden ihrer normalen Entwicklung beraubt und durch ihre Erfahrungen stark traumatisiert. Unter den seelischen und körperlichen Folgen leiden sie oft ein Leben lang. Die Situation von Mädchen ist dabei besonders grausam, denn sie werden in den Armeen und Rebellengruppen häufig Opfer sexueller Gewalt [mehr]

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Internationaler Kindersoldaten-Gedenktag

boys-soldier Der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten, englisch Red Hand Day, ist ein jährlich am 12. Februar begangener internationaler Gedenktag, mit dem an das Schicksal von Kindern erinnert werden soll, die zum Kampfeinsatz in Kriegen und bewaffneten Konflikten gezwungen werden. Ziel des Tages ist der Aufruf zu einem verstärkten Einsatz im Kampf gegen diese besonders schwerwiegende Form des Kindesmissbrauchs [Wikipedia]

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Amendt – Die häusliche Gewaltenteilung

amendt2 Ein Beitrag von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Amendt zur Aktion „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“

Schwalmstadt/Bremen. Der Brötchenaktion in Hessen liegt die weit verbreitete Realitätsverkennung zugrunde, die meint, dass wir »nicht darum herumkommen, dass physische Gewalt in Beziehungen überwiegend männlich« sei. Hunderte von Studien haben das widerlegt, aber es scheint auf viele Menschen einen ganz besonders attraktiven Reiz auszuüben, wenn sie sich Frauen als klein und hilflos vorstellen können und als Wesen, die immer der starken Hand eines Mannes, einer Bischöfin oder des Staates bedürfen. Genussvoll scheint es Männern wie Frauen, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven, sich Frauen als hilflos vorzustellen.
Deshalb sei zur Klarstellung auf eine basale Realität der Wissenschaft hingewiesen:

25:25:50
Das heißt: 25 Prozent der Gewalttätigkeit in Beziehungen geht von Frauen aus, 25 Prozent von Männern und 50 Prozent von beiden gemeinsam. Dazu gehören Differenzierungen. Etwa die, dass auf Frauen zwei Drittel und Männer ein Drittel der schweren Verletzungen entfällt. Mit einer Brötchenaktion für allein gepeinigte Frauen hat das nichts gemeinsam. Frauen sind wie Männer selber Peiniger des anderen Geschlechts und vor allem auch der Kinder. Deshalb ist die zweite Realitätsverkennung, dass Frauen und Kinder nur an Männern und Vätern litten. Die Kinder leiden an beiden gleichermaßen, häufiger sogar unter den Müttern, die die Kinder länger am Tag als der Vater um sich haben.

Bäckereien starten Aktion gegen häusliche Gewalt
Von Bäckermeistern und -innen erwarte ich nicht, dass sie diese Zahlen kennen, aber ich erwarte soviel staatsbürgerliche Verantwortung, dass sie die Zuverlässigkeit von Daten ihrer Gesprächspartner, nämlich der hessischen Frauenhausbeauftragten sich bestätigen lassen, die Sie zur Mitarbeit an dieser Aktion aufgerufen hat. Ich möchte von meinem Bäcker solche Brötchen nicht und zumindest solange er solche verkauft, werde ich seine Bäckerei nicht betreten. Dass diese Äußerungen auch rechtlich bedenklich sind, ist den Bäckern wohl noch nicht in den Sinn gekommen. Denn die Zahlen, mit denen gearbeitet wird und die Stoßrichtung der Aktion verstoßen eindeutig gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Und die hessischen Bäcker sollten sich auch nicht damit herausreden, dass Bischöfin Jepsen im hohen Norden diese Aktion bereits durchführte hat. Sie hat jene Feindseligkeit verbreitet, die in mittelalterlicher Vorstellung von bösen und dunklen Mächten, Menschen gegeneinander aufbringt. Wenn die evangelische Kirche in Norden solch eine Aktion betreibt, dann müssen sich die Bäcker und Bäckerinnen in Hessen dem nicht anschließen.

Noch hat die Aktion nicht begonnen. Die Bäcker sollten die Tüten einstampfen und eine Aktion machen, die sich gegen Gewalt in Partnerschaften von Frauen wie von Männern und vor allem auch zum Schutz der Kinder gegen Gewalt in Familien richtet. Und eines sollten sie sich merken. Wer mit der Frauenhausbeauftragten Hessens gemeinsame Sache macht, der kann auf Wahrhaftigkeit nicht rechnen. Denn wie die Begründung der Aktion zeigt, ist die halbe Wahrheit, die ganze Unwahrheit. Die Bäcker sollten sich nicht missbrauchen lassen, denn letztlich bringt sie das in ein schiefes Licht. Und nicht weniger sollten Frauen sich dagegen wehren, dass sie verherrlicht werden. Denn letztlich führt das dazu, dass Frauen über ihre eigene Gewalttätigkeit nicht offen reden dürfen. Und letztlich ist dies eine Aktion, die Gewalt gegen Männer für zulässig erklärt.

Ohne Kommentar Quelle

Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen

„Frauenberatung im Wandel“ – unter diesem Motto trafen sich in diesem Jahr mehr als 160 Expertinnen der Frauenberatung aus ganz Deutschland zur Tagung des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) in Schwäbisch Hall. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den BFF sowie die Jahrestagung.

Schwerpunkt der Veranstaltung, die vom 23. bis 25. September stattgefunden hat, war die Frage, wie Frauen, die von Gewalt betroffen sind, noch wirksamer durch Beratung erreicht werden können. Die auf der Tagung präsentierte Studie zur Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde, zeigt zum Beispiel, dass häusliche Gewalt kein Problem sozialer Brennpunkte ist, sondern in allen gesellschaftlichen Schichten stattfindet.

Außerdem zeigt die Studie, dass Ausmaß und Schwere der Gewalt in Paarbeziehungen überproportional zu beobachten sind, wenn Frauen der mittleren oder älteren Generation mit ihrem Einkommen und ihrer gehobenen beruflichen Position dem Partner überlegen sind. Auch Trennungsphasen sind oftmals Risikosituationen.

Mit seiner Forderung, dass jede Frau die Gewalt erlebt, ein Recht auf Unterstützung hat, haben der BFF und die Teilnehmerinnen der Tagung die Vereinten Nationen im Rücken: Die Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen CEDAW macht es allen Unterzeichnerstaaten zur Aufgabe, den uneingeschränkten Zugang zu Unterstützungseinrichtungen zu verbessern [hier]

Neben einer nicht repräsentativen Pilotstudie zu Gewalt gegen Männer, gibt es bis heute aus dem Familienministerium noch nicht einmal eine Studie zu Gewalt an Kindern. Zwar wurde im Jahre 2008 das Robert-Koch-Institut damit beauftragt, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu analysieren, aber auf Grund fehlender Daten zu Jungen wurde sogar die Gewalt gegen Kinder separiert.

gewalt-in-familien

Da ich nach meinen Recherchen heute vormittag zum Thema „Gewalt gegen Kinder“ ziemlich fassungslos ob fehlender Informationen aus Deutschland bin, mache ich daraus einen eigenen Beitrag.

Link
Robert-Koch-Institut: Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen

Zypries: Familie ist dort, wo Kinder sind

Zypries stellt Forschungsprojekt vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern [mehr]

Nach dem lesen des Artikels des BMJ kann ich mich ausnahmsweise der Argumentation nicht ganz verschließen. Zuviel Leid und Gewalt habe nicht nur ich selbst als Kind und Jugendliche erlebt, um behaupten zu können, heterosexuelle Familien sind das ideale Umfeld für Kinder.
Vielmehr bin ich der Meinung, das die Probleme der Erziehung im allgemeinen von Kindern ganz woanders zu suchen sind. Wenn einige Bundesministerien sich endlich dazu bekennen würden, das Gewalt auch von Müttern an Kindern und Vätern  begangen wird, dann wäre eines der letzten Tabuthemen in unserer Gesellschaft da, wo es hingehört – in der Öffentlichkeit. Solange aber Mütter verschont werden und die Politik lediglich mit dem Zeigefinger bei begangenen Taten droht, solange wird sich die Spirale der Gewalt endlos fortsetzen.

Nachfolgend noch der Link zum Beitrag des BMJ zu „Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ [hier]

Auf dieser Seite sind weitere Links zu folgenden Themen zu finden:

  • Gesetzgebungsverfahren
  • Dokumente
  • Pressemitteilungen
  • Rede der Ministerin

Link
Forschungsbericht „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“
WikiMANNia – Häusliche Gewalt

Kinderkrippe wichtiger als Vater

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 09.03.2009

Aktenzeichen: 10 UF 204/08

Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)

Bis Punkt 52 (linke Spalte im Urteil) ergibt sich für mich lediglich eine Aufzählung der gegenseitigen Vorwürfe, weshalb ich das weder einstellen, noch kommentieren werde. Am besten wäre es natürlich, das komplette Urteil zu lesen, um zu einem eigenen, schlüssigen Urteil zu gelangen.

55

Die nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung führt dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist. Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht, dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind . Beanspruchen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich, so deuten ihre diesbezüglichen Anträge auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall besteht gerade im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes Uneinigkeit zwischen den Eltern. Während der Vater ein Wechselmodel favorisiert, möchte die Mutter, dass sich S. überwiegend bei ihr aufhält. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich dieses Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist daher unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich.

Beide Eltern sind nicht kooperationsfähig bzw. -bereit und obwohl der Vater das Wechselmodell favorisiert, ist es für das Kindeswohl erforderlich, dieses zur Mutter zu geben. Da die finanzielle Seite nicht beleuchtet wird, kann man nur die Vermutung aufstellen, das bei einem Wechselmodell der Mutter kein Unterhalt zugestanden hätte. Verweigert man aber teilweise den Umgang – wie weiter unten benannt – ist eine Kooperationsbereitschaft nicht mehr gegeben und siehe da, die Mutter erhält das Kind.

65

Nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin ist ferner davon auszugehen, dass eine beachtenswerte Bindung des fast ein Jahr und vier Monate alten S. auch an seine 17jährige Halbschwester A. besteht. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge grundsätzlich von großer Bedeutung. Ob die Geschwisterbindung vorliegend mit Rücksicht auf den großen Altersunterschied ausschlaggebend sein kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Denn, wie noch auszuführen ist, spricht vorliegend der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend dafür, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. auf die Mutter zu übertragen.

So so, nachfolgende Aussage der Mutter hat bei der Zuweisung des ABR zufälligerweise keine Rolle gespielt,oder?

46

Meine 17jährige Tochter A. hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht. Als S. dann geboren wurde, war sie sehr glücklich. Sie kümmert sich viel um ihn. Sie geht mit ihm spazieren, spielt mit ihm oder badet ihn auch. Ich habe A. aber immer gesagt, dass sie in Bezug auf S. keine Pflichten übernehmen muss. Sie kann sich um ihn kümmern, wenn es ihr gefällt. A. befindet sich in der Ausbildung.
66

Unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes ergibt sich ein Vorrang des Vaters jedenfalls nicht. Angesichts des liebevollen Umgangs, den die Eltern nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin mit dem Kind pflegen, kann angenommen werden, dass beide gleichermaßen erziehungsgeeignet sind. Auch die übrigen insoweit bedeutsamen Umstände sprechen nicht dafür, dem Vater eher als der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Im Übrigen gibt es den vom Antragsteller mit Schreiben vom 4.3.2009 genannten Grundsatz „ein Kind gehört zur Mutter“ selbstverständlich nicht.

Mit dem letzten Satz hat der Vater doch recht oder warum sind 90% der Mütter alleinerziehend, wie jüngst das BMFSFJ erst festgestellt hat?

68

Ebenfalls beide Elternteile gehen liebevoll mit dem Kind um, wie dem Bericht der Verfahrenspflegerin zu entnehmen ist. Auch ist davon auszugehen, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, dem Kind die notwendigen Anregungen zu geben. Wenn der Antragsteller demgegenüber nach der Anhörung durch den Senat mit Schreiben vom 4.3.2009 pauschal behauptet, in der Familie K. gebe es keine Hobbys, es werde kein Buch gelesen, kein Sport getrieben und keine Urlaubsreise unternommen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Anregungen, von denen ein Kind profitieren kann, vielfältig sind und weniger ausgeprägte Fähigkeiten und Neigungen des einen Elternteils in Bezug auf bestimmte Bereiche durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden können. Dies gilt auch nach Trennung der Eltern, insbesondere im Rahmen von Umgangskontakten.

Das Gericht gibt also zu, das bestimmte Förderungen von dem Elternteil ausgeglichen werden können, bei dem das Kind (auf Grund des fehlenden ABR) nicht so oft weilt. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, das in diesem Fall der Vater die bessere Förderung gewährleistet und somit optimaler erziehungsgeeignet sein kann.

69

Beide Elternteile sind berufstätig. Ein allein aus dem Zeitfaktor resultierender Vorrang des nicht oder nur teilweise berufstätigen Elternteils vor dem voll berufstätigen Elternteil besteht ohnehin nicht.

Hier hätten die Richter besser schreiben sollen: wenn eine Mutter Vollzeit arbeit, ergibt sich für einen teilzeitarbeitenden Vater natürlicherweise kein Vorrang – das wäre dann wenigstens ehrlich gewesen.

Auch der Umstand, dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, S. von einer Tagesmutter bzw. ab September 2009 in einer Kita betreuen lassen möchte, während der Vater die Auffassung vertritt, S. solle ungeachtet der Berufstätigkeit seiner Eltern weiter zu Hause betreut werden, vermag keinen Vorrang des Vaters zu begründen.

Kurioserweise wird das bei älteren Kindern als Argument nicht anerkannt. Da kann einer Mutter eines 10-jährigen Kindes eine Vollzeittätigkeit nicht zugemutet werden.

70

Zunächst ist schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit uneingeschränkt miteinander in Einklang bringen kann, weil sich sein Büro in der eigenen Wohnung befindet. Das Jugendamt hat in seinem Bericht vom 2.10.2008 bereits darauf hingewiesen, dass der Vater die Anforderungen, die die Betreuung eines so kleinen Kindes wie S. an ihn stellt, offenbar unterschätzt bzw. nicht realistisch einschätzt.Bei einem Vater dürfen Zweifel ob der Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung erhoben werden, bei Müttern nicht oder wie ist der fettgestellte Satz zu verstehen?  Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit, denn keinem der beiden Elternteile wurde Erziehungsunfähigkeit fest gestellt.

71

Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fremdbetreuung eines Kindes von etwa eineinhalb Jahren während der Ausübung der Berufstätigkeit der Eltern dem Kindeswohl abträglich ist. Der Antragsteller räumt selbst ein, dass es zu dieser Frage in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen gibt.

Das Gericht weiß also ganz genau, das eine Fremdbetreuung gerade bei diesem Kind nicht schädlich ist. Eine Anmaßung sondersgleichen…

Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass eine Betreuung auch kleiner Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe mit dem Kindeswohl durchaus in Einklang steht. Hat der Gesetzgeber zunächst einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes garantiert, so ist er nun im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie bestrebt, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im gesamten Bundesgebiet deutlich auszuweiten

Krippen und Kitas müssen bezahlt werden, ob sie nun voll besetzt sind oder nur zum Teil. Wenn etliche Eltern(-teile) lieber zu Hause erziehen, können die entsprechenden Institutionen nun mal nicht ausgelastet werden. Ob das u.a. auch ein Grund für die Verweigerung der Gerichte für (allein)erziehende Väter ist?

73

Der Umstand, dass S., seit die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat, mit verschiedenen Betreuungspersonen in Kontakt getreten ist, und insoweit stabile Verhältnisse noch nicht eingetreten sind, begründet ebenfalls keinen Vorrang des Vaters.

Ständig wechselnde Betreuungspersonen bedeuten also Kontinuität? Auch hier gilt wieder: Wenn ein Vater in der gleichen Position ist, wird ihm aus genau demselben Grund die Erziehungseignung abgesprochen.

75

Schließlich ist eine verminderte Bindungstoleranz der Mutter im Vergleich zum Vater nicht zu erkennen. Dass die Mutter kurzzeitig den Umgang des Vaters mit S. auf ein Minimum reduzieren wollte, hat sie nachvollziehbar mit der Angst, der Vater könne S. ganz bei sich behalten wollen, begründet.

Wenn eine Mutter den Umgang reduziert bzw. verweigert, ist das natürlich kein Grund, alleine bei ihr auf mangelnde Bindungstoleranz zu schließen. Vielleicht ist der Vater ja erst durch die Verweigerung auf diverse Ideen gekommen, die ohne die Aktionen der Mutter vielleicht gar nicht erst entstanden wären. Selbstverständlich konnte die Mutter das nachvollziehbar begründen. Väter haben die gleichen Ängste, nur interessiert das idR schlichtweg kein Gericht.

76

Allerdings hat der Vater bei seiner Anhörung überdies darauf hingewiesen, die Mutter schikaniere ihn, indem sie, nachdem er einmal über die verschlossene Gartenpforte gesprungen sei, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt habe. Die Beanstandung erscheint zwar nicht unberechtigt. Denn ein solches Vorgehen sorgt für eine Belastung des Verhältnisses der Eltern.

Wie schön, das dieses Gericht wenigstens erkannt hat, das die Beanstandung nicht unberechtigt ist, ein Grund der Versagung des ABR ist es natürlich nicht, genauso wenig wie bei der weiter oben genannten Umgangsverweigerung, denn was ist eine eigenmächtig Reduzierung denn sonst?

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass auch der Vater, obwohl er die wichtige Bedeutung der Mutter für das Kind gerade im Beschwerdeverfahren betont hat, seinerseits auch nicht zur Entspannung beiträgt. So hat er sich in einer Multimedia Nachricht (MMS), die im Verfahren 2 F 334/08 UG mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.5.2008 zur Akte gereicht worden ist, herabwürdigend über die Mutter geäußert.

Ich gebe zu, das es natürlich schwierig ist, als Außenstehender über Streitigkeiten (be)urteilen zu können, denn hier trifft vermutlich das Henne und Ei Prinzip zu. Hat die Mutter zuerst boykottiert und ist der Vater deshalb zu seinen Taten und Äußerungen gekommen oder war er Derjenige, der zuerst provoziert hat und die Mutter hat darauf hin reagiert. Wenn man sich die Definition der sozialen Gewalt des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder durchliest, dann kann man allerings verstehen, warum das Gericht sich die Herabwürdigung der Mutter zu eigen gemacht hat.

Soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder:

Psychische Gewalt

Er peinigt sie durch einschüchtern, Beleidigungen, bedrohen, Angst machen, Eigentum zerstören und einsperren.

Die psychische Misshandlung drückt sich aus in: ständiger Kritik, verspotten, Anschuldigungen, das Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Untreue, Drohung mit Gewalt oder Selbstmord, Drohung die Kinder wegzunehmen oder zu verletzen, schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und vieles mehr.

Soziale Gewalt

Er nutzt seine „männlichen Privilegien“, behandelt sie als Dienerin, trifft alle Entscheidungen allein, benutzt die Kinder als Druckmittel, macht die Frau im sozialen Umfeld schlecht [hier]

Auch seine Einschätzung vor dem Senat, eine Entspannung für das Kind werde es nur geben, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. erhalte, anderenfalls werde es Krieg geben, deutet daraufhin, dass er die Fähigkeiten der Mutter im Hinblick auf die Belange des Kindeswohls abwertet. In Übereinstimmung damit hat das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 2.10.2008 darauf hingewiesen, der Vater werte die Mutter ab und sich dagegen auf.

Hier gilt das Gleiche. Vermutet der Vater Krieg, weil in unserem Land Mütter ohne Sanktionen den Umgang boykottieren können? Sieht er den ausgehandelten Umgang als nicht gewährleistet an? Das werden wir vermutlich nicht heraus bekommen, es sei denn, der Vater klagt vor dem BGH.

78

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es dem Vater bei seinem Begehren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein zu erhalten, nach eigenem Bekunden nicht darum geht, dass S. weit überwiegend bei ihm lebt und die Mutter Kontakt zu dem Kind nur im Rahmen regelmäßiger Besuche hat. Das Modell, das dem Vater nach den Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat vorschwebt, geht vielmehr in Richtung eines Wechselmodells. Gleiches gilt für die nach dem Anhörungstermin mit Schreiben vom 4.3.2009 vorgelegte „Konkrete Regelung, wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir“. Ein Wechselmodell aber stellt so hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern (und je nach Alter auch der Kinder), dass die Initiative hierzu nur von den Eltern selbst ergriffen werden kann. Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren.

Da der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich in schwierigen Situationen in familiäre Belange einzumischen, verstehe ich nicht, wieso in solch strittigen Fällen keine Mediation verordnet wird. Vielleicht käme aber in solchen Fällen heraus, das oftmals Mütter diejenigen sind, die kooperationsunwillig sind.

Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).

Ehrlich gesagt, das ist der einzige Abschnitt, den ich weder verstehe, noch nachvollziehen kann.

81

Ist somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein auf die Mutter zu übertragen ist, ändert dies nichts an der großen Bedeutung, die der Vater für das Kind behält.

Aha…

Entsprechend wird der Vater weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben.

Eine feststehende Tatsache, so so… und Umgangsboykott hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.

Im Hinblick darauf, dass S. bald abgestillt sein dürfte, rücken Übernachtungen des Kindes, die nach der vom Senat übernommenen Umgangsregelung vom 23.9.2008 noch nicht vorgesehen sind, in den Blick. Insoweit erscheint es wünschenswert, dass die Eltern sich zu einer einvernehmlichen Abänderung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bereit finden werden.

Ist die nicht gewollte Inanspruchnahme des Gericht und somit obige Aussage evtl. als eine versteckte Drohung zu betrachten und wenn ja, an wen?

Der Vater wird noch stärker als bisher dafür sorgen müssen, dass die geregelten Übergabezeiten am Ende des jeweiligen Umgangs eingehalten werden.

Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf folgendes:

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Seit ich Umgang mit S. habe, habe ich mich höchstens drei bis viermal um mehr als eine Viertelstunde verspätet. Ich habe dann bei der Antragsgegnerin angerufen, beispielsweise, als mein Auto defekt war.

Klar, wenn Vatern nicht pünktlich auf die Minute da ist, gibt es Ärger. Eine im Raume stehende Drohung kann dann schon mal in Stress ausarten, was dem Kindeswohl besonders dienlich ist 🙁

Die Mutter wiederum wird Überschreitungen dieser Zeiten in begründeten Einzelfällen zu akzeptieren haben, ohne sogleich die Verhängung von Zwangsmaßnahmen zu beantragen.

Anscheinend ist da schon so einiges vor gefallen, warum sonst sollte sich ein Richter zu einer derartigen Äußerung hinreißen lassen? Ich neige auf Grund der Aussagen dazu, dem Vater eine höhere Kooperationsbereitschaft zu bescheinigen, als die Richter dieses getan haben.

Fazit
(Allein)erziehende Väter sind nicht erwünscht, auch wenn die Propagandatrommel des Frauenministeriums derzeit anderes verkündet. Dieses Urteil stellt mit Sicherheit keine Besonderheit dar, sondern die Regel. Egal, wie optimal ein Vater für die Kindererziehung geeignet ist, er hat keine Chance, Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel.
Das Väter die gleichen Ängste wie Mütter um ihre Kinder haben, will niemand sehen oder wahr haben.

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Link
OLG Brandenburg – Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Unfähige Gutachter glauben, die „Erziehungsfähigkeit“ messen zu können
Matthias Franz: Wenn der Vater fehlt
Diskussion zum Urteil im Trennungsfaq-Forum

BGH urteilt – Kindergartenkosten sind Mehrbedarf

XII ZR 65/07 vom 26.11.2008 und XII ZR 150/05 vom 05.03.2008

Das erstgenannte Urteil wurde am 30.04.2009 veröffentlicht, weshalb ich auch jetzt erst Stellung dazu beziehe. Ein weiteres Urteil des OLG Zweibrücken muss hier ebenfalls Erwähnung finden, da in diesem festgestellt wurde, das eine Mutter, deren Kind in einer Kindertagesstätte untergebracht ist, nicht verpflichtet werden kann, ganztags zu arbeiten. Eine Revision ist ausgeschlossen, weshalb das Urteil Bestand hat. Zunächst der Link zur Datenbank des rheinlandpfälzischen OLG Zweibrücken 2 UF 99/08 vom 03.09.2008
Besser lesbar ist diese Entscheidung im Portal für das deutsche Familienrecht [hier]

Zunächst einmal folgendes: die deutsche Familienrechtssprechung zu verstehen, ist im Grunde genommen für den Laien fast eine Unmöglichkeit. Klar ersichtlich ist ungeachtet dessen, das Mütter von Urteilen alleine profitieren. Kein Wunder, gibt es doch eine Studie,  in der festgestellt wurde, das Mütter nach einer Übergangsphase mit ihrer Situation überwiegend zufrieden sind. Wenn jetzt auch noch die Kosten für Kindergarten/Kindertagesstätte von Vätern übernommen werden müssen, dann dürfte das Glück von Müttern wohl keine Grenzen mehr kennen.
Das von mir erstgenannte Urteil ist für Väter mit wenig Einkommen irrelevant. Sicher ist das allerdings auch nicht, da Richter gerne mit fiktivem Einkommen argumentieren und Väter auch zu mehr(reren) Jobs verurteilen können.
Mit genanntem Urteil sollen vor allen Dingen Männer aus der Mittelschicht bluten. Wer die Familienrechtssprechung in den letzten Jahren beobachtet hat, konnte feststellen, das der Kindesunterhalt überproportional zum Einkommen gestiegen ist. Während früher dem Mehrbedarf enge Grenzen gesetzt wurden und nur außergewöhnliche, unvorhersehbare Belastungen von Vätern getragen werden mußten, scheint es diese Grenzen nicht mehr zu geben. Wenn man nun den Mehrbedarf auf den Kindesunterhalt rechnet, ist letzterer im höheren 2-stelligen Prozentbereich gestiegen (40 – 100%). Deshalb sind das leider keine guten Aussichten – nicht nur – für Männer mit überdurchschnittlichem Einkommen, die an eine Familiengründung denken. Allerdings muss man auch sehen, das solche Urteile Frauen ebenso schaden und hier insbesondere natürlich jene, die im gebärfähigen Alter sind. Ob solche Frauen nun ein gutes Einkommen erwirtschaften oder nicht, sie haben als Mütter auf jeden Fall die Wahl, sich jederzeit auf das sogenannte Kindeswohl zu berufen, um von einem finanziell potenten Mann jahrelang alimentiert zu werden. Das es auch ehrliche Frauen gibt, die nicht ausgehalten werden wollen, spielt dabei kaum noch eine Rolle, denn die meisten Männer, die von der hiesigen Familienrechtsprechung gehört haben, werden mehr als einmal nachdenken, ob man unter den genannten Umständen noch Kinder in die Welt setzen möchte/kann.
Leider denken unsere Politiker und damit unsere Gesetzgebung nicht allzuviel nach, denn sonst würden die exorbitanten Forderungen diverser Feministinnenkreise nicht umgesetzt werden. Das dieses zu Lasten des Volkes stattfindet, sehen auch unsere Damen und Herren des Justizwesens anscheinend nicht; wie auch, sind sie doch weisungsgebunden und keineswegs frei in ihren Entscheidungen, wie uns fälschlicherweise immer wieder suggeriert wird. Anschaulich wird dieses durch die eingestellt Grafik.

Quelle: http://gewaltenteilung.de/einf_druck.htm#3

Quelle: http://gewaltenteilung.de/einf_druck.htm#3

Herzlichen Dank an den User „Sophisticus“, der mich mit seinem Kommentar in diesem Blog darauf aufmerksam gemacht hat.

Hier folgt nun eine kurze Zusammenstellung möglicher Forderungen von Müttern:

  1. Eine Mutter darf selbst bei ganztägiger Betreuung  durch Dritte zumindest halbtags zu Hause bleiben
  2. Obwohl durch den Kindesunterhalt die Betreuung der Kinder zu Hause gewährleistet werden soll, kann eine Mutter zustätzlichen Kindesunterhalt – hier Mehrbedarf für Kindertagesstätte – also für die Betreuung Dritter verlangen
  3. Betreuungsunterhalt kann beliebig gefordert werden, eine Begrenzung dessen findet nicht mehr statt
  4. Die finanziellen Lasten bei solventen Vätern trägt alleine dieser
  5. Eine Mutter kann ohne Absprache und Sanktionen mit dem Kind (weit entfernt/Ausland) wegziehen
  6. … Ergänzungen in Kommentaren dieses Blogs sind erwünscht

Meine Aufzählung gilt natürlich nur in strittigen Fällen, obwohl… und das ist die Krux an diesen Urteilen: sie hängen immer wie ein Damoklesschwert über Väter. Leider sehen das aber immer noch nicht alle Männer und wenn man diese mit solchen Problemen konfrontiert, dann tritt meistens folgende Reaktion ein: Mir passiert das nicht. Dieses wünsche ich natürlich jedem einzelnen Vater, auch oder gerade im Interesse der Kinder.

Nun eine Zusammenfassung der Nachteile für Väter, da rechtlos und Forderungen ihrerseits kaum durchsetzbar sind:

  1. Väter sind auf Gedeih und Verderb Müttern ausgeliefert – mehr gibt es dazu nicht zu sagen und wenn doch, dann gilt Punkt 6. der obigen Zusammenstellung

Hier möchte ich noch einen Abschnitt aus dem Trennungsfaq-Forum einstellen, den ich ebenfalls für wichtig erachte:

Somit geraten auch andere Kosten in diese „Mehrbedarfs“-Zone. Das sind z.B. Klassenfahrten und alle Schulsachen. Oder auch alle Fahrten, die das Kind regelmässig macht und irgendwie begründbar sind. Das ganze Gewicht des Unterhalts bekommt ein Gewicht von Sachverhalten aus Mehrbedarfen hinzu, die bisher die Ausnahme waren, aber nun jeden Pflichtigen mit kleinen Kindern trifft [hier]

Fazit
Kinder werden in Deutschland mehr und mehr zu Objekten. Ihre Wünsche werden in vielen Fällen nicht respektiert und damit meine ich in erster Linie den Kontakt zum Vater. Kindeswohl = Mütterwohl, weshalb viele Kinder den Kontakt zu ihren Papas verlieren. Die Menschlichkeit wird Gesetzen untergeordnet und bleibt somit auf der Strecke.

Link
BGH-Urteil: XII ZR 65/07
Gewaltenteilung.de
Väter müssen mehr Unterhalt für Kleinkinder zahlen
FR Kommentar – Überfälliges Urteil
Umfangreiche Kommentare im Trennungsfaq-Forum hier und hier
BMFSFJ: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden

Die Bundesregierung zu Kinderpornografie

Internet – Kein Raum für Kinderpornographie

„Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Der Handel mit der Kinderpornographie im Internet trage Züge organisierter Kriminalität, sei ein Millionengeschäft. „Das wollen wir nicht länger tolerieren“, erklärte von der Leyen, die die Verträge mit den Providern mit ausgehandelt hat. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum: es müssten Regeln geschaffen werden.

Laut Kriminalstatistik 2007 werden täglich bis zu 450.000 einzelne Seiten mit kinderpornographischem Inhalt angeklickt. Die Zahl der Anbieter steigt sprunghaft, von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Einzelne Seiten werden bis zu 50.000 mal im Monat geladen. Und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind unter zehn Jahre alt, 33 Prozent unter drei und zehn Prozent unter zwei Jahren.

Bei diesen Zahlen und dem ganzen Gezetere frage ich mich, wieso wurde bisher noch keine Aufstockung der Polizeibediensteten gefordert? Ursula von der Leyen und das BKA haben schließlich betont, das Strafverfolgung Angelegenheit der Polizeibehörden sei.

Die Vertreter der Internet-Anbieter begrüßten die Regelung, forderten den Bund aber auf, das angekündigte Gesetz, mit dem die Zugangssperren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollen, bald auf den Weg zu bringen. Es solle am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Telekom-Chef René Obermann [mehr]

Welche Gesetze müssen hier noch geändert werden? Frau Zypries hat in ihrer Bundestagsrede zu Kinderponografie u.a. folgendes gesagt:

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat [hier]

Im Frage- und Antwortendokument des BMFSFJ steht, das ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) nicht stattfindet. Welche Gesetze werden also berührt und müssen demzufolge geändert werden? Lassen wir uns also von den Aktivitäten unserer Politikern überraschen.

Link
Internet-Law: Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
CCC – Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
SPON: Verschleierungstaktik
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

UvdL zu Kinderschutz und Internetsperren

Von der Leyen: „Kinderschutz muss auch im Internet gelten“

vdl-portraet-kinderschutzkonferenzAb heute ist es vertraglich fixiert: Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.

Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt“, so von der Leyen.

Fünf Unternehmen unterzeichnen heute den Vertrag mit dem BKA. Mit ihnen werden rund 75% des deutschen Anbietermarktes abgedeckt:

Deutsche Telekom AG (Marktanteil 45%), vertreten durch René Obermann, Vorstandsvorsitzender

Vodafone Deutschland und Arcor AG (13%), vertreten durch Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung

Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH (12,3%) vertreten durch Dr. Eric Heitzer, Mitglied der Geschäftsleitung

Kabel Deutschland GmbH (3%), vertreten durch Dr. Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (2%), vertreten durch Markus Haas, Mitglied der Geschäftsführung

In Kürze wird das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100% des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige, Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft [mehr]

Das meiste zu diesem Thema wurde von mir bereits in diesem Blog gesagt (auf Tags „Internetsperren“ klicken). Mich interessiert jetzt zum einen, was mit den restlichen 25% Anbietern passieren wird, die den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben haben.
Weiter frage ich mich, wie ernst es Wolfgang Schäuble, das Innenministerium und das BKA mit der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und Täterinnen nehmen? Das Ursula von der Leyen daran glaubt, das konsequent 100% des Marktes erfasst werden, nehme ich ihr auf Grund ihrer Naivität zu diesem komplexen Thema ab. Wer keine Ahnung von Technik und ihrer Ausführung hat, läßt sich nun mal leicht als Vorzeigefrau missbrauchen. Trotzdem kann man ihr ankreiden, das sie sich wohl nicht genug mit diesem Thema befasst, sonst müßte sie z.B. wissen, das in Deutschland Server mit kinderpornografischem Material stehen.

Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt? [hier]

Die Anbieter habe ich absichtlich hervor gehoben, man sollte sich ihre Namen wegen laufender und zukünftiger Verträge merken.

Gerade wurde ich per Mail von meinem Leser T.G. auf einen Artikel zu Internetsperren auf Zeit Online aufmerksam gemacht. Dort bringt ein Mißbrauchopfer seine Wut über die Kamgagne von UvdL zum Ausdruck.

Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren

Christian Bahls ist missbraucht worden. Im Interview sagt er: „Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer.“ [Sehr lesenswert]

Der Kommentator „yato“ bringt die Sache auf den Punkt:

Eine moderne Hexenjagd um Diktatur-Infrastruktur einzuführen

Um eine Diktatur einzuführen wurde schon immer das schlimmste Feindbild als Begründung benutzt das in jeweiligen Zeiten das absolut Böse in der öffentlichen Meinung präsentiert.

„Terrorismus“ ist momentan dazu etwas abgenutzt. Kinderpornografie ist aber optimal! Der Teufel hat also wieder einen Namen den man gut instrumentalisieren kann.

Auch die taz beschäftigt sich mit dem Thema, was ich ebenfalls von T.G. erfuhr.

Irriges Kindchen-Schema

Der Chaos-Computer-Club protestiert gegen Internet-Zensur. Aktivisten glauben, dass gesperrte Seiten oft gar keine Kinderpornographie enthalten. VON CHRISTIAN RATH

KARLSRUHE taz Unter dem Titel „Besuch bei Zensursula“ lädt am Freitag der Chaos Computer Club (CCC) zu einer Mahnwache vor dem Bundespresseamt ein. Dort will am Vormittag Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Verträge zur Sperrung von Kinderporno-Webseiten unterzeichnen. Vertragspartner sind neben von der Leyen das Bundeskriminalamt und fünf große Internet-Provider [mehr]

Mißbrauch mit dem Mißbrauch kann man die Aktionen nur nennen. Erst werden Kinder mibraucht bzw. vergewaltigt und anschließend mißbraucht Urusula von der Leyen diese Kinder nochmals, um sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Als ich ihre Stimme soeben in den Nachrichten hörte, mußte ich abschalten. Ihre Stimme kann ich noch weniger hören als die von Frau Merkel.
Nachfolgend noch ein Auszug aus der Pressemitteilung des Chaos Computer Club e.V.

Aufstehn für ein freies Internet: Zu Besuch bei Zensursula

15. April 2009 (erdgeist)
Am Freitag Vormittag machen die Internetausdrucker Ernst: Der erste deutsche Zensurvertrag soll unter Dach und Fach gebracht werden. Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern [mehr]

In der Hoffnung auf viele Besucher in Berlin bei der Zurschaustellung der Lügen unserer Politiker, allen voran Frau Dr. Ursula von der Leyen, beende ich diesen Beitrag.

Klare Worte zu häusliche Gewalt gegen Jungen

Der Mut zu überleben: Gewalttäter – Vergeben und Vergessen?

„Ich habe mir irgendwann gesagt, was willst du eigentlich? Willst du untergehen, willst du eingehen oder willst du überleben? Ich habe mich für das Überleben entschieden.“ Jochen Senf, der ehemalige Tatort-Kommissar, war als Kind Opfer häuslicher Gewalt. Heute engagiert er sich daher seit vielen Jahren für dieses Thema. Eins liegt ihm besonders am Herzen: „Es ist leider so, dass Gewalt gegen Jungen tabuisiert wird und Gewalt gegen Jungen durch die Mütter erst recht.“ [hier]

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Am Anfang des Filmes kündigt die Moderatorin an, das Jochen Senf es als Ritterschlag empfunden habe, als er auf einer Veranstaltung zu Gewalt gegen Jungen sprechen durfte. Nach dieser Einleitung möchte Jochen Senf ein Vorwort loswerden und benennt am Anfang klar und deutlich die Fakten: ihn habe gesprägt, das Gewalt nicht geschlechtsspezifisch ist. Die Aufteilung der Welt in Frauen als Opfer und Männer als Täter würde einfach nicht stimmen. Gewalt gegen Jungen würde tabuisiert und Gewalt von Müttern gegen Jungen würde erst recht tabuisiert. Es stünde auf keinem Programm, das Gewalt von Müttern existieren würde, weil es keiner hören wolle.
Auf Grund meiner eigenen, 19-jährigen erlebten Gewalt durch meine Mutter fällt es mir schwer, darüber hinaus entsprechende Worte zu diesem Themenkomplex zu finden.
Des weiteren möchte ich in diesem Zusammenhang an die kürzlich, von der Universität Leipzig heraus gegebenen Pressemitteilung erinnern.

Kindesmisshandlung gibt es in allen Bevölkerungsgruppen

Kindesmisshandlung ist entgegen landläufiger Meinung kein Problem bestimmter Gruppen der Bevölkerung, allerdings steigt bei allein erziehenden Elternteilen die Gefahr, dass sie ihre Kinder misshandeln. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche am Kinderzentrum der Universität Leipzig, die in Zusammenarbeit mit der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie am Kinderzentrum der Universität Leipzig sowie der Selbstständige Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie der Universität Leipzig entstand und deren Ergebnisse jetzt zur Veröffentlichung gelangt. Zusätzlich ergab die Studie, dass Ärzte in zwei Drittel der untersuchten Fälle diejenigen waren, die als erste den Verdacht äußerten, dass Misshandlungen vorliegen [mehr]

Leider finde ich die entsprechende Studie der Uni Leipzig nicht.

Link
Um Gottes Willen – N24 Ethik

Protokoll der Bundestagssitzung zu Kinderpornografie und Internetsperren

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 214. Sitzung
Plenarprotokoll 16/214 • Berlin, Donnerstag, den 26. März 2009

Nachfolgend stelle ich einige Aussagen verschiedener Politiker hier ein, die ich teilweise nur als verlogen bezeichnen kann. Die einzelnen Reden kann man sich auf der Seite des Bundestag anhören (ab 12:56h), sie sind allerdings nur im Format „ram“ runterzuladen [hier]
Als erstes zitiere ich einen Auszug der „Einleitung des Aktonsplanes der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“.

Die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Sie hat dies in der Koalitionsvereinbarung vom 16.10.2002 deutlich zum Ausdruck gebracht und mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung festgeschrieben [hier]

Die Bekämfpung der Kinderpornografie stand also schon auf der „Agenda“ der vorherigen Bundesregierung, nur getan wurde in den vergangenen 6,5 Jahren – speziell im Frauenministerium – nicht viel, wie auch diverse Abgeordnete im Bundestag beklagen, siehe weiteren Bericht.
Aus diesem Grunde kann ich dem Kommentator „KS“ meines Blogs nur zustimmen und stelle seine Befürchtung, die auch meine ist, ebenfalls als Zitat hier ein.

Meine Spekulation: Die KiPo-Seiten, auf die der Zugriff gesperrt werden sollen, sind ja vermutlich über das HTTP-Protokoll abrufbar. Das bedeutet, dass der Server-Standort wahrscheinlich einigermassen problemlos feststellbar sein sollte (somit eine Abschaltung durch die lokalen Behörden kein Problem sein sollte).
Könnte es nicht sein, dass irgendein Geheimdienst diese KiPo-Seiten betreibt, um sozusagen als False-Flag-Operation die diversen Regierungen indirekt zu unterstützen? Also, um ein Einfallstor für Zensur zu haben.
Würde mich nicht wundern, wenn es genauso ist. Aber momentan ist das eine reine Spekulation.

Für mich ist das keine Spekulation mehr. Nicht nur „Heise“ dokumentiert, das auf Sperrlisten diverser Staaten überwiegend keine kinderpornografischen Seiten stehen.

Nun also zum Bundestagsprotokoll, das ab Seite 58/23162 losgeht [hier]
Das übliche Betroffenheitsgetue, also wie schlimm doch Kinderpornografie sei und überhaupt, dagegen müsse man nun endlich (technisch) vorgehen, bleibt außen vor. Es gab keinen Politiker, der dieses nicht von sich gegeben hat. Zuerst nenne ich die Zahlen, die ebenfalls von fast Allen genannt wurden.

Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):

[..]Die Entwicklung ist besorgniserregend; Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie spiegeln sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik wie folgt wider: 1995 gab es 414 Fälle mit 1 350 Tatverdächtigen; 2006 gab es 7 300 Fälle mit 5 700 Verdächtigen; 2007 gab es 11 350 Fälle mit knapp 10 000 Tatverdächtigen.

[..]Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent. Wir schätzen, dass es von 2006 auf 2007 im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gab. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt. Das zeigt die gewaltige Dimension des Problems.

Ich frage mich, woher haben Politiker diese Zahlen? Diese speziellen Seiten müssen mMn beobachtet worden sein, denn sonst könnte man keine Zahlen liefern. Wieso wurden diese Seiten also nicht sofort entfernt?

[..]Deswegen sollte man noch einmal die benennen, die bereit sind, eine solche Unterzeichnung zu leisten: Bis zur Stunde sind das Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica und O2. Daneben gibt es noch zwei Provider, die auf dem Wege sind und sich ein bisschen beeilen sollten: Das sind Kabel Deutschland und Hansenet/Alice.

Die FDP hat gestern beklagt, dass Ministerin von der Leyen Provider benannt hat, die nicht bereit sind, auf freiwilliger Basis mit dem Bundeskriminalamt zu kooperieren. Für diese Argumentation habe ich sogar Verständnis. Deswegen tue ich das hier noch einmal.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nein, Herr Kollege Bosbach.
Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):
Bis zur Stunde sind United Internet/1&1, Freenet AG und Versatel nicht dazu bereit.

Bei diesem scheinheiligen Getue von Bosbach könnte ich (Selbstzensur). Hier soll ganz klar das eigene Versagen auf ein paar Provider abgeschoben werden, damit man auf diese mit dem Finger zeigen kann: Seht her, das sind die Bösen! Die wirtschaftlichen Folgen interessieren einen Herrn Bosbach nicht, Hauptsache ist – er kann sich profilieren. Aber… das es nicht nur Nachteile in einer Angelegenheit gibt, sondern auch Vorteile, sehe ich letzteres hier gegeben und zwar in der Form, das sich die genannten „Verweigerer“ nicht so schnell dem „Diktat“ unserer Politiker beugen.

Christoph Waitz (FDP):

Professor Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht macht in seinem Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet nicht nur deutlich, dass diese Sperren auch an DNS-Servern einen Eingriff in Art. 10 Grundgesetz, also sozusagen in die Kommunikationsfreiheit, darstellen, sondern er beschreibt in ihm auch, wie leicht diese Sperren umgangen werden können. Dazu genügt unter Umständen schon der Einsatz einer internationalen Suchmaschine. Die detaillierte Beschreibung, wie man DNS-Sperren umgehen kann, findet sich schon seit vielen Jahren auf der Internetseite des Chaos Computer Clubs.

Pressemitteilung des Max-Planck-Institutes zur Studie
Kurze Abhandlung des Max-Panck-Institutes zur Studie
Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber und Malaika Nolde
Lesenswertes und aufschlussreiches Interview zwischen c’t und Professor Sieber vom Max-Planck-Institut

Wie die Analyse internationaler Filterlisten ergeben hat, befinden sich die Server, auf denen kinderpornografische Inhalte abgelegt sind, zumeist im Ausland. Betroffen sind insbesondere – das habe ich schon gestern in der Fragestunde erwähnt – Nordamerika, Australien und Westeuropa. In diesen Staaten und Regionen steht Kinderpornografie unter Strafe. Eine Schutzlücke ist aus strafrechtlicher Sicht weder in Deutschland noch in den anderen erwähnten Staaten vorhanden. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es entscheidend, durch die Verbesserung der internationalen Strafverfolgung und eine verbesserte Kooperation der Strafverfolgungsbehörden dafür zu sorgen, dass kinderpornografische Inhalte möglichst weitgehend aus dem Internet verschwinden. Es geht also nicht nur darum, sie zu sperren, sondern man sollte sie schlichtweg verschwinden lassen

Den Strafverfolgungsbehörden stellen sich im In- und Ausland die gleichen Herausforderungen. Wenn ich die Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter richtig verstanden habe, dann brauchen wir in Deutschland zur Bewältigung dieser Aufgaben mehr und besser qualifizierte Ermittler. Darüber hinaus ist der internationale Druck auf diejenigen Staaten notwendig, die Kinderpornografie nach wie vor unzureichend und schleppend verfolgen.

Wir können es nicht bei mehr oder weniger symbolischen Sperrermächtigungen oder Sperrverfügungen belassen. Wir müssen das eigentliche Problem angehen. Das sind meines Erachtens die Produzenten und Vermarkter kinderpornografischer Inhalte. An dieser Stelle muss der Verfolgungsdruck weiter erhöht werden.

Wer Milliarden EUR in Banken und Frauenförderung steckt, der hat nun mal kaum Geld für Kinder und deren Prävention zu Gewalt übrig, so einfach ist das!

Jörn Wunderlich (DIE LINKE):

Liebe Kolleginnen und Kollegen, je größer ein Eingriff in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger ist, desto stärker gilt die Verpflichtung, diesen Eingriff gesetzlich zu regeln. Dabei gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Frau von der Leyen, was ist denn in den Jahren Ihrer Regierung passiert? Was ist aus den Initiativen der 15. Wahlperiode geworden? Was ist mit dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, der am 20. Januar 2004 in Kraft getreten ist? Was ist mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Kooperation im Kinderschutz im Ostseeraum?

[..]Im Übrigen muss man auch sagen, dass die neulich öffentlich gewordenen geheimen Sperrlisten aus Dänemark zu 90 Prozent keine Seiten mit Kinderpornografie betrafen; deswegen muss man die entsprechenden Zahlen eventuell ein bisschen korrigieren. Am gestrigen Tage konnte ich auf der nationalen Folgekonferenz zu Rio mit Vertretern von UNICEF reden. Sie haben mir bestätigt, dass das, was in Skandinavien geschieht, zwar schön klingt, aber kaum Wirkung entfaltet, schon gar nicht im Kampf gegen Kinderpornografie.

[..]In der gestrigen Pressemeldung von den Unionskollegen Börnsen und Dr. Krings wird nämlich klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie allein geht. Erst die Kinderpornografie, dann Rassismus, dann Gewaltverherrlichung – und dann? Terroristische Propaganda? Vielleicht Verstöße gegen Urheberrechtsgesetze? Und dann?

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit so was!)

– Das finde ich auch. Was die CDU da plant, ist unverschämt.

Pressemitteilung Wolfgang Börnsen, Dr. Günter Krings

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Mädchen im Grundschulalter wird mit einem Besenstiel missbraucht. Ein Säugling hängt gefesselt von der Decke und wird vergewaltigt. So schildert die Staatsanwältin Hantel-Maschke öffentlich, was sie bei ihrer Anklagevorbereitung im Bereich „Kinderpornografie im Internet“ hundertfach auf Bildern und auf Filmen sieht. Sie sagt: Einige der Kinder überleben das nicht; wenn ein Säugling vergewaltigt wird, ist innen alles kaputt. Das ist das Grauen, über das wir hier sprechen.

Den weiteren Text erspare ich mir, man kann sich diesen entweder im Bundestagsprotokoll oder aber im Web-TV des Bundestages ansehen. Da Frau von der Leyen behauptet hat, von dem Ausmaß der sexuellen Gewalt keine Ahnung gehabt zu haben, stelle ich nachfolgend noch den Link auf ein Dokument aus dem BMFSFJ ein. Dieses wurde ja nicht in ein paar Tagen erstellt, so das sie sehr wohl gewußt haben muß, was Sache ist. Ich vermute allerdings schon seit einiger Zeit, das man Frau von der Leyen hier instrumentalisiert (hat), aber leider ist sie nicht fähig, das zu realisieren. Federführend wird mit Sicherheit Wolfgang Schäuble sein, der sich in dieser Diskussion auffallend zurück hält.

Sachstandsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vom 13.11.2008

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Ministerin, ich frage Sie: Wir hatten in der rotgrünen Regierung diesbezüglich einen sehr guten Aktionsplan ausgearbeitet. Warum haben Sie diesen Aktionsplan nicht weiter verfolgt? Warum ist in den letzten drei Jahren nichts passiert? Warum gibt es keine Projektmittel, und mehr noch, warum sind die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium inzwischen mehr oder weniger ins Archiv versetzt worden? Sie sind zuständig! Handeln Sie! Geben Sie Antworten darauf! Wo ist der Aktionsplan?
Ich frage Sie, Frau Ministerin: Wie kommt es, dass 100 Teilnehmer einer Konferenz der Meinung sind: Wenn in Deutschland etwas passiert, dann beruht es auf der Handlungsfähigkeit der Nichtregierungsorganisationen und der Ehrenamtlichen? Wo sind Ihre Programme? Wo sind Ihre Antworten? Wo ist Ihr nationaler Aktionsplan?
Warum haben Sie das Engagement von damals gestoppt?

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:

[..]Aber auch wenn es um die Bekämpfung von fürchterlichen Verbrechen geht, kann doch der Rechtsstaat nicht vor der Tür bleiben.

Wir können nicht einfach so tun, als bräuchten wir da keine Regeln, als wäre die Tatsache der Fürchterlichkeit des Verbrechens alleine Grund genug, alles zu rechtfertigen, was man meint, tun zu müssen. Das geht nicht. Wir bekämpfen Kinderpornografie seit vielen Jahren. Eine der Maßnahmen, die seit vielen Jahren existiert und für die allen Providern in Deutschland Dank gebührt, ist, dass von allen Seiten, die in Deutschland gehostet werden, rechtswidrige Inhalte immer sofort heruntergenommen werden. Das gilt nicht nur für Kinderpornografie, sondern zum Beispiel auch für Rechtsextremismus. Man muss nur mitteilen, dass jemand rechtswidrige Inhalte deponiert hat, dann werden diese vom Provider entfernt. Das läuft seit vielen Jahren so.

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat. In diesem Bereich gibt es immer wieder großartige Ermittlungserfolge. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Operation „Himmel“ der Behörden in Sachsen-Anhalt, die zur Feststellung von 12 000 Verdächtigen in Deutschland geführt hat. Es funktioniert also. Diese Leute kann man verfolgen, und man kann ihrer habhaft werden.

[..]Wir wissen von ihnen, dass es drei bis sechs Monate dauert, bis sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, um das machen zu können, was wir von ihnen wollen, nämlich das Access-Blocking zu realisieren.

Renate Gradistanac (SPD):

Frau Ministerin, Sie haben sich des Themas wohl erst in Vorbereitung des Weltkongresses in Rio gewidmet. Sie haben vor einigen Tagen in Vorbereitung auf diese internationale Konferenz gesagt – das steht auf der Homepage der Bundesregierung

–Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Dafür fehlt mir schlichtweg die Fantasie, dass Sie als mehrfache Mutter und Ärztin, als ehemalige Landesministerin und seit mehr als drei Jahren nunmehr als Bundesministerin für Familie und Jugend solche Kompetenzlücken aufweisen. Jetzt wird mir auch klar, warum Sie erstens beim dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio nicht anwesend waren, warum es zweitens uns überhaupt nur durch sehr viel Überzeugungsarbeit und viel Druck seitens der Kinderkommission gelungen ist, eine Regierungsdelegation durchzusetzen, und warum drittens von Ihrem Ministerium drei Jahre lang nichts an Initiativen ausgegangen ist.

Monika Griefahn (SPD):

Wir haben den Aktionsplan gehabt und Provider dazu bewegt, Seiten herunterzunehmen, die in Deutschland gehostet werden. Aber wir haben noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen können, was auch daran liegt, dass dieses Thema 2005 noch nicht in der gesamten Bundesregierung angekommen war; wir hätten seit 2005 den Aktionsplan fortsetzen und eine gesetzliche Grundlage haben können. Bislang haben wir sie leider noch nicht. In diesem Zusammenhang wundere mich auch darüber, warum es so kompliziert sein soll – dies verfolgt mich schon seit 20 Jahren –, die Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen. Damit würde man die Kinderrechte wirklich einmal in den Mittelpunkt stellen.

[..]Der Verweis auf andere Länder, die bereits ähnliche Sperrungen eingeführt haben, nützt nur bedingt; denn auch da hören wir immer wieder von Protesten. Es ist nicht wahr, dass es keine Proteste gibt. Absolut legale Seiten werden ebenfalls gesperrt. Wir brauchen eine Lösung, die dies verhindert. Ich möchte nicht in die Situation kommen, die es in China gibt, wo selbst harmlose Seiten wie die Seite der Deutschen Welle über Fußballergebnisse gesperrt werden.

Dorothee Bär (CDU/CSU):

Bei diesem Thema geht es natürlich nicht nur um die rein politische Aufgabe, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen – dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst sein –, sondern auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, also um eine Aufgabe unserer Zivilgesellschaft. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch dem Verein „Innocence in Danger“ danken, namentlich seiner Präsidentin Stephanie von und zu Guttenberg, die sich seit Jahren ehrenamtlich engagiert, sich für Prävention stark macht und versucht, traumatisierte Kinder wieder ins Leben zurückzuholen. Dieser Verein hat internationale Studien erstellt, um diesen Missstand zu bekämpfen, weil das eine gemeinsame…

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! Erst die Abteilung auflösen und sich dann hier auf dem Rücken der Kinder gesundbeten! Das ist mal wieder typisch! So geht das aber nicht!)

Frau Künast, ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie bei diesem Thema so herumgeifern. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz einfach! Weil Sie sich hier mal wieder auf dem Rücken der Kinder gesundbeten! Ich verstehe nicht, dass Sie sich für Ihren Redebeitrag nicht schämen! Das sollten Sie nämlich tun!)

Jetzt verstehe ich auch, warum Wirtschaftsminister Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg im Zusammenhang mit Kinderpornografie in letzter Zeit in den Medien so oft genannt wurde. Nicht Herr Guttenberg ist die treibende Kraft, sondern seine Frau, weshalb ich unten auch 2 entsprechende Links eingestellt habe.

Ansonsten ergeht sich Frau Bär in unendlicher Dankbarkeit gegenüber Frau von der Leyen und deren fast unmenschlichen Anstrengungen.

Zum Schluß noch eine kleine Anmerkung: Nach alledem wundert mich nicht mehr, das Jörg Tauss rechtzeitig „abgeschossen“ wurde. Ich zitiere aus seiner Pressemitteilung:

[..]Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster Angelegenheit“ vor die Tür gebeten.
[..]Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen [hier]

Die Pressemitteilung ist ebenfalls sehr lesenswert. Des weiteren möchte ich noch auf meinen Beitrag zu Ursula von der Leyen und Internetsperren hinweisen, in dem ich bereits ausführlich auf de Problematik eingegangen bin [hier]

Nachfolgend noch ein paar Links, die sich speziell mit der Thematik Kinderpornografie beschäftigen.

Die Legende von der Kinderpornoindustrie
Ausführliche Beschreibung über Einblicke in die Kinderpornoszene
Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker

Artikel 34 UN-Konvention über die Rechte des Kinder (1989)

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen

Links
Reputation von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Institutes
UN-Konvention über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Studie zur Versorgung kindlicher und jugendlicher Opfer von Kinderpornografie in Deutschland
Eine Zusammenfassung der Studie als PowerPointPräsentation – gefördert durch „Aktion Mensch
Innocence in danger –  Gegen Kindesmißbrauch im Internet
Interview mit Stephanie zu Guttenberg
taz.de: Zensur an der Schule – Pazifismus doch okay

Michaela Noll zu Kinderpornografie

Jeder neue Aufruf kinderpornographischer Bilder ist ein neuer Missbrauch der Opfer
Rede in der Aktuellen Stunde zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet

ZP1) Aktuelle Stunde auf Verlangen CDU/CSU, SPD

foto-noll_hochaufloesendNorwegen 2004, Schweden 2005, Schweiz 2006 – Warum betone ich das so deutlich? Das sind die Länder, die Access-Blocking eingeführt haben.

Und Deutschland? Wo stehen wir? Seit Jahren diskutieren wir über eine freiwillige Selbstverpflichtung – aber bis heute hat sich nichts getan. Viele Länder sind an uns vorbei gezogen und Deutschland ist nicht mit im Boot. Deshalb müssen wir den Schritt der Sperrung gehen, denn er ist wichtig für den Schutz der Kinder.

Wie groß ist die Kinderporno-Szene in Deutschland? Es gibt eine riesige Dunkelziffer. Kinderpornographie im Internet nimmt zu und wird immer brutaler.

Es gibt: Immer mehr Konsumenten – Zuwachs von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Immer mehr Bilder und Videos – Pornografische Videos, auf denen Kinder gequält und gefoltert werden, werden allein in Deutschland bis zu 50.000mal pro Monat heruntergeladen. Immer jüngere Opfer – Bilder und Videos zeigen immer mehr Gewaltausübungen, sogar gegen Säuglinge. Immer mehr Geld – mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern wird immer mehr Geld verdient. Immer größere Verfahren – allein von 2006 bis 2008 kam es zu drei Verfahren mit tausenden Beschuldigten [mehr]

Ich möchte hierzu an die Durchsuchungen wegen angeblicher Kinderpornografie im Dezember 2007 erinnern, die ein kompletter Flop war, nachzulesen im gelben [Forum]