Menschenrechtsbericht zu weiblicher Genitalverstümmelung

Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Wie dies während der vergangenen drei Jahre konkret geschah, beschreibt der aktuelle Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.

[..]Mit dem Brennpunktthema „Weibliche Genitalverstümmelung weltweit“ widmet sich der Bericht zudem einem der gravierendsten Problemen von Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen.

Seit 1999 fördert Deutschland das überregionale Projekt „Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung“, das derzeit in Burkina Faso, Benin, Mali, Mauretanien und Kenia durchgeführt wird. Die Bevölkerung dieser Staaten wird über die negativen Folgen weiblicher Genitalverstümmelung aufgeklärt und es wird versucht, sie zu überzeugen, diese Praktik aufzugeben. Zielgruppen sind die betroffenen Mädchen und Frauen, ihre Eltern und (künftigen) Partner, lokale Würdenträger und religiöse Autoritäten, die Einfluss auf die Entscheidung nehmen können, sowie auch Personen, die den Eingriff vornehmen [mehr]

Was soll ich dazu noch schreiben? Die meisten Leser dieses Blogs werden wissen, das Jungen und junge Männer in ebenso nennenswerter Zahl und genauso brutal beschnitten werden, aber die Menschenrechte von Männern sind nun mal nicht so wichtig für unsere Regierigen. Mich macht es immer wieder sprachlos, wie menschenverachtend unsere Politiker mit Jungen und Männer nicht nur bei diesem Thema umgehen. Für jene, die sich mit dieser Thematik noch nicht so auskennen, stelle ich noch Links ein.

Link
MANNdat: Anmerkungen zu einem Tabuthema
VafK-Schwaben: Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern

Warum UvdL Glücksspielseiten nicht sperren wollte

Nachdem im November letzten Jahres Vertreter der hessischen Landesregierung und der Staatlichen Bayrischen Lotterieverwaltung Vertreter der fünf größten Deutschen Zugangs Provider (sic!) davon überzeugen wollten auf freiwilliger Basis zukünftig Webseiten von ausländischen Glücksspielangeboten zu sperren, hat Ursula von der Leyen interveniert, aber aus anderen Gründen als bisher angenommen.

So schrieb der Focus im November 2008

„Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kommt der Vorstoß höchst ungelegen. Sie hatte kürzlich eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt, um Provider zur Sperre von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten für deutsche Kunden zu verpflichten. Dass das gleiche Mittel auch zum Schutz des staatlichen Lotterie-Monopols genutzt werden könnte, würde der Initiative die Glaubwürdigkeit nehmen.“

Die wirklichen Hintergründe für die Intervention von Frau von der Leyen werden klar, wenn man sich mit ihrem familiären Umfeld näher beschäftigt. So ist ein Bruder von Frau von der Leyen, Herr Hans-Holger Albrecht Vorstandsvorsitzender der Firma MTG (Modern Times Group), eines schwedischen Medienunternehmens, das im Free-TV und Pay-TV Geschäft in Nord- und Osteuropa tätig ist. Unter der Ägide von Herrn Albrecht ist dieses Unternehmen schon einmal über seine Tochter Viasat in Konflikt mit der amerikanischen Börsenaufsicht geraten und hat sich durch eine Zahlung von 700.000$ von einer SEC Ermittlung aufgrund von zurückdatierten Optionen frei gekauft.

In den letzten Jahren ist das Unternehmen nach diversen Umstrukturierungen verstärkt in einem neuen Bereich tätig geworden, dem Online-Glücksspiel. MTG erwarb Beteiligungen unter anderem an Bet24.com, einem maltesischen Online-Glücksspielanbieter, der seine Seriösität auf seiner Webseite mit Hinweis auf MTG als Mehrheitseigner unterstreicht, Schon 1997 hatte MTG gemeinsam mit mit Cherryföretagen und Pontus Lindwall das Joint Venture Net Entertainment gegründet, das Software für Online-Casinos entwickelt, deren Lizenzgebühren sich nach den Einnahmen der sie einsetzenden Casinos richten.

Kann es sein, das Frau von der Leyen den Vorstoß für Internetsperrren zu angeblich massenhaften Kinderpornoseiten unternommen hat, um von den illegalen Glückspielen abzulenken?

Herr Albrecht und MTG haben also ein Interesse an möglichst vielen Online-Glücksspielern, egal woher sie stammen, solange sie das Geld in Online-Casinos lassen, die indirekt zu MTG gehören oder die Software von Net Entertainment einsetzen. Es ist also für Herrn Albrecht und MTG von Interesse, dass auch den Spielern aus Deutschland weiterhin ein ungehinderter Zugang zu den Online-Casinos an denen MTG beteiligt ist, möglich ist, auch wenn solche Angebote hierzulande nicht zulässig sind und die juristische Seite der Nutzung solcher Angebote schon einige Anwälte und Gerichte beschäftigt hat.

Als nun die hessische Landesregierung und die Staatliche Bayrische Lotterieverwaltung die Provider auf freiwillige Zugangssperren zu den Online Casinos drängten, um damit die deutschen Nutzer auch von den Online-Casinos von Herrn Albrecht fernzuhalten, hat dieser diskret aber erfolgreich seine Schwester, die deutsche Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, gegen das Vorhaben intervenieren lassen.

Wie war noch die Aussage im Bundestag von Herrn Ingo Wellenreuther?

Drittens. Für besonders groß halte ich die Gefahr, dass wichtige Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht, wie schlagwortartig Parolen unters Volk gejubelt werden oder wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnen kann. Die Folge wäre ein unsachlicher Abstimmungskampf, der auch noch die Gefahr der Manipulation in sich birgt.

Auf Politiker treffen die o.g. Kriterien natürlich nicht zu, gell Herr Wellenreuther!

Danach wurde die Sperrkampagne alleine auf die Bekämpfung von Kinderpornographie ausgerichtet und eventuelle noch einmal laut werdende Forderungen zur Sperrung von ausländischen Glücksspielanbietern gingen in der lautstarken Propaganda der Ursula von der Leyen unter.

Was auch immer in nächster Zeit in Deutschland freiwillig oder unter gesetzlichem Zwang im Internet gesperrt werden wird, die Online-Casinos der MTG Töchter und die, die die Software von Net Entertainment benutzen, werden wohl erreichbar bleiben. Denn eines ist sicher: In diesem Bereich ist noch viel Geld für MTG zu verdienen und ein hoher Gewinn bedeutet auch ein noch höheres Einkommen für den Bruder von Ursula von der Leyen.

Mit den Kontakten direkt in die deutsche Bundesregierung haben MTG oder die Abnehmer ihrer Casino-Software wohl keine deutschen Sperren zu befürchten [hier]

Nachdem also Vertreter der hessischen Landesregierung im November 2008 Glücksspiele im Internet thematisiert haben, kommt just im gleichen Monat vom BMFSFJ die erste Meldung zu Internetsperren heraus. Nachtigall, ick hör Dir trapsen…
Vorher war Kinderpornografie kein Thema auf der Agenda von Frau von der Leyen. Nachfolgend zitiere ich eine Politikerin, die in der Sondersitzung zum Thema folgendes gesagt hat:

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Ministerin, ich frage Sie: Wir hatten in der rotgrünen Regierung diesbezüglich einen sehr guten Aktionsplan ausgearbeitet. Warum haben Sie diesen Aktionsplan nicht weiter verfolgt? Warum ist in den letzten drei Jahren nichts passiert? Warum gibt es keine Projektmittel, und mehr noch, warum sind die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium inzwischen mehr oder weniger ins Archiv versetzt worden?

Wie bereits erwähnt, war Kinderpornografie kein Thema von Frau von der Leyen. Ich zitiere eine weitere Politikerin:

Renate Gradistanac (SPD):

Frau Ministerin, Sie haben sich des Themas wohl erst in Vorbereitung des Weltkongresses in Rio gewidmet. Sie haben vor einigen Tagen in Vorbereitung auf diese internationale Konferenz gesagt – das steht auf der Homepage der Bundesregierung

–Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Dafür fehlt mir schlichtweg die Fantasie, dass Sie als mehrfache Mutter und Ärztin, als ehemalige Landesministerin und seit mehr als drei Jahren nunmehr als Bundesministerin für Familie und Jugend solche Kompetenzlücken aufweisen. Jetzt wird mir auch klar, warum Sie erstens beim dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio nicht anwesend waren, warum es zweitens uns überhaupt nur durch sehr viel Überzeugungsarbeit und viel Druck seitens der Kinderkommission gelungen ist, eine Regierungsdelegation durchzusetzen, und warum drittens von Ihrem Ministerium drei Jahre lang nichts an Initiativen ausgegangen ist.

Unsere Zensursula hat also nur unter Druck der Kinderkommision eine Delegation zum Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen befürwortet und genehmigt. Wenn das keine Bände spricht. Als ich die erste Meldung zum Thema im November 2008 ins wgvdl-Forum stellte, da habe ich mich gefragt: wem nützt es? Nun haben wir die Antwort!

Link
Die erste Meldung von UvdL zu Internetsperren im wgvdl-Forum von mir eingestellt
Telepolis: Lügen und Kinderpornographie
Telepolis: 20 Prozent der Internetnutzer sind „zum Teil schwer Pädokriminelle“
CareChild: Bundestagsabgeordneter Uhl: starke Worte aber wenig Kompetenz
Süddeutsche: Zickenkrieg im Kabinett zwischen Zypries und von der Leyen

Wiedereinstieg – Zurück in den Beruf

Das Service-Portal des Bundesfamilienministeriums „Familien-Wegweiser“ hat für Eltern, die nach einer Familienpause wieder arbeiten möchten, Tipps und Hinweise zusammengestellt [mehr]

Der Familien-Wegweiser

Fast die Hälfte der Frauen, die derzeit eine Familienpause machen, zieht es zurück in den Beruf. Seit der Einführung des Elterngeldes übernehmen auch immer mehr Väter die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr und stellen in dieser Zeit den Beruf zurück. Für Paare und Alleinerziehende in der Elternzeit ist es wichtig, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, den Kontakt zu ihren Arbeitgebern zu halten und den beruflichen Wiedereinstieg beizeiten zu planen. Der Familien-Wegweiser zeigt, worauf Eltern dabei besonders achten sollten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es für die Kinderbetreuung und bei Weiterbildungen gibt [mehr]

So so, fast die Hälfte der Frauen zieht es wieder zurück in den Beruf und zwar nach der Familienpause. Nun stellt sich die Frage, was unter Familienpause verstanden wird? Ist damit die Zeit des Elterngeldbezuges gemeint oder doch eher jene Zeit, die Frau als Familienpause festlegt? Wie definieren die Herren und Frauen des Portals Familien-Wegweiser „Fast die Hälfte“? Sind 49% damit gemeint oder 45% oder doch eher 40%? Alles ziemlich schwammig. Für den überwiegenden Teil der Frauen scheint der Beruf nicht das „Non-Plus-Ultra“ zu sein, was ich als Mutter im übrigen verstehen kann. Ich selbst habe zwar immer gerne gearbeitet, aber das schlechte Gewissen den Kindern gegenüber treibt oftmals seltsame Blüten. Allerdings kann man auch besser verstehen, warum es Millionen-Förderprogramme braucht, um Frauen wieder in den Beruf zurück zu bewegen, aber das ist wiederum eine andere Geschichte 😉

Das Volk als Feind der Politiker

Vorerst kein Mehr an direkter Demokratie

Anträge zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgelehnt

Das Thema der direkten Demokratie, der unmittelbaren Beteiligung des Wahlvolkes an politischen Entscheidungen, war am Donnerstag, dem 23. April 2009, Gegenstand einer 45-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag. Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen, in denen gefordert wird, die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid in das Grundgesetz aufzunehmen, lehnte die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD ab [mehr]

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Ingo Wellenreuther CDU/CSU (Ab Seite 23572)

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Bundestagsreden zum Gendiagnostikgesetz

Plenarprotokoll – Vorab-Veröffentlichung • 16. Wahlperiode

Berlin, Freitag, den 24. April 2009, Beginn: 09.01 Uhr

Heinz Lanfermann (FDP):

Ich weise auch auf das Problem hin, das sich aus § 17 Abs. 8 dieses Gesetzes ergibt. Diese Vorschrift regelt in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz die Klärung der Abstammung durch genetische Untersuchungen. Das ist durch die Problematik hervorgerufen, dass man manchen Urkunden offensichtlich nicht traut. Tatsächlich haben Sie in dem Bereich des Familiennachzugs das Recht, das Sie sonst jedem Einzelnen selbstverständlich zugestehen – nämlich dass man sein Einverständnis braucht -, ganz locker außer Kraft gesetzt. Das ist auf großen Widerstand im Hause gestoßen. Aber die Koalition will das mit ihrer Mehrheit durchsetzen. Wir sind der Sache schon früher im Rahmen einer Kleinen Anfrage nachgegangen. Die Bundesregierung hält sich da sehr zurück, offensichtlich um sich das Leben leicht zu machen. Die Bundesregierung selber geht mit den gewonnenen Daten hingegen sehr großzügig um und verwendet die gesamten Ergebnisse und Proben, was auf anderen Gebieten, die dieses Gesetz umfasst, völlig undenkbar wäre.

Anmerkung
GenDG § 17 Abs. 8 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (PDF S. 69)

Absatz 8 enthält besondere Regelungen für genetische Abstammungsuntersuchungen im Zusammenhang mit im Ausland bei den Auslandsvertretungen gestellten Pass- und Visumanträgen sowie den inländischen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zum Familiennachzug und für den Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung im Rahmen der Identifizierung bei Pass- und Personalausweis-Antragsverfahren.

Auf gut Deutsch geht es hier um sog. Scheinvaterschaften, bei denen das informationelle Selbstbestimmungsrecht plötzlich keine Rolle mehr spielt. Tja… wenn Vater Staat zahlen muss, dann gelten Gesetze plötzlich nicht mehr und es gibt wie in der gesamten Gesetzgebung Ausnahmen.

Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes ist geprägt von einem Grundwert der Union, nämlich von Freiheit.

93 Seiten für unsere eigene Freiheit und das in nur einem einzigen Gesetz, das nenne ich eine dreiste Behauptung.

Frank Spieth (DIE LINKE):

Heimliche Vaterschaftstests werden, was zu begrüßen ist, per Gesetz verboten, aber staatlich erzwungene Vaterschaftstests bei Migranten werden quasi regelrecht gefordert. Das ist aus meiner Sicht eine doppelte Moral und nach unserer Auffassung sogar verfassungswidrig.

Siehe meinen Kommentar zu Scheinvaterschaften.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

[..] Zum Zweiten. Die Bundesregierung und mit ihr die Koalition sind vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt. Die Regelungen bieten nur eine scheinbare Sicherheit für die Versicherten; denn die Versicherungssummen, ab denen der Schutz nicht mehr greift, sind ein Einfallstor für Forderungen nach einem weiteren Abbau dieser Schutzrechte. Ich war erstaunt, als ich eben gehört habe, dass die Vielfalt und Freiheit des Einzelnen bei der CDU/CSU viel gilt, das christliche Menschenbild aber anscheinend bei 300 000 Euro aufhört. Dies ist mir nicht ganz klar.

Dr. Carola Reimann (SPD):

Meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend bei jeder genetischen Untersuchung ist das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb steht es im Zentrum des nun vorliegenden Gesetzentwurfes.

Bei der Jagd nach Verdächtigen trifft das kurioserweise aber nicht zu. Da werden Daten gesammelt und ungeniert mit den USA ausgetauscht. Ob jemand verurteilt wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle und das alles natürlich im Rahmen der Terrorbekämfpung, wie die Süddeutsche kritisiert hat. Den Bericht mit dem Titel „Abkommen zum Datenaustausch – USA erhalten Zugriff auf deutsche Polizeidaten“ findet ihr [hier]
Allerdings gibt es noch einen weiteren Beitrag der Taz, welcher gegenteiliges aussagt  „Zypries beerdigt Speicherung von Passagierdaten“ [hier]
Interessant an dieser Debatte ist die Feststellung, in welche Bereiche dieses Gesetz eingreift. Da wären das Arbeitsschutzrecht, Versicherungsrecht, die Rechte von Schwangeren werden tangiert und noch einiges mehr. In diesem Fall lohnt es sich evtl., die Bundestagsreden zu lesen. Zum Komplex „heimliche Vaterschaftstests“ wurde kaum etwas gesagt, weshalb ich den Titel dieses Beitrages dem Gesetzesentwurf angepasst habe. Die komplette Plenardebatte zum Gendiagnostikgesetz findet ihr [hier]

Links
Pressemitteilung BMG: Bundestag verabschiedet Gendiagnostikgesetz
Gesetzesentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
wgvdl-Forum: Gentest
wgvdl-Forum: Erziehungsdiktatur
Gerhard Amendt – Abtreibung und Vaterschaftstest
Gendiagnostik-Gesetz-Entwurf: „Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt!
Bundestag: Meinungen zum Thema „Scheinvaterschaften“ gehen auseinander
Kleiner Blog zum Vaterschaftstest und den Rechtsgrundlagen

Reform des Kontopfändungsschutzes

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfän­dungsschutzes beschlossen.

Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-​Konto“) ein­geführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungs­schutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflich­tungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genie­ßen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-​Konto geführt wird.

2. Pfändungsschutz nur auf dem P-​Konto
Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden. Dieses besondere Konto – P-​Konto – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-​Konto innerhalb von vier Geschäfts­tagen besteht. Die Umstellung wirkt rückwirkend zum Monatsersten. Ein Anspruch auf die neue Einrichtung eines P-​Kontos besteht allerdings nicht. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-​Konto gewährleistet.

6. Inkrafttreten
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstel­lung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen. Voraussicht­lich wird das P-​Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen [mehr]

Ausnahmsweise wurde hier mal ein Gesetzesentwurf beschlossen, der mir vernünftig erscheint. Ich veröffentliche dieses aus dem Grund, da ich unzählige Väter und Männer mit Unterhaltsverpflichtungen kenne, durch deren Existenzprobleme diese teilweise sogar Suppenküchen in Anspruch nehmen müssen, um überleben zu können. Es gibt nicht wenige Ex-Frauen und neuerdings sogar Kinder, die mal eben aus reiner Willkür eine Kontopfändung veranlassen, obwohl diese oftmals moralisch nicht rechtens ist, da entsprechende Voraussetzungen fehlen. Da aber häufig vergessen wird, das Unterhaltstitel und insbesondere unbefristete so lange Bestand haben, bis diese durch ein Gerichtsurteil aufgehoben werden, kommt es nicht selten noch Jahre später zu unliebsamen Überraschungen.

Link
BMJ: Weitere Informationen zur Reform der Kontopfändung

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig [mehr]

Da andere Menschen sich in dieser Materie besser auskennen, empfehle ich die Seite des Internet-Law-Blogs.
Das Bundesministerium der Justiz hat zu diesem Thema eine Pressemeldung herausgegeben, die ich ebenfalls ohne Kommentar hier einstelle.

Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos

Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommuni­kationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten [mehr]

Girls‘ Day 2009 in den Ministerien

Girls’Day 2009 im Bundesjustizministerium

49 Mädchen auf Erkundungstour im Bundesjustizministerium: Heute hat der Parlamentarische Staatsekretär Alfred Hartenbach Schülerinnen der Freiherr-​vom-​Stein-​Schule aus Immenhausen zum mittlerweile traditionel­len „Girls’Day“ empfangen. Die Mädchen konnten einen Eindruck von den unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Ministeriums gewinnen und sich über berufliche Perspektiven informieren [mehr]

Bundesministerin Schavan zum Girls‘ Day im Bundeskanzleramt

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan empfängt am 22. April in Vertretung für Bundeskanzlerin Angela Merkel Schülerinnen der 7. und 9. Klasse zum Girls‘ Day im Bundeskanzleramt. Die Veranstaltung bildet den Auftakt für den bundesweiten Aktionstag, bei dem am 23. April Unternehmen, Forschungszentren, Hochschulen, Behörden und weitere Einrichtungen in ganz Deutschland zum 9. Mal ihre Labors, Büros und Werkstätten für Mädchen öffnen [mehr]

Forscherin für einen Tag: Girls entdecken Berufe mit Zukunft

BMBF-Staatssekretärin Quennet-Thielen: „Rollenklischees überwinden – Mädchen für Technik und Forschung begeistern“ / Aktion zum Girls´ Day in Bonn

„Wir müssen die Rollenklischees überwinden. Berufe in Naturwissenschaften und Technik bieten spannende Aufgaben und gute Chancen auf dem Berufsmarkt“, sagte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Cornelia Quennet-Thielen, am Mittwoch in Berlin, „Mädchen müssen diese Berufe für sich entdecken, denn dort gibt es auch für Frauen echte Karrierechancen.“ [mehr]

Ursula von der Leyen beim Girls‘ Day 2009

[..]Insgesamt finden am Girls‘ Day 2009 über 9000 Veranstaltungen statt und nehmen mehr als 126.000 Schülerinnen teil. Sie erproben sich in technischen und handwerklichen Berufen oder lernen weibliche Vorbilder in Führungspositionen in Wirtschaft und Politik kennen

„Neue Wege für Jungs“: Gleichstellung ist auch Männersache

Zu diesem notwendigen Wandel in der Berufsauswahl trägt auch das Projekt „Neue Wege für Jungs“ bei. Mehr als die Hälfte der Jungen entscheiden sich nach der Schule für eine von 20 meist handwerklich-technischen Ausbildungen. In der frauendominierten Dienstleistungs- oder Pflegebranche wird im Gegenzug das Fehlen von männlichem Fachpersonal beklagt [mehr]

Ursula von der Leyen: „Breite Orientierung bei der Berufswahl nützt Mädchen und Jungen gleichermaßen“

[..]“Neue Wege für Jungs“ stellt neben der Überwindung von Geschlechterstereotypen in der Berufs- und Studienwahl auch die Erweiterung sozialer Kompetenzen und die Reflektion männlicher Rollenbilder in den Mittelpunkt. Noch immer entscheiden sich mehr als die Hälfte der Jungen für eine von 20 meist handwerklich-technischen Ausbildungen [mehr]

Bundeswehr präsentiert sich als zukunftsorientierter und innovativer Arbeitgeber

Seit Beginn 2001 können Frauen in allen Verwendungsreihen der Streitkräfte freiwillig als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit Dienst leisten. Derzeit sind ca. 16.300 Frauen als Soldatin bei der Bundeswehr. Dies entspricht einem Anteil von 8,6% aller Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Die Anzahl der Soldatinnen steigt in allen Laufbahnen kontinuierlich an [mehr]

Bundesministerin Schavan zum Girls’ Day im Bundeskanzleramt

[..]Ein Großteil junger Frauen entscheidet sich aber noch immer für „typisch weibliche“ Berufe: Mehr als die Hälfte beschränkt ihre Auswahl auf nur zehn verschiedene Ausbildungsberufe im dualen System – kein einziger mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung. Auch in den Ingenieurwissenschaften oder der Informatik sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert.

[..]Im Bundeskanzleramt können die Mädchen in einem Unternehmens-Parcours technische Berufe von ihrer praktischen Seite kennenlernen. Unternehmen der Initiative D21 bieten „IT zum Anfassen“ [mehr]

Staatsministerin Maria Böhmer zum Girls` Day 2009: „Neue Wege bei der Berufswahl können für junge Migrantinnen hervorragende Chancen eröffnen“

„Besonders in Migrantenfamilien wird oft noch an bekannten Rollenmustern festgehalten. Umso wichtiger ist es, Vorurteile abzubauen und den jungen Frauen somit neue Chancen zu eröffnen“, betonte die Integrationsbeaufragte der Bundesregierung. „Mittlerweile erreichen junge Frauen bessere Bildungsabschlüsse als junge Männer- das gilt für Einheimische als auch für Migranten. Ein weiterer wichtiger Baustein ist, die Eltern der jungen Frauen für neue Wege bei der Berufswahl zu gewinnen“, erklärte Böhmer. „Kein Talent darf in Deutschland verloren gehen unabhängig von Herkunft und Geschlecht. Die Türen stehen jungen Migrantinnen in vielen Berufszweigen offen.“ Zunehmend würden in Deutschland die Potenziale von Migrantinnen wie Mehrsprachigkeit und kulturelles Wissen anerkannt [mehr]

Girls‘ Day in der Nachrichtenzentrale der Bundesregierung

Begleitet von einer Fotografin des Bundespresseamtes, die sonst bei öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin fotografiert, stiegen die Mädchen sogar dem Amt aufs Dach. Große Satellitenantennen empfangen hier Nachrichten aus der ganzen Welt. Das fand Leonie genauso interessant wie Josefine.

In der Nachrichtentechnik lernten die Mädchen die imposante Sprachdokumentationsanlage kennen, die rund um die Uhr das Programm von 80 in- und ausländischen Rundfunk- und Fernsehsendern aufzeichnet. Natürlich digital.

Techniker Elmar Ukena führte vor, wie eine Sequenz geschnitten wird und wie der Ton anschließend per E-Mail direkt zu den Kunden des Amtes kommt: zu Onlineredakteuren, Ministerialbeamten, Bundestagsabgeordneten und Journalisten.

Einen Blick hinter die Kulissen der Informationstechnik konnten die Mädchen im Rechenzentrum werfen. Sie erlebten mit, welche Mühe es macht, eine möglichst ausfallsichere Technik zu betreiben.

Besonders toll fand Katrin das Druckzentrum, in dem die Mädchen einen Flyer mit Fotos vom eigenen Girls‘ Day herstellten. Josefine schwärmte mehr für die Bibliothek mit ihren vielen geschichtlichen und nicht nur politischen Büchern [mehr]

Obiges war nur ein Ausschnitt der Meldungen, die ich erhalten habe. Da ich aber nicht aus allen Bundesministerien und -ämtern Mitteilungen bekomme, wird die Auswahl noch viel größer sein. Äußerst deprimierend bei der Aufstellung fand ich die Tatsache, das Jungen im Grunde genommen die Berufe vorenthalten werden, die ihnen seit je her lagen und wofür auch stets ein Interesse vorhanden war. Mit dem Girls‘ Day wird diese Chance den Jungen genommen und die Verantwortlichen kommen sich dabei vermutlich auch noch cool vor. Ich schreibe jetzt besser nicht auf, was mir dazu so alles durch den Kopf geht – arme Jungs.

Als wenn ich es geahnt hätte: während eines Telefonates wurde ich auf folgenden Beitrag hingewiesen Frauen wollen kaum technische Berufe lernen

Nachtrag

Das Bundesministerium für alle ausser Männer stellt unregelmäßig ein Thema in ihren Focus und diesen Monat war es der Girls‘ Day [hier]

Nachtrag (Feed am 27.04.2009 erhalten)

Girls’Day im  Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

[..]In Gesprächsrunden mit Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern des Ministeriums konnten sie sich über deren Aufgaben sowie über die Möglichkeit eines Prakti- kums oder einer Berufs- ausbildung im BMZ informieren. Von einer Rückkehrerin wurden die Schülerinnen ausführlich über den neuen entwick- lungspolitischen Frei- willigendienst „weltwärts“ informiert [mehr]

Link

MANNdat-Forum: Diskussion zum Girls‘ Day

WDR: Girls‘ day ist auch Boys‘ day

Die Freie Welt Blog: Heut‘ ist girls day…..

Bundestagsreden – Frauen und Mädchen mit Behinderung

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Situation von Frauen mit Behinderung • Zu Protokoll gegebene Reden

Antje Blumenthal CDU/CSU (Ab Seite 23711)

[..]Einen ersten Schritt dahin haben wir mit dem Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen getan. Dieser Aktionsplan befasst sich unter anderem mit Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Dieser Fokus wurde gelegt, weil Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfach diskriminiert sind und häufiger als andere Gewalt erleben müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass nahezu 80 Prozent der Frauen und Mädchen mit Behinderungen Opfer von psychischer oder physischer Gewalt werden.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) SPD (Ab Seite 23712)

Bei meinen Besuchen in Einrichtungen, in denen behinderte Menschen leben, wird mir von Pflegekräften und Angehörigen immer wieder gesagt: Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist ein enormes Problem. Das Thema ist komplex, die Problemlagen sind vielschichtig, und vor allem spricht man nicht darüber. Das Thema ist tabuisiert. Es muss aber dringend in die Öffentlichkeit und umfassend diskutiert werden, wie Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen verhindert und bekämpft werden kann – im Interesse und für das Wohlergehen der betroffenen Frauen und Mädchen.

Dr. Ilja Seifert DIE LINKE (Ab Seite 23714)

Heute war Girls’ Day. Eine tolle Initiative, wenn es um ernstgemeinte Veränderungen statt um symbolische Aktionen ginge, wo sich Politikerinnen und Politiker kurzzeitig mit jungen Mädchen schmücken. Bei der nach Postleitzahlen angebotenen Aktionssuche auf der Homepage www.girls-day.de wird man/frau staunen, wie viele Aktionen es gab. Wehe aber, man setzt bei der Aktionssuche noch einen Haken beim Kästchen „Nur rollstuhlgeeignete Veranstaltungen“. Die Angebote schmelzen schneller dahin als das Eis in der Sonne. Passend dazu die zeitliche Einordnung des Tagesordnungspunktes „Frauen und Mädchen mit Behinderung wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ am späten Abend, sodass hier die Reden nur zu Protokoll gegeben werden.

Dass Frauen mit Behinderungen nachweisbar in vielen Lebensbereichen einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, wissen wir spätestens seit dem im November 2005 vom Familienministerium vorgelegten Gender-Datenreport. Das Tempo der Koalition, mit geeigneten Maßnahmen für Veränderung zu sorgen, ist „atemberaubend“. Nicht zu vergleichen mit dem Tempo von Maßnahmen zur Rettung von Banken.

Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ab Seite 23715)

In Zeiten des Wahlkampfes kommen zuweilen Themen auf die Tagesordnung, die ansonsten nur von der Opposition getragen werden. So freut es mich zum einen, dass die Bundesregierung sich aktuell einer Gruppe von Menschen annimmt, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt ist und trotzdem viel zu wenig Unterstützung erhält: Mädchen und Frauen mit Behinderungen werden in unserer Gesellschaft strukturell diskriminiert und sind einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.

Was soll man dazu noch sagen? Zwar wird hier und da in den genannten Reden von Behinderung etlicher Menschen im allgemeinen gesprochen, aber wie wir alle wissen, sind Frauen und Mädchen grundsätzlich besonders betroffen.
Männer mit Behinderung erfahren keine Gewalt, Jungen mit Behinderung erfahren keine Gewalt und überhaupt, wie stellte letztens die Journalistin Klaudia Schultheis fest: Nach der Schule haben Jungen keine Probleme und für behinderte Jungen und Männer wird das wohl auch gelten.

Link
Plenarprotokoll zu Reden über Frauen und Mädchen mit Behinderung

Heimliche Vaterschaftstests sollen heute verboten werden

Genetische Untersuchungen bei Menschen regeln

Bundestag will die gesetzlichen Voraussetzungen am Freitag beschließen

Die Bundesregierung will das informationelle Selbstbestimmungsrecht bei genetischen Untersuchungen stärken. Zugleich soll der Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindert werden. Darauf zielt der Gesetzentwurf ab, den der Bundestag am Freitag, 24. April 2009, nach einstündiger Aussprache gegen 10 Uhr verabschieden will.

Keine heimlichen Vaterschaftstests

Die genetische Untersuchung vor der Geburt will die Regierung auf rein medizinische Zwecke beschränken. Dabei sollen nur Eigenschaften festgestellt werden dürfen, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können.

Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung (Vaterschaftstests) will die Regierung nur zulassen, wenn die zu untersuchende Person zugestimmt hat. Heimliche Abstammungsuntersuchungen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können [mehr]

Sobald das Bundestagsprotokoll zur Verfügung steht, werde ich mir dieses runterladen und hier kommentieren.

2. Väterkongress vom 01.-03.05.2009 in Karlsruhe

Nun sind es nur noch rd. 10 Tage bis zum 2. Väterkongress in Karlsruhe. Er findet vom 1. bis 3. Mai in Karlsruhe in der Sportschule statt.

Unter dem Thema „Familienpolitik mit Vätern“ sollen die Punkte zusammengetragen werden, die für eine Gleichstellung der Väter für die Politik wichtig sind. Gerade in diesem Jahr mit Bundestagswahl hat dies Thema ein ganz besonderes Gewicht. Hier sollte jeder die Chance nutzen, die eigenen Vorstellungen mit einfließen zu lassen.

Wir haben auch zu diesem Väterkongress wieder interessante Themen und Referenten zusammengetragen. Am Samstagnachmittag steht ebenfalls eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Parteien auf dem Programm.

Das aktuelle Tagungsprogramm steht im Internet unter www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de. Dort sind auch die organisatorischen Details und Anreiseinformationen angegeben.

Damit wir die reibnungslose Organisation der Veranstaltung sicherstellen können, bitten wir nun um schnellstmögliche Anmeldung. Dies gilt insbesondere für Teilnehmer, die auch eine Möglichkeit zur Übernachtung nutzen wollen. Aber auch Teilnehmer ohne Übernachtung bitten wir zur besseren Planung, sich anzumelden. Die Anmeldung ist Online oder mit dem anliegenden Formular möglich.

Auf der WEB-Seite zum Väterkongress ist auch eine Fahrtenbörse eingerichtet worden. Wir bitten darum, diese intensiv zu nutzen.

Nach dem Kongress werden wir unsere Positionen unmittelbar im Wahlkampf bei den einzelnen Kandidaten in den Wahlkreisen vorbringen. Auch deswegen ist eine bundesweit zahlreiche Beteiligung wichtig. Hierzu haben wir eine WEB-Seite unter www.vaeterpolitik.de eingerichtet.

Nun freuen wir uns, möglichst viele Teilnehmer auf dem Väterkongress persönlich begrüßen zu können und wünschen eine angenehme Anreise nach Karlsruhe.

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 33 59 95 oder 03691 – 88 09 74
mobil 0162 – 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
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Auch hier wegen der Wichtigkeit das einstellen meinerseits ohne Kommentar.

25. April – Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung

(Parental Alienation Awareness Day)

Mit diesem jährlich weltweit stattfindenden Aufklärungs- und Aktionstag wird auf die Thematik der Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung aufmerksam gemacht.

Durch Eltern-Kind-Entfremdung kann das sogenannte Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom (PAS = Parental Alienation Syndrom) entstehen. Das Syndrom der Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Störung mit Entstehung im Kindesalter, die fast ausschließlich im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten auftritt. Die Störung äußert sich hauptsächlich in einer Ablehnungshaltung des Kindes gegenüber einem Elternteil, die in keiner Weise gerechtfertigt ist. Diese Haltung entsteht aus dem Zusammenwirken von Indoktrinierung durch einen programmierenden (eine Gehirnwäsche betreibenden) Elternteil und dem eigenen Beitrag des Kindes zur Verunglimpfung des zum Feindbild gewordenen anderen Elternteils. Im Fall von echtem Kindesmissbrauch und/oder Vernachlässigung kann die Feindseligkeit des Kindes begründet sein; in diesem Fall darf das Parental Alienation Syndrome (PAS) als Erklärung für die feindliche Haltung des Kindes nicht herangezogen werden.“

Elterliche Entfremdung und feindliche aggressive Elternschaft beraubt Kinder ihres Rechts, von beiden Eltern geliebt zu werden und ihnen ihre Liebe zu zeigen. Die selbstsüchtigen, erpresserischen und bösartigen Handlungen des entfremdenden Elternteils (der verantwortlich für Manipulationen und Gehirnwäsche ist) wird als eine Form des Kindesmissbrauchs angesehen – da die gegen Kinder angewendete entfremdenden Taktiken verstörend, verwirrend sind und oft Ängste auslösen, sowie Kinder ihres Gefühls der Sicherheit und Geborgenheit berauben. Diese Beziehung kann durch das andere Elternteil, die ausgedehnte Familie, die Gerichte oder die Sozialeinrichtungen gestört werden. Entfremdendes Verhalten zeigt sich in Form von negativ sprechen mit oder über einen Elternteil vor dem Kind, Kommunikation und Umgang mit dem Kind behindern und nicht angebrachte Informationen mit dem Kind teilen.

Eltern Kind Entfremdung ist eine Form von Kindesmissbrauch, wird aber nach wie vor nur sehr selten als solche angesehen und erkannt. Die Konsequenzen für die Kinder sind jedoch dramatisch und selbst, wenn Kinder im Erwachsenen alter eine Chance haben, dies aufzuarbeiten, werden sie ihr Leben lang darunter leiden.

Die Parental Alienation Awareness Organisation (PAAO) (http://www.paawareness.org/ ) hat den Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day – http://www.paawarenessday.org/ ) ins Leben gerufen, den nun schon zum vierten Mal weltweit immer am 25. April begangen wird.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main unterstützt diesen Tag der Aufklärung. Er hat zum Ziel über den möglichen Schaden an den Kindern durch Trennung und Scheidung auch in der Öffentlichkeit aufzuklären sowie beide beteiligten Elternteile anzuregen, sich Hilfe zu suchen.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main ist eine selbstständig arbeitende Selbsthilfegruppe von Müttern, Vätern und Großeltern aus dem Rhein-Main-Gebiet, denen der Umgang zu ihren Kindern seit der Trennung vom anderen Elternteil erschwert oder ganz verhindert wird.
Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main trifft sich immer am 1. Montag im Monat
um 18:30 Uhr
in den Räumlichkeiten
Selbsthilfe-Kontaktstelle Frankfurt
Jahnstraße 49
60318 Frankfurt am Main.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.pas-rhein-main.de oder E-Mail an shg@pas-rhein-main.de

Dieser Beitrag wurde mir übers Kontakt-Formular zugeschickt und wegen der Wichtigkeit stelle ich diesen komplett ohne Kommentar ein.

Gesetzesentwurf zur Zensur ist auf dem Weg

Bundeskabinett beschließt Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Die Bundesregierung hat am 22. April den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornografischen Inhalten.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

♦ Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.

♦ Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt [mehr]

Das Blog Internet-Law schreibt dazu:

Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi) [mehr]

Die besten Informationen dazu kommen mMn von Heise Online, weshalb ich unten einfach nur die entsprechenden Links einstelle.

Links
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Heise Online
Kinderporno-Sperren – Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen
Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren reißen nicht ab

Süddeutsche.de: Ein Gesetz für die Emotionen der Bürger

Bundesregierung will Schweigepflicht von Ärzten aufheben

hib-Meldung 106/2009
Datum: 09.04.2009

Bundesregierung will Kinderschutz stärken

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SKE) Die Schweigepflicht von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern soll gelockert werden, um den Kinderschutz zu stärken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (16/12429). Wenn Personen, die der Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt sind“, dürfen sie sich dem Entwurf zufolge künftig an eine „erfahrene Fachkraft“ wenden, um Gefahr und Gegenmaßnahmen abzuschätzen. Zur „Gefährdungseinschätzung“ sowie zum Schutz des Kindes kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Auch Personen, die „beruflich mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ zu tun haben, dürfen nach dem Willen der Regierung künftig externe Fachkräfte oder das Jugendamt hinzuziehen [mehr]

Wenn wir nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat wären, würde ich sagen: Gut, das Kindern geholfen wird. Nachfolgend zunächst ein paar Stichworte zu Eingriffe in unsere Bürgerrechte:

♦ Post-und Fernmeldegeheimnis

♦ Unverletzbarkeit der Wohnung

♦ Bankgeheimnis

♦ Unabhängigkeit von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten

♦ Datenschutz

♦ Freie Meinungsäußerung (§130)

♦ Aufhebung der Schweigepflicht

Folgenden Satz aus der hib-Meldung und dem dazugehörigen PDF-Dokument verstehe ich überhaupt nicht:

Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden.

Wie will man Kindern helfen, wenn entsprechenden Institutionen und Fachkräfte nur “verschlüsselte” Angaben erhalten?
Apropos Fachkräfte: Ich wage zu bezweifeln, das ein erheblicher Teil von Jugendamtsmitarbeitern überhaupt als Fachkräfte geeignet sind. Exemplarisch möchte ich deshalb hier den Fall der Familie Haase vorstellen, welcher in der Jugendamt-, Väter- und Trennungs-/Umgangsszene ziemlich bekannt ist.
Eine Familie hat 6 Kinder und ein Neugeborenes ist hinzu gekommen. Die Mutter bittet das Jugendamt um vorübergehende Unterstützung. Was die Eltern nicht ahnen: Das Jugendamt schickt einen Psychologen, dieser erstellt ein Gutachten und befindet die Familie als erziehungsungeeignet. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, denn schließlich definiert jeder Kinderziehung anders. Was mir aber Tränen in die Augen treibt, ist die Tatsache, wie Jugendämter in vielen solcher Fälle vorgehen. Statt einer überforderten Familie für einen Übergang jemand Kompetentes zur Seite zu stellen, reißen JA-Mitarbeiter eine solche Familie lieber auseinander und nehmen Kindern ihre Eltern. Im Fall Haase erzählte das Jugendamt sogar einem der Kinder, das die Eltern tot seien. Nachfolgend dazu das entsprechende Video aus Youtube.

Nachtrag: Video entfernt, da auf Youtube nicht mehr vorhanden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland – nicht nur – im Fall der Familie Haase der massiven Menschenrechtsverletzung angeklagt und verurteilt. Trotzdem musste diese Familie noch viele Jahre kämpfen und laut ihrer Homepage sind immer noch nicht alle Kinder zu Hause.
Eines der 7 Kinder ist mittlerweile tot. Angeblich sei das Kind an einer Lungenentzündung gestorben, was die Familie bezweifelt. Das Mädchen hatte 2 Selbstmordversuche hinter sich und aus diesem Grund bleibt nur die Frage übrig: Was für Unmenschen arbeiten da teilweise bei unseren Jugendämtern und im Fall Haase das Jugendamtes Münster.
Im unten verlinkten “Mordfall Agnes Roth” habe ich viele Stunden mit der Mutter gesprochen, die mittlerweile an unheilbarem Krebs leidet. Selbst wenn ich darüber offiziell berichten dürfte (was mir vermutlich sogar erlaubt würde), ich könnte es nicht. So viel unvorstellbares Leid kann ich, auch auf Grund meiner eigenen Vita, nicht in Worte fassen.
Noch etwas Wichtiges – nicht nur in diesen beiden Fällen – ist mir auf gefallen: Wenn sich Kinder aktiv gegen die Wegnahme aus ihrem Elternhaus wehren oder aber im Kinderheim rebellieren, dann werden sie sehr oft in die Psychiatrie gesteckt. Wenn Kinder tatsächlich nicht erkennen wollen, das alles nur zu ihrem Wohle passiert, dann muss man halt mittels Drogen nachhelfen, gelle “liebe” Jugendamtsmitarbeiter?
Ich könnte noch über viele Fälle berichten, die mein Mann und ich aktiv und passiv betreut und beraten haben. Deshalb ist es für mich immer wieder unfassbar, welches Leid nicht nur Väter, sondern auch Familien durchmachen müssen, sobald sich Außenstehende und hier insbesondere natürlich die Jugendämter einmischen.
Demzufolge sind mir in den letzten Monaten die Aktivitäten und Gesetzesänderungen des Familienministeriums ins Auge gefallen. Nur… was nutzen diese, wenn sich vor Ort nichts ändert? Das Wort “Kindeswohl” ist für mich aus diesem Grund ein Hohn sonders gleichen. Da wird eine Hetze auf angeblich millionenfache Kinderschänder gemacht, dabei sitzen die Kinderschänder/innen in vielen Orten dieser Bundesrepublik in Amt und Würden und kaum einen Politiker interessiert das. Hauptsache, man kann sich profilieren.
Das Ganze ist natürlich nur die Spitze des Eisberges und bevor ich mich noch weiter aufrege, beende ich meinen Beitrag hier.

Nachtrag
Auch der Link zur Webseite der Familie Haase, sowie die Homepage „Mordfall Agnes Roth“ existieren nicht mehr und wurden deshalb ebenfalls entfernt.

Link
Stephan Pfeifhofer: Jugendfürsorge live – Der Trailer zum Film
Musik: Michael Pfennig – Vaterglück

Staatliche Provider müssen keine Internetsperren errichten

Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

Die Internetsperren der Bundesfamilienministerin werden immer offensichtlicher zu einer rein symbolischen Aktion. Staatliche Provider und kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen werden.

Die Bundesregierung will offenbar staatliche Internet Service Provider an den Hochschulen und Behörden von der Errichtung von Internetsperren ausnehmen. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel soll auch für Anbieter, die weniger als 10.000 Nutzern gegen Entgelt einen Zugang anbieten, die Sperrverpflichtung nicht gelten [hier]

Mit anderen Worten, Staatsbediensteten in Behörden und Hochchulen kann es niemals nicht passieren, durch verschiedene Klicks versehentlich auf einer der Hunderttausend Seiten über Kinderpornografie zu landen. Hmmm… wie war das noch…

Kinderpornographie: Vier Pädagogen vom Dienst suspendiert
Operation Ohnmacht: Bürgermeister, Domkantor und Staatsanwalt überführt

Mit mehr Mühe würden sich vermutlich noch etliche Fälle finden lassen, bei denen Beamte involviert sind. Laut Zensursula sind unsere Staatsdiener aber anscheinend über jeden Verdacht erhaben.

Stoppschild des Satire-Magazin Titanic

Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögensverhältnisse der Parteien

hib-Meldung 106/2009

CDU und SPD bei staatlicher Teilfinanzierung 2008 fast gleichauf an der Spitze

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) CDU und SPD liegen bei der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2008 deutlich in Front. Während die CDU 43,59 Millionen Euro erhält, gehen der SPD 43,49 Millionen Euro zu. Das geht aus einer Anlage zu der Unterrichtung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverhältnisse der Parteien in den Jahre 1997 bis 2006 (16/12500) hervor [hier]

Es ist immer wieder interessant zu lesen, wie viele Menschen diesen Parteiensumpf finanzieren und das nicht nur durch Mitgliedsbeiträge.
Persönlich habe ich bisher nur einer Organisation gespendet und das war die Leukämiestiftung von Jose Carreras. Ich gebe zu, das dieses Verhalten der ehemaligen Krebserkrankung meines Sohnes geschuldet ist. Ansonsten unterstütze ich lieber Privatpersonen, die sich z.B. für Väteranliegen einsetzen und keinen Verein gründen (können). Nun ja, jeder so, wie er mag.

Das vergessene Jungen-Geschlecht

Das war der Titel eines Spiegel Online Berichtes (das Jungen wurde allerdings nicht erwähnt), der mittlerweile eine Woche alt ist und in diversen Foren bereits diskutiert wurde. Die Bearbeitung habe ich zwar sofort erledigt, für die Feinarbeit fehlte mir allerdings die nötige Ruhe. Man möge mir die Verspätung verzeihen.

Männer in der Sinnkrise

Jungen unterliegen Mädchen in vielen Schuldisziplinen, erweisen sich als unflexibler, gewalttätiger und anfälliger für Krankheiten. Kurz: Das einst so stolze starke Geschlecht schwächelt. Forscher finden verblüffende Erklärungen für den Niedergang.

Noch in den sechziger Jahren hatten es Männer einfacher. Es herrschten klare Rollenbilder: Frauen mussten in erster Linie den Haushalt führen und die Kinder versorgen, und sie waren sozial wie finanziell abhängig von den Männern.

Hatten es Männer in den sechziger Jahren tatsächlich einfacher? Ich sage nein, ruhte damals doch die komplette Verantwortung auf ihren Schultern und sie haben diese wahrgenommen. Das fängt bei der finanziellen Verantwortung an. Früher ging keiner mal eben zum Sozialamt, denn dieses hätte den Stolz der meisten Männer verletzt. Lieber nahm man(n) einen Drecksjob an, Hauptsache er konnte die Familie ernähren. Für die moralische Verantwortung war er ebenfalls zuständig. Kuschten die Kinder nicht so, wie Muttern es sich vorstellte, kam sehr oft folgender Spruch aus ihrem Munde: warte, bis der Papa nach Hause kommt, dann setzt es was.

Doch dann wurden Geschlechterrollen in Frage gestellt – Eltern, Lehrer und Erzieher bemühten sich, Mädchen die gleichen Bildungschancen zu bieten, und förderten sie gezielt.

Was bei „gezielten Fördern“ heraus gekommen ist, sehen wir ja heute. Zwar haben die Mädels bessere Noten, aber nicht auf Grund überlegener Leistungen, sondern weil viele Eigenschaften, die früher im Zeugnis durch Kopfnoten explizit beurteilt wurden, heute in die „Arbeitsnoten“ einfließt. Das Bundesbildungsministerium mußte diese Benachteiligungen der Jungen durch Veröffentlichung einer Studie zugeben. Zwar versuchte man dieses zu vertuschen, in dem man die Studie kurz nach Erscheinen wieder vom Netz nahm, aber durch massive Nachfrage blieb ihnen nicht anderes übrig, als die Studie wieder online zu stellen. Die Dokumentation dazu und die Studie selbst steht auf der wgvdl-Homepage [hier]
Im übrigen wurde die bessere Benotung der Mädels bereits Jahre vorher durch eine israelische Studie veröffentlicht.
Wenn wir nun die Nachteile der finanziellen Unterstützung betrachten, so kann man auf Grund der Milliarden-Förderung nur zu dem Schluß kommen, ohne eine lebenslange Unterstützung bei vielen Mädels.. pardon Frauen scheint ja nichts zu laufen.

Der Erfolg blieb nicht aus. Frauen haben inzwischen viele typische Männerberufe erobert, besetzen Führungspositionen, bekleiden bedeutende Ämter.

Nicht nur, das mein vorheriger Kommentar auch hier greift, man sollte sich doch mal fragen, bei welchen Frauen die Fördergelder ankommen? Von der Unterstützung profitiert der überwiegende Teil der Frauen auf keinen Fall. Im Gegenteil: diese müssen – ebenso wie Männer natürlich – mir ihren Steuern und Abgaben die Frauen bezahlen, die angeblich für die Benachteiligung der Frauen forschen und kämpfen. Was haben z.B. Lidl-Kasserinnen von dieser Förderung? Richtig, nichts! Der Masse der Frauen geht es keinesfalls besser.

In der Schule, so belegt es die Pisa-Studie, zeigen Mädchen inzwischen sprachlich deutlich bessere Leistungen als Jungs. Sie verstehen geschriebene Texte besser und können sie besser nutzen, um Aufgaben zu bewältigen.

Richtig. Man hat aber mittlerweile heraus gefunden, wenn Jungs ihnen nahe liegende Texte bearbeiten müssen, die Ergebnisse ähnlich der Mädchen aussehen. Ergo läuft doch in der Schule etwas falsch.

Manche Fachleute vermuten sogar, dass vor allem die schlechten Leistungen der Jungen zu Deutschlands miserablem Abschneiden bei der Studie geführt haben.

Aha.. wer vermutet hier eigentlich? Die Fachleute, die Medien und/oder hier im besonderen Herr Henning Engeln? Im übrigen hat der Spiegel das bereits 2002 thematisiert, nur passiert ist seitdem so gut wie nichts [hier]

Sind die Frauen also in modernen Zeiten die überlegene Variante des Homo sapiens? Können sie nun ihre Qualitäten ausspielen, nachdem die Jahrtausende währende Unterdrückung durch die Männer fast vollständig überwunden ist?

Da ist es wieder, das Argument der jahrtausende währenden Unterdrückung. Geht es tatsächlich nicht ohne diese widerlegbare Behauptung?

Dass es biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, bezweifelt inzwischen kaum noch ein Forscher.

Das sind ja mal ganz neue Töne bei der Spiegeline. Wir sollten sie bei der nächsten Gender-Diskussion darauf hinweisen.

Jungen toben mehr, werden schneller handgreiflich, werfen weiter und treffen besser. Sie sind konkurrenzorientierter, risikobereiter, erkunden gern Unbekanntes, neigen zu Selbstüberschätzung und Imponiergehabe.

Ist es nicht möglich, alleine das Positive bei Jungen hervor zu heben? Wo wären wir denn heute, gäbe es kein Konkurrenzdenken, Risikobereitschaft oder das erkunden von Unbekanntem?

..die Unterschiede verstärkten sich: Jungen wurden noch aggressiver, und es gelang ihnen, die Mädchen massiv zu unterdrücken.

Langsam frage ich mich, aus welcher Mottenkiste Herr Engeln gesprungen ist. Jungen wurden zu allen Zeiten dazu erzogen, Rücksicht auf Mädchen zu nehmen, was sie zum überwiegenden Teil auch gemacht haben und immer noch praktizieren. Aber Herr Engeln meint wohl, weil Jungen aggressiver auftreten, im übrigen mehrheitlich gegen das eigene Geschlecht, hätten sie die Mädchen – auch noch massiv – unterdrückt? Herr Engeln vergißt leider, das Mädchen sich ebenfalls aggressiv gewehrt haben, sie machen dieses nur seit ewigen Zeiten subtiler.

Ohne eine solche Förderung und Ermunterung aber haben die Jungen heute Probleme, sich in einer weiblich orientierten pädagogischen Welt in ihrer Eigenart zu behaupten.

In der Natur wie im Leben war es schon immer so, das alles einen Augleich braucht, sonst funktioniert es auf Dauer nicht. Das trifft natürlich auf die Bildung ebenso zu. Warum fragt denn keiner, weshalb es so wenige Männer in erzieherischen Berufen gibt?

Und während die Mädchen damit beschäftigt waren, sich ein neues Bild des Weiblichen und der Frau anzueignen, haben es die Männer versäumt, sich mit ihrer Rolle auseinanderzusetzen.

Wo ist denn die neue Frau? Solange diese nur sich und sonst niemanden versorgen muss, klappt das ja noch bedingt. Ohne Fördergelder geht jedoch auch hier nichts. Sobald Frauen aber Mütter werden, ist es bei vielen mit der eigenen Selbstständigkeit vorbei.

Die Folgen all dieser Entwicklungen sind heute zu erkennen: Es gibt kein klares oder gar positives Bild vom Mann.

Dazu hat u.a. ja auch der Spiegel beigetragen. „Eine Krankheit namens Mann“ [hier]

Bei allen Schwierigkeiten der kleinen Männer darf ohnehin eines nicht vergessen werden: Frauen sind längst nicht überall im Vorteil, vor allem nicht später im Leben.

Was wäre ein SPON-Artikel ohne diese Hinweise.

Klaudia Schultheis formuliert es so: „Wenn Jungen die Schule erst einmal durchlaufen haben, stellen sich ihnen keine Probleme mehr.“

Das ist nun die Krönung des Artikels, gelogen, dummdreist und an Frechheit kaum noch zu überbieten!

Links
Spiegel Online: Das vergessene Geschlecht
Der Maskulist – Die Brunnenvergiftung
Y-Chromosom fertig sequenziert

Tote seit Gründung der Bundeswehr

Zum Gedenken an alle militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr, die infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ihr Leben verloren haben, wird das Ehrenmal der Bundeswehr errichtet. Seit Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 sind dies 2.990 Bundeswehrangehörige. Bei der namentlichen Nennung wird nicht nach Todesursachen unterschieden, sondern ausschlaggebend ist der Zusammenhang von Pflichterfüllung und Tod.

Infolge der Ausübung ihres Dienstes getötet

Auch die Zahl der in Folge der Ausübung ihres Dienstes getöteten Soldaten hat seit Gründung der Bundeswehr stetig abgenommen. Während in den 60er Jahren noch 1.176 Menschen ihr Leben verloren, waren es in den 70er Jahren 713, in den 80ern 413 und in den 90er Jahren 256. Seit der Jahrtausendwende haben bis 2008 203 Bundeswehrangehörige infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ihr Leben verloren.

Tote in der Bundeswehr ab 1959

Jahr Tote Jahr Tote Jahr Tote
1960 81 1970 88
1961 117 1971 81
1962 169 1972 77
1963 132 1973 70
1964 152 1974 64
1965 113 1975 100
1956 3 1966 96 1976 57
1957 49 1967 100 1977 69
1958 72 1968 98 1978 57
1959 105 1969 118 1979 50

Tote in der Bundeswehr ab 1980

Jahr Tote Jahr Tote Jahr Tote
1980 58 1990 37 2000 36
1981 63 1991 30 2001 32
1982 32 1992 18 2002 35
1983 53 1993 23 2003 25
1984 38 1994 10 2004 21
1985 45 1995 28 2005 14
1986 38 1996 21 2006 11
1987 28 1997 39 2007 12
1988 38 1998 24 2008 17
1989 20 1999 26

Es gibt auch eine Auflistung der Verletzten, die ich hier aber nicht einstellen werde.

In Ausübung des Dienstes verletzt

Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt wurden, hat seit Gründung der Bundeswehr abgenommen. Auch in Bezug auf den jeweiligen Gesamtumfang der Bundeswehr zeigen die ständig verbesserten Sicherheitsstandards in der Ausbildung und im Dienst ihre Wirkung [mehr]

Diesen Beitrag mag ich nicht kommentieren und dient eher der Information.

Die Bundesregierung zu Kinderpornografie

Internet – Kein Raum für Kinderpornographie

„Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Der Handel mit der Kinderpornographie im Internet trage Züge organisierter Kriminalität, sei ein Millionengeschäft. „Das wollen wir nicht länger tolerieren“, erklärte von der Leyen, die die Verträge mit den Providern mit ausgehandelt hat. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum: es müssten Regeln geschaffen werden.

Laut Kriminalstatistik 2007 werden täglich bis zu 450.000 einzelne Seiten mit kinderpornographischem Inhalt angeklickt. Die Zahl der Anbieter steigt sprunghaft, von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Einzelne Seiten werden bis zu 50.000 mal im Monat geladen. Und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind unter zehn Jahre alt, 33 Prozent unter drei und zehn Prozent unter zwei Jahren.

Bei diesen Zahlen und dem ganzen Gezetere frage ich mich, wieso wurde bisher noch keine Aufstockung der Polizeibediensteten gefordert? Ursula von der Leyen und das BKA haben schließlich betont, das Strafverfolgung Angelegenheit der Polizeibehörden sei.

Die Vertreter der Internet-Anbieter begrüßten die Regelung, forderten den Bund aber auf, das angekündigte Gesetz, mit dem die Zugangssperren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollen, bald auf den Weg zu bringen. Es solle am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Telekom-Chef René Obermann [mehr]

Welche Gesetze müssen hier noch geändert werden? Frau Zypries hat in ihrer Bundestagsrede zu Kinderponografie u.a. folgendes gesagt:

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat [hier]

Im Frage- und Antwortendokument des BMFSFJ steht, das ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) nicht stattfindet. Welche Gesetze werden also berührt und müssen demzufolge geändert werden? Lassen wir uns also von den Aktivitäten unserer Politikern überraschen.

Link
Internet-Law: Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
CCC – Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
SPON: Verschleierungstaktik
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

BMFSFJ Informationen zu Internetsperren

Da nach meinem letzten Beitrag zu UvdL und Internetsperren noch weitere Informationen des Ministeriums kamen, will ich Euch diese nicht vorenthalten.

Bund schließt Vertrag mit Providern zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet

access-blocking-vertrag-provider-gruppeMit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet [mehr]

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Schritte werden folgenDass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich [mehr]

Nun ja, alles in allem viel Gelaber und angekündigte Aktionen. Aber wie heißt es so schön: An den Taten sollt ihr sie erkennen!

Gestaltungsentwurf einer Ansicht beim Aufruf einer zugangsgesperrten Internetseite

Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern bedeutet für die Opfer das Erleiden physischer und psychischer Gewalt und ist in der Regel mit lebenslangen Schädigungen verbunden. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Zudem generiert die massenweise Verbreitung im Internet die Nachfrage nach neuem Material und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten.
Falls Sie Einwände gegen die Sperrung dieser Webseite haben oder sie für nicht korrekt oder ungerechtfertigt halten, so kontaktieren Sie bitte das Bundeskriminalamt unter folgender E-Mail-Adresse kontakt@bka.de.
Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren.
Die Suche nach Kinderpornografie und die Beweissicherung ist ausschließlich Sache der Polizei [hier]

Fragen und Antworten zum Thema Access Blocking

♦ Stellt die DNS-Sperrung einen Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) dar?

Nein – da es gar nicht erst zu einem Aufruf einer Internet-Seite oder einem Verbindungsversuch kommt. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Verbindung an sich – sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung. Da es durch die DNS-Sperrung noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt, ist Artikel 10 Grundgesetz dementsprechend nicht berührt.

♦ Wie funktioniert die DNS-Sperrung technisch?

Bei einer Sperrung über das Domain Name System (DNS) kommt es zu folgendem Ablauf: Der Nutzer versucht über die Eingabe einer Internetadresse eine Webseite aufzurufen. Er wird dann zu einem Server geleitet, der die entsprechende IP-Adresse ausgibt, unter der die Webseite abrufbar ist. Das DNS erspart dem Nutzer damit die Eingabe der wesentlich komplizierteren Ziffernfolge der IP-Adresse. Bei einer DNS-Sperrung meldet der Server keine IP-Adresse sondern in der Regel einen Fehler – es wird also keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Der Browser meldet den Fehler an den Nutzer oder zeigt eine STOPP-Seite an.

♦ Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?

Die Zugangssperre zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit: Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewährtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzt keine Freiheitsrechte [hier]

Vorgenannte Fragen und Antworten stellen nur einen Teil des 3-seitigen PDF-Dokuments des BMFSFJ dar.

Grafiken zum weltweiten Kampf gegen Kinderpornografie (Rechtslage und Access Blocking) [hier]