Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahren in Familiensachen
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässigkeitsvoraussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.
Begründung
Seit vielen Jahren nimmt die Zahl der Scheidungen im Vergleich zu den Eheschließungen zu. Trotz der immer wieder geäußerten Hoffnung, „Freunde zu bleiben“, führen Scheidungen und die damit häufig verbundenen Rosenkriege vor Gericht oft zu Traumatisierungen nicht nur der ehemaligen Partner, sondern besonders der Kinder. Viele leiden darunter ein Leben lang.
Dabei steht nach der emotionalen Erkenntnis, dass die Paar-Beziehung nicht mehr zukunftsfähig ist, selten die Absicht fest, einen Rosenkrieg zu führen. Eher sind drängende Fragen zu beantworten, z.B. nach der finanziellen Zukunft. In vielen Fällen führt der Weg dann zum Anwalt und damit fast immer auch vor Gericht. Ursache dafür ist, dass Anwälte keine Streitschlichter sind. Anwälte leben von Streit, so dass deren wirtschaftliches Interesse bei Scheidungen nicht ist, den Fall so zivilisiert und harmonisch, wie möglich, zu klären, sondern den Streit zu eskalieren und möglichst Klage zu führen. Für das Seelenleben der Beteiligten ist das jedoch meist das Gegenteil dessen, was in der ohnehin schweren Zeit der emotionalen Trennung zuträglich ist.
Daher sollten Anwälte und Gerichte in Familienangelegenheiten erst dann hinzugezogen werden, wenn eine am Erfolg einer Schlichtung interessierte Stelle einen erfolglosen Versuch unternommen hat. Auf diese Weise können zweifellos zahlreiche Traumatisierungen nicht nur von betroffenen Kindern vermieden werden, die sonst später aufwändig medizinisch behandelt werden müssten.
Ich bitte um Mitzeichnung, das es um unser aller Zukunft und insbesondere um die unserer Kinder geht.
Stand 16.02.2011 · 10:40h · 100 Mitzeichner
Den Link zur Petition im Text zu verstecken ist höchst unprofessionell und trägt nicht zum Erfolg dieser bei. Ich werde erst meine Stimme abgeben und weiter verlinken, wenn ich feststelle, das deutlich auf den Link direkt hingewiesen wird und dieser als solcher auch groß und dick zu erkennen ist.
Viel Glück, denn ich möchte das es ganz ganz viele werden.