Archiv nach Schlagworten: Ehe

Ehe­schei­dungen im Jahr 2011

Pressemitteilung Nr. 241 vom 11.07.2012
Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2011 geringfügig angestiegen

WIESBADEN – Im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund 187.600 Ehen geschieden, das waren 0,3 % mehr als im Jahr 2010. Wie das Statisti­sche Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden damit elf von 1.000 bestehenden Ehen geschieden. Zum Vergleich: Im Jahr 1992 endeten von 1.000 bestehenden Ehen sieben Ehen vor dem Scheidungsrichter.

Bei den im Jahr 2011 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52,8 % der Fälle. 39,4 % der Anträge reichte der Mann ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung gemeinsam.

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Fakten zum Ehegattensplitting

Steuererhöhung durch Desinformation

[..]Viele Deutsche wissen gar nicht, dass ihre Einkommenssteuer mit steigenden Einkünften überproportional steigt. Letzteres sei an einem Beispiel verdeutlicht: Wer heute ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro hat, muss inklusive Solida­ritätszuschlag 9.500 Euro an den Fiskus abführen. Bei einem doppelt so hohen Ein­kommen von 80.000 Euro sind 26.800 Euro zu entrichten – also wesentlich mehr als das Doppelte.[..]

Für Paare, die „aus einem Topf“ wirtschaften, hat dieser Umstand eine ärgerliche Konsequenz: Trägt nur einer der Partner zum gemeinschaftlichen Einkommen bei, sagen wir 80.000 Euro, dann wird der Haushalt mit den erwähnten 26.800 Euro zur Kasse gebeten.

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Die Kündigung an den Mann

Nicole Althaus vom Schweizer Tagesspiegel hat sich mit der Ehe beschäftigt und ist nicht nur der Meinung, dass diese am Ende ist, sondern zieht auch noch das Fazit, dass die Männer daran schuld seien, da diese zu nichts mehr taugen. Dann wollen wir doch mal hoffen, dass dieser Zustand noch lange anhält, bevor so manche Frau merkt, dass es ohne Männer nun doch nicht geht. Mir schwant hingegen, dass die Euro-Krise noch so einige Überraschungen bereit hält.

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Femokratie News 231-2011

Kinder befragen den Regierungssprecher
Wann beginnt der Arbeitstag der Kanzlerin? Worüber spricht ein Re­gie­rungs­­spre­­cher eigentlich? Und mit wem? – Auf regierenkapieren.de, der Kinderseite der Bun­des­re­gie­rung, können Kinder Fragen an Re­gie­rungs­spre­cher Steffen Seibert stellen. Alle Fragen zur Bundeskanzlerin, zur Bun­des­re­gie­rung oder zum Re­gie­rungs­spre­cher sind will­kom­men. Bundesregierung

Wo kommt das Geld her und wo geht es hin?
Wer es sehr gut kann, wird immer ein bisschen sparen. Wer es schlecht macht, dem flutscht das Geld nur so durch die Finger. Wer schlecht haus­hal­tet, wird eher früher als später in große Schwierigkeiten kom­men. Legt man diese einfachen und richtigen Bewertungen zugrunde, dann müsste man wohl sa­gen, dass der Staat eher schlecht mit seinem Geld umgeht, denn er macht re­gel­mä­ßig Schulden. Staatsschulden eben. Nun ist die Sache im Falle ei­nes Staates al­ler­dings etwas kompli ­zier­ter als zu Hause oder in einem kleinen Be­trieb. Regieren ka­pie­ren

  • Der letzte Beitrag ist einfach köstlich; man braucht ja schließlich ab und zu etwas zum lachen 😉

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Femokratie News 229-2011

Zweckentfremdete Mittel?! Wie der ESF für Frauenför­de­rung in­stru­men­ta­li­siert wird
Auf den Europäischen Sozialfonds als Möglichkeit für Genderisten, För­der­mit­tel zu beantragen, bin ich im Post das Gen­der­ge­schäft, in dem ich die europä­isch­en Fördermittel zu­sam­men­ge­tra­gen habe, die an das Kom­pe­tenz­zen­trum Technik-Diversity-Chancengleichheit ausgezahlt werden, nur am Rande ein­ge­gan­­gen. Zwischenzeitlich hat mich ein Leser dieses blogs, der lieber anonym bleiben will, darauf hingewiesen, dass die 7.05 Millionen Euro Fördersumme für das Kom­pe­­tenz­zen­trum, die vom ESF kommen, „nur dann zur Auszahlung kommen, wenn eine Kofinanzierung von mindestens 50% vorliegt“. Der Leser arbeitet in einem Pro­jekt, das durch den ESF gefördert wird, weiß also wovon er spricht. Man kann somit sicher davon ausgehen, dass das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chan­cen­gleichheit mit mindestens 14.1 Millionen Euro öffentlicher Mittel gefördert wird. Nicht sicher ist dagegen der positive Nutzen der Förderung für die Allgemeinheit. Kritische Wissenschaft

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Karrieretypen sind nutzlos gewordene Männer

Das meint zumindest Barbara Dribbusch von der TAZ. Dabei wird uns allerorten vorgehalten, wie viel em­pa­thi­scher doch Frauen sind. Bei Frau Dribbusch ist da­von irgendwie überhaupt nichts zu spüren. Allerdings ist mir nicht so richtig klar, was Frau Dribbusch über­haupt will.

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Hälftiger Kindergeldbetrag wird Ex-Frau zugerechnet

Ein Vater wollte für die Berechnung des Ehegatten­un­ter­halts den in der Düsseldorfer Tabelle genannten Betrag abziehen. Der BGH hatte am 27.05.2009 mit Az: XII ZR 78/08 in einem Urteil festgehalten, das die­ses durch die Reform des Un­ter­haltsrechts im Jahr 2008 nicht rechtens sei und nur der Zahlbetrag ab­ge­zo­gen werden darf. Der Kin­des­unterhalt sei durch den ge­än­der­ten § 1612b BGB als eigen­stän­di­ges Einkommen definiert worden stelle des­halb keine Benachteiligung für einen Bar­un­ter­halts­pflich­ti­gen dar. Durch diese Ge­set­zes­än­de­rung dürfe der hälftige Anteil des Kindergeldes bei der Be­rech­nung des Ehe­gat­ten­un­ter­halt nicht abgezogen werden. Das BVerfG hat eine Kla­ge­ab­wei­sung vor­ge­nom­men.

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Femokratie News 218-2011

Eine Mauer des Schweigens
[..]Eine der wenigen Studien, die auch sexuell motivierte Ver­bre­chen an Männern mit einbezieht, wurde 2010 im Journal of the American Me­di­cal Assou­cia­tion veröffentlicht. Demnach meldeten 22% der Männer und 30% der Frau­en im Ostkongo sexuell motivierte Übergriffe. Lara Stemple vom Health and Hu­man Rights Law Project der Universität Kalifornien legte in einer Stu­die den Fokus spe­ziell auf die Vergewaltigung an Männern.[..] Auch hier war es bis vor wenigen Jahren nicht vorstellbar, mit Männern über ihre er­leb­te Vergewaltigung zu sprechen. In­zwischen hat sich dies geändert. 2009 veranlasste der Direktor des Projekts, Dr. Chris Dolan, dass in Kampala auf Pla­ka­ten für einen Workshop zu diesem Thema ge­wor­ben wurde. 150 Männer erschienen. Einer von ihnen meldete sich und ge­stand, dass es quasi allen Män­nern passiert sei. Nachdem unter den 200.000 Flücht­lin­gen in Uganda herumgesprochen hatte, dass im RLP auch männ­lichen Opfern se­xu­el­ler Gewalt ge­hol­fen wird, kamen immer mehr Opfer und mel­de­ten sich zu Wort. der Freitag

  • Das linke Blatt „der Freitag“ beschäftigt sich mit dem Thema „Vergewaltigungen“ von Männern, immerhin. Interessant ist, dass der Beitrag gestern um 17:48h eingestellt wurde und bis jetzt nur 2 Antworten vorliegen. Ginge es um Vergewaltigung von Frau­en, kann man gewiss sein, das bis zum jetzigen Zeitpunkt ver­mut­lich schon 100 Ant­worten da wären. Da es aber „nur“ um Männer geht… Da passt der nächste Bei­trag zum Thema Ruanda ja fasst wie die Faust aufs Auge.

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Femokratie News 214-2011

Ja, wir wollen – die Ehe abschaffen!
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Lebens­part­ner­schaftsgesetzes erklärt der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND: „Gegen mas­si­ve Widerstände haben die Grünen mit dem Lebenspartner­schafts­gesetz das Fundament zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwu­len gelegt. Doch auch zehn Jahre später sind wir noch lange nicht am Ziel. Grüne Jugend

Beschneidung in Kalifornien – Doch kein Referendum
Gegner der Beschneidung von Jungen hatten 7.000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Eine Richterin verhinderte dies jetzt, me­di­zi­ni­sche Ein­grif­fe seien nicht Sache der Wähler. TAZ

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Femokratie News 204-2011

Angela Merkel: „Deutschland geht es so gut wie lange nicht“
Im Rahmen einer Bundespressekonferenz hat Angela Merkel heute in Ber­lin die Fragen der Medienvertreter beantwortet und damit die Tra­di­tion fort­ge­setzt, sich mit starken Statements in die Sommerpause zu ver­ab­schie­den. Gesprochen wurde über die gestern verabschiedeten Beschlüsse des Euro-Gip­fels in Brüs­sel, über die deutsche Wirtschaftslage und über eine dritte Amts­­zeit der Kanzlerin ab 2013. Dem EU-Gip­fel bescheinigt Merkel ein „gutes und be­deu­ten­des Ergebnis“ und Deutschland geht es nach Meinung der Kanzlern „so gut wie lan­ge nicht“. Da ihr die „Arbeit Spaß macht“, steht einer dritten Amts­perio­de ab 2013 nichts im Wege. Einmal abgesehen vom Votum der Wähler. Politik Blog von Jacob Jung

  • Da antworte ich mit einem Zitat: Die Gleichberechtigung (in Italien) ist erst dann erreicht, wenn auch einmal eine total unfähige Frau in eine ver­ant­wort­li­che Position aufgerückt ist.
    (Agata Capiello) 😉

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19. November Internationaler Männertag

maenner-weltmaennertag1Im Hinblick auf den Rummel der nächsten Tage zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ möchte ich nicht nur deshalb auf diesen Tag aufmerksam machen. Wie mir im Blog zum Weltmännertag am 3. November dankenswerter­weise mitgeteilt wurde, darf man den Weltmän­nertag nicht mit dem Internationalen Männertag verwechseln. Wie man dem unten eingestellten Text entnehmen kann, geht es bei dem „Interna­tional Men’s Day“ nicht nur um die Gesundheit von Männern, sondern auch um deren Anliegen, die unsere Vorstellungen zumindest zum Teil decken.

Der nachfolgende Text ist der Seite „International Men’s Day“ entnommen, die in vielen Sprachen verfügbar ist.

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BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

Gentest für Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Kindern nicht entscheidend

vaterschaftstest1hib-Meldung • 2010_04/2010_104/06

Inneres/Antwort – 08.04.2010
Berlin: (hib/CHE/TEP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Ehen durch die Ausländerbehörden ist die Abstammung des Kindes, die durch einen Gentest geklärt werden kann, nicht entscheidend. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/897). In dieser hatten sich die Abgeordneten auf Zeitungsartikel berufen, nach denen unverheiratete Eltern ”binationaler“ Kinder unter Generalverdacht zur Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt würden und dem nichtdeutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis verweigert würde, wenn dieser nicht freiwillig einen Gentest mache. Eine Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung setze insbesondere das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater voraus, schreibt die Regierung. Eine solche sozial-familiäre Beziehung bestehe, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Anerkennung für das Kind die tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Bestehe allerdings der Verdacht einer so genannten Scheinvaterschaft zur Verschaffung eines Aufenthaltsrechts könne es auf die biologische Abstammung ankommen, wenn die Vaterschaft angefochten werde, heißt es in der Antwort [hier]

Zumindest bei diesem Thema bleiben Politiker ihren Grundsätzen treu und erkennen nicht alleine die biologische Vaterschaft an 😉

Scheidungsland in der EU frei wählbar?

auf-die-plaetze-fertig-scheidung1

Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Un­si­cher­heit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staats­an­ge­hö­rig­keit haben, jedoch im Ausland oder in ver­schie­de­nen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kom­pli­ziert werden.

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Der kleine Unterschied…

der-kleine-unterschied-zwischen-jungen-und-maedchen1…und seine großen Folgen, Schwarzers wohl folgenreichstes Buch, ist eine Sammlung von rund zwei Dutzend Frauenporträts in Form eines Gesprächs. In ihrem Vorwort betont Schwarzer die Repräsentativität ihrer Gesprächspartnerinnen. Unter den Porträtierten war nicht eine Frau zu finden, die mit ihrem Mann irgend so etwas wie Zufriedenheit, Glück, Liebe verband. Repräsentativ also.

Alle interviewten Frauen litten unter ihren lieblosen Kerlen, deren Überheblichkeit mit Aggression gepaart, sie zu böswilligen Tyrannen machte. Frau Schwarzer war angeblich nicht in der Lage, eine einzige Frau unter Millionen Frauen zu finden, die mit einem Mann glücklich war. Repräsentativ für die 60-ziger eben. Von den Interviewten entstammen 2/3 sozialwissenschaftlichen Umfeldern. Repräsentativ eben.

Aus diesem Machwerk entstammt auch Schwarzers These, von jeglicher sexueller Penetration als Vergewaltigung.

Methodisch geht Schwarzer in dem Buch wie folgt vor: Sie lenkt die Interviews mit suggestiven Fragen. Anschließend kommentiert und interpretiert sie Gesagtes und baut darum abstruse, bösartige, verallgemeinernde Thesen, die sie nochmals fett drucken ließ. Auch zweifelnde, vielleicht nicht ganz helle Leserinnen mussten glauben, sie seien unterdrückt, nur wüssten sie es nicht.

Viel Rede geht von Zwangsheterosexualität und Ehe als patriarchales Gefängnis.
Noch mehr von Kerlen, die Zeugung als Mittel zur Unterdrückung ihrer Frauen gebrauchten. Und natürlich von der Ersatzlosen !!!!! Streichung des § 218. Kinder sollten bis kurz vor die Geburt abgetrieben, nein, hingerichtet werden dürfen. Das Verbrechen der (auch ehelichen) Vergewaltigung thematisiert Schwarzer nicht, sie schleift es zu einem ideologischen Dolch. Das ist das wahre Gesicht der Frau Schwarzer, Trägerin des Bundesverdienstordens, Ritterin der Ehrenlegion, etc., etc. ..

Wenn Bücher aus den 60igern als lügnerische Hetzschriften kursieren, so dürfte der „kleine Unterschied“ zu ihren Spitzenprodukten zählen. Schwarzer hat Frauen gesucht und gefunden, die zu ihrer wirren Vorstellungen vom Sein moderner Frau passen.
Feministinnen, wie Schwarzer nutzten ein Zeitfenster, in dem sich die Notwendigkeit eines neuen Geschlechtsvertrags auf der politischen Tagesordnung setzte, gut. Sie nutzten die damals noch kaum wahrgenommenen, ökonomischen und gesellschaftlichen Umwälzungen, die neue, nie gekannte Verhältnisse schufen, um einem intergeschlechtlichen Diskurs auszuweichen und stattdessen eine subtil agierende Femikratur zu errichten. Die macht – wie wir heute täglich lesen dürfen- vor keiner (männlichen) Leiche halt, wenn diese auf dem Weg zum weiblichen Absolutismus überschritten werden muss.

Mit Schwarzers Machwerk verhält es sich meines Erachtens, wie seinerzeit mit Hitlers „Mein Kampf“: Beachtliche Auflagen, in vieler Leut Mund, aber viel zu selten gelesen und noch seltener verstanden.

Mein Tipp: Dieses Buch besorgen, es hat auf den Wühltischen in den 1 Euro- Antiquariaten endlich den annähernd wahren Marktwert erreicht. Wichtig: Es auch zwischen den Zeilen lesen![hier]

© Antifeminist Narrowitsch

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer… ein BILD von der Schwarzer stelle ich nicht ein! 🙂

Familienrecht international umsetzen

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

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Transsexuelle sollen Ehe fortführen dürfen

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

Verheiratete Transsexuelle sollen bestehende Ehe fortführen dürfen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Verheiratete Transsexuelle sollen ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (16/13157) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Vorlage soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.

Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist der Vorlage zufolge, dass die Vorschrift „einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird“. Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung weiter heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass „für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen“ [hier]

Berichtigung
Irren ist menschlich, weshalb mir in meinem Kommentar ein Fehler unterlaufen war, den ich nun gelöscht habe. Ich hatte etwas interpretiert, was nicht geschrieben steht. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Mein Dank geht an RichardT in diesem Blog und „Leser“ im WGvdL-Forum.


Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.