Archiv nach Schlagworten: Scheidung - Seiten 2

Rechtsverdreher missbrauchen Aktenzeichen XY

trennung-scheidung-eheleute-familie-kinder-ringe1Das Aktenzeichen XY sich jetzt schon dazu miss­brau­chen lässt, Banditen kostenlose Hilfe zu bieten, ver­wun­dert nicht wirklich. Unter dem Titel „Scheidung online? Ex­per­ten warnen“ kommen tatsächlich lauter Rechts­ver­dre­her zu Wort. Alleine das Wort Experten – und das auch noch im Zusammenhang mit Fa­mi­lien­recht – lässt einem die Haare zu Berge stehen. Wenn ich mir jetzt auch noch eini­ge Sy­no­ny­me für dieses Wort anschaue – Fachmann, Spe­zialist, Autorität, Koryphäe, Sach­ver­stän­di­ger, Profi – dann graut mir gänzlich. Wir ha­ben eh zu viele Anwälte.

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Scheidungskriege und seine Folgen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVor einigen Monaten schrieb ich einen Beitrag mit dem Titel «Der Massenmord an Vätern in Deutsch­land». Leider bestätigt sich in deutschsprachigen Landen im­mer wieder diese These. Im unten ein­ge­stell­ten Fall ist zwar kein Mensch körperlich zu Scha­den ge­kom­men, aber das Leid vieler Väter und deren Kinder interessiert weder Richter, noch Politiker oder sonst welche Be­hör­den­mit­ar­bei­ter.

«Im Würgegriff des Staates» drohte er mit einem «Blutbad im Gerichtssaal»

[..]Er habe nichts mehr zu verlieren, ausser seinem Leben.

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Petition: Schlichtungsversuch für Verfahren in Familiensachen

petition_digital_signieren1Recht der Ehescheidung – Schlichtungsversuch als Zu­läs­sig­keits­voraussetzung für Verfahren in Fami­lien­sa­chen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig in Familiensachen vor Anrufung der Familiengerichte der erfolglose Versuch einer Schlichtung als Zulässig­keits­vo­raussetzung nachzuweisen ist. Schlichtungsstellen, deren Einrichtung zu fördern ist, müssen ein wirt­schaft­liches Interesse am Erfolg der Schlichtung haben, soweit sie nicht unentgeltlich tätig sind.

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Femokratischer Wochenrückblick KW 49.

putzfrauFES-Menschenrechtspreis 2010 • Kämpfen für Putzfrauen

Marcelina Bautista Bautista erhielt am Donnerstag den Menschenrechtspreis der Friedrich-Ebert-Stiftung. Über die Grenzen ihres Landes hinaus kämpft die Mexikanerin gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen von Hausangestellten. Hier

Geldstrafe für völlig überschuldete Frau • Bangen um Sorgerecht für den Sohn

Unna. Die Mutter von zwei kleinen Kindern ist hoch verschuldet, muss Monat für Monat 20 Euro an das Jugendamt zahlen, bis der Schuldenberg von knapp 5 000 Euro abgetragen ist. Erst dann kann sie Insolvenz anmelden, um ihren privaten Verpflichtungen von zusätzlich noch einmal 20 000 Euro nachkommen zu können.

[..]Auf der Straße findet die völlig überschuldete Frau eine fremde Kontokarte, die sie in der Sparkasse Unna nicht abgibt, sondern für eine Überweisung von 300 Euro auf ihr Privatkonto missbraucht. Hier

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Kein Versorgungsausgleich bei grober ehelicher Verfehlung

kuckuckskinder-familie-trennung-scheidung-shofschlaeger-pixelio1Vorweg – das Urteil ist schon etwas älter und in seiner Gänze nirgendwo veröffentlicht. Beim OLG Hamm kann man dieses gegen eine entsprech­ende Gebühr kaufen. Davon abgesehen, weiß ich beim besten Willen nicht, ob ich der Thematik wegen lachen oder weinen soll. Was muss passieren, damit ein Vater bemerkt, das seine Kinder nicht von ihm sind? In diesem Fall waren es sogar 3 Kuckuckskinder. Sind solche Männer einfach nur naiv, bemerken den Betrug in der Tat nicht oder ist es gute Mine zum bösen Spiel? Bezeichnenderweise habe ich diesen kurzen Text unter Finanztips gefunden.

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Scheidungsland in der EU frei wählbar?

auf-die-plaetze-fertig-scheidung1

Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Un­si­cher­heit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staats­an­ge­hö­rig­keit haben, jedoch im Ausland oder in ver­schie­de­nen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kom­pli­ziert werden.

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Versorgungsausgleichskasse in Betrieb

versorungsausgleich-bei-scheidung1Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

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Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_04/2010_100/01

Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechts­stel­lung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frau­en­häu­ser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Druck­si­tu­a­tion zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der über­wie­gen­den Zahl Mäd­chen und jun­ge Frau­en betroffen.

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Gewalt: Flucht vor der eigenen Frau

frau-schlaegt-mann-haeusliche-gewalt-maennerIn einem Hof in Ketzin finden misshandelte Männer Schutz und Beratung

KETZIN – „Wenn du dich trennst, mach ich dir das Leben zur Hölle.“ Diese Worte bekam Dieter D. (Na­me ge­än­dert) von sei­ner Frau an den Kopf ge­wor­fen, als er die Schei­dung an­kün­dig­te. Krank­haft ei­fer­süch­tig sei sie ge­we­sen, sagt Dieter D. Sie te­le­fo­nier­te ih­rem Gat­ten stän­dig hin­ter­her, krat­zte und trat ihn, wäh­rend sie ihm un­ter­stell­te, fremd­ge­gan­gen zu sein.

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Gerhard Amendt – Der flexible Mann

amendt2Wie behauptet sich heute das starke Geschlecht?

Unter den Bedingungen der freiheitlich-modernen Gesellschaft hat sich auch das Verhältnis von Männern und Frauen kom­pli­ziert. Der Not­wen­dig­keit, dass sich bei­de Ge­schlech­ter mehr auf­ein­an­der zu­be­we­gen, ste­hen nicht nur ar­cha­ische Ver­hal­tens­mus­ter, son­dern auch die fe­mi­nis­ti­sche Opfer-Ideo­lo­gie ent­ge­gen.

Von Gerhard Amendt

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MANNdat in der Sendung Westart des WDR Teil 1

Am Anfang des Ausschnitts spricht Thomas Gesterkamp über den Männertag, den Michael Gorbatschow initiiert hat. Interessant daran war, der er einen Unterschied bei der Lebenserwartung zwischen Männer und Frauen von 7 Jahren nennt, was ja zumindest laut neueren Statistiken nicht mehr stimmt. Seine Anmerkung, das über dieses Thema kaum öffentlich debattiert wird, war ebenfalls bemerkenswert. Nach diesem Ausschnitt kann man sich kaum vorstellen, das er erst gestern in einem Taz Artikel gegen die Männerbewegung übelst gehetzt hat.

Die Argumente von Eugen Maus sind uns allen wohl bekannt, nichtsdestotrotz fand ich es fast schon mutig, wie Herr Maus argumentiert hat. Lange Rede, kurzer Sinn: seht Euch das Video an.

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Auch wenn das Standbild das Gleiche ist, es ist ein anderes Video.

Wiederholung von „Jungs auf der Kippe“

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

3sat • Montag, 8. März 2010 • 20.15 Uhr
Ein Film von Dr. Harold Woetzel

Jungs auf der Kippe
Die neuen Sorgenkinder der Nation
Jungs sind die neuen Sorgenkinder, die Verlierer – vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Unaufhaltsam ziehen die Mädchen an ihnen vorbei. Während Gleichstellungsbeauftragte in Behörden und Unternehmen weiter von einer deutlichen Benachteiligung von Mädchen und Frauen ausgehen, scheinen im Bildungsbereich die Jungen immer mehr ins Hintertreffen zu geraten. Was sind die Ursachen? [mehr]

Mein Dank gilt Viktor, der im Männerrechte-Forum von MANNdat auf diese Sendung aufmerksam gemacht hat [hier]
Ich schließe mich seiner Meinung an und finde die Tatsache, das dieser Film am Weltfrauentag zur besten Sendezeit gebracht wird, ebenfalls bemerkenswert, zumal dieser einen kurzen Beitrag über MANNdat beinhaltet. Da ich zu dieser Dokumentation bereits sehr ausführlich berichtet habe, werde ich diese Beiträge verlinken.

FemokratieBlog: SWR Film “Jungs auf der Kippe” und Podiumsdiskussion
FemokratieBlog: Frauenbeauftragte zu SWR-Film “Jungs auf der Kippe”

Lage der Kinder in Deutschland 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 – Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft“ vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich „unbehaglich und fehl am Platz“ zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich „alleine“ fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent – liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben „sehr gerne“ mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]

Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts

Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

– Seite 5 –

[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

– Seite 6 –

Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

– Seite 8 –

Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

– Seite 10 –

a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

– Seite 11 –

b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

– Seite 12 –

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

– Seite 13 –

Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.

Begründung

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.

Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.

60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)

Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.

Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.

Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.

Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]

Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

hib-Meldung • 182/2009

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens [hier]

Für die geringe Rente der Frauen muss natürlich etwas getan werden, das sieht hoffentlich jeder Mann ein, oder 😉

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.