Archiv nach Schlagworten: Umgangsrecht

Umgangsverfahren – Cochemer Modell

Mit diesem Artikel möchte ich auf den fundierten und sehr gut recher­chierten Beitrag zum Cochemer Modell in der WikiMANNia aufmerksam machen.

Der Begriff Cochemer Modell steht für eine spezifische Vorgehensweise in Umgangs­verfahren, bei denen nach Scheidung/Trennung die Frage des Umgangs der Kinder mit den Elternteilen geregelt werden muss. Die Bezeichnung rührt daher, dass es vom Richter Jürgen Rudolph während seiner Tätigkeit am Familiengericht Cochem beginnend 1992/93 entwickelt wurde. Wesentliches Merkmal ist die Vernetzung der am Verfahren beteiligten bzw. mitwirkenden Personen und Institutionen. Konkret ha­ben hierbei Familienrichter, Jugendamt, eine Beratungsstelle der Lebenshilfe, psy­chologische Gutachter und Rechtsanwälte in einem Arbeitskreis bestimmte Prinzi­pien für eine ausschließlich am Kindeswohl orientierte Abwicklung von Umgangsver­fahren formuliert. In regelmäßigen Treffen sollen Erfahrungen ausgetauscht und die Leitlinien diskutiert bzw. überprüft oder wo nötig fortgeschrieben werden.

Weiterlesen »

Tod des Sohnes durch Anwalt erfahren

Der Umgangsboykott vieler Mütter und auch Väter nimmt immer groteskere Formen an. Der SWR berichtet in einem Video über einen Vater, der vom Unfalltod seines Sohnes erst 5 Wochen nach der Beerdigung erfuhr. Der Moderator fand das nicht nur unglaublich, sondern vermutete, das dieses ja wohl eine Ausnahme wäre. Jürgen Rudolph als Begründer der Cochemer Praxis hat dieses verneint und zur Thematik im Studio Stellung bezogen.

Weiterlesen »

Experte fordert Umgangsrechte für Großeltern

Die Grosselterninitiative finde ich eine begrüßens­werte Interessengemeinschaft, die sich für die An­liegen ihrer Enkelkinder einsetzt. Vermutlich werden es überwiegend die Eltern von Trennungsvätern sein und somit sind auch deren Forderungen enorm wichtig. Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern hat es endlich geschafft, den Unteraus­schuss des BMFSFJKinderkommissionzu überzeugen, wie wichtig ihr Ansinnen ist. Aus diesem Grund will man das Recht der Großeltern auf Umgang mit ihren Enkeln regeln. Als Vorbild will Christian Alt von der Kinderkommission ausgerechnet die bereits in der Familienpolitik umgesetzte Stärkung der Umgangsrechte geschie­dener Väter mit ihren Kindern nehmen.

Weiterlesen »

„Weihnachten ist für uns ein kaltes, eisiges Fest“

Ein Hamburger Verein kämpft um die Rechte von Vätern
Betroffene Männer, denen der Kontakt zu ihren Kindern entzogen wird, protestieren vor dem Familiengericht

Sie fühlen sich von den Jugendämtern im Stich gelassen und wollen ein Zeichen setzen gegen bürokratische Willkür

[..]Das Gefühl, ausgeliefert zu sein, sei die eine Sache, sagt der Hamburger. Was viel mehr schmerze, sei, dass die Bindung zu seiner Tochter unter dem juristischen Gezerre leide. Es ist ein schleichender Prozess.

Weiterlesen »

In Frankreich Sorgepflicht und Umgang ab Geburt für ALLE Väter

Sorgepflicht und Umgang ab Geburt, im Interesse der Kinder, in Frankreich seit 1998 für ALLE Väter via Facebook

Frankreich hat im Jahre 1998 ein Kindschaftsrecht verabschiedet, das mit den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt.

Wenn nach der Geburt beide Eltern ihre Elternschaft gegenüber den Behörden anerkennen, werden sie beide Inhaber des elterlichen Sorgerechts. Die Frage wie sie zueinander stehen, ob sie eine feste Bezieh­ung haben, ob sie zusammenleben und ob sie ver­heiratet sind, spielt dabei keine Rolle.

Weiterlesen »

Beihilfe zum Kindesentzug und weitere Urteile

Es kommt nicht sehr oft vor, das Kindesentzug tatsächlich bestraft wird und gerichtsverwertbare Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Trennungskrieg bzw. Entzug der Kinder im ersten eingestellten Fall hat sich auch für die Mutter zum Nachteil ausgewirkt. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für die beiden Söhne entzogen und dem Vater übertragen. Die Leidtragenden sind wie üblich die Kinder, denn der Krieg um diese geht leider weiter.

Weiterlesen »

Fehlende Konsequenzen im Familienrecht

Einen sehenswerten Beitrag zur Scheidungspro­ble­matik, in dem überwiegend auf die Situation der Kinder eingegangen wird, gibt es auf EinsPlus zu sehen. Neben Douglas Wolfsperger ist auch Jürgen Rudolph vertreten, ehemaliger Familienrichter und Mitbegründer der sogenannten Cochemer Praxis. Dieser bemängelte letztendlich die fehlenden Konse­quenzen an deutschen Familiengerichten.

Weiterlesen »

Deutschland wiederholt vom EGMR verurteilt

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Beschwerdeführer Michael Schneider Recht gegeben, dem in einer 16-monatigen Beziehung zu einer verheirateten Frau gezeugtem Kind, die Möglichkeit einer gelebten Vaterschaft nicht gebilligt zu haben. Dieses wäre eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechts­konvention (EMRK).

Der EGMR rügte vor allen Dingen, dass Gerichte das Kin­deswohlinteresse nicht berücksichtigt hätten, zumal der mutmaßliche Kindesvater zum einen die Frau während der Schwangerschaft beglei­tet und zum anderen beim Jugendamt die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkannt hatte. Deutsche Gerichte hätten dem Vater den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn und Aus­kunft über dessen persönliche Verhältnisse verwehrt.

Weiterlesen »

Tagesschau-Redaktion sucht dringend für morgen ledigen Vater

von Roger Lebien, Mittwoch, 14. September 2011 um 16:13 via Facebook

ACHTUNG ACHTUNG!!! TAGESSCHAU-REDAKTION (Kontakt über mich) sucht DRINGEND für MORGEN den VATER EINES NICHTEHELICHEN KINDES, dem eine VATERSCHAFTSANFECHTUNG, respektive ein UMGANGSRECHT mit seinem Kind in einem deut­schen Familenrechtsverfahren VERWEIGERT wurde, mit der Begründung, es bestehe keine „sozial-familiä­re Beziehung“ zum Kind. Auch und gerade sind sol­che Fälle interessant, in denen alleine die Mutter und der rechtliche Vater dies konterkarieren.

Bitte bei mir anrufen unter: +49 241 46373529 oder +49 152 25330722

Weiterlesen »

Femokratie News 218-2011

Eine Mauer des Schweigens
[..]Eine der wenigen Studien, die auch sexuell motivierte Ver­bre­chen an Männern mit einbezieht, wurde 2010 im Journal of the American Me­di­cal Assou­cia­tion veröffentlicht. Demnach meldeten 22% der Männer und 30% der Frau­en im Ostkongo sexuell motivierte Übergriffe. Lara Stemple vom Health and Hu­man Rights Law Project der Universität Kalifornien legte in einer Stu­die den Fokus spe­ziell auf die Vergewaltigung an Männern.[..] Auch hier war es bis vor wenigen Jahren nicht vorstellbar, mit Männern über ihre er­leb­te Vergewaltigung zu sprechen. In­zwischen hat sich dies geändert. 2009 veranlasste der Direktor des Projekts, Dr. Chris Dolan, dass in Kampala auf Pla­ka­ten für einen Workshop zu diesem Thema ge­wor­ben wurde. 150 Männer erschienen. Einer von ihnen meldete sich und ge­stand, dass es quasi allen Män­nern passiert sei. Nachdem unter den 200.000 Flücht­lin­gen in Uganda herumgesprochen hatte, dass im RLP auch männ­lichen Opfern se­xu­el­ler Gewalt ge­hol­fen wird, kamen immer mehr Opfer und mel­de­ten sich zu Wort. der Freitag

  • Das linke Blatt „der Freitag“ beschäftigt sich mit dem Thema „Vergewaltigungen“ von Männern, immerhin. Interessant ist, dass der Beitrag gestern um 17:48h eingestellt wurde und bis jetzt nur 2 Antworten vorliegen. Ginge es um Vergewaltigung von Frau­en, kann man gewiss sein, das bis zum jetzigen Zeitpunkt ver­mut­lich schon 100 Ant­worten da wären. Da es aber „nur“ um Männer geht… Da passt der nächste Bei­trag zum Thema Ruanda ja fasst wie die Faust aufs Auge.

Weiterlesen »

Femokratie News 213-2011

Als dem Familienrichter in Bad Iburg der Kragen platzte
[..]Zwar war damit die Frist des § 137 II FamFG eingehalten, gleichwohl platzte dem Richter der Kragen und er trennte das Unterhaltsverfahren nach § 140 II Nr. 5 FamFG ab.
Wenn gleichwohl die Ehefrau die Folgesache nachehelicher Unterhalt erst fast ein Jahr später nach Anberaumung des Scheidungstermins einreicht, kann dies nur das Ziel verfolgen, den Scheidungsausspruch so lange wie irgend möglich heraus zu zögern. Denn hätte sie nach der Ablehnung eines nachehelichen Unterhalts durch den Ehemann umgehend einen entsprechenden Folgeantrag anhängig gemacht, wäre erfahrungsgemäß auch diese Folgesache jetzt mit entscheidungsreif. Die Folgen dieser prozessualen Vorgehensweise muss die Ehefrau nunmehr selbst tragen.
beck-blog

Weiterlesen »

Femokratie News 208-2011

Nach Oslo: Von rechts und links gegen Bürgerrechte
Dass in Norwegen ein Attentäter 76 Menschen ermordet hat, lässt sich in Deutschland trefflich nutzen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Rechten wie Linken dient Anders Behring als Aufhänger, mit dem man seine Ideologie und seinen jeweiligen Angriff auf Bürgerrechte legitimieren kann. Auf der Strecke bleiben dabei Rationalität und Freiheit. Kritische Wissenschaft

  • Auf dem Blog „Kritische Wissenschaft“ findet ein wirklich interessanter Schlag­ab­tausch bei den Kommentaren statt. Aber nicht nur deshalb ist der Beitrag wirk­lich lesenswert.

Weiterlesen »

Femokratie News 205-2011

Warum die Pille für den Mann nicht kommt
Über Marktprinzipien, Rollenbilder und Testergebnisse – Angekündigt wird sie schon seit Jahrzehnten. Auf dem Markt ist sie immer noch nicht. Die Pille für den Mann – eine Art Mediengespenst.[..] „Nach der Studie hat man festgestellt, dass die Darreichungsform letztlich nicht so markttauglich ist, also letztlich nicht auf eine breite Akzeptanz stoßen würden. Und man hätte quasi wieder von vorne anfangen müssen mit einer neuen Darreichungsform. Und von daher hat sich Bayer Schering entschlossen, dieses Geld lieber in die Forschung für Frauengesundheit zu investieren.“ [..]“Die Idee, dass Frauen für die Verhütung zuständig sind, hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer mehr verfestigt“, schreibt die niederländische Technologie- und Genderforscherin Nelly Oudshoorn in ihrem Buch „The male pill“ – Die Pille für den Mann. Das Thema Verhütung sei feminisiert, meint die Autorin. Insofern ist es auch kein Wunder, dass an der Pille oder Spritze für den Mann nur wenig geforscht wird. Die Budgets sind verschwindend gering. dradio

  • Ein lesenswerter Artikel. Es werden u.a. auch die Nebenwirkungen erwähnt und das Männer diese voraussichtlich nicht in Kauf nehmen würden.

Weiterlesen »

Video über familienpsychologische Gutachten

Dass man in Deutschland mit familienpsychologischen Gutachten sehr gut Geld verdienen kann, hat das ARD Magazin Plusminus festgestellt. Dabei gäbe es einige Firmen, die äußerst professionell vorgehen und lukrative Aufträge akquirieren würden. Besonders bei Ehescheidungen, wenn um das Umgangs- und Sorgerecht der Kinder vor Gericht gestritten würde, sind Gerichtsgutachten gefragt. Doch es gebe Zweifel, ob solche Gutachten auch ihr Geld wert seien.

Weiterlesen »

Kein Umgang mit dem eigenen Kind – keine Unterhaltspflicht?

deutschland-stimmt-ab_de1Ich werde zukünftig in unregelmäßigen Abständen Um­fra­gen einstellen, die ich aber meisten nicht kom­men­tie­ren werde. Sollten Unklarheiten bestehen, gibts ja auch noch die Kom­men­tar­funk­tion 😉

Weiterlesen »

… weil wir Kinder staatliches Eigentum wurden

Ausnahmsweise mache ich gerne Werbung für ein gut gemachtes Video, in dem es um Werbung geht – nämlich für Kinder, die sich in Sorge- und Umgangsverfahren alleine gelassen und vom Staat vereinnahmt fühlen. Es geht um das Magazin www.papa-ya.de

Schaut es Euch an, man kann schneller in solch einer Lage sein, als man es sich vorstellen kann.

WikiMANNia: Väter sind wichtigVaterschaftTrennungsväter

Wieviel Papa darfs denn sein?

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangDer gesellschaftliche Konsens zum Umgangsrecht hängt aktuell mehr vom Wohlwollen der Richter und seiner Helfershelferindustrie ab als von natürlichen Rechten. Da dem so ist, bedeutet es wohl eher, dass nicht allzu sehr an den Grundfesten dieser Rechts­spre­chung gerüttelt werden soll. Das ist zumindest meine Vermutung nach der Aussage der neuen Richterin am EGMR, Angelika Nußberger.

Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht

Weiterlesen »

Männertag: Achtung, Fertig … Fehlstart

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangUnten stehende Ausschnitte eines Beitrages von Bernhard Lassahn wurde bereits durch die Männerbewegung auf Homepages, Blogs, Foren und dgl. verbreitet. Da dieser Blog auch von vielen Vätern gelesen wird, die sich aber seltener in Geschlechterforen und -blogs bewegen, habe ich nur die Zeilen rund ums Väterthema eingestellt. Es lohnt sich trotzdem, den gesamten Beitrag zu lesen, da er nicht nur Fakten aufweist, sondern auch erheiternd geschrieben ist.

Zu diesem von Michael Gorbatschow angeregtem Gedenktag, der vermutlich an den meisten vorbeigerauscht ist wie der ‚Tag des Fernmeldewesens’, erschien in ‚Welt kompakt’ ein Beitrag von Nina Trentmann im Interview mit Walter Hollstein, der mit dem Buch bekannt wurde ‚Was vom Manne übrig blieb’ – und nun zu der Frage Anlass gibt ‚Was von der Männerforschung übrig blieb’. Der Text steht unter der Überschrift: „Alles, aber bitte keine emanzipierte Frau!“ [..]

Was die Männer wollen, will keiner wissen

Was sonst? Ich sehe da das flackernde Aufscheinen junger Männerstimmen, die sich sagen: „Ich möchte nicht so werden wie mein Vater, den ich nur alle 14 Tage zu sehen kriege und der durch die Scheidung ruiniert und ins Abseits gedrängt wurde, ohne dass er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen“. Hat jemand von den Soziologen, Männerforschern und Attitüden-Bewirtschaftern aus der Welt der fliegenden Blätter so einen Satz schon mal gehört? Ich ja.

[..]Hollstein weist nach Norden: „Die schwedische Familienforschung zeigt uns ganz klar, dass jene Ehen am längsten halten, in denen die Arbeit möglichst gleich aufgeteilt ist. Alles andere hält eine Weile, dann knallt es.“ Ach, nee! Als wenn Männer noch nie was davon gehört hätten! Haben sie aber. Die haben schon in den 70er Jahren Schwangerschaftsgymnastik gemacht und haben unbeirrt den Kinderwagen geschoben, auch wenn gespottet würde, es sähe aus, als schöben sie den Rasenmäher. Die „neuen Männer“ und „Softies“ haben es versucht. Nur: Es hat nicht funktioniert. So ein Vater, der für sein Kind getan hat, was er konnte, musste im Scheidungsfall erleben, dass seine Betreuungsarbeit als wertlos angesehen wurde. Na gut, er konnte sich trösten, dass Vaterliebe nicht käuflich ist. Die Frau wollte und musste nicht arbeiten. Die Anrechnung eines „fiktiven“ Gehaltes, mit dem der Unterhaltsanspruch der Frau gemindert werden soll, galt als unzumutbar. Die Scheidungsanwältin ließ vortragen, dass es „der gemeinsame Lebensplan“ war, dass die Frau grundsätzlich nicht arbeitet. Mit dieser falschen Erzählperspektive vom „gemeinsamen“ Lebensplan wurde der Mann übergangen. Er wurde gar nicht erst gefragt. Die Frau, die mit dem Ideal der geteilten Verantwortung wie eine Heiratsschwindlerin zum Standesamt gegangen war, konnte im Nachhinein die Ehe zur „Versorgungsehe“ umdefinieren und die Verantwortung wieder abgeben. So sind die Usancen, die zu den vielen Vorteilen gehören, die man den Frauen verschafft hat. Davon weiß Hollstein nichts, dafür kennt er die Seele der Männer: Die „wollen“ „Alleinverdiener“ sein [mehr][PDF]

Man beachte (nicht nur) auch bitte das köstlich aufbereitete Referat vom Antifeminismus-Treffen zum Thema Sprachfeminismus von Bernhard Lassahn. Nachfolgend die Zusammenfassung aus dem lesenswerten Beitrag. Dieser kurze Abriss ist allerdings weniger köstlich ob der prägnanten Tatsachen:

Der Sprachfeminismus ist sexistisch, er ist destruktiv und stellt einen mutwilligen Aus-stieg aus einem notwendigen kulturellen Konsens dar. Er führt zu einer Innenweltver-schmutzung. Er ist hässlich und aggressiv, er manipuliert und korrumpiert, und hat die ihm innewohnende Tendenz, immer mehr ins Totalitäre abzugleiten. Er zieht einen Rat-tenschwanz von verlogenen Rechtfertigungsversuchen nach sich und verpflichtet die Sprecher zu intellektueller Unredlichkeit, gedanklicher Unklarheit und zu einem Be-kenntnis zu einem Weltbild, bei dem Geschlechter als getrennt voneinander gesehen werden und das Männliche dämonisiert wird. Der Sprachfeminismus offenbart ein zweidimensionales Weltbild, als wäre die Welt doch eine Scheibe. Im tiefsten Kern ist er von Misandrie geprägt – was den meisten vermutlich nicht bewusst ist. Die Risiken und Nebenwirkungen sind so groß, dass ich davon abrate.

Bernhard Lassahn ist im übrigen Schriftsteller – die bekanntesten Geschichten von ihm dürften die mit Käpt’n Blaubär sein – und Mitglied von agens e.V.

Homepage: Bernhard Lassahn
Autoren-Portrait: Bernhard Lassahn
WikiMANNia: Antifeminismus-Treffen/Referate

Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes

bverfg-erster-senatEs gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht,  das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.

BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09

[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.

Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.

Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott

Menschenrechte – Frauen und Mädchen zuerst

RUMAENIEN ZWANGSHEIRATIst der Junge auf neben stehendem Bild etwa volljährig (Hochzeit in Rumänien, also EU-Bereich)? Wieso soll in diesem Fall laut Menschenrechtsbericht das Mädchens einen höheren Schutz/Aufmerksamkeit als der Junge erhalten? Beide sind noch Kinder und diese Ehe wurde durch den Familienclan arrangiert, der aus Frauen und Männern besteht. Im übrigen sehen diese beiden Kinder für mich eher wie Marionetten als wie glücklich Verheiratete aus.

Weiterlesen »