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Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater

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Überlegungen zur Sorgepflicht
Von Karin Jäckel auf Deutschlandradio Kultur

Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.

Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.

Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein „Erfolgsmodell“, wie Edith Schwab als Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“ weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt – mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils [mehr] [MP3]

Alles in allem ein guter Artikel von Frau Dr. Jäckel. Allerdings habe ich einen Punkt vermisst, denn sie schreibt zum Thema Gewalt:

Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos „Frau = Opfer, Mann = Täter“ untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.

Diese Behauptung ist zwar richtig, allerdings wäre es noch besser gewesen, wenn Frau Dr. Jäckel die Frage in den Raum gestellt hätte, wieso an Müttern nicht gezweifelt wird, da von diesen immerhin zu 55% Gewalt gegen Kinder ausgeht. Diese Feststellung wurde erst kürzlich in diesem Blog eingestellt [hier]

Gleiches Recht für beide Geschlechter?

©by meltis/Pixelio.de

©by meltis/Pixelio.de

Zum Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
Von Astrid von Friesen

Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt

[..]Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?

Untersuchungen in der westlichen Welt zeigen etwa, dass häusliche Gewalt zu 50 Prozent von Frauen ausgeübt wird, dass auch Frauen Kinder schlagen und malträtieren, sie missbrauchen und schädigen. Warum darf ein Vater dagegen kein Veto einreichen? Frauen sind nicht seltener als Männer süchtig oder psychotisch, neurotisch oder beziehungsunfähig. Das wissen wir von all den Menschen, die von Müttern aufgezogen und auch von ihnen negativ geprägt wurden.

Wir Frauen haben dafür gekämpft, gleichberechtigt zu sein. Warum wollen wir „gleicher“ behandelt werden, wir sind keineswegs per Se die besseren Menschen?

Es wäre weise, bei der Neuformulierung des Sorgerechtsgesetzes nicht wieder ein Geschlecht zu bevorzugen und eines zu demütigen!
[mehr] oder [MP3]

Gut geschrieben Frau von Friesen, dem braucht man eigentlich nichts mehr hinzufügen 😉

FemokratieBlog: Text und Video zu Astrid von Friesen im SWR-Nachtcafé

Elterngeld soll zukünftig auf Hartz IV angerechnet werden

©by meltis/Pixelio.de

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hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort – 16.08.2010

Berlin: (hib/AW/STO) Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund 135.000 Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig [hier]

Ups… das überrascht selbst mich. Das dürfte in den nächsten Tagen ein großes Wehklagen auslösen.

Deutschlandradio „Die Liebe der Väter“

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

„Ansammlung von Schuldgefühlen“
Der Schriftsteller Thomas Hettche über seinen Roman „Die Liebe der Väter“ und die Sorgerechts-Debatte
Thomas Hettche im Gespräch mit Ulrike Timm

Ein Mann kämpft darum, für seine Tochter da sein zu dürfen – die Mutter will den Kontakt unterbinden. Aus diesem selbst erlebten Leiden ist das passende Buch zur aktuellen Debatte um das Sorgerecht geworden.

[..]Timm: Das juristische Problem ist ja mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der Welt, aber bedeutet gemeinsames Sorgerecht denn automatisch weniger Zank und Streit? [hier]

Das juristische Problem ist aus meiner Sicht mitnichten aus der Welt, denn jetzt wird die Rangelei bei der Gesetzesänderung erst richtig losgehen. Dieses wird zwischen den Verfechtern des Antragsrecht und denen des sofortigen Sorgerecht ab Geburt stattfinden. Das die Kämpferinnen für das Antragsrecht in der Überzahl sind, brauche ich wohl kaum jemanden erklären, oder?

Für alle, die diesen Beitrag lieber hören als lesen wollen – MP3 [hier]

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Zum Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

bundesverdienstkreuz-nein-danke1Franzjörg Krieg vom VafK Karlsruhe hat zur heutigen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edith Schwab folgende Mitteilung verfaßt:

Keine Diskussion um ein Indiz

Ich möchte das Lebenswerk von Frau Edith Schwab durch Einblicke in den Spannungsbogen ihrer Vita greifbarer machen:

Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV gegen alles, was geeignet war, die Allmacht der Mütter in der deutschen Familienrechtspraxis zu unterhöhlen, insbesondere gegen alles, was die Rolle der Väter zu stärken geeignet war, besonders gegen das Gemeinsame Sorgerecht:

  1. Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
  2. Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
  3. Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
  4. Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven“ aufzugreifen.“ Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie [mehr]

Ohne weiteren Kommentar.

FemokratieBlog: Suchergebnisse Edith Schwab / Mathieu Carriere
Gemeinsamer Protestbrief von: VafK, Düsseldorfer Kreis und Männerpartei

BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

Elternbrief häusliche Gewalt

haeusliche-gewalt-kinder-domestic-violence-childrenNachfolgenden Aufruf habe ich dem Forum Männerrechte von MANNdat entnommen und finde diesen un­ter­stüt­zens­wert.

Es ist ja leider nichts Außergewöhnliches, dass öffentliche Stel­len und so­zia­le Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen bei häus­li­cher Ge­walt lü­gen, ver­fäl­schen und un­an­ge­neh­me Wahr­hei­ten ver­schwei­gen, was das Zeug hält.

Aber der Extrabrief „Kinder leiden mit – Rat und Hilfe bei häus­li­cher Ge­walt“, he­raus­ge­ge­ben vom „Ar­beits­kreis Neue Er­zie­hung e.V.“ und ge­för­dert vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für al­lein­er­zie­hen­de Müt­ter, Se­nio­rin­nen, Frau­en und Mäd­chen, hat mich dann doch um­ge­hau­en in sei­ner durch­gän­gig ne­ga­ti­ven Dar­stel­lung von Män­nern als po­ten­ziel­le Ge­walt­tä­ter. Man kann ihn sich an­se­hen und he­run­ter­la­den [hier]

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Petition gegen Kostenübernahme bei Abtreibung

petition_digital_signieren1Petition: Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Keine Finanzierung von Abtreibungen ohne notfallmedizinische Indikation vom 14.07.2010

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
dass die Finanzierung der Abtreibung ohne notfallmedizinische Indikation aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wird.

Begründung

Eine normalverlaufende Schwangerschaft ist ein natürlicher Vorgang ohne krankenhaften Bezug. Der Abruch einer Schwangerschaft darf nicht weiterhin durch die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert werden, während wichtige medizinische Leistungen aus dem Katalog gestrichen werden.
Außerdem soll die Regierung endlich ihrem verfassungsgerichtlichem Auftrag folgen und eine Überprüfung der Abtreibungspraxis vornehmen.
Die bis jetzt vorgenommenen halbherzigen Korrekturen haben keinen Schutz für die lebensfähig abgetriebenen Kinder bewirkt.
29795 abgetriebene Kinder im ersten Quartal 2010 sind ein Scandal für unser Land und ein nicht mehr gut zu machendes Verbrechen.
Wenn Politiker gemäß ihrem Amtseid Schaden vom deutschen Volk abwenden wollen muß jetzt endlich was gegen den Kindermord im Mutterleib geschehen.
Auch ein Ungeborenes fällt unter den Schutz der Menschenrechte [hier]

Bei dieser Petition ist mir aufgefallen, das es mehr Forenbeiträge als Mitzeichner gibt (Aktueller Stand 15.08.2010: Mitzeichner 136, Forenbeiträge 372). Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob ich diese Petition unterstützen soll. Aus meiner Sicht gäbe es jede Menge andere Maßnahmen, um die hohen Abtreibungszahlen niedriger werden zu lassen. In der Schule müsste m.E.besser aufgeklärt werden, damit etliche Mädchen und Frauen eine Abtreibung nicht als etwas selbstverständliches betrachten. Solange aber Mitarbeiterinnen von Organisationen wie z.B. Pro Familia nicht neutral beraten, tragen auch sie zu einem Desaster vieler Männer und Frauen bei. Für mich persönlich wäre eine Abtreibung niemals in Frage gekommen, denn das wäre in meinen Augen Mord an einem Baby gewesen. Ich kann aber nicht für andere Frauen sprechen, die wirklich in einer Notsituation sind.

WikiMANNia: AbtreibungJuristische AbtreibungPassive Vergewaltigung

MANNdat: Feminismus war gestern

radikalfeminismus-in-die-muelltonne1Heute basteln wir Vogelhäuschen.

Familienministerin Kristina Schröder im Interview mit Men‘s Health / Ein Beitrag von Eugen Maus

Die Zeitschrift Men‘s Health hat ein Interview mit Familienministerin Kristina Schröder veröffentlicht, und die Antworten der Ministerin könnten naive Gemüter glauben machen, das Frauenministerium werde demnächst bis auf die Grundmauern geschleift und durch ein Männerministerium ersetzt. Um diesem Eindruck entgegenzuwirken, hier eine Analyse des Gesprächs [mehr]

Eine sarkastische Abrechnung von Eugen Maus, die es in sich hat.

Monika Dittmer „Ist der Feminismus tot?“

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1Nachfolgend Auszüge eines guten Beitrages der Gleichstellungsbeauftragten Monika Dittmer auf Vorwärts.de, die bereits von MANNdat interviewt wurde [hier]

[..]Will auch die SPD eine gesetzliche Frauenquote, weil Frauen die „gläserne Decke“ einfach nicht überwinden können? Diese gläserne Decke kommt mir eher vor wie ein gläserner Sarg, aus dem das Schneewittchen gern auf flotte Art und Weise an Macht und Geld gelangen möchte.

[..]Darf an den heiligen Kühen des Feminismus nicht gerüttelt werden? Wird ein parteiinterner Diskurs zur Gleichstellung auch auf diese Weise gepflegt? Dann darf ja niemand mal eine Gegenposition zum feministischen mainstream einnehmen, oder sehe ich das falsch? Wo bleiben dann Meinungsfreiheit und Demokratie in der SPD?

Da ist z.B. auch eine Unterschriftenaktion der dt. Juristinnen. Ich hatte eigentlich immer die Idee, vor dem Gesetz seien alle gleich und Jurstinnen sollten ohne Ansehen der Person ihr Amt ausüben. Nun wundere ich mich über die Parteilichkeit dieser Akademikerinnen.

[..]Seit Jahren wird gemault, daß wir zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben. Langsam habe ich den Verdacht, dass Frauen hier gar nicht wirklich ran wollen. Es ist so bequem im Sessel sitzen zu bleiben, weil das Kind ja keine Betreuung hat. Es würde Arbeit bedeuten, Kinderbetreuungsplätze zu er streiten oder zu erstreiken. Kann keine/r rechnen? Wenn Elterngeld nur 12 oder 14 Monate gezahlt wird, dann ist doch klar, dass Kinder zwischen dem 12./14. Lebensmonat und dem 36. Lebensmonat irgendwie in der Luft hängen und Mama und Papa mit ihnen. Ich kenne junge Familien, in denen ein Elternteil gekündigt hat, weil es mit der Kinderbetreuung nicht klappte. Nun fordern feministische Frauen ein „weibliches Arbeitszeitmodell“ und verdammen die Vollzeit mit dem Titel „männliches Arbeitszeitmodell“. Nun kommt also auch schon ein Arbeitszeitmodell „Brüste oder Penis“.

[..]Es drängt sich mir der Eindruck auf, dass der Feminismus zur Ideologie versteinert ist, sich in keinster Weise mehr bewegt, man könnte auch sagen: „er ist tot“, oder soll ich in Gendersprech sagen, „sie ist tot?“

Diese Versteinerungen sind für ein gleichberechtigtes Miteinander von Mann und Frau in einer sozial-demokratischen Gesellschaft, wie ich sie mir wünsche, nicht förderlich, sondern sogar deutlich hinderlich. Gesellschaftlicher Wandel, die Prozesshaftigkeit von Entwicklungen und das Persönliche und Private werden von feministischer Frauenpolitik vereinnahmt und kalt gestellt. Das nimmt langsam Züge an, die ich als Genossin nicht nur für verwerflich halte, mir drängt sich der Verdacht auf, dieses könnte gar antidemokratisch und antisozial sein, das ist schlimmer als antifeministisch, wie ich finde.

[..]Frau Ferner und Frau Schwesig orientieren sich an einer Frauenpolitik, die es längst nicht mehr gibt. Die SPD braucht keine feministischen DinosaurierInnen [mehr]

Anscheinend bewegt sich so langsam, aber sicher etwas Richtung Männer. Eine Frau schrieb in einem Kommentar des Artikels sinngemäß, das Frauen ohne Männer heute nicht da wären, wo sie sind und deshalb wäre es legitim, wenn Frauen ebenso für Jungen und Männer kämpfen, wenn das Pendel in die Gegenrichtung schlägt. Das ist der richtige Standpunkt, denn auch mein Engagement als Frau wurde auf Grund der Ungerechtigkeiten Jungen und Männer gegenüber ausgelöst.

Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin

Vorsitzende des VAM(v)

Vorsitzende des VAM(v)

Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:

Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab

[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.

Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)

Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …

Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.

Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts ­ wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro ­zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]

Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:

„Grund zur Sorge“

Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter

Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]

Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum:  Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.

Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Ge­burt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.

Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Be­zie­hung zwischen Vater und Kind für eine not­wen­di­ge und unverzichtbare Vo­raus­setzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]

Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Bei­trag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, em­pfän­de ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich  unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müt­tern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.

Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz ver­wei­sen:

Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Be­din­gun­gen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stel­lung in der Ge­sell­schaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]

Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechts­ent­schei­dung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.

Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

bverfg-erster-senat

Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

Väterdemo – Finale am 26.06. in Berlin

vafk-logoNachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der deutschen Sorgerechtsregelung die rote Karte gezeigt hat und damit eine vorangegangene Fehlentscheidung der Karlsruher Linienrichter korrigiert hat, sind einige Fachpolitiker vorgestürmt und wollen für Väter ein Klagerecht auf die gemeinsame elterliche Sorge eintüten. Diesen Angriff gilt es jetzt zu stoppen: Kommt am 26. Juni zur Väterdemo nach Berlin und stellt die Politiker ins Abseits.

Damit die Abseitsfalle zuschnappt, müssen sich alle nach vorne bewegen und keiner darf zu Hause bleiben: Schließlich gibt es die nächste Konterchance erst, wenn die Schiedsrichter wieder auf Foulspiel entscheiden – und das kann viele Jahre dauern. Meckern über die lahmen Schiris nützt nichts: Jetzt müssen wir Teamgeist zeigen, um den Spielverlauf zu drehen. Ob mit oder ohne Spielerausweis: Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge ab Vaterschaftsanerkennung!

Nur mit gemeinsamen Sorgerecht ist Schluss mit den illegalen Transfers von Kinder quer durch ganz Europa. Väter erhalten ein Auskunfts- und Mitspracherecht zur effektiven Dopingkontrolle. Und last but not least: Väter dürfen bei der Auswahl des Fußballvereins mitreden.

Der Väteraufbruch ruft zur Beteiligung an der bundesweiten Demo am 26. Juni 2010 in Berlin auf:

Schluss mit Vätern 2. Klasse!
Gemeinsame Sorge für Mutter und Vater

Treffpunkt ab 12:00 am Alex (zwischen S-Bahn und Sendeturm)
Start um 13:00
Zwischenkundgebungen am Brandenburger Tor, Familien- und Justizministerium
Abschlußkundgebung ab 16:00 auf dem Gendarmenmarkt.

Anschließend treffen wir uns beim Grillen zum gemeinsamen Kennenlernen und Austausch untereinander.

Es gibt eine Fahrtenbörse zur kostengünstigen Anreise und preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für 5,00 Euro. Im WEB werden alle weiteren organisatorischen Details unter www.berlindemo.vaeteraufbruch.de mitgeteilt.
Aus vielen Kreisgruppen reisen bereits Gruppen an. Medienvertreter haben sich bereits angemeldet.

Vom Bodenseekreis fahren engagierte Väter 1.150 Km mit dem Fahrrad nach Berlin. Sie starten am 20.6. und werden von den Kreisgruppen in Stuttgart, Karlsruhe, Frankfurt, Fulda, Halle und Magdeburg begleitet. Jeder Vater kann sich entlang der Route den Vätern anschließen. Details zum Routenplan stehen ebenfalls auf der WEB-Seite.

Jetzt liegt es an Dir, sprich Freunde und Bekannte an und komm zum Finale nach Berlin, noch sind Plätze frei. Wir zählen auf Dich!

Alle Kinder haben das Recht auf die Sorge von Mutter und Vater ab Geburt!

Lust auf Vatersein!

Lust auf Verantwortung!

Sorgerecht auch für nichteheliche Väter!

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 91 50 434 oder 03691 – 88 09 74
mobil 0162 – 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de

Frau Schröder ist auch Männerministerin

kristina-koehlerFamilienministerin Kristina Schröder im Interview mit dem „FOCUS“

FOCUS: Frau Schröder, sind Sie eigentlich auch Männer-Ministerin?

Kristina Schröder: Der Name meines Ministeriums gibt das zwar nicht her, ich bin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zuständig. Mittelalte, ledige Männer kommen da nicht vor. Aber auch diese Männer haben eine Familie, gründen vielleicht selbst eine oder gehören irgendwann zu den Senioren.

FOCUS: War Familienpolitik bisher zu einseitig auf die Frauen und Mütter ausgerichtet?

Kristina Schröder: Frauen stehen bei Familienfragen oft im Fokus. Das ist gut und richtig, aber wir dürfen die Männer nicht aus den Augen verlieren. Familienpolitik kann schließlich nicht ohne Männer funktionieren – genauso wie eine Familie ohne Vater meist schlechter dasteht. Frauen und Männer sind nun mal unterschiedlich.

FOCUS: Was macht für Sie einen guten Vater aus?

Kristina Schröder: Ein Vater unterstützt seine Familie nach seinen Kräften. Das kann die Gute-Nacht-Geschichte am Abend sein, das Fußballspiel am Wochenende – oder die Rundumversorgung im Alltag. Das muss jede Familie für sich entscheiden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Zeit ein Vater mit seinen Kindern verbringen kann, desto besser. Wichtig ist, dass er sich diese Zeit überhaupt nimmt. Denn ein Vater macht nun einmal manches anders, spricht anders und spielt andere Spiele als die Mutter – und das ist auch wichtig.

FOCUS: Viele Väter wollen all das tun und aktiver am Familienleben teilnehmen. Gleichzeitig reiben sie sich an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie können Sie als Politikerin da helfen?

Kristina Schröder: Mit den Partnermonaten bei der Elternzeit wurde ein Kulturwandel eingeleitet. Waren bis vor einigen Jahren erst drei Prozent bereit, zu Gunsten der Familie eine Auszeit zu nehmen, so sind es heute bereits 20 Prozent. Damit haben wir eine kritische Masse erreicht. Das sind nicht nur Schluffis, inzwischen nehmen auch Partner in Großkanzleien Vätermonate in Anspruch. Aus vielen Unternehmen höre ich außerdem, dass die althergebrachte Präsenzkultur – als gut gelten nur jene Mitarbeiter, die frühestens um 21 Uhr das Büro verlassen – auf dem Rückzug ist. Da ändert sich was. Nicht Geld, sondern Zeit ist die familienpolitische Leitwährung. Aber genau darum drehen sich viele Konflikte in den Familien, also Fragen wie: Wer holt jetzt das kranke Kind aus der Kita? Und wer bleibt mit ihm zu Hause?

FOCUS: Wollen Sie da die Väter stärker in die Pflicht nehmen?

Kristina Schröder: Vorschreiben kann und will ich nichts. Aber ich will Vätern dazu verhelfen, dass auch sie wie die Mütter familiäre Verantwortung übernehmen können [mehr]

Des weiteren geht es noch um eingetragene Lebenspartnerschaften, Adoption durch Homosexuelle, flexiblere Arbeitszeit, Jungenförderung etc.

Väterradio sucht nichtsorgeberechtigte Väter

vafk-logoWöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt – wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter „Karnevalsprinz“ wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte. Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe. Danke!

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 – 82 83 77 83) oder 03691 – 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 – 82 83 73 29) oder 03691 – 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
http://www.vaeterradio.de/

Nur zur Information.

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftAlleinerziehende

Ehemalige Frauenhausmitarbeiterin berichtet

hausliche-gewaltWann haben Sie in welchem Frauenhaus gearbeitet?
Im autonomen Frauenhaus in Kassel von 1984 bis 1987 und im Göttinger Frauenhaus von 1988 bis 1989.

Wie kamen Sie zu dieser Aufgabe?
Damals war ich eine Aussteigerin aus der High-Society. Ich wollte etwas Neues anfangen, anderen Menschen helfen. Vorher war ich schon sehr interessiert an den Dingen, die die Frauenbewegung so thematisiert hat.

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Scheidungsland in der EU frei wählbar?

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Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Un­si­cher­heit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staats­an­ge­hö­rig­keit haben, jedoch im Ausland oder in ver­schie­de­nen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kom­pli­ziert werden.

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Vater verweigert Unterhalt

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt

Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.

Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig – obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis.

[..]Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.

„Dann hätten Sie klagen müssen“ [mehr]

Alleine die Wortwahl ‚Erzeuger‘ stößt mich dermaßen ab, das man diesen Beitrag nicht veröffentlichen sollte. Trotzdem ist er es wert, bekannt gemacht zu werden. Dieser Vater hat etwas gemacht, was in anderen EU-Staaten gesetzlich sanktioniert wird – kein Umgang, kein Unterhalt. Würden deutsche Richter das auch so sehen, gäbe es mit Sicherheit weniger Umgangsverweigerungen.