Archiv nach Kategorien: Bundestag - Seiten 6

Keine Verpflichtung zu Gender-Budgeting

hib-Meldung • 159/2009 • Datum: 27.05.2009

Im Bundestag notiert: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll keine weiteren Untersuchungsfunktionen erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12834) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12147) hervor. Mit ihrer bisherigen Ausrichtung, Betroffene über rechtliche Möglichkeiten zu informieren und Beratung zu vermitteln, sei die Stelle so ausgestattet, wie es europäische Richtlinien vorsähen [hier]

Eine Frage der 8-seitigen Antwort will ich hervorheben. Frage der Linken:

Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der Erfahrungen des Landes Berlin?

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass Artikel 2 des CEDAW-Übereinkommens eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Gender-Budgeting begründet.
Hinsichtlich der Bewertung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting wird auf die Anmerkungen der Bundesregierung vom 14. Juni 2007 Bezug genommen, die der Veröffentlichung dieser Studie vorangestellt sind (vgl. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationen,did=101104.html)

Kann die Antwort der Bundesregierung eventuell  heissen, das – vereinfacht ausgedrückt – das Ende der Fahnenstange erreicht ist und keine zusätzlichen Gelder mehr fliessen werden? Man muss sich vermutlich das ganze Dokument durchlesen, um obiges zu verstehen; zumindest bei mir kam diese so Aussage an.

Stellungnahmen von Fachleuten zu Netzsperren

Nachfolgend ein paar Auschnitte aus den Stellungnahmen diverser Unternehmen, Behörden und Organisationen.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Der Gesetzentwurf geht wie selbstverständlich davon aus, dass die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von Sperreinrichtungen von den Zugangsprovidern getragen werden. Da hier Leistungen zugunsten der Strafverfolgungsbehörden erbracht werden, muss eine angemessene Entschädigung vorgesehen werden.

Insgesamt hält der DIHK den vorgelegten Gesetzentwurf für weiter diskussionswürdig. In der momentanen Form wird er daher abgelehnt [mehr]

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Mehr Sensibilität für Frauenproblematik

hib-Meldung • 153/2009

Im Bundestag notiert: Rollenstereotypen von Männern und Frauen

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung wird keinen Einfluss auf öffentlich-rechtliche Sender nehmen, um Rollenstereotypen von Männern und Frauen in deren Programm abzubauen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12836) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12149) hervor. Eine staatliche Einflussnahme auf die Programmgestaltung der Rundfunkanstalten sei verfassungsrechtlich verboten. Auf der 18. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister der Bundesländer (GFMK) sei aber beschlossen worden, dass die jeweiligen Landesminister bei den Anstalten für Sensibilität für die Problematik werben sollten [hier]

Heute kommt es aber Schlag auf Schlag aus dem Bundestag zu Frauenthemen – und ich dachte schon, demnächst wird mein Blog verwaisen 😉

Die Überschrift ist zwar ein klein wenig irreführend, wer sich aber in der Geschlechterpolitik auskennt, weiß genau, das es auf die alleinige Ausrichtung der Frauenprobleme hinausläuft. Die Argumente der Bundesregierung sollte man auf jeden Fall lesen. Diese sind gespiekt von Vorurteilen und Einmischung, das man – human ausgedrückt – nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Ein Beispiel:

Deswegen nimmt die neue Gleichstellungspolitik der Bundesregierung das Rollenverständnis der Männer mit in den Blick, um zu einem neuen, ausgewogenen und gerechten Geschlechterverhältnis zu gelangen.

Nach einer langen Einleitung folgt eine Aufzählung uns bekannter Projekte wie z.B. Girls‘ Day und Neue Wege für Jungs, aber lest selbst.

Bund will Frauenhäuser finanzieren

hib-Meldung • 152/2009

Prüfauftrag für Bundesgesetz zur Finanzierung von Frauenhäusern

Familie/Antrag

Berlin: (hib/SKE) Die Finanzierung von Frauenhäusern soll bundesweit verbessert werden. Das fordern die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/12992). Die Bundesregierung solle prüfen, ob ein Gesetz zur bundesweit einheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich sei. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen bei der Finanzierung zu werben.

Zur Begründung heißt es, dass einer Studie zufolge jede vierte Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner erlebt habe. Ein Zusammenhang zwischen Gewalt und Bildungsstand oder sozialer Schicht sei dabei nicht feststellbar. Frauenhäuser seien für Frauen und Kinder eine zentrale Anlaufstelle, wenn sie von ihrem Mann beziehungsweise Vater akut bedroht seien. Zwar stünden nach Einschätzung der Bundesländer ausreichend Plätze zur Verfügung, doch habe eine Anhörung des Familienausschusses Probleme bei der Finanzierung ergeben [hier]

Tja, was soll ich dazu noch schreiben… Man muss halt nur laut genug schreien und eine große  Lobby hinter sich haben, dann klappt das auch (irgendwann) mit der Finanzierung.

EU-Kommission und die Pressefreiheit

hib-Meldung • 149/2009

Zur Achtung der Pressefreiheit in der Türkei sind Gesetzesreformen notwendig

Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der EU-Kommis­sion an, die in ihrem Fortschrittsbericht zur Situation in der Türkei festgestellt hatte, dass weitere Gesetzesreformen notwendig sind, um die „uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit“ zu gewährleisten. Hierbei seien die Europäischen Menschen­rechtskonvention und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte zu beachten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (16/12638) auf eine Klei­ne Anfrage der Linksfraktion (16/12530). Im Umgang mit der Presse und den elektro­nischen Medien müsse unter Verzicht auf jeglichen Druck ein Klima hergestellt werden, dass der uneingeschränkten Achtung der Pressefreiheit förderlich sei [hier]

Da wollen wir doch mal schauen, wie es um die Pressefreiheit in der EU bestellt ist.

Da wurde also trotz Erlaubnis keinesfalls auf Druck verzichtet und eher das Gegen­teil praktiziert. So viel Heuchelei ist kaum noch erträglich.

Alterssicherung von Frauen

hib-Meldung • 147/2009

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/12937) nach der Alterssicherung von Frauen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen von staatlicher Seite gefördert werden. Ferner fragen die Liberalen unter anderem, wie die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Alterssicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrechts bewertet [hier]

Aus dem PDF-Dokument der kleinen Anfrage:

Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt 70 Prozent der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent. Nach den Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen und Verhalten der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation, Bildungsstand und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner bei der Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der Frauen, die in einer Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung auf ihre Ehegatten bzw. Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest darauf. Nur 15 Prozent der Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der Trennung vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge getroffen. Die Studie des DIA zeigt aber auch, dass über die Hälfte der befragten Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit sehen, mehr für die Altersvorsorge zu tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten können. Immerhin sorgten schon mehr als zwei Drittel der Frauen privat vor; die wenigsten hätten allerdings eine realistische Vorstellung davon, wie viel Geld im Alter aus dieser Quelle zur Verfügung stehe.

Bei diesen Zahlen braucht man sich nicht wundern, das nach einer Trennung alles getan werden muss, um Frauen ob ihrer Absicherung fürs weitere Leben zu helfen.

Koryphäen im Kulturausschuss

hib-Meldung • 143/2009

Restaurierungskosten für Kölner Stadtarchiv schwer absehbar

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/SKE) Die Bundestagsfraktionen haben ihre Solidarität mit den Mitarbeitern des Historischen Archivs in Köln zum Ausdruck gebracht. Während einer Sitzung des Kulturausschusses am Mittwochnachmittag betonten sie, der Einsturz des Archives Anfang März sei „ein Ereignis, was an Dramatik kaum zu übertreffen“ sei [mehr]

Ab und zu braucht man auch etwas zum lachen kaffeetrinkend-und-lachend-vor-dem-computer

Börsenumsatzsteuer und Bildungssoli einführen

hib-Meldung • 144/2009

Linksfraktion: Börsenumsatzsteuer und „Bildungssoli“ einführen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Linksfraktion verlangt die Einführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland. „Zur Eindämmung kurzfristiger Spekulation“ solle eine Börsenumsatzsteuer nach dem Vorbild der britischen Stempelsteuer in Höhe von 0,5 Prozent des Kurswertes eingeführt werden, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (16/12891). Die Steuer soll ab einem Umsatz von 1.000 Euro erhoben werden und in Sonderfällen bis zu 1,5 Prozent betragen können. Um wichtige Investitionen vor allem in Bildung, Familien, Forschung, Infrastruktur, Kultur oder Sicherheit zu ermöglichen, sei der Staat auf solide und stabile Einnahmen angewiesen. Daher verlangt die Linksfraktion auch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes als „Bildungssoli“ auf 47 Prozent. Der höhere Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 125.000 Euro (Verheiratete 250.000 Euro) erhoben werden.

Langsam befürchte ich, das der „Bildungssoli“ tatsächlich eingeführt wird, zumal Bündnis 90/Die Grünen diesen ebenfalls gefordert haben, was ich bereits thematisiert hatte [hier]

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Gender-Belange zur Nutzung von Autobahnen

hib-Meldung • 145/2009

Im Bundestag notiert: Berücksichtigung von Gender-Belangen

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Berücksichtigung von Gender-Belangen in der Verkehrs- und Raumplanung will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12943) informieren. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung deshalb unter anderem, welche Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sich mit Gender-Aspekten befassen und wie die Aspekte darin jeweils behandelt werden [hier]

Die Überschrift sagt natürlich nichts Genaues über Inhalt und Umfang des Fragenkatalogs von Bündnis90/Die Grünen aus. Ich fand aber gerade diese Frage so lustig, das ich sie als Titel ausgewählt habe. Nachfolgend weitere ‚Schmankerl‘:

Berücksichtigung von Gender-Belangen in der Verkehrs- und Raumplanung

Gerade im Verkehrsbereich und auch bei der Nutzung des öffentlichen Raumes sind die Lebenswirklichkeiten der Geschlechter oftmals sehr unterschiedlich. Zum Beispiel in Bezug auf individuellen bzw. öffentlichen Nahverkehr, was Begleitverkehr, Nutzung von Radwegen und Fußgängerwegen oder aber die Nutzung von öffentlichen Parkanlagen und Freiflächen etc. angeht. Straßenraum und öffentlicher Raum sind für Kinder und Jugendliche auch Sozialisations- und Bildungsraum. Obwohl heute zunehmend auch Männer Aufgaben der Versorgungsarbeit wahrnehmen, bleibt die Grundproblematik der unterschiedlichen Lebensgewohnheiten von Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts und die jeweils damit verbundenen Ansprüche an den öffentlichen Raum bestehen. Das Planungsinstrument des GM bietet durch seine strategischen Ansatz beste Möglichkeiten hierauf positiven Einfluss zu nehmen. Fraglich bleibt, wie weit dieses Instrument greift, das ja gesetzlich gut verankert ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

10. Gibt es Untersuchungen zur Nutzung von Autobahnen und Eisenbahnen nach Geschlecht?
Wenn ja, welchen Inhalts ist diese Untersuchung, wenn nein, warum nicht?

17. Wie sieht die Umsetzungskonzeption des BMVBS aus um Genderbelange in der Bauleitplanung zu verankern, werden Frauenverbände bzw. Frauenorganisationen als Träger öffentlicher Belange in die Planungsverfahren
eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, wann erfolgen die ersten Schritte?

19. Werden im Rahmen der Verkehrs- und Raumgestaltung in Verantwortung des BMVBS auch die Anforderungen der Handlungsfelder Stadtsoziologie, Pädagogik und Sozialarbeit berücksichtigt?
Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

23. Warum ist bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans das Gender Mainstreaming nicht berücksichtigt worden?

25. Wie kann die Verkehrspolitik Mobilitätsbedürfnisse von nichtmotorisierten Personen besser berücksichtigen?

29. Wurde vom BMVS fachbezogene Genderkompetenz als Auswahlkriterium in alle Ausschreibungsverfahren zur Verkehrs- und Stadtentwicklung aufgenommen?
Wenn ja, was versteht das BMVBS unter fachbezogener Genderkompetenz, wenn nein, warum nicht?

30. Gibt es im Verkehrsministerium Schulungsmaßnahmen für Genderkompetenz, an der regelmäßig alle Angestellten teilnehmen müssen?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welchem Umfang?

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das geplante Gendiagnostik-Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Es enthält zu viele fachliche Fehler, behindert den medizinischen Alltag unnötig und stellt ein Berufsverbot für hoch qualifizierte Fachleute dar. Außerdem sind Strafen für heimliche Vaterschaftstests vorgesehen, was den familiären Frieden empfindlich stören wird. Sollte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindert werden können, muss eine unmittelbare Nachbesserung erfolgen.

Begründung

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden

hib-Meldung • 139/2009

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.

Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt [mehr]

Grundsätzlich ist aus meiner Sicht gegen die Bestrafung nichts einzuwenden. Warum aber soll nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft werden und die männliche nicht? Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann steht da tatsächlich nur etwas von weiblicher Genitalverstümmelung. Nachfolgend der Vorschlag diverser Abgeordneter aus verschiedenen Fraktionen:

Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch…,
wird wie folgt geändert:

[..]
3. § 226 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
[..]
b) nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder
diese auf andere Art verstümmelt werden oder “

Männliche Genitalverstümmelung ist nach diesem Gesetzesentwurf also ausdrücklich erlaubt. Mir fällt ob dieser Unverschämtheit nichts mehr ein.

Link
Plenarprotokoll 16/222 vom 14.05.09 Genitalverstümmelung Seite 24450

Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge zum Umgangsrecht mit Kindern bei getrennt lebenden Elternteilen beschließen:
Beide Elternteile sollen für die Belastungen, wie Reisekosten und Reisedauer, die bei der Ausführung des Umgangsrechts entstehen, zu gleichen Teilen aufkommen.

Sofern keine andere, von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung getroffen worden ist, soll jedes Elternteil prinzipiell verpflichtet sein, jede 2. Reise zur Ausübung des Ungangsrechts auf eigene Kosten durchzuführen.

Begründung

§ 1684 BGB besagt: „Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Abs. 1)“. Das gilt sowohl beim gemeinsamen, als auch beim alleinigen Sorgerecht nur eines Elternteils, bei dem die Kinder leben. Aber auch der getrennt lebende Elternteil hat ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht und die Umgangspflicht mit dem Kind.

Laut aktueller Rechtssprechung muss der von den Kindern getrennt lebende Elternteil die Kinder bei dem mit den Kindern lebenden Elternteil auf eigene Kosten abholen und dort wieder abliefern.

Bei einem Wegzug des Elternteils mit den Kindern in eine andere Stadt wird die Durchführung des Umgangsrechts z. T. stark erschwert. Es entstehnen zusätzliche Kosten und Zeitaufwände. Diese Belastungen müssen vom getrennt lebenden Elternteil komplett getragen werden, obwohl er diese nicht verursacht hat und keinen Einfluß darauf nehmen kann.

Diese Rechtsprechung bewirkt eine ungerechte und einseitige Belastung des getrennt lebenden Elternteils.

Ich würde mich freuen, wenn gerade auch diejenigen, die sich ohnehin zum mitzeichnen gegen Internetsperren auf der entsprechenden Seite des Bundestages anmelden mußten, diese Petition ebenfalls unterschreiben würden. Bisher gibt es 193 Mitzeichner, sorgen wir dafür, das es mehr werden.

Links
Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten
Forum zum Petitionstext

Ethikrat zu Anonyme Geburt/Babyklappen

hib-Meldung • 128/2009

Im Bundestag notiert: Jahresbericht 2008 des Ethikrates

Bildung und Forschung/Unterrichtung

Berlin: (hib/SKE) Der Deutsche Ethikrat will in diesem Jahr Stellungnahmen zu den Themen Anonyme Babyklappen und Biobanken abgeben. Das geht aus dem Jahresbericht 2008 des Ethikrates hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (16/12510) vorliegt. Zudem sei Ende Mai eine öffentliche Jahrestagung zur neurowissenschaftlichen Forschung und deren Anwendung auf den Menschen geplant [hier]

Aus dem Bericht des Ethikrates zu Anonyme Geburt/Babyklappen

Die erste Sachverständigen-Anhörung fand am 23. Oktober 2008 statt. Die geladenen Sachverständigen berichteten aus jeweils verschiedenen Perspektiven über ihre Erfahrungen mit anonymer Geburt bzw. Babyklappen und diskutierten darüber mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates.

Bundesweit gibt es etwa 80 Babyklappen und rund 130 Kliniken, in denen Frauen ihr Kind anonym abgeben bzw. anonym zur Welt bringen können. Erklärtes Ziel dieser privat oder öffentlich getragenen Einrichtungen ist es, die Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern.

Valides Datenmaterial zur Beurteilung, ob tatsächlich die betroffenen Frauen mit den anonymen Angeboten erreicht und so Leben gerettet werden kann, ist nur schwer zu ermitteln und liegt derzeit nicht in der wünschenswerten Vollständigkeit vor. Allerdings sind die Tötungen und Aussetzungen von Neugeborenen seit der Einrichtung anonymer Abgabemöglichkeiten nicht zurückgegangen. Die Psychodynamik der Frauen, die ihr Neugeborenes töten, scheint die Inanspruchnahme von Angeboten wie anonyme Geburt, anonyme Übergabe oder Babyklappe insofern eher auszuschließen, als diesen Frauen die hierfür notwendige Planung und aktive Problemlösung nicht möglich ist. Sie töten die Kinder offenbar im Affekt, nachdem sie aufgrund der Verdrängung ihrer Schwangerschaft von der Geburt überrascht werden und in Panik geraten. Angesichts der schwierigen Datenlage wäre auch zu reflektieren, welche Bedeutung empirische Daten für die normative Bewertung haben.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, inwieweit das Persönlichkeitsrecht der Mutter mit ihrem Wunsch nach Anonymität dem Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung und Integration in seine Familie entgegengesetzt werden kann und diesem Anspruch gegenüber vielleicht das reine Überleben höher zu bewerten wäre. Weiterhin wurden die verfassungsrechtlichen Aspekte der anonymen Kindesabgabe dargestellt und erörtert.

Wenn überhaupt, kann man sich über dieses Thema vermutlich erst dann aufregen, wenn Neuigkeiten vorliegen. Deswegen halte ich mich auch mit einem Kommentar bedeckt.

Ausschuss zu Schwangerschaftskonfliktgesetz

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wahrscheinlich

[..]Die Unterstützer der Gruppe Humme wollen vor allem eine bessere Beratung der Frau vor vorgeburtlichen Untersuchungen erreichen. In ihrem jetzt vorgelegten Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf fordern sie, der Arzt müsse „eine ausreichende Bedenkzeit, in der Regel mindestens drei Tage“ einhalten, bevor er schriftlich die Voraussetzungen zu einem Schwangerschaftsabbruch feststellt. Sie begründeten diese Formulierung damit, dass auf diese Weise auch Einzelfällen geholfen werde, in denen eine schnelle Abtreibung sinnvoll sei.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährleistet den Anspruch von werdenden Müttern und Vätern auf Beratung über alle Fragen der Schwangerschaft. Anlass für eine mögliche Änderung ist der Streit um Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche. Insbesondere geht es um Abbrüche in Fällen, bei denen man vermutet, dass das Kind aufgrund einer vom Arzt diagnostizierten möglichen Behinderung abgetrieben wird. Hier wollen alle Initiativen eine verbesserte Beratung der Frauen erreichen [mehr]

Wenn dieses Thema nicht so eine eminent wichtige Angelegenheit wäre, könnte man glatt darüber lachen. Seit wann haben Väter einen gesetzlichen Anspruch, bei Schwangerschaft und Abtreibung ohne Mutters Gnaden mitreden zu dürfen? Siehste…

Linke befürchtet Diskriminierung von Homosexuellen bei Song Contest

hib-Meldung • 125/2009

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Nach den Gefahren für lesbische und schwule Besucherinnen und Besucher des Eurovision Song Contests vom 14. bis 17. Mai 2009 in Moskau erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/12653). Nachdem die Moskauer Verwaltung bislang alle Demonstrationen von Lesben und Schwulen verboten und der Moskauer Bürgermeister angekündigt habe, die „Zuschaustellung von sexuellen Perversionen“ während des Song Contests nicht zu dulden, sieht die Fraktion die Bundesregierung „auch bezüglich der deutschen Lesben und Schwulen, die sich in Moskau aufhalten werden“ in der Verantwortung.

Die Linke fragt daher auch, welche Sicherheitsgarantien für Minderheiten die russische Regierung für Besucher des Song Contests abgegeben hat und wie die Bundesregierung diese bewertet. Falls keine Sicherheitsgarantien bestehen, möchten die Abgeordneten wissen, mit welchen konkreten Maßnahmen sich die Bundesregierung für entsprechende Garantien einsetzen wolle [mehr]

Bei manchen Meldungen aus dem Bundestag weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll – obige ist mal wieder so eine. Ich verstehe beim besten Willen nicht, was es da zu diskutieren oder zu regeln gibt. Ein Gast bleibt ein Gast und dementsprechend hat man sich zu benehmen, dann gibt es auch keine Probleme. Da aber Linke und Verantwortung nicht so richtig zusammen passt, braucht man Jemanden, der dafür zuständig ist und das soll die Bundesregierung sein. Sachen gibts…

Experten uneins über Wahlrechtsreform

hib-Meldung • 125/2009 • Experten uneins über Wahlrechtsreform wegen „negativem Stimmgewicht“

Innenausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/STO) Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Änderung des Bundeswahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl am 27. September ist unter Experten umstritten. Während sich in einer Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag die geladenen Sachverständigen mehrheitlich für eine Änderung noch vor dem Wahltag aussprachen, warb Professor Heinrich Lang von der Universität Rostock für eine umfassende Wahlrechtsreform „mit ruhiger Hand“.

Mit dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (16/11885) soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten negativen Stimmgewicht (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 707) vom Juli 2008 umgesetzt werden. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung verstößt, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne. Dem Gesetzgeber räumten sie für eine Neuregelung eine Frist bis zum 30. Juni 2011 ein.

Nach den Vorstellungen der Grünen-Abgeordneten soll die Verfassungswidrigkeit dadurch beseitigt werden, dass die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene und nicht wie nach bislang geltendem Recht auf Länderebene erfolgt. Überhangmandate entstünden dann „in der Regel nicht mehr“, heißt es in der Vorlage. Überhangmandate erhalten Parteien, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen [mehr]

Interessant finde ich an dieser Anhörung höchstens, das Experten und Sonstige solange brauchten, um überhaupt zusammen zu kommen. Vermutlich wird daran die Bankenkrise schuld sein, man war ja schließlich mit Wichtigerem beschäftigt.

Daten zu Zwangsehen nicht vorhanden

hib-Meldung • 128/2009 • Daten zu Zwangsehen nicht vorhanden

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Daten und Fakten zu sogenannten Zwangsverheiratungen fehlen weitgehend. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12573) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12394). Insbesondere zu Ehen, zu denen heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Männer und Frauen gezwungen wurden, gibt es keine Informationen, heißt es weiter. Nach Regierungsangaben werde eine Untersuchung, deren Ergebnisse bis Herbst 2010 vorliegen sollen, belastbare Aussagen über Struktur, Umfang und Formen von „arrangierten Ehen“ schaffen. Diese werde die Situation beider Geschlechter sowie die besonderen Probleme Homosexueller in den Blick nehmen.

Nachfolgend neben der Vorbemerkung Fragen von Bündnis 90/Die Grünen und Antworten der Bundesregierung.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Zwangsverheiratungen stellen eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die
Aufmerksamkeit für das Problem in der Öffentlichkeit wächst. Der „2. Aktionsplan
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ spricht von Zwangsverheiratung
als einer „zusätzlichen Gewaltform“, die vor allem – aber keineswegs ausschließlich
– Frauen trifft, besonders Frauen mit Migrationshintergrund.

Frage: 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß homosexuelle Männer und Frauen bzw. heterosexuelle Männer in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen betroffen sind?

Antwort: Daten und Fakten zum Thema Zwangsverheiratung fehlen weitestgehend. Der im Auftrag des BMFSFJ durch das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellte und 2007 präsentierte Sammelband „Zwangsverheiratung in Deutschland“ bündelt erstmals Expertenwissen aus Wissenschaft und Praxis und veröffentlicht die Ergebnisse einer ebenfalls in Auftrag gegebenen bundesweiten Studie zur Evaluierung der Praxisarbeit. (http://www.bmfsfj.de) Damit gibt es eine Grundlage für weitergehende Forschung.

Frage: 4. War der Umstand, dass in Deutschland auch heterosexuelle Männer bzw. Schwule und Lesben in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen betroffen sind, Bestandteil des Nationalen Integrationsplans?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort: In der Arbeitsgruppe 4 „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“ wurde das Phänomen der Zwangsverheiratung von Lesben und Schwulen, bei denen Eltern mit der Zwangsverheiratung eine heterosexuelle Lebensweise durchsetzen wollen, diskutiert. Das Thema hat auch Eingang in den Nationalen Integrationsplan gefunden (4.4.1.).

Frage: 6. In welchen Bundesländern bzw. durch welche Nichtregierungsorganisationen (NROs) wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2005 Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen durchgeführt bezüglich der Tatsache, dass Mädchen und Frauen – aber eben auch heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer – in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsehen bedroht sind?
Hat die Bundesregierung diese Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen mit unterstützt, bzw. hat die Bundesregierung konkrete Pläne, derartige Kampagnen zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert das Modellprojekt „Online-Beratung für junge Migrantinnen bei Zwangsverheiratung“ an den Standorten Berlin, Frankfurt/Main (Hessen) und Stuttgart (Baden-Württemberg). Das Projekt wird von Papatya durchgeführt, einer Kriseneinrichtung für junge Migrantinnen in Berlin. Mit dem dadurch angebotenen niedrigschwelligen und anonymen Online-Beratungsangebot für Betroffene sollen zudem Freundeskreise der Betroffenen, professionelle Helfer und Helferinnen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erreicht werden. Die Evaluierung des Projekts soll Erkenntnisse über die Gruppe der Betroffenen, effektive Zugangswege sowie Grundlagen für mögliche Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen liefern. Die aus dem Modell gewonnenen Erkenntnisse sollen auch für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. Das Modellprojekt läuft bis Mai 2010.
Mit Förderung des BMFSFJ hat Terre des Femmes einen Nothilfeflyer entwickelt, der Migrantinnen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, über ihre Rechte und verfügbare Hilfen aufklärt.

Ausgehend von dem Umstand, das laut Bundesregierung keine Daten vorhanden sind, machen Medien und entsprechende Institutionen ziemlich viel Wind zum Thema. Auch werden immer wieder Zahlen von zwangsverheirateten Frauen genannt, die anscheinend jeder Grundlage entbehren.
Wie weiter unschwer zu erkennen ist, werden Daten zu Schwulen und Lesben, zu Migrantinnen und Migranten sowie allgemein zu Frauen in allen Lebenlagen erhoben und ausgewertet. Nur eine Gruppe fehlt und das ist die der heterosexuellen Männer.
Nun ja, es mag jeder seine eigenen Rückschlüsse daraus ziehen.

Bildungssoli

hib-Meldung • 120/2009 • 24.04.2009

Nach einem Antrag (16/12687) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung im Bildungsbereich das weitreichende Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufheben. Zudem solle der Solidaritätszuschlag schrittweise in einen „Bildungssoli“ umgewandelt werden. Außerdem fordern die Grünen, „das Recht auf Ausbildung für Jugendliche“ umzusetzen. Dazu müsse eine qualifizierte Ausbildung nach dem dualen Prinzip unter Einbeziehung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten ermöglicht werden. Der Antrag wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Bündnis 90/Die Grünen sind in ihrem Antrag der Meinung, dass die überschüssigen Mittel des Solidaritätszuschlages nach Abzug von Kapital für eine Altschuldenhilfe des Bundes, gezielt für bessere Bildung eingesetzt werden soll. Unsere Politiker vergessen nicht nur bei dieser Sozialabgabe/Steuer, das diese als vorübergehendes Instrument zur Behebung eines immensen Projektes – hier Wiederaufbau Ost – eingeführt wurde. Vermutlich wird es beim Solidaritätszuschlag ähnlich betrieben, wie bei der Sektsteuer: Einmal eingeführt und nicht mehr aufgehoben.

Das Volk als Feind der Politiker

Vorerst kein Mehr an direkter Demokratie

Anträge zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgelehnt

Das Thema der direkten Demokratie, der unmittelbaren Beteiligung des Wahlvolkes an politischen Entscheidungen, war am Donnerstag, dem 23. April 2009, Gegenstand einer 45-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag. Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen, in denen gefordert wird, die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid in das Grundgesetz aufzunehmen, lehnte die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD ab [mehr]

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Ingo Wellenreuther CDU/CSU (Ab Seite 23572)

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