beck-blog: U R T E I L S B E G L E I T E R ?! Ein echt unschönes Wort, oder nicht?! Wenn man mal so durch die Blogosphäre schaut, dann finden sich immer wieder Berichte über dieses tatsächliche oder behauptete Phänomen eines nach Meinung anderer Verteidiger nicht ausreichend ernsthaft verteidigenden Anwalts, den das Gericht als Pflichtverteidiger bestellt hat. Berichte findet man etwa hier, hier, hier oder hier. Im „Kachelmann-Prozess“ dagegen hatte die Pflichtverteidigerin RAin Combé wohl „gut abgeliefert“, war also erkennbar nicht nur Urteilsbegleiterin.
Mich würde ja einmal interessieren, wie die Blogleser über das Phänomen „Pflichtverteidigung/Urteilsbegleiter“ denken…und: ändert sich für einen Wahlverteidiger in seiner Verteidigungsart etwas, wenn er Pflichtverteidiger wird? Kann der Gesetzgeber etwas tun? beck-blog
RA Löwe schreibt dazu in einem Kommentar etwas, was sich jeder merken sollte:
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