Archiv nach Schlagworten: Gesetzentwurf - Seiten 2

Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

bundesratDie Länder wollen die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmenpakete vorgesehen:

Zum einen möchte er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweisanträgen zu erleichtern.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.

Drittens wollen die Länder durch geänderte Verfahrensvorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen [mehr]

Drucksache 37/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf Drucksache 250/06 „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)“ – 97 Seiten – [hier]

Ich möchte jetzt nicht die 97 Seiten lesen, um herauszufinden, was Politiker unter mutwillig verstehen. Mutwillige Klagen von Frauen wird es kaum geben und das Väter nur mutwillig klagen, ist ja allseits bekannt, oder? 😉

MANNdat Brief: Gesetz gegen Beschneidung

Rasierklingen für Genitalverstümmelung

Nachtrag
Dem Deutschen Bundestag liegt zurzeit ein Gesetzentwurf vor, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen ächtet, die Beschneidung von Jungen jedoch nicht.
Angesichts der oft schwerwiegenden, zum Teil tödlichen Konsequenzen, die Genitalverstümmelung auch bei Jungen und jungen Männern hat, ruft MANNdat dazu auf, unseren Offenen Brief an den Deutschen Bundestag zu schicken und gegen diesen Gesetzentwurf zu protestieren [MANNdat]

Offener Brief von MANNdat an den Deutschen Bundestag in Berlin vom 23.02.2010

Gesetzentwurf des Bundesrates
Drucksache 867/09 (Beschluss) 12.02.10
Gesetz gegen Beschneidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Drucksache wird dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen auch außerhalb von Deutschland ächtet, Beschneidung von Jungen jedoch nicht, unabhängig davon, wie und mit welchen Konsequenzen sie durchgeführt wird.

Die Initiatoren und Initiatorinnen dieses Gesetzes ignorieren, dass eine Beschneidung an Jungen gleichermaßen einen irreparablen Eingriff an einem Kind darstellt, gegen den es sich nicht wehren kann. Es geht dabei um nichts weniger als um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung – und somit um Gewalt gegen Jungen.

Selbst bei einem operativen Eingriff mit strenger medizinischer Indikation können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Jungen mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu bleibenden Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Jungen infolge solcher Beschneidungen.

Durch die Ausgrenzung von Jungen aus der Schutzwürdigkeit wird Gewalt gegen Jungen toleriert, wird die Unteilbarkeit der Menschenrechte ignoriert und die Verpflichtung zu einer geschlechtsneutralen Gesetzgebung missachtet.

Wir appellieren an Sie, den Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass auch die Beschneidung von Jungen weltweit zu ächten ist. Eine Beschneidung darf, außer bei akuten medizinischen Indikationen, überhaupt nur an volljährigen Personen mit deren ausdrücklichem Einverständnis vorgenommen werden [hier]

© MANNdat e.V.

Politiker ignorieren weiterhin männliche Genitalverstümmelung

Was bei Mädchen gegen Menschenrechte verstößt, soll bei Jungen erlaubt sein. Sind Jungen Menschen 2. Klasse?

maennliche-beschneidung-in-der-antike1

Der Bundesrat will die Beschneidung weiblicher Genitalien mit einem eigenen Straftatbestand sanktionieren. Auch Auslandstaten sollen strafbar sein, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland wohnt. Die Strafverfolgungsver-
jährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.

Der Bundesrat möchte jeden Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigen und ein eindeutiges Signal setzen, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft.

[..]Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt.

Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.

[..]Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb der nächsten sechs Wochen dem Bundestag vorlegen muss, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll [mehr]

Als ich am 13. Mai 2009 einen Artikel mit dem Titel „Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden“ schrieb, meinten einige, die Gesetzeslage würde das nicht hergeben. Vielleicht hat das damals gestimmt. Auf jeden Fall ist es Politikern sämtlicher Parteien anscheinend nicht weit genug gegangen und so wurde ein neuer Gesetzesentwurf verfasst. Wie verlogen die Moral der Politiker ist, sieht man an den oben gemachten Aussagen. Demnach haben Jungen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Verstümmelung der männlichen Genitalien ist nach deren Aussage also keine Menschen- bzw. Grundrechtsverletzung. Man kann Politiker aus diesem Grund nur noch als feiges Pack hinstellen, denn sie geben Moslems und Juden recht, die ihre Jungen heute noch unter teils barbarischen Umständen beschneiden lassen.

Zeiten, in denen Menschen aussortiert wurden, sollten bei uns eigentlich vorbei sein, besonders wenn es vorrangig um finanzielle Interessen geht (Kosmetikindustrie).

Links
Gesetzentwurf des Bundesrates: BR-Drs. 867/09(B) PDF – 15 Seiten
FemokratieBlog: Penis Beschneidung kostet Leben
FemokratieBlog: Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video
Kosmetik-Industrie
WGvdL-Forum zum Thema

Vormund muss Kind persönlich kennen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]

Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

Kinderpornografie-Sperren umstritten

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

stopp-petition-small[..]Hauptstreitpunkt unter den Sachverständigen war die Frage, ob der Kampf gegen die Kinderpornografie die Grundrechte der Bürger beschneidet. Im Zuge der Blockierung von Internetseiten könnten zum Beispiel personenbezogene Daten gespeichert werden, befürchtete Professor Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. „Wenn im Gesetzentwurf nicht klar wird, was mit den gesammelten Daten geschehen soll, dann ist das verfassungswidrig.“

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Transsexuelle sollen Ehe fortführen dürfen

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

Verheiratete Transsexuelle sollen bestehende Ehe fortführen dürfen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Verheiratete Transsexuelle sollen ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (16/13157) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Vorlage soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.

Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist der Vorlage zufolge, dass die Vorschrift „einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird“. Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung weiter heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass „für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen“ [hier]

Berichtigung
Irren ist menschlich, weshalb mir in meinem Kommentar ein Fehler unterlaufen war, den ich nun gelöscht habe. Ich hatte etwas interpretiert, was nicht geschrieben steht. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Mein Dank geht an RichardT in diesem Blog und „Leser“ im WGvdL-Forum.


Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das geplante Gendiagnostik-Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Es enthält zu viele fachliche Fehler, behindert den medizinischen Alltag unnötig und stellt ein Berufsverbot für hoch qualifizierte Fachleute dar. Außerdem sind Strafen für heimliche Vaterschaftstests vorgesehen, was den familiären Frieden empfindlich stören wird. Sollte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindert werden können, muss eine unmittelbare Nachbesserung erfolgen.

Begründung

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden

hib-Meldung • 139/2009

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.

Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt [mehr]

Grundsätzlich ist aus meiner Sicht gegen die Bestrafung nichts einzuwenden. Warum aber soll nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft werden und die männliche nicht? Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann steht da tatsächlich nur etwas von weiblicher Genitalverstümmelung. Nachfolgend der Vorschlag diverser Abgeordneter aus verschiedenen Fraktionen:

Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch…,
wird wie folgt geändert:

[..]
3. § 226 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
[..]
b) nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder
diese auf andere Art verstümmelt werden oder “

Männliche Genitalverstümmelung ist nach diesem Gesetzesentwurf also ausdrücklich erlaubt. Mir fällt ob dieser Unverschämtheit nichts mehr ein.

Link
Plenarprotokoll 16/222 vom 14.05.09 Genitalverstümmelung Seite 24450

Online-Petition erfolgreich – Aufstand im Internet

Der Bundestag muss sich mit der Kritik an den Internetsperren befassen. Eine Initiative hat in einer Petition bereits 50 000 Unterschriften gesammelt.

stopp-petition-smallBerlin. Eigentlich ist der Gesetzentwurf zur Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten schon auf dem Weg, einige Internetanbieter arbeiten bereits freiwillig an der technischen Umsetzung der Sperrung. Doch nun erhält Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) heftigen Gegenwind aus der Blogger- und Twittergemeinde, die ihre Informationsfreiheit im Netz beschnitten sehen. Nach nur vier Tagen hat eine Online-Petition der 29-jährigen Berlinerin Franziska Heine schon 50 000 Unterstützer gefunden. Das ist die Mindestzahl dafür, dass der Petitionsausschuss des Bundestages sich mit dem Antrag in öffentlicher Sitzung befassen muss. In Windeseile hat sich dieser Widerstand allein im Netz organisiert und wird nun über die Berichterstattung vermutlich auch von außen noch weitere Unterstützer finden [mehr]

Mittlerweile gibt es bei Youtube auch ein Video mit dem Titel:

ZAPP Von der Leyen – Viel Show und wenig Konkretes

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Link
Blog: MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Das Volk als Feind der Politiker

Vorerst kein Mehr an direkter Demokratie

Anträge zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgelehnt

Das Thema der direkten Demokratie, der unmittelbaren Beteiligung des Wahlvolkes an politischen Entscheidungen, war am Donnerstag, dem 23. April 2009, Gegenstand einer 45-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag. Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen, in denen gefordert wird, die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid in das Grundgesetz aufzunehmen, lehnte die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD ab [mehr]

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Ingo Wellenreuther CDU/CSU (Ab Seite 23572)

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Reform des Kontopfändungsschutzes

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfän­dungsschutzes beschlossen.

Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-​Konto“) ein­geführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungs­schutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflich­tungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genie­ßen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-​Konto geführt wird.

2. Pfändungsschutz nur auf dem P-​Konto
Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden. Dieses besondere Konto – P-​Konto – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-​Konto innerhalb von vier Geschäfts­tagen besteht. Die Umstellung wirkt rückwirkend zum Monatsersten. Ein Anspruch auf die neue Einrichtung eines P-​Kontos besteht allerdings nicht. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-​Konto gewährleistet.

6. Inkrafttreten
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstel­lung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen. Voraussicht­lich wird das P-​Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen [mehr]

Ausnahmsweise wurde hier mal ein Gesetzesentwurf beschlossen, der mir vernünftig erscheint. Ich veröffentliche dieses aus dem Grund, da ich unzählige Väter und Männer mit Unterhaltsverpflichtungen kenne, durch deren Existenzprobleme diese teilweise sogar Suppenküchen in Anspruch nehmen müssen, um überleben zu können. Es gibt nicht wenige Ex-Frauen und neuerdings sogar Kinder, die mal eben aus reiner Willkür eine Kontopfändung veranlassen, obwohl diese oftmals moralisch nicht rechtens ist, da entsprechende Voraussetzungen fehlen. Da aber häufig vergessen wird, das Unterhaltstitel und insbesondere unbefristete so lange Bestand haben, bis diese durch ein Gerichtsurteil aufgehoben werden, kommt es nicht selten noch Jahre später zu unliebsamen Überraschungen.

Link
BMJ: Weitere Informationen zur Reform der Kontopfändung

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig [mehr]

Da andere Menschen sich in dieser Materie besser auskennen, empfehle ich die Seite des Internet-Law-Blogs.
Das Bundesministerium der Justiz hat zu diesem Thema eine Pressemeldung herausgegeben, die ich ebenfalls ohne Kommentar hier einstelle.

Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos

Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommuni­kationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten [mehr]

Gesetzesentwurf zur Zensur ist auf dem Weg

Bundeskabinett beschließt Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Die Bundesregierung hat am 22. April den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornografischen Inhalten.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

♦ Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.

♦ Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt [mehr]

Das Blog Internet-Law schreibt dazu:

Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi) [mehr]

Die besten Informationen dazu kommen mMn von Heise Online, weshalb ich unten einfach nur die entsprechenden Links einstelle.

Links
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Heise Online
Kinderporno-Sperren – Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen
Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren reißen nicht ab

Süddeutsche.de: Ein Gesetz für die Emotionen der Bürger

Bundesregierung will Schweigepflicht von Ärzten aufheben

hib-Meldung 106/2009
Datum: 09.04.2009

Bundesregierung will Kinderschutz stärken

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SKE) Die Schweigepflicht von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern soll gelockert werden, um den Kinderschutz zu stärken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (16/12429). Wenn Personen, die der Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt sind“, dürfen sie sich dem Entwurf zufolge künftig an eine „erfahrene Fachkraft“ wenden, um Gefahr und Gegenmaßnahmen abzuschätzen. Zur „Gefährdungseinschätzung“ sowie zum Schutz des Kindes kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Auch Personen, die „beruflich mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ zu tun haben, dürfen nach dem Willen der Regierung künftig externe Fachkräfte oder das Jugendamt hinzuziehen [mehr]

Wenn wir nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat wären, würde ich sagen: Gut, das Kindern geholfen wird. Nachfolgend zunächst ein paar Stichworte zu Eingriffe in unsere Bürgerrechte:

♦ Post-und Fernmeldegeheimnis

♦ Unverletzbarkeit der Wohnung

♦ Bankgeheimnis

♦ Unabhängigkeit von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten

♦ Datenschutz

♦ Freie Meinungsäußerung (§130)

♦ Aufhebung der Schweigepflicht

Folgenden Satz aus der hib-Meldung und dem dazugehörigen PDF-Dokument verstehe ich überhaupt nicht:

Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden.

Wie will man Kindern helfen, wenn entsprechenden Institutionen und Fachkräfte nur “verschlüsselte” Angaben erhalten?
Apropos Fachkräfte: Ich wage zu bezweifeln, das ein erheblicher Teil von Jugendamtsmitarbeitern überhaupt als Fachkräfte geeignet sind. Exemplarisch möchte ich deshalb hier den Fall der Familie Haase vorstellen, welcher in der Jugendamt-, Väter- und Trennungs-/Umgangsszene ziemlich bekannt ist.
Eine Familie hat 6 Kinder und ein Neugeborenes ist hinzu gekommen. Die Mutter bittet das Jugendamt um vorübergehende Unterstützung. Was die Eltern nicht ahnen: Das Jugendamt schickt einen Psychologen, dieser erstellt ein Gutachten und befindet die Familie als erziehungsungeeignet. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, denn schließlich definiert jeder Kinderziehung anders. Was mir aber Tränen in die Augen treibt, ist die Tatsache, wie Jugendämter in vielen solcher Fälle vorgehen. Statt einer überforderten Familie für einen Übergang jemand Kompetentes zur Seite zu stellen, reißen JA-Mitarbeiter eine solche Familie lieber auseinander und nehmen Kindern ihre Eltern. Im Fall Haase erzählte das Jugendamt sogar einem der Kinder, das die Eltern tot seien. Nachfolgend dazu das entsprechende Video aus Youtube.

Nachtrag: Video entfernt, da auf Youtube nicht mehr vorhanden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland – nicht nur – im Fall der Familie Haase der massiven Menschenrechtsverletzung angeklagt und verurteilt. Trotzdem musste diese Familie noch viele Jahre kämpfen und laut ihrer Homepage sind immer noch nicht alle Kinder zu Hause.
Eines der 7 Kinder ist mittlerweile tot. Angeblich sei das Kind an einer Lungenentzündung gestorben, was die Familie bezweifelt. Das Mädchen hatte 2 Selbstmordversuche hinter sich und aus diesem Grund bleibt nur die Frage übrig: Was für Unmenschen arbeiten da teilweise bei unseren Jugendämtern und im Fall Haase das Jugendamtes Münster.
Im unten verlinkten “Mordfall Agnes Roth” habe ich viele Stunden mit der Mutter gesprochen, die mittlerweile an unheilbarem Krebs leidet. Selbst wenn ich darüber offiziell berichten dürfte (was mir vermutlich sogar erlaubt würde), ich könnte es nicht. So viel unvorstellbares Leid kann ich, auch auf Grund meiner eigenen Vita, nicht in Worte fassen.
Noch etwas Wichtiges – nicht nur in diesen beiden Fällen – ist mir auf gefallen: Wenn sich Kinder aktiv gegen die Wegnahme aus ihrem Elternhaus wehren oder aber im Kinderheim rebellieren, dann werden sie sehr oft in die Psychiatrie gesteckt. Wenn Kinder tatsächlich nicht erkennen wollen, das alles nur zu ihrem Wohle passiert, dann muss man halt mittels Drogen nachhelfen, gelle “liebe” Jugendamtsmitarbeiter?
Ich könnte noch über viele Fälle berichten, die mein Mann und ich aktiv und passiv betreut und beraten haben. Deshalb ist es für mich immer wieder unfassbar, welches Leid nicht nur Väter, sondern auch Familien durchmachen müssen, sobald sich Außenstehende und hier insbesondere natürlich die Jugendämter einmischen.
Demzufolge sind mir in den letzten Monaten die Aktivitäten und Gesetzesänderungen des Familienministeriums ins Auge gefallen. Nur… was nutzen diese, wenn sich vor Ort nichts ändert? Das Wort “Kindeswohl” ist für mich aus diesem Grund ein Hohn sonders gleichen. Da wird eine Hetze auf angeblich millionenfache Kinderschänder gemacht, dabei sitzen die Kinderschänder/innen in vielen Orten dieser Bundesrepublik in Amt und Würden und kaum einen Politiker interessiert das. Hauptsache, man kann sich profilieren.
Das Ganze ist natürlich nur die Spitze des Eisberges und bevor ich mich noch weiter aufrege, beende ich meinen Beitrag hier.

Nachtrag
Auch der Link zur Webseite der Familie Haase, sowie die Homepage „Mordfall Agnes Roth“ existieren nicht mehr und wurden deshalb ebenfalls entfernt.

Link
Stephan Pfeifhofer: Jugendfürsorge live – Der Trailer zum Film
Musik: Michael Pfennig – Vaterglück

Staatliche Provider müssen keine Internetsperren errichten

Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

Die Internetsperren der Bundesfamilienministerin werden immer offensichtlicher zu einer rein symbolischen Aktion. Staatliche Provider und kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen werden.

Die Bundesregierung will offenbar staatliche Internet Service Provider an den Hochschulen und Behörden von der Errichtung von Internetsperren ausnehmen. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel soll auch für Anbieter, die weniger als 10.000 Nutzern gegen Entgelt einen Zugang anbieten, die Sperrverpflichtung nicht gelten [hier]

Mit anderen Worten, Staatsbediensteten in Behörden und Hochchulen kann es niemals nicht passieren, durch verschiedene Klicks versehentlich auf einer der Hunderttausend Seiten über Kinderpornografie zu landen. Hmmm… wie war das noch…

Kinderpornographie: Vier Pädagogen vom Dienst suspendiert
Operation Ohnmacht: Bürgermeister, Domkantor und Staatsanwalt überführt

Mit mehr Mühe würden sich vermutlich noch etliche Fälle finden lassen, bei denen Beamte involviert sind. Laut Zensursula sind unsere Staatsdiener aber anscheinend über jeden Verdacht erhaben.

Stoppschild des Satire-Magazin Titanic

Gesetzesentwurf zur Verfolgung der Vorbereitung terroristischer Anschläge

hib-Meldung 107/2009

Anhörung zur Verfolgung der Vorbereitung terroristischer Anschläge

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Drei Gesetzentwürfe, die sich mit der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, vornehmlich in terroristischen Ausbildungslagern im Ausland, beschäftigen, sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, den 22. April. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen es in ihrem Gesetzentwurf (16/11735) den Behörden erleichtern, potenzielle Attentäter in Haft zu behalten. Künftig werde derjenige mit der Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft, der eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitete. Vorgesehen ist, dass unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem sogenannten „Terrorcamp“ tätig seien oder sich darin ausbilden ließen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Mit Strafe bedroht sei weiterhin die Herstellung oder das Überlassen bestimmter Stoffe (beispielsweise Viren, Gift und radioaktive Materialen). Die Bundesregierung hat mittlerweile einen eigenen Gesetzentwurf (16/12428) vorgelegt, in dem sie die Formulierungen der Regierungsfraktionen übernimmt und die Auffassungen des Bundesrates vorstellt. In einem Gesetzentwurf der Länderkammer (16/7958) soll ebenfalls ein Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager unter Strafe gestellt werden [mehr]

Genau wie bei der ersten Veröffentlichung unserer „KiPo“-Uschi zu Internetsperren, beschleicht mich – nicht nur wegen dieser Aussage – das Gefühl, das einiges im Umbruch ist. Hier wird wiederum etwas vorgeschoben, was m.E. der Wirklichkeit nicht standhält. Unser Heimatschutzmini.. äh Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verkündet in regelmäßigen Abständen Verordnungen und Gesetzesänderungen, das man sich wirklich fragt: Was geht da vor?
Am 09.04.2009 trat das neue Zivil- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft und rückwärts geblickt kommt mir bei zu vielen Mitteilungen das Wort Katastrophe vor. Nachfolgend ein paar Beispiele:

♦Katastrophenvorsorge jetzt auch für Apotheker

♦Katastrophenschutz technisch weiter aufgerüstet

♦Polizisten lernen Umgang mit Katastrophen

♦Katastrophenschutzmanagement per Mausclick lernen

Nicht nur angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage, sondern auch oder gerade wegen der vielen „Geschenke“ und Fördergelder, genannt „Konjunkturpaket I + II“, befällt mich ein Gefühl der Unzulänglichkeit. Dieses Schönreden unserer Politiker im Stil von Nina Ruge „Alles wird gut“ kann ich partout nicht glauben. Ich mag mir derzeit gar nicht vorstellen wollen, was alles nach der Bundestagswahl auf uns zukommt. Wut und Ohnmacht vieler Menschen findet man in zahllosen Foren und Blogs, weshalb ich mich auch nicht über die hib-Meldung wundere. Für mich ergeben sich daraus folgende Fragen: Wie interpretiert zum einen die Legislative und zum anderen die Exekutive „vorbereitende, staatsgefährdenden Gewalttaten“, vor allen Dingen hinsichtlich Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes?

Links
BBK:  Neues Zivil- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft
Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes

Gesetzesreform beim Versorgungsausgleich beschlossen

hib-Meldung 042/2009

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (16/10144). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird [mehr]

Kommentar
Das PDF-Dokument besteht aus 132 Seiten und einige können sich bestimmt vorstellen, was diese Reform alles beinhaltet. Zu diesem Thema habe ich bereits hier, hier und hier einiges geschrieben und verlinkt. Ob der Antrag der Grünen über Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene berücksichtigt wurde, wird man wohl nur beim lesen des o.g. PDF-Dokuments feststellen können.

Reform des Versorgungsausgleichs

Anmerkung
Am 04.12.2008 meldete „Heute im Bundestag“
[hib 331/2008], das die Experten mit der Reform des Versorgungsausgleichs der Rentenanwartschaften einverstanden sind. Das ganze ging anscheinend im Zuge der Finanzkrise zum einen und dem Weihnachtsrummel zum anderen unter. Nun hat sich im Trennungsfaq-Forum ein User namens „p“ ziemlich intensiv mit der Reform auseinander gesetzt. Ein paar „Glanzstücke“ aus seinen Beiträgen möchte ich hier vorstellen.

„Der Entwurf sei insbesondere geeignet, die „besondere soziale Funktion“ für die geschiedenen Frauen zu erfüllen.“

– Ja, wissen wir. Das Unterhaltsrecht ist der Luxus-Ersatz für soziale Funktionen zugunsten geschiedener Frauen. Da sind noch ein paar Euro der Männer rauszuholen! Danke für die klare Aussage.

Frau Dehtloff: „Studien würden belegen, dass Männer häufiger ergänzende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben als Frauen“.
„…machten von der betrieblichen Altersversorgung zwar 31 % der Männer, aber nur 6 % der Frauen Gebrauch.“

Dann fällt die Maske vollständig. Breiten Raum nimmt bei ihr gleich darauf die „illoyale Vermögensminderung“ ein. Klaro, alle Männer wollen immer nur das Eine: Sich arm rechnen, betrügen, sich drücken.

„Zwar werden wegen der geringeren Flüchtigkeit von Versorgungsanwartschaften gegenüber Kapital Manipulationen insgesamt seltener sein als beim Zugewinnausgleich. Aber die Fälle gibt es durchaus – und deshalb besteht auch ein Regelungsbedarf. Man denke nur an die Einstellung von Beitragszahlungen mit der Folge des Erlöschens des Versicherungsverhältnisses oder etwa, was sicher noch gravierender ist, die Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung bei einer Gütertrennungsehe.“

Hey, da ist noch Geld zu holen! Selber schuld, wenn Männer so blöd sind, vorzusorgen.

Kommentar
Selbstverständlich können die vielen Karrierefrauen nichts für ihre Situation und da Männer natürlich schuld an der Trennungssituation sind, müssen sie halt bluten. Da sämtliche Sachverständige dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, wird wohl jeder seinen Gewinn aus dieser Reform ziehen, nur die (überwiegend besser verdienenden) Männer nicht. Ein weiterer Schritt zum Tod der Ehe. Da kann ich nur mit folgenden Worten enden:

Rette sich, wer kann!

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik, die man in o.g. Forum wesentlich besser verstehen kann, als das, was uns die Behörden und deren Auschüsse mitteilen, findet ihr im Trennungsfaq-Forum

EU-Reformvertrag

aktueller Stand (20.01.2009)

Ein Vertrag für die Zukunft der EU

Der neue Reformvertrag wird der EU die Fähigkeit verleihen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auf der Grundlage des europäischen Wertefundaments: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte.

Kommentar
Diese Aussage enthält nicht nur eine Lüge, sondern gleich mehrere. Die Menschenwürde der Deutschen wurde schon dadurch nicht geachtet, weil wir gar nicht erst gefragt wurden. Eine Gleichheit der Menschen kann es nie geben und wird ja von unseren Regierenden auch nicht gewünscht, sonst könnten sie diesen Vertrag gar nicht erst schließen. Das Auswärtige Amt  – anscheinend federführend – gibt dieses in ihrer Erklärung im letzten Absatz unter „Entstehen des Reformvertrages“ selber zu.

Er wurde jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005 abgelehnt. Die danach ausgerufene Reflexionsphase endete mit dem unter deutscher EU-Präsidentschaft zustande gekommenen Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Juni 2007, eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages einzuberufen.

Nicht nur Frankreich und die Niederlande haben in Volksabstimmungen die EU-Verfassung abgelehnt, auch Irland hat sich dem neuen EU-Reformvertrag entgegen gestellt. Was aber sagen unsere Regierenden dazu?

Er (Anm.: Walter Steinmeier) zeigte sich zuversichtlich: „Gemeinsam mit unseren irischen Freunden haben wir ein Vorgehen verabredet, dass ein erneutes Referendum in Irland und ein Inkrafttreten des Vertrages Ende 2009 ermöglicht.“
[…]Es wird nun darauf ankommen, Irland zu unterstützen und den Europawahlkampf dazu zu nutzen, deutlich zu machen, das sich die Staaten in Europa den globalen Herausforderungen und Krisen nur gemeinsam stellen können. Dies haben die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten erneut gezeigt.

Wie heißen die bedeutenden Worte unserer Regierenden:  Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Sie selber zeigen aber eine permanente Mißachtung derselben. Woher soll aber die Achtung des Volkes für unsere Regierenden herkommen? C’est la vie…

Anmerkung
Dieses Thema gehört thematisch nicht in diesen Blog. Andererseits geht es hier um Benachteiligen aller Menschen und dadurch schließt sich der Kreis dann doch wieder. Wer sich für das Thema interessiert, findet es unter folgendem Link: Auswärtiges Amt Der EU-Reformvertrag – aktueller Stand