Archiv nach Schlagworten: Menschenrechte - Seiten 3

Srebrenica-Resolution des serbischen Parlaments

srebrenica-massakerDas serbische Parlament hat heute (31.03.) eine Resolution zum Massaker in Srebrenica angenommen, in der es die Ermordung von rund 8000 bosnischen Muslimen erstmals verurteilt. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte heute zur Resolution:

„Ich begrüße die Resolution des serbischen Parlaments. Sie ist ein mutiger erster Schritt der serbischen Politik, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen. Mit der Resolution haben die gemäßigten und auf Europa ausgerichteten Kräfte einen wichtigen Sieg errungen.“ [hier]

Mehr steht nicht in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes. Wie viele Worte hätte man wohl gewählt, wenn statt Männer 8.000 Frauen ermordet worden wären? Die Bundesregierung hat im übrigen gar nicht reagiert, zumindest habe ich über Feeds nichts erhalten. Allerdings haben einige Medien darüber berichtet, denn Google listet zu diesem Thema etliche Treffer auf.

Links
Podcast Deutschlandradio: Reaktionen auf Srebrenica-Resolution
Welt Online: Serbiens späte Entschuldigung für das Massaker von Srebrenica
Google: Srebrenica-Resolution
WikiMANNia: SrebrenicaMänner weniger wertKrieg

Deutschland unterstützt den EU-Gerichtshof für Menschenrechte

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Mit 100.000 Euro fördert Deutschland ein Projekt, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entlasten und dessen Effizienz steigern soll. Der Ständige Vertreter Deutschlands beim Eu­ro­pa­rat, Botschafter Hans-Dieter Heumann, und der Leiter der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs, Erik Fribergh, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag.

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Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2009

abtreibungWIESBADEN – Im Jahr 2009 wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) rund 110 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit 3,3% oder 3 800 weniger als 2008.

Knapp drei Viertel (73%) der Frauen, die 2009 Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 15% zwischen 35 und 39 Jahren. Fast 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 4%. Ihre Anzahl ging im Vergleich zum Jahr 2008 um 400 auf rund 4 900 zurück. 40% der Schwangeren hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.

Über 97% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in weniger als 3% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (73%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt. Bei 14% der Schwangerschaftsabbrüche wurde das Mittel Mifegyne® verwendet.

Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant (rund 97%), und zwar zu 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant im Krankenhaus. Knapp 6% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Im vierten Quartal 2009 wurden rund 26 800 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das sind rund 0,5% mehr als im vierten Quartal 2008 [hier]

Nur zur Info.

Destatis: Excel-Tabelle zu Schwangerschaftsabbrüche 2009

MANNdat in der Sendung Westart des WDR Teil 2

Der Psychologe Eugen Maus ist Vorsitzender der geschlechtspolitischen Initiative MANNdat e.V. und spricht über einen kleinen Teil der männerpolitischen Mißstände und dem Selbstverständnis der Initiative. Der Ausschnitt ist Teil der Sendung Westart am Sonntag, die am 07. März 2010 im WDR ausgestrahlt wurde [hier]

Weitergehende Infomationen finden man auf der Webseite der Initiative http://www.manndat.de

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Ich bedanke mich herzlich beim Freund von Diego aus dem WGvdL.com-Forum, der dieses Video so schnell bei Youtube eingestellt hat [hier]

Das wichtigste wurde aus meiner Sicht gut heraus gestellt, nämlich die Bildungsmisere der Jungen – denn diese sind unsere Zukunft.

Staatliche Zwangsverheiratung

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

Nachfolgender Beitrag wurde von dem User Mus Lim aus dem WGvdL-Forum verfasst. Aus meiner Sicht ist der Artikel sehr wichtig, weil er uns alle betrifft – deshalb sollte er auch unbedingt bis zum Ende gelesen werden.

Die Quellen werden am Ende des Artikels genannt.

Zwangsheirat ist eigentlich ein Thema, das in Verbindung mit Migrantengruppen gebracht wird. Es ließe sich darüber streiten, ob dies absichtlich geschieht, um davon abzulenken, dass tagtäglich Bürger in Deutschland zwangsverheiratet werden. Mit der Schließung einer Ehe wird ja auch eine Wirtschaftsgemeinschaft begründet. Genau das wird nun vom Staat vorgenommen, wenn Nichtverheiratete von der ARGE zu Bedarfsgemeinschaften zusammengefasst werden, in der Absicht damit Sozialleistungen zu sparen.

Der erste Schlag wurde mit der Reform des Ehescheidungsrechtes von 1977 geführt. Seitdem kann in Deutschland jeder beliebig aus der Ehe aussteigen, ohne damit Versorgungsansprüche zu verlieren. Vor allem nichtberufstätige Frauen profitieren hiervon. Im Klartext: Mit der Selbstverwirklichung der Frau wurde die Pflicht zur ehelichen Solidarität für die Frau faktisch aufgehoben, aber nacheheliche Solidarität kann weiterhin vom Mann eingefordert werden. Die im Familienrecht deklamierte „Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft“ (§ 1353, Abs. 1, BGB) wird dadurch zur Leerformel gemacht.

Damit wurde die Grundlage für ein Geschäftsmodell gelegt, mit dem der Staat seinen Bürgern Unterhaltspflichten zwischen Personen auferlegen kann, die weder miteinander verwandt sind, noch in ehelicher Gemeinschaft zusammen leben. § 1353 BGB besagt: „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.“ Mit dem staatlichen Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft wird das „füreinander Verantwortung tragen“ aus dem Kontext der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ heraus gebrochen.

Apologeten des Zeitgeistes verbreiten nun die Parole, dass sich die Zeiten eben ändern und es damit auch neue Formen des Zusammenlebens geben würde. Hinter diesen Nebelkerzen wird die Tatsache verborgen, dass die Menschen in anderen Lebensbereichen wie dem Erwerb einer Immobilie oder dem Kauf eines Pkw eine Errosion von Sicherheit und Verlässlichkeit nicht hinnehmen. Im Gegensatz dazu wurde für die Institution Familie im Grundgesetz ein „besonderer Schutz der staatlichen Gemeinschaft“ festgelegt. Warum sollte also ausgerechnet die Demontage der Familie befürwortet werden?

Denn was anderes sind denn diese hoch gepriesenen „neuen Formen des Zusammenlebens“? Sie sind für den Bürger äußerst vage und unsichere Konstrukte, deren Regeln vom Staat festgelegt werden. Mit Autonomie und Selbstbestimmung hat das dann nichts mehr zu tun. Bei der staatlich verordneten Bedarfsgemeinschaft verpflichtet der Staat für Nichtverheiratete und Nichtverwandte Verantwortung zu übernehmen, wobei für diese neue Form des Zusammenlebens der Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verletzt wird, der da lautet: „Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“

Der hier vollzogene Prozess kann in drei Schritten beschrieben werden:

  1. Zunächst wird die von der staatlichen Gemeinschaft zu schützende Ehe und Familie demontiert und zerstört.
  2. Danach werden staatliche Definitionen von „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ und „Bedarfsgemeinschaften“ geschaffen, die sich von der Ehe/Familie in drei Punkten unterscheidet:
    1. Sie entfalten keine Schutzfunktion für den Bürger.
    2. Sie werden nicht durch den freien und vollen Willen der Bürger geschlossen.
    3. Sie sind nicht autonom und vom Bürger selbstbestimmt, sondern werden vom Staat fremdbestimmt.
  3. Den staatliche definierten „eheähnlichen Lebensgemeinschaften“ und staatlich verordneten Bedarfsgemeinschaften werden Unterhaltspflichten auferlegt, die sich zuvor nur aus Verwandtschaft oder freier Eheschließung und Familiengründung ergaben.

Dieser Doppelschlag aus Familienzerstörung und staatlicher Zwangsverheiratung ermöglicht dem Staat:

  1. Die privaten Lebensbereiche seiner Bürger zu bestimmen.
  2. Den totalen Zugriff auf die finanziellen Ressourcen seine Bürger. Neben dem schon bestehenden Steuermonopol bekommt der Staat so noch das Instrument der Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen.

Damit dürfte die Basis einer freien Gesellschaft zerstört sein. Der totale Staat rückt damit in greifbare Nähe. Als Gegenmaßnahmen bietet sich an, sich als Mann generell von Frauen fernzuhalten, keinesfalls mit einer Frau zusammen zu ziehen und erst Recht keine Kinder zeugen, die eine lebenslange Unterhaltssklaverei begründen könnte. Aber auch Wohngemeinschaften mit Männern sollte vorsichtshalber vermieden werden. In Zeiten des Genderismus schreckt der Staat bestimmt nicht davor zurück, heterosexuellen Männern eine homosexuelle Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen.

„Die Kriterien zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft für nichtgebundene Lebensgemeinschaften widersprechen der in Art. 2 des Grundgesetzes geschützten Handlungsfreiheit und Privatautonomie.“
„Die Schlechterstellung der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Einzelpersonen untergräbt die Solidarität in gelebten Sozialbeziehungen.“
[¹]

Dem ist zuzustimmen. Nicht nur die faktische Schlechterstellung, schon oder sogar gerade die Not, sich entweder mit einer Kürzung am Existenzminimum abzufinden oder aber sich von eben dieser „geübten Solidarität“ distanzieren zu müssen, den Freund, die Freundin als „nur Mitbewohner“ in einer „reinen WG“ – und damit den eigenen Lebensalltag als oberflächlich und unsolidarisch denunzieren zu müssen, stellt für die Betroffenen eine Kränkung dar, die in ihren gesellschaftliche Folgen kaum abzuschätzen ist.[²]

© Mus Lim

[¹]Bernd Schlüter: Zehn Thesen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Version: 18. Mai 2006
zitiert von Klaus Heck, in: Füreinander einstehen, jenseits einer „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ im Sinne des SGB II, Seite 15/16
[²]Klaus Heck, Seite 16
Quellen des Beitrages: WGvdL-ForumDie Familie und ihre Zerstörer

MANNdat Brief: Gesetz gegen Beschneidung

Rasierklingen für Genitalverstümmelung

Nachtrag
Dem Deutschen Bundestag liegt zurzeit ein Gesetzentwurf vor, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen ächtet, die Beschneidung von Jungen jedoch nicht.
Angesichts der oft schwerwiegenden, zum Teil tödlichen Konsequenzen, die Genitalverstümmelung auch bei Jungen und jungen Männern hat, ruft MANNdat dazu auf, unseren Offenen Brief an den Deutschen Bundestag zu schicken und gegen diesen Gesetzentwurf zu protestieren [MANNdat]

Offener Brief von MANNdat an den Deutschen Bundestag in Berlin vom 23.02.2010

Gesetzentwurf des Bundesrates
Drucksache 867/09 (Beschluss) 12.02.10
Gesetz gegen Beschneidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Drucksache wird dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen auch außerhalb von Deutschland ächtet, Beschneidung von Jungen jedoch nicht, unabhängig davon, wie und mit welchen Konsequenzen sie durchgeführt wird.

Die Initiatoren und Initiatorinnen dieses Gesetzes ignorieren, dass eine Beschneidung an Jungen gleichermaßen einen irreparablen Eingriff an einem Kind darstellt, gegen den es sich nicht wehren kann. Es geht dabei um nichts weniger als um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung – und somit um Gewalt gegen Jungen.

Selbst bei einem operativen Eingriff mit strenger medizinischer Indikation können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Jungen mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu bleibenden Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Jungen infolge solcher Beschneidungen.

Durch die Ausgrenzung von Jungen aus der Schutzwürdigkeit wird Gewalt gegen Jungen toleriert, wird die Unteilbarkeit der Menschenrechte ignoriert und die Verpflichtung zu einer geschlechtsneutralen Gesetzgebung missachtet.

Wir appellieren an Sie, den Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass auch die Beschneidung von Jungen weltweit zu ächten ist. Eine Beschneidung darf, außer bei akuten medizinischen Indikationen, überhaupt nur an volljährigen Personen mit deren ausdrücklichem Einverständnis vorgenommen werden [hier]

© MANNdat e.V.

Erster Bericht zum Männerkongress 2010

©by Anika Lehnert/Pixelio.de

Nachfolgend der erste Eindruck eines Teilnehmers vom Männerkongress 2010 in Düsseldorf. Es ist ein langer, fast ungeheuerlicher Beitrag. Mir hat er zumindest am Anfang die Sprache verschlagen. Wer jetzt noch glaubt, das wir auf dem Weg sind, den Feminismus und seine Ausläufer am Ende zu sehen, wird hoffentlich eines Besseren belehrt. Aber lest selbst.

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Politiker ignorieren weiterhin männliche Genitalverstümmelung

Was bei Mädchen gegen Menschenrechte verstößt, soll bei Jungen erlaubt sein. Sind Jungen Menschen 2. Klasse?

maennliche-beschneidung-in-der-antike1

Der Bundesrat will die Beschneidung weiblicher Genitalien mit einem eigenen Straftatbestand sanktionieren. Auch Auslandstaten sollen strafbar sein, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland wohnt. Die Strafverfolgungsver-
jährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.

Der Bundesrat möchte jeden Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigen und ein eindeutiges Signal setzen, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft.

[..]Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt.

Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.

[..]Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb der nächsten sechs Wochen dem Bundestag vorlegen muss, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll [mehr]

Als ich am 13. Mai 2009 einen Artikel mit dem Titel „Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden“ schrieb, meinten einige, die Gesetzeslage würde das nicht hergeben. Vielleicht hat das damals gestimmt. Auf jeden Fall ist es Politikern sämtlicher Parteien anscheinend nicht weit genug gegangen und so wurde ein neuer Gesetzesentwurf verfasst. Wie verlogen die Moral der Politiker ist, sieht man an den oben gemachten Aussagen. Demnach haben Jungen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Verstümmelung der männlichen Genitalien ist nach deren Aussage also keine Menschen- bzw. Grundrechtsverletzung. Man kann Politiker aus diesem Grund nur noch als feiges Pack hinstellen, denn sie geben Moslems und Juden recht, die ihre Jungen heute noch unter teils barbarischen Umständen beschneiden lassen.

Zeiten, in denen Menschen aussortiert wurden, sollten bei uns eigentlich vorbei sein, besonders wenn es vorrangig um finanzielle Interessen geht (Kosmetikindustrie).

Links
Gesetzentwurf des Bundesrates: BR-Drs. 867/09(B) PDF – 15 Seiten
FemokratieBlog: Penis Beschneidung kostet Leben
FemokratieBlog: Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video
Kosmetik-Industrie
WGvdL-Forum zum Thema

Sexueller Missbrauch von Kindersoldaten

boys-soldierDer Missbrauch von Kindern zum Einsatz im Krieg, ob als Kämpfer, Arbeitskräfte oder psychologische Kriegswaffe, ist die verabscheuungswürdigste Form des Menschenhandels. Schätzungsweise 250.000 Minderjährige werden weltweit von Armeen und bewaffneten Gruppen als Kämpfer oder Arbeitskräfte missbraucht. Viele von ihnen werden zu Gräueltaten gezwungen, andere schließen sich bewaffneten Gruppen oder Armeen an, weil sie glauben, keine andere Perspektive zu haben. Kindersoldaten werden ihrer normalen Entwicklung beraubt und durch ihre Erfahrungen stark traumatisiert. Unter den seelischen und körperlichen Folgen leiden sie oft ein Leben lang. Die Situation von Mädchen ist dabei besonders grausam, denn sie werden in den Armeen und Rebellengruppen häufig Opfer sexueller Gewalt [mehr]

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Internationaler Kindersoldaten-Gedenktag

boys-soldier Der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten, englisch Red Hand Day, ist ein jährlich am 12. Februar begangener internationaler Gedenktag, mit dem an das Schicksal von Kindern erinnert werden soll, die zum Kampfeinsatz in Kriegen und bewaffneten Konflikten gezwungen werden. Ziel des Tages ist der Aufruf zu einem verstärkten Einsatz im Kampf gegen diese besonders schwerwiegende Form des Kindesmissbrauchs [Wikipedia]

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Männerdiskriminierung in Haiti

un-haiti ‚Die Nahrungsmittelversorgung der Männer in die Hände von Frauen zu legen, also Männer in einem zentralen Bereich ihres Überlebens vom guten Willen von Frauen abhängig zu machen, wird hier als Mittel des sozialen Ingenieurwesens zur Umgestaltung der Geschlechter­ver­hält­nisse in Drittweltländern eingesetzt‘ [hier]

Dieser (Teil-)Beitrag wurde von Holger unter dem Titel „Haiti und andere Katastrophen- die Nächste“ im WGvdL­-­Forum eingestellt [hier]

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Internationaler Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Rasierklingen für Genitalverstümmelung Niebel: Verstärktes Engagement auch in Deutschland

Zum Internationalen Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung fordert Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel: „Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen diese Grausamkeit ist auch in Deutschland mehr Einsatz gefordert. Für Genitalverstümmelungen darf es in unserer Gesellschaft keinen Raum geben.“

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit etwa 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmelung. Jedes Jahr werden schätzungsweise drei Millionen Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Das sind mehr als 8.000 Eingriffe pro Tag. Der Eingriff verursacht schwerwiegende psychologische und körperliche Verletzungen, mit denen Frauen ihr Leben lang zu kämpfen haben. Weibliche Genitalverstümmelung wird in 28 afrikanischen Ländern sowie einigen Ländern des Mittleren Ostens und Asiens praktiziert. Durch Immigration aus diesen Ländern ist auch Deutschland von der Praktik betroffen.

Das Bundesentwicklungsministerium unterstützt daher den jüngsten Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Hessen zur Änderung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Er sieht vor, dass Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Zudem soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat [mehr]

Keine Frage, weibliche Genitalverstümmelung ist grausam – nur – die männliche ist es auch. Da ich in diesem Jahr bereits einen Bericht mit dem Titel „Penis Beschneidung kostet Leben“ zu männlichen Beschneidungsritualen mit tödlichem Ausgang gebracht habe, verweise ich darauf [hier]

Gleichzeitig möchte ich nochmals betonen, das es Frauen sind, die Beschneidungen bei Mädchen durchführen. Dieses wurde sogar in einem Spiegel-Artikel vor fast einen Jahr dokumentiert.

Rache der Beschneiderinnen

Bedroht und nackt durchs Dorf getrieben: Verfechter der Genitalverstümmelung haben in Sierra Leone eine Journalistin malträtiert.

[..]Mit drei Kolleginnen wurde die Radio-Reporterin vor einer Woche verschleppt und gezwungen, sich auszuziehen. Ihre gesamte Ausrüstung wurde zerstört. Danach musste Balama-Samba nackt durch die Straßen Kenemas laufen, eine Stadt im Osten Sierra Leones, rund 200 Kilometer von Freetown entfernt. „Ich hatte riesige Angst und flehte die Entführerinnen an, mich gehen zu lassen“, erzählt Balama-Samba [Spiegel]

Gegen die Macht der Frauen, die sich lediglich gegen weibliche Genitalverstümmelung wendet, ist nichts entgegen zu setzen. Schaut man sich bei Google um, muss man nach Berichten über männliche Beschneidung lange suchen.

Genitalverstümmelungen – mehr Aufklärung

maennliche-beschneidung-in-der-antike1 hib-Meldung • 2009_12/2009_308/04

Fraktionen fordern mehr Aufklärung im Kampf gegen Genitalverstümmelungen

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung • 16.12.2009

Berlin: (hib/JOH/LEU) Die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben in ihrer Sitzung am Mittwochmorgen Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen scharf verurteilt. Die schwere Menschenrechtsverletzung, die vor allem in vielen afrikanischen Ländern praktiziert werde, müsse durch gezielte Aktivitäten und mehr Aufklärung intensiv bekämpft werden, forderten die Fraktionen. Allerdings sei es schwer, Genitalverstümmelungen wegen ihrer traditionellen Verankerung in einigen Gesellschaften zu stoppen, betonten insbesondere Linksfraktion und Bündnis90/Die Grünen. Ein wesentlicher Ansatz müsse es daher sein, aufzuklären und die Traditionen in den jeweiligen Ländern zu verändern. Die Grünen schlugen vor, besonders Frauen zu unterstützen, die bereit sind, in die Dörfer zu gehen und auf die Beschneiderinnen einzuwirken. Auch in Deutschland müssten afrikanische Familien darin bestärkt werden, keinesfalls Genitalverstümmelungen an ihren Töchtern vorzunehmen.

Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode bereits Gesetzesänderungen vorgenommen habe. Seither würden Straftatbestände im Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung in Deutschland nicht mehr verjähren. Jedoch bedauerten die Sozialdemokraten, dass seither keine neuen Rechtsverstöße mehr gemeldet worden seien. Dies sei eine Tatsache, ”die uns bekümmern muss“. Mädchen und Frauen müssten in Zukunft stärker ermutigt werden, ihren Rechtsanspruch auch tatsächlich wahrzunehmen und sich gegen Genitalverstümmelungen zu wehren, forderte die Fraktion [mehr]

Ich begreife beim besten Willen nicht, wie – nicht nur – Politiker so ignorant sein können. Weshalb ziehen sie männliche Genitalverstümmelung noch nicht einmal in Erwägung und schweigen lieber darüber? 🙁

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Afghanistan und das Engagement für Frauen

Teilnehmer der Afghanistan Konferenz Strategischer Neuanfang für Afghanistan

Die Londoner Afghanistan-Konferenz hat sich auf einen ganzheitlichen Ansatz geeinigt, um die weitere Entwicklung des Landes voranzubringen. Auf dem Weg zu mehr afghanischer Eigenverantwortung sagten die Konferenzteilnehmer sowohl mehr zivile Hilfe als auch einen verstärkten Aufbau der afghanischen Sicherheitsorgane zu. Gleichzeitig verpflichtete sich die afghanische Regierung zu „guter Regierungsführung“. Bundesaußenminister Guido Westerwelle ist mit den Ergebnissen sehr zufrieden, er bezeichnete die Konferenzergebnisse als „Wendepunkt“.

[..]“Ich habe sehr deutlich gemacht, dass Stabilität und Demokratisierung zwei Seiten derselben Medaille seien“, betonte Westerwelle. Es gehe auch darum, die demokratische Entwicklung des Landes zu fördern. Insbesondere unterstützte er die Forderungen der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton, ein besonderes Augenmerk auf die Rechte von Frauen zu legen [mehr]

Interview: Außenminister Guido Westerwelle in der Süddeutschen Zeitung zum deutschen Engagement in Afghanistan

Herr Minister, was ist gut an Afghanistan?

Gut ist, dass es einen neuen Anfang gibt, den wir in London beschlossen haben. Aber wenn Sie nach dem Satz von Bischöfin Käßmann fragen, wonach nichts gut sei in Afghanistan: Dieser Satz ignoriert, dass vieles besser geworden ist seit der Schreckensherrschaft der Taliban.

Was denn?

Mittlerweile können zum Beispiel Millionen Kinder zur Schule gehen, davon ein Drittel Mädchen. Wenn jemand sagt, nichts ist gut in Afghanistan, sollte er auch mit den Frauen reden, die ein menschenwürdiges Leben nicht vergittert im Haus oder mit Stoffplanen vor dem Gesicht führen können.

Die Demokratisierung ist aber sehr in den Hintergrund geraten.

In London haben sich insbesondere zwei Außenminister für Frauenrechte in Afghanistan eingesetzt. Das waren die amerikanische Außenministerin und ich selbst. Es darf nicht verloren gehen, was an Freiheit und Menschenwürde in dem Land gewonnen wurde [mehr]

Natürlich spricht nichts dagegen, sich auch für Frauen zu engagieren. Aber die Beiträge zur Katastrophe in Haiti zeigen klar, wohin es führen kann, wenn bestimmte Menschen bevorzugt werden. Die Familienzerstörung in armen Ländern funktioniert noch nicht so, wie Feministinnen das gerne hätten. Also versucht man dieses über die Bevorzugung bei der Verteilung von Waren und Zuschüssen. Allerdings glaube ich nicht, das sie dort Erfolg haben werden, dafür ist man viel zu sehr auf die Familie in armen Ländern angewiesen.

Polizei in Haiti erschießt Mann wegen einem Sack Reis

haiti-tod-getotet-mann1Was passiert, wenn Hetze gegen Männer betrieben und „Hilfe nur für Frauen“ gefordert wird, kann man sich in einem Video auf folgendem Blog anschauen.

Polizei in Haiti erschießt Mann wegen Plünderung

PORT-AU-PRINCE – Die Polizei von Haiti hat in Port-au-Prince einen Mann erschossen, der einen Sack Reis un­ter dem Arm hatte. Er sei vermutlich für einen Plünderer gehalten worden, berichtete der US-Sender CNN. Augenzeugen zufolge waren einige Säcke mit Reis von einem Laster gefallen.

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Tampons wertvoller als Männer

haiti-katastrophe-tod-tote-friedhof-menschenMänner sind weniger wert als Tampons

Inzwischen ist wohl jedem bekannt, wie Feministinnen die schreckliche Tragödie des Erdbebens auf Haiti in­stru­men­ta­li­sie­ren, um ihre eigene Agenda voranzutreiben, in­dem man so viele Frauen wie möglich rettet und so viele Män­ner wie möglich sterben lässt.

Die kurzschlussartige Antwort auf Kritik an Gruppen wie dem Netzwerk „Geschlecht und Katastrophe“ und MADRE ist durchgehend, dass dies ja lediglich zusätzliche Hilfe für Frauen wäre und wie man dagegen denn etwas einzuwenden haben könne. Jede rationale, nicht sexistische Person hätte aber et­was dagegen einzuwenden, weil es eben nicht nur zusätzliche Hilfe für Frauen ist. Wer dieser Ansicht dennoch vertritt, der glaubt vermutlich auch, dass Geld einfach so aus der Luft gezaubert wird.

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Frauengruppen fordern ausdrücklich „Nahrungsverweigerung“ für Männer

Haiti nach dem Erdbeben Das verheerende Erdbeben in Haiti, welches sich diese Woche nahe Port au Prince ereignete, hat zu zahllosen Tragödien auf der verarmten Insel geführt und ist ein Unglück, welches durchaus wohl mit dem jüngste Beben im chinesischen Sichuan verglichen werden kann. Das Unheil schlug ohne jede Unterscheidung zu, tötete gleichermaßen Junge wie Alte, Reiche wie Arme, Männer wie Frauen.

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Im Januar 16.100 Wehrpflichtige einberufen

Einberufung von Wehrpflichtigen Am 1. Januar 2010 werden 16.100 Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst antreten. Rund 1.800 von ihnen haben sich für den anschließenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst entschieden und sind zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr bereit.

8.100 Wehrpflichtige (50 Prozent) werden den Wehrdienst beim Heer und 2.200 (14 Prozent) bei der Luftwaffe ableisten. Bei den militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst werden 4.300 (27 Prozent) beziehungsweise 1.500 (9 Prozent) Wehrpflichtige den Dienst antreten.

Zum Haupteinberufungstermin der Marine am 1. Februar 2010 werden voraussichtlich 630 Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst antreten.

Nur zur Info.

WikiMANNia: Zwangsdienst

Penis Beschneidung kostet Leben

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Junge Südafrikaner bezahlen den Eintritt ins Erwach­senenalter oft mit dem Leben. Sie sterben bei einer stümperhaften Beschneidung, die ihnen richtiges Männersein verheißt.

Wer Glück hat, überlebt das archaische Beschnei­dungsritual mit verstümmeltem Penis und beschä­men­den Narben. Wer Pech hat, stirbt daran. Für den Übertritt ins Erwachsenenleben bezahlen junge Män­ner im ländlichen Südafrika einen hohen Preis. Beim Volk der Xhosa in der Eastern Cape-Provinz markiert das Ritual einen buchstäblich wichtigen Einschnitt im Leben der jungen Männer. Jedes Jahr aber sterben Teenager an Kom­plikationen, da die Initiationsriten oft von traditionellen und schlecht ausgebildeten Medizinmännern vorgenommen werden [mehr]

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Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum