Nachdem ich Birgit Kelle zum einen bei Markus Lanz und zum anderen in einem Video gesehen habe, wo sie in wenigen Sätzen über ihr Buch spricht, kam mir heute der Gedanke, dass sie doch ein ideales Vorbild für Feministinnen sein müsste.
Nachdem ich Birgit Kelle zum einen bei Markus Lanz und zum anderen in einem Video gesehen habe, wo sie in wenigen Sätzen über ihr Buch spricht, kam mir heute der Gedanke, dass sie doch ein ideales Vorbild für Feministinnen sein müsste.
Wer hätte damit gerechnet, dass Heidi Külzer wegen ihres erlogenen Vergewaltigungsvorwurfs tatsächlich ins Gefängnis muss? Die meisten vermuteten eine Bewährungsstrafe, welches bei Frauen gerne verhängt wird. Nun wird sie wegen Freiheitsberaubung wahrscheinlich selber ihrer Freiheit für längere Zeit beraubt. „Wahrscheinlich“ deshalb, da dass Urteil noch nichts rechtskräftig ist.
Wie soll man einem Menschen gedenken, den man persönlich nicht gekannt hat, der einem aber ob seines Schicksals nicht aus dem Kopf geht? Eine Würdigung von Horst Arnold ist mir fast nicht möglich, zumal mein Wissen überwiegend nur aus den Veröffentlichungen der Medien resultiert. Trotzdem möchte ich an Horst Arnold erinnern, damit er nicht in Vergessenheit gerät.
Als ich die entsprechende Meldung las, dachte ich glatt, mich hauts um. Wow… da dürfen sich also Gleichstellungsbeauftragte zukünftig auch um männliche Belange kümmern – wie nett. Dass das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wenn man schon das Wort Gleichstellung in seiner Berufsbezeichnung führt, fällt den entsprechenden Behörden vermutlich nicht auf. Das geflügelte Schlagwort heißt nicht umsonst „strukturelle Diskriminierung“ – natürlich der Frauen. Für Monika Ebeling kommt dieser Vorschlag indes zu spät.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn dieses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.
Am 03.06.2013 zeigte die ARD eine sehenswerte Dokumentation mit bisher unveröffentlichtem Material, auch aus dem Privatleben von Gustl Mollath. Das Video über den Film wurde von der ARD auch auf Youtube eingestellt.
In der südafrikanischen Provinz Mpumalanga haben in den vergangenen 14 Tagen 23 Jungen durch illegale Beschneidungen ihr Leben verloren. 2009 starben mehr als 30 Jungen in der südafrikanischen Provinz Eastern Cape, 2010 sind es ebenfalls 20 Jungen in der gleichen Provinz. Man kann davon ausgehen, dass die genannten Zahlen nur die Spitze des Eisberges sind und die meisten Todesfälle weder gemeldet, noch registriert werden.
Am Donnerstag, den 25.04.2013 waren mein Mann und ich beim Prozessauftakt wegen schwerer mittelbarer Freiheitsberaubung gegen Heidi Külzer. Diese hatte den Lehrer Horst Arnold wegen Vergewaltigung angezeigt. Horst Arnold kam in Untersuchunghaft, wurde zur Höchststrafe verurteilt und musste die gesamte Strafe mangels „Einsichtsfähigkeit“ absitzen. Am 5. Juli 2011 wurde Horst Arnold freigesprochen, aber erst am 09. Februar 2012 erlangte das Urteil Rechtskraft, da Heidi Külzer Revision eingelegt hatte. Fast genau 10 Jahre nach Urteilsverkündung starb Horst Arnold an Herzversagen.
Einen Alltagssexismus wie in Deutschland, der sich hier ungestört ausbreiten könne, existiere in Schweden nicht. Aber die wenigen Männer, die eine patriarchale Männlichkeit für sich in Anspruch nähmen, würden verehrt wie Halbgötter. Das schreibt ein schwedischer Autor beim Freitag.
Die SPD hat Mitte Februar den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die weibliche Genitalverstümmelung als Verbrechen einzustufen. Man will die hier lebenden Mädchen und Frauen vor der Gefahr des grausamen Beschneidens während eines Aufenthaltes im Ausland schützen. Soweit, sogut – aber wer schützt die Jungen und Männer, die im Ausland einer ebenso grausamen Tortour ausgesetzt sind wie Mädchen und Frauen?
Diese Meinung vertritt zumindest Christiane Peitz, die eine Rezension des Films „Die Jagd“ für die Süddeutsche und den Tagesspiegel geschrieben hat. Der Kinofilm wurde bereits 2012 beim Filmfestival in Cannes gezeigt. Er erhielt fünf Nominierungen (bester Film, beste Regie, Darsteller – Mads Mikkelsen, Drehbuch, Schnitt). Mads Mikkelsen wurde mit dem Darstellerpreis ausgezeichnet. Außerdem erhielt der Film in Cannes den Preis der ökumenischen Jury. Die Drehbuchautoren Tobias Lindholm und Vinterberg gewannen den Preis.
Die Auszeichnungen bedeuten natürlich nicht, dass der Film automatisch gut ist, denn Kunst liegt immer noch im Auge des Betrachters. Deshalb habe ich mir noch andere Artikel zu diesem Film angeschaut, weiter unten dazu mehr. Christiane Peitz war im übrigen die einzige, die den Film mehr oder weniger verrissen hat.
In der Taz gibt es einen Artikel zur Rassismus-Debatte „Schwarz ist keine Farbe“. Nachdem ich mir die Kommentare sowie den Beitrag nochmals durch gelesen hatte, begriff ich, dass es gar nicht um Rassismus ging, sondern um Sexismus – und zwar gegen Männer. Allerdings hat das weder die Autorin begriffen, noch die Leser in den Kommentaren. Der schwarze Mann, um den es in dem Beitrag geht, hat das im übrigen sehr wohl verstanden
Auf Facebook wurde von Jörg Mathieu (Herausgeber/Chefredakteur) und Horst Schmeil (Redakteur) von PAPA-YA ein offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Justiz des Deutschen Bundestages eingestellt, der von jedem veröffentlicht werden darf (bitte mit Namensnennung und Verweis auf PAPA-YA). Neben allseits bekannten Fakten, gibt es in dem offenen Brief trotzdem erstaunliches zu lesen. Davon abgesehen, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung für Väter, wie ich bereits im meinem Bericht zum Thema ausführlich beschrieben habe. Neben verschiedenen Gesetzentwürfen gibt es auch Stellungnahmen diverser Sachverständiger, welche man hier abrufen kann.
Aus Protest gegen die Rechtslage wird am Montag in Graz den Männern an den Hintern gefasst. Diese Aktion hat am 26.11.2012 stattgefunden. Allerdings war der Erfolg eher mäßig, wie berichten wurde, siehe unten. Es ist immer wieder erstaunlich, für wie selbstverständlich einige Frauen es halten, wenn sie das gleiche Unrecht, was Frauen widerfährt, bei Männern nicht so sehen. Des weiteren wird mir das Wort „Gewalt“ zu sehr strapaziert, zumal die Belästigte sofort reagiert und dem Grapscher eine Ohrfeige verpasst hat.
Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen (Scheidungsstatistik) – Fachserie 1 Reihe 1.4 – 2011 vom 19.11.2012
Die Scheidungsstatistik liefert die Grunddaten über die Zahl der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehescheidungs- oder Aufhebungsklagen und die demographischen Merkmale der Ehegatten.
Die jährlichen Ergebnisse der Scheidungsstatistik waren bis 2011 Bestandteil der Fachserie 1, Reihe 1.1 (Natürliche Bevölkerungsbewegung – Berichtsjahr 2009). Bedingt durch eine Umorganisation sollen die Ergebnisse ab dem Jahr 2012 (Berichtsjahr 2010) in Form einer eigenständigen Fachserie publiziert werden. Destatis – PDF
Neben dem Sachsensumpf (hier und hier) haben wir nun also den Bayernsumpf, anders kann man die Vorgänge im Fall Gustl Mollath nicht mehr erklären. Das auch andere Personen sich die Frage nach einem Bayernsumpf stellen, habe ich bei meinen Recherchen gerade heraus gefunden. Thomas Stadler vom Blog Internet-Law hat hierzu einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Besonders lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Seite Fachanalysen auf gustl-for-help.de, auf der auch Rudolf Heindl (Richter i. R.) eine Stellungnahme abgegeben hat. Wenn man sich die verlinkten Seiten angeschaut hat, kann man die Antworten von Beate Merk in dem Interview des ZDF Morgen Magazin nur noch als verlogen bezeichnen.
Als strukturkonservativ werden Familiengerichte bezeichnet, von denen die Unverbindlichkeit der aktuellen gesetzlichen „Regelungen“ zum Umgangsrecht – die eigentlich überhaupt nichts regeln – dahingehend ausgenutzt wird, Väter per se weitestgehend von der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder auszuschließen, weil das angeblich aus Gründen des Kindeswohls geboten sei. Insbesondere für solche Väter, die sich vor der Trennung die Erziehungsleistungen mit der Mutter paritätisch geteilt haben oder sogar die Betreuung und Förderung der Kinder in überwiegendem Maße übernommen haben, ist eine derartige „Recht“sprechung unbegreiflich und inakzeptabel. Aufgrund der hierarchischen Gliederung des Gerichtswesens kommt den Beschlüssen der Oberlandesgerichte eine besondere Bedeutung zu.[..] WikiMANNia
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